N I E D E R S C H R I F T
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- Karlheinz Beck
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1 N I E D E R S C H R I F T über die am Donnerstag, dem 28. Jänner 2016, in der Comini Villa stattgefundene 11. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Bad Gastein. Beginn: Uhr Ende: Uhr Anwesende: ÖVP: SPÖ: FPÖ: Bürgermeister Gerhard Steinbauer als Vorsitzender Vbgm. Paul Bayr GR. Martin Kerschbaumer GR. Ing. Arno Kofler GR. Anna Söllner-Egger GV. Gabriele Enzinger GV. Verena Kuhlank GV. Alfred Mayer GV. Alexander Reiter GV. Norbert Ullreich GV. Hubert Weitgasser GV. Dietmar Wernitznig GR. Andreas Kandler GR. Alfred Moser GV. Florian Rubasch GV. Andreas Steiner GV. Kunigunde Wendl GR. Josef Rehbichler GV. Frank Conrads GV. Mag. Rudolf Mühlberger GV. Gernot Pfingstmann Mag. Peter Hinterstoisser, Amtsleiter VB. Ing. Harald Ortner, Bauamtsleiter Schriftführerin: VB. Cilly Wallinger keine Zuhörer Entschuldigt:
2 Tagesordnung: 1) Eröffnung und Begrüßung 2) Feststellung der Beschlussfähigkeit 3) Anträge zur Tagesordnung 4) Fragestunde für Gemeindebürger 5) Bereich Kötschachtalerstraße Grundstücke Nr. 217/10, 217/6,.72/2 und 214/1, je GB Badgastein; Bausperre gemäß 21 ROG 2009; Beratung und Beschlussfassung 6) Allfälliges -oooooooooooo- 2
3 S I T Z U N G S B E R I C H T 1) Begrüßung und Eröffnung Der Vorsitzende, Herr Bürgermeister Gerhard Steinbauer, eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. 2) Feststellung der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit fest. 3) Anträge zur Tagesordnung Keine Anträge. 4) Fragestunde für Gemeindebürger Keine Gemeindebürger anwesend. 5) Bereich Kötschachtalerstraße Grundstücke Nr. 217/10, 217/6,.72/2 und 214/1, je GB Badgastein; Bausperre gemäß 21 ROG 2009; Beratung und Beschlussfassung Sachverhalt: Amtsbericht vom Mag. Peter Hinterstoisser a.) Bereich Grundstücke Nr. 217/10 und 217/6, GB Badgastein, Eigentümer Roswitha Sendlhofer-Hauser und Herr Mathias Sendlhofer, beide Pyrkerstraße 56, 5630 Bad Hofgastein Die grundbücherlichen Eigentümer der Grundstücke Nr. 217/10 und 217/6, GB Badgastein, Frau Roswitha Sendlhofer-Hauser und Herr Mathias Sendlhofer, beide Pyrkerstraße 56, 5630 Bad Hofgastein, haben mit Eingabe vom ein Ansuchen um Bauplatzerklärung für die Grundstücke Nr. 217/6 und 217/10, je GB Badgastein, an den Bürgermeister der Gemeinde Bad Gastein gestellt (Ansuchen Beilage./A, Lageplan Beilage./B). Die Bewilligungswerber beabsichtigten nach den Angaben des Ansuchens um Bauplatzerklärung vom auf den Grundstücken Nr. 217/10 und 217/6 ein Wohnhaus mit Garage für Hauptwohnsitzzwecke zu errichten. Die in Punkt C. des Ansuchens um Bauplatzerklärung angeführte Planungsabsicht, nämlich der Errichtung eines 3
4 Wohnhauses mit Garage für Hauptwohnsitzzwecke, wurde von Herrn Mathias Sendlhofer auch in Vorgesprächen bestätigt. Mit Bescheid des Bürgermeisters vom , Zahl: /2012, wurde Frau Roswitha Sendlhofer-Hauser und Herrn Mathias Sendlhofer die beantragte Bauplatzerklärung für die Grundstücke Nr. 217/6 und 217/10 im Flächenausmaß von m² erteilt (Beilage./C). Nachdem für die Grundstücke Nr. 217/6 und 217/10 kein Bebauungsplan besteht, wurden mit dem Bauplatzerklärungsbescheid vom , Zahl: /2012, folgende, für den Bauplatz und die im Antrag angeführte Planungsabsicht in Betracht kommenden Bebauungsgrundlagen festgelegt: - Baufluchtlinie: parallel zur Grundgrenze zu Grundstück Nr. 217/1, GB Badgastein, in einem Abstand von 5,00 Metern - Bauliche Ausnutzbarkeit: Geschossflächenzahl 0,40 - Bauhöhen: a) der höhste Punkt des Baues (First) mit höchstens m üa b) die Höhe des obersten Gesimses oder der obersten Dachtraufe mit höchstens 1.068,50 m üa c) die Anzahl der oberirdischen Vollgeschosse mit 3 Geschossen - Bauweise: offene Bauweise. Gemäß 12 Abs. 3 Bebauungsgrundlagengesetz, LGBl. Nr. 69/1968 i.d.g.f., sind nämlich bei Bauplatzerklärungen auf Grundflächen, für die ein Bebauungsplan nicht aufgestellt ist, mit der Bauplatzerklärung auch unter Bedachtnahme auf die materiellen Vorschriften des 3. Abschnittes, 4. Teil des Raumordnungsgesetzes 2009, ROG 2009 die für den Bauplatz in Betracht kommenden Bebauungsgrundlagen festzulegen. Am stellte Herr Mathias Sendlhofer dem Bürgermeister und dem Bauamtsleiter einen Entwurf der Architekten WG3 Erjavec Gumhalter Reschreiter & Ries OG für die Bebauung der Grundstücke Nr. 217/6 und 217/10 vor. Dieser Entwurf sah einen, dem natürlichen Gelände folgenden, abgetreppten Baukörper mit Erdgeschoß, einem Obergeschoß und 3 Untergeschossen vor. Der Projektentwurf sah weiterhin die Errichtung von Wohnungen ausschließlich für Hauptwohnsitzzwecke vor. Nachdem in der Gemeinde Bad Gastein der Bedarf nach Wohnungen für Hauptwohnsitze in guter Lage gegeben ist, der Baukörper nach dem vorgelegten Planentwurf vom Straßenniveau der Kötschachtalerstraße mit Erdgeschoss und 1. Obergeschoss der Umgebung angepasst in Erscheinung trat und der gegliederte Baukörper mit 3 - dem natürlichen Gelände folgenden - Untergeschossen hinsichtlich Größe und Baumasse gerade noch verträglich und der in diesem Bereich bestehenden Bebauung angepasst erschien, wurde Herrn Mathias Sendlhofer die bescheidmäßige Änderung der im Bauplatzerklärungsbescheid vom , Zahl: /2012 festgelegten Bebauungsgrundlagen zur Realisierung des vorgestellten Projektes in Aussicht gestellt. Mit Eingabe vom ( ) beantragte Herr Mathias Sendlhofer die Änderung der mit dem Bauplatzerklärungsbescheid vom , Zahl: /2012 festgelegten Bebauungsgrundlagen auf das gleichzeitig vorgelegte Projekt der Architekten WG3 Erjavec Gumhalter Reschreiter & Ries OG vom Das Projekt entspricht dem von Herrn Mathias Sendlhofer am vorgestellten Entwurf und sieht einen, dem natürlichen Gelände folgenden, abgetreppten Baukörper mit 4 verbundenen Baukörpern bestehend aus Erdgeschoß, einem Obergeschoß und 3 Untergeschossen mit 13 Wohnungseinheiten ausschließlich für Hauptwohnsitzzwecke vor (Ansuchen samt Projekt Beilage./D; Aufstellung Wohneinheiten nach Baukörpern Beilage./E). 4
5 Um die Realisierung des Projekt der WG3 Erjavec Gumhalter Reschreiter & Ries OG vom zu ermöglichen, wurden mit Bescheid des Bürgermeisters vom , Zahl: /2012, die im Bauplatzerklärungsbescheid vom festgelegten Bebauungsgrundlagen gemäß 24a Bebauungsgrundlagengesetz wie folgt geändert: - Bauliche Ausnutzbarkeit: neue Geschoßflächenzahl 1,30 - Bauhöhen-Höchsthöhen und Mindesthöhen: a) der höchste Punkt des Baues (First) wurde neu mit höchstens 1.072,50 m üa b) die Höhe des obersten Gesimses oder der obersten Dachtraufe wurde neu mit höchstens 1.072,50 m üa festgesetzt. (Bescheid des Bürgermeisters vom , Zahl: /2012 Beilage./F) Wesentlich und grundlegende Voraussetzung für die Änderung der Bebauungsgrundlagen im Bescheid vom war, dass mit dem Projekt im Bereich der Grundstücke Nr. 217/10 und 217/6 Wohnungen ausschließlich für Hauptwohnsitze in guter Lage realisiert werden und der Baukörper entsprechend dem Projekt der Architekten WG3 Erjavec Gumhalter Reschreiter & Ries OG vom hinsichtlich Größe und Baumasse verträglich und der in diesem Bereich bestehenden Bebauung angepasst, vom Straßenniveau der Kötschachtalerstraße aus mit Erdgeschoss und 1. Obergeschoss mit maximal 3, dem natürlichen Gelände folgenden Untergeschossen, in Erscheinung tritt. Nunmehr hat die Johann Knapp BauGmbH & Co KG, Kürsingerdamm 5, 5730 Mittersill, bei der Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau um bau- und gewerberechtliche Bewilligung für die Errichtung eines APARTEMENT Hotel Art² auf den Grundstücken Nr. 217/10 und 217/6 nach Plänen der sitka.kaserer.architekten Ziviltechniker GmbH, 5760 Saalfelden angesucht. Nach dem nunmehr vorliegenden Einreichprojekt der sitka.kaserer.architekten Ziviltechniker GmbH handelt es sich um einen 6-geschoßigen Baukörper mit 1. Obergeschoß, Erdgeschoß und 4 Untergeschossen. Die Pläne können aus kopiertechnischen Gründen dem Amtsbericht nicht vollständig angeschlossen werden und liegen bis zur Sitzung der Gemeindevertretung am im Büro der Amtsleitung zur Einsichtnahme auf.eine Kopie des Schnittes b-b der Einreichplanung ist dem Amtsbericht als Beilage./G angeschlossen. In dem gegenüber dem der Bauplatzerklärung vom , Zahl: /2012 und dem Änderungsbescheid vom , Zahl: /2012 zu Grunde liegenden Projekt der WG3 Erjavec Gumhalter Reschreiter & Ries OG wesentlich größeren und wuchtiger in Erscheinung tretenden Baukörper sollen nunmehr Appartements errichtet und als gewerbliches Appartement-Frühstücks Hotel mit 54 Betten betrieben werden. Die im Rahmen des bau- und gewerberechtlichen Verfahrens von den Bewilligungswerbern bei der Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau eingereichte Betriebsbeschreibung und das Betriebskonzept ist diesem Amtsbericht als Beilage./H angeschlossen. Entgegen dem - für die in der Bauplatzerklärung vom , Zahl: /2012 und dem Änderungsbescheid vom , Zahl: /2012 für die Festlegung der Bebauungsgrundlagen maßgeblichen und zugrundeliegenden - Projekt der Architekten WG3 Erjavec Gumhalter Reschreiter & Ries OG vom , soll nunmehr nicht ein Wohnbau für Hauptwohnsitzzwecke sondern ein wesentlich größerer, wuchtiger in Erscheinung tretender 6-geschoßiger Baukörper mit 15 Apartments errichtet und als Appartementhotel mit 54 Gästebetten gewerblich betrieben werden. 5
6 Die hoteltypischen Einrichtungen wie der Speiseraum mit 54 Verabreichungsplätzen (51,70 m²), Empfang mit m² und Zubereitung mit 13,36 m² sowie dazugehörige Nebenanlagen(Mitarbeiter WC und Sanitäranlagen) befinden sich im 4. Untergeschoß. Sollte die nunmehr zur bau- und gewerberechtlichen Bewilligung eingereichte Planung für den Neubau eines Appartementhotels auf den Grundstücken Nr. 217/6 und 217/10, GB Badgastein, bewilligt und realisiert werden, wird die Realisierung des von der Gemeinde Bad Gastein seit Beginn der Planungen geforderten und von den Eigentümern der Grundstücke Nr. 217/10 und 217/6 zugesicherten Projektes zur Schaffung von Wohnungen ausschließlich für Hauptwohnsitze in einem an die Umgebung angepassten, hinsichtlich Größe und Baumasse ortsüblich verträglichen, dem Projekt der Architekten WG3 Erjavec Gumhalter Reschreiter & Ries OG vom entsprechenden Baukörper unmöglich gemacht. Gemäß 21 Abs. 1 ROG 2009 kann die Gemeindevertretung durch Verordnung für genau zu bestimmende Gebiete eine Bausperre erlassen, wenn 1. die Änderung des Räumlichen Entwicklungskonzepts, des Flächenwidmungsplans oder eines Bebauungsplanes beabsichtigt ist und 2. eine Bausperre notwendig ist, um die Durchführung der Planung nicht erheblich zu erschweren oder unmöglich zu machen. Gemäß 21 Abs. 2 ROG 2009 ist während der Geltung einer Bausperre die Erteilung von Bauplatzerklärungen und nach baurechtlichen Vorschriften des Landes erforderlichen Bewilligungen nur zulässig, wenn das Vorhaben der erkennbaren grundsätzlichen Planungsabsicht nicht entgegensteht. Bauliche Maßnahmen, für die zwar eine rechtskräftige Baubewilligung vorliegt, mit deren rechtmäßiger Ausführung aber im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Bausperre noch nicht begonnen worden ist, bedürfen zu ihrer Ausführung einer besonderen Bewilligung der Baubehörde. Gemäß 21 Abs. 3 ROG 2009 tritt die Bausperre außer Kraft 1. mit Wirksamkeit der geänderten Planung für die davon erfassten Gebiete, 2. spätestens aber drei Jahre nach ihrem Inkrafttreten. Eine Bausperre ist jedenfalls außer Kraft zu setzen, wenn die Voraussetzungen für ihre Erlassung weggefallen sind. Um die Realisierung eines Projektes zur Schaffung von Wohnungen ausschließlich für Hauptwohnsitze in einem an die Umgebung angepassten, hinsichtlich Größe und Baumasse ortsüblich verträglichen, dem Projekt der Architekten WG3 Erjavec Gumhalter Reschreiter & Ries OG vom entsprechenden Baukörpers sicherzustellen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes der Grundstufe mit Festlegungen eines Bebauungsplanes der Aufbaustufe beabsichtigt. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes wurde durch Kundmachung der beabsichtigten Änderung gemäß 71 Abs. 2 ROG 2009 bereits eingeleitet. Da durch die Erteilung der von der Johann Knapp BauGmbH & Co KG, Kürsingerdamm 5, 5730 Mittersill bei der Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau beantragten bau- und gewerberechtlichen Bewilligung für die Errichtung eines Apartement Hotel Art² auf den Grundstücken Nr. 217/10 und 217/6 diese Planungsabsicht unmöglich gemacht wird, wird vorgeschlagen, für den Bereich der Grundstücke Nr. Nr. 217/10 und 217/6 (Bereich Kötschachtalerstraße) eine Bausperre gemäß 21 Abs. 1 ROG 2009 zu erlassen. 6
7 b.) Bereich Grundstücke Nr..72/2 und 214/1, GB Badgastein, Eigentümerin Olga Helgeth, Kötschachtalerstraße 12, 5640 Bad Gastein Südlich der Grundstücke Nr. 217/10 und 217/6, nördlich des Schillerhofes befinden sich die Grundstücke Nr. 214/1 und.72/2, Eigentümerin Olga Helgeth, Kötschachtalerstraße 12, 5640 Bad Gastein. Die Gemeinde Bad Gastein hat davon Kenntnis erlangt, dass die Grundstücke Nr. 214/1 und.72/2 mit Kaufvertrag vom zur Realisierung eines touristischen Projektes veräußert wurden. Den Käufer wurde im Kaufvertrag vom das Recht eingeräumt vom Kaufvertrag zurückzutreten, sollte eine Baubewilligung, mit welcher die Errichtung eines touristischen Projektes mit einer Wohnnutzfläche von zumindest 500 m² bewilligt wird, nicht bis längstens rechtswirksam erteilt werden. Nachdem sich die Grundstücke Nr. 214/1 und.72/2 im unmittelbaren Nahbereich der Grundstücke Nr. 217/10 und 217/6 im Bereich der Kötschachtalerstraße befinden, gelten hinsichtlich dieser Grundstücke die gleichen Planungsabsichten. Auch in diesem Bereich sollen die raumordnungs- und baurechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung von Projekten zur Schaffung von Wohnungen ausschließlich für Hauptwohnsitze in an die Umgebung angepassten, hinsichtlich Größe und Baumasse ortsüblich verträglichen Baukörpern sichergestellt werden. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes der Grundstufe unter Festlegung eines Bebauungsplanes der Aufbaustufe ist daher auch für die Grundstücke Nr. 214/1 und.72/2 beabsichtigt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes wurde durch Kundmachung der beabsichtigten Änderung gemäß 71 Abs. 2 ROG 2009 bereits eingeleitet. Im Hinblick darauf, dass die Grundstücke Nr. 214/1 und.72/2 mit Kaufvertrag vom zur Realisierung eines touristischen Projektes mit einer Wohnnutzfläche von zumindest 500 m² veräußert wurden, durch die Errichtung eines touristischen Projektes diese Planungsabsicht der Gemeinde jedoch unmöglich gemacht wird, wird vorgeschlagen, auch für den Bereich der Grundstücke Nr. 214/1 und.72/2 im Bereich der Kötschachtalerstraße eine Bausperre gemäß 21 Abs. 1 ROG 2009 zu erlassen. Es ergeht der Amtsantrag: Die Gemeindevertretung möge im Zusammenhang mit der beabsichtigten Aufstellung eines Bebauungsplanes der Grundstufe für den Bereich Kötschachtalerstraße für die Grundstücke Nr. 217/10, 217/6,.72/2 und 214/1, je GB Badgastein, eine Bausperre gemäß 21 Abs. 1 ROG 2009 erlassen. Die Begründung für die Erlassung der Bausperre erfolgt wie im Amtsbericht ausgeführt. Abstimmung: einstimmige Annahme Erledigung: Mag. Peter Hinterstoisser 7
8 6) Allfälliges Keine Wortmeldung. -oooooooooooo- Da keine weitere Wortmeldung erfolgt, bedankt sich der Vorsitzende für die Mitarbeit und beendet die 11. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Bad Gastein. -oooooooooooo- Vorsitzender: Bgm. Gerhard Steinbauer... Amtsleiter Mag. Peter Hinterstoisser. Schriftführerin: VB. Cilly Wallinger. ÖVP-Fraktion:... SPÖ-Fraktion:... FPÖ-Fraktion: 8
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