Amtsblatt der Stadt Dorsten

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Amtsblatt der Stadt Dorsten"

Transkript

1 Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang vom Nr. 05 Inhaltsverzeichnis 30 Vorhabenbezogener / Bebauungsplan Dorsten Nr. 216 Nahversorgungszentrum Händelstraße 1. vereinfachte Änderung - Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses 31 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Dorsten Nr. 216 Nahversorgungszentrum Händelstraße 1. vereinfachte Änderung - Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung 32 Bebauungsplan Dorsten Nr Ehemalige Schachtanlage Fürst Leopold Teilabschnitt Nord 1. Änderung - Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses 33 Bekanntmachung des Landrates des Kreises Recklinghausen: Planfeststellungsverfahren Gecksbach / Kusenhorstbach 34 Bekanntmachung der Bezirksregierung Münster: Festsetzungsverfahren für das Überschwemmungsgebiet des Hammbach, Schafsbach und Rhader Mühlenbach Seite Herausgeber: Stadt Dorsten Der Bürgermeister Bürgermeisterbüro Halterner Straße 5, Dorsten, Telefon: / , buergermeisterbuero@dorsten.de Das Amtsblatt kann in der Stadtverwaltung Bürgerbüro, in der Stadtbibliothek sowie in der Bücherei Wulfen - eingesehen oder kostenlos abgeholt werden. Zudem wird das Amtsblatt auf der Homepage der Stadt Dorsten veröffentlicht. Hinweis zur Einsicht in aktuelle Sitzungsunterlagen: Interessenten können die Unterlagen für den öffentlichen Teil von Ausschuss- und Ratssitzungen etwa eine Woche vor dem Sitzungstermin während der Öffnungszeiten an folgenden Stellen einsehen: Bürgermeisterbüro, Rathaus Stadtbibliothek, VHS-Gebäude - Bücherei Wulfen, Gesamtschule Zudem sind die öffentlichen Sitzungsunterlagen auf der Internetseite Ratsinformationssystem ( ca. zwei Wochen vor Sitzungsbeginn hochgeladen.

2 Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 05 vom Inhalt Nr. 30 Seite 89 Vorhabenbezogener / Bebauungsplan Dorsten Nr. 216 Nahversorgungszentrum Händelstraße 1. vereinfachte Änderung - Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Dorsten hat in seiner Sitzung am den Aufstellungsbeschluss zur ersten vereinfachten Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Dorsten Nr. 216 Nahversorgungszentrum Händelstraße gem. 13 BauGB gefasst: Der anzusiedelnde Lebensmittelvollsortimenter im Bereich der So 1 Fläche des rechtverbindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll durch eine eigenständige Bäckereifiliale, ein Lotto-Toto / Zeitschriftengeschäft und ein Ladenlokal für sonstige Dienstleistungen sinnvoll ergänzt werden. 1. Der Änderungsbereich umfasst die SO 1 Fläche im nordöstlichen Teil des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Dorsten Nr. 216 Nahversorgungszentrum Händelstraße. Die genaue Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs der Änderung ist aus der Planzeichnung zu entnehmen. 2. Von dem von der Verwaltung vorgestellten Entwurf und der dazugehörenden Begründung wird Kenntnis genommen. 3. Die Öffentlichkeit ist gem. 13 Abs. 2 Ziffer 2 BauGB im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes nach 3 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Die Ergebnisse dieser Beteiligung sind dem Umwelt- und Planungsausschuss und dem Rat der Stadt Dorsten zur abschließenden Prüfung und Beschlussfassung vorzulegen. Bekanntmachungsanordnung Der Beschluss des Umwelt- und Planungsausschusses der Stadt Dorsten vom wird hiermit gemäß 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) öffentlich bekanntgemacht. Der räumliche Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplanes ist im abgedruckten Übersichtsplan dargestellt. Der im Beschluss erwähnte Vorentwurf kann bei der Stadtverwaltung Dorsten, Planungs- und Umweltamt, Halterner Straße 5 (Rathaus), Dorsten, Zimmer 218, während der Dienstzeiten montags bis donnerstags freitags Uhr Uhr eingesehen werden. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung gemäß 13 Abs. 3 BauGB, Maßnahmen der Überwachung, vom Umweltbericht, von der Angabe über verfügbare umweltbezogene Informationen sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Gem. 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das das Land Nordrhein-Westfalen wird auf folgende Rechtsfolgen hingewiesen: Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

3 Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 05 vom Inhalt Nr. 30 Seite 90 a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Dorsten, Der Bürgermeister I.V. Lohse Technischer Beigeordneter

4 Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 05 vom Inhalt Nr. 30 Seite 91

5 Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 05 vom Inhalt Nr. 31 Seite 93 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Dorsten Nr. 216 Nahversorgungszentrum Händelstraße 1. vereinfachte Änderung - Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Dorsten hat in seiner Sitzung am die Aufstellung der ersten Änderung des o. a. Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren und die öffentliche Auslegung des o.g. Bebauungsplanes beschlossen. Im vereinfachten Verfahren wird gemäß 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von einer Umweltprüfung, von der Angabe, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Das Plangebiet liegt im Stadtteil Dorsten Feldmark, am südlichen Ortsrand von Dorsten Feldmark unmittelbar an der Kreuzung Bochumer Straße (B 224) / Händelstraße und erfasst die Flurstücke 760, 807, 808, 809 der Flur 55 und 1119 der Flur 46 Gemarkung Dorsten. Der anzusiedelnde Lebensmittelvollsortimenter im Bereich der Fläche So 1, Sonstiges Sondergebiet des rechtverbindlichen Bebauungsplanes soll durch eine eigenständige Bäckereifiliale, ein Lotto-Toto / Zeitschriftengeschäft und ein Ladenlokal für sonstige Dienstleistungen sinnvoll ergänzt werden. Die Fläche wird als Fläche für Konzessionäre ausgewiesen. Der räumliche Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplanes ist im abgedruckten Übersichtsplan dargestellt. Hiermit wird bekanntgemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Entwurfsbegründung gem. 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i. V. m. 3 Abs. 2 BauGB des Baugesetzbuches (BauGB) in der Zeit vom bis einschließlich im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, Dorsten, im 2. OG. des Haupttreppenhauses zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden öffentlich ausliegt: montags bis donnerstags freitags Uhr Uhr Uhr Uhr Die Unterlagen sind ebenfalls im Internet auf der Homepage der Stadt Dorsten unter der Rubrik Verwaltung & Service / Bauen und Wohnen / Aktuelle Bürgerbeteiligung abrufbar. Stellungnahmen zu diesem Entwurf können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Dorsten, Planungs- und Umweltamt, Zimmer 218 abgegeben werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme auf elektronischem Weg an planung-und-umwelt@dorsten.de zu übermitteln. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Über die Stellungnahmen, die während der öffentlichen Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB vorgebracht werden, entscheidet die Gemeindevertretung im Rahmen der Abwägung und damit in rechtmäßiger Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben.

6 Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 05 vom Inhalt Nr. 31 Seite 94 Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies in öffentlicher Sitzung erfolgt und Stellungnahmen mit Namen, Adresse usw. somit auch Dritten - u. a. über das Ratsinformationssystem im Internet - öffentlich zugänglich sind. Bekanntmachungsanordnung Die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfes Dorsten Nr. 216 Nahversorgungszentrum Händelstraße 1. vereinfachte Änderung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gem. 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das das Land Nordrhein-Westfalen wird auf folgende Rechtsfolgen hingewiesen: Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmungen oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Dorsten, Der Bürgermeister I.V. Lohse Technischer Beigeordneter

7 Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 05 vom Inhalt Nr. 31 Seite 95

8 Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 05 vom Inhalt Nr. 32 Seite 97 Bebauungsplan Dorsten Nr Ehemalige Schachtanlage Fürst Leopold Teilabschnitt Nord 1. Änderung - Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses Im Plangebiet der ehemaligen Schachtanlage Fürst Leopold wurde das Regenwasserversickerungsbecken aufgrund technischer Änderungen kleiner als ursprünglich geplant gebaut. Da kein Erfordernis mehr für die Versickerung besteht, kann diese Ver- /Entsorgungsfläche verkleinert und entsprechend der angrenzenden Nutzung als Gewerbefläche festgesetzt und dem Gewerbegebiet zugeordnet werden. Jede andere als eine gewerbliche Nutzung wäre aufgrund der dann vorhandenen, nicht erschlossenen Insellage städtebaulich nicht sinnvoll. Der nächste Grund für die Änderung bezieht sich auf die Straßenverkehrsfläche im nordwestlichen Bereich des Hainichenrings. Die nicht als Straßenverkehrsfläche benötigte Fläche in einer Größe von 41 qm wird dem angrenzenden Gewerbegebiet 1 zugeteilt. Entsprechend verschiebt sich die Baugrenze der künftigen Gewerbefläche bis auf einen Abstand von 5,0m zur Grundstücksgrenze bzw. zur Straßenbegrenzungslinie. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Dorsten hat in seiner Sitzung am die Aufstellung des o.a. Bebauungsplanes gem. 13 a Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren beschlossen: 1. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung ist die 1. Änderung des Bebauungsplanes Dorsten Nr Ehemalige Schachtanlage Fürst Leopold Teilabschnitt Nord erforderlich. Gem. 13a Abs. 4 BauGB wird die Änderung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 durchgeführt. Der zur Änderung anstehende Bereich befindet sich innerhalb des Geltungs-bereiches des Bebauungsplanes 215.2, liegt im Stadtteil Dorsten-Hervest und wird wie folgt begrenzt: Im Norden im Osten im Süden im Westen durch das Regenwasserversickerungsbecken und das Gewerbegebiet 1 durch das Gewerbegebiet 2 und den Hainichenring durch das Gewerbegebiet 1 und den Hainichenring durch das Sondergebiet Bau- und Gartenmarkt Die genauen Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches sind aus dem Bebauungsplan ersichtlich. Der Bereich der Änderungen ist ca. 275 m² groß. 2. Der Entwurf und die dazugehörende Begründung werden zur Kenntnis genommen. 3. Der Entwurf ist gem. 4 Abs. 2 i.v.m. 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Bekanntmachungsanordnung Der Beschluss des Umwelt- und Planungsausschusses der Stadt Dorsten vom wird hiermit gemäß 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) öffentlich bekanntgemacht. Der räumliche Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplanes ist im abgedruckten Übersichtsplan dargestellt. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß 13 a Abs. 3 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 aufgestellt.

9 Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 05 vom Inhalt Nr. 32 Seite 98 Weiter wird hierdurch gem. 13a Abs. 3 BauGB bekannt gemacht, dass der Aufstellungsbeschluss mit dem Übersichtsplan und dem Planentwurf ab dem Tag der Bekanntmachung bei der Stadtverwaltung Dorsten, Planungs- und Umweltamt, Halterner Straße 5 (Rathaus), Dorsten, Zimmer 208, während der Dienstzeiten montags bis donnerstags freitags Uhr Uhr zu jedermanns Einsicht bereit liegt. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich bis zum zur Planung äußern. Gem. 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das das Land Nordrhein-Westfalen wird auf folgende Rechtsfolgen hingewiesen: Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, e) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, f) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, g) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder h) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Dorsten, Der Bürgermeister I.V. Lohse Technischer Beigeordneter

10 Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 05 vom Inhalt Nr. 32 Seite 99

11 Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 05 vom Inhalt Nr. 33 Seite 101 Kreis Recklinghausen Recklinghausen, Der Landrat Fachdienst Umwelt Untere Wasserbehörde Bekanntmachung: Planfeststellungsverfahren Gecksbach / Kusenhorstbach Der Lippeverband hat gemäß 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz WHG) i. V. mit den 100 ff des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz LWG NRW) in Verbindung mit 72 ff Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) die Feststellung des Planes für folgendes Unternehmen beantragt: Naturnahe Anbindung des Mittellaufs vom Gecksbach an den Oberlauf des Kusenhorstbach in Dorsten-Wulfen Naturnahe Umgestaltung und Beseitigung der bergbaulichen Einwirkungen im oberen Abschnitt vom Kusenhorstbach bis zur Kreuzung mit dem Gecksbach in Dorsten-Wulfen und Haltern- Lippramsdorf Naturnahe Umgestaltung, Aufgabe einer Gewässerverrohrung und Beseitigung der bergbaulichen Einwirkungen des Heidkantbaches vom Einlauf in den Kusenhorstbach in Dorsten-Wulfen bis zur Kläranlage Dorsten-Wulfen Ferner wurden als unselbständiger Teil des vorgenannten Planfeststellungsverfahrens Unterlagen zur Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens gem. 2 ff des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vorgelegt. Gemäß 70 WHG und gem. 6 UVPG jeweils in Verbindung mit 73 Abs. 3-5 VwVfG - NW weise ich darauf hin, dass Pläne (Zeichnungen, Nachweisungen und Beschreibungen), aus denen sich sowohl Art und Umfang des Unternehmens ergeben, wie auch Beschreibungen der Umweltauswirkungen des Vorhabens während eines Monats und zwar in der Zeit vom bis an folgenden Stellen zu jedermanns Einsicht ausliegen: Bürgermeister der Stadt Dorsten ; Vermessungsamt, Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, Verwaltungsgebäude Halterner Str. 28, Dorsten, 1. Etage Zimmer Nr. 111 Die Dienststunden des Vermessungsamtes der Stadt Dorsten sind: montags bis donnerstags Uhr freitags Uhr bzw. nach Vereinbarung unter Tel: 02362/ (Herr Ridder) Bürgermeister der Stadt Haltern am See, Bereich 62 - Planung, Verwaltungsgebäude, Rochfordstraße 1, Haltern am See, Zimmer 1.20

12 Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 05 vom Inhalt Nr. 33 Seite 102 Die Öffnungszeiten des Bereichs Planung der Stadt Haltern am See sind: montags 8:30 12:00 / 13:30 17:30 Uhr dienstags bis donnerstags 8:30 12:00 / 13:30 16:00 Uhr freitags 8:30 12:00 Uhr bzw. nach Vereinbarung unter Tel: 02364/ (Herr Stock). Einwendungen gegen das Unternehmen zur Vermeidung des Ausschlusses sind innerhalb von 2 Wochen nach dem Ende der Auslegungsfrist, also spätestens bis zum bei dem Bürgermeister der Stadt Dorsten bzw. Haltern am See oder bei dem Landrat des Kreises Recklinghausen, Kurt-Schumacher-Allee 1, Recklinghausen, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. Einwendungen sollen den Namen, die genaue Anschrift des Einwenders und ggf. die Katasterbezeichnung ( Gemarkung, Flur und Flurstück ) derjenigen Grundstücke enthalten, für die Einwendungen erhoben werden. Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan werden gemäß 70 WHG in Verbindung mit 73 VwVfG - NW mündlich erörtert. Zum Erörterungstermin ergehen besondere Einladungen. Ich weise ferner daraufhin, dass 1. verspätet erhobene Einwendungen nicht berücksichtigt werden müssen, 2. bei Ausbleiben eines Beteiligten an dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt und entschieden werden kann 3. dass a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können, b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind. Im Auftrag Nau Kreisvermessungsdirektor

13 Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 05 vom Inhalt Nr. 34 Seite 103 Münster, den Bekanntmachung der Bezirksregierung Münster: Festsetzungsverfahren für das Überschwemmungsgebiet des Hammbach, Schafsbach und Rhader Mühlenbach Die Bezirksregierung Münster hat gemäß 76 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und 112 ff. Landeswassergesetz NRW (LWG) das gesetzliche Überschwemmungsgebiet für den Hammbach (Rhader Bach) von der Luisenstraße in Dorsten-Holsterhausen (km 2,683) bis zur Erler Straße westlich von Rhade (km 14,073), für den Schafsbach von der Mündung in den Hammbach (km 0,0) bis zur Rhader Straße bei Raesfeld-Oestrich (km 4,620) und für den Rhader Mühlenbach (Kalter Bach) von der Mündung in den Hammbach (km 0,0) bis zur Mündung des Grabens nördlich des Hofes Winkelmann (km 4,826) ermittelt. Das daraus resultierende Überschwemmungsgebiet wird gemäß 76 Abs. 3 WHG neu ermittelt. Das neu ermittelte Überschwemmungsgebiet des Hammbaches (Rhader Bach), des Schafsbaches und des Rhader Mühlenbaches (Kalter Bach) wurde durch die Bekanntmachung vom im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster Nr. 50 vom gemäß 76 WHG in Verbindung mit 112 LWG vorläufig gesichert. Die vorläufige Sicherung trat mit dem in Kraft. Aufgrund der vorläufigen Sicherung steht dieses Gebiet einem endgültig festgesetzten Überschwemmungsgebiet gleich. Die Regelungen des 78 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und des 113 Landeswassergesetz NRW (LWG) sind daher anzuwenden (insbesondere auch die Verbotstatbestände). Bei der Festsetzung von Überschwemmungsgebieten geht es in erster Linie darum, die Betroffenen darüber zu informieren, wohin das Wasser bei 100-jährlichen Hochwasserabflüssen gelangen kann. Nur wenn alle Betroffenen den Hochwassergefahrenbereich genau kennen, können sie vorsorgend handeln und sich auf die Situation einstellen. Aus Gründen des vorbeugenden Hochwasserschutzes gelten für Überschwemmungsgebiete gemäß 78 WHG bzw. 113 LWG folgende Schutzvorschriften: In festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist untersagt: In festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist untersagt: 1. die Ausweisung von neuen Baugebieten 2. die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen 3. die Errichtung von Mauern, Wällen oder ähnlichen Anlagen quer zur Fließrichtung des Wassers bei Überschwemmungen, 4. das Aufbringen und Ablagern von wassergefährdenden Stoffen auf dem Boden, es sei denn, die Stoffe dürfen im Rahmen einer ordnungsgemäßen Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden, 5. die nicht nur kurzfristige Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt werden können, 6. das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche, 7. das Anlegen von Baum- und Strauchpflanzungen, soweit diese den Zielen des vorsorgenden Hochwasserschutzes entgegenstehen, 8. die Umwandlung von Grünland in Ackerland, 9. die Umwandlung von Auwald in eine andere Nutzungsart.

14 Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 05 vom Inhalt Nr. 34 Seite Abs. 5 LWG schreibt außerdem vor, dass Ölheizungsanlagen bis zum sowie Anlagen zur Wasserversorgung und zur Abwasserbeseitigung bis zum in Überschwemmungsgebieten hochwassersicher zu errichten und zu betreiben und vorhandene Anlagen entsprechend nachzurüsten sind. Bei Vorhaben im Überschwemmungsgebiet sind die zuständigen unteren Wasserbehörden (UWB) bei den Kreisen Borken und Recklinghausen zu beteiligen; diese entscheiden auch jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich über Ausnahmen z. B. zu den Verbotstatbeständen gemäß 78 Abs. 2 bis 4 WHG. In dem Verfahren zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes ist die Öffentlichkeit gemäß 76 Abs. 4 WHG zu beteiligen. In entsprechender Anwendung der 73ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) weise ich daher darauf hin, dass die von Amts wegen erstellten Pläne (Zeichnungen, Nachweise und Beschreibungen), aus denen sich die Abgrenzung des Überschwemmungsgebietes des Hammbaches (Rhader Bach), des Schafsbaches und des Rhader Mühlenbaches (Kalter Bach) ergeben, in der Zeit von Montag, dem , bis Donnerstag, dem (einschließlich) bei dem Bürgermeister der Stadt Dorsten, Rathaus, Raum 111, Halterner Str. 28 in Dorsten während der Dienststunden: montags bis donnerstags freitags 08:00 Uhr 16:00 Uhr 08:00 Uhr 13:00 Uhr und bei dem Bürgermeister der Gemeinde Raesfeld, Rathaus, beim Bauamt, Weseler Str. 19 in Raesfeld während der Dienststunden: montags bis freitags montags, dienstags, mittwochs donnerstags 08:30 Uhr 12:30 Uhr 14:30 Uhr 16:00 Uhr 14:30 Uhr 18:00 Uhr und bei dem Bürgermeister der Gemeinde Reken, Rathaus, Raum 201, Kirchstr. 14 in Reken während der Dienststunden: montags bis freitags montags donnerstags 08:30 Uhr 12:30 Uhr 14:00 Uhr 15:30 Uhr 14:00 Uhr 18:00 Uhr zur Einsichtnahme ausliegen. 2. Jeder, dessen Belange durch die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Hammbaches (Rhader Bach), des Schafsbaches und des Rhader Mühlenbaches (Kalter Bach) berührt werden, kann bis zum (einschließlich) schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Dorsten, der Gemeinden Raesfeld und Reken oder bei der Bezirksregierung Münster, Dezernat 54, Nevinghoff 22, Zimmer R-109, in Münster, Einwendungen gegen die Überschwemmungsgebietsfestsetzung erheben. Es ist erforderlich, die Einwendungen (Anregungen) mit Namen, Vornamen und der genauen Anschrift des Einwenders zu versehen. Unleserliche Adressangaben können dazu führen,

15 dass diese Einwendung ausgeschlossen wird. Angaben zur Flur-, Flurstücknummer mit Gemarkung oder Stationierung sind hilfreich und erwünscht. Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 05 vom Inhalt Nr. 34 Seite 105 Verspätete Anregungen können bei der Entscheidung unberücksichtigt bleiben. Nach Ablauf der Frist wird die Bezirksregierung über die fristgerecht eingebrachten Anregungen entscheiden. Die Auslegung der Unterlagen zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Hammbaches (Rhader Bach), des Schafsbaches und des Rhader Mühlenbaches (Kalter Bach) wird hiermit bekannt gegeben. Die Auslegungsunterlagen im pdf-format können auch im Internet unter der Adresse Button Bekanntmachungen und Amtsblätter Bekanntmachungen Wasserwirtschaft Auslegungsunterlagen zum Festsetzungsverfahren des Überschwemmungs- gebietes des Hammbaches (Rhader Bach), des Schafsbaches und des Rhader Mühlenbaches (Kalter Bach) eingesehen werden. Das Überschwemmungsgebiet ist außerdem in einem interaktiven WebGIS im Internet unter der Adresse Schnellzugriff Überschwemmungsgebiete dargestellt. Bezirksregierung Münster Obere Wasserbehörde Im Auftrag gez. Gritz

B e k a n n t m a c h u n g

B e k a n n t m a c h u n g - 73-35. Münster, den 21.11.2012 B e k a n n t m a c h u n g Die Bezirksregierung Münster hat gemäß 76 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und 112 ff. Landeswassergesetz NRW (LWG) das gesetzliche Überschwemmungsgebiet

Mehr

B e k a n n t m a c h u n g

B e k a n n t m a c h u n g B e k a n n t m a c h u n g Münster, den 05.07.2011 Die Bezirksregierung Münster hat gemäß 76 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) 112 ff. Landeswassergesetz NRW (LWG) das gesetzliche Überschwemmungsgebiet für

Mehr

Amtsblatt. Jahrgang 2010 Ausgegeben am 4. November 2010 Nummer 18

Amtsblatt. Jahrgang 2010 Ausgegeben am 4. November 2010 Nummer 18 Amtsblatt Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Coesfeld Ausgabe: in der Regel am 15. jeden Monats und bei Bedarf Bezug: einzeln kostenlos im Bürgerbüro, in der Nebenstelle Lette sowie bei den örtlichen

Mehr

Nr.17/2015 vom 12. Juni Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite)

Nr.17/2015 vom 12. Juni Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite) Nr.17/2015 vom 12. Juni 2015 23. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 106 Auf dem Einert 1. Änderung vom 03.06.2015 5 Aufstellung des Bebauungsplanes

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Büren

Amtsblatt für die Stadt Büren Amtsblatt für die Stadt Büren 5. Jahrgang 28.10.2013 Nr. 16 / S. 1 Inhalt 1. Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Büren

Amtsblatt für die Stadt Büren Amtsblatt für die Stadt Büren 8. Jahrgang 15.02.2016 Nr. 4 / S. 1 Inhalt 1. Aufstellung der 89. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Büren im Bereich Hoppenberg Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe für die Stadt Bad Lippspringe 13. Jahrgang 21. Oktober 2013 Nummer 13 / Seite 1 Inhaltsverzeichnis 32/2013 Bekanntmachung zur Durchführung von Reinigungsarbeiten auf dem Waldfriedhof zu Allerheiligen und

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Wülfrath vom

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Wülfrath vom Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Wülfrath vom 16.12.2013 Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 1.27.1 -Umnutzung Krankenhaus- (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.27 -Umnutzung Krankenhaus-)

Mehr

Jahrgang 3 Nr. 14. Inhalt:

Jahrgang 3 Nr. 14. Inhalt: 02.06.2014. Jahrgang 3 Nr. 14 Inhalt: 1. Bebauungsplan Nr. 100 A Stadtteilzentrum Annen, nördlich der Annenstraße, 1. Änderung - Entwurfsbeschluss und Beschluss über die öffentliche Auslegung... 2 2. Bebauungsplan

Mehr

Beckum, den 3. Juli 2014 Jahrgang 2014/Nummer Bebauungsplan Nr Freckenhorster Werkstätten

Beckum, den 3. Juli 2014 Jahrgang 2014/Nummer Bebauungsplan Nr Freckenhorster Werkstätten Amtsblatt der STADT BECKUM Beckum, den 3. Juli 2014 Jahrgang 2014/Nummer 22 Inhaltsverzeichnis Laufende Nummer Bezeichnung 1 Bebauungsplan Nr. 60.2 Freckenhorster Werkstätten 2 3 14. Änderung des Flächennutzungsplans

Mehr

- Flächennutzungsplan der Stadt Ratingen 92. Änderung, Teil B Gewerbegebiet Tiefenbroich Westlich Am Roten Kreuz Teil B Alter Kirchweg / Am Roten

- Flächennutzungsplan der Stadt Ratingen 92. Änderung, Teil B Gewerbegebiet Tiefenbroich Westlich Am Roten Kreuz Teil B Alter Kirchweg / Am Roten AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 13 NUMMER : 35 DATUM : 17.11.2017 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 81 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Flächennutzungsplan

Mehr

Stadt Rheinböllen 1. Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet In der Wester. Bebauungsplan Industriegebiet In der Wester 1.

Stadt Rheinböllen 1. Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet In der Wester. Bebauungsplan Industriegebiet In der Wester 1. Stadt Rheinböllen Bebauungsplan Industriegebiet In der Wester 1. Änderung Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach 2 Abs. 1 BauGB Der Stadtrat der Stadt Rheinböllen hat in seiner öffentlichen Sitzung

Mehr

S A T Z U N G. über die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 Sandstiege (Änderung)

S A T Z U N G. über die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 Sandstiege (Änderung) Amtsblatt Nr. 11/2003 der Gemeinde Nordwalde vom 01.08.2003 Seite 1 03 S A T Z U N G über die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 Sandstiege (Änderung) vom 31. Juli 2003 Gemäß den 10 und

Mehr

I n h a l t s v e r z e i c h n i s

I n h a l t s v e r z e i c h n i s Ausgabe Nr. 10/14 11.07.2014 Amtsblatt im Netz: www.sprockhoevel.de /Aktuelles/Amtsblatt I n h a l t s v e r z e i c h n i s Lfd. Nr. Datum Titel Seite 1 04.07.2014 Erste Änderung der Vergabeordnung der

Mehr

12. Jahrgang Ausgabe 5/2015 Rhede,

12. Jahrgang Ausgabe 5/2015 Rhede, AMTSBLATT der Stadt Rhede Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Rhede 12. Jahrgang Ausgabe 5/2015 Rhede, 15.04.2015 Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Rhede, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 14 Jahrgang 2014 ausgegeben am 01.09.2014 Seite 1 Inhalt 22/2014 Beschleunigte Zusammenlegung Lippeaue-Boke Anmeldung unbekannter Rechte (Az.: 33 81005 H. O. 21) 23/2014

Mehr

Amtsblatt der Stadt Dorsten

Amtsblatt der Stadt Dorsten Amtsblatt der Stadt Dorsten 42. Jahrgang vom 21.09.2016 Nr. 16 Inhaltsverzeichnis Seite 66 Entlastung des Bürgermeisters und öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2014 67 Offenlegung

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln

Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln Wasserrechtliche Erlaubnisverfahren gem. 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ff. für die Förderung von Grundwasser auf dem Betriebsgelände der Firma Shell

Mehr

Amtsblatt für den Kreis Paderborn

Amtsblatt für den Kreis Paderborn zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg 69. Jahrgang 28. März 2012 Nr. 14 / S. 1 Inhaltsübersicht: 37/2012 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bad Wünnenberg über die 1. Änderung

Mehr

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen Amtsblatt für die Stadt Recklinghausen Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, 45655 Recklinghausen Das Amtsblatt wird während der Öffnungszeiten im Stadthaus A, Bürgerbüro kostenlos abgegeben.

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 15 Jahrgang 2013 ausgegeben am 18.11.2013 Seite 1 Inhalt 19/2013 91. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lichtenau, Teilbereich Kernstadt Lichtenau und Aufstellung

Mehr

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück 42. Jahrgang Nummer 12 13.09.2016 INHALTSVERZEICHNIS 62/2016 Bekanntmachung über die Auslegung des Entwurfes der 1. Nachtragssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplanes

Mehr

Inhalt: 1. Jahrgang Nr. 2

Inhalt: 1. Jahrgang Nr. 2 1. Jahrgang 02.02.2012 Nr. 2 Inhalt: 1. Ersatzbestimmung eines Integrationsratsmitgliedes...2 2. Bebauungsplan Nr. 132 Im Rüdinghauser Feld, 2. Änderung...3 3. Bebauungsplan Nr. 241 Kreisstraße...5 Herausgeberin:

Mehr

Inhalt der Bekanntmachung der Stadt Bergheim

Inhalt der Bekanntmachung der Stadt Bergheim Inhalt der Bekanntmachung der Stadt Bergheim Bekanntmachung Planfeststellung nach dem Straßen und Wegegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) i. V. m. dem Verwaltungsverfahrensgesetz für das

Mehr

AMTSBLATT. Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 2. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden

AMTSBLATT. Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 2. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden AMTSBLATT DER GEMEINDE SENDEN Jahrgang 2009 Ausgegeben zu Senden am 22.01.2009 Ausgabe 2 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Senden Bestellungen

Mehr

AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 13 NUMMER : 07 DATUM : INHALTSVERZEICHNIS. Lfd. Nr.

AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 13 NUMMER : 07 DATUM : INHALTSVERZEICHNIS. Lfd. Nr. AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 13 NUMMER : 07 DATUM : 07.02.2017 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 19 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Flächennutzungsplan

Mehr

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de Nr.14/2012 vom 4. Juli 2012 20. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Auslegung von Karten, Erläuterungsbericht und Text der geplanten Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes

Mehr

Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht gem. 25 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich des Ortskernes Stürzelberg Vom

Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht gem. 25 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich des Ortskernes Stürzelberg Vom 1.6/61.00 gem. 25 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich des Ortskernes Stürzelberg Vom 25.11.1991 1 Besonderes Vorkaufsrecht... 2 2 Geltungsbereich... 2 3 Inkrafttreten... 2 Anlage (Plan)... 3 Bekanntmachungsanordnung...

Mehr

KAUFBEURER STADTRECHT

KAUFBEURER STADTRECHT KAUFBEURER STADTRECHT 6 8 0 VERORDNUNG DER STADT KAUFBEUREN ÜBER DAS ÜBERSCHWEMMUNGSGEBIET AN DER WERTACH AUF DEM GEBIET DER STADT KAUFBEUREN VON FLUSSKILOMETER 65,200 BIS FLUSSKILOMETER 78,200 VOM 01.

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Stadt Schmallenberg Öffentliche Bekanntmachung Bauleitplanung der Stadt Schmallenberg Bebauungsplan Nr. 150 In der Sellmecke II, Ortsteil Kirchrarbach Hier: Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Bestwig

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Bestwig Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Bestwig 30. Jahrgang Herausgegeben zu Bestwig am 17.12.2004 Nummer 10 Amtsblatt für den Bereich der Gemeinde Bestwig Herausgeber und Verleger: Der Bürgermeister

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lohmar

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lohmar Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lohmar OFFENLAGEBESCHLUSS Außenbereichssatzung gem. 35 Abs.6 BauGB für die Ortslage Lohmar - Bombach Bekanntmachungstafel Rathaus Aushangdatum: 13.12.2013 Abnahmedatum:

Mehr

Jahrgang 3 Nr. 22. Inhalt:

Jahrgang 3 Nr. 22. Inhalt: 16.10.2014. Jahrgang 3 Nr. 22 Inhalt: 1. Bebauungsplan Nr. 215 Ortszentrum Stockum- West, 1. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit... 2 2. Bebauungsplan Nr. 246 Wittener

Mehr

27. Jahrgang Ausgabetag: Nummer: 9

27. Jahrgang Ausgabetag: Nummer: 9 Amtsblatt 27. Jahrgang Ausgabetag: 19.05.2011 Nummer: 9 Seite Bekanntgabe über die Auslegung der Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 14.12.1998 hier:

Mehr

Amtsblatt der Stadt Greven

Amtsblatt der Stadt Greven Amtsblatt der Stadt Greven Nummer 12 Jahrgang 54 Erscheinungstag 30.06.2016 Lfd. Nummer Inhalt Seite 42 Bekanntmachung der Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes sowie des Ergebnisses

Mehr

Verordnung. in der Fassung vom in Kraft seit Neu-Ulm, Gerlenhofen Freudenegg, Ay a. d. Iller, Senden, Wullenstetten

Verordnung. in der Fassung vom in Kraft seit Neu-Ulm, Gerlenhofen Freudenegg, Ay a. d. Iller, Senden, Wullenstetten Verordnung des Landratsamtes Neu-Ulm über das Überschwemmungsgebiet der Iller im Bereich des Landkreises Neu-Ulm von Flusskilometer 2,6 bis Flusskilometer 35,15 in der Fassung vom 07.04.2017 in Kraft seit

Mehr

AMTSBLATT 24. Jahrgang, Nr. 27 der GEMEINDE BORCHEN

AMTSBLATT 24. Jahrgang, Nr. 27 der GEMEINDE BORCHEN AMTSBLATT 24. Jahrgang, Nr. 27 der GEMEINDE BORCHEN 19.12.2013 Herausgegeben am Inhalt 23. 2013 Bekanntmachung über die Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung der Gemeinde Borchen für das Haushaltsjahr

Mehr

Nr. 34/ Dezember 2014

Nr. 34/ Dezember 2014 Nr.34/2014 17.Dezember2014 Inhaltsverzeichnis Bebauungsplanverfahren776/2 Clausewitzstraße1.Änderung; 2 Bebauungsplanverfahren506 Dieselstraße3.Änderung Bebauungsplanverfahren506 Dieselstraße4.Änderung/28.ÄnderungdesFNP;

Mehr

Lfd. Nr. 21. Gemeinde Legden. Bekanntmachung

Lfd. Nr. 21. Gemeinde Legden. Bekanntmachung Lfd. Nr. 21 Gemeinde Legden Bekanntmachung 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Legden Konzentrationszonen für die Windenergie Erteilung der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde

Mehr

Bekanntmachung der Stadt Übach-Palenberg. Bekanntmachung der Stadt Übach-Palenberg. 15. Jahrgang / 18. Dezember 2012 / Nr. 13

Bekanntmachung der Stadt Übach-Palenberg. Bekanntmachung der Stadt Übach-Palenberg. 15. Jahrgang / 18. Dezember 2012 / Nr. 13 15. Jahrgang / 18. Dezember 2012 / Nr. 13 13. Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der vom 30. November 2012 Aufgrund der 7, 8, 9 und 41 Abs. 1 f der Gemeindeordnung für das Land

Mehr

Nr. 3 vom / Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2014 des Zweckverbandes Erholungsgebiet Ittertal

Nr. 3 vom / Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2014 des Zweckverbandes Erholungsgebiet Ittertal Amtsblatt Nr. 3 vom 03.02.2017 1./ Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Haan Betreff: 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 93 Bürgerhausareal und 39. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im Bereich

Mehr

AMTSBLATT. Jahrgang 44/2017 Mittwoch, 07. Juni 2017 Nr. 26 INHALTSVERZEICHNIS. Kreisstadt Bergheim Bekanntmachung 2-3

AMTSBLATT. Jahrgang 44/2017 Mittwoch, 07. Juni 2017 Nr. 26 INHALTSVERZEICHNIS. Kreisstadt Bergheim Bekanntmachung 2-3 AMTSBLATT Jahrgang 44/2017 Mittwoch, 07. Juni 2017 Nr. 26 INHALTSVERZEICHNIS Seite Kreisstadt Bergheim 162. Bekanntmachung 2-3 Am Montag, den 12.06.2017 findet um 17:00 Uhr, im Raum 1.22 Rathaus, Bethlehemer

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 39 vom 13.10.2006 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 06.10.06 Bekanntmachung über die 1. Nachtragshaushalts- 537 satzung

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS. Seite:

INHALTSVERZEICHNIS. Seite: - 47 - INHALTSVERZEICHNIS Seite: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 Kreuth hier: Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2, 4a Abs. 2 und 3 BauGB Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Büren

Amtsblatt für die Stadt Büren Amtsblatt für die Stadt Büren 8. Jahrgang 02.02.2016 Nr. 2 / S. 1 Inhalt 1. Öffentliche Bekanntmachung zur 5. Änderungssatzung des VHS-Zweckverbandes Büren, Delbrück, Geseke, Hövelhof, Salzkotten und Bad

Mehr

11. Jahrgang Ausgabetag: Nummer: 7. Inhaltsverzeichnis

11. Jahrgang Ausgabetag: Nummer: 7. Inhaltsverzeichnis Amtsblatt 11. Jahrgang Ausgabetag: 06.02.2018 Nummer: 7 Inhaltsverzeichnis Seite/n 16. Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen 29 17. Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Hürth 30 18. Beschluss

Mehr

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 19 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen Inhaltsverzeichnis 39 Planaufstellung zur Maßnahme Betrieb der Wasserkraftanlage Auer Kotten in Solingen-Widdert

Mehr

Inhalt der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leverkusen vom

Inhalt der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leverkusen vom Inhalt der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leverkusen vom 18.11.2015 Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen

Mehr

Amtsblatt für den Kreis Paderborn

Amtsblatt für den Kreis Paderborn zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg 75. Jahrgang 21. März 2018 Nr. 12 / S. 1 Inhaltsübersicht: 38/2018 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bad Wünnenberg über die Haushaltssatzung

Mehr

Bekanntmachung. Die Förderung soll mittels 12 bestehender Tiefbrunnen D 32, D 33, D 35 bis D 39 und D 43 bis D 47 auf den Grundstücken

Bekanntmachung. Die Förderung soll mittels 12 bestehender Tiefbrunnen D 32, D 33, D 35 bis D 39 und D 43 bis D 47 auf den Grundstücken Bekanntmachung Az.: 54.1-1.2-(3.5)-2 Wasserrechtliches gehobenes Erlaubnisverfahren gem. 8 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Förderung von Grundwasser der Wasserwerk Dirmerzheim GbR am Standort Dirmerzheim

Mehr

2. Jahrgang Nr. 16. Inhalt:

2. Jahrgang Nr. 16. Inhalt: 2. Jahrgang 25.07.2013 Nr. 16 Inhalt: 1. Bebauungsplan Nr. 247 Drei Könige - Aufstellungsbeschluss... 2 2. Bebauungsplan Nr. 247 Drei Könige, -Satzung über eine Veränderungssperre... 4 3. Online-Versteigerung

Mehr

Amtsblatt der Stadt Dorsten

Amtsblatt der Stadt Dorsten Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang vom 09.01.2015 Nr. 01 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Anmeldungen zu den weiterführenden Schulen in der Stadt Dorsten für das Schuljahr 2015/ 2016 2 Umlegungsverfahren

Mehr

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen Amtsblatt für die Stadt Recklinghausen Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, 45655 Recklinghausen Das Amtsblatt wird während der Öffnungszeiten im Stadthaus A, Bürgerbüro kostenlos abgegeben.

Mehr

Inhalt der Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln

Inhalt der Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln Inhalt der Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln Bekanntmachung gemäß 9 Abs. 2 UVPG im Planfeststellungsverfahren Neubau der Landesstraße 269 (L269n) Ortsumgehung Niederkassel - Mondorf/Rheidt Bezirksregierung

Mehr

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen Inhaltsverzeichnis 50 Jahresrechnung der Stadt Leichlingen für das Haushaltsjahr 07 51 Jahresrechnung der Stadt Leichlingen

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden - 380 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 32 Freitag, 4. August 2017 A. Bekanntmachungen der Gemeinden I N HA

Mehr

Amtsblatt der Stadt Dorsten

Amtsblatt der Stadt Dorsten Amtsblatt der Stadt Dorsten 38. Jahrgang vom 11.12.2012 Nr. 26 Inhaltsverzeichnis Seite 110 Tagesordnung der 30. Sitzung des Rates der Stadt Dorsten am Mittwoch, 19.12.2012 um 16:00 Uhr im Großen Sitzungssaal

Mehr

Bekanntgabe der Stadt Ludwigshafen am Rhein - gemäß 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) -

Bekanntgabe der Stadt Ludwigshafen am Rhein - gemäß 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Herausgabe Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 25 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de Verantwortlich: Sigrid Karck Ausgabe

Mehr

Amtsblatt der Stadt Borken 06/2010. B e k a n n t m a c h u n g

Amtsblatt der Stadt Borken 06/2010. B e k a n n t m a c h u n g B e k a n n t m a c h u n g zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Verbandsgebiet des Zweckverbandes Westmünsterland Gewerbepark A 31 im Bereich des

Mehr

Amtsblatt der Stadt Wesseling

Amtsblatt der Stadt Wesseling Amtsblatt der Stadt Wesseling 39. Jahrgang Ausgegeben in Wesseling am 20. August 2008 Nummer 13 Bekanntmachung über die Aufhebung eines Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan hier: Bebauungsplan

Mehr

Jahrgang 3 Nr. 3. Inhalt:

Jahrgang 3 Nr. 3. Inhalt: 03.02.2014. Jahrgang 3 Nr. 3 Inhalt: 1. Aufruf von ungepflegten Grabstätten auf den städtischen Friedhöfen gemäß 27 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Witten vom 13.12.2002... 2 2. Bebauungsplan Nr.

Mehr

Gemeinde Schkopau Amtsblatt Bekanntmachungen der Gemeinde Schkopau

Gemeinde Schkopau Amtsblatt Bekanntmachungen der Gemeinde Schkopau Seite 1 von 11 Gemeinde Schkopau Amtsblatt Bekanntmachungen der Gemeinde Schkopau Nummer: 33 / 2015 ausgegeben am: 26.08.2015 Inhalt: Bekanntmachung der Einladung zur 11. Sitzung des Gemeinderates der

Mehr

Amtsblatt der Stadt Warstein

Amtsblatt der Stadt Warstein Amtliches Veröffentlichungsorgan 42. Jahrgang 10.11. 2016 Nr. 14 lfd. Nr.: Inhaltsübersicht: Seite: 1 Widmung der Gemeindestraße "Fritz-Josephs-Straße" in der Ortschaft Sichtigvor für den öffentlichen

Mehr

AMTSBLATT. Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark

AMTSBLATT. Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark AMTSBLATT Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark mit den Ortsteilen: BuchowKarpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark Jahrgang 2 Nr. 7 Wustermark, 3.1.213 Inhalt Seite ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN...

Mehr

Amtsblatt Nr. 29/2016 ausgegeben am: 24. November 2016

Amtsblatt Nr. 29/2016 ausgegeben am: 24. November 2016 Amtsblatt Nr. 29/2016 ausgegeben am: 24. November 2016 Nr. Gegenstand 1 Bekanntmachung der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt Lünen, Umlegungsverfahren XX Am Wüstenknapp 2 Bekanntmachung

Mehr

Amtsblatt der Gemeinde Nottuln

Amtsblatt der Gemeinde Nottuln Amtsblatt der Gemeinde Nottuln Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nottuln Erscheint in der Regel einmal monatlich. Bezugspreis jährlich 30 bei Bezug durch die Post. Einzelne Exemplare sind gegen

Mehr

Nummer 09. Verordnung zur Änderung der Verordnung der Stadt Passau über die Freigabe verkaufsoffener Sonntage

Nummer 09. Verordnung zur Änderung der Verordnung der Stadt Passau über die Freigabe verkaufsoffener Sonntage A M T S B L A T T DER STADT PASSAU P A S S A U Leben an drei Flüssen 22.03.2017 Nummer 09 INHALT Verordnung zur Änderung der Verordnung der Stadt Passau über die Freigabe verkaufsoffener Sonntage Vollzug

Mehr

Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen

Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtsblatt der Amtliches Bekanntmachungsblatt der Nr. 02/2015 Dienstag, 27.01.2015 1BInhaltsverzeichnis Nr. 03 Bekanntmachung der Einladung zur Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossen des gemeinschaftlichen

Mehr

Sanierungssatzung der Stadt Angermünde

Sanierungssatzung der Stadt Angermünde Sanierungssatzung der Stadt Angermünde Aufgrund des 5 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg vom 15.10.1993 (GVBl. Bbg. S. 398), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.04.1998 (GVBl. I S 62) und des

Mehr

Ausgabe 1, Jahrgang 2018, vom

Ausgabe 1, Jahrgang 2018, vom Ausgabe 1, Jahrgang 2018, vom 24.01.2018 Inhaltsverzeichnis: 1. 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rees zur Änderung einer öffentlichen Grünfläche Friedhof in Sondergebiet Krematorium im

Mehr

AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 12 NUMMER : 04 DATUM : INHALTSVERZEICHNIS. Lfd. Nr.

AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 12 NUMMER : 04 DATUM : INHALTSVERZEICHNIS. Lfd. Nr. AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 12 NUMMER : 04 DATUM : 25.02.2016 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 9 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - XXX. Nachtrag

Mehr

AMTSBLATT DER GEMEINDE SENDEN. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden. Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Senden /699-0

AMTSBLATT DER GEMEINDE SENDEN. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden. Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Senden /699-0 AMTSBLATT DER GEMEINDE SENDEN Jahrgang 2016 Ausgegeben zu Senden am 07.06.2016 Ausgabe 6 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Senden Bestellungen

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe für die Stadt Bad Lippspringe 18. Jahrgang 09. März 2018 Nummer 4 / Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 11/2018 Bekanntmachung des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Paderborn 2 12/2018 Genehmigungsverfahren

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Herausgeber: Stadt Ostseebad Kühlungsborn, Ostseeallee 20, 18225 Ostseebad Kühlungsborn Tel.: (038293) 823-0, Fax: (038293) 823333, E-mail:

Mehr

Rechtsverordnung zur Feststellung des Überschwemmungsgebietes. am Gewässer III. Ordnung. Saulheimer Bach (Mühlbach)

Rechtsverordnung zur Feststellung des Überschwemmungsgebietes. am Gewässer III. Ordnung. Saulheimer Bach (Mühlbach) Rechtsverordnung zur Feststellung des Überschwemmungsgebietes am Gewässer III. Ordnung Saulheimer Bach (Mühlbach) für das Gebiet der Landkreise Alzey-Worms und Mainz-Bingen Aufgrund des 76 des Gesetzes

Mehr

Bekanntmachung der Stadt Barmstedt

Bekanntmachung der Stadt Barmstedt Bekanntmachung der Stadt Barmstedt über eine erneute öffentliche Auslegung und eine Beteiligung Träger öffentlicher Belange des Entwurfes der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 der Stadt Barmstedt

Mehr

Amtsblatt der Stadt Wesseling

Amtsblatt der Stadt Wesseling Amtsblatt der Stadt Wesseling 39. Jahrgang Ausgegeben in Wesseling am 07. Mai 2008 Nummer 07 6. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wesseling Auf Grund von 7 Abs. 3 S. 1 i.v.m. 41 Abs. 1 S. 2 Buchst.

Mehr

3 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Einladung zur Ratssitzung am Dienstag, den 06. Februar

3 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Einladung zur Ratssitzung am Dienstag, den 06. Februar AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 14 NUMMER : 02 DATUM : 30.01.2018 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 3 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Einladung

Mehr

Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 16.07.2014 die 74. Änderung

Mehr

Amtliche Bekanntmachung Nr. 09/2017. Bekanntmachung. Auf Veranlassung der Bezirksregierung Köln als Anhörungsbehörde wird bekannt gemacht:

Amtliche Bekanntmachung Nr. 09/2017. Bekanntmachung. Auf Veranlassung der Bezirksregierung Köln als Anhörungsbehörde wird bekannt gemacht: Amtliche Bekanntmachung Nr. 09/2017 Bekanntmachung Auf Veranlassung der Bezirksregierung Köln als Anhörungsbehörde wird bekannt gemacht: Planfeststellungsverfahren gem. 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz

Mehr

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter Nr.26/2013 vom 16. Oktober 2013 21. Jahrgang Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 3 Öffentliche Auslegung des Entwurfes der 2. Änderung

Mehr

Gemeinde Oerel Der Bürgermeister Weißdornweg Oerel Tel.: 04765/ Mobil: 0172/

Gemeinde Oerel Der Bürgermeister Weißdornweg Oerel Tel.: 04765/ Mobil: 0172/ Gemeinde Oerel Weißdornweg 7 Anschriften gemäß Verteilerliste Bebauungsplan Oerel Nr. 17 Gewerbekamp Hier: Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit / Benachrichtigung 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB Gemeinde Oerel

Mehr

AMTSBLATT DER GEMEINDE SENDEN. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden. Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Senden

AMTSBLATT DER GEMEINDE SENDEN. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden. Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Senden ~--~--~ ~-~ ----- AMTSBLATT DER GEMEINDE SENDEN Jahrgang 2014 Ausgegeben zu Senden am 16. 0 7. 2 0 14 Ausgabe 9 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde

Mehr

A M T S B L A T T. DER GEMEINDE ROSENDAHL - Amtliches Bekanntmachungsblatt -

A M T S B L A T T. DER GEMEINDE ROSENDAHL - Amtliches Bekanntmachungsblatt - A M T S B L A T T DER GEMEINDE ROSENDAHL - Amtliches Bekanntmachungsblatt - Herausgeber: Ausgabe: Bezug: Der Bürgermeister der Gemeinde Rosendahl Erscheint bei Bedarf Kostenlos erhältlich im Rathaus, bei

Mehr

Bauleitplanverfahren Normalverfahren Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Beschleunigtes Verfahren nach 13 a BauGB

Bauleitplanverfahren Normalverfahren Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Beschleunigtes Verfahren nach 13 a BauGB Bauleitplanverfahren Normalverfahren Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Beschleunigtes Verfahren nach 13 a BauGB www.krautzberger.info 1 Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden Das Verfahren

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Dormagen. für das Haushaltsjahr 2017 vom (Fn 1) Haushaltssatzung 4. Stadt Dormagen. für das Haushaltsjahr 2017

Haushaltssatzung der Stadt Dormagen. für das Haushaltsjahr 2017 vom (Fn 1) Haushaltssatzung 4. Stadt Dormagen. für das Haushaltsjahr 2017 vom 06.03.2017 (Fn 1) 1... 2 2... 2 3... 2 4... 2 5... 3 6... 3 7... 3 8... 4 9... 4 Bekanntmachung der 4 Hinweis..... 5 Zuständig: F20 / 20 Fachbereich Finanzen / Allgemeine Finanzwirtschaft Ansprechpartner:

Mehr

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen Amtsblatt für die Stadt Recklinghausen Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, 45655 Recklinghausen Das Amtsblatt wird während der Öffnungszeiten im Stadthaus A, Bürgerbüro kostenlos abgegeben.

Mehr

Überschwemmungsgebiete in Berlin Konsequenzen und Möglichkeiten

Überschwemmungsgebiete in Berlin Konsequenzen und Möglichkeiten Überschwemmungsgebiete in Berlin Konsequenzen und Möglichkeiten Bürger-Informationstermin zur vorläufigen Sicherung von Überschwemmungsgebieten am 19.11.2013 Inhalte Überschwemmungsgebiete in Berlin Restriktionen

Mehr

Amtsblatt für den Kreis Paderborn

Amtsblatt für den Kreis Paderborn zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg 74. Jahrgang 15. März 2017 Nr. 15 / S. 1 Inhaltsübersicht: Seite: 62/2017 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bad Wünnenberg über die

Mehr

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück 40. Jahrgang Nummer 12 09.09.2014 INHALTSVERZEICHNIS 45/2014 1. Nachtragssatzung und Bekanntmachung der 1. Nachtragssatzung der Stadt Delbrück für das Haushaltsjahr

Mehr

Bekanntmachung Nr. 50/2016 des Amtes Breitenburg für die Gemeinde Breitenburg

Bekanntmachung Nr. 50/2016 des Amtes Breitenburg für die Gemeinde Breitenburg Bekanntmachung Nr. 50/2016 des Amtes Breitenburg für die Gemeinde Breitenburg 8. Änderung des Flächennutzungsplanes Golfclub und Hotel" der Gemeinde Breitenburg für das Gebiet nördlich der Straße Osterholz",

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Bebauungsplan Nr. 129 Olpe-Mehrfamilienhäuser Biggestraße der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs Der Ausschuss Umwelt,

Mehr

AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL)

AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) Herausgegeben vom der Stadt Werder (Havel) Eisenbahnstraße 13/14 Tel.: (03327) 783-0 Fax: (03327) 44 385 Werder (Havel), 29. September 2006 Jahrgang 11 Nummer 20

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Büren

Amtsblatt für die Stadt Büren Amtsblatt für die Stadt Büren 8. Jahrgang 21.07.2016 Nr. 11 / S. 1 Inhalt 1. 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2a Prövenholz II in der Gemarkung Steinhausen - Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB

Mehr

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 8/2017. Schleswig, 18. Juli 2017

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 8/2017. Schleswig, 18. Juli 2017 Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 8/2017 Schleswig, 18. Juli 2017 Herausgegeben und verlegt von der Stadt Schleswig. Erscheint nach Bedarf. Das Amtsblatt wird kostenlos abgegeben im Rathaus Schleswig,

Mehr

Nr. 15 Brilon, Jahrgang Bekanntmachung einer öffentlichen Zustellung gemäß 15 des Verwaltungszustellungsgesetzes

Nr. 15 Brilon, Jahrgang Bekanntmachung einer öffentlichen Zustellung gemäß 15 des Verwaltungszustellungsgesetzes Amtsblatt der Stadt Brilon / Hochsauerland Amtliches Veröffentlichungsorgan der Stadt Brilon Herausgeber: Stadt Brilon,, Am Markt 1, 59929 Brilon Das Erscheinen wird mit Inhaltsangabe in der Ortsausgabe

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 12 Jahrgang 2015 ausgegeben am 29.10.2015 Seite 1 Inhalt 17/2015 Bekanntmachung des Jahresabschlusses der Stadt Lichtenau zum 31.12.2014 18/2015 Bezirksregierung Detmold:

Mehr

Gemeinde Börger Der Bürgermeister

Gemeinde Börger Der Bürgermeister Gemeinde Börger Der Bürgermeister Waldstraße 4, 26904 Börger Bekanntmachung (05953) 3 Fax: (05953) 472 E-Mail: boerger@soegel.de Internet: www.boerger-huemmling.de Datum: 28.06.2016 Bauleitplanung der

Mehr

GEMEINDE MUNNINGEN BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER VOLKSSCHULE 1. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG MIT SATZUNG UND PLANZEICHNUNG

GEMEINDE MUNNINGEN BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER VOLKSSCHULE 1. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG MIT SATZUNG UND PLANZEICHNUNG KREIS: DONAU-RIES LAND: FREISTAAT BAYERN GEMEINDE MUNNINGEN SCHULGASSE 4, 86754 MUNNINGEN VORHABEN: BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER VOLKSSCHULE 1. ÄNDERUNG DER GELTUNGSBEREICH DER ÄNDERUNG UMFASST DIE PARZELLEN:

Mehr

Amtsblatt für den Kreis Paderborn

Amtsblatt für den Kreis Paderborn zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg 73. Jahrgang 31. März 2016 Nr. 13 / S. 1 Inhaltsübersicht: Seite: 53/2016 Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Paderborn Straßenverkehrsamt

Mehr