Gemeinde Talheim Kreis Tuttlingen. Haushaltsplan. für das. Jahr 2016

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1 Gemeinde Talheim Kreis Tuttlingen Haushaltsplan für das Jahr 2016 I. Einwohnerzahl (Wohnbevölkerung) der Gemeinde Talheim: a) nach der Volkszählung am 06. Juni b) nach der Volkszählung am 25 Mai 1987 (zum ) 967 c) nach der Fortschreibung (Stand vorläufig ) II. Gesamtfläche des Gemeindegebiets ha III. Schlüsselzuweisungen 2016 a) Bedarfsmesszahl b) Steuerkraftmesszahl c) Schlüsselzahl d) Sockelgarantiebetrag IV. Steuerkraftsumme der Gemeinde für 2015 a) Insgesamt b) Je Einwohner nach der Fortschreibung der Einwohnerzahl Stand vom V. Realsteuerkraft a) Insgesamt b) Je Einwohner nach der Fortschreibung der Einwohnerzahl Stand vom VI. Es bedeuten: Vorjahr: Ansatz HHjahr 2015 Rechnungsergebnis: 2014

2 Inhaltsverzeichnis Haushaltssatzung Seite 3 Vorbericht Seite 4-12 I) Gesamtplan Seite II) Haushaltsplan-Querschnitt Seite III) Gruppierungsübersicht Seite IV) Finanzierungsübersicht Seite 37 Übersicht über Deckungsvermerke Seite 38 Verwaltungshaushalt Seite Vermögenshaushalt Seite Stellenplan Seite Sammelnachweis für Personalaufwand Seite Berechnung der Finanzzuweisungen u. Umlagen Seite 145 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden Seite 146 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen Seite 147 Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen Seite 148 Investitionsprogramm Seite Finanzplan nach Arten mit Summen Seite Finanzplan nach Bereichen Seite

3 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 Aufgrund von 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der aktuell gültigen Fassung hat der Gemeinderat am folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen: 1 Haushaltsplan Der Haushaltplan wird festgesetzt mit 1. den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je davon im Verwaltungshaushalt im Vermögenshaushalt dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigungen) in Höhe von 0 3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von Kassenkreditermächtigung Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf festgesetzt. 3 Realsteuerhebesätze Die Hebesätze werden festgesetzt 1. für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 340 v.h. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 300 v.h. der Steuermessbeträge; 2. für die Gewerbesteuer auf 340 v.h. der Steuermessbeträge. Talheim, den M. Hall Bürgermeister

4 Haushaltsplan Vorbericht I. Allgemeines: Nach 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Gemeinde Talheim für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Teil der Haushaltssatzung. Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzungen aller Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsjahres, der vorgesehenen Kreditaufnahmen, der vorgesehenen Ermächtigung zum Eingehen von Verpflichtungen für künftige Haushaltsjahre und des Höchstbetrags der Kassenkredite. Der Haushaltsplan ist für die Führung der Haushaltswirtschaft verbindlich. Ansprüche und Verbindlichkeiten werden durch ihn weder begründet noch aufgehoben. Die Haushaltssatzung ist vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. II. Wirtschaftsdaten Im November 2015 traf sich der Arbeitskreis (AK) "Steuerschätzungen", um die Steuereinnahmen der öffentlichen Haushalte für die Finanzplanungszeiträume zu schätzen. Aufgrund dieser Daten und der Mitteilungen des Finanzministeriums Baden-Württemberg wurden die Finanzzuweisungen im Haushalt berechnet und auch eingeplant. Bund, Länder und Gemeinden können nach der aktuellen Steuerschätzung in den nächsten Jahren weiter mit steigenden Steuereinnahmen rechnen. In dem Ergebnis spiegeln sich die unverändert günstige gesamtwirtschaftliche Entwicklung und die hohe Beschäftigung in Deutschland wider. Davon profitieren Unternehmen und private Haushalte durch steigende Einkommen und Gewinne. Die Inlandsnachfrage ist weiter robuste und tragende Säule des Aufschwungs. Im internationalen Vergleich ist die deutsche Wirtschaft durch günstige wirtschaftliche Fundamentalfaktoren nach wie vor gut aufgestellt. III Ausblick auf das Haushaltsjahr 2016 Der vorliegende Haushalt für 2016 knüpft an seine Vorgänger an. Im Vermögenshaushalt ist eine größere Investitionen Sanierung Festhalleausgewiesen; eine Kreditaufnahme ist in diesem Jahr nicht erforderlich. Die Investitionen wurden in der November- und Januarsitzung durch den Gemeinderat festgelegt. Nach den Bestimmungen des Gemeindewirtschaftsrechts sind die wichtigsten Einnahmen und Ausgabearten sowie das Vermögen und die Schulden in den beiden dem Haushaltsjahr vorangegangenen Jahren zu erläutern und deren Weiterentwicklung zu verfolgen. Nachstehende Tabellen sollen dies verdeutlichen:

5 1. Entwicklung der wichtigsten Ausgaben und Einnahmen: Grundsteuer A + B, Gewerbesteuer A B Gew.St (Ansatz) Finanzzuweisungen Anteil der Gemeinde an der Einkommensteuer

6 Allg. Finanzzuweisungen Fam.-Leistungsausgl. UmsatzST-Anteil (Ansatz) Holzerlöse (Ansatz)

7 2. Entwicklung der Ausgabearten: Personalkosten (Ansatz) Umlagen

8 3. Schulden und Rücklagen, Vermögen Schuldentilgung ordentlich außerordentlich Schuldzinsen (Ansatz )

9 Stand der allgemeinen Rücklage Entwicklung des Schuldenstandes Das Mindestsoll der Rücklage beträgt ; dies wird erreicht. Für die Investitionen des Haushaltsjahres 2016 wird eine Entnahme aus der Rücklage von notwendig. Eine Kreditaufnahme ist nicht vorgesehen. Sparguthaben Die Gemeinde hat keine Sparguthaben. Sie hält bei der Volksbank Trossingen einen Geschäftsanteil im Wert von 306,78. Allgemeines Grundvermögen Im Haushaltjahr 2016 ist kein Grunderwerb geplant. Die Gemeinde besitzt ausreichend Fläche für Wohnbebauung wie auch für Gewerbeansiedlung und beabsichtigt wieder Bauplätze zu verkaufen. Ansonsten ist die Gemeinde nur Eigentümerin von Grundstücken und Gebäuden, die für die Aufgabenerfüllung notwendig sind.

10 4. Entwicklung der Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt Im Haushaltsjahr 2015 wurde mit einer Zuführung von gerechnet, vermutlich werden es sein. Auf dieser Grundlage wurden die Planzahlen für 2016 erstellt, und es bleibt ein Überschuss von , der dem Vermögenshaushalt zufließt (Ansatz) Die Zuführungsrate (Überschuss des Verwaltungshaushalts) drückt wie keine andere Kennziffer die Leistungsfähigkeit eines kommunalen Haushalts aus. Sie belegt, in welchem Umfang die Gemeinde im Sinne einer Eigenfinanzierung in der Lage ist, Infrastruktur zu schaffen und zu erhalten. Die Zuführung sollte mindestens so hoch sein, dass mit diesem Betrag die Kreditbeschaffungskosten und die ordentliche Tilgung bestritten werden kann. Dies sind für Tilgung. 5. Investitionen im Haushalt 2016 Erschließung Gewerbegebiet Ried Restzahlungen Verkauf von einem Bauplätzen Feldwegsanierung Straße im Schecken Schlussrechnung aus 2015 Erweiterung Festhalle

11 Für die Gesamtkosten in Höhe von erhält die Gemeinde eine ELR- Zuwendung in Höhe von und aus dem Ausgleichstock. Zuwendungen ( ELR und Ausgleichstock) Erschließung Neubaugebiet Halde BA III Restzahlung Verkauf von drei Bauplätzen Schuppengebiet Erschließung Unterbringung Asylbewerber Sanierung Wohnung Tuttlinger Straße 12 oder andere Kanalsanierung Ortdurchfahrt Für den letzten Kanalsanierungsabschnitt von der Tuttlinger Straße1 bis zur Vogtenstraße sollte die Planung begonnen werden, damit im Herbst ein Förderantrag gestellt werden kann. Falls dieser bewilligt wird, kann die Maßnahme 2017 / 2018 umgesetzt werden. Gewerbegebiet Betteräcker Erweiterung des bestehenden BPlans Erddeponie Sondierungsbohrungen Kindergarten Zaunanlage Richtung Bach: Kläranlage Wasserrechtsverfahren Ersatz Steuerung Feuerwehr Sonstiges Sonstige Maßnahmen - Gerätschaften Bauhof Rathaus Heimatmuseum Sporthalle Schule Gebäude Schlachthaus Diesen Ausgaben im Vermögenshaushalt stehen die Einnahmen aus der Mülldeponie Talheim mit , Veräußerungserlöse von Grundstücken,

12 Beiträge, Zuweisungen vom Land und die Zuweisung vom Verwaltungshaushalt gegenüber. Der Fehlbetrag von wird mit Rücklagenmittel gedeckt. 6. Abweichung vom Finanzplan Die Finanzplanung der letzten Jahre hat sich weitgehend bestätigt. Abweichungen waren eher ins Positive. Aufgrund der wirtschaftlichen Lage der Gemeinde und der daraus resultierenden Unsicherheiten für die kommenden Jahre wurden die Investitionen im Finanzplan bewusst auf ein niedrigeres Niveau zurückgefahren. 7. Entwicklung der Kassenlage Die Barkasse wird auf einem Stand von ca gehalten. Kassenkredite waren im letzten Jahr nicht notwendig. Die Kasse ist liquide, die Zahlungsbereitschaft war immer gegeben. Talheim, M. Hall, Bürgermeister

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