Erscheint nach Bedarf
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- Anke Stefanie Schmid
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1 Amtsblatt und Mitteilungsblatt der Großen Kreisstadt Donauwörth Erscheint nach Bedarf Nr. 27 Freitag, den Bürgersprechstunde Am Dienstag, 7. Juli 2015, findet zwischen 15 und 17 Uhr die nächste Bürgersprechstunde von Oberbürgermeister Armin Neudert statt. Sie bietet allen Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit, ihm ihre Sorgen, Wünsche und Anregungen ohne vorherige Terminabsprache unmittelbar in seinem Amtszimmer im Rathaus, 1. Stock, Zimmer Nr. 102, vorzutragen. 39. Donauwörther Sommer-Ferienprogramm 2015 Das Sommer-Ferienprogrammheft der Stadt Donauwörth liegt im Informationszentrum des Rathauses sowie in der Stadtbibliothek aus. Es kann auch direkt in der Schul- und Sportabteilung (Rathaus, Zimmer 5 im EG) abgeholt werden. Informationen über das Angebot und die Anmeldung sind auch rund um die Uhr möglich: Um bei der Erstvergabe der Veranstaltungsplätze dabei zu sein, sollte die Anmeldung bis spätestens 3. Juli übermittelt sein (per Post, per Telefax , über die Online-Anmeldung oder persönlich). Fälligkeit der Benutzungsgebühren Am ist die Abschlagszahlung der Benutzungsgebühren (Wasser/Abwasser) für 2015 zur Zahlung fällig. Die Höhe des Betrages ist aus dem Gebührenbescheid, den Sie heuer bereits erhalten haben, ersichtlich. Sofern Sie uns kein SEPA-Mandat erteilt haben, bitten wir Sie um pünktliche Überweisung auf eines der nachfolgenden Konten der Stadtwerke Donauwörth: Sparkasse Donauwörth Kto.Nr BLZ Raiffeisen-Volksbank Donauwörth eg Kto. Nr BLZ HypoVereinsbank Donauwörth Kto. Nr BLZ
2 Einladung zur Generalversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Donauwörth am um Uhr Tagesordnung 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Totengedenken 3. Bericht des Kommandanten 4. Kassenbericht 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Grußwort des Oberbürgermeisters 8. Wahlen 9. Wortmeldungen, Bekanntgaben Alle Feuerwehr-Vereinsmitglieder sind dazu herzlich eingeladen. Öffnungszeiten der Museen der Stadt Donauwörth Am Samstag, 11. Juli findet im Käthe-Kruse-Puppen-Museum folgendes Programm für Kinder statt: Puppenspieltag mit Planscherle (kostenfrei) von Uhr für Kinder von 3 5 Jahren von Uhr für Kinder von 5 7 Jahren Info und Anmeldung bei der Museumsleitung 0906/ Am Sonntag, 12. Juli um Uhr wird im Cinedrom der ARD-Film Käthe Kruse mit anschließender Diskussion, bei der auch die Produzenten des Filmes anwesend sind, gezeigt. (Unkostenbeitrag). Im Käthe-Kruse-Puppen-Museum ist eine Sonderausstellung mit dem Titel: Vom Herzen zur Hand Die Käthe-Kruse-Sammlung von Tiny Riemersma, zu sehen. Das Käthe-Kruse-Puppen-Museum und die Sonderausstellung in der Pflegstraße 21a sind täglich (außer Montag) von 11 bis 18 Uhr geöffnet. Führungen für jedermann sind jeden Sonntag im 15 Uhr. Das Heimatmuseum auf der Altstadtinsel Ried, Museumsplatz 2 ist täglich (außer Montag) von 14 bis 17 Uhr geöffnet. Das Archäologische Museum im Tanzhaus, Reichsstr. 34, ist jeden Samstag, Sonn- und Feiertag von 14 bis 17 Uhr geöffnet. Führungen, museumspädagogische Angebote und Kindergeburtstage können auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten gebucht werden. Dafür steht Ihnen die Museumsleitung in der Pflegstraße 21 b, Tel ( museen@donauwoerth.de) oder die Tourist-Information, Tel gerne zur Verfügung.
3 Bekanntmachung der Bodenrichtwerte zum Stichtag für die Stadt Donauwörth und Stadtteile Der Gutachterausschuss für den Bereich des Landkreises Donau-Ries hat gemäß 196 des Baugesetzbuches (BauGB) i. V. m. 10 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und 12 ff. der Gutachterausschussverordnung (GutachterausschussV) Bodenrichtwerte zum nach den Bestimmungen des BauGB, der ImmoWertV und der GutachterausschussV ermittelt. In die Auswertung wurden alle in der Kaufpreissammlung nach 195 BauGB erfassten Fälle vom bis einbezogen. Der Bodenrichtwert ( 196 Abs. 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen ( 4 Abs. 2 Immo- WertV), insbesondere nach Maß der Nutzbarkeit ( 6 Abs. 1 ImmoWertV) weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse ( 3 Abs. 2 ImmoWertV) vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück). Bodenrichtwerte sind soweit die Länder keine häufigere Ermittlung vorgeschrieben haben mindestens zum 31. Dezember eines jeden zweiten Kalenderjahres flächendeckend zu ermitteln ( 196 Abs. 1 BauGB). Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen und rechtlichen wertbeeinflussenden Zustandsmerkmale wie z. B. Art und Maß der baulichen Nutzung, beitragsund abgaberechtlicher Zustand, Beschaffenheit und tatsächliche Eigenschaften des Grundstücks im Einzelfall von den dargestellten Merkmalen abweichen können. Solche Abweichungen von den wertrelevanten Merkmalen bewirken im Allgemeinen auch Abweichungen von den dargestellten Richtwerten (Zu- oder Abschläge). Besondere Gegebenheiten wie z. B. Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, land- und forstwirtschafliche Nutzungsart, Bodenbeschaffenheit oder Grundstücksgestalt erfordern eine Individualbewertung. Der Bodenrichtwert enthält keine Wertanteile für Aufwuchs, Gebäude, bauliche und sonstige Anlagen. Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären. Die Bodenrichtwerte haben grundsätzlich keine bindende Wirkung und dienen in erster Linie als Orientierungsdaten. Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten, den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen bei zonalen Bodenrichtwerten noch aus den sie beschreibenden Attributen abgeleitet werden. Die Städte im Landkreis Donau-Ries wurden räumlich aufgegliedert. Hierfür liegt bei der jeweiligen Stadt eine Tabelle über die Aufgliederung des Innenstadtbereiches bei. Für das weitere Stadtgebiet gelten die allgemeinen Richtwerte. Es besteht das Recht, von der Geschäftsstelle des Gutachterausschuss im Landratsamt Donau-Ries Auskünfte über die Bodenrichtwerte zu verlangen ( 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB). Telefonische Auskünfte werden von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt Donau-Ries, Tel. 0906/74-178, erteilt. Schriftliche Bestätigungen der Bodenrichtwerte sind gebührenpflichtig. Die vom Gutachterausschuss festgesetzten Bodenrichtwerte für Donauwörth und Stadtteile liegen in der Zeit vom bis einschließlich im Sachgebiet Liegenschaften der Stadt Donauwörth, Zimmer Nr. 014 Erdgeschoss, zur Einsicht aus.
4 Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Donauwörth einschließlich des Eigenbetriebes Stadtwerke Donauwörth und für den Regiebetrieb ÖPNV-Stadtbus Donauwörth für das Haushaltsjahr 2015 Auf Grund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) hat der Stadtrat Donauwörth am folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen, die hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3 GO bekanntgemacht wird: 1 I. Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der Erträge von dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von und dem Saldo (Jahresergebnis) von im Finanzhaushalt aus laufender Verwaltungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von und einem Saldo von aus Investitionstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von und einem Saldo von aus Finanzierungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von und einem Saldo von und dem Saldo des Finanzhaushalts von ab. II. Der in der Anlage beigefügte Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadtwerke Donauwörth für das Wirtschaftsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Erfolgsplan mit dem Gesamtbetrag der Erträge von dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von und dem Saldo (Jahresergebnis) von im Vermögensplan mit den Einnahmen von den Ausgaben von ab.
5 III. Der in der Anlage beigefügte Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes Stadtbus Donauwörth für das Wirtschaftsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt. Der optimierte Regiebetrieb wird analog nach dem Regularium der BayEBV geführt, soweit nicht rechtsformspezifische Anpassungen erforderlich sind. Er schließt im Erfolgsplan mit dem Gesamtbetrag der Erträge von dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von und dem Saldo von 0 im Vermögensplan mit den Einnahmen von 0 den Ausgaben von 0 ab. Der Verlustausgleich 2015 in Höhe von , der von der Stadt Donauwörth übernommen wird, ist im Haushalt 2015 der Stadt enthalten. 2 (1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf Euro neu festgesetzt. (2) Kredite zur Finanzierung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadtwerke Donauwörth und des optimierten Regiebetriebes Stadtbus Donauwörth sind nicht vorgesehen. 3 (1) Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren werden nicht festgesetzt. (2) Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadtwerke Donauwörth und des optimierten Regiebetriebes Stadtbus Donauwörth werden nicht festgesetzt. 4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 410 v.h. b) für die Grundstücke (B) 360 v.h. Gewerbesteuer 360 v.h. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan wird auf Euro festgesetzt.
6 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des Eigenbetriebs wird auf Euro festgesetzt. 6 Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. II. Das Landratsamt Donau-Ries hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom Gesch.-Nr /1 die Genehmigung der Haushaltssatzung 2015 erteilt. III. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 liegen gemäß Art. 65 Abs. 3 GO in der Zeit vom bis im Rathaus Donauwörth, Stadtkämmerei, Zimmer 7, während der allgemeinen Geschäftsstunden (Montag mit Freitag von 8.00 Uhr bis Uhr) zur Einsichtnahme auf. Darüber hinaus können die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan nach 4 der Bekanntmachungsverordnung das ganze Jahr eingesehen werden. Stadt Donauwörth Armin Neudert Oberbürgermeister Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Combinierten Stiftung Donauwörth für das Haushaltsjahr 2015 Auf Grund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) hat der Stadtrat Donauwörth am folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen, die hiermit gem. Art. 65 Abs. 3 GO bekanntgemacht wird: I. 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der Erträge von dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von und dem Saldo (Jahresergebnis) von im Finanzhaushalt a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von und einem Saldo von b) aus Investitionstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 0 dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 0 und einem Saldo von 0
7 c) aus Finanzierungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 0 dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 0 und einem Saldo von 0 d) und dem Saldo des Finanzhaushalts von ab. 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. 3 Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren werden nicht festgesetzt. 4 Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht. 5 Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. II. Die Regierung von Schwaben hat als Rechtsaufsichtsbehörde, mit Schreiben vom , Gesch.-Nr /71, festgestellt, dass eine Genehmigung der Haushaltssatzung nicht erforderlich ist. III. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 liegen gemäß Art. 65 Abs. 3 GO in der Zeit vom bis im Rathaus Donauwörth, Stadtkämmerei, Zimmer 7 während der allgemeinen Geschäftsstunden (Montag mit Freitag von 8.00 Uhr bis Uhr) zur Einsichtnahme auf. Darüber hinaus kann die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan nach 4 der Bekanntmachungsverordnung das ganze Jahr eingesehen werden. Stadt Donauwörth Armin Neudert Oberbürgermeister Jahresabschlüsse 2001 bis 2009 der Stadtwerke Donauwörth Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband München hat die Abschlussprüfung (Bilanzprüfung) gem. Art. 107 GO für die Jahresabschlüsse 2001 bis 2009 der Stadtwerke Donauwörth (bis Firmenname Komb. Ver- und Entsorgungsunternehmen der Stadt Donauwörth) durchgeführt. Folgende Bestätigungsvermerke wurden erteilt: Die Buchführung und die Jahresabschlüsse für die Jahre 2001, 2002, 2003 und 2004 entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung grundsätzlich den Rechtsvor-
8 schriften und der Betriebssatzung. Die Jahresabschlüsse vermitteln unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die Lageberichte stehen im Einklang mit den Jahresabschlüssen; die Risiken der künftigen Entwicklung sind zutreffend dargestellt. Die wirtschaftlichen Verhältnisse wurden geprüft; sie geben keinen Anlass zu Beanstandungen. Die Buchführung und die Jahresabschlüsse für die Jahre 2005, 2006,2007, 2008 und 2009 entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung grundsätzlich den Rechtsvorschriften und der Betriebssatzung. Die Jahresabschlüsse vermitteln unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die Lageberichte stehen im Einklang mit den Jahresabschlüssen; die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung sind zutreffend dargestellt. Die wirtschaftlichen Verhältnisse wurden geprüft; sie geben keinen Anlass zu Beanstandungen. München, Bayer. Kommunaler Prüfungsverband gez. Wiedemann Wirtschaftsprüfer gez. Göb Wirtschaftsprüfer Die festgestellten Jahresabschlüsse 2001 bis 2009 liegen in der Zeit vom bis während der Dienststunden im Rathaus, Zimmer Nr. 7 (Stadtkämmerei) zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Bürgertelefon Unter der Nummer sind Sie bei Tag und Nacht mit Ihrem Rathaus verbunden. Das Bürgertelefon nimmt Ihre Wünsche und Anregungen gerne auf. Eine Antwort bekommen Sie so schnell wie möglich! Anonyme Anrufe werden nicht bearbeitet! Stadt Donauwörth Armin Neudert Oberbürgermeister
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