Amtsblatt der Stadt Dorsten

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1 Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang vom Nr. 01 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Anmeldungen zu den weiterführenden Schulen in der Stadt Dorsten für das Schuljahr 2015/ Umlegungsverfahren U 43 Zum Holtberg Bekanntmachung des Teilumlegungsplanes, Einsichtnahme gemäß 69 Baugesetzbuch (BauGB) für die Ordnungsnummern 1, 2, 3.1, 3.2, 3.3, 4 und Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dorsten Freiflächensolaranlage Köhl - Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dorsten Freiflächensolaranlage Köhl - Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung 5 Bebauungsplan Dorsten-Wulfen Nr. 23 Stadtkern - Ostabschnitt 5. Änderung - Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses 6 Bebauungsplan Dorsten Nr. 228 Verkehrserschließung Wenger Höfe - Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses 7 Bebauungsplan Dorsten Nr. 11 Dorsten-Südwest 1. Abschnitt (Westabschnitt) 10. Änderung - Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses 8 Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Dorsten - Bekanntmachung 9 Öffentliche Bekanntmachung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbh - Jahresergebnis Herausgeber: Stadt Dorsten Der Bürgermeister Bürgermeisterbüro Halterner Straße 5, Dorsten, Telefon: / , buergermeisterbuero@dorsten.de Das Amtsblatt kann in der Stadtverwaltung - Bürgerbüro, Stadtbibliothek, im Bürgerhaus Alte Post Lembeck und im Carola-Martius-Haus Rhade eingesehen oder kostenlos abgeholt werden. Hinweis zur Einsicht in aktuelle Sitzungsunterlagen: Interessenten können die Unterlagen für den öffentlichen Teil von Ausschuss- und Ratssitzungen etwa eine Woche vor dem Sitzungstermin während der Öffnungszeiten an folgenden Stellen einsehen: Bürgermeisterbüro, Rathaus Stadtbibliothek, VHS-Gebäude Bücherei Wulfen, Gesamtschule Bürgerhaus Alte Post, Lembeck

2 Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 01 vom Inhalt Nr. 1 Seite 1 Anmeldungen zu den weiterführenden Schulen in der Stadt Dorsten für das Schuljahr 2015/ 2016 Die Anmeldungen zu den weiterführenden Schulen für das am beginnende Schuljahr 2015/2016 werden zu den angegebenen Zeiten in den Sekretariaten der jeweiligen Schulen entgegengenommen. I. Hauptschulen Gemeinschaftshauptschule Dietrich-Bonhoeffer-Schule, Juliusstr. 1, Holsterhausen Katholische Bekenntnishauptschule Geschwister-Scholl-Schule, Nonnenkamp 22, Hardt Anmeldezeiten der Hauptschulen: Mittwoch, 18. Februar 2015, 08:30-15:30 Uhr Donnerstag, 19. Februar 2015, 08:30-15:30 Uhr Freitag, 20. Februar 2015, 08:30-13:00 Uhr Die Eltern, die diese Termine nicht wahrnehmen können, haben die Möglichkeit, ihr Kind nach vorheriger Vereinbarung schultäglich bis zum 13. März 2015 in der Zeit von Uhr anzumelden. mitzubringen sind: - Familienstammbuch bzw. Geburtsurkunde - das letzte Zeugnis - Empfehlung der Grundschule für den weiteren Schulbesuch - Anmeldeschein der Grundschule zur Geschwister-Scholl-Schule außerdem : - Taufbescheinigung II. Realschulen Städtische Realschule Erich-Klausener-Realschule, Juliusstr. 1, Holsterhausen Anmeldezeiten: Mittwoch, 18. Febr. 2015, 09:00-12:00 Uhr u. 15:00-18:00 Uhr Donnerstag, 19. Febr. 2015, 09:00-12:00 Uhr u. 15:00-18:00 Uhr Die Eltern, die diese Termine nicht wahrnehmen können, haben die Möglichkeit, ihr Kind nach vorheriger Vereinbarung schultäglich bis zum 13. März 2015 in der Zeit von 09:00 12:00 Uhr anzumelden.

3 Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 01 vom Inhalt Nr. 1 Seite 2 mitzubringen sind: - Familienstammbuch bzw. Geburtsurkunde - Fotokopien aller Grundschulzeugnisse (Klasse 1 3) - Zeugnis der Klasse 4 (Original und Kopie) - Empfehlung der Grundschule (Original und Kopie) - Anmeldeschein der Grundschule Die Kinder nehmen möglichst am Anmeldegespräch teil! Hinweis/Besonderheit: Die Erich-Klausener-Schule bietet eine Profilklasse Sport an. Private Realschule Realschule St. Ursula, Private Mädchen- und Jungenrealschule, Nonnenkamp 14, Hardt Anmeldezeiten: Samstag, 31. Januar :00-12:30 Uhr Montag, 2. Februar 2015 bis Mittwoch, 4. Februar 2015 täglich von 08:00-12:00 Uhr und 15:00-18:00 Uhr mitzubringen sind: - Familienstammbuch bzw. Geburtsurkunde - Fotokopien aller Grundschulzeugnisse (Klasse 1 3) - Zeugnis der Klasse 4 (Original und Kopie) - Empfehlung der Grundschule - Anmeldeschein der Grundschule Die Kinder nehmen bitte am Anmeldegespräch teil! Über die Aufnahme in die Realschule St. Ursula wird erst nach Abschluss aller Anmeldungen entschieden. Eine schriftliche Mitteilung ergeht an die Eltern bis zum Freitag, 6. Februar III. Gymnasien Städtisches Gymnasium Gymnasium Petrinum, Gymnasium für Jungen und Mädchen, Im Werth 17, Altstadt (Gelände Maria Lindenhof) Anmeldezeiten Dienstag, 17. Febr und Mittwoch, 18. Febr Klassen 5: täglich von 08:30 12:30 Uhr und von 15:30 18:00 Uhr Zimmer 2.08 Hinweis: Seit dem Schuljahr 2012/2013 wird das Gymnasium neu als reines G-9- Gymnaisum fortgeführt. Das Gymnasium Petrinum bietet einen bilingualen Zweig Englisch sowie eine Musikklasse an.

4 Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 01 vom Inhalt Nr. 1 Seite 3 Anmeldezeiten für die Einführungsphase: Mittwoch, 18. Februar :30 12:30 Uhr und von 15:30 18:00 Uhr Zimmer 2.07 Die Eltern, die diese Termine nicht wahrnehmen können, haben als Ausnahme die Möglichkeit, ihr Kind nach vorheriger Vereinbarung schultäglich bis zum 13. März 2015 in der Zeit von 08:30-12:30 Uhr anzumelden. mitzubringen sind: für Jahrgangsstufe 5: - Familienstammbuch bzw. Geburtsurkunde - Zeugnis der Klasse 4 (Original und Kopie) - Empfehlung der Grundschule (Original und Kopie) - Anmeldeschein der Grundschule für die Einführungsphase: - Familienstammbuch bzw. Geburtsurkunde - Zeugnis der Klasse 10 (Original und Kopie) - ein handgeschriebener Lebenslauf - Zustimmung der Erziehungsberechtigten Privates Gymnasium Gymnasium St. Ursula, Gymnasium für Jungen und Mädchen, Ursulastr. 8-12, Altstadt Anmeldezeiten Klassen 5: letzte Anmeldemöglichkeit: Die Anmeldegespräche finden zurzeit statt. Freitag, 30. Januar 2015, ab 11:00 Uhr mitzubringen sind: - Familienstammbuch - Kopien der Abstammungs- u. Taufurkunde - Zeugnisse ab Klasse 1 (Original und Kopie) Dass ihr Kind zum Gesprächstermin mitkommt, ist selbstverständlich. nachzureichen sind bis spätestens Montag, 2. Februar 2015 (12:00 Uhr): - Zeugnis der 4. Klasse (Kopie), - Empfehlung der Grundschule zur Wahl der Schulform (Kopie) Unterlagen, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht vollständig vorliegen, können leider nicht mehr berücksichtigt werden! Über die Aufnahme in das Gymnasium St. Ursula kann wegen der eingeschränkten Aufnahmekapazitäten erst nach Abschluss aller Anmeldungen entschieden werden. Eine schriftliche Nachricht über die Aufnahme bzw. Nichtaufnahme ergeht an die Eltern bis spätestens Freitag, 6. Februar 2015.

5 Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 01 vom Inhalt Nr. 1 Seite 4 Erst nach der schriftlichen Zusage bitten wir um Vorlage des Anmeldescheins der Grundschule (Original). Anmeldezeiten für die Einführungsphase (Eph); Freitag, 30. Januar :00-14:00 Uhr (für Realschule St. Ursula) 14:00-15:30 Uhr (alle übrigen Schulen) mitzubringen sind: - Familienstammbuch - ein Lebenslauf - Zustimmung der Erziehungsberechtigten - Zeugnisse ab Klasse 9 (Original und Kopie) Über die Aufnahme in die EPH in das Gymnasium St. Ursula ergeht eine schriftliche Nachricht an die Schülerinnen und Schüler bzw. ihre Eltern bis spätestens Freitag, 13. Februar IV. Gesamtschule Gesamtschule Wulfen, Wulfener Markt 2, Wulfen Anmeldezeiten für die Klassen 5 und 11: Montag, 2. Febr bis Mittwoch, 4. Febr. 2015, 09:00 18:00 Uhr Die Kinder nehmen möglichst am Anmeldegespräch teil! mitzubringen sind: - Familienstammbuch bzw. Geburtsurkunde - alle Zeugnisse (Original und Kopie) - Anmeldeschein der Grundschule für Klasse 11 außerdem: - ein Lebenslauf - Zustimmung der Erziehungsberechtigten In die Einführungsphase der Oberstufe eines Gymnasiums oder in die Klasse 11 der Gesamtschule können Realschüler, Berufsfachschüler (Abschluss einer 2-jährigen Berufsfachschule) und Hauptschüler (Abschluss der zehnten Klasse, Typ B) aufgenommen werden, so weit sie den Qualifikationsvermerk erhalten und das 19. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dorsten, 12. Dezember 2014 Der Bürgermeister Tobias Stockhoff

6 Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 01 vom Inhalt Nr. 2 Seite 5

7 Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 01 vom Inhalt Nr. 3 Seite Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dorsten Freiflächensolaranlage Köhl - Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Dorsten hat in seiner Sitzung am den Aufstellungsbeschluss zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dorsten gefasst: 1. Der Planbereich der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich im Stadtteil Dorsten-Wulfen, nördlich angrenzend an das Gewerbegebiet Köhl. Die dort befindliche ehemalige Deponiefläche Köhl soll als Aufstellfläche für Module einer Freiflächensolaranlage genutzt werden. Der Planbereich ist 2,4 ha groß. Die genauen Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches sind aus der Planzeichnung ersichtlich. 2. Der von der Verwaltung aufgestellte Entwurf zur 10. Flächennutzungsplanänderung, die Begründung, sowie der Umweltbericht werden zustimmend zur Kenntnis genommen. 3. Aufgrund der vorgelaufenen frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Dorsten Nr. 235: Freiflächen- Photovoltaikanlage Gewerbegebiet Köhl wird auf die Durchführung der Verfahrensschritte gem. 3 Abs. 1 bzw. 4 Abs. 1 BauGB verzichtet. 4. Der Änderungsentwurf ist mit der Begründung und dem Umweltbericht gem. 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Bekanntmachungsanordnung Der Beschluss des Umwelt- und Planungsausschusses der Stadt Dorsten vom zur Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dorsten Freiflächensolaranlage Köhl wird hiermit gemäß 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) öffentlich bekanntgemacht. Der räumliche Geltungsbereich des o.g. Änderungsplanes ist im abgedruckten Übersichtsplan dargestellt. Der im Beschluss erwähnte Entwurf kann bei der Stadtverwaltung Dorsten, Planungs- und Umweltamt, Halterner Straße 5 (Rathaus), Dorsten, Zimmer 206, während der Dienstzeiten montags bis donnerstags freitags Uhr Uhr eingesehen werden. Gem. 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das das Land Nordrhein-Westfalen wird auf folgende Rechtsfolgen hingewiesen: Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche

8 Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 01 vom Inhalt Nr. 3 Seite 8 Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Dorsten, Der Bürgermeister I.V. gez. Lohse Technischer Beigeordneter

9 Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 01 vom Inhalt Nr. 3 Seite 9

10 Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 01 vom Inhalt Nr. 4 Seite Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dorsten Freiflächensolaranlage Köhl - Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Dorsten hat in seiner Sitzung am die öffentliche Auslegung der o.g. Flächennutzungsplanänderung beschlossen. Das Plangebiet liegt im Stadtteil Dorsten Wulfen am nordwestlichen Rand des Gewerbegebietes Köhl. Der Flächennutzungsplan (2009) weist die Fläche als Fläche für die Landwirtschaft dar. Mit dem vorliegenden Änderungsverfahren soll die Art der baulichen Nutzung an die vorgesehenen Nutzungen, Betreibung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage, angepasst und zukünftig als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Photovoltaikanlagen dargestellt werden. Aufgrund der vorlaufenden frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Parallelverfahren des Bebauungsplanes Dorsten Nr. 235 Freiflächen-Photovoltaikanlage ehemalige Deponie Wulfen/Köhl wird auf die Verfahrensschritte gem. 3 Abs. 1 bzw. 4 Abs. 1 BauGB der frühzeitigen Beteiligung verzichtet. Der räumliche Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplanes ist im abgedruckten Übersichtsplan dargestellt. Hiermit wird bekanntgemacht, dass der Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Entwurfsbegründung Teil I Allgemeiner Teil und Teil II Umweltbericht gem. 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Zeit vom bis einschließlich im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, Dorsten, im 2. OG. des Haupttreppenhauses zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden öffentlich ausliegt: montags bis donnerstags Uhr Uhr freitags Uhr Uhr Folgende Dokumente mit umweltbezogenen Informationen sind aus dem Parallelverfahren zum Bebauungsplan Do 235 Freiflächen-Photovoltaikanlage ehemalige Deponie Wulfen/Köhl verfügbar: Art der vorhandenen Urheber Information 2 Fachgutachten Biologische Station Kreis Recklinghausen e.v. Erdbaulaboratorium Krause 5 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange AG Naturschutzverbände im Kreis Recklinghausen Kreis Recklinghausen als Bodenschutzbehörde, untere Wasserbehörde, untere Landschaftsbehörde Lippeverband Bezirksregierung Arnsberg Kampfmittelräumdienst Thematischer Bezug Artenschutz Versickerungsfähigkeit des Untergrundes Umweltausgleich Altlastenverdacht, Entwässerung, Artenschutz Artenschutz bergbauliche Einwirkungen Kampfmittel

11 Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 01 vom Inhalt Nr. 4 Seite 12 Der Umweltbericht enthält Aussagen zu den Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Pflanzen, Tiere, Boden, Wasser, Klima /Luft, Landschaft, Kultur, sonstige Sachgüter und deren Wechselwirkungen. Die Unterlagen sind ebenfalls im Internet auf der Homepage der Stadt Dorsten unter der Rubrik Verwaltung & Service / Bauen und Wohnen / Aktuelle Bürgerbeteiligung abrufbar. Stellungnahmen zu diesem Entwurf können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Dorsten, Planungs- und Umweltamt, Zimmer 206 abgegeben werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme auf elektronischem Weg an planung-und-umwelt@dorsten.de zu übermitteln. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Über die Stellungnahmen, die während der öffentlichen Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB vorgebracht werden, entscheidet die Gemeindevertretung im Rahmen der Abwägung und damit in rechtmäßiger Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies in öffentlicher Sitzung erfolgt und Stellungnahmen mit Namen, Adresse usw. somit auch Dritten öffentlich zugänglich sind. Bekanntmachungsanordnung Die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dorsten Freiflächensolaranlage Köhl wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gem. 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das das Land Nordrhein-Westfalen wird auf folgende Rechtsfolgen hingewiesen: Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmungen oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder

12 Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 01 vom Inhalt Nr. 4 Seite 13 d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Dorsten, Der Bürgermeister I.V. gez. Lohse Technischer Beigeordneter

13 Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 01 vom Inhalt Nr. 4 Seite 14

14 Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 01 vom Inhalt Nr. 5 Seite 15 Bebauungsplan Dorsten-Wulfen Nr. 23 Stadtkern - Ostabschnitt 5. Änderung - Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Dorsten hat in seiner Sitzung am die Aufstellung des o.a. Bebauungsplanes gem. 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren beschlossen: 1. Die zur Aufstellung beschlossene 5. Änderung des Bebauungsplanes Dorsten- Wulfen Nr. 23 Stadtkern-Ostabschnitt der Stadt Dorsten wird im beschleunigten Verfahren gemäß 13a Baugesetzbuch/BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) i. V. m. 13 BauGB durchgeführt. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Erörterung gemäß 4 (1) BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß 3 (1) BauGB wird gemäß 13a (2) Nr. 1 i. V. m. 13 (2) Nr. 1 BauGB abgesehen. 2. Der Entwurf und die dazugehörende Begründung werden zur Kenntnis genommen. 3. Der Entwurf ist gemäß 3 Abs. 2 i. V. m. 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung im zentralen Versorgungsbereich Nebenzentrum Wulfener Markt durch eine Gliederung nach der Art der baulichen Nutzung. Diese Nutzungsgliederung soll die Versorgungs- und Dienstleistungsfunktion des Bereiches stärken. Bekanntmachungsanordnung Der Beschluss des Umwelt- und Planungsausschusses der Stadt Dorsten vom wird hiermit gemäß 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) öffentlich bekanntgemacht. Der räumliche Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplanes ist im abgedruckten Übersichtsplan dargestellt. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß 13 a Abs. 3 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 aufgestellt. Weiter wird hierdurch gem. 13a Abs. 3 BauGB bekannt gemacht, dass der Aufstellungsbeschluss mit dem Übersichtsplan und dem Planentwurf ab dem Tag der Bekanntmachung bei der Stadtverwaltung Dorsten, Planungs- und Umweltamt, Halterner Straße 5 (Rathaus), Dorsten, Zimmer 209, während der Dienstzeiten montags bis donnerstags freitags Uhr Uhr zu jedermanns Einsicht bereit liegt. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich bis zum zur Planung äußern.

15 Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 01 vom Inhalt Nr. 5 Seite 16 Gem. 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das das Land Nordrhein-Westfalen wird auf folgende Rechtsfolgen hingewiesen: Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Dorsten, Der Bürgermeister I.V. gez. Lohse Technischer Beigeordneter

16 Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 01 vom Inhalt Nr. 5 Seite 17

17 Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 01 vom Inhalt Nr. 6 Seite 19 Bebauungsplan Dorsten Nr. 228 Verkehrserschließung Wenger Höfe - Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Dorsten hat in seiner Sitzung am die Aufstellung des o.a. Bebauungsplanes gem. 13 a BauGB im beschleunigten Verfahrens beschlossen: 1. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Dorsten Nr. 228 Verkehrserschließung Wenger Höfe erforderlich. Gem. 13a Abs. 4 BauGB wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 aufgestellt. Das Plangebiet liegt ca. 3 km nördöstlich der Dorstener Innenstadt im Stadtteil Dorsten-Hervest. Es umfasst die Straße Wenger Höfe im Bereich zwischen der Halterner Straße im Süden und der Gleisanlage des ehemaligen Streckenabschnittes Haltern - Wesel im Norden einschließlich der westlich neu auszubildenden Stichstraßen Baumstraße und Holl den Boom. Die genauen Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches sind aus dem Bebauungsplan ersichtlich. Das Plangebiet ist ca m² groß. 2. Der Vorentwurf und die dazugehörende Begründung werden zur Kenntnis genommen. 3. Die Öffentlichkeit ist gem. 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig entsprechend dem Ratsbeschluss vom in Form eines Aushanges (Modell I) und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. 4 Abs. 1 BauGB an der Planaufstellung zu beteiligen. Die Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind dem Umwelt- und Planungsausschuss zur Beratung und dem Rat der Stadt Dorsten zur abschließenden Prüfung und Beschlussfassung vorzulegen. Bekanntmachungsanordnung Der Beschluss des Umwelt- und Planungsausschusses der Stadt Dorsten vom wird hiermit gemäß 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) öffentlich bekanntgemacht. Der räumliche Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplanes ist im abgedruckten Übersichtsplan dargestellt. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß 13 a Abs. 3 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 aufgestellt. Weiter wird hierdurch gem. 13a Abs. 3 BauGB bekannt gemacht, dass der Aufstellungsbeschluss mit dem Übersichtsplan und dem Planentwurf ab dem Tag der Bekanntmachung bei der Stadtverwaltung Dorsten, Planungs- und Umweltamt, Halterner Straße 5 (Rathaus), Dorsten, Zimmer 219, während der Dienstzeiten

18 Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 01 vom Inhalt Nr. 6 Seite 20 montags bis donnerstags freitags Uhr Uhr zu jedermanns Einsicht bereit liegt. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich bis zum zur Planung äußern. Gem. 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das das Land Nordrhein-Westfalen wird auf folgende Rechtsfolgen hingewiesen: Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Dorsten, Der Bürgermeister I.V. gez. Lohse Technischer Beigeordneter

19 Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 01 vom Inhalt Nr. 6 Seite 21

20 Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 01 vom Inhalt Nr. 7 Seite 23 Bebauungsplan Dorsten Nr. 11 Dorsten-Südwest 1. Abschnitt (Westabschnitt) 10. Änderung - Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Dorsten hat in seiner Sitzung am die Aufstellung des o.a. Bebauungsplanes gem. 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren beschlossen: 1. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung ist die 10. Änderung des Bebauungsplanes Dorsten Nr. 11 Dorsten-Südwest-1. Abschnitt (Westabschnitt) erforderlich. Gem. 13a Abs. 4 BauGB wird die Änderung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 durchgeführt. Das Änderungsgebiet besitzt eine Größe von ca. 0,3 ha und umfasst die zwischen den Stichstraßen Am Beisenbusch festgesetzte Straßenverkehrsfläche sowie die unmittelbar angrenzenden Flächen. Das Änderungsgebiet umfasst die Flurstücke Nr. 130, 844, 855 (teilw.),856, 857, 860, 962 (teilw.), 1079, 1093 (teilw.), 1096 (teilw.), 1098 (teilw.) und 1100 (teilw.), Flur 59 in der Gemarkung Dorsten. Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches sind in der Planzeichnung des Bebauungsplanes entsprechend festgesetzt. 2. Der Entwurf und die dazugehörende Begründung werden zur Kenntnis genommen. 3. Der Entwurf ist gem. 4 Abs. 2 i.v.m. 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Aufgrund der bisherigen Entwicklung besteht für die Realisierung der bisher festgesetzten öffentlichen Straßenverkehrsflächen und einer öffentlichen Grünfläche kein Erfordernis mehr, so dass die Flächen im Sinne der Innenverdichtung zur Erweiterung der Wohnbauflächen genutzt werden können. Bekanntmachungsanordnung Der Beschluss des Umwelt- und Planungsausschusses der Stadt Dorsten vom wird hiermit gemäß 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) öffentlich bekanntgemacht. Der räumliche Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplanes ist im abgedruckten Übersichtsplan dargestellt. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß 13 a Abs. 3 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 aufgestellt. Weiter wird hierdurch gem. 13a Abs. 3 BauGB bekannt gemacht, dass der Aufstellungsbeschluss mit dem Übersichtsplan und dem Planentwurf ab dem Tag der Bekanntmachung bei der Stadtverwaltung Dorsten, Planungs- und Umweltamt, Halterner Straße 5 (Rathaus), Dorsten, Zimmer 208, während der Dienstzeiten

21 Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 01 vom Inhalt Nr. 7 Seite 24 montags bis donnerstags freitags Uhr Uhr zu jedermanns Einsicht bereit liegt. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich bis zum zur Planung äußern. Gem. 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das das Land Nordrhein-Westfalen wird auf folgende Rechtsfolgen hingewiesen: Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Dorsten, Der Bürgermeister I.V. gez. Lohse Technischer Beigeordneter

22 Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 01 vom Inhalt Nr. 7 Seite 25

23 Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 01 vom Inhalt Nr. 8 Seite 27 Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Dorsten - Bekanntmachung Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Dorsten hat in seiner Sitzung am die Eintragung des nachfolgend genannten Denkmals gem. 3 i.v.m. 21 des Denkmalschutzgesetzes in die Denkmalliste der Stadt Dorsten beschlossen: Wohnhaus Weseler Strasse 81, Dorsten-Wulfen Gemarkung Wulfen, Flur 17 Flurstück 70 Denkmalliste A, lfd. Nr. 102 Die Eintragung als Denkmal in die Denkmalliste wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Gegen die Eintragung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeister der Stadt Dorsten, Untere Denkmalbehörde beim Planungs- und Umweltamt, Zimmer 220, Halterner Str. 5 (Rathaus), Dorsten, zu erheben. Falls die Frist durch das Verschulden eines Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden dem Widerspruchsführer zugerechnet werden. Ein per e- mail eingelegter Widerspruch entspricht nicht den gesetzlichen Vorschriften. Dorsten, Der Bürgermeister I.V. gez. Lohse Technischer Beigeordneter

24 Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 01 vom Inhalt Nr. 9 Seite 29 Öffentliche Bekanntmachung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbh Das Jahresergebnis 2013 der Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbh (WINDOR GmbH) wird gem. 106 GO NRW bekannt gemacht. Die Gesellschafterversammlung hat in ihrer Sitzung am 09. Dezember 2014 den Jahresabschluss zum sowie den Lagebericht der WINDOR für das Wirtschaftsjahr 2013 festgestellt und beschlossen. Von dem Jahresüberschuss in Höhe von ,68 wird zum eine Gewinnausschüttung in Höhe von an die Gesellschafterin Stadt Dorsten geleistet, der verbleibende Überschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Jahresabschluss und der Lagebericht 2013 liegen bei der WINDOR GmbH, Bismarckstraße 24, Dorsten, Raum 0.09 vom bis einschließlich (7 Arbeitstage) während der Öffnungszeiten montags bis donnerstags freitags von 8:30 Uhr bis Uhr von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr zur Einsicht öffentlich aus. Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2013 der WINDOR GmbH beauftragte Aleff & Partner GmbH, Dorsten hat den Bestätigungsvermerk am 21. November 2014 erteilt. Dorsten, gez. Günter Aleff -Geschäftsführer-

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