Sozialreferat Stadtjugendamt S II - LG

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1 Telefon: Telefax: Sozialreferat Stadtjugendamt S II - LG Anerkennung der "Kai Service GmbH sowie des Vereins für Sozialeinrichtungen als Träger der freien Jugendhilfe gem. 75 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) Sitzungsvorlage Nr / V Anlagen Beschluss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Mit Schreiben vom beantragte die Kai Service GmbH, Bodenseestr. 20, München, die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. 75 KJHG für den Verein für Sozialeinrichtungen e.v. und die Kai Service GmbH. 1. Zuständigkeit des Stadtjugendamtes München Der Sitz des Vereins für Sozialeinrichtungen e.v. und der Kai Service GmbH ist München. Beide Organisationen üben ihre Tätigkeit im Stadtgebiet der Landeshauptstadt München aus. Daraus ergibt sich für die Anerkennung nach 75 KJHG die Zuständigkeit des Stadtjugendamtes München. 2. Voraussetzungen für eine Anerkennung nach 75 KJHG Das Kinder- und Jugendhilfegesetz gibt folgende Vorgaben für eine Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. 75 KJHG: die Verfolgung gemeinnütziger Ziele; der Träger muss in der Lage sein, aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten und "die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten". Er hat einen Anspruch auf Anerkennung, wenn er diese Voraussetzungen erfüllt und mindestens drei Jahre auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig war.

2 Seite Vereinsstruktur Der eingetragene Verein für Sozialeinrichtungen e.v. wurde 1974 gegründet. Der Verein ist vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt. Der Verein für Sozialeinrichtungen e. V. ist Gesellschafter der KAI Service GmbH, die seit 1999 weitestgehend den operativen Teil des Vereins für Sozialeinrichtungen übernommen hat. Der Vorstand des Vereins für Sozialeinrichtungen e.v. setzt sich aus folgenden Personen zusammen: Herrn Arnulf Gottschall, Kurstr. 6, Gmund, Unternehmensberater Herrn Heiner Wendling, Spielmannstr. 20, Massing, Diplomingenieur Die Vorstände wurden am und am ins Handelsregister (Nr. 8397) eingetragen. Die Kai Service GmbH wurde 1994 gegründet. Sie ist vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt. Die Gesellschafter von Kai Service GmbH sind: Herrn Arnulf Gottschall, Kurstr. 51, Gmund, Unternehmensberater Herrn Heiner Wendling, Spielmannstr. 20, Massing, Diplomingenieur Der Geschäftsführer ist: Herr Hartmut Kalus, Spitalplatz 393, Landsberg/Lech, Kaufmann. Lehrer. Als Geschäftsführer der Kai Service GmbH wurde Herr Hartmut Kalus am ins Handelsregister (Nr ) eingetragen. 2.2 Darstellung der Tätigkeit im Bereich der Jugendhilfe Verein für Sozialeinrichtungen e. V. Zweck des Vereins In 2 der Satzung des Vereins für Sozialleistungen e.v. heißt es: "Zweck des Vereins ist der Aufbau und Unterhalt von Kinderhäusern und anderen Einrichtungen für körperlich, geistig und seelisch behinderte Menschen gemäß 53 Abgabenordnung. Seit 1999 ist der Verein für Sozialeinrichtungen e.v. Träger der Sozialpädagogischen Lernhilfen. Sozialpädagogische Lernhilfen nach 13,1 SGB VIII bietet Kindern und Eltern eine Hilfe zur Unterstützung der schulischen Erziehung. Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche unterschiedlicher Nationalitäten, die Grund- Haupt- und Förderschulen besuchen und aufgrund von sozialer Benachteiligung und /oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigung in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind. Das Hilfeangebot dient der schulischen Eingliederung und fördert die soziale Integration der Kinder/Jugendlichen. Die Gruppenstärke liegt bei max. 5 Kindern/Jugendlichen. Die Förderung findet während der Schulzeit zweimal 2 Stunden pro Woche in Räumen der Schule statt. Förderinhalte: Inhaltliches, methodisches, effektives Lernen, Lese/Rechtschreib- und Rechentraining, Lerntraining, Konzentrations- und Entspannungsverfahren, Soziales Lernen in der Gruppe, Sozial-kommunikatives Lernen.

3 Seite 3 Darstellung der Tätigkeiten des Vereins für Sozialeinrichtungen im Bereich der Jugendhilfe Sozialpädagogische Lernhilfe Gemäß 13 Abs. 1 KJHG werden ausschließlich sozial benachteiligte oder individuell beeinträchtigte Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die vom Allgemeinen Sozialdienst (ASD) vorgeschlagen und vom Stadtjugendamt gefördert werden. Die sozialpädagogische Betreuung ist zielorientiert und an den Problemlagen der Zielgruppe orientiert. Im Jahre 2003 waren 39 Lernhilfegruppen installiert. Davon 21 Gruppen mit Grundschülern, 16 mit Hauptschülern, 2 Gruppen mit Schülern aus der Förderschule. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Der Verein für Sozialeinrichtungen e.v. beschäftigt derzeit 20 festangestellte MitarbeiterInnen, die überwiegend geringfügig beschäftigt sind. Ihre Professionen sind: Diplom Pädagoge, Sonderpädagogin, Dipl.-Sozialpädagoginnen mit unterschiedlichen Zusatzqualifikationen, Hauptschullehrer, Studenten verschiedener Fachrichtungen, wie beispielsweise Lehramt, Sozialpädagogik, Soziologie, Philosophie. Mit dieser Zusammensetzung des Personals kann eine ausreichende sozialpädagogische Betreuung der Jugendhilfemaßnahmen sichergestellt werden. Finanzierung Die Finanzierung der Sozialpädagogischen Lernhilfen erfolgt lt. Stadtratsbeschluss vom aus dem Haushalt des Sozialreferates/Stadtjugendamt Kai Service GmbH Gesellschaft für infrastrukturelle Dienstleistungen für heilpädagogische Einrichtungen Zweck der Kai Service GmbH In 2 der Satzung der Kai Service GmbH heißt es: Gegenstand des Unternehmens ist der Aufbau und Unterhalt von Kinderhäusern und anderen Einrichtungen für körperlich, geistig und seelisch behinderte Menschen gem. 53 Abgabenordnung, die Förderung der Freien Wohlfahrtspflege (Fahrdienste etc.), die Unterstützung gemeinnützig anerkannter Körperschaften bei der Verwirklichung gemeinnütziger Zwecke, die Beschaffung von Geld- und Sachmitteln und deren Weiterleitung an andere steuerbegünstigte Körperschaften zur Erfüllung, deren steuerbegünstigte Zwecke die Erbringung von unentgeltlichen Dienstleistungen im Sinne von 58 Nr. 3 und 4 Abgabenordnung für gemeinnützige Unternehmen und soziale Einrichtungen im Sinne von 51 ff Abgabenordnung sowie die Vornahme und Ausführung ähnlicher damit zusammenhängender Geschäfte sind. Ausgenommen sind genehmigungspflichtige Tätigkeiten. Die Kai Service GmbH ist der Träger von drei heilpädagogischen Tagesstätten, zwei sozialpädagogischen Tagesgruppen und einer flexiblen, teilstationären Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung. In diesen Einrichtungen werden Kinder/Jugendliche auf Grundlage der 32 und 35 a SGB VIII, sowie 39 BSHG in Form von Erziehungshilfe bzw. Eingliederungshilfe betreut. Darstellung der Tätigkeiten der Kai Service GmbH Die Kai Service GmbH ist als Träger von teilstationären Einrichtungen für das Stadtjugendamt tätig. Diese Tätigkeiten erfolgen insbesondere auf Grundlage der 32 und o

4 Seite 2 35 a SGB VIII, sowie 39 BSHG. In den teilstationären Einrichtungen werden benachteiligte und/oder behinderte Kinder und Jugendliche betreut. Darstellung der Tätigkeiten der Kai Service GmbH im Bereich der Jugendhilfe Heilpädagogische Tagesstätten (für Vorschul- und Schulkinder). In jeder heilpädagogischen Tagesstätte der Kai Service GmbH gibt es zwei Gruppen zu je 8 Kindern, die lt. ärztlicher Stellungnahme seelisch behindert oder von einer seelischen Behinderung bedroht sind. Ein festes Angebot an Kernangeboten wie Mahlzeiten, (vor) schulische Förderung und Freizeitbetätigungen wird durch strukturierte Angebote im sozialen und emotionalen Bereichen erweitert. Zusätzlich werden gezielt heilpädagogisch-therapeutische Einzel- und Gruppenangebote gemacht. Die Zusammenarbeit mit den Eltern/Schule etc. nimmt einen wichtigen Raum ein. Gesamtplätze: 42 Sozialpädagogische Tagesgruppen (für Schülerinnen und Schüler aus Grundund Hauptschulen) In jeder Tagesgruppe gibt es eine Gruppe mit 12 Kindern. Die Schülerinnen und Schüler werden wegen Verhaltensauffälligkeiten/emotionalen oder sozialen Schwierigkeiten in die Gruppe aufgenommen und dort gezielt gefördert und betreut. Es besteht ein festes Kernangebot durch Mahlzeiten, schulische Förderung, und Freizeitangeboten, sowie strukturierte Angebote mit sozialen und emotionalen Schwerpunkten. Die Zusammenarbeit mit den Eltern/Schule nimmt einen wichtigen Raum ein. Gesamtplätze: 24. Flexible Kinder- und Jugendhilfemaßnahme - Kinderhaus KAI FLEX (für Schülerinnen und Schüler) In der Einrichtung werden bedarfsgerecht und flexibel unterschiedliche Hilfeformen der Erziehungshilfe und Eingliederungshilfe im Rahmen klarer Strukturen angeboten. Kernangebote (Mahlzeiten, Hausaufgabenhilfen, Freizeitbetätigungen), die für alle Schülerinnen und Schüler gleich sind werden ergänzt durch flexible bedarfsgerechte Einzel- und Gruppenangebote. Bei Bedarf wird im Einzelfall gezielt heilpädagogischtherapeutische Betreuung eingesetzt. Gesamtplätze: 21. Die Umsetzung des KAI FLEX-Konzeptes zeigte, dass die Hilfen zur Erziehung mit sehr hoher Qualität und dabei sehr kostengünstig erbracht werden können. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Kinderhaus KAI im Jahre 2003 unter den Gesichtspunkten von SocialCertGmbH zertifiziert wurde. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Die Kai Service GmbH beschäftigt derzeit 80 festangestellte MitarbeiterInnen mit unterschiedlichen (Zusatz)Qualifikationen: Dipl.-PsychologInnen, Dipl.-SozialpädagogInnen, Dipl. PädagogInnen, Dipl.-HeilpädagogInnen, HeilpädagogInnen, ErzieherInnen, SekretärInnen, Kaufmann/frau mit Berufserfahrung in sozialen Einrichtungen. (Zusatz)Qualifikationen: Psychologische Psychotherapeuten, Legasthenietherapeutin, Hypnotherapeutin, Systemische Therapeutin, SupervisorInnen, KunsttherapeutInnen, GestalttherapeutInnen, Motopädagogen, FamilientherapeutInnen, Krankenschwestern/pfleger, Krankenpflegehelferkräfte, ArzthelferInnen, SozialmanagerInnen, ControllerInnen, AuditorInnen, HausmeisterInnen, Zivildienstleistende, Reinigungspersonal, HauswirtschafterInnen.

5 Seite 5 Mit dieser Zusammensetzung des Personals kann eine ausreichende sozialpädagogische Betreuung der Jugendhilfemaßnahmen sichergestellt werden. 2.3 Finanzierung Die Finanzierung der Angebote der teilstationären Erziehungshilfen/Eingliederungs-hilfen erfolgt im Vorschulbereich auf Grundlage von 39 BSHG und wird mit dem Bezirk Oberbayern verrechnet. Die Finanzierung der Angebote von Tagesgruppen und heilpädagogischen Tagesstätten für Kinder ab Schuleintrittsalter erfolgt auf Grundlage von 27 und 35 a SGB VIII und wird über Tagessätze auf Grundlage von Entgeltvereinbarungen berechnet. 3. Der Verein für Sozialeinrichtungen e.v. und die Kai Service GmbH erfüllen die Kriterien zur Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. 75 KJHG Der Verein für Sozialeinrichtungen und die Kai Service GmbH sind auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig. In 3 der Satzung des Vereins für Sozialeinrichtungen und 1 der Satzung der Kai Service GmbH ist festgelegt, dass beide Institutionen selbstlos tätig sind und ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung verfolgen. Der Verein für Sozialeinrichtungen und die Kai Service GmbH suchen und pflegen eine intensive Zusammenarbeit mit den Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe. Außerdem wird hervorgehoben, dass beide Institutionen die Förderung benachteiligter und behinderter Kinder und Jugendliche die Zusammenarbeit mit vergleichbaren Einrichtungen stadtweit praktizieren. Mit dieser Einbindung in die Angebote der Jugendhilfe können der Verein für Sozialarbeit und Kai Service GmbH sicherstellen, dass die Angebote nach den aktuellen Bedürfnissen ausgerichtet sind. Durch die bisher geleistete Arbeit erscheinen Verein und Kai Service GmbH auf Grund der fachlichen und personellen Voraussetzungen in der Lage, einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten. Die Fortsetzung der Tätigkeiten ist zu erwarten. Beide Institutionen bieten die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit. Der Bayerische Jugendring ist bei Erziehungs- und Eingliederungsmaßnahmen sowie bei heilpädagogischer bzw. therapeutischer Betreuung nach eigenen Angaben nicht einzubeziehen. 4. Durch die öffentliche Anerkennung können keine Rechtsansprüche auf öffentliche Förderungsmaßnahmen abgeleitet werden Die Träger sind verpflichtet, dem Stadtjugendamt München Änderungen in den für die Anerkennung maßgeblichen Umständen unverzüglich mitzuteilen. Anhörung des Bezirksausschusses In dieser Beratungsangelegenheit ist die Anhörung des Bezirksausschusses nicht vorgesehen (vgl. Anlage 1 der BA-Satzung). o

6 Seite 2 Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Benker, der Verwaltungsbeirätin des Stadtjugendamtes, Frau Stadträtin Gebhardt, der Verwaltungsbeirätin der Kindertagesbetreuung, Frau Stadträtin Zurek, der Frauengleichstellungsstelle, dem Schul- und Kultusreferat, dem Ausländerbeirat und der Beschwerdestelle für Diskriminierungsfälle ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten 1. Der Verein für Sozialeinrichtungen und die Kai Service GmbH werden als Träger der freien Jugendhilfe gem. 75 KJHG anerkannt. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Kinder- und Jugendhilfeausschuss Die Vorsitzende Der Referent Dr. Gertraud Burkert Bürgermeisterin Friedrich Graffe Berufsm. Stadtrat IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium-Dokumentationsstelle an die Stadtkämmerei an das Revisonsamt an die Frauengleichstellungsstelle an das Direktorium - Ausländerbeirat an das Direktorium - Beschwerdestelle für Diskriminierungsfälle an das Schul- und Kultusreferat z.k. V. Wv. Sozialreferat

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