BERLIN. TWUtii,5 t. Behutsame Stadt Erneuerung Am Moritz Platz. km mm. Lebenswert wohnen. unter ökologischer Zielsetzung 1 1 *1 BERLIN. Mg?

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1 BERLIN BERLIN Lebenswert wohnen Konvolut von Unterlagen zur Internationalen Bauausstellung (IBA) und des Treuhandsanierungsträgers S.T.E.R.N. Mappe Nr.: '^ 35' Dokument Nr.: T A a. Mg? UMKH km mm TWUtii,5 t 1 1 *1 ^ Ai J f *4; t * izj&män Beschränkter Bauwettbewerb MORITZPLATZ BLOCK 56 Soziales und ökologisches Dienstleistungszentrum einschl. Wohnungsbau, Kindertagesstätte und Grünanlage Behutsame Stadt Erneuerung Am Moritz Platz Ein Modellvorhaben im experimentellen Wohnungs- und Städtebau des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zusammen mit der Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen Berlin unter ökologischer Zielsetzung

2 3 Inhaltsverzeichnis ANLASS UND ZIELE 5 1. WETTBEWERBSVERFAHREN Bauherr, Auslober, Betreuer Art des Wettbewerbs Grundsätze und Richtlinien Teilnehmer Preisgericht und Vorprüfung Ausgabe der Unterlagen Preisrichterkolloquium und vorbereitendes ökologisches Seminar Abgabe der Wettbewerbsarbeiten Kennzeichnung der Arbeiten Preisgerichtssitzung Verzeichnis der Unterlagen Geforderte Leistungen Beurteilungsverfahren Preise und Ankäufe Weitere Bearbeitung Eigentum und Urheberrecht Erklärung der Teilnehmer Bekanntgabe der Ergebnisse und Ausstellung der Arbeiten Haftung und Rücksendung Zusammenfassung der wichtigsten Termine SITUATION UND PLANUNGSVORGABEN Die derzeitige Situation Ergebnisse des Planungsverfahrens für den Block Blockentwicklungskonzept Baurecht Sozialplanerische Vorgaben Ökologische Vorgaben WETTBEWERBSAUFGABE Aufgabenstellung im Zusammenhang Soziales Dienstleistungszentrum der Allge meinen Jugendberatung e.v. (ajb) mit 42 Woh nungen Bauplanung für die Kindertagesstätte Freiraumplanung für die Grünanlage Kriterienkatalog 63

3 4 4. ANHANG Band Zur Baugeschichte des Moritzplatzes Arbeitsbericht zu den Ergebnissen des Planungsverfahrens (Aug. 1988) 4.2 Bericht zum Themenbereich Ökologie (März 1988) 4.3 Dokumentation der bisherigen Planungsüberle gungen und -Vorschläge 4.4 Freiraum-Bausteine der qualifizierten Dichte Band Rechtsverordnungen und Bestimmungen Neufassung des 48, "Stellplätze", der Bauordnung von Berlin Wohnungsbauförderungsbestimmungen WFB Auszug aus DIN 18024: "Bauliche Maßnahmen für Behinderte und alte Menschen im öffent lichen Bereich." Planungsgrundlagen, öffent lich zugängige Gebäude, S ökologisch-pädagogische Anforderungen an die Kindertagesstätte Konzeption und Bauantrag der Grünwerkstatt (Sebastianstr. 82) Vergleichende Untersuchung von 5 Standorten für die Kindertagesstätte im Blockentwick lungskonzept 4.7 Konzeption Soziales Dienstleistungszentrum 4.8 Entwurf Wandgestaltung Giebelwand des Ateliergebäudes Oranienstraße Verfassererklärung 4.10 Protokoll der 1. Bürgerversammlung vom

4 5 ANLASS UND ZIELE Der Block 56 ist Teil des Moritzplatzgebietes in Berlin- Kreuzberg, in dem ein Modellvorhaben des experimentellen Wohnungs- und Städtebaus des Bundesministers für Raumord nung, Bauwesen und Städtebau durchgeführt wird. Das Modell vorhaben gehört zur Gruppe der Forschungsvorhaben "ökologi sche Gesamtkonzepte in der Stadt- und Dorfplanung"; die for schungsbedingten Kosten werden mit Bundesmitteln gefördert. Zugleich ist der Block 56 Teil des Sanierungsgebietes Kott busser Tor. Die Sanierungsmaßnahmen werden vom Land Berlin finanziell gefördert. Von besonderer Bedeutung ist die öko logische Zielsetzung, mit der Erkenntnisse und Erfahrungen des ökologischen Planens und Bauens im Rahmen der behutsamen Stadterneuerung praktisch angewendet und weiterentwickelt werden sollen. In einem Planungsverfahren, das von Juni 1986 bis März 1988 dauerte, wurde die städtebauliche Definition und Neugestal tung des Moritzplatzes und seiner angrenzenden Blöcke unter stadtökologischer Zielsetzung erarbeitet. Die Ergebnisse sind in der Kurzfassung des "1. Arbeitsberichtes zu den Er gebnissen des Planungsverfahrens: Städtebauliches Gesamtkon zept und ökologische Maßnahmenempfehlungen" (Wettbewerbsun terlagen Anlage 4.1) dargestellt. Die Vorstellungen über die Entwicklung des Blockes 56 sind dort im einzelnen beschrie ben und im Rahmen der Blockplanung weiter konkretisiert wor den. Hauptergebnis sind - neben der weitgehend abgeschlosse nen Erneuerung des Wohnungsbestandes - die vorgesehenen Nut zungen auf den unbebauten Grundstücken: Neubau eines "Sozialen Dienstleistungszentrums am Mo ritzplatz" der Allgemeinen Jugendberatung, eines Wohnprojektes mit einem umfassenden, integrierten Angebot zur sozialen und ökologisch sinnvollen Wohn- und Lebens gestaltung (vorgesehener Bauträger GSW). Neubau einer Kindertagesstätte mit 84/100 Plätzen Schaffung einer Grünanlage unter Einbeziehung der vor handenen Spielplätze und unter besonderer Berücksichti gung sozialer und ökologischer Anforderungen an den Freiraum.

5 6 - Städtebauliche Arrondierung/Blockrandschließung für das Grundstück Prinzenstraße (ehemalige Zollabferti gungsstelle) Die städtebauliche Konzeption der Blockentwicklung wurde im Rahmen der Blockplanung festgelegt. Die Bezirksverordneten versammlung Kreuzberg hat am 1. März 1989 das Blockentwick lungskonzept wie auch die Konzeption des Dienstleistungszen trums zur Kenntnis genommen. Hierzu lag eine detaillierte Vorlage des Bezirksamtes Kreuzberg, Abt. Bau- und Wohnungs wesen, vor. Die Einzelprojekte wurden hinsichtlich ihrer Funktionen, ihres Raumprogrammes und ihrer Finanzierung (au ßer ajb-projekt) gesichert, so daß nunmehr konkrete bauliche Lösungen zur Realisierung der Projekte gefunden werden müs sen. Der Koordinierungsausschuß des Moritzplatzverfahrens hat den zuständigen Verwaltungen empfohlen, die Lösungen in Form von beschränkten Bauwettbewerben zu finden. Dabei sollten die ökologischen Zielsetzungen und Maßnahmenempfehlungen durch Seminare für die Beteiligten an den Wettbewerben im Rahmen ihrer Vorbereitung gesichert werden. Zur Wahrung des ökolo gischen Anspruches sollten Mitglieder des Fachbeirates am Preisgericht beteiligt werden (vgl. Empfehlung Nr. 3 des Ko ordinierungsausschusses vom 28. April 1988). Mit dem hier angebotenen Wettbewerb wird - zunächst für den Block 56 - dieser Empfehlung gefolgt. Mit dem Wettbewerbsverfahren und seinem durch das Preisge richt fachlich begründeten Ergebnis wird das Sanierungsziel für den Block 56 konkretisiert.

6 7 1. WETTBEWERBSVERFAHREN 1.1 Bauherr, Auslober, Betreuer Bauherr für das Soziale und ökologische Dienstleistungszentrum am Moritzplatz mit Wohnungsbau: vorgesehener Bauträger GSW - Gemeinnützige Siedlungs- und Wohnungsbaugesellschaft Berlin mbh mit der Allgemeinen Jugendberatung e.v. (ajb) als Nutzer; für die Kindertagesstätte und die öffentlichen Freiflächen: Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Kreuzberg Auslober Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen in Verbindung mit dem Bezirksamt Kreuzberg von Berlin Mitwirkende Verwaltungen Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Senatsverwaltung für Frauen, Jugend und Familie Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Senatsverwaltung für Arbeit, Verkehr und Betriebe Betreuung und Durchführung S.T.E.R.N. GmbH Köpenicker Straße 154a 1000 Berlin 36 Wolfgang Jarnot, Telefon 030/ in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen, Wulf Wewel, IV E 46, Tel. 030/ Art des Wettbewerbs Einstufiger beschränkter Realisierungswettbewerb Gegenstand des Wettbewerbs: Bauwerks- und Freianlagenplanung Verfahrens form: Kooperatives Verfahren mit beschränkter Teilnehmerzahl Es werden zehn Teams aus Architekten sowie Garten- und Landschaftsar chitekten namentlich aufgefordert (vgl. Liste). Der Wettbewerb wird in der ersten Phase der Bearbeitung durch ein Seminar ergänzt, an dem Aus lober, Preisgericht, Sachverständige, Vorprüfer und Wettbewerbsteilneh mer gemeinsam teilnehmen.

7 8 1.3 Grundsätze und Richtlinien Dem Wettbewerb liegen die Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens (GRW 77) zugrunde, soweit nichts anderes aufgeführt ist. Bei der Vorbereitung der Auslobung hat die Architektenkammer Berlin entsprechend den Regelungen der GRW mitgewirkt. Der Wettbewerb wird in der Architektenkammer unter der Reg.-Nr. geführt. Jeder Teilnehmer, Preisrichter, Sachverständige, Vorprüfer und Gast er klärt sich durch die Beteiligung bzw. Mitwirkung am Verfahren mit den vorliegenden Teilnahmebedingungen und der Anwendung der GRW 77 einver standen. Verlautbarungen jeder Art über Inhalt und Ablauf vor und während der Laufzeit des Wettbewerbsverfahrens einschließlich der Veröffentlichung der Wettbewerbsergebnisse dürfen nur über die Auslober abgegeben wer den.

8 9 1.4 Teilnehmer Folgende Architekten bzw. Garten- und Landschaftsplaner wer den zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert: 1. Otto Steidle, München/Berlin, und Hans Loidl, Wien/Berlin 2. Bengt Warne, Stockholm, mit Glässel und Reidemeister, Berlin, und Dagmar Gast, Berlin 3. PLAN WERK STADT, Berlin, und HORTEC, Hans-Jörg Pröbster, Christa Ringkamp 4. Axel Volkmann, Berlin und Raimund Herms, Hamburg 5. Thomas Langenfeld, Berlin und Karl Thomanek, Berlin 6. Werner Wentzel, Berlin und Becker/Giseke/Mohren/Richard, Berlin 7. Mirjam Blase, Osman Kapici, Berlin und Ingeborg Schmitz, Berlin 8. Fischer und Fromm und Annelie Impekoven-Nimmann, Berlin 9. Birgit und Fred Wanta, Andrea Kehr, Sabine Israel, Ralf-Rüdiger Sommer, Cottbus, und Hagen Engelmann 10. Dr. Graf Pininski, Langen/Frankfurt am Ma und Marie-Luise Klein, Berlin Es ist den Teilnehmern vorgeschrieben, einen Garten- und Landschaftsarchitekten zu beteiligen. 1.5 Preisgericht und Vorprüfung - Fachpreisrichter Peter Latz, Planer und Landschaftsarchitekt, Kassel Joachim Eble, Architekt, Tübingen Hardt-Waltherr Hämer, Architekt, Berlin Hansjörg Duvigneau, Architekt, Berlin Walter Rolfes, Architekt, Berlin - Stellvertretende Fachpreisrichter Rose Fisch, Garten- und Landschaftsarchitektin, Berlin Alessandro Vaselia, Architekt, Berlin Jörg Forßmann, Stadtplaner, Köln Uwe Hameyer, Architekt, Berlin Artur Numrich, Architekt, Berlin - Sachpreisrichter Franziska Eichstädt-Bohlig, Bezirkstadträtin für Bau- und Wohnungswesen (oder Nachfolger/in), Bezirk Kreuzberg Helmut Borchardt, Bezirksstadtrat für Jugend und Sport, Bezirk Kreuzberg Dorothee Dubrau, Bezirksstadträtin für Bau- und Wohnungs wesen, Bezirk Mitte Jürgen Gesche, Bürgergruppe Moritzplatz

9 10 - Stellvertretende Sachpreisrichter Ortwin Ratei, Stadtplanungsamt Kreuzberg Ingrid Hengge, Abt. Jugend und Sport des BerzirR.sam.tes Kreuzberg Christine Laduch, Stadtplanungsamtsleiterin Berlin Mitte Gerhard Schulz, Bürgergruppe Moritzgplatz - Sachverständige Gert Kicherer, Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswe sen, IV C, Stadterneuerung Gerhard Scholz, SenBauWohn, IV C 2-5, Stadterneuerung Annalie Schoen, SenBauWohn, IV Ö, Ökologischer Städtebau Wulf Wewel, SenBauWohn, IV E 46, Wettbewerbe Ulrich Herrmann, SenBauWohn, VI B, behindertengerechtes Wohnen Alfred Osterode, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz, Bereichsentwicklungsplanung Linda Strunk, SenStadtUm, VI B 112 Bernhard Keimer, SenStadtUm, III B Uwe Gluntz, Allgemeine Jugendberatung e.v. (ajb) Dieter Uh, Atlantis GmbH Dietmar Körner, Wohnungsbaukreditanstalt Barbara Rolfes-Poneß, SPAS-Mieterberatung Petra Gelfort, Institut für Stadtforschung und Strukturpo litik, Berlin Peter Kotschate, Planungsbüro für Energietechnik, Berlin Edeltraut Bender, BA Kreuzberg, Stadtplanungsamt Walter Schläger, BA Kreuzberg, Grün V 2, Gartenbauamt - Vorprüfer Wolfgang Jarnot, S.T.E.R.N. GmbH Ingrid Henriksen, Landschaftsplanerin und Reinhard Groß mann, Architekt, Ingenieurgruppe Ökolaus, Berlin Alexander Eichenlaub, Architekt, Berlin - Gäste Dr. Manfred Konukiewitz, BMBau Vertreter der Fraktionen der BW Kreuzberg GRW-Berater der Architekten-Kammer: Ingrid Schellstede, Architektin, Berlin Wolfgang Pingel, Architekt, Berlin Mitglieder der Steuerungsgruppe des Moritzplatzverfahrens Vertreter/in der Eigentümer des Grundsücks Oranienstr Ausgabe der Unterlagen Die Arbeitspläne/Modellplatte können am bei der S.T.E.R.N. GmbH in der Zeit von 10:00 bis 17:00 Uhr abgeholt werden. Die aufgeforderten Teams erklären vorher schriftlich ihre Bereitschaft zur Teilnahme an dem beschränkten Bauwettbewerb gemäß dem vorgesehenen Verfahren.

10 Preisrichterkollocruium und vorbereitendes ökologisches Seminar Das Preisrichterkolloquium findet am vor dem vorbereitenden ökologischen Seminar statt. Am und am wird das Seminar unter Beteiligung von Preisgericht, Wettbewerbsteilnehmern, Sachverständigen und Vorprüfern als ganztägige Veranstaltung durchge führt. Das Seminarprogramm wird rechtzeitig vor der Veranstaltung ver schickt. Die Teilnahme an dem Seminar wird gesondert vergütet (Reiseund Aufenthaltskosten auf Antrag und Einzelnachweis für je maximal zwei Vertreter der aufgeforderten Teams sowie die übrigen Seminarteilnehmer; Pauschalhonorar in Höhe von DM 300,, zusätzlich DM 200, für Vor träge und schriftliche Ausarbeitungen nach Rechnungslegung für die übrigen Seminarteilnehmer. Dies gilt nicht für Mitarbeiter der Bundes republik Deutschland, des Landes Berlin, der S.T.E.R.N. GmbH und der direkt mit der Vorbereitung und Durchführung des Wettbewerbs und dem Modellvorhaben Moritzplatz Beauftragten). Weitere Rückfragen Weitere Rückfragen (GRW 4.4) können schriftlich bis zum un ter dem Kennwort: "Bauwettbewerb Block 56" bei der S.T.E.R.N. GmbH, z.hd. Herrn Jarnot, Köpenicker Straße 154 a, 1000 Berlin 36, gestellt werden. Sie sind auf die Teilziffern des Ausschreibungstextes zu bezie hen. Die Beantwortung erfolgt im Rahmen des vorbereitenden ökologischen Seminars und Rückfragenkolloquiums durch den Auslober. Die Beantwortung wird allen Wettbewerbsteilnehmern mit dem Protokoll des Rückfragenkol loquiums zugesandt. Dieses Protokoll und die darin'enthaltenen Antwor ten auf die (schriftlichen) Rückfragen werden Bestandteil der Aus schreibung. 1.8 Abgabe der Wettbewerbsarbeiten Die Arbeiten sind bis zum von Uhr bis Uhr ko stenfrei für den Auslober bei der S.T.E.R.N. GmbH einzureichen (Köpe nicker Straße 154 a/iii, 1000 Berlin 36). Die Modelle können bis zum nachgereicht werden (Zeit und Ort wie bei der Abgabe der Ar beiten). Die Wettbewerbsarbeiten werden zur Wahrung der Anonymität in verschlossenem Zustand ohne Absender oder sonstigen Hinweis mit dem Vermerk "Bauwettbewerb Block 56" eingereicht. Bei Zustellung durch die Post ist der Empfänger als Absender anzugeben. Bei Einlieferung durch die Post (porto- und zustellfrei für den Empfän ger) gilt die Einlieferungsfrist als erfüllt, wenn der Aufgabestempel spätestens das Aufgabedatum trägt, wobei der Verfasser selbst für die Lesbarkeit des AufgäbeStempels auf der Sendung verant wortlich ist. Bis zu 14 Tage verspätet eingegangene Arbeiten, deren AufgäbeStempel fehlt, unleserlich ist oder dessen Richtigkeit angezweifelt wird, werden vorbehaltlich späterer Nachweise zeitgerechter Ein lieferung, den der Teilnehmer zu erbringen hat, mit beurteilt. Es wird deshalb empfohlen, auf dem Postweg per Einschreiben einzureichen. Die Einlieferung durch Spedition und durch die Bahn ist nicht zulässig.

11 Kennzeichnung der Arbeiten Die Wettbewerbsarbeiten (GRW /4.3.1) sind in allen Stücken nur durch die Kennzahl zu bezeichnen. Sie ist aus sechs arabischen Ziffern zu bilden und in einer Höhe von 1 cm und 4 cm Breite auf jedem Blatt und jedem Schriftstück in der rechten oberen Ecke anzubringen. (Bei Mo dellen ist die Kennzahl in der Ecke des Sockels anzubringen.) Der Wett bewerbsverfasser hat die Verfassererklärung mit seiner Anschrift in ei nem verschlossenen Umschlag mit der gleichen Kennzahl abzugeben, mit der er seine Wettbewerbsarbeit abgibt PreisgerichtsSitzung Das Preisgericht tagt am Ort: Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen, Schillstraße 9/10, 3. OG, 1000 Berlin 30

12 Verzeichnis der Unterlagen Die Unterlagen für den Wettbewerb sind: Der vorliegende Ausschreibungstext einschließlich der geson derten Teile des Anhangs, nämlich: die Baugeschichte des Moritzplatzes der 1. Arbeitsbericht des Moritzplatzverfahrens/Kurzfas sung Aug und der Bericht zum Themenbereich Ökologie März 1988 sowie der Dokumentation der bisherigen Planungsüberlegungen und -Vorschläge; die Freiraum- Bausteine der qualifizierten Dichte die Wohnungsbau-Förderungsbestimmungen WFB die Konzeptionen der Kindertagesstätte, Grünwerkstatt (Sebastianstr. 82) und des Sozialen Dienstleistungszen trums der Entwurf der Wandgestaltung von der Giebelwand des Ateliergebäudes in der Oranienstr. 58 die schriftlichen Ergebnisse des ökologischen Einfüh rungsseminars und die schriftliche Beantwortung weiterer Rückfragen. die Bestandspläne und das Blockentwicklungskonzept zum Block 56 Informationspläne: 1. Karte von Berlin M 1: Karte von Berlin M 1: Vermaßter Lageplan mit Bestands M 1:200 plan der Spielplatzanlage 4. Grundriß EG Block 56 M 1:200 Arbeitspläne: (2 Ausfertigungen) 1. Lageplan VST M 1: Grundriß EG VST M 1: Grundriß OG VST M 1: Ansichten der vorhandenen Bebauung M 1: Grundlage für eine isometrische Darstellung M 1: Planung der Grünwerkstatt (Bauantrag) M 1:100 Luftbilder/Fotografien des Wettbewerbs gebietes (Anlage zum Auslobungstext): 1. Luftbild 1984 M 1: Luftbilder, Schrägflug Situationsfotos, Jan Modell: Massenmodell der Blockrandbebauung M 1:500 (2 Ausfertigungen)

13 14 I. 12 Geforderte Leistungen jeweils für die Variante 1 und Variante 2 1. Lageplan (Blockplan) als Dachauf sicht und mit Freiflächengestaltung einschl. des Schattenwurfs der Ge bäude für Sommer, Winter und Frühj ahr/herbst 2. Baumassenmodell (weiß) unter Ver wendung der Modellgrundplatte 3. Erdgeschoßgrundrisse mit Erschlie ßung und Freiflächengestaltung 4. Grundriß des Kellergeschosses mit Stellplatzanlage 5. Grundriß der Obergeschosse 6. Darstellung der Dachflächenge staltung 7. Ansichten und Schnitte, soweit zum Verständnis des Entwurfs notwendig M 1:500 M 1:500 M 1:200 M 1:200 M 1:200 M 1:200 M 1: Zeichnerischer Ausschnitt der bau lichen Lösung von Süd-West-Fassade (an der Oranienstraße) und Dach des sozialen Dienstleistungszentrums M 1: Darstellung der gemeinschaftlich zu nutzenden Grünanlage M 1: Isometrische Darstellung M 1:200 II. Erläuterungsbericht mit Beschrei bung der Sinnfälligkeit der vorge schlagenen ökologischen Maßnahmen 12. Berechnung der Geschoßflächen und des umbauten Raumes nach DIN Verzeichnis der eingereichten Wettbewerbsteile 14. Verfassererklärung Zusätzliche Leistungen werden von der Beurteilung ausge schlossen.

14 Beurteilunqsverfahren Das Beurteilungsverfahren ist unter 4.5, 4.6 und 4.7 der GRW 77 erläu tert. Ergänzend gilt folgendes: An die Stelle der Möglichkeit von Rückfragen und des Kolloquiums (4.4 der GRW 77) tritt ein Seminar zu Beginn des Wettbewerbsverfahrens, in dem Vorgaben, bisherige Planungsergebnisse, besondere ökologische An forderungen und Beurteilungskriterien/Bewertungsrahmen für das Preisge richt diskutiert bzw. festgelegt werden. Bei diesem Seminar müssen ne ben dem Auslober, den Sachverständigen und Vorprüfern alle Teilnehmer und das Preisgericht zugegen sein. Die eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden mit Hilfe des Kriterienkataloges vorgeprüft (siehe GRW 4.1.6). Bei Erfüllung dieser Aufgabe kön nen die Sachverständigen zur Unterstützung der Vorprüfer herangezogen werden. Dem Preisgericht werden die Ergebnisse der Vorprüfung als Ent scheidungshilfe zur Verfügung gestellt. Die Beurteilung der Arbeiten ist Sache des Preisgerichts (siehe GRW 4.5.2) Preise und Ankäufe Für Preise und Bearbeitungshonorar stehen insgesamt DM , zur Verfügung, vorgesehen ist folgende Auftei lung: Die Teilnehmer erhalten ein Honorar in Höhe von je DM für ihre zur Beurteilung zugelassene Arbeit. Die Bewertung erfolgt getrennt nach den Varianten 1 und 2: Variante 1: 1. Preis , DM 2. Preis 8.000, DM 3. Preis 5.000, DM Variante 2: 1. Preis , DM 2. Preis 8.000, DM 3. Preis 5.000, DM Die Preise werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluß des Rechtsweges zugeteilt Weitere Bearbeitung Das Preisgericht gibt zwei schriftliche Empfehlungen - ge trennt nach den Varianten 1 und 2 - zur weiteren Bearbeitung der Wettbewerbsaufgaben. Die Entscheidung über die Realisie rung nach Variante 1 oder 2 trifft der Bauherr im Einverneh men mit dem Bezirksamt Kreuzberg bzw. der Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen. Der Auslober bzw. die genannten Bauherren beabsichtigen, un ter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einem oder mehreren Preisträgern die weitere Bearbeitung der Aufgaben zu übertragen ("Leistungsbild Objektplanung für Gebäude, Freianlagen und raumbildende Ausbauten" gemäß 15, Abs. 1 HOAI, Leistungsphasen 2 bis 5 für das Soziale Dienstlei stungszentrum der ajb und die Wohnungen, Leistungsphasen 2 bis 5 für die Kindertagesstätte und die Grünanlage), sobald

15 16 und soweit die dem Wettbewerb zugrunde liegenden Aufgaben realisiert werden. Voraussetzung ist, daß die Ausführung der ausgewählten Arbeit in vertretbarem Kostenrahmen möglich ist. Ein Rechtsanspruch ist daraus nicht abzuleiten Eigentum und Urheberrecht Die eingereichten Unterlagen der honorierten Arbeiten werden (unter Be rücksichtigung der Bestimmungen der GRW 5.2) Eigentum des Auslobers. Das Urheberrecht und das Recht der Veröffentlichung bleiben den Verfas sern erhalten, soweit in den GRW 5.2 und im nachfolgenden Absatz nichts Abweichendes geregelt ist. Der Auslober ist berechtigt, die zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten nach Abschluß des Wettbewerbs ohne weitere Vergütung zu dokumentieren, auszustellen und (auch über Dritte) zu veröffentlichen. Die Namen der Verfasser werden dabei genannt Erklärung der Teilnehmer Durch ihre Unterschrift (Verfassererklärung siehe Anhang 4.9) versi chern die Wettbewerbsteilnehmer, daß sie die geistigen Urheber der Wettbewerbsarbeiten, gemäß den Wettbewerbsbedingungen teilnahmeberech tigt, mit einer Beauftragung zur weiteren Bearbeitung einverstanden, und zur Durchführung des Auftrages in der Lage sind Bekanntgabe der Ergebnisse und Ausstellung der Arbeiten Das Ergebnis des Wettbewerbes wird unmittelbar nach der Entscheidung des Preisgerichts und der Öffentlichkeit über die Presse bekanntgege ben. Die zur Beurteilung zugelassenen Wettbewerbsarbeiten werden mit den Namen der Verfasser, der Mitarbeiter, den Preisen und dem Preisge richtsprotokoll öffentlich ausgestellt. Eröffnung, Ort und Dauer der Ausstellung werden den Wettbewerbsteilnehmern und der Presse bekanntge geben Haftumg und Rücksendung Für die Beschädigung oder den Verlust der eingegangenen Arbeiten haftet der Auslober nur im Fall nachweisbaren schuldhaften Verhaltens (siehe im einzelnen GRW 4.6.1).

16 Zusammenfassung der wichtigsten Termine Bürgerversammlung Preisrichterkolloquium Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen Abschlußtermin für (schriftliche) Rückfragen Vorbereitendes ökologisches Seminar (zugleich Rückfragenkolloquium) Abgabe der Wettbewerbsarbeiten Abgabe der Modelle Bürgeröffentliche Informations- und Erörterungsveranstaltung Preisgerichtssitzung März '91 Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten

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18 19 2. SITUATION UND PLANUNGSVORGABEN 2.1 Die derzeitige Situation Der Block 56, liegt im Sanierungsgebiet Kreuzberg-Kottbusser Tor, Planungseinheit IV, bildet den nordöstlichen Quadranten des Verfahrensgebietes Moritzplatz. Er ist weitgehend be stimmt durch die zum südlichen Blockrand offene Freifläche im Blockinnenbereich, die bislang durch Schrottplatz, Spedi tion und Kinderspielplatz extensiv genutzt wird. Entlang der Sebastian- und der Luckauer Straße, die den nördlichen und den östlichen Blockrand begrenzen, ist ebenso wie am Moritzplatz selbst - die alte Blockrandbebau ung noch weitgehend erhalten. In den letzten sechs Jahren wurden bereits drei Viertel der Bausubstanz instandgesetzt und modernisiert. Das verbleibende Viertel wird - bis auf zwei Ausnahmen an der Sebastianstraße - in unterschiedlichen Erneuerungsprogrammen bis zum Jahre 1990 erneuert. Die be sondere stadträumliche Lage des Blockes unmittelbar an der Berliner Mauer hatte in den letzten Jahrzehnten eine Nut zungsergänzung am westlichen Blockrand (mit einer Zollsta tion und einem Erschließungsweg für Feuerwehr, Krankenwagen und Müllabfuhr an der hinteren Grundstücksgrenze des nördli chen Blockrandes) zur Folge, da die Zufahrt von der Sebasti anstraße her durch die Mauer blockiert war. Die durch Woh nungsbau im Block genutzten Grundstücke gehören privaten Ei gentümern und einer Wohnungsbaugesellschaft. Die anders ge nutzten Grundstücke gehören dem Land Berlin, mit Ausnahme eines privaten, schmalen Hammergrundstückes an der Oranienstraße, dessen Ankauf durch das Land Berlin bzw. die von ihm beauftragte Wohnungsbaugesellschaft zur Zeit betrieben wird. Da die Verfügbarkeit des Grundstückes Oranienstraße 56 der zeit nicht gesichert ist, fordert der Auslober die Ausarbei tung von zwei Varianten (mit bzw. ohne bauliche Nutzung des fraglichen Grundstücks für die in der Auslobung beschriebe nen Bauaufgaben).

19 20 siebziger Jahren nicht über ausreichende, grundstücksbezoge ne Freiflächen für die Bewohner, Die Frage der Pkw-Stellplätze ist nur für drei Nachkriegsbauten an der Sebastian-, Ecke Prinzenstraße ausreichend gelöst. Ansonsten besteht ein Defizit an Stellplätzen, was zu unkontrolliertem Autoabstellen im Blockinnenbereich entlang der provisorischen Er schließungsstraße am nördlichen Blockrand führt. Mit dem Ab bruch der Mauer, wird sich die Stellplatzsituation in der Sebastianstraße verbessern, da auch der Straßenraum genutzt werden kann. Das Abstellen von Autos im Blockinnenbereich sollte dann nicht mehr genehmigt werden. Das Land Berlin hat am die Bauordnung für Berlin von 1985 geändert; insbesondere wurde der 48, "Stellplät ze", neu gefaßt (vgl. Anlage 4.5.1). Abgesehen hiervon und einer Änderung des des 76, "Rechtsverordnungen und Verwal tungsvorschriften", gilt weiterhin die Bauordnung für Berlin In jedem Fall sollten für die künftige Bebauung im Block 56 die notwendigen Stellplätze nur in Tiefgaragen unter der zu errichtenden Randbebauung nachgewiesen werden. Das Grundstück Prinzenstraße wurde bisher durch eine (Zoll-) Abfertigungsstelle genutzt, die beseitigt wird. Von den Wettbewerbsteilnehmern werden städtebauliche Vorschläge zur Nutzung dieses Grundstücks erwartet. An der Oranienstraße befinden sich eine Spedition und ein Schrottplatz, deren Verlagerung für die Realisierung der Planungsabsichten erforderlich und vorgesehen ist.

20 Eigentumsverhältnisse Block 56 Privat BEWÖGE Land Berlin Bundesrepublik Deutschland Stiftung

21 Flächenberechnung Block 56 Bebaut Grundstücke Grunds t. fl. Grundfl.Geb. V. Gasen. BSF Sebestienstr / 2110,45 On an an 81/ 694,15 (jn am ,32 an 82/a 574,00 gm 222,66 an 4 890,72 an b 371,00 an 222,30 an 1 222,30 an 63/ 934,365 an 322,95 an ,80 an 84/ 924,65 166,38 am VH 4 753,52 am 101,30 am MH 5 506,50 gm 9.00 an SFl 2 16,00 am 85/ 352,10 an 301,80 an ,00 an 86/ an 304,24 am ,20 an 87/ 612,10 am an ,32 an Luckeuer str. 10/ entspricht Sebastianstr / s. unter Spielplatzfläche 12/ an 230,14 an ,70 an 13/ 318,89 an an ,50 an 14/ 302,12 an 213,69 an ,45 gm 15/ s. unter Spielplatzfläche 16/ 214,48 an 166,62 am 5 943,01 an 17/ 241,70 an 205,85 an ,25 an Oranienstr. 4 / entspricht luckauer str / 457,80 an 191,96 gm VH 5 959,80 an 56/ 668,88 an on Vh/SFl ,08 an 238,14 am HH ,67 an 1 DG 80,76 an 58/ A 332,57 an 148,01 an VH 4 592,04 am 43,96 an SFl 4 175,84 an 69,91 or Rem ,62 an 9,94 gm Rem. 1 9,94 am 1 DG 74,01 cm Prinzenstr. 39/ 241,28 an 185,59 cm ,95 an 1 DG 92,80 an 40-42/ 1446,00 am 493,98 an 1 493,96 an 43-44/ entspricht Sebastianstr. 78 Su/nne 11475,77 an 5906,45 an 25*86.30 an Unoebaute GrunastüCKC Oranienstr Same Grunflst.fl. 247,95 an 2089,35 an 3563,26 an 738,35 an 658,42 an 7213,58 an Spielplätze lucnauer Str Blockinnenbereicn 2242,96 an Verkehrsfläcbe ,63 an 829,68 an 1191,31 an Sarit» Oer ges. unbebauten Freifläche 10731,62 an. Blockgrundfläche: 22206,77 an

22 21 KONZEPT BLOCK 56 BESTAND (1) Gelände der Spedition (2) Gelände des Schrottplatzes (3) Gelände des Kinderspielplatzes (4) Häuser in laufenden Erneuerungsprogrammen (5) Häuser mit durchgeführter Erneuerung (z.t. noch mit Ofenheizung) (6) Hintere Erschließung der Sebastianstraße (7) Zollabfertigungsbereich

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24 77 Städtebauliche Arrondierung/Blockrand schließung geplant, z.b. durch Neubau von Wohnungen, Büros, Gewerbe, Dienst leistungseinrichtungen und ergänzender Infrastruktur Variante 1 Da die Mauer abgerissen ist, kann die Sebastianstraße als Er schließungsstraße genutzt werden. Die Zufahrt von der Luckauer Str. in den Block soll aufgehoben werden BLOCKENTWICKLUNGSKONZEPT Stand: Feb.1990 Grenze des Bauwettbewerbsgebietes Grenze des städtebaulichen Ideengebietes * ±*. Abbruch von Gebäuden und Mauern Altlastenverdacht* Spielplatz Spedition Schrottplatz A; Baudenkmal Sebastianstraße 87 / Ecke Luckauer Straße 10 Die als altlastenverdächtig ausgewiesenen Gebiete zeigen die besonders verdächtigen Bereiche des Schrottplatzes und der soeditionseigenen Tankstelle an. Unabhängig von diesen Bereichen muß das gesamte Gebiet der Spedition auf Altla sten untersucht werden. / / \ rpi 5J \/ -ULi /t M 1 : 10ÖT i I i n 7 iv'j'/ la Mbritzp G I Z. D - ' Moritzplatz, \ S4,! Spedition -v TS'-z' a 5 CD Y////1 ^ \ w7' 9t \ W' ro \ V. il i/l 7 Al'v BEHUTSAME STADT ERNEUERUNG AM MORITZ PLATZ T A r A unter ökologischer Zielsetzung Beschränkter Bauwettbewerb "Moritzplatz Block 56" W.JARNOT S.T.E.R.N. Behutsame Stadtemeuerung Berlin

25 77^- Städtebauliche Arrondierung/Blockrandschließung geplant, z.b. durch Neubau von Wohnungen, Büros, Gewerbe, Dienst leistungseinrichtungen und ergänzender Infrastruktur Variante 2 BLOCKENTWICKLUNGSKONZEPT Stand: Aug.90 Grenze des Bauwettbewerbsgebietes, Grenze des städtebaulichen Ideengebietes [ ±«Abbruch von Gebäuden und Mauern Da die Mauer abgerissen ist, kann die Sebastianstraße als Er schließungsstraße genutzt werden. Die Zufahrt von der Luckauer Str. in den Block soll aufgehoben werden, Altlastenverdacht* Spielplatz Spedition Schrottplatz kjul ' c Baudenkmal Sebastianstraße 87 / Ecke Luckauer Straße 10 /: r * Die als altlastenverdächtig ausgewiesenen Gebiete teigen die besonders verdächtigen Bereiche des Schrottplatzes und der soeditionseigenen Tankstelle an. Unabhängig von diesen Bereichen muß das gesamte Gebiet der Spedition auf Altla sten untersucht werden. / s rj M 1 : 1000 \ t UM! \ ^ MbrifiDi.ctz! f. Morirzpis rzj K o \ y7///7- \ CD y/z y/ / Ml 171 i /,(, 7 Tmi K-- i TTT BEHUTSAME STADT ERNEUERUNG AM MORITZ PLATZ ji.! Or unter ökologischer Zielsetzung Beschränkter Bauwettbewerb "Moritzplatz Block 56" W.JARNOT n S.T.E.R.N. Behutsame Stadtemeuerung Berlin

26 Ergebnisse des Planungsverfahrens für den Block 56 Planungsstand: 1987 bzw (Sozialstudie) Im folgenden werden mit geringen redaktionellen Änderungen die Darstel lungen über Ergebnisse des PlanungsVerfahrens, Stand 1987 (vgl. S. 30 und des 1. Arbeitsberichtes-Kurzfassung Aug des Anhangs 4.1), für den Block 56 wiedergegeben. Inzwischen veränderte Planungsab sichten sind in Klammern vermerkt und durch Fettdruck hervorgehoben. Die Anforderungen der Bewohner, formuliert in der Sozialstudie der SPAS aus dem Jahr 1985, sollen Bestandteil des baulich-räumlichen Konzeptes für den Block sein. Programmpunkte sind dabei insbesondere: (1) Aktiv nutzbare Grün-, Spiel- und Freiflächen im Blockinneren. (2) Raumangebote für Begegnung und gemeinsame soziale Nutzung für un terschiedliche Gruppen (Jugendliche, Senioren, türkische Frauen, Behinderte u.a.) und unterschiedliche Funktionen (stadtteilnahe Weiterbildung, ambulante Krankenpflege, Läden, Cafä, Übungsräume, Sporträume, Raum für Bürgerversammlungen, für Feiern, nicht-kom merzieller Waschraum, Räume für Bürger-, Verbraucher- und Gesund heitsberatung o.a.). Eine Finanzierung ist noch nicht endgültig gesichert. (3) Spiel- und Aufenthaltsangebote für Kinder. (4) Natur und Vegetation im Blockinnenraum Die sozialen Nutzungsansprüche sollen in einer differenziert ausgebil deten innerstädtischen Grünanlage integriert werden. Sie soll die so zialen und baulichen Bestandteile des Programms und die Anforderungen, die von den noch vorhandenen Altbauten ausgehen, in einem Gesamtkonzept verbinden. Eine auf die örtliche Situation bezogene Kindertagesstätte mit ökolo gisch orientiertem Konzept im Blockinneren ist ebenfalls geplant. Auf eine Straße im Blockinneren, parallel zur Sebastianstraße, soll verzichtet werden. Die Erschließung des Blockinneren für Fußgänger soll von zwei Seiten (Luckauer Straße und Oranienstraße/Moritzplatz) erfol gen. Diese Zugänge dienen auch der Anlieferung (für Kita, Grünwerk statt) und als Feuerwehrzufahrt. Die Öffnung der Sebastianstraße redu ziert die Erschließungsproblematik und die Problematik des ruhenden Verkehrs, ändert jedoch nicht die Grundzüge der Planung. Der ergänzende Wohnungsbau muß die besondere Sozialstruktur des Gebiets berücksichtigen. Das niedrige Durchschnittseinkommen der Bewohner muß Ausgangspunkt modellhafter Finanzierungsformen für den Wohnungsbau sein, damit ökologische Wohnformen für die Bewohner auch erlebbar wer den. (...) Die Grundstücke Oranienstraße 48/49 müssen an die Grünanlage ange schlossen werden. Eine Öffnung dieses Hofes ist zu erreichen. In der Blockplanung sollen die Emissionsauswirkungen des Verkehrs auf der Oranienstraße berücksichtigt und durch geeignete Maßnahmen redu ziert werden. In der Blockplanung sind der Zusammenhang und die Abgrenzung privater Grünflächen der Einzelparzellen zur Grünanlage darzustellen. In Einzel bereichen sind den Altbauten Grünflächen als "Mietergärten" zuzuordnen. Hierbei erhält die Gestaltung der übergangsbereiche und Grenzlinien ei ne besondere Bedeutung. In diesem Zusammenhang sind die Grundstücke Se bastianstraße 83/84 Festpunkte für die Planung. Auch hier ist die Ge staltung der Grünzonen besonders zu berücksichtigen.

27 - 24 Weitere Festpunkte für die Planung sind die vorhandenen Baulücken in der Luckauer Straße, die als städtebauliche Ausgangssituation und als Belüftungsschneisen gestalterisch durchzuarbeiten sind. Die Brandwände sollten dabei in die Planung einbezogen werden. Unter den vorhandenen kleinen Bauten im Blockinneren sollen die Garagen Sebastianstraße 82 in die Nutzungskonzeption einbezogen werden. (Siehe Anlage Konzeption und Bauantrag der Grünwerkstatt) Die Gestaltung der Grünanlage soll aus einem integrierten Klima-Konzept entwickelt werden - mit besonderer Berücksichtigung der Regenwassernut zung. Kreisläufe und Wirkungszusammenhänge der Natur sollen als Bestandteile der geforderten Nutzungen ergänzende Erfahrungsfelder für die Bewohner innerhalb der Dichte der Innenstadt bilden (z.b. Wasser als Gestal tungselement in der Grünanlage). Das Projekt "Soziales Dienstleistungszentrum Moritzplatz" am Südrand des Blockes 56 ist aus dem Planungsverfahren heraus enstanden.

28 Blockentwicklunaskonzept Die Bezirksverordnetenverscunmlung Kreuzberg hat das von S.T.E.R.N. ent wickelte Blockentwicklungskonzept zustimmend zur Kenntnis genommen (Frühjahr 1989). Die Festlegungen des Blockentwicklungskonzeptes gehen zunächst von der Erhaltung der vorhandenen Bausubstanz und ihrer Nutzung aus. Die vor handenen Wohngebäude und ihre zugehörigen privaten Gärten bleiben er halten. Die Gebäude sind bzw. werden zur Zeit instandgesetzt und modernisiertf ausgenommen die Häuser Sebastianstraße (nicht moderni sierungswillige Eigentümer). Der Innenhof in der südöstlichen Blockecke (Oranienstraße 48/49, Luckauer Straße 16/17) sollte langfristig wegen seiner schlechten Belichtung und Belüftung nach Westen in das Blockin nere geöffnet werden. Die beiden Baulücken an der Luckauer Straße sollgii erhalten bleiben. Spedition und Schrottplatz müssen zur Verwirkli chung der Planungsziele verlagert werden. Die auf dem (privaten) Grund stück Oranienstraße 56 stehenden eingeschossigen bzw. zweigeschossigen Schuppen sind wegen der schlechten Bausubstanz nicht erhaltenswert und stehen bei der Variante 1 zur Disposition. Die Garagen auf dem Grund stück Sebastianstraße 82 werden für eine provisorische Nutzung als "Grünwerkstatt" der Allgemeinen Jugendberatung (ajb) umgebaut. Verände rungen im Bereich der Grenzübergangsstelle Prinzenstraße sind im Block entwicklungskonzept berücksichtigt; von den Teilnehmern werden städte bauliche Vorschläge zur Gestaltung dieses Bereichs erwartet. Im übrigen greift das Blockentwicklungskonzept die zuvor dargestellten Vorgaben aus dem Planungsverfahren auf, insbesondere auch die empfohle ne Flächendisposition. Das Blockentwicklungskonzept (Stand Feb. 1990) schlägt als Standort für die Kindertagesstätte die Nutzung des (privaten) Grundstücks Oranien straße 56 vor. Dieses Konzept kann nur realisiert werden, wenn das Grundstück rechtzeitig durch das Land Berlin bzw. den beauftragten Sa nierungsträger, die GSW, erworben werden kann. Deshalb werden von den Wettbewerbsteilnehmern gleichwertige Lösungen für die beiden folgenden Varianten gefordert; das gilt insbesondere für den Standort der Kinder tagesstätte (siehe Anhang 4.6.2; Vergleichende Untersuchung von 5 Standorten der Kindertagesstätte im Blockentwicklungskonzept): a) Variante 1 auf der Basis des ursprünglichen Blockentwicklungskonzep tes (Februar 1990), d.h. unter Einbeziehung des (privaten) Grundstücks Oranienstr. 56; mit städtebaulichem Konzept im Maßstab 1:500 für das Grundstück Prinzenstraße b) Variante 2 ohne Nutzung des (privaten) Grundstücks Oranienstr. 56 und des Grundstücks Oranienstraße 57; mit städtebaulichem Kon zept für die Grundstücke Prinzenstraße und Oranien straße 56 und 57. Das Wettbewerbsgrundstück verändert sich dabei entsprechend den beiden Varianten, nicht jedoch die Anforderungen an das Raumprogramm der Kin dertagesstätte. Veränderungen können sich bei der Realisierung des Raumprogramms für das Soziale Dienstleistungszentrum bei der Variante 2 ergeben (Anzahl und Größe der Wohnungen, Mehrzweckhalle), sowie bei der Grünanlage. Weitere Einzelheiten der Blockplanung sind in der Darstellung der Wettbwerbsaufgabe enthalten (Teil 3 des Ausschreibungstextes).

29 Baurecht Der Block 56 liegt im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet Kottbusser Tor in Kreuzberg und unterliegt somit dem Beson deren Städtebaurecht gemäß Baugesetzbuch (BauGB). Im Baunutzungsplan in der Fassumg vom 28. Dezember 1960 ist der Block 56 als "Gemischtes Gebiet" (Baustufe V/3) ausge wiesen. Der Baunutzungsplan gilt in Verbindung mit den f.f. Straßen- und Baufluchtlinien als qualifizierter Bebauungs plan im Sinne des 30 BauGB. Der Flächennutzungsplan von Berlin 1984 mit der Darstellung "Wohnbaufläche Typ 1" besagt: Mittlere blockbezogene Ge schoßflächenzahl GFZ 1,5 bis 2,0; überwiegend traditionelle Block- und Blockrandbebauung; geschlossene Bauweise; 5 und mehr Geschosse. Für die vorgesehenen Nutzungen wird, sobald und soweit er forderlich, ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet. Die Er gebnisse des Wettbewerbs dienen der Konretisierung des Sa nierungszieles und sollen - im Fall der Einleitung - in das Bebauungsplanverfahren einfließen. Der Planung ist die geltende Bauordnung für Berlin (BauO Bin) vom 28. Februar 1985 zugrunde zu legen. Am wurde diese Bauordnung durch das Land Berlin geän dert, insbesondere der 48, "Stellplätze", neu gefaßt (vgl. Anlage 4.5.1).

30 Städtebauliche Arrondierung/Blockrandschließung geplant, z.b. durch Neubau von Wohnungen, Büros, Gewerbe, Dienst leistungseinrichtungen und ergänzender Infrastruktur Variante 1 Da die Mauer abgerissen ist, kann die Sebastianstraße als Er schließungsstraße genutzt werden. Die Zufahrt von der Luckauer Str. in den Block soll aufgehoben werden, Baudenkmal Sebastianstraße 87 / Ecke Luckauer Straße 10 Ifred- BLOCKENTWICKLUNGSKONZEPT Stand: Feb.1990 Grenze des Bauwettbewerbsgebietes ; Grenze des städtebaulichen Ideengebietes Nutzungsgrenzen: - a.j.b. - Kindertagesstätte mindestens - Grünanlage Zufahrt Zugang Fassadenbegrünung maximal künstlerische Fassadengestaltung mit Fassadenbegrünung (s.anhang) xx> M 1 = 1000 DT- 7 O r- / z W7.. /.... T Mbritzpl.atz- Bf. Moritzplatzj S4, Soziales Dienstleistungs zentrum a.j.b. Grünanlage BEHUTSAME STADT ERNEUERUNG AM MORITZ PLATZ 0, unter ökologischer Zielsetzung Beschränkter Bauwettbewerb "Moritzplatz Block 56" N W. JARNOT S.TE.R.N. Behutsame Stadterneuerung Berün

31 I A \ A' / Ci Variante 2 Städtebauliche Arrondierung/Blockrandschließung geplant, z.b. durch Neubau von Wohnungen, Büros, Gewerbe, Dienst leistungseinrichtungen und ergänzender Infrastruktur BLOCKENTWICKLUNGSKONZEPT Stand: Aug.90 Grenze des Bauwettbewerbsqebietes Grenze des städtebaulichen Ideengebietes "i* Zufahrt Da die Mauer abgerissen ist, kann die Sebastianstraße als Er schließungsstraße genutzt werden. Die Zufahrt von der Luckauer Str. in den Block soll aufgehoben werden, i Zugang Fassadenbegrünung künstlerische Fassadengestaltung mit Fassadenbegrünung (s.anhang) A'> A Baudenkmal Sebastianstraße 87 / Ecke Luckauer Straße 10 \ u : ' \ V f^-j M I I t I I M I I! I ;/ $ / y v! Ü jwrr «iz/iv'f I :rk! O / l/t: TI7 Moritzpl.afz-' Bf. tvioritzplstz, ' 34,e - Kita (siehe Standorigutachten im Anhang i.6.2) - Grünanlage - Soziales Dienstleistungs- Zentrum a.j.b. BEHUTSAME STADT ERNEUERUNG AM MORITZ PLATZ 0. ^5 5 o umer ökologischer Zielsetzung 'Sf'n 1 Beschränkter Bauwettbewerb "Moritzplatz Block 56" N W.JARNOT <3 f V S.T.E.R.N. Behutsame Stadterneuerung Berlin

32 Sozialplanerische Vorgaben und Anforderungen Planungs- und entwurfsrelevante Sozialdaten und -informationen Die Bevölkerungsstruktur des Blocks 56 weist im Vergleich zu den Kreuz berger Strukturdaten erhebliche Besonderheiten auf: ^ Menschen wohnen im Block 56 (Stand: ) Davon sind 69% bzw. 440 Personen ausländischer, vor allem türkischer Nationalität. Der Anteil der ausländischen Bewohnerinnen ist außerge wöhnlich hoch. Kreuzberger Durchschnitt: 28% - 25% der Bewohnerinnen des Blocks - also 160 Personen - sind unter 15 Jahre alt, davon sind 86% bzw. 138 Kinder und Jugendliche türkischer Nationalität. Der Anteil der unter 15jährigen liegt damit weit über dem Kreuzberger Durchschnitt mit 8,6%. - Nur 16 Bewohnerinnen (knapp 3%) sind über 65 Jahre alt. Dieser Anteil ist erheblich geringer als im Kreuzberger Durchschnitt mit 10,2%. Auch in den angrenzenden Blöcken 57 und 62 ergeben sich zum Teil erheb liche Abweichungen von Kreuzberger Durchschnittszahlen: - Block Personen, davon 158 bzw. 36% ausländischer Nationalität (meist türkisch) 89 Personen bzw. 20,6% sind unter 15 Jahren alt, davon sind 51% bzw. 45 Kinder und Jugendliche ausländischer Natio nalität (meist türkisch) 14 Personen oder 3,2% sind über 65 Jahre alt - Block Personen, davon 21 bzw. 23% ausländischer Nationalität (meist türkisch) 12 Personen sind jünger als 15 Jahre 5 Personen sind älter als 65 Jahre Weitere Besonderheiten der Sozialstruktur: Die Anzahl der Bewohnerinnen des Blocks 56 nahm in den letzten Jahren leicht zu. Der Anteil der ausländischen Menschen nahm stetig zu. Seit 1985 stieg der Anteil der ausländischen Bevölkerung im Block von 60% auf 69% an. Die soziale Lage der Bewohnerinnen des Blocks 56 ist als schlecht zu bezeichnen. Die im Jahre 1985 ermittelte Arbeitslosenquote lag überdurchschnittlich hoch. Die Haushaltseinkommen lagen zum damali gen Zeitpunkt erheblich unter dem durchschnittlichen Berliner Haus haltseinkommen. Die Haushaltsstruktur im Block 56 wird geprägt durch den hohen Anteil großer türkischer Familien (21 % der Haushalte weisen 5 und mehr Personen auf, 1985). Die sozialen Beziehungen im Block 56 lassen sich durch - hohe Gebietsbindung, geringe Fluktuation, enge freundschaftliche und nachbarschaftliche Verflechtungen kennzeichnen. Daraus ergibt sich als weiteres Kennzeichen - eine hohe Mitwirkungsbereitschaft bei wohnumfeidverbessernden Maßnah men. 1) Alle Daten sind dem Melderegisterauszug, Stand: , entnommen.

33 28 Allgemeine Anforderungen Die außergewöhnliche Sozialstruktur und Wohnsituation der Bewohnerinnen des Blocks 56 sowie deren schlechte soziale Lage stellen an die Wettbe werbslösung, die diesen Bedingungen adäquat begegnen sollte, außerge wöhnliche Anforderungen. Aufgrund der sozialen Situation der Bewohne rinnen (hohe Arbeitslosigkeit, sehr geringe Haushaltseinkommen) müssen durch die Neugestaltung des Blocks Qualitäten geschaffen werden, die kompensatorische Wirkungen in bezug auf die soziale Benachteiligung der dort Wohnenden entfalten können. Hier ist an kompensatorischen Maßnah men für ansonsten unbezahlbare Angebote des Marktes im Freizeitbereich, der Naherholung, bei Reisen und Kulturangeboten zu denken. Die Wettbewerbslösung sollte darüber hinaus versuchen, den kulturell bedingten Wertorientierungen und Verhaltensweisen im Alltag, in der Nutzung von Wohnung, Wohnumfeld und öffentlichen Einrichtungen der tür kischen Bewohnerinnen in besonderer Weise Rechnung zu tragen. Außerdem müssen Überlegungen, die auf eine Förderung des Miteinanders der deut schen und ausländischen Bewohnerinnen gerichtet sind, und die bereits gut entwickelten nachbar- und freundschaftlichen Beziehungen weiter un terstützen können, in die Wettbewerbslösung einbezogen werden. Zu berücksichtigen ist, daß sowohl durch die sozialen Bedingungen als auch durch die bisherige Randlage des Blocks und die damit verbundene ausschließliche Südausrichtung des Wohnens in der Sebastianstraße von einer hohen Aufenthaltsdichte im Quartier auszugehen ist. Damit kommt der Notwendigkeit zur Schaffung von quantitativ ausreichenden und qua litativ hochwertigen Aufenthaltsmöglichkeiten zusätzlich besondere Be deutung zu. Besondere Anforderungen an die Einzelprol elcte Aus den o.g. allgemeinen Anforderungen an den Wettbewerb lassen sich folgende konkrete Anforderungen ableiten; Soziales Dienstleistungszentrum der ajb: Das von der ajb im September 1988 vorgelegte inhaltliche Konzept entspricht weitestgehend den quar tier sbezogenen Bewohnerinnenanforderungen, Bei der Gestaltung des Bauwerkes ist eine zu wuchtige Blockrandbebauung zu vermeiden. Die Tiefe der Blockrandbebauung soll zugunsten des Block parks möglichst gering gehalten werden. Kindertagesstätte: Die Größe der Kita (Platzzahl, Flächenbedarf) orien tiert sich vorrangig am quartiersbezogenen Versorgungsbedarf. Die bauliche Gestaltung sollte darauf zielen, möglichst große und mög lichst zusammenhängende und gut nutzbare Freiflächen (Grünanlage, Spielplatz) zu schaffen bzw. zu erhalten. Gemeinsam genutzte Flächen für Kita und Grünanlage sind nicht vorzusehen. Grünanlage; Die Nutzungsverteilung sowie die Gestaltung der Grünanlage muß den unterschiedlichen Ansprüchen von sinnvollem Kinderspiel, Erleb nisdrang von Jugendlichen sowie dem Erholungsbedürfnis von Erwachsenen (vorrangig der Blockbewohnerinnen) qualitativ gerecht werden. Wasser als hochwertiges Erlebniselement für Kinder und Jugendliche ist mög lichst vorzusehen. Der vorhandene Spielplatz ist auf seine pädagogische Qualität hin zu überprüfen. Die Abgrenzung der öffentlichen Grünanlage zu den eher privat genutzten wohnungsnahen Hofflächen der Häuser ist sorgfältig zu entwickeln. Eine Auflösung dieser Grenzen ist aus Bewohnerinnensicht nicht wünschens wert. Hier müssen einerseits klare Abgrenzungen getroffen werden, ande-

34 - 29 rerseits muß Transparenz und direkte Erreichbarkeit der (halb-) öffent lichen ßlockinnenflache gegeben sein. Durchgangssituationen in den Häu sern sind in diesem Zusammenhang zu verhindern, da hierdurch erhöhte Anonymität und Zerstörungen hervorgerufen werden können. Der hohen Mitwirkungsbereitschaft der Bewohnerinnen bei wohnumfeidver bessernden Maßnahmen ist insofern Rechnung zu tragen, als die Neuge staltung des Blocks mit den Bewohnerinnen abstimmungsfähig und flexibel gegenüber deren konkreten Wünschen angelegt sein muß.

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36 ökologische Vorgaben Die eigentliche innovative Themenstellung des Moritzplatz verfahrens besteht darin, daß auch der ökologische Aspekt in die städtebauliche Neugestaltung des Quartiers einbezogen wird (S. 3 des Berichts zum Themenbereich Ökologie - Anlage 4.2 des Anhangs). Dies gilt in gleicher Weise auch für die Einzelprojekte, durch die das Gesamtkonzept der ökologischen Maßnahmenempfehlungen umgesetzt werden. Es ist daher selbst verständlich, daß die "Besonderen ökologischen Anforderun gen" aus den "Richtlinien für den öffentlich geförderten So zialen Wohnungsbau in Berlin (WFB 1990)" angewandt bzw. - in den nicht durch Wohnungen genutzten Gebäudeteilen - entspre chend angewandt werden. Darüberhinaus bilden die grund- stücks- und blockübergreifenden Bausteine für ökologisch orientierte Infrastrukturen eine wesentliche Grundlage für das Wettbewerbsverfahren. Entsprechend dem o.g. Bericht wer den die Maßnahmenvorschläge für diese Infrastrukturbereiche im folgenden auf das Wettbewerbsgebiet bezogen zusammenge faßt: Baustein Energie Für die Energieversorgung mit Wärme kann eventuell das dezentrale Wär meverbundsystem "Wärmeschiene Moritzplatz" für die Neubauten im Block 56 vorgesehen werden. Es ist daher für das Soziale Dienstleistungszen trum und die Kindertagesstätte ein eigenes Blockheizkraftwerk für die Wärmeerzeugung, Strom und Warmwasserversorgung vorgesehen. Die Wärme lieferung für die Kita und andere Gebäude erfolgt über Hausanschlüsse und wird in ein LeitungsVerbundnetz (Warmwasserheizung und Warmwasser leitungsnetz) blockbezogen oder für das Moritzplatzgebiet verteilt. Für die Kindertagesstätte ist zusätzlich eine Warmwasserbereitung durch eine Solaranlage zu berücksichtigen. Diese thermische Solaranlage wird mit einer Nettofläche von 80 qm auf dem Dach der "Grünwerkstatt" der ajb, die in das Bauwerk der Kindertagesstätte zu integrieren ist, in stalliert (vgl. nähere Angaben unter 3.3 der Wettbewerbsaufgäbe). Als weitere solarenergetische Maßnahmen sind - soweit sinnvoll - zu prüfen - passive Solarenergiegewinnung mittels Südverglasung im Fassadenbe reich ("Glashäuser") - Tageslichtausnützung für eine natürliche Belichtung - Überhitzungsschutz der ost-, süd- und westorientierten Fensterzonen - Sonnendurchflutung von Gebäuden und Innenhöfen im Winter Auf die detailliertere Darstellung im o.g. Bericht auf Seite 23 f wird hingewiesen. Unverzichtbar ist ein konsequenter baulicher Wärmeschutz. Hierbei ist eine Minimierung des Außenwand-Volumenverhältnisses anzustreben, um die Energieverluste so gering wie möglich zu halten.

37 32 Baustein Wasser Zur Einsparung von Trinkwasser sind alle Techniken für Wassersparmaßnahmen (sog. "kleines Wassersparpaket" S. 29 des o.g. Berichts) anzu wenden. Es können Vorschläge für ein zweites Wasserleitungssystem (Grauwasser oder Nutzung von Regenwasser) gemacht werden. Ein aus ober flächennahem Grundwasser gespeistes Betriebswassersystem scheidet als Möglichkeit aus. Als weitere Maßnahmen sind zu berücksichtigen: - möglichst geringe Versiegelung der Freiflächen im Blockinnenbereich - gestalterische und erlebnisorientierte Wasserelemente unter Nutzung des Regenwassers - Dachbegrünungen mit Vorreinigungswirkung für das Regenwasser - Regenwassersammlung und -Versickerung Baustein Abfall In diesem Baustein wird - neben dem Ziel der Abfallvermeidung - eine getrennte Sammlung des Abfalls für die Fraktionen - Glas - Papier und Pappe - Problemstoffe - organische Abfälle - Restmüll gefordert. Die sortenreine Erfassung der verschiedenen Hausmüllfraktio nen erfordert praktikable Angebote für die Trennung und Aufbewahrung. Im Zusammenhang mit dem Umweltzentrum im Sozialen Dienstleistungszen trum müssen diese Angebote räumlich konkretisiert werden. Der gewählte Standort für die Behälter muß allgemein erreichbar sein. Problemstoffe können im Umweltzentrum gesammelt werden. Erforderlich sind Vorschläge für die Kompostierung des organischen Hausmülls und von Gartenabfällen, die allen Bewohnern und Nutzern im Block 56 offenstehen muß. Baustein Bauökologie Folgende Faktoren sind bei der Bauwerksplanung zu berücksichtigen (vgl. S. 44 f des o.g. Berichts): - die Baustoffauswahl nach deren thermischen, sorptiven, chemischen und elektrischen Eigenschaften - der Aufbau der Bauteile mit ihrem Gasaustauschvermögen und ihrer Dif fusionsfähigkeit - die Bauform und die Grundrißgestaltung mit Bezug auf die Himmelsrich tungen, offen/geschlossen - die Haustechnik mit gesundheitsfördernden Heizsystemen - das Elektroklima mit den elektromagnetischen und elektrostatischen Eigenschaften sowie den Raumluft-Ionisationsverhältnissen - Verwendung einfacher, haltbarer, kostengünstiger und wartungsarmer Konstruktions- und Bauelemente. Es wird auf Seite 43 f des 1. Arbeitsberichts (Anlage 4.1 im Anhang) hingewiesen. Baustein Grün- und Freiraumplanung Der Katalog von möglichen und sinnvollen Maßnahmen zur Grün- und Frei raumplanung (Anlage 4.4 im Anhang) ist zu beachten.

38 33 Lärmschutz Die besonderen Anforderungen an ausreichendem Lärmschutz sind zu erfül len. Der Verkehrslärm von der Oranienstraße beeinträchtigt insbesondere die Wohnnutzung innerhalb des Sozialen Dienstleistungszentrums; die Wohnungen sind nach Süden zu belichten und gleichzeitig vor dem Ver kehrslärm zu schützen. Die Nutzungen im Blockinnenbereich sind eben falls gegen den Verkehrslärm abzuschirmen. Es ist auch soweit als mög lich die Wohnnutzung vor dem Lärm, der von der Kinderta- gesstätte und den Spielplätzen ausgeht, zu schützen.

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40 35 3. WETTBEWERBSAUFGABE 3.1 Aufgabenstellung Im Zusammenhang Das Gebiet des Realisierungswettbewerbs umfaßt in Variante 1 die gesamte, in den Plänen abgegrenzte Fläche (also ein schließlich des (privaten) Grundstücks Oranienstr. 56). Darüberhinaus werden von den Wettbewerbsteilnehmern städte bauliche Aussagen (M 1:500) zu den übrigen, noch unbebauten Flächen im Block 56 erwartet, insbesondere an der Prinzen straße (Grundstücke Nr und Sebastianstr. 78), wo die Ansiedlung von Gewerbe, Dienstleistungen, Wohnungen vorgese hen ist. Die im Blockentwicklungskonzept dick eingegrenzten Grund stücke sind die wesentlich zu beplanende und neu zu gestal tende Fläche. Sie hat eine ungefähre Größe von ca qm (vgl. Übersichtsplan). In der Baulücke an der Oranienstraße soll das Soziale Dienstleistungszentrum der ajb errichtet werden. Das vorgesehene Grundstück soll eine maximale Größe von ca qm haben. Im Blockentwicklungskonzept (Stand Febr. 1990) - Grundlage für die Variante 1 - ist im hinteren Teil des (privaten) Grundstücks Oranienstraße 56 der Stand ort einer Kindertagesstätte mit 84/100 Plätzen vorgesehen, zu dem das ehemalige Garagengebäude Sebastianstraße 82 (pro visorisch "Grünwerkstatt") gehören soll. Das Gebiet des Realisierungswettbewerbs umfaßt in Variante 2 die zuvor beschriebene Fläche - ohne die Grundstücke Ora nienstraße 56 und 57. Von den Wettbewerbsteilnehmern werden in dieser Variante zu sätzlich städtebauliche Aussagen (M 1:500) für die Grund stücke Oranienstraße 56 und 57 (Randbebauung, ansonsten eher Grünfläche) sowie Prinzenstraße und Sebastianstraße 78 erwartet (vgl. Variante 1).

41 36 Als mögliche Standorte für die Kindertagesstätte sind in der Vergleichenden Untersuchung (s. Anhang 4.6.2) fünf Standorte analysiert und bewertet worden, von denen die mit den Num mern 2 bis 5 bezeichneten für die Variante 2 infrage kommen. Die Einbeziehung der ehemaligen Garagengebäude der Sebasti- anstr. 82 (provisorische Grünwerkstatt) in das Konzept für die Kindertagesstätte ist wünschenswert. In beiden Varianten sollen die übrigen freien Grundstücke für die Grünanlage zur Verfügung stehen. Die Bauplanung der Kindertagesstätte ist Gegenstand dieses Realisierungswettbewerbes. Ihre Erschließung von Süden von der Oranienstraße, muß - bei Variante 1 - berücksichtigt werden. Die verschiedenen Erschließungsanforderungen der an deren möglichen Standorte der Kindertagesstätte sollen bei der Ausarbeitung - für die Variante 2 - verdeutlicht werden. Nach den Vorgaben des Planungsverfahrens sind etwa qm (bei Variante 1) bzw. etwa qm (bei Variante 2) Grund stücksfläche für Grün- und Freiraumgestaltung disponiert, davon etwa 400 für private Gärten (Mietergärten). Eine ent scheidende Aufgabe des Wettbewerbs ist es, eine überzeugende Lösung für die Verteilung der öffentlichen und privaten Freiflächen, für die Übergangsbereiche, für die einzelnen Funktionsräume und ihre Erschließung unter Berücksichtigung der ökologischen Anforderungen zu finden. Dabei sollten die vorhandenen Spielplätze auf ihren pädagogischen Wert hin überprüft und nur behutsam und nur soweit, wie für das Ge samtgestaltungskonzept erforderlich, verändert werden. Was ser als Spielelement ist unbedingt vorzusehen. Mit einer Umrandung ist in den Übersichtsplan das jeweils zu bearbeitende Gelände gekennzeichnet. An dieser Grenzlinie sind Gestaltungsüberlegungen für die Brandwände in den bei den Baulücken an der Luckauer Straße sowie für die noch zu erstellenden Gärten der Wohnhäuser Sebastianstraße er forderlich. In den privaten Bereich der Grundstücke Sebasti anstraße soll nicht eingegriffen werden; hier sollten

42 37 nur Verbesserungen an den Grundstücksmauern überlegt werden. Im Grenzbereich zum Grundstück für die Kindertagesstätte ist im - für die Variante 1 - eine Überlappungszone dargestellt, die den maximalen Ausdehnungsraum für die Kitaplanung an gibt. Eine eingeschränkte Zugänglichkeit der Grünanlage von beiden Baulücken an der Luckauer Straße und mindestens von einer Stelle an der Oranienstraße aus sollte gewährleistet sein (Varianten 1 und 2). Eine öffentliche Durchwegung des Blockes ist auszuschließen. Als Ergebnis des Planungsverfahrens Moritzplatz (entspricht der Variante 1 der Auslobung) ist für die rund qm freie Grundstücksfläche von folgender Flächendisposition auszugehen: - Soziales Dienstleistungszentrum und 42 Wohnungen sowie Kindertagesstätte ca qm - Grünanlage/Spielplatz ca qm - Mietergärten ca. 400 qm Da das Grundstück Oranienstraße 56 möglicherweise nicht für eine bauliche Nutzung entsprechend den Aufgaben dieses Wett bewerbs zur Verfügung stehen wird (und eine isolierte Bebau ung des dreieckigen Nachbargrundstücks Oranienstraße 57 als nicht sinnvoll erscheint), reduziert sich die verfügbare Grundstücksfläche für die Variante 2 um rund qm auf insgesamt qm. Für diese Variante soll - als Anhalt - von folgender Flächendisposition ausgegangen werden: - Soziales Dienstleistungszentrum und 42 Wohnungen sowie Kindertagesstätte ca qm - Grünanlage/Spielplatz ca qm - Mietergärten ca. 400 qm

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44 Soziales Dienstleistungszentrum der Allgemeinen Jugendberatunq e.v. (alb) mit 42 Wohnungen Die Finanzierung des Bauvorhabens der Allgemeinen Jugendbe ratung e.v. ist noch nicht gesichert. Falls die Finanzierung bis zum März 1991 nicht endgültig gesichert werden kann, be hält sich der Bauträger (GSW) vor, die Gebäudekonzeption zu verändern und das Raumprogramm dahingehend zu modifizieren, daß in den Obergeschossen Wohnungen, im Erdgeschoß und teil weise in den Obergeschossen frei vermietbare Gewerbe und Bü roräume realisiert werden können. Bei der Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe ist darauf zu achten, daß solche kon struktiven Systeme gewählt werden, die im gewerblichen Be reich (Soziales Dienstleistungszentrum) auch eine solche eventuelle Nutzung zulassen, und zwar ohne erheblichen Umplanungs- bzw. Umbaubauaufwand. Das von der "Allgemeinen Jugendberatung e.v." geplante Neu bauvorhaben umfaßt mehrere Angebotsbereiche, die in dem SOZIALEN DIENSTLEISTUNGSZENTRUM AM MORITZPLATZ zusammenge faßt werden. Die beiden wichtigstigen Komponenten bestehen in der Integration von Behinderten und sozial Benachteiligten in ein Lebensumfeld mit attraktiven Wohnmöglichkeiten und sinn vollen und sozial nützlichen Arbeitsplätzen und Verknüpfung von sozial eingebundenen und teilweise betreuten Wohnmöglichkeiten mit Arbeitsplätzen im Werkstattbereich, im Verwaltungsbereich und verschiedenen Dienstleistungsfunktionen. Mit dem Sozialen Dienstleistungszentrum am Moritzplatz will die "Allgemeine Jugendberatung e.v." ein umfassendes integratives Angebot zur sozialen und ökologisch sinnvollen Wohn- und Lebensgestaltung aufbauen und in der weiteren Ent wicklung unterstützen.

45 40 Die Angebote der Förderung zur weitgehenden Selbsthilfe und der Stärkung des gegenseitigen Verständnisses dienen behin derten und nicht-behinderten Mitbürgern des Stadtteils und jungen und älteren Menschen verschiedener sozialer Herkunft, wobei auch die Problematik der unterschiedlichen nationalen und ethnischen Herkunft der Bevölkerungsgruppen berücksich tigt werden soll. Ältere Mitbürger um den Moritzplatz herum sollen in ihrer gewohnten Lebensumwelt, in ihrem Stadtteil und ihren Wohnun gen optimal versorgt werden. Ihre aktive Anteilnahme an der sozialen Entwicklung des Stadtteils und ihre Mitwirkung an der Umgestaltung sollen dazu beitragen, die primär psychisch bedingten Altersleiden zu verhindern. Möglichst viele Mit bürger um den Moritzplatz sollen zum Mit-Denken, Mit-Gestalten, zur Anstrenung, zur Phantasie und Tatkraft angeregt werden. Der Moritzplatz liegt in einem hochbelasteten innerstädti schen Wohngebiet auf der Grenze zwischen den beiden Teilen von Kreuzberg - SO 36 und 61 er grenzt unmmittelbar an den Bezirk Mitte an, von dem er bis vor kurzem durch die Mauer getrennt war. Das Soziale Dienstleistungszentrum soll mit offenen Angeboten auch dazu beitragen, eine Verbindung in diesem Bereich zu erleichtern. Die Einbindung des sozialen Dienstleistungszentrums in die Bezüge des Stadtteils soll durch die verschiedenen Angebote auf dem Gelände gefördert werden: * Cafeteria mit Mittagstisch: Die Räume der Cafeteria sind offen für alle Bewohner des Blocks und alle Mitarbeiter in den verschiedenen Werkstät ten sowie für weitere Interessenten aus der Umgebung. Die Cafeteria soll räumliche Möglichkeiten für Veranstaltungen verschiedenen Typs bieten. Es ist zu prüfen, ob und inwie weit die Cafeteria in der Lage ist, den Mittagstisch für die Kita mit zu übernehmen (kurze Wegeverbindungen). * Werkstätten mit Ideenbörse und Entwicklungswerkstatt. * Schnell-Service mit Wäscherei, Fotoannahme, Copycenter, Nähwerkstatt und Schuhreparatur.

46 41 * Dienstleistungsangebot Verwaltung mit Serviceleistungen für die in der Nachbarschaft angesiedelten Kleinbetriebe, Projekte und Initiativen, die darüber hinaus in ihren Be mühungen unterstützt werden, Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern. * Werkstattladen und Hausmeisterei mit Reperaturangeboten. * Haus- und Gartenservice mit Umweltberatungsstelle und Or ganisationszentrale für die Angebote des Projekts "Grüne Mülltonne". * Kulturelle Angebote: Als Grundlage für gemeinsame Erlebnisse und Freizeitakti vitäten möglichst vieler Alters- und Interessengruppen sind folgende kulturelle Angebote vorgesehen: Theater- und Musikveranstaltungen, Vorträge, Seminare, Exkursionen, Ur laubsreisen, Gesprächsrunden, Sportgruppen und Familien feiern. Für die Veranstaltungen ist die Errichtung einer zentralen Halle vorgesehen, da nur ein kleinerer Teil des kulturellen Angebots in den Räumlichkeiten der Cafeteria abgewickelt werden kann. * Betreutes Wohnen: Die Wohnungen werden sowohl psychisch Behinderten als auch Nichtbehinderten im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus zur Miete angeboten. Bis zu 20 % werden an intensiv betreu ungsbedürftige Mieter vergeben. Die therapeutische bzw. pflegerische Betreuung dieser Behinderten übernimmt die Allgemeine Jugendberatung. Bei einer ganzheitlichen Betrachtung aller gesundheitlichen Bedürfnisse in einem Stadtteil reichen die Versorgungsange bote von reinen Sozialleistungen bis hin zur medizinischen Vollversorgung. Das Vorbild ist das Modell eines Marktplat zes, eines sozialen öffentlichen Ortes. Insofern reichen die einzelnen Einrichtungen bis hin zu medizinischen Versorgung und Pflege: - Massage und Körperpflege - Erziehungs- und Familienberatung - Therapie und Beratungspraxis - ärztliche Gemeinschaftspraxis

47 42 Diese Konzeption eines Sozialen Dienstleistungszentrums mit betreutem Wohnen ergibt das auf der folgenden Seite darge stellte Raumprogramm mit einer Gesamtnutzfläche von m 2. Das Neubauvorhaben soll im Block 56 des Moritzplatzgebietes in der Baulücke Oranienstr errichtet werden (Variante 1}. Die Stellplätze sollen unterirdisch nachgewiesen werden, wobei eine Unterkellerung von Freiflächen möglichst vermie den werden muß; eher ist ein reduziertes Stellplatzangebot (Grundlage ist die Änderung vom 29. September 1990 der Bau ordnung für Berlin, siehe Anlage 4.5.1) vorzuschlagen. Die für die Kindertagesstätte höchstens erforderlichen 3 Stell plätze sind in dieser Tiefgarage unterzubringen und nachzu weisen. Möglichkeiten einer Doppelnutzung sind optimal aus zuschöpfen. Wegen des hohen Grundwasserstandes (ca. 3,00 m unter Erdoberfläche) kommt nur eine Kellerebene infrage. Es kann sinnvoll sein, die Gebäudeplanung so zu organisieren, daß Bauabschnitte mit unterschiedlichen Ansprüchen an die Herstellung und Nutzung ermöglicht werden können. Bei der Konzeption für die Variante 2 (ohne das private Grundstück Oranienstr. 56) können geringe Veränderungen des RauHiprograimas, so z.b. der angegebenen Anzahl der Wohnungen oder der Größe der Mehrzweckhalle vorgenommen werden, um das Gebäude in dem Blockrand realisieren zu können. Eine Beibe haltung des angegebenen Raumprogramms sollte bei der Varian te 2 angestrebt werden. In den 2 Entwurfsvarianten sollten Lösungen erarbeitet wer den» die baulich die verschiedenen Finanzierungsbereiche {a.jj.fo. Soziales Dienstleistungszentrum, z.b. Werkstätten, betreutes Wohnen» und GSW, z.b. sozialer Wohnungsbau) be rücksichtigen und möglichst klar voneinander abgegrenzte bzw. abgxemzbare Gebäudeteile - je nach Nutzungs- und Finan zierungsart - vorsehen.

48 43 Raumproqrainm Soziales Dienstleistunqszentrum am Moritzplatz Nettofläche Wohnungen davon: zusätzlich: davon: 42 Wohneinheiten 2750 m 2 11 WE für 20 (leicht geistig) Behinderte W-Schlüssel: 6 WE für 1 Person 3 WE für 2 Personen 2 WE für 4 Personen davon 1 als Wohngemeinschaft 1 Gruppenraum für 26 Pers. Beratungs- und Büroräume für 6 Betreuer 200 m 2 31 WE Wohnungsschlüssel 18 WE: 1,5-2 Zimmer 9 WE: 2,5-3 Zimmer 4 WE: 3,5-5 Zimmer rund 10% der Wohnungen sind als RB-Wohnungen (rollstuhlgerecht) zu planen, alle Wohnungen sollen für Rollstuhlfahrer erreichbar sein m 2 Cafeteria Cafä-Mehrzweckräume EG 200 m 2 Lehrküche EG 100 m 2 Nebenräume/WC EG 80 m m 2 Werkstätten Entwicklungswerkstatt Ideenbörse (EG/4. OG) 100 m 2 Reparaturwerkstatt (im EG) 150 m 2 Umweltzentrum (EG/z. T. 1. OG) 200 m m 2

49 44 Verwaltung der Werkstätten, Wohnungen und Cafeteria 3 Büros 160 m 2 allgemeine Büroräume für Betreuer 40 m 2 5 Büros für Soziale Dienstleistungen 110 m 2 Gewerbeflächen 310 m 2 Gemeinschaftspraxis Ärzte, Massage und Körperpflege- Praxis Beratungsstelle/Therapie- 270 m 2 praxis 180 m 2 Sonstige Läden (EG) 200 m m 2 Zentrale Halle in Verbindung mit der Cafeteria und dem Umwelt schutzzentrum für soziale und kulturelle Veranstalt. max. 500 m m 2 Untergeschoß Technische Zentrale Lagerräume Mieterkeller Autoeinstellplätze 5240 m 2 Stellplatznachweis vgl. Anlage 4.5.1

50 Bauplanung für die Kindertagesstätte möglichst unter Integration der ehemaligen Garagenge bäude in der Sebastianstraße 82, provisorisch als "Grünwerkstatt" der ajb genutzt Die geplante Kindertagesstätte liegt im Einzugsbereich der 13. Grundschule in der Planungsregion 1. Sowohl in diesem Bereich als auch in den benachbarten Einzugsbereichen der 7., 16 und 18. Grundschule ist bereits ein hoher Fehlbedarf festzustellen, der durch den zusätzlichen Wohnungsbau im Block 56 noch verschärft wird. Die Reduzierung der Systemgröße für die Kindertagesstätte auf 84/100 Plätze ist in Anbetracht der vielfältigen Nut zungsansprüche an die zur Disposition stehenden Flächen und der seit Jahren laufenden Bürgerbeteiligung ein Kompromiß. Die Platzzahl von maximal 100 Plätzen entspricht der politi schen Leitlinie des Senats und ist unter dem Gesichtspunkt städtbaulicher Einbindung und pädagogischer Qualität von Ki tastandorten zu begrüßen. Eine Größe von 84 Plätzen ent spricht 6 altersgemischten Gruppen zu je 14 Plätzen. Die Aufgaben der Kindertagesstätte werden im 1. Entwurf der "Ausführungsvorschriften für Kindertagesstätten des Landes Berlin" vom wie folgt beschrieben: (1) Kindertagesstätten haben die Aufgabe, die Ganzheitlichkeit der Entwicklung von Kindern durch Bildung, Erziehung und Pflege gemeinsam mit den Eltern zu ermöglichen. Sie sol len sich nach außen zum Lebensumfeld der Kinder öffnen, die ses als Erlebnis-, Handlungs- und Erkenntnismöglichkeit er schließen und gleichzeitig zum Ort nachbarschaftlicher Be gegnung werden. Den Kindern sollen - unter Berücksichtigung ihrer besonderem Situation und ihres sozialen wie kulturel len Hintergrundes - die gleichen Chancen für ihre Entwick lung gegeben werden. Die Kindertagesstätte ermöglicht und stärkt die Entwicklung von Autonomie und Selbstbewußtsein der Kinder und fördert Gemeinschaftsgefühl und Solidarität.

51 46 (2) Die Kindertagesstätte fördert das Zusammenleben auslän discher und deutscher Kinder. (3) Das Zusammenleben behinderter und nichtbehinderter Kin der wurde bedarfsorientiert in Integrationsgruppen organi siert. Dem besonderen Förderbedarf behinderter Kinder wird durch zusätzliche pädagogische und therapeutische Angebote entsprochen. Sicherzustellen ist, daß die Fördermaßnahmen möglichst in der Kindertagesstätte abgestimmt und ineinan dergreifend stattfinden. Die Betreuung in Sondergruppen in Regel- oder in Sonderkindertagesstätten wird auf das durch äußere Bedingungen gebotene und an den Elternwünschen orien tierte Maß beschränkt. (4) Für ältere Hortkinder unterstützt die Orientierung auf das nachbarschaftliche Umfeld den für diese Kinder notwendi gen Prozeß der Verselbständigung und Ablösung von der Kin dertagesstätte. Eigeninitiative und selbstbestimmte Frei zeitorganisation durch die Kinder ist zu erproben und zu entwickeln. In diesem Sinne ist die Öffnung der Einrichtung, z. B. für Besuchskinder aus der Nachbarschaft, notwendig. Ein entsprechendes, für ältere Hortkinder konzipiertes Ange bot kann auch außerhalb der Kindertagesstätte, z. B. in be nachbarten Räumlichkeiten, organisiert werden. (5) ln Wohngebieten, in denen verstärkt Faktoren auftreten, die die Lebensbedingungen und die Entwicklungschancen von Kindern beeinträchtigen (sozialer Brennpunkt), hat die Kin dertagesstätte die Aufgabe, die Nachteile eines solchen Wohnumfeldes auszugleichen und für die von ihr betreuten Kinder möglichst Chancengleichheit herzustellen. Dazu erhal ten diese Kindertagesstätten einen Zuschlag zur Personalaus stattung. (6) Die Kindertagesstätte soll eine gesunde, an ernährungs wissenschaftlichen Erkenntnissen ausgerichtete Kost gewähr leisten. Ernährung und Versorgung sind wichtige Lebensberei che und sollen ebenfalls Gegenstand von Lernprozessen sein.

52 47 Das Wissen um die Bodenbelastung ist notwendige Vorausset zung für die Nutzungsüberlegungen auf dem vorgesehen Grund stück. Die Sanierungskonzeption ist u. U. von der Verteilung der Nutzungen abhängig. Das Erschließungskonzept muß die vorgesehene Lage der Kin dertagesstätte im Blockinnenbereich und die Verknüpfungen der schon vorhandenen Nutzungen mit den neuen Nutzungen, al so dem sozialen Dienstleistungszentrum der Allgemeinen Ju gendberatung e. V. (ajb) und dem Blockpark berücksichtigen. Dabei muß zum einen den besonderen Erschließungserfordernis sen der Kindertagesstätte Rechnung getragen werden, zum an deren die möglicherweise konkurrierenden Ansprüche zu denen anderer Nutzungen gelöst werden. Dabei wird es vor allem darauf ankommen, eine Kita-gerechte Erschließung, die vor allem Orientierungsmerkmale benutzt, die die Wahrnehmung von Kindern berücksichtigt, zu erarbeiten, die sich in das Ge samterschließungskonzept des Blockes einpaßt und auch die vorgesehene "Blockbezogenheit" - Kinder aus den umliegenden Gebäuden "gehen in ihre Kita" - berücksichtigt. Da die Kindertagesstätte im Einzugsbereich des dezentralen Wärmeverbundsystems "Wärmeschiene Moritzplatz" liegt, ist für die Kindertagesstätte keine eigene Wärmeversorgung vor zusehen. Auch bei der Realisierung eines eigenen Blockheiz kraftwerkes für den Block 56 wird im Kita-Gebäude lediglich eine Wärmeübergabestation für einen Wärmetauscher benötigt. Einzelheiten dazu sind unter 2.6 ökologische Vorgaben sowie im Anhang unter 4.2 beschrieben. Mit dem Bau der Kindertagesstätte nach ökologischen und päd agogischen Kriterien soll dem sozialpsychologischen Erkennt nisstand und der akuten globalen und lokalen Umweltsituation Rechnung getragen werden. Dabei sollen die Standortnachteile im dicht bebauten, umweltbelasteten und naturfeindlichen In nenstadtgebiet durch entsprechende baulich-ökologische und pädagogische Konzepte ausgeglichen werden.

53 48 Gefordert wird die Schaffung ökologischer Lern- und Erfah rungsorte, in denen die Kinder einfache Naturgesetze und ökologische WirkungsZusammenhänge unter städtischen Bedin gungen erfahren, entdecken und erforschen können. Die Lern orte sollen so beschaffen sein, daß die Kinder im Umgang mit Pflanzen, Tieren, Wasser, Boden unter Einbeziehung von Licht und Sonne sowie anderen natürlichen Elementen und Materia lien unter Anleitung der Betreuer selbst gestaltend tätig werden können. Es sollen vergleichende Erfahrungen gemacht werden, bei denen die Kinder erleben, daß ihr Eingreifen in natürliche Kreisläufe Folgen hat. Das ökologisch-pädagogi sche Konzept ist darauf ausgerichtet. Die Forderung nach einer Kindertagesstätte, deren Bau und Betrieb sich an ökologisch und pädagogisch orientierten Kri terien orientiert, wird hier nicht mehr als pilothaft oder exklusiv, sondern als eine Selbstverständlichkeit bzw. Not wendigkeit unserer Zeit gesehen. Die Qualität des Entwurfes und des Baukörpers mit entsprechender Baustoffwahl und Bau konstruktion muß sich dabei an der Forderung orientieren, daß Innenräume mit hoher Umweltqualität zu schaffen sind, weil sich hier vorwiegend Kinder aufhalten. Der kindliche Organismus ist bekanntlich gegenüber Umwelteinflüssen im Vergleich zu Erwachsenen um ein Vielfaches empfindlicher. Zudem hat die Kindertagesstätte auch die Aufgabe, den Kin dern Umweltzusammenhänge spielerisch erfahrbar zu machen: die Kindertagesstätte als Umwelterfahrungs- und Umweltlern ort. Kinder tragen diese Erfahrungen auch nach außen: in die Familie, zu Freunden, in die Schule und ins Erwachsenensein. Mit den früh vermittelten Erfahrungen können WertmaßStäbe für die weitere Entwicklung gelegt werden. Die Gestaltung der Kindertagesstätte mit ihren Spiel- und Freiflächen darf sich also nicht nur an den ästhetischen Vorstellungen der Erwachsenenwelt orientieren. Ziel ist also, das vorgegebene Standardraumprogramm so in den baulichen Entwurf umzusetzen, daß sowohl die ökonomi schen Erwartungen erfüllt werden als auch die ökologischen Zielsetzungen für die Qualität des Umweltlernortes erreicht

54 49 werden. Dieser hohe Anspruch bezieht sich sowohl auf den Baukörper mit seinem ökologischen Material- und Haustechnik konzept als auch auf den entsprechend zu gestaltenden Außen bereich. Einen hohen Stellenwert erhält dabei die Übergangs zone zwischen Innen und Außen (z.b. durch vorgelagerte Puf ferzonen) und zwischen dem Neubau und dem zu integrierenden ehemaligen Garagengebäude. Die Zufahrt von der Oranienstraße in der Variante 1 und ge gebenenfalls in der Variante 2 soll nur zur Anlieferung, für Behinderte sowie für Krankenwagen und Feuerwehr genutzt wer den. Ein Wendeplatz ist nicht vorgesehen. Die Gestaltung der Wegeoberfläche soll dem ökologischen Anspruch der Freiflä chen gerecht werden. Die Zufahrt muß im Bereich der Durch fahrt an der Oranienstraße abschließbar sein (Verhinderung der Durchwegung). Ausführliche Hinweise zum Thema Bauökologie sowie zur ökolo gisch-pädagogischen Konzeption enthält der Anhang 4.6. Die aktuellen Entwicklungen im ökologisch orientierten Bauen und im Bereich der Solararchitektur sollen berücksichtigt werden und sind wichtige Kriterien für die Beurteilung des Wettbe werbsbeitrages. Die "Besonderen ökologischen Anforderungen" der WEB '90 müssen analog auch für die Kindertagesstätte be rücksichtigt werden. Eine Überschreitung der Außenwandstär ken über 30 cm hinaus ist für die Berechnung der GFZ uner heblich.

55 50 Zitat aus dem Entwurf der Senatsvorlage über Planung und Bau von klei nen Kindertagesstätten (Oktober 1989): "Kleine, wohnungsnahe Einrichtungen sollen nachbarschaftsorientiert ar beiten. Dies bedeutet, daß jede Einrichtung ihren eigenen Arbeitsansatz entlang der Lebenssituation der Eltern und der Kinder entwickeln muß. Die Kindertagesstätte kann so zugleich zu einem wichtigen sozialen Ort in der Wohnumgebung werden." "Die Überschaubarkeit der Kindertagesstätte ist für Kinder und Eltern ebenso wichtig wie für die darin arbeitenden Fachkräfte. Sie bildet die Voraussetzung dafür, daß in der pädagogischen Arbeit an nachbarschaft liche Bezüge angeknüpft werden kann und sich Eltern, Kinder und Anwoh ner im Umfeld mit der Kindertagesstätte identifizieren, weil sie an de ren Arbeit teilhaben können." "Die baulichen Voraussetzungen, wie z.b. die Anordnung der Räume, sol len eine Nutzungsvielfalt und spätere Änderung pädagogischer Konzepte ermöglichen. Gruppenräume sollen von der Anlage her sowohl ein hohes Maß an Differenzierung der Spiel- und Beschäftigungsangebote als auch eine Öffnung zueinander in größere Raumeinheiten erlauben. Dabei ist die Zuordnung von mindestens zwei Gruppen zueinander zweckmäßig mit der Möglichkeit, die Gruppenbereiche teils oder gänzlich öffnen zu können." "Für die künftige Gestaltung der Räume gilt deshalb folgendes: Sämtliche Räume und Flächen, einschließlich der Verkehrsflächen müssen so flexibel gestaltet werden, daß sie für die Bedürfnisse von Kinder, Erzieherinnen, Nachbarschaft und Eltern variabel nutzbar sind (z.b. El terntreffpunkte, Räume für Besprechungen der Erzieherinnen und für El terngespräche). Durch Zusammenschaltung mehrerer Räume muß in jeder Einrichtung ein großer, für unterschiedliche Aktivitäten geeigneter Raum vorgesehen werden (Bewegungsaktionen, Aufführungen, Feste, Eltern versammlungen, Nachbarschaftsaktivitäten usw.)." Weitere ausführliche Hinweise sind im Anhang 4.6, 4,6.1 und zur Stand ortuntersuchung für die Variante 2 im Anhang enthalten.

56 51 Raumprogramm für die Kindertagesstätte Oranienstraße (Block 56) 4 Gruppen ä 15 Plätze Kindergarten = 60 Plätze 2 Gruppen ä 20 Plätze Hort = 40 Plätze insgesamt 100 Plätze I. Gruppenbereich 6 Gruppenräume je 37,5 qm = 225,0 qm 6 Nebenräume je 26,0 qm 156,0 qm Hinweis: Die Nebenräume mehrerer Gruppen können zu größeren Räumen zusammengefaßt werden. Wasch- und WC-Räume 100 x 0,6 qm pro Platz = 60,0 qm 2 Personalräume je 15 qm = 30,0 qm 1 Personal-WC = 3,0 qm 1 Isolierraum 8,0 qm 2 Abstellräume für Reinigungsgeräte und Material ä 4,0 qm 2 Abstellräume für sperriges Spielmaterial ~ 8,0 qm ä 8,0 qm = 16,0 qm 2 Liegenabstellräume ä 8,0 qm = 16,0 qm Garderobenfläche 100 x 0,4 qm = 40,0 qm Gesamt = 562,0 qm II. Zentraler Bereich - 1 Büro 15,0 qm 1 Besucher-WC - behindertengerecht = 6,0 qm 1 Kinderwagenabstellraum 15,0 qm 1 Abstellraum für Spiel- und Gartengeräte der Freifläche zugeordnet = 15,0 qm 1 Personal-WC mit Dusche = 5,0 qm Gesamt 56,0 qm III. Hauptküche 1 Garbereich = 18,0 qm 1 Spülbereich = 10,0 qm 1 Vorbereitungsraum = 6,0 qm 1 Vorratslager 4,0 qm 1 Lager für erdhaltige Lebensmittel = 3,0 qm 1 Lager für Leergut = 3,0 qm 1 Tiefkühllager = 10,0 qm 1 Personalraum für Küchenpersonal Lt_Q qm Programmfläche insgesamt ohne Keller- und Anschlußräume Gesamt 71,0 qm 689,0 qm * Der zusätzliche Flächenbedarf für die getrennte Erfassung von Abfällen und Wertstoffen ist hier zu berücksichtigen. Wird die Kindertagesstätte in mehreren Geschgssen errichtet, werden pro zusätzlichem Geschoß je eine Verteilerküche ä 10,0 qm erforderlich. In diesem Fall ist ein Aufzug vorzusehen. Personalräume und Abstellräume für sperriges Spielmaterial sowie für Reinigungsgeräte und Material sind ent sprechend anzuordnen. Ein weiterer Liegenabstellraum mit 8 qm kann erfor derlich werden. Hausanschlußräume und Lagerräume im Keller in fachlich er forderlichem Umfang.

57 52 Das Raumprogramm ist so aufgebaut, daß die Räume, entspre chend den wechselnden Anforderungen aus dem Einzugsbereich der Kindertagesstätte, von Kindern aller Altersgruppen ge nutzt werden können (z.b. Horträume für eine Kindergarten gruppe). Die Innenräume einschließlich der Verkehrsflächen (monofunk tionale Flure sollten vermieden werden) der Kindertagesstät te sollen eine hohe und differenzierte Erlebnisdichte anbie ten: dazu gehören räumliche Spannungsfelder wie z.b. groß räumig - eng, hoch - tief, mehrgeschossige und höhlenartige, helle und dunkle Bereiche. Die den Gruppenräumen zugeordne ten Nebenräume können zu größeren Räumen zusammengefaßt oder in kleine Teilbereiche gegliedert werden, wobei eine Schalt barkeit vorgesehen werden muß. Aktionsraum und Teilbereiche (Rückzugsbereiche, Funktionsbereiche wie Werkstatt, Spülkü che usw.) können durch Schiebetüren abtrennbar sein. Der ebenerdige zentrale Bereich soll für Rollstuhlfahrer er reichbar sein. Die Besuchertoilette muß behindertengerecht geplant werden. Hierbei ist die DIN zu beachten. Die Verkehrsflächen sollen so gestaltet sein, daß sie zu Kommunikations- und Aktionsräumen werden. Die Kindertagesstätte soll auf dem Grundstück so angeordnet werden, daß sowohl die Hauptaufenthaltsräume als auch die Hauptaktionsflächen im Freien eine optimale Orientierung zur Sonne aufweisen (Variante 1 + 2). Zur Wirtschaftlichkeit. Der Bauherr ist nach der Landeshaushaltsordnung zur sparsa men und wirtschaftlichen Mittelverwendung verpflichtet. Der Entwurf muß im Rahmen des von der Senatsverwaltung für Fi nanzen gebilligten Bedarfsprogramms realisierbar sein. Bei der Bewertung der Arbeiten wird deshalb auch die Wirtschaft lichkeit des Entwurfes in angemessener Weise in die Beurtei lung des Preisgerichtes miteinbezogen.

58 53 Die folgenden Durchschnittswerte sind als Richtwerte zu be trachten: BGF/NF = 1,6-1,8 BRI/NF = 5,2-5,6 BRI/BGF = 3,0-3,3 Grünwerkstatt (Provisorium der ajb) Remisen - Nutzung im Block 56 Atlantis baut ab Frühjahr 1990 die Remisen auf dem Grund stück Sebastianstr. 82 aus. Für die: - Grünwerkstatt - Grünberatung und - Energieberatung Die Grünwerkstatt ist eine Gruppe von 15 Gärtnern und Ju gendlichen, die im Bereich des Garten- und Landschaftsbau zusammen lernen und arbeiten. In den Remisen werden die Ar beiten vorbereitet, Reparaturen und kleine Übungsarbeiten gemacht und Unterricht durchgeführt (Pflanzenkunde, Boden kunde, Wege- und Mauerbau, Ökologie und Umweltschutz). Die Arbeits- und Baustellen liegen in Kreuzberg, aber auch in anderen Berliner Bezirken. Arbeiten sind: Hof-, Dach- und Fassadenbegrünung, Anlage von Gärten und Gartenterrassen, Spielplatzbau und Schulhofbegrünung, Pflege und Instandhal tung von Freiflächen an Schulen und Kindertagesstätten. Als Demonstrationsanlage wird ein Teil der Remisendächer be grünt, der Hof wird begrünt, eine kleine Kompostanlage wird gebaut zusmmen mit der Grünberatung. Die Grünberatung ist eine kleine Gruppe (Gartenarchitekt, Sozialarbeiter, Lehrer, Gärtner,...), die interessierte Mieter und Hausmeister bei der Hof- und Gartenpflege berät und unterstützt, auch bei der Balkon-, Fenster- und Terrassenbegrünung, die den Mie tern bei der Anlage und Pflege von Mietergärten hilft: z. B. Baum- und Strauchpflege, Behandlung von Pflanzenkrankheiten, Pflanzenauswahl, Bodenverbesserung und Bodenpflege. Die Grünberatungsgruppe wirkt unterstützend - in Zusammenarbeit mit anderen Gruppen, z.b. der Umweltberatung Moritzplatz -

59 54 bei der Umsetzung des Abfallkonzeptes insbesondere im Be reich der Kompostierung von Küchen- und Gartenabfällen mit. Sie betreut einen zusätzlichen Kompostplatz im Block, auf dem überschüssiger Kompost von den einzelnen Grundstücken gelagert werden kann und der für die Kompostierung des Gar tenschnitts der allgemeinen Grünflächen genutzt werden kann. Die Grünberatung bietet an, mit Kindern zusammen Spielberei che zu bauen aus Recycling- und anderen unüblichen Baumate rialien. Energieberatunq: Die thermische Solaranlage, die auf den Remisen errichtet wird sowie die Photovoltaik-Anlage, die später auf der Kita entstehen soll, werden für den Block und den Stadtteil als Demonstrationsanlage für die Möglichkeiten der Solartechnik in innerstädtischen Gebieten genutzt werden. Die Besichti gungsmöglichkeit der Anlage in Verbindung mit einer kleinen Ausstellung über Energie-Einsparung, rationelle Energiever wendung und regenerative Energien soll die Bewohner und Be sucher anregen, sich mit der Energieproblematik und ihren eigenen Handlungsmöglichkeiten weitergehend zu beschäftigen. Fachleute stehen zur Beratung nach Absprache zur Verfügung. Vorträge zu speziellen Aspekten von Energie-Erzeugung und -Verwendung ergänzen das Angebot.

60 55 Raumprogramin Remisen Block 56, Sebastianstraße Büro-/Besprechungsräume * Beratungsraum/Büro 45 m 2 * Büro Verwaltung (Gruppenraum) 17 m 2 * Büro Planung (Gruppenraum) 19 m 2 * Mehrzweckraum (Unterricht/Ausstellung etc.) 36 m 2 2. Teeküche/Flur 14 m 2 3. Toiletten 15 m 2 4. Garderobe 10 m 2 5. Kleingerätelager/ZBV 11 m 2 Nutzfläche 167 m 2 6. Durchfahrt 7. Keller * Technische Anlagen Die Grünwerkstatt soll in die Raumkonzeption der Kita einbe zogen werden (Grundlage für die Variante 1 und teilweise realisierbar bei der Variante 2). Sobald das Soziale und ökologische Dienstleistungszentrum der a.j.b. fertiggestellt ist, kann die Grünwerkstatt aus der Remise, Sebstianstr. 82 in das neu konzipierte Gebäude am Blockrand der Oranienstr Die Haustechnik sowie die Raumgrößen sind so ausge legt, daß das Gebäude Sebastianstraße in die Kindertages stätte im Blockinnenbereich integrierbar ist. Planunterlagen befinden sich im Anhang

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62 Freiraumplanung für die Grünanlage Wegen der überaus dichten Bebauung der angrenzenden Blöcke 57, 58 und 62 kommt den Freiflächen des Blockes 56 eine be sondere, blockübergreifende Bedeutung zu. Der hohe Anteil kinderreicher ausländischer Familien bringt bereits jetzt (d.h. ohne die geplanten zusätzlichen Wohnungen und Kinderund Jugendeinrichtungen) eine intensive Nutzung der vorhan denen - vollkommen unzureichenden - Freiflächen mit sich. Die Freiflächen innerhalb des Blockes 56 sind auch in ihrem Zusammenhang mit den noch zu gestaltenden Platz- und Stra ßenräumen im Bereich des Alfred-Döblin-Platzes und der Luk kauer Straße zu sehen. Diese Umgestaltung ist ebenfalls eine Maßnahme im Rahmen des Modellvorhabens Moritzplatz, aber nicht Gegenstand des Wettbewerbs. Die beiden Bereiche sind über die beiden Baulücken an der Luckauer Straße unmittelbar miteinander verbunden. Damit ist eine wichtige Voraussetzung für eine Funktionsaufteilung gegeben. In diesem Rahmen muß im Wettbewerbsverfahren sichergestellt werden, daß Quantität und Qualität der Freiflächen erhöht werden. Die noch vage Vorstellung über die Freiraumgestaltung wird in dem Arbeitsbegriff Grünanlage deutlich. Damit soll nicht unbedingt und ausschließlich eine zusammenliegende, öffent lich nutzbare Grünfläche in Form eines Parks vorgegeben wer den. Angesichts der eher negativen Erfahrungen mit öffent lich zugänglichen Flächen im Sanierungsgebiet Kottbusser Tor sollen auch abgegrenzte, direkter Verfügung unterstehende Vegetationsflächen möglich sein. Unter Beachtung der sozial planerischen Vorgaben (vgl. Abschnitt 2.5) und der sich dar aus und aus den geplanten Bauvorhaben ergebenden Nutzungs vielfalt sind folgende Anforderungen zu erfüllen: - Die Freiflächen der Höfe und Gebäude sollen entsprechend den Bedürfnissen der verschiedenen Altersgruppen nachge wiesen werden. Diese dürfen die Freiflächen des Blockes, die anderen Nutzungen Vorbehalten sind, nicht okkupieren;

63 58 - es muß von einem Spielplatz und Bolzplatz ausgegangen wer den, der älteren Kindern und Jugendlichen offensteht. Hierbei ist von einer intensiven Nutzung auszugehen. Die vorhandenen Spielplätze liegen günstig zum Einzugsbereich der Nutzer. Ein behutsamer Umgang mit dem vorhandenen Be stand wird erwartet, ohne daß Eingriffe und Änderungen da mit ausgeschlossen werden sollen; - nahezu alle Wohngrundstücke haben unzureichende Freiflä chen (Ausnahmen: Sebastianstraße 81-84). Hier sind abge schirmte Freiräume zu schaffen, die vielfältig durch Mie ter genutzt werden können. Mietergärten sollten in diesem Zusammenhang geplant werden, - besondere Bedeutung kommt der Darstellung von optischer und akustischer Abschirmung resp. Transparenz zu; - beabsichtigte Nutzungsüberschneidungen bzw. Doppelnutzun gen von Außenräumen sind kenntlich zu machen und ihre Sinnfälligkeit zu erläutern; - gebäude- und wohnungsbezogene Freiflächen sollen hinsicht lich ihrer Erstellung, auch unter dem Gesichtspunkt der Nutzerbeteiligung, und ihrer starken Belastung bearbeitet werden; - es sollten Aussagen zum kleinräumigen Luftaustausch, Ven tilation, Feuchtigkeit und Klima gemacht werden. Auf die Anregungen der "Freiraum-Bausteine der qualifizierten Dichte" (Anlage 4.4 im Anhang) wird ausdrücklich hingewie sen; - die Aufbereitung versiegelter Flächen und der Versiege lungsgrad nach der Bauwerksplanung sind nachzuweisen, der Zusammenhang mit begrünten Wänden und Dächern sollte ver deutlicht werden; - ebenfalls nachzuweisen sind die Belichtung/Besonnung der Freiflächen im Wechsel der Jahreszeiten; - eine spätere Zugänglichkeit aus dem Innenhof der Häuser Oranienstraße 48/49 sollte möglich gemacht werden.

64 59 Wegen der Reduktion der verfügbaren (Frei-) Flächen in Vari ante 2 ist es wahrscheinlich, daß die zuvor aufgestellten Forderungen in dieser Variante nicht in vollem Umfang er füllt werden können; umso entscheidender wird es auf die Qualität der Gestaltung, Nutzungsmöglichkeiten und Zuordnung der Freiflächen ankommen. Das Raumprogramm des Sozialen Dienstleistungszentrumss birgt positive Entwicklungspotentiale, aber auch Nutzungskonflikte für die Freiflächen: Cafeteria Werkstätten, Werkstattein richtungen Offene Jugendarbeit Umweltzentrum Kompostierung, Sondermüllsammlung Mit Mittagstisch (offen für Bewohner) Mit Veranstaltungen (Beeinträchtigung der Wohnnutzung möglich) Offene Jugendarbeit im Teil bereich denkbar, eher abge schlossen, da lärmintensiv Verbindung mit Spiel- und Bolz platz Freiflächenangebot, Bezug zur Abfallsammlung; Störungen der Wohnnutzung Quantitative Flächenanforderun gen für den Außenraum; Zugäng lichkeit und Abgeschlossenheit Diverse andere Nutzungen können ebenfalls Anforderungen an den Außenraum stellen (Beratungsstellen, Lehrküche, Läden, Räume für kulturelle Angebote und Veranstaltungen). Ziel der Planung im Moritzplatzgebiet ist es, WirkungsZusam menhänge und Kreisläufe der Natur für die Bewohner erfahrbar zu machen. Wasser sollte als hochwertiges Erlebniselement gerade für Kinder und Jugendliche dargestellt werden. Hierzu werden konkrete Vorschläge erwartet, wobei die Verträglich keit größerer Wasserflächen sowohl mit den intensiven Nut zungsanforderungen an die Freiflächen als auch mit dem ver wendbaren Wasserangebot (keine örtliche Grundwassernutzung!) nachzuweisen ist.

65 60

66 Kriterienkatalog Der Kriterienkatalog dient als Checkliste für die Vorprü fung. Grundsätzlich sind die detaillierten Formulierungen der Aufgabenstellung ausschlaggebend. Städtebau Freiflächen Programmerfüllung Städtebauliche Kenndaten Stadtstruktur/StadtbiId Ökologie FreWGrünflächen Erschließung Realisierbarkeit - Erfüllung der gesamten Wettbewerbs lei stung - Widersprüche in der Darstellung - Geschoßflächenzahl - Grundflächenzahl - Freiflächenindex - Städtebauliche Einbindung (vorhandene Bebauung/Blockfrei flächen) - Charakteristik der Bebauungsstruktur in Bezug auf Raum bildung und Identifizierbarkeit - Struktur der öffentlichen und halböffentlichen Räume - Erlebniswert der städtebaulichen Räume - Bezug zur Umgebung - Ökologisches Gesamtkonzept - Schutz» Schonung bzw. sparsame Nutzung der natürlichen Ressourcen - Ilmweltverträglichkeit/Immissionsschutz - Minimierung der Bodenversiegelung - Altlastensanierung - Entsiege lung/geringhaltung von Versiegelung - Äquivalent für überbaute Natur - Wasserkonzept - Abfallkonzept - Energiekonzept - Belichtung und Besonnung der verschiedenen Nutzungen - Einbindung der Gebäude in die Frei-/Grünflächen - Beziehungen zwischen Spielplatz, Grünanlage und Mietergärten - Grüngestaltung - Nutzbarkeit, Aufenthaltsqualität - Möglichkeit der "Aneignung" von Freiflächen - Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen - Zugänglichkeit der gemeinschaftlich genutzten Grünfläche - Zugänglichkeit und Nutzbarkeit auch für Behinderte - Belüftung des Blockinnenbereichs - Vermeidung von Winddüsen, Fall- und Sogwinden - Hof-, Wand-, Dach- und Balkonbegrünung - Standortgerechte Vegetation/Spontanvegetation - Verwendung umweltfreundlicher Baustoffe bei der Frei- und Grünflächenges ta1tung - Erschließungsaufwand - Äußere Anbindung - Inneres Erschließungssystem - Behindertengerechte Erschließung - Qualität der Fußwegverbindungen - Anzahl/Zuordnung/Gestaltung der Stellplätze - Störungsfreiheit im Wohnbereich - Mehrfachnutzbarkeit der Erschließungs- und Stellplatzflächen - Wirtschaftlichkeit der technischen Infrastruktur - Übereinstimmung mit Planungsvorgaben und Bauordnungsrecht - Bauabschnitte - Bauablauf

67 62 Kita und Kitafrei fläche Programmerfüllung Gebäude/Bau Körper Grundriß Gestaltung Konstruktion/Material Freiflächen Realisierbarkeit - Erfüllung der gesamten Wettbewerbs lei stung - Widersprüche in der Darstellung - Lage und Zuordnung - Gliederung und Ablesbarkeit der Bereiche - Begrünungsgrad des Baukörpers - Bereichsgliederung und -Zuschnitt - Raumzuschnitt und Flexibilität - Belichtung, Belüftung, Besonnung - Bezug zu Freiflächen, Terrassen - Funktionsgerechtigkeit der Einzelräume - Kindgerechte Gestaltung - Erschließungssystem - behindertengerechte Gestaltung - Übersichtlichkeit, Kommunikationswert der Erschließungs flächen - Wirtschaftszugang - Störfaktoren - Berücksichtigung der ökologisch-pädagogischen Anforderungen - Fassaden und Zugangsbereiche - Konstruktives System - Variabilität innerhalb des Systems - Kinderfreundliches Material - BaustoffVerwendung nach umweltverträgliehen Kriterien/ Baubiologie - Zuordnung, Himmelsrichtung - Differenzierung nach Größe und Nutzung - Beziehung zu den Aufenthaltsräumen - Störeinflüsse auf Wohnnutzung - Störeinflüsse durch benachbarte Nutzungen - Erschließung <behindertengerecht) - Versiegelungsgrad - Übereinstimmung mit BauO Bin und Ausführungsvorschriften für Kitas - DIN Wirtschaftlichkeit der Erstellung - Wirtschaftlichkeit des Betriebes Soz. Dienst leistungs zentrum Wohnungsbau u. Wohnumfeld Programmerfüllung Soziale Aspekte Gebäude/Baukörper Gestaltung - Erfüllung der gesamten Wettbewerbs lei stung - Widersprüche in der Darstellung - Beziehung zwischen Privatheit und Öffentlichkeit - Förderung von Wohnnachbarschaften - Integrationsangebote für gemeinschaftliches Handeln - Angebote für differenzierte Wohnformen - Wohnungstypen, Erschließungssysteme - Gliederung der Baukörper - Ablesbarkeit der Einheiten - Wohnen, Gemeinschaftseinrichtungen, Büros, Praxen, Werk stätten, Verwaltung und Cafeteria - Keller, Abstellräume, Stellplätze - Begrünungsgrad des Baukörpers - Fassadengestaltung: Maßstab, Gliederung, Unverwechselbarkeit - Raumbildung, Intimität der halböffentlichen privaten Bereiche - Materialkonzept

68 63 Fortsetzung Soz. Dienst leistungs zentrum Wohnungsbau u. Wohnumfeld Grundriß Konstruktion, Material Energiehaushalt Wasserhaushalt Freiflächen Realisierbarkeit - Funktionsfähigkeit - Raumzuschnitte - Belichtung/Belüftung - Grundrißzonierung - Differenzierung nach Nutzung - Störungsfreiheit - Wohnungsschlüssel - Wohnung - Anzahl und Zuordnung der Räume - Grundriß-ZRaumqualität - Schaltbarkeit von Räumen und Raumteilen - Minimierung von Verkehrsflächen - behindertengerechte Gestaltung - Besonnung und Lärmschutz - Organisation Haustechnik - Bezug zu Freiflächen - Übersichtlichkeit, Kommunikationswert der Erschließungs flächen - Konstruktives System - Variabilität innerhalb des Systems - Baustoffverwendung nach umweltverträgliehen Kriterien/ Baubiologie - Reparatur- und Instandhaltungsfreundlichkeit - Schallschutz - Minimierung des Wärmebedarfs - Passiver und aktiver Wärmeschutz - Emissionsarmes Heizungssystem - Minimierung des Trinkwasserverbrauchs - Reduzierung der Wasserverschmutzung - Wassersparende Maßnahmen - Regenwassernutzung, -Versickerung - Betriebswassersystem - Größe, Zuordnung, Himmelsrichtung - Aneignung von Freiflächen - auch für Behinderte (Rollstuhlfahrer) - Differenzierung nach Nutzung - Störungsfreiheit - Übergangszonen, Grünanlage und Außenhaus (Wintergärten, Dachterrassen, Loggien) - Zuordnung der Spielflächen - Besonnung - Erschließung - Versiegelungsgrad - Ilmweltverträglichkeit der Baustoffe - Übereinstimmung mit der BauO Bin - Wohnungsbauförderungsbestimmungen (WFB 1977) - Entwurf der Wohnungsbauförderungsbestimmungen (Auszug WFB 1990) - DIN 18011, 18022, und ' - Baukostenreduzierende Faktoren - Wirtschaftlichkeit der Erstellung - Wirtschaftlichkeit des Betriebes *) Anmerkung: DIN Stellflächen, Abstände und Bewegungsflächen im Wohnungsbau DIN Küche, Bad, WC, Hausarbeitsraum; Planungsgrundlagen für den Wohnungsbau DIN Bauliche Maßnahmen für Behinderte und alte Menschen im öffentlichen Bereich DIN Wohnungen für Schwerbehinderte

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