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1 Ausschuss für Umweltschutz Düsseldorf, den Der Vorsitzende E I N L A D U N G Hiermit lade ich zu einer Sitzung ein. Sie findet am Freitag, 23. Juni 2017 um 15:00 Uhr statt. Sitzungsort: Rathaus - Großer Sitzungssaal Marktplatz 1 Die Sitzungsteilnehmerinnen und -teilnehmer sind unter der Tel.-Nr zu erreichen. Tagesordnung TOP Vorlage Inhalt 1 Anerkennung der Tagesordnung 2 Genehmigung der Niederschriften über den öffentlichen Teil der Sitzung vom und über die Sitzung vom Anfragen 3.a 19/ 22/2017 Anfrage der SPD-Ratsfraktion zur Nutzung von Fernwärme für die Bäder Oberkassel und Flingern 3.b 19/ 29/2017 Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE: Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden 3.c 19/ 33/2017 Anfrage der CDU-Ratsfraktion: "Flüsterschienen" der Rheinbahn auch in Düsseldorf? 3.d 19/ 34/2017 Anfrage der CDU-Ratsfraktion: Lärm- und Abgasbelastung am Abstellbahnhof Düsseldorf 4 Anträge 4.a 19/ 35/2017 Antrag der Ratsfraktionen von SPD, BÜNDNIS 90 / DIE GRÜ- NEN und FDP: Mehr Nachhaltigkeit in der städtischen Beschaffung und Vergabe 5 19/ 27/2017 Handlungskonzept Elektromobilität der Landeshauptstadt Düsseldorf - Beschluss -

2 TOP Vorlage Inhalt 6 Sachstand Umwelthaus Düsseldorf - Mdl. Bericht - 7 Sachstand zu Mehrwegbecher-Systemen für Heißgetränke - Mdl. Bericht - 8 Vorläufiges Ergebnis der Aktion Stadtradeln Mdl. Bericht / 30/2017 Bürgerbeschwerden zu Belästigungen über Lärm und Dieselgeruch durch "abgestellte" Lokomotiven und Züge auf dem Abstellbahnhof Düsseldorf - Information / 28/2017 Ausgleichszahlungen an "atmosfair" für das Jahr Information - (wird nachgereicht) 11 61/ 81/2017 B-Plan Nr. 01/010 - Ulmer Höh - Südteil Öffentliche Auslegung Ratsherr Tacer Vorsitzender

3 Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz am Freitag, 23. Juni 2017 TOP NÖ 1 NÖ 2 Vorlage Inhalt Anerkennung der Tagesordnung Genehmigung der Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom Ratsherr Tacer Vorsitzender

4 Vorlage 19/ 22/2017 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, den An Ratsherrn Philipp Tacer Vorsitzender des Ausschusses für Umweltschutz Anfrage Anfrage der SPD-Ratsfraktion zur Nutzung von Fernwärme für die Bäder Oberkassel und Flingern Sehr geehrter Herr Tacer, im Namen unserer Fraktion bitte ich Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz am zu setzen und von der Verwaltung beantworten zu lassen: 1. Bestehen von Seiten der Bädergesellschaft Überlegungen, die Bäderneubauten in Oberkassel und Flingern an das Düsseldorfer Fernwärmenetz anzuschließen? 2. Wie hoch wäre das jährliche CO 2 -Einsparungspotenzial durch den Anschluss an das Fernwärmenetz für die jeweiligen Bäder gegenüber anderen dort installierten Anlagen zur Gewinnung von elektrischer Energie und Wärme? Sachdarstellung: Durch den Bau und die Inbetriebnahme des Gas- und Dampfkraftwerks Fortuna, Auf der Lausward, ist das Fernwärmesystem durch eine leistungskräftige und nachhaltige Komponente erweitert worden. Durch ein gutes und zukunftsfähiges Fernwärmenetz wird die Grundlage geschaffen, CO 2 -Emissionen sowie Luftbelastungen unterschiedlicher Art dauerhaft zu vermeiden, da eine Vielzahl von Einzelfeuerstätten entfallen. Hierdurch kommt die Landeshauptstadt Düsseldorf ihrem Ziel der Klimaneutralität bis 2050 sukzessive näher. Um das Düsseldorfer Fernwärmenetz auch künftig zu stabilisieren und nachhaltig aufzustellen, sind so genannte Ankerabnehmer mit einer kontinuierlichen Wärmebedarfsmenge von hoher Bedeutung für das Fernwärmenetz. Die beiden Bäderneubauten Oberkassel und Flingern sind aus Sicht der SPD-Ratsfraktion solche Ankerabnehmer. RSD Vorlage Seite 1 von 2

5 Vorlage 19/ 22/2017 Die Einsparung von CO 2 -Emissionen sowie der Ausbau des Düsseldorfer Fernwärmenetzes sind wichtige umweltpolitische Anliegen der SPD-Ratsfraktion, weswegen die Verwaltung gebeten wird, die oben genannten Fragen zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen Ursula Holtmann-Schnieder Katja Goldberg-Hammon F.d.R. Tobias Schulz Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Umweltschutz -/-¹ -/-² 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erf asst. Anlagen: beigefügt X nicht vorhanden Nr. Anlage RSD Vorlage Seite 2 von 2

6 Vorlage 19/ 29/2017 Düsseldorf, den An den Vorsitzenden des Ausschusses für Umweltschutz Herrn Philipp Tacer Anfrage zur Sitzung des Umweltausschusses am Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden Sehr geehrter Herr Vorsitzender, zur Sitzung des Umweltausschusses am 23. Juni 2017 stellt DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf folgende Anfrage: Für jede Kilowattstunde, welche die Stadt Düsseldorf an Strom verbraucht, investiert sie einen Eurocent (den so genannten Öko-Cent ) in eigene Anlagen mit erneuerbarer Energie oder Kraft-Wärme-Kopplung. In der Sitzung des Umweltausschusses am 12. November 2015 wurde beschlossen, dass zehn Prozent dieser Mittel für die Installation von Photovoltaikanlagen auf den Dächern städtischer Immobilien zur Eigenstromherstellung und -nutzung verwendet werden sollen. RSD Vorlage Diese Initiative ist sinnvoll, da durch die Änderungen im Erneuerbare-Energien- Gesetz die Einwohnerinnen und Einwohner keine Bürgersolaranlagen mehr installieren können. Das liegt daran, dass nunmehr jeder Betreiber einer LINKSFRAKTION Düsseldorf Luegallee Düsseldorf Tel. (0211) Fax (0211) info@linksfraktion-duesseldorf.de Seite 1 von 2

7 Vorlage 19/ 29/2017 Photovoltaikanlage einen Teil des Stroms als Eigenbedarf nutzen muss. Das ist bei einer Bürgersolaranlage allerdings praktisch nicht umsetzbar. Bei einer städtischen Photovoltaikanlage stellt dies jedoch überhaupt kein Problem dar. Der Strom, der selbst genutzt wird, ist in der Regel und auf Dauer gerechnet sogar preiswerter und entlastet die städtischen Finanzen. Die Erfahrungen des Vereins Düssel Solar e.v. haben gezeigt, dass für Planung und Installation einer Photovoltaikanlage auf einem städtischen Dach viel Zeit benötigt wird. Von der ersten Planung bis zur Realisierung einer Bürgersolaranlage dauert es in der Regel vier bis sechs Monate. Eine Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE im August 2016 hatte ergeben, dass bis zu diesem Zeitpunkt noch keine städtische Anlage geplant bzw. realisiert wurde. DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an: 1. Wie hoch ist die Geldsumme, die seit dem Beschluss des Umweltausschusses am 12. November 2015 für Photovoltaikanlagen zusammen gekommen ist (zehn Prozent der Öko-Cent-Haushaltsmittel)? 2. Wie viele Photovoltaikanlagen sind seit dem Beschluss des Umweltausschusses realisiert worden und Mittel in welcher Höhe wurden hierfür eingesetzt? 3. Wie viele Photovoltaikanlagen sind derzeit in Planung, bis wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen und Mittel in welcher Höhe werden voraussichtlich hierfür eingesetzt? Mit freundlichen Grüßen Natalie Meisen Odd Krause Nils Jedamzik f.d.r. Anastasia Kordela-Novakovic Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Umweltschutz -/-¹ -/-² 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noc h nicht erf asst. Anlagen: beigefügt nicht vorhanden Nr. Anlage RSD Vorlage Seite 2 von 2

8 19/ 33/2017 X öffentlich nicht öffentlich An den Vorsitzenden des Ausschusses für Umweltschutz Ratsherrn Philipp Tacer Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz am 23. Juni 2017 Anfrage der CDU-Ratsfraktion: Flüsterschienen der Rheinbahn auch in Düsseldorf? Sehr geehrter Herr Tacer, im Namen unserer Fraktion bitte ich Sie, nachfolgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung zu setzen und von der Verwaltung beantworten zu lassen. Anfrage: 1. Werden die in Ratingen von der Rheinbahn geplanten Flüsterschienen (Gleise mit besonderem Erschütterungsschutz) auch bei aktuellen Erneuerungen von Streckenabschnitten in Düsseldorf (z. B. auf der Kaiserstraße) eingebaut? 2. Werden beim weiteren Ausbau des Rheinbahnnetzes wie z. B. der Verlängerung der Linie 701 entsprechende lärm- und vibrationsarme Gleise verwendet? 3. Welche Möglichkeiten sehen Verwaltung und Rheinbahn darüber hinaus, den Lärm des Straßenbahnverkehrs künftig weiter zu verringern? RSD Vorlage Begründung: Straßen- und Stadtbahnen tragen in Düsseldorf nicht unerheblich zur Lärmbelastung von Bürgerinnen und Bürgern bei. Der Ausschuss für Umweltschutz hat sich deshalb mehrfach mit dem Thema beschäftigt und bereits 2012 auf Initiative der CDU für einen weiteren Ausbau von Rasengleisen ausgesprochen. Eine Begrünung von Straßenbahntrassen (Rasengleise) ist jedoch nicht an allen Streckenabschnitten technisch möglich und sinnvoll. Daher wurde im ersten Lärmaktionsplan der Landeshauptstadt die Erprobung neuer körperschall- und erschütterungsarmen Schienenanlagen angekündigt. Sie sollen, wenn eine Lärmminderung nachgewiesen wird, bei einem turnusmäßigen Schienenaustausch Seite 1 von 2

9 verbaut werden. Ein entsprechender Hinweis wurde auch in den Entwurf des Lärmaktionsplans II übernommen. 19/ 33/2017 Für die CDU-Ratsfraktion ist der Schutz der Menschen vor Lärm besonders wichtig. Ein zentrales Thema ist hier auch die Verringerung des Straßenbahnlärms. Daher möchten wir uns über die aktuellen Maßnahmen und künftige Projekte von Verwaltung und Rheinbahn informieren. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Gutt Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Umweltschutz /-² 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erf asst. RSD Vorlage Seite 2 von 2

10 19/ 34/2017 X öffentlich nicht öffentlich An den Vorsitzenden des Ausschusses für Umweltschutz Ratsherrn Philipp Tacer Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz am 23. Juni 2017 Anfrage der CDU-Ratsfraktion: Lärm- und Abgasbelastung am Abstellbahnhof Düsseldorf Sehr geehrter Herr Tacer, das Bahnbetriebswerk Düsseldorf-Abstellbahnhof zwischen Wersten und Eller ist von zahlreichen Wohngebieten umgeben. Seit geraumer Zeit erreichen Politik und Medien zahlreiche Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über eine zunehmende Belastung durch Lärm, Erschütterungen und Abgase. Im Namen unserer Fraktion bitte ich Sie daher, nachfolgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung zu setzen und von der Verwaltung beantworten zu lassen. Anfrage: 1. Sind der Verwaltung die Situation rund um den Düsseldorfer Abstellbahnhof bzw. die Klagen zahlreicher Anwohnerinnen und Anwohner bekannt, und wie bewertet sie die örtliche Situation? 2. Hat die Verwaltung bereits Gespräche mit der Deutschen Bahn AG über die genannte Lärm- und Abgasbelastung geführt, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht? 3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die Lärm- und Abgasbelastung für die Bürgerinnen und Bürger rund um den Düsseldorfer Abstellbahnhof zu verringern, und wäre eine Lärmmessung durch die Landeshauptstadt denkbar, um die genaue Belastung rund um die Bahnanlage gezielt festzustellen? RSD Vorlage Begründung: Der Bahnverkehr bringt gerade in Ballungsräumen für die Anwohnerinnen und Anwohner von Bahnstrecken vielfältige Belastungen mit sich. Das Bahnbetriebswerk Düsseldorf-Abstellbahnhof zwischen Wersten und Eller war in den vergangenen Monaten Gegenstand zahlreicher Diskussionen in Medien und Seite 1 von 2

11 19/ 34/2017 Politik. So klagen Anwohnerinnen und Anwohner, dass Dieselloks für längere Zeit mit laufendem Motor oft in den Abendstunden oder nachts in der Nähe von Wohnhäusern abgestellt würden. Die damit verbundene Lärm- und Abgasbelastung würde demnach das Niveau früherer Jahre deutlich übersteigen. Nach Medienberichten bestreitet die Deutsche Bahn AG einen längeren Betrieb von abgestellten Dieselloks. Grundsätzlich sei ein Motorenlauf beim Betanken der Loks jedoch erforderlich, dies dauere aber jeweils nur rund 20 Minuten. Auch Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern beim Eisenbahn-Bundesamt konnten offenbar nicht dazu beitragen, die Situation zu klären. Gespräche vor Ort zeigen, dass der derzeitige Zustand Bürgerinnen und Bürgern gerade in Zeiten erhöhter Belastung mit Stickstoffdioxiden und der Diskussion über ein Dieselfahrverbot völlig unverständlich ist. Für die CDU-Ratsfraktion hat der Schutz der Menschen vor Lärm und einer unnötigen Belastung vorrangige Bedeutung. Wir möchten daher mit unserer Anfrage zur Aufklärung beitragen. Mit freundlichen Grüßen Dieter Reinold Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Umweltschutz /-² 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erf asst. RSD Vorlage Seite 2 von 2

12 Vorlage 19/ 35/2017 X öffentlich nicht öffentlich BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Ratsfraktion SPD Ratsfraktion FDP Ratsfraktion Düsseldorf, den An Ratsherrn Philipp Tacer Vorsitzeder der Ausschusses für Umweltschutz Antrag der Ratsfraktionen von SPD, BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und FDP: Mehr Nachhaltigkeit in der städtischen Beschaffung und Vergabe Sehr geehrter Herr Tacer, die Ratsfraktionen von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, SPD und FDP bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung des Ausschusses für Umweltschutz am zu nehmen und zur Abstimmung zu bringen: Der Umweltausschuss beschließt: Die Geschäftsanweisung Vergabe wird kurzfristig überarbeitet. Die entfallenen Vorgaben, Produkten aus fairem Handel bei der öffentlichen Beschaffung der Stadt Düsseldorf den Vorzug zu geben, wird in die Geschäftsanweisung Vergabe wieder aufgenommen. Außerdem erfolgt die Ergänzung, dass öffentliche Aufträge und Beschaffungen auch unterhalb eines Schwellenwertes von Euro nur an Unternehmen vergeben werden, die sowohl das Verbot ausbeuterischer Kinderarbeit als auch die übrigen sieben ILO-Kernarbeitsnormen einhalten. Sachdarstellung: Mit der Neufassung der GA Vergabe, die seit dem 1. März 2017 in Kraft ist, entfielen die Vorgaben zur nachhaltigen Beschaffung. Diese Streichung soll rückgängig gemacht werden. Die Regelung zielt auf Produktgruppen, für die Fairtrade-Siegel oder vergleichbare Labels existieren, wie beispielsweise Kaffee, Tee, Kakao, Schokolade, Orangen und Holz. Der in der aktuellen Fassung der GA Vergabe enthaltene Verweis auf das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes NRW greift zu kurz, da Beschaffungen und Aufträge unter einem Schwellenwert von Euro hierdurch nicht erfasst sind und dort auch in keiner Weise die Bevorzugung von Fairtrade o.ä. gelabelten Produkten vorgesehen ist. In der bis zum 1. März 2017 geltenden Fassung der GA Vergabe der Stadt Düsseldorf hieß es unter Ziffer 7.3: Weiterhin ist zu beachten, dass keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit beschafft werden. Wenn möglich, ist Produkten aus fairem Handel der Vorzug zu geben. Als Nachweis gilt eine unabhängige Zertifizierung (z. B. ein TransFair-Siegel oder Rugmark-Siegel). Existiert für die betroffenen Produkte keine Zertifizierung, gilt die Erklärung durch die Anerkennung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen bzw. die Anerkennung der zusätzlichen Vertragsbedingungen VOL. RSD Vorlage Dieser Punkt ist weggefallen, dies soll rückgängig gemacht werden. Seite 1 von 2

13 Vorlage 19/ 35/2017 Wir wollen den Faktor Nachhaltigkeit in der Beschaffung stärken, damit die Stadt Düsseldorf ihrer Vorbildfunktion gerecht wird. Die Beschaffung fair gehandelter Produkte, die den Mindestanforderungen der Internationalen Arbeitsorganisation an die Arbeitsbedingungen entsprechen, sollte in einer Landeshauptstadt ebenso selbstverständlich sein - wie eine ressourcenschonende Beschaffung. Wir wollen den Faktor Nachhaltigkeit in der Beschaffung stärken. Die Stadtverwaltung soll dazu angehalten werden, konsequent auf nachhaltige Produkte zu setzen. Iris Bellstedt Ursula Holtmann-Schnieder Cord Schulz Für die Richtigkeit Claudia Engelhardt Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ausschuss für Umweltschutz RSD Vorlage Seite 2 von 2

14 Vorlage 19/ 27/2017 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Handlungskonzept Elektromobilität der Landeshauptstadt Düsseldorf - Beschluss - Beschlussdarstellung: Der Rat beschließt die Umsetzung des Handlungskonzeptes Elektromobilität der Landeshauptstadt Düsseldorf und beauftragt die Verwaltung, die Projekte des Konzeptes umzusetzen und neue Projekte in Zusammenarbeit mit den Stadtwerke Düsseldorf AG und der Rheinbahn AG und weiteren städtischen Töchtern zu entwickeln. Sachdarstellung: Die Landeshauptstadt Düsseldorf ist seit 2009 u.a. im Rahmen von geförderten Elektromobilitätsprojekten (E-Mobil NRW, E-Carflex Business) aktiv und möchte die Verbreitung und Marktdurchsetzung der Elektromobilität voranbringen. Gründe hierfür sind Luftreinhaltung, Klimaschutz, Lärmschutz und nicht zuletzt Wirtschaftsförderung. Elektromobilität ist lediglich ein Baustein der zukünftigen Mobilität in den Städten. Es geht in diesem Entwicklungsprozess um mehr als nur um den Austausch der Antriebsarten, sondern um eine vernetze, zukunftsfähige Mobilität, um zu einer nachhaltigen Lösung der Umwelt- und Verkehrsprobleme in einer wachsenden Stadt beizutragen. Auf Zulassungszahlen von Elektrofahrzeugen hat die Landeshauptstadt Düsseldorf nur wenig Einfluss und setzt sich von daher ausschließlich projektbezogene Ziele im vorliegenden Handlungskonzept. Der Düsseldorfer Weg bei der Elektromobilität baut nicht auf hohe kommunale Finanzzuschüsse, sondern setzt auf die positive Wirkung einer Vielzahl von anwendungsorientierten Projekten und Impulsen, die in diesem Handlungskonzept zusammengefasst werden. Die Vorteile für die Nutzer von Elektromobilitätsangeboten sollen deutlich erkennbar werden. Das Handlungskonzept Elektromobilität bündelt die Aktivität der Verwaltung, der Stadtwerke Düsseldorf und der Rheinbahn. Es ist als ein Instrument zu verstehen, das stetig weiterentwickelt wird und über verschiedene Projekte immer wieder Impulse setzen soll. Weitere städtische Töchter sollen künftig in die Weiterentwicklung des Handlungskonzeptes einbezogen werden. Die Umsetzung der städtischen Projekte des Handlungskonzeptes erfolgt im Rahmen der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel. RSD Vorlage Seite 1 von 2

15 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ordnungs- und Verkehrsausschuss /- 1 Ausschuss für Umweltschutz /- 1 Haupt- und Finanzausschuss /- 1 Rat /- 1 Vorlage 19/ 27/2017 1) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erf asst. Anlagen: X beigefügt nicht vorhanden Nr. Anlage 1 Handlungskonzept Elektromobilität Alternative: keine Amt / Institut: Umweltamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Stulgies RSD Vorlage Seite 2 von 2

16 Anlage zu Vorlage 19/ 27/2017 Handlungskonzept Elektromobilität der Landeshauptstadt Düsseldorf In Kooperation mit

17 Anlage zu Vorlage 19/ 27/2017 Handlungskonzept Elektromobilität der Landeshauptstadt Düsseldorf Handlungskonzept Elektromobilität Vorbemerkung Unter Elektromobilität ist in diesem Handlungskonzept die gesamte Bandbreite an elektrisch angetriebenen Fahrzeugen von E-Fahrrädern (E-Bikes und Pedelecs), Lastenfahrrädern bis hin zu elektrisch angetriebenen Pkw, LKW und Bussen zu verstehen. Dies schließt sowohl batterieelektrische als auch Fahrzeuge mit ein, bei denen die elektrische Energie aus Wasserstoff erzeugt wird. Auch Hybridsysteme werden in diesem Konzept erfasst, wenn sie extern, also über das Stromnetz, aufladbar sind. Die Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD) ist seit 2009 im Rahmen von Projekten im Bereich der Anwendung von Elektrofahrzeugen aktiv und möchte die Verbreitung und Marktdurchsetzung der Elektromobilität voranbringen. Diese Aktivitäten sollen durch das vorliegende Handlungskonzept gebündelt und weiter verstärkt werden. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Elektrisch angetriebene Fahrzeuge verursachen lokal weniger Emissionen als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Elektromobilität hat insofern eine Querschnittsfunktion und bietet Potentiale für die Verbesserung der städtischen Lebensqualität. So kann sie u.a. dazu beitragen, die umwelt- und gesundheitspolitischen Ziele der Landeshauptstadt in Bezug auf den Klimaschutz (Minderung von Treibhausgasemissionen), die Verbesserung der Luftqualität (u.a. Reduzierung von Stickoxiden) und den Schutz vor Verkehrslärm wirkungsvoll zu unterstützen. Aufgrund der langjährigen Überschreitung des NO 2 -Grenzwertes in Düsseldorf sowie der Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Bezirksregierung Düsseldorf in Bezug auf Luftreinhaltung sieht die Landeshauptstadt einen besonderen Handlungsdruck. Die Elektromobilität ist darüber hinaus ein wichtiger Baustein für eine zukunftsfähige, effiziente und umweltgerechte Mobilität. In Verbindung mit smarten Technologien bietet die Elektromobilität die Chance, neue Markt- und Technologiefelder zu erschließen und Düsseldorf als attraktiven Wirtschaftsstandort weiter zu erschließen. In diesem Zusammenhang muss durch die Entwicklung neuer multimodaler, vernetzter Angebote die Effizienz des städtischen Verkehrs erheblich gesteigert und mit Blick auf eine Stärkung des Umweltverbundes weiter ausgebaut werden. Die Elektromobilität wird in Deutschland auf vielfältige Weise gefördert. Es gibt steuerliche Förderungen für Elektrofahrzeuge, Beschaffungsförderungen des 2

18 Anlage zu Vorlage 19/ 27/2017 Handlungskonzept Elektromobilität der Landeshauptstadt Düsseldorf Bundes sowie Forschungsförderungen des Bundes und der Länder. 1 Trotz der zum eingeführten Kaufprämie (Umweltbonus) sind die Erfolge beim Rollout allerdings überschaubar. So verharren die Zulassungszahlen von Elektrofahrzeugen in Deutschland, aber auch in Düsseldorf, weiterhin auf sehr niedrigem Niveau. 2 Kommunen können in unterschiedlichen Rollen und mit unterschiedlichen Instrumenten die stärkere Verbreitung elektromobiler Antriebe fördern. In diesem Zusammenhang können Kommunen als Genehmigungsbehörde für Ladeinfrastruktur, straßenrechtliche Privilegien sowie bauliche Belange, als Betreiber bzw. Nutzer von Elektromobilitätsangeboten und als Unterstützer bzw. als Impulsgeber der Elektromobilität tätig werden 3. Ganz entscheidend für die erfolgreiche Umsetzung der Elektromobilität auf kommunaler Ebene ist aber v.a. die Nutzung bestehender Netzwerke und Strukturen der Zusammenarbeit. In diesem Zusammenhang wird die Förderung der Elektromobilität in Düsseldorf als eine gemeinschaftliche Aufgabe von Landeshauptstadt und der städtischen Töchter, Unternehmen, Bürgerschaft, Kammern verstanden, die die bestehenden Förderansätze in Düsseldorf auf kommunaler Ebene sinnvoll und bedarfsgerecht ergänzen soll. Aktuelle Rahmenbedingungen der Elektromobilität als Chance und Herausforderung Bereits 2012 hat das Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation die Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken der Elektromobilität bewertet und in einer sog. SWOT-Analyse dargestellt 4 : 1 Eine Übersicht über aktuelle Förderangebote kann dem Schaufenster Elektromobilität der Bundesregierung entnommen werden, siehe: 2 Zulassungszahlen von Elektrofahrzeugen in Deutschland des Kraftfahrtbundesamt: 3 vgl. Deutsches Institut für Urbanistik, Elektromobilität in der kommunalen Umsetzung kommunale Strategien und planerische Instrumente, Berlin Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation, Strategien von Städten zur Elektromobilität Städte als Katalysatoren auf dem Weg zur Mobilität der Zukunft, Stuttgart

19 Anlage zu Vorlage 19/ 27/2017 Handlungskonzept Elektromobilität der Landeshauptstadt Düsseldorf Die genannten Schwächen bzw. Risiken sind nach wie vor relevant. Hierbei geht es vor allem um den vergleichsweisen hohen Kaufpreis, die geringe Reichweite aufgrund begrenzter Speicherkapazitäten und die geringe Verfügbarkeit bzw. das begrenzte Marktangebot elektrisch betriebener Fahrzeuge. Diese Herausforderungen sind in Bezug auf die verschiedenen Fahrzeugtypen sehr unterschiedlich ausgeprägt. Während die Einstiegshemmnisse bei E-Bikes und Pedelecs mittlerweile überwunden werden konnten 5, sind die Zulassungszahlen batterieelektrischer Fahrzeuge im Bereich der Pkw nach wie vor sehr gering, wenn auch steigend. Bereits heute erfüllen die auf dem Markt erhältlichen batterieelektrischen Fahrzeuge die Anforderungen des innerstädtischen Verkehrs. In den kommenden Jahren sind 5 Vgl. DIE ZEIT Nr. 52/2016 vom , Läuft bei uns. Elektroautos sind vielen zu teuer, aber E- Bikes verkaufen sich prächtig. Ein kleines Wirtschaftswunder rollt an. 4

20 Anlage zu Vorlage 19/ 27/2017 Handlungskonzept Elektromobilität der Landeshauptstadt Düsseldorf deutliche Verbesserungen bei den Reichweiten zu erwarten. Trotz der bereits erwähnten Kaufprämie und der vergleichsweise geringen Wartungs- und Unterhaltungskosten führen die hohen Anschaffungskosten allerdings dazu, dass sich die Anschaffung aus Sicht der privaten Fahrzeughalter oft als unwirtschaftlich darstellt. Noch schwieriger stellt sich die Situation bei den sog. leichten Nutzfahrzeugen dar. Hier scheitert die Marktdurchdringung schon daran, dass zumindest die deutschen Automobilhersteller derzeit noch keine geeigneten Modelle im Angebot haben. Stattdessen zeigen Unternehmen wie Elektro-Fahrzeuge Schwaben GmbH EFA-S (elektromobile Umrüstung von Sprinter-Modellen der Firma UPS) und StreetScooter GmbH (Modell StreetScooter Work für die Deutsche Post DHL Group), dass auch in diesem Bereich die Umstellung gelingen kann. Positiv zu sehen ist ein immer dichter werdendes Netz von Ladestationen, welches in den nächsten Jahren in quantitativer und qualitativer Hinsicht (u.a. Errichtung von Schnelladesäulen) ausgebaut werden muss. Hierzu gibt das Bundesverkehrsministerium mit dem Förderprogramm Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland vom 13. Februar 2017 einen deutlichen Impuls. Zur Rolle des ÖPNV Der ÖPNV ist wichtigster Verkehrsdienstleister der LHD und leistet bereits heute einen wertvollen Beitrag für umweltfreundliche und umweltgerechte Mobilität. Straßenbahnen und Stadtbahnen der Rheinbahn zeigen, dass Elektromobilität seit mehr als 100 Jahren im ÖPNV erfolgreich umgesetzt wird. Dies gilt es jetzt auch auf die Linienbusse zu übertragen. Die Rheinbahn AG plant im Rahmen ihrer aktuellen Beschaffungsstrategie, künftig auch Elektro- und Brennstoffzellenbusse für den ÖPNV einzusetzen. Auf zwei Innovationslinien ist der Einsatz von emissionsfreien Antrieben (Brennstoffzellen- und Elektrobusse) geplant. Die erste Linie wird im Jahr 2019 in Betrieb gehen, die zweite Nach Erprobung der neuen Technologie erfolgt ab 2023 nach und nach die Umstellung der Flotte. Die hohen Kosten der Wasserstoff- und Elektrobusse sowie die hohen Kosten einer Wasserstofftankstelle sollen über die Akquise von Förderprogrammen reduziert werden. Ziele im Handlungskonzept Die Bundesregierung strebt auf nationaler Ebene als Zielsetzung an, Deutschland zum Leitanbieter und Leitmarkt für Elektromobilität zu entwickeln und bis 2020 eine Million Elektrofahrzeuge auf deutsche Straßen zu bringen. 6 Unklar ist, ob sich 6 Nationale Plattform Elektromobilität, Fortschrittsbericht 2014 Bilanz der Marktvorbereitung, S

21 Anlage zu Vorlage 19/ 27/2017 Handlungskonzept Elektromobilität der Landeshauptstadt Düsseldorf dieses Ziel ausschließlich auf reine E-Fahrzeuge bezieht oder ob auch Plug-In- Hybride berücksichtigt werden sollen. Auf Zulassungszahlen hat die Landeshauptstadt Düsseldorf nur wenig Einfluss, die wesentlichen Rahmenbedingungen werden auf anderer Ebene gesetzt. Die Landeshauptstadt setzt sich von daher ausschließlich projektbezogene Ziele. Diese Ziele werden möglichst mit messbaren Kennzahlen versehen, um eine bessere Steuerbarkeit zu gewährleisten. Darüber hinaus ist ein begleitendes Monitoring möglich, um ggf. Anpassungen vornehmen zu können. Handlungsansatz/Strategie der Landeshauptstadt Düsseldorf Die im Handlungskonzept Elektromobilität dargestellten Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass die städtischen Straßen bei gleichbleibend hoher Mobilität des einzelnen Bürgers entlastet werden, die Umweltbelastung reduziert und damit die Lebensqualität gesteigert wird. Letztendlich geht es um ein verändertes Mobilitätsverhalten und um Mobilität losgelöst vom eigenen Auto. Vor diesem Hintergrund ist Elektromobilität lediglich ein Baustein der zukünftigen Mobilität in den Städten. Es geht in diesem Entwicklungsprozess um mehr als nur um den Austausch der Antriebsarten, sondern um eine vernetze, zukunftsfähige Mobilität. Dieser Prozess wird häufig unter dem Begriff Smart City zusammengefasst. Nach diesem Ansatz sollen technische Innovationen, Digitalisierung und Vernetzung genutzt werden um zu einer nachhaltigen Lösung der Umwelt- und Verkehrsprobleme in einer wachsenden Stadt beizutragen. Um diesen Ansatz wirkungsvoll umzusetzen, intensiviert die Landeshauptstadt die Bemühungen durch gemeinsame Aktionen mit den städtischen Töchtern, Unternehmensverbänden und Unternehmen. Der Düsseldorfer Weg bei der Elektromobilität baut nicht auf hohe kommunale Finanzzuschüsse, sondern setzt auf die positive Wirkung einer Vielzahl von anwendungsorientierten Projekten und Impulsen, die in diesem Handlungskonzept zusammengefasst werden. Der Vorteil für die Nutzer von elektromobilen Angeboten soll deutlich erkennbar werden. Dabei sollen die bestehenden Netzwerke und Kooperationen bestmöglich genutzt und ausgebaut werden. Hier sind u.a. die intensiven Beziehungen zur Handwerkskammer Düsseldorf, der Kreishandwerkerschaft der IHK und den großen Arbeitgebern in Düsseldorf zu nennen. Es wird laufend geprüft, ob Förderoptionen bestehen, um die Hebelwirkung der geplanten Maßnahmen und Projekte zu verbessern. Die Landeshauptstadt beteiligt sich daher am Förderaufruf des Landes NRW zur Emissionsfreien Innenstadt und beantragt Förderungen für Projekte, die die Emissionen in der Stadt effektiv senken. Ein Teil dieser Projekte haben die Förderung der Elektromobilität zum Ziel. 6

22 Anlage zu Vorlage 19/ 27/2017 Handlungskonzept Elektromobilität der Landeshauptstadt Düsseldorf Die Umsetzung der städtischen Projekte des Handlungskonzeptes erfolgt im Rahmen der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel. Das Handlungskonzept Elektromobilität sieht keine Reglementierung vor, sondern setzt auf positive Impulse für die einzelnen Bereiche und Zielgruppen, um den Markthochlauf von Elektromobilität bzw. ein geändertes Mobilitätsverhalten zu unterstützen. Als lernendes System hat das Handlungskonzept Elektromobilität den Anspruch, zeitnah auf relevante Änderungen zu reagieren und Anpassungen vorzunehmen. Handlungsfelder zur Förderung von Elektromobilität (Bausteinkonzept) Die anwendungsorientierten Projekte, die als Bausteine des Handlungskonzeptes zusammengefasst werden, haben das gemeinsame Ziel, Elektromobilität zu fördern. Nachfolgende Abbildung zeigt einen Überblick über die Bausteine des Handlungskonzeptes Elektromobilität. Einrichtung Strategiekreis Elektromobilität Entwicklung und Umsetzung des Handlungskonzeptes E-Mobilität mit Kommunikationskonzept Landeshauptstadt Düsseldorf als Vorbild Landeshauptstadt Düsseldorf als Impulsgeber Stadtwerke/Rheinbahn als Akteure Erhöhung Anteil Elektrofahrzeuge in Fuhrparks / Beweislastumkehr Beschaffungsinitiative für Gewerbe Handwerk Liefer- /Pflegedienste Projekt Eco-Taxi Weiterentwicklung Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum, bei Arbeitgebern und in Wohnquartieren Auslastungssteigerung elektrischer Dienstfahrzeuge Stadt-Förderung Kostenloses Parken und Handwerker- Parkausweis Konzeptentwicklung CO2-freier Lieferverkehr in Kooperation mit Logistik- Einrichtung von Mobilitätspunkten ÖPNV Ladesäule E-Bike-/CarSharing Ladestrom aus regenerativen Energiequellen für städtische E- Fahrzeuge Carsharing mit städt. E- Fahrzeugen für städt. Beschäftigte und Bürger Erstellung eines Leitfadens zur Integration von Elektromobilität in Wohnquartieren Elektro- / Brennstoffzellen- Busse bei der Rheinbahn Projekt Flottenwende 7

23 Anlage zu Vorlage 19/ 27/2017 Handlungskonzept Elektromobilität der Landeshauptstadt Düsseldorf Die beiden Bausteine Einrichtung eines Strategiekreises und die Entwicklung eines Kommunikationskonzeptes sind zentrale herausgehobene Aufgaben, die für alle weiteren Bausteine zur Intensivierung der Vernetzung und Unterstützung der Wirkung von besonderer Wichtigkeit sind. Der Strategiekreis besteht in der Grundstruktur aus Mitarbeitern der beteiligten Ämter (16, 19, 61, 66, 80) sowie den Stadtwerken Düsseldorf und der Rheinbahn. Er wird unter der Federführung des Umweltamtes einberufen. Die weiteren Bausteine sind in drei übergeordnete Bereiche gegliedert und werden im Folgenden anhand von Beispielen kurz erläutert: 1. Landeshauptstadt Düsseldorf als Vorbild 2. Landeshauptstadt Düsseldorf als Impulsgeber 3. Stadtwerke und Rheinbahn als Akteure. Zu 1.Landeshauptstadt Düsseldorf als Vorbild Die Landeshauptstadt sollte als Vorbild Innovationen aufnehmen und umsetzen. Sie ist dem Gemeinwohl verpflichtet, deshalb besteht der Anspruch bei der Lärm- und Emissionsreduktion voran zu gehen. Hier sind beispielhaft die Bausteine Erhöhung des Anteils der Elektrofahrzeuge in Fuhrparks sowie die Ladestrom aus regenerativen Energiequellen (Photovoltaik-Anlagen) zu nennen. Die Vorbildfunktion soll einen Mitmacheffekt auslösen. Zu 2. Landeshauptstadt als Impulsgeber Die Landeshauptstadt setzt Impulse, um positive Entwicklungen zu unterstützen. Hierzu werden im Rahmen verschiedener Projekte auch Unternehmen angesprochen wie z.b. die Unternehmen, die am Projekt Öko-Profit teilgenommen haben. So soll die Beschaffungsinitiative für Elektrofahrzeuge mit Handwerkskammer und Kreishandwerkerschaft einen finanziellen Impuls setzten und jedem kleinen Unternehmen (KMU) die Möglichkeit geben, in den Genuss von Großkundenrabatten zu kommen. Flankierend dazu soll durch das kostenlose Parken von rein batterieelektrischen Fahrzeugen auf städtisch bewirtschafteten Flächen (s. Baustein Stadt-Förderung ) ein zusätzlicher Anreiz geschaffen werden. Zu 3: Stadtwerke und Rheinbahn als Akteure: Neben der Landeshauptstadt sind auch städtische Töchter wichtige Partner in diesem Themenkomplex. Die Stadtwerke Düsseldorf leisten mit dem Aufbau von notwendiger Ladeinfrastruktur einen besonders wichtigen Beitrag zur Förderung von Elektromobilität. Durch die Einrichtung von Mobilitätspunkten fördern sie zudem die Multimodalität, d.h. die Nutzung unterschiedlicher Verkehrsträger und setzen einen entscheidenden Impuls, Mobilität ohne eigenes Auto zu leben. Die Rheinbahn schafft durch ihre Dienstleistung umweltfreundliche Mobilität. Sie befördert effektiv und umweltfreundlich Personen und kann zukünftig bei der Nutzung 8

24 Anlage zu Vorlage 19/ 27/2017 Handlungskonzept Elektromobilität der Landeshauptstadt Düsseldorf von Elektro- oder Brennstoffzellenbussen dafür sorgen, dass keine schädlichen Emissionen ausgestoßen werden. Die einzelnen Bausteine werden im Anhang in Steckbriefen kurz beschrieben. 9

25 Anlage zu Vorlage 19/ 27/2017 Handlungskonzept Elektromobilität der Landeshauptstadt Düsseldorf Anhang Projektsteckbriefe Projekttitel Nr. 1 Kurzbeschreibung Ziel Erhöhung Anteil Elektrofahrzeuge im städtischen Fuhrpark Der Anteil von Elektrofahrzeugen im städtischen Fuhrpark soll erhöht werden, um der Vorbildfunktion gerecht zu werden und die Emissionen durch städtische Fahrzeuge zu verringern. Städtische Dienststellen sollen bei der Beschaffung von Fahrzeugen nachweisen, dass sie für ihre Einsatzzwecke kein Elektrofahrzeug nutzen können (Beweislastumkehr). 20% Elektrofahrzeuge (Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t) in städtischer Flotte bis 2020 Verantwortliche/r Amt 16/1/3 Projektpartner Amt 19/3 Instrumente zur Initiierung Verknappung des Angebots an Verbrenner-Fahrzeugen Neubeschaffung von Elektrofahrzeugen, insbesondere Austausch der städtischen Postfahrzeuge des Amtes 16 gegen spezielle Elektrofahrzeuge der StreetScooter GmbH (Deutsche Post) Politischer Beschluss zur Fahrzeugbeschaffung Beantragung von Fördermitteln Umsetzungszeitraum Dauerhaft Bisher umgesetzte Maßnahmen Bestand im städtischen Fuhrpark: 21 Elektro-Fzg., 5 Hybrid-Fzg., 6 E-Roller, 25 E- Bikes 4 Elektro-Pkw sind bestellt Schnittstellen Projekt Flottenwende Projekt Ladestrom aus regenerativen Energiequellen für städtische Elektrofahrzeuge Austausch mit Masterplan Industrie (AG 3 Energie Integriertes Mobilitätskonzept) Förderoption Förderprogramm Elektromobilität des BMVI: Beschaffung von Elektrofahrzeugen Förderprogramm MKULNV: Kommunaler Klimaschutz NRW mit Förderbereich Emissionsfreie Innenstadt 10

26 Anlage zu Vorlage 19/ 27/2017 Handlungskonzept Elektromobilität der Landeshauptstadt Düsseldorf Projekttitel Nr. 2 Kurzbeschreibung Ziel Auslastungssteigerung elektrischer Dienstfahrzeuge Die dienstliche und ggf. private Nutzung der elektrischen Dienstfahrzeuge soll weiter gesteigert werden. 20% höhere Auslastung der elektrischen Dienstfahrzeuge bis 2020 (im Vergleich zu 2016) Verantwortliche/r Amt 16/1/3 Projektpartner Instrumente zur Initiierung Amt 19/3, Amt 10/5, Personalrat Schulung von Beschäftigten Öffentlichkeitsarbeit VK-Vorlage zur Beschränkung der Zulassung dienstlich genutzter Privatwagen Umsetzungszeitraum Bisher umgesetzte Maßnahmen Aktionstage an Dienststellen mit Elektro- Dienstfahrzeugen Informationen und Hinweise im Intranet Schnittstellen Masterplan Industrie, AG 3 Energie Integriertes Mobilitätskonzept 11

27 Anlage zu Vorlage 19/ 27/2017 Handlungskonzept Elektromobilität der Landeshauptstadt Düsseldorf Projekttitel Nr. 3 Kurzbeschreibung Ziel Ladestrom aus regenerativen Energiequellen für städtische Elektrofahrzeuge Die lokale Erzeugung und Bereitstellung regenerativer Energie für den Verkehrssektor ist ein wichtiger Aspekt des kommunalen Klimaschutzes. Der Anteil von regenerativ erzeugtem Ladestrom für das Laden der Elektrofahrzeuge im städtischen Fuhrpark soll erhöht werden, um kein CO 2 durch städtische Elektrofahrzeuge zu emittieren. Dies soll u.a. durch zusätzlich installierte Fotovoltaikmodule beispielsweise auf Carports oder städtischen Gebäuden umgesetzt werden. Zehn neue Standorte für selbsterzeugten regenerativen Ladestrom für Elektrofahrzeuge in städtischer Flotte bis Ende 2020 Verantwortliche/r Amt 19/3 Projektpartner Instrumente zur Initiierung Amt 16, Amt 23, Amt 65 und ggfs. weitere Ämter Erhebung der potentiellen städtischen Flächen für Solar- Carports Umsetzungszeitraum Bisher umgesetzte Maßnahmen Beauftragung von Solarcarports an zwei städtischen Dienststellen (Umweltamt, Brinckmannstr. 7, Betriebshof des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes, Stockumer Höfe 180) Stellung Förderantrag Emissionsfreie Innenstadt Schnittstellen Projekt Erhöhung Anteil Elektrofahrzeuge in städtischem Fuhrpark Klimaschutzkonzept der Landeshauptstadt Düsseldorf Förderoption Förderprogramm MKULNV: Kommunaler Klimaschutz NRW mit Förderbereich Emissionsfreie Innenstadt 12

28 Anlage zu Vorlage 19/ 27/2017 Handlungskonzept Elektromobilität der Landeshauptstadt Düsseldorf Projekttitel Nr. 4 Kurzbeschreibung Ziel Beschaffungsinitiative für Gewerbe Die Landeshauptstadt unterstützt eine Beschaffungsinitiative eines Unternehmers, der durch gebündelte Anfragen an die Autohersteller Großkundenrabatte auch für kleine Unternehmen verhandeln möchte. Ziel ist es, die relativ hohen Anschaffungskosten von Elektroautos zu senken und somit einen Kaufanreiz zu bieten. Hierzu werden die Unternehmen mit Hilfe eines Fragebogens über Projektpartner (z.b. Handwerkskammer, Kreishandwerkerschaft) angeschrieben. 100 Elektrofahrzeuge über die Beschaffungsinitiative für gewerbliche Flotten von Handwerkern, Dienstleistungsbetrieben (Liefer-, Pflegedienste usw.) und sonstigen KMU beschaffen bis Ende 2018 Verantwortliche/r Amt 19/3 Projektpartner Instrumente zur Initiierung Amt 80, Handwerkskammer, Kreishandwerkerschaft, Stadtwerke Kooperation mit Unternehmensverbänden (Handwerkskammer, Kreishandwerkerschaft) Umsetzungszeitraum Bisher umgesetzte Maßnahmen Gespräche mit HWK, KHWK, Stadtwerken, Autohäusern und Autoherstellern Schnittstellen Masterplan Industrie (AG 3 Energie Integriertes Mobilitätskonzept) Projekt Weiterentwicklung Ladeinfrastruktur 13

29 Anlage zu Vorlage 19/ 27/2017 Handlungskonzept Elektromobilität der Landeshauptstadt Düsseldorf Projekttitel Nr. 5 Kurzbeschreibung Kostenfreies Parken für Elektrofahrzeuge Die Landeshauptstadt ermöglicht rein batterieelektrisch betriebenen Fahrzeugen zeitlich befristetes kostenfreies Parken als Anreiz zur Erhöhung der Zulassungszahlen privater und gewerblicher Elektrofahrzeuge. Außerdem vergibt die Landeshauptstadt Handwerker- Parkausweise und Sondernutzungen für Pflegedienste bei Elektrofahrzeugen kostenfrei. Ziel 150 Registrierungen bis 2020 Ausgabe von 50 Handwerker-Parkausweisen bis 2020 Ausgabe von 30 Pflegedienst-Sondernutzungen bis 2020 Verantwortliche/r Amt 66 Projektpartner Amt 19/3 Instrumente zur Initiierung Umsetzung der Möglichkeiten aus Elektromobilitätsgesetz als Projekt Umsetzungszeitraum Bisher umgesetzte Maßnahmen Konzepterstellung Schnittstellen Projekt Vernetzte Mobilität / Einrichtung von Mobilitätspunkten Digitale (APP-)Angebote (z.b. Stadtwerkzeug, perspektivisch APP für Ladeinfrastrukturnutzung oder für multimodales Mobilitätsangebot) 14

30 Anlage zu Vorlage 19/ 27/2017 Handlungskonzept Elektromobilität der Landeshauptstadt Düsseldorf Projekttitel Nr. 6 Kurzbeschreibung Förderung von Wallboxen Die Stadtverwaltung Düsseldorf fördert Wallboxen und Fotovoltaik-Anlagen mit Speicher für das Laden privater Elektrofahrzeuge im Rahmen des Förderprogramms Klimafreundlich Wohnen und Arbeiten zur Erhöhung der Zulassungszahlen privater und gewerblicher Elektrofahrzeuge. Ziel 100 Förderanträge für Wallboxen bis 2020 Verantwortliche/r Amt 19/3 Projektpartner - Instrumente zur Initiierung Förderrichtlinie Klimafreundlich Wohnen und Arbeiten Umsetzungszeitraum Bisher umgesetzte Maßnahmen Fördermittel stehen bereits zur Verfügung. Schnittstellen Kommunikationskonzept Projekt Produkte und Dienstleistungen in Wohnquartieren 15

31 Anlage zu Vorlage 19/ 27/2017 Handlungskonzept Elektromobilität der Landeshauptstadt Düsseldorf Projekttitel Nr. 7 Kurzbeschreibung Ziel Carsharing mit städtischen E-Fahrzeugen Städtische Elektrofahrzeuge können von städtischen Beschäftigten und Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürgern nach Feierabend genutzt werden. Privatpersonen soll das Nutzen von Elektrofahrzeugen ermöglicht werden, um sie von der Technologie zu überzeugen. (Akzeptanzverbesserung) 100 zusätzliche private Ausleihen von 02/2017 bis Ende 2017 Verantwortliche/r Amt 19/3 Projektpartner Instrumente zur Initiierung Amt 16, Drive-CarSharing (Buchungsplattform und Kundenmanagement) Abgeschlossenes Projekt E-Carflex Business Umsetzungszeitraum Bisher umgesetzte Maßnahmen Einführung innerhalb des Projektes E-Carflex Business Öffentlichkeitsarbeit Schnittstellen Kommunikationskonzept 16

32 Anlage zu Vorlage 19/ 27/2017 Handlungskonzept Elektromobilität der Landeshauptstadt Düsseldorf Projekttitel Nr. 8 Kurzbeschreibung Ziel Projekt Flottenwende Für kommunale Flotten sollen leichte Nutzfahrzeuge und eine angepasste Ladeinfrastruktur entwickelt und in verschiedenen Kommunen und kommunalen Unternehmen getestet werden. Die Fahrzeuge sollen funktional und dadurch kostengünstig sein. Projektziel ist die Erhöhung der Anteile elektrischer Fahrzeuge in kommunalen Flotten. Darüber hinaus soll die Veränderung der Beschaffungsphilosophie in Kommunen und kommunalen Unternehmen unterstützt werden. Unterstützung bei der Konzeption von zwei kommunalen Nutzfahrzeugen und deren Erprobung Verantwortliche/r Amt 19/3 Projektpartner StreetScooter GmbH (Konsortialführer), aixacct Systems GmbH, Wuppertal Institut (Begleitforschung) Assoziierte Partner: Stadt und Stadtwerke Düsseldorf, Dortmund, Eschweiler u.a. Instrumente zur Beantragung von Fördermitteln beim BMVI Initiierung Umsetzungszeitraum Bisher umgesetzte Maßnahmen Suche geeigneter Projektpartner und Kommunen als assoziierte Partner Beantragung von Fördermitteln durch StreetScooter Schnittstellen Projekt Erhöhung Anteil Elektrofahrzeuge im städt. Fuhrpark Förderoption Förderprogramm Elektromobilität BMVI: Forschung und Entwicklung zur Unterstützung des Markthochlaufs von Elektrofahrzeugen 17

33 Anlage zu Vorlage 19/ 27/2017 Handlungskonzept Elektromobilität der Landeshauptstadt Düsseldorf Projekttitel Nr. 9 Kurzbeschreibung Projekt Eco-Taxi Förderung von Taxis mit alternativem Antrieb durch Einführung eines neuen Labels Eco-Taxi städt. Absichtserklärung zur Nutzung von Eco-Taxis Anpassung Rahmenvertrag mit Taxi-Innung angepasste Konzessionsvergabe Ziel 300 Eco-Taxis in Düsseldorf bis Unternehmen, die Eco-Taxis bestellen, bis 2020 Verantwortliche/r Amt 19/3 Projektpartner Büro 01, Amt 19/0 Stabstelle Luftreinhaltung, Amt 33, Amt 80, Taxi-Innung, Taxi-Landesverband NRW, IHK Instrumente zur Initiierung Öffentlichkeitsarbeit Umsetzungszeitraum Bisher umgesetzte Maßnahmen Erarbeitung Eco-Taxi Label Vorstellung Eco-Taxi Label für Taxi-Unternehmen Schnittstellen Projekt Weiterentwicklung Ladeinfrastruktur (Schnelladesäulen) Kommunikationskonzept 18

34 Anlage zu Vorlage 19/ 27/2017 Handlungskonzept Elektromobilität der Landeshauptstadt Düsseldorf Projekttitel Nr. 10 Kurzbeschreibung Konzeptentwicklung CO 2 -freier Lieferverkehr Konzeptentwicklung CO 2 -freier Lieferverkehr in Kooperation mit Logistik-/Lieferunternehmen Ziel Erstellung des Konzeptes bis 2020 Verantwortliche/r Amt 66 Projektpartner Instrumente zur Initiierung Amt 19/3, Amt 80, Lieferdienste ggf. gefördertes Konzept (BMVI) Kooperation mit Branchen (Paket-, Apothekenliefer-, Pflegedienste u.a.) Umsetzungszeitraum Bisher umgesetzte Maßnahmen Prüfung Standorte für Mini-Hubs in Kooperation mit UPS, ggf. Projekt mit ABC-Logistik Schnittstellen Projekt Beschaffungsinitiative Gewerbe Projekt Weiterentwicklung Ladeinfrastruktur Förderprogramm ecomodus Förderoption Förderprogramm Elektromobilität des BMVI: Elektromobilitätskonzepte 19

35 Anlage zu Vorlage 19/ 27/2017 Handlungskonzept Elektromobilität der Landeshauptstadt Düsseldorf Projekttitel Nr. 11 Kurzbeschreibung Erstellung eines Leitfadens zur Integration von Elektromobilität in Wohnquartieren Erstellung eines Leitfadens zur optimierten Integration von Elektromobilität in Planungsprozesse von Wohnquartieren: Anwendung der Stellplatzsatzung Integration von Elektromobilitätsangeboten in städtebaulichen Verträgen Aufbau von Ladeinfrastruktur in Wohnquartieren Standorte von E-Carsharing/Bikesharing in Wohnquartieren Ziel Erstellung eines Leitfadens bis 2020 Verantwortliche/r Amt 19/3 Projektpartner Instrumente zur Initiierung Amt 61, Amt 66, Stadtwerke Düsseldorf, Carsharing/ Bikesharing-Unternehmen, Wohnungsunternehmen Fördermittel für Konzepterstellung beantragen Kooperation mit Wohnungsunternehmen und Carsharing- Anbietern Umsetzungszeitraum Bisher umgesetzte - Maßnahmen Schnittstellen Projekt Weiterentwicklung Ladeinfrastruktur Projekt Vernetzte Mobilität / Einrichtung von Mobilitätspunkten Förderoption Förderprogramm Elektromobilität des BMVI: Elektromobilitätskonzepte 20

36 Anlage zu Vorlage 19/ 27/2017 Handlungskonzept Elektromobilität der Landeshauptstadt Düsseldorf Projekt Weiterentwicklung Ladeinfrastruktur Nr. 12 Kurzbeschreibung Aufbau weiterer Ladeinfrastruktur im öffentlichen und halb-öffentlichen Raum, insbesondere bei Arbeitgebern und in Wohnquartieren Etablierung eines Geschäftsmodells für den Aufbau und den Betrieb von Ladeinfrastruktur in der Region Ziele Mind. 180 Ladesäulen (22 kw) [Zielvorgabe aus Berlin] und 5 Schnellladestationen in Düsseldorf bis 2020 Wirtschaftlicher Betrieb von Ladeinfrastruktur ermöglichen Verantwortliche/r Projektpartner Instrumente zur Initiierung Stadtwerke Düsseldorf Amt 19/3, Amt 66/5, Amt 80, private Investoren Beantragung von Fördermittel für Ladeinfrastruktur beim BMVI Gespräche mit Investoren Umsetzungszeitraum Bisher umgesetzte Maßnahmen Ca. 70 Ladesäulen im öffentlichen und halböffentlichen Straßenraum sind installiert. genehmigte Fördermittel vom BMVI für 10 Ladesäule vorhanden Beantragung von Fördermittel bei BMVI für 40 Ladesäulen (22 kw) sowie 20 Wallboxen (22 kw); Schnittstellen Projekt Vernetzte Mobilität / Einrichtung von Mobilitätspunkten Projekt Produkte und Dienstleistungen zu Elektromobilität in Wohnquartieren Projekt Beschaffungsinitiative für Gewerbe Förderprogramm ecomodus Förderoption Förderprogramm Elektromobilität des BMVI: Ladeinfrastruktur Neues Förderprogramm des BMVI (300 Mio. ) ab 2017 für weitere Normalladesäulen und Schnellladesäulen (Standorte müssen akquiriert werden) 21

37 Anlage zu Vorlage 19/ 27/2017 Handlungskonzept Elektromobilität der Landeshauptstadt Düsseldorf Projekttitel Nr. 13 Kurzbeschreibung Einrichtung von Mobilitätspunkten Einrichtung von Mobilitätspunkten im Stadtgebiet Düsseldorf mit ÖPNV Ladesäule E-Bike-/CarSharing weiteren Mobilitätsmitteln und unter Berücksichtigung/Einbindung z.b. von (Eco-)Taxi Park & Ride Bike & Ride zur Weiterverbreitung von Multimodalität. Ziel 5 Mobilitätspunkte bis 2020 Verantwortliche/r Projektpartner Stadtwerke Düsseldorf Büro 01, Amt 19, Amt 66, Rheinbahn Instrumente zur Initiierung Umsetzungszeitraum Bisher umgesetzte Maßnahmen Konzepterstellung MultimoDUS Stellung Förderantrag Emissionsfreie Innenstadt Schnittstellen Kommunikationskonzept Projekt Produkte und Dienstleistungen zu Elektromobilität in Wohnquartieren Projekt Weiterentwicklung Ladeinfrastruktur Förderoption Förderprogramm BMVI: Elektromobilitätskonzepte mfund Förderprogramm MKULNV: Kommunaler Klimaschutz NRW mit Förderbereich Emissionsfreie Innenstadt 22

38 Anlage zu Vorlage 19/ 27/2017 Handlungskonzept Elektromobilität der Landeshauptstadt Düsseldorf Projekttitel Nr. 14 Kurzbeschreibung Ziel Verantwortliche/r Projektpartner Instrumente zur Initiierung Elektro- / Brennstoffzellen-Busse bei der Rheinbahn Die Rheinbahn AG plant im Rahmen ihrer aktuellen Beschaffungsstrategie, künftig auch Elektro- und Brennstoffzellenbusse für den ÖPNV einzusetzen. Auf zwei Innovationslinien ist der Einsatz von emissionsfreien Antrieben (Brennstoffzellen- und Elektrobusse) geplant. Die erste Linie wird im Jahr 2019 in Betrieb gehen, die zweite Nach Erprobung der neuen Technologie erfolgt ab 2023 nach und nach die Umstellung der Flotte. Die Innovationslinie erfordert in jedem Fall eine eigene Ladeinfrastruktur sowie eine speziell ausgerüstete Werkstatthalle mit speziellem Werkstattpersonal für die Betankung, Wartung und Instandhaltung der Busse. 10 Brennstoffzellen-Busse voraussichtlich (Wasserstoff) bis 2020 Rheinbahn AG Stadtwerke Düsseldorf AG Aufsichtsratsbeschluss Umsetzungszeitraum Bisher umgesetzte Maßnahmen Entwicklung einer Beschaffungsstrategie Stellung Förderantrag Emissionsfreie Innenstadt für Innovationslinie Schnittstellen Projekt Weiterentwicklung Ladeinfrastruktur (Schnellladesäulen, Wasserstofftankstellen) Förderoption Förderprogramm MKULNV: Kommunaler Klimaschutz NRW mit Förderbereich Emissionsfreie Innenstadt 23

39 Anlage zu Vorlage 19/ 27/2017 Handlungskonzept Elektromobilität der Landeshauptstadt Düsseldorf Fotos Titelseite Amac Garbe für DLR (Foto rechts oben) Gerd-Uwe Funk, EnergieAgentur.NRW (Foto Mitte) Istockphoto.com (Foto links unten) Rheinbahn AG (Foto rechts unten) (Foto links oben) 24

40 Vorlage 19/ 30/2017 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Bürgerbeschwerden zu Belästigungen über Lärm und Dieselgeruch durch "abgestellte" Lokomotiven und Züge auf dem Abstellbahnhof Düsseldorf - Information - Das Bahnbetriebswerk Düsseldorf-Abstellbahnhof ist ein Bahnbetriebswerk im Stadtteil Oberbilk. Aufgrund seiner Nähe zu den Stadtteilen Eller und Wersten bzw. der Zufahrt zum Betriebswerk wird es auch Abstellbahnhof Eller, Abstellbahnhof Wersten oder Betriebswerk Harffstraße genannt. Das Bahnbetriebswerk Abstellbahnhof Düsseldorf dient der Wartung und Reinigung sowie dem Abstellen von im Nah- und Regionalverkehr eingesetzten Zügen, Triebwagen und Lokomotiven. Es wird von der DB Regio AG bzw. der DB Netz AG betrieben. Das rd. 20 ha umfassende Betriebsgelände grenzt in vielen Bereichen unmittelbar an die umgebende Wohnbebauung. Die Abstände zwischen den Abstellgleisen und dem nächstgelegenen Wohngebäude betragen in weiten Teilen nur 30 bis 50 m. Seit Jahren gibt es immer wieder Beschwerden über den Lärm, der von den hier abgestellten Zügen, Triebwagen und Lokomotiven ausgeht. Als Schallquellen an den abgestellten Fahrzeugen kommen Hilfsaggregate wie Klimaanlagen, luft- bzw. flüssigkeitsbasierte Kühlsysteme der Energieversorgungs- und Traktionssysteme sowie Druckluftkompressoren in Frage. Diese führen zu intermittierenden Dauergeräuschen und seltener zu impulsartigen Einzelereignissen (Entlastung von Druckluftbremsen). In den letzten Jahren gingen darüber hinaus auch Beschwerden über Geruchbelästigung durch mit laufendem Motor abgestellte Diesellokomotiven ein. Bei den Beschwerdeführern stößt der scheinbar sinnlose Lärm und Geruch durch die abgestellten Fahrzeuge auf Unverständnis. Das Umweltamt ist als Untere Immissionsschutzbehörde für das Betriebswerk nicht zuständig. Nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) ist das Eisenbahnbundesamt (EBA) die für die Überwachung von Bahnanlagen, auch auf Grundlage anderer Gesetze und Verordnungen, zuständige Behörde. Die Überwachung des EBA schließt auch die umweltrechtlichen Belange des Immissionsschutzes ein. Sofern im Umweltamt Beschwerden zu Bahnanlagen eingehen, werden bei telefonischen Beschwerden die Beschwerdeführer gebeten, sich direkt an das Eisenbahnbundesamt oder die Deutsche Bahn als Verursacher zu wenden. Schriftlich, per Fax oder eingehende Beschwerden werden an das EBA weitergeleitet. RSD Vorlage Das EBA teilte auf Nachfrage dem Umweltamt mit, dass es den Abstellbahnhof Düsseldorf als planfestgestellte Verkehrsanlage betrachtet, die Bestandsschutz genießt. Der Abstellbahnhof wird als Verkehrsanlage nach 38 BImSchG i.v.m. der 16. BIm- SchV (Verkehrslärmschutzverordnung) eingestuft, an die die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen erst wieder geprüft werden, wenn eine Neuerrichtung oder wesentliche Änderung der Bahnanlage erfolgt. Dies sei derzeit nicht der Fall. Seite 1 von 2

41 Vorlage 19/ 30/2017 Das EBA sei nach eigenen Angaben in der Vergangenheit bereits mehrfach Anwohnerbeschwerden nachgegangen. Gemeinsam mit den verantwortlichen Unternehmen sei nach Lösungen gesucht worden, um die Situation im Sinne der Anwohner zu verbessern. Im Ergebnis habe die Bahn ihr Betriebskonzept bereits soweit wie möglich optimiert, etwa hinsichtlich der genauen Abstellorte. Es sieht keine weiteren Handlungsmöglichkeiten. Aktuell wurde vom Bayer. Verwaltungsgerichtshof zur "Anordnung zur Ermittlung von durch abgestellten Zug verursachte Schallemissionen bzw. -immissionen" ein Urteil gesprochen, das eine Änderung der Beurteilungsgrundlage zur Folge hat. Es können nun deutlich strengere Anforderungen an den Lärmschutz gestellt werden und, anders als bisher, auch ohne eine Änderung der Anlage angewendet werden. Das EBA teilte dem Umweltamt, bezogen auf das o.g. Urteil und die daraus resultierenden Handlungsmöglichkeiten bezüglich der von den Anwohner oftmals als unerträglich empfundenen Lärmbelästigung, mit, dass das EBA zunächst die Rechtskraft (Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes) abwarten und somit in ähnlich gelagerten Fällen derzeit nicht tätig würde und begründet dies damit, dass man nicht die Anzahl der Gerichtsverfahren unnötig in die Höhe treiben möchte, denn die Gegenseite würde voraussichtlich jede ähnliche Entscheidung des EBA erneut beklagen. Das EBA übt daher auch in Düsseldorf sein Aufgreifermessen dahingehend aus, in der Sache vorläufig nichts weiter zu unternehmen. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Umweltschutz /- 1 1) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erf asst. Amt / Institut: Umweltamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Stulgies RSD Vorlage Seite 2 von 2

42 Vorlage 19/ 28/2017 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Ausgleichszahlungen an "atmosfair" für das Jahr Information - Der Rat der Stadt hat am beschlossen, zukünftig bei allen Flügen, die Ratsmitglieder und Beschäftigte der Verwaltung unternehmen, eine Ausgleichszahlung zur Kompensation der damit verbundenen Treibhausgasemissionen an atmosfair oder eine andere Initiative zu zahlen. Für das Jahr 2016 wurden 7.917,00 Euro an atmosfair überwiesen. Diese Mittel werden wie im Vorjahr zur Förderung des Projektes Biogas aus Kuhdung in Indien verwendet. Laut beigefügtem Zertifikat kann mit diesem Beitrag der Bau von 101 Biogasanlagen finanziert werden. Die Stadt Düsseldorf kompensiert mit atmosfair somit 344 Tonnen Kohlendioxid. Das Projekt wurde im Ausschuss für Umweltschuss am ausführlich vorgestellt. Die Umsetzung des Projektes vor Ort sowie die Angaben zu den erzielten Einsparungen werden durch externe und unabhängige Prüfer vom TÜV und dem UN-Klimasekretariat fortlaufend kontrolliert und bestätigt. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Umweltschutz /-² 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erf asst. Anlagen: X beigefügt nicht vorhanden Nr. Anlage 1 Zertifikat atmosfair für 2016 Amt / Institut: Umweltamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Stulgies RSD Vorlage Seite 1 von 1

43 Landeshauptstadt Düsseldorf kompensiert mit atmosfair kg CO2 Treibhausgase. Was bewirkt Ihr Klimaschutzbeitrag? Mit Ihrem Klimaschutzbeitrag in Höhe von 7.917,00 Euro unterstützen Sie folgendes Projekt: Bau von Biogasanlagen für Haushalte in Bagepalli Mit Ihrem Beitrag kann der Bau von 101 Biogasanlagen finanziert werden. atmosfair betreibt seine Projekte nach den im Kyoto-Protokoll verankerten Regeln des Clean Development Mechanism (CDM) und zusätzlich dem von internationalen Umweltorganisationen etablierten Gold Standard. Unabhängige, von den Vereinten Nationen zugelassene Organisationen (z.b. TÜV) kontrollieren die tatsächliche CO2-Minderung der Projekte. Mehr auf atmosfair.de

44 Vorlage 61/ 81/2017 X öffentlich nicht öffentlich Sitzung des APS am Vorlage Nr. 61/81/2017 Bebauungsplan-Entwurf Nr. 01/010 Aufstellung - Ulmer Höh`- Südteil - Öffentlichkeitsbeteiligung Behördenbeteiligung Öffentliche Auslegung RSD Vorlage Seite 1 von 5

45 Vorlage 61/ 81/2017 Vorlage Nr. 61/81/2017 Bebauungsplan-Entwurf Nr. 01/010 - Ulmer Höh`- Südteil - - Aufstellung - Einwendungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung - Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung - öffentliche Auslegung Beschlussentwurf: BV Die Bezirksvertretung 1 wird hiermit gem. 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 01/010 - Ulmer Höh`- Südteil - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. AWM OVA Der Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung wird hiermit gem. 20 Abs. 3 Nr. 1 der Zuständigkeitsordnung zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 01/010 - Ulmer Höh`- Südteil - angehört und em-pfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss stimmt dem Bebauungsplan- Entwurf Nr. 01/010 - Ulmer Höh`- Südteil - im Rahmen seiner Mitwirkung gem. 12 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung zu und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. RSD Vorlage Seite 2 von 5

46 Vorlage 61/ 81/2017 AUS Der Ausschuss für Umweltschutz stimmt dem Bebauungsplan-Entwurf Nr. 01/010 - Ulmer Höh`- Südteil - im Rahmen seiner Mitwirkung gem. 18 Abs. 4 der Zuständigkeitsordnung zu und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. Hinweis: Aussagen zu den umweltrelevanten Belangen sind in der Begründung zum vorliegenden Bebauungsplan-Entwurf im Teil B Umweltbericht gem. 2 a BauGB enthalten. APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt gemäß 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 04. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057), für ein Gebiet etwa zwischen dem Gelände der ehemaligen JVA Ulmer Höh` im Norden, der Metzer Straße im Osten, dem Spichernplatz im Süden und der Ulmenstraße im Westen - maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß 9 Abs. 7 BauGB im Bebauungsplan-Entwurf Nr. 01/010 - Ulmer Höh`- Südteil -, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, - einen Bebauungsplan aufzustellen, der vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll: - Ausweisung von Allgemeinen Wohngebieten (WA) RSD Vorlage II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der Behandlung der Einwendungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung aufgrund 3 Abs. 1 BauGB gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage zu und empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gem. 2 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. Seite 3 von 5

47 Vorlage 61/ 81/2017 III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der Behandlung der Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung aufgrund 4 BauGB gemäß Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage zu und empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gem. 2 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. IV. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt dem Bebauungsplan-Entwurf Nr. 01/010 - Ulmer Höh`- Südteil - und seiner Begründung für die öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 i.v.m. 245 c BauGB zu. Sofern keine Stellungnahmen abgegeben werden, empfiehlt der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den vorliegenden Entwurf als Satzung zu beschließen. Hinweis: Der Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. 3 Abs. 2 wird vorbehaltlich der rechtsverbindlichen Unterzeichnung des Städtebaulichen Vertrags gefasst. RSD Vorlage Seite 4 von 5

48 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und /-² Stadtentwicklung Ausschuss für Wohnungswesen und /-² Modernisierung Ausschuss für Umweltschut z /-² Bezirksvertretung /-² Vorlage 61/ 81/2017 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erf asst. Anlagen: X beigefügt nicht vorhanden Nr. Anlage 1 Sachdarstellung 2 Einwendungen aus Öffentlichkeitsbeteiligung 3 Begründung Teil A 4 Begründung Teil B 5 Textliche Festsetzungen 6 Planverkleinerung Alternative: keine Amt / Institut: Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Zuschke RSD Vorlage Seite 5 von 5

49 Vorlage Nr. 61/81/2017 Sachdarstellung: Nach Verlagerung der Justizvollzugsanstalt von Düsseldorf nach Ratingen im Februar 2012 eröffnet sich die Chance, die Flächen unter Einbeziehung weiterer, unmittelbar angrenzender Flächen auf benachbarten Grundstücken neu zu entwickeln. Vorrangiges Ziel der Planung ist die Schaffung neuer Wohnbauflächen für unterschiedliche Wohnformen und Wohntypologien im Bereich eines städtebaulich qualifizierten Geschosswohnungsbaus. Von Mai bis Oktober 2012 wurde zur städtebaulichen Qualifizierung ein Wettbewerb für das gesamte Areal der Ulmer Höh durchgeführt. Der Siegerentwurf stammt von dem niederländischen Büro BDP Khandekar aus Rotterdam. Auf Grundlage des Siegerentwurfs wurde das Bebauungsplanverfahren Ulmer Höh (B-Plan Nr. 01/004) eingeleitet. Am fand die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. 3(1) BauGB statt. Der heutige Nordteil der Ulmer Höh`(Areal des ehem. JVA Gebäudes) und der Südteil (angrenzender südlicher Bereich bis Spichernplatz) sind im Eigentum verschiedener Investoren. Der Nordteil ist im Besitz des Bau- und Liegenschaftsbetriebes (BLB NRW). Der Südteil ist im Eigentum des Sozialdienstes katholischer Frauen und Männer Düsseldorf e.v. (SKFM), Wohnen in Düsseldorf auf der Ulmer Höh GmbH & Co.KG sowie privater Eigentümer. Während der BLB NRW plant, das Areal vor der Planrechtschaffung zu veräußern, waren die Eigentümer des Südteils bereit das Areal zu entwickeln. Daher wurde die weiterführende Planung ausgelöst. Aus diesem Grund wurde im APS am eine Trennung der beiden Areale Ulmer Höh - Nordteil (B-Plan Nr. 01/011) und Ulmer Höh - Südteil (B-Plan Nr. 01/010) beschlossen. Das B-Planverfahren Ulmer Höh - Südteil (B-Plan Nr. 01/010) wurde weitergeführt. Im April und Mai 2016 wurde die Ämter- und Trägerbeteiligung gem. 4(2) BauGB durchgeführt. Die Stellungnahmen wurden in der Planung berücksichtigt. Hier:Herbeiführung des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung gem. 3(2) BauGB Stand: , Vorlage Nr. 61/ 81 /2017

50 Anlage 1 zur Vorlage Nr. 61/81/2017 Einwendungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 01/004 - Ulmer Höh`- Ort: Zionskirche, Ulmenstraße Zeit: 17. Juni 2014, Uhr bis Uhr Anwesend: Frau Schmidt, Bezirksvorsteherin ca. 120 Bürgerinnen und Bürger 7 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung Frau Schmidt begrüßt die anwesenden Bürgerinnen und Bürger und stellt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung vor. Sie erläutert den Ablauf der Veranstaltung und weist darauf hin, dass es nach dem Vortrag der Verwaltung die Möglichkeit für Fragen und Anregungen gibt. Frau Orzessek-Kruppa, Leiterin des Stadtplanungsamtes, erläutert das Ablaufschema der Bauleitplanung. Diese Veranstaltung dient der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Entwurf (Plan Nr. 01/004 Ulmer Höh ). Im Rahmen der Veranstaltung können mündlich Anregungen und Vorschläge zu Protokoll gegeben werden. Zudem können nach der Veranstaltung Anregungen mündlich oder schriftlich beim Stadtplanungsamt abgegeben werden. Stand: , Vorlage Nr. 61/ 81 /2017

51 Die eingegangenen Anregungen werden geprüft und wenn möglich, in den Bebauungsplanvorentwurf eingearbeitet. Der so erarbeitete Bebauungsplanentwurf wird dann nach Beschluss der politischen Gremien für die Dauer eines Monats im Stadtplanungsamt öffentlich ausgelegt. Hier besteht wieder die Möglichkeit für alle Bürgerinnen und Bürger ihre Anregungen schriftlich oder mündlich zu Protokoll zu bringen. Frau Orzessek-Kruppa weist in diesem Zusammenhang auf die Informationen im verteilten Umdruck hin. Außerdem gibt sie einen Rückblick auf das bisherige Verfahren bis zum aktuellen Verfahrensstand. Von Mai bis September 2012 hat für das Plangebiet ein städtebaulicher Wettbewerb mit sechs Planerteams stattgefunden. Der Siegerentwurf stammt vom niederländischen Büro BDP Khandekar. Im Anschluss erläutert Herr Baackmann, dass der Siegerentwurf aufgrund der Jury- Empfehlungen überarbeitet wurde. Er stellt das Wettbewerbsergebnis von 2012 dem überarbeiteten Stand von 2014 gegenüber und erklärt die Änderungen und Anregungen, die in die Planung eingeflossen sind. Er weist darauf hin, dass der Flächennutzungsplan parallel zum Bebauungsplanverfahren geändert wird. Nach der Vorstellung der Planinhalte eröffnet Frau Schmidt die Diskussion und bittet um Wortmeldungen und Stellungnahmen. Alle Fragen und Anregungen zum städtebaulichen Entwurf werden nachfolgend nach Themen sortiert wiedergegeben: - Halle 29 (Fa. Gerry Weber) - Verkehr - Nutzungen - Handlungskonzept Wohnen - Lärmschutz - Freiraumplanung, insb. Bäume - Investoren, Grundstückserwerb, Vermietung - Sonstige Themen (Einzelbelange) - Weiteres Vorgehen, Verfahren, zeitlicher Ablauf Stand: , Vorlage Nr. 61/ 81 /2017

52 Es werden folgende Fragen und Anregungen zum Bebauungsplan-Vorentwurf vorgebracht: Halle 29 (Fa. Gerry Weber) 1. Ein Bürger stellt dar, dass die Halle 29 ein großer Riegel an der nördlichen Grenze des Gebietes sei. Er fragt, ob die Halle auf irgendeine Art durchquert werden könne und ob der Stadt hierzu eine Zustimmung von Gerry Weber vorliege. Antwort Grundsätzlich ist im nördlich angrenzenden Bebauungsplan in dem Bereich der Halle ein Gehrecht festgesetzt. Das neue Quartier kann aber auch unabhängig von einer Durchwegung der Halle 29 entwickelt werden. 2. Ein Bürger fragt, wie die Halle erschlossen werde, wenn die nördliche Erschließung im Plangebiet nun wegfalle. Antwort Da die Halle bereits im Bestand vorhanden ist, ist sie auch schon erschlossen. Die nördliche, nun entfallende Zuwegung, ist zur Erschließung der Halle also nicht erforderlich. 3. Ein Bürger behauptet, dass Herr Oberbürgermeister Elbers Herrn Weber eingeräumt habe, erweitern zu dürfen. Er fragt, wie das möglich sei und ob das an die Halle 29 angrenzende Grundstück ein städtisches Grundstück sei oder ob es dem BLB gehöre. Antwort Gerry Weber hat Interesse an einer Standortsicherung signalisiert. Derzeit gibt es allerdings bei der Firma Gerry Weber Veränderungen, deren Auswirkungen unbekannt sind. Oberbürgermeister Elbers hat gesagt, dass er den Modestandort unterstützen und an dieser Stelle planungsrechtlich ermöglichen möchte. Grundsätzlich wurde eine Stand: , Vorlage Nr. 61/ 81 /2017

53 Erweiterung auch im Rahmen des Wettbewerbs berücksichtigt. Das angrenzende Grundstück gehört dem BLB. 4. Ein Bürger fragt, wie viele Wohnungen durch die Gewerbeerweiterung wegfallen würden. Antwort Derzeit sind im Planentwurf 480 Wohneinheiten vorgesehen. Das Wettbewerbsergebnis hat 400 Wohneinheiten angeboten. Der nördliche Teilbereich ist als Mischgebiet ausgewiesen, so dass nicht nur eine Nutzung, sondern z.b. im EG Showrooms und in den oberen Geschossen Wohneinheiten möglich sind. 5. Ein Bürger fragt, ob es Planungen gebe, die Rückwand der Halle 29 mit einem Wasserspiel aufzuwerten. Antwort Detailplanungen zur Halle werden zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Verkehr 6. Eine Bürgerin fragt, ob die Tiefgarage als Quartiersgarage hergestellt werden könne. Antwort Der Vorschlag einer Quartiersgarage wird ins Protokoll aufgenommen, intern geprüft und im Rahmen des Verfahrens beantwortet. 7. Eine Bürgerin ist der Meinung, dass die Planung sehr viele oberirdische Erschließungswege, Zugänge zu Tiefgaragen und zahlreiche Wege im Gelände zeige. Sie fragt, ob es nicht sinnvoller wäre, alle diese Wege unterirdisch anzuordnen. Bislang sei die Metzer Straße eine ruhige Straße. Durch die Planung werde sie zur Durchgangsstraße. Die Fahrradsituation sei in den Plänen nicht deutlich zu erkennen, dafür seien fast zwei Stellplätze pro Wohneinheit geplant Stellplätze. Da viele ältere Menschen den Wunsch hätten in dieses Gebiet zu ziehen, die mit dem Fahrrad und nicht mit dem Auto mobil seien, solle die Fahr- Stand: , Vorlage Nr. 61/ 81 /2017

54 radsituation verbessert werden. Eine andere Bürgerin schließt sich an und behauptet, dass die Metzer Straße schon heute nicht ruhig sei. Es gebe dort viel Parkverkehr. Sie hat die Befürchtung, dass die Metzer Straße zur Schnellstraße werde. Antwort Eine ausschließliche, unterirdische Zuwegung ist nicht möglich. Es sind oberirdische Wege für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge erforderlich. Die Metzer Straße ist für die Erschließung des Gebietes wichtig. Insofern wird es verkehrliche Auswirkungen geben. In welchem Umfang müssen Gutachten im Rahmen des Verfahrens zeigen. Die Befürchtung, dass die Metzer Straße zu einer Durchgangsstraße werde, ist jedoch unbegründet. In den etwa 950 Stellplätzen sind nicht nur Stellplätze für das Wohnen, sondern auch für das Gewerbe enthalten. Der ruhende Verkehr wird überwiegend in Tiefgaragen untergebracht. So entsteht eine grüne, autofreie Mitte. Fahrradabstellplätze werden ebenfalls bereitgestellt. 8. Ein Bürger regt an, dass beim Bau der Tiefgaragen darauf geachtet werden solle, dass die einzelnen Stellplätze eine den immer größer werdenden Autos angemessene Größe hätten und die Abstände zwischen den Pfeilern groß genug seien. Antwort Es gibt eine Norm, welche Maße ein Stellplatz aufzuweisen hat. Der Hinweis wird in das Protokoll aufgenommen. 9. Ein Bürger erkundigt sich, ob es behindertengerechte Stellplätze geben werde. Antwort Die Errichtung behindertengerechter Stellplätze ist sinnvoll - vor allem im Hinblick auf die gemischte Bevölkerungsstruktur, die in dem Gebiet angestrebt wird. Der Hinweis wird aufgenommen und von der Verwaltung geprüft. Stand: , Vorlage Nr. 61/ 81 /2017

55 10. Ein Bürger fragt, ob es richtig sei, dass man auf ein Verkehrsaufkommen von Kfz pro Tag komme, wenn man alle Verkehrsdaten aus dem Plan zusammenrechnet. Antwort Es müssen die ein- und ausfahrenden Pkw zugrunde gelegt werden. Daher müssen die auf dem Plan stehenden Zahlen verdoppelt werden. Allerdings handelt es sich bei diesen Zahlen lediglich um Grundannahmen, die im Laufe des Verfahrens durch ein Verkehrsgutachten überprüft werden müssen. 11. Zwei Bürger sind der Meinung, dass zu viele Stellplätze im Plangebiet geplant seien. Sie halten den angesetzten Stellplatzschlüssel von 1:1,25 für zu hoch. Sie fragen, ob jeder Einwohner Anspruch auf einen eigenen Pkw und Stellplatz haben müsse. Die Gesellschaft werde altern, die Verkehrskonzepte würden moderner, es gebe Kfz-einsparende Organisationsmodelle. Sie fragen, ob dadurch nicht weniger Stellplätze notwendig würden. Antwort In Düsseldorf wird pro Wohneinheit ein Stellplatz auf privatem Grundstück gefordert. Vielleicht wird durch die neue politische Zusammensetzung Bewegung in dieses Thema kommen, aber das ist bislang noch nicht absehbar. Darüber hinaus zusätzlich Besucherstellplätze zu fordern, ist sinnvoll und notwendig. Das zeigen bereits andere, aktuelle Baugebiete, wie beispielsweise das Projekt Reitzensteinkaserne. Dort wurden die erforderlichen, nachzuweisenden Stellplätze aufgrund der guten ÖPNV-Verbindung reduziert. Jetzt gibt es die ersten Stimmen, die über zu wenige Stellplätze klagen. Stand: , Vorlage Nr. 61/ 81 /2017

56 Nutzungen 12. Ein Bürger äußert den Wunsch nach einem Bürgersaal mit Räumen für Künstler auf verschiedenen Etagen. In Bilk gebe es zwei Säle, in Garath einen. Sie bräuchten auch einen Bürgersaal. Er fragt, ob dies im Plangebiet ermöglicht werde. Antwort In der Planung kann die Möglichkeit zur Errichtung eines Bürgersaals mitberücksichtigt werden. Die Frage der Realisierung eines solchen Angebotes muss parallel als öffentliches oder privates Projekt geklärt werden. 13. Ein Bürger fragt, ob auch weiterhin Platz für ein Hotel, wie es von Gerry Weber einmal geplant gewesen sei, wäre. Antwort Ein Hotel ist planungsrechtlich zulässig, da es sich dabei um eine gewerbliche Nutzung handelt. In diesem Zusammenhang wird jedoch darauf hingewiesen, dass bei der Umsetzung von Gewerbe die Anzahl an Stellplätzen höher wäre gegenüber einer Wohnnutzung. 14. Ein Bürger fragt, ob es Pläne auf dem Grundstück des BLB gebe, ein Studentenwohnheim zu errichten und wenn ja, wie viele Wohneinheiten dadurch für die Allgemeinheit wegfielen. Antwort Studentenwohnungen im Plangebiet werden als Wohnnutzung im Gebiet möglich sein und werden unterstützt. Stand: , Vorlage Nr. 61/ 81 /2017

57 Handlungskonzept Wohnen (HKW) 15. Ein Bürger fragt, ob das Handlungskonzept Wohnen weiterhin Bestand haben werde. Außerdem möchte er wissen, was preisgedämpfter Wohnraum bedeute. Antwort Das HKW wird so zur Anwendung kommen, wie es vom Rat der Stadt Düsseldorf beschlossen worden ist. Möglicherweise gibt es beim Grundstück des BLB eine höhere Quote für den sozialen Wohnungsbau. Lärmschutz 16. Eine Bürgerin berichtet, dass sie sich im Verein Wohnen in Gemeinschaft engagiere. Sie regt an, dass besonders auf den Lärmschutz an den Gebäuden rings um die zwei Kitas geachtet werden solle, um Wohnen dort erträglich zu machen. Antwort Zum Kinderlärm gibt es ein höchstrichterliches Urteil, dass dies kein Lärm ist. Zudem ist auf dem Grundstück Mehrgenerationenwohnen gewünscht, da gehört Kinderlärm dazu. 17. Eine Bürgerin regt vertretend für den Verein Wohnen in Gemeinschaft an, in der Straße Flüsterasphalt zu verlegen. Antwort Der Hinweis zum Flüsterasphalt wird ins Protokoll aufgenommen und überprüft. Freiraumplanung, insb. Bäume 18. Eine Bürgerin regt an, dass der Baumbestand sorgsam aufgenommen und geschützt werden solle. Auf die Tiefgarage solle viel Substrat aufgeschüttet werden, damit die Bäume auch dort bei einem möglichen Sturm stehen blieben. Des Weiteren bittet sie, dass tatsächlich so viel Grün realisiert werde, wie es derzeit auf den Plänen zu sehen ist. Eine Bürgerin schließt sich an und bekräftigt die Anregungen zum Grün. Sie bittet, dass mögliche Planungen zur Anbindung an den 2. grünen Ring in den nächsten Plänen dargestellt werden sollen. Stand: , Vorlage Nr. 61/ 81 /2017

58 Eine weitere Bürgerin stellt dar, dass die Planung bemüht sei, Bäume zu erhalten. Sie fragt, ob der Entwurf noch einmal überplant werde, falls durch den Sturm Bäume zerstört worden seien, um ggf. alte Bäume zu schützen, die nicht zerstört worden seien. Außerdem möchte sie wissen, ob Mietergärten möglich seien. Antwort Detailplanungen zu den Bäumen werden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erfolgen. In diesem Zuge wird auch die Freiraumplanung konkretisiert. Investoren, Grundstückserwerb, Vermietung 19. Eine Bürgerin ist der Meinung, dass es in der näheren Umgebung des Plangebietes bereits einen sozialen Brennpunkt gebe. Um eine weitere Verschärfung zu vermeiden, sei es vielleicht sinnvoll, die Genossenschaft bei der Vermietung der Wohneinheiten einzubinden. Antwort Wir nehmen die Schilderung des sozialen Brennpunkts in der Nachbarschaft als Hinweis auf und werden Auswirkungen auf die Planungsziele prüfen. 20. Ein Bürger dankt der Stadt dafür, dass sie die Planung so schnell auf den Weg gebracht habe. Er behauptet, dass der BLB kein Studentenwohnen realisieren werde. Außerdem bittet er, sich nicht in Abhängigkeit von einem Investor zu bringen und fordert die Stadt auf, sich gedanklich von Gerry Weber abzukoppeln. Er führt aus, dass er einen Block vor der Halle gegenüber einem Gehrecht bevorzuge, wenn man dadurch eine Abhängigkeit ausschließen könne. Antwort Der BLB wird voraussichtlich nicht selbst als Entwickler auftreten, sondern zuvor das Grundstück als Ganzes an einen anderen Investor veräußern. Grundsätzlich kann die Stadt dem BLB nichts vorschreiben. Der BLB hat sich jedoch an die Vorgaben und Auflagen des Landes zu halten. Aber es gibt ja auch noch andere Eigentümer im Plangebiet. Stand: , Vorlage Nr. 61/ 81 /2017

59 Der Entwurf ist so konzipiert, dass er auch ohne die Zusammenarbeit mit Gerry Weber umsetzbar ist. Der an die Halle 29 angrenzende Baublock funktioniert auch ohne Durchwegung. 21. Ein Bürger sagt, dass er gern im neuen Plangebiet wohnen wollen würde. Er möchte wissen, wie er das umsetzen könne. Eine Bürgerin schließt sich an. Die Initiative Wohnen in Gemeinschaft stelle sich dieselbe Frage. Außerdem will sie wissen, wann das Gefängnis abgerissen werde. Antwort Bevor der Entwurf realisiert werden kann und Wohnungen im Plangebiet entstehen werden, müssen die Bauleitplanverfahren abgeschlossen werden. Dafür ist unter anderem auch diese Veranstaltung wichtig, um die Bauleitplanverfahren voran zu bringen. 22. Eine Bürgerin stellt sich als Vertreterin des Vereins Wohnen mit Kindern vor. Sie berichtet, dass es schwierig sei Grundstücke für Baugruppen zu reservieren. Sie fragt, ob dies im Plangebiet möglich sein werde. Außerdem spricht sie sich dafür aus, die geplante Kindertagesstätte mit anderen Kindertagesstätten zu vernetzen. Antwort Die Verwaltung meldet das Interesse des Vereins Wohnen mit Kindern gerne an die derzeitigen Grundstückseigentümer weiter. Voraussichtlich können konkrete Gespräche aber erst mit den zukünftigen Grundstückseigentümern und Investoren geführt werden. Die Anregung zur Kindertagesstätte wird aufgenommen. 23. Eine Bürgerin möchte wissen, ob die Grundstücke von allen drei Eigentümern an einen Investor verkauft werden sollen. Antwort Es ist eine Planung für das gesamte Gebiet und nicht nur für einen Eigentümer. Stand: , Vorlage Nr. 61/ 81 /2017

60 Grundsätzlich sollen nicht noch mehr Eigentümer hinzugezogen werden. Je mehr Eigentümer involviert sind, desto schwieriger ist es, einen Städtebaulichen Vertrag abzuschließen. 24. Ein Bürger fragt, ob eine Grundstücksteilung nach dem Bebauungsplan möglich sein werde. Antwort Es wird eine Grundstücksteilung möglich sein. 25. Ein Bürger möchte wissen, ob die Stadt dort Grundstücke erwerben möchte. Ein weiterer Bürger schlägt vor, dass die Stadt per Erbpacht veräußern könne. Dadurch würde das Wohnen preiswerter. Oder die Stadt solle eine Genossenschaft bilden, z.b. mit der Initiative Wohnen in Gemeinschaft, um preiswertes Wohnen zu ermöglichen. Antwort Nach derzeitigem Kenntnisstand ist ein Erwerb der Grundstücke durch die Stadt nicht vorgesehen. Sonstige Themen (Einzelbelange) 26. Eine Bürgerin fragt, welche Abstände zwischen der alten und der neuen Bebauung geplant seien. Antwort Die bauordnungsrechtlich erforderlichen Abstände werden eingehalten. 27. Ein Bürger weist darauf hin, dass es bei der Vorstellung aller Entwürfe den Vorschlag gegeben habe, das Gefängnis zu zerlegen und die Steine als Bodenbelag zu verwenden. Er bittet darum, die Mauern nicht zu verwenden, sondern einen guten Bodenbelag zu verlegen. Antwort Der Hinweis auf einen guten Bodenbelag wird aufgenommen. Stand: , Vorlage Nr. 61/ 81 /2017

61 28. Eine Bürgerin wünscht sich, dass bei Konkretisierung der Planung ausreichend Anzapfstellen für Wasser und Strom vorgesehen werden würden, auf die bei Veranstaltungen (Markt, Feste, usw.) zurückgegriffen werden könne. Antwort Der Hinweis wird aufgenommen. 29. Eine Bürgerin erläutert, dass es auf dem Gelände der Ulmer Höh eine Plakette zur Erinnerung an inhaftierte und ermordete Menschen zur Zeit des Zweiten Weltkriegs gegeben habe. Sie fragt, wie gesichert werden könne, dass diese Plakette auch in der neuen Planung wieder ihren Platz findet. Antwort Einen Gedenkort zur Erinnerung an die Opfer wird es im Plangebiet wieder geben. Zur Standortfindung wird das Kulturamt (Mahn- und Gedenkstätte) in den Planungsprozess einbezogen. Weiteres Vorgehen, Verfahren, zeitlicher Ablauf 30. Ein Bürger weist darauf hin, dass es sowohl in der Verwaltungsspitze als auch bei der Fa. Gerry Weber Umstrukturierungen gegeben habe. Er möchte wissen, wie der zeitliche Ablauf der Einbringung der Vorlagen in die Politik sei. Antwort Als nächster Schritt folgt die öffentliche Auslegung. Bevor die Offenlage durchgeführt wird, muss ein städtebaulicher Vertrag mit dem Investor(en) abgeschlossen sein. Darin wird geregelt, wer welche Kosten trägt, wer welche Einrichtung betreibt usw. Insofern ist derzeit noch keine verbindliche Aussage zum Zeitplan zu machen. Frau Schmidt dankt allen Anwesenden für das Interesse und die vorgebrachten Anregungen. Sie lädt alle Anwesenden noch einmal ein, sich aktiv zu beteiligen und von der Möglichkeit des Vorbringens schriftlicher Stellungnahmen Gebrauch zu machen. Die Veranstaltung endet um 19:30 Uhr. Stand: , Vorlage Nr. 61/ 81 /2017

62 Im Anschluss an die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gingen folgende schriftliche Anregungen zum städtebaulichen Entwurf (Plan Nr. 01/004 - Ulmer Höh ) ein. Sie werden im Folgenden thematisch sortiert beantwortet: 1. Halle 29 (Fa. Gerry Weber) Die Fa. Gerry Weber teilt mit, dass sich das Interesse der Firma am Grundstück verändert habe. Sie benötige zukünftig weniger Ausstellungs- und Stellplatzfläche als zunächst angegeben. Der Einwender gibt des Weiteren an, dass bei einer Bebauung durch einen fremden Investor ein entsprechender Grenzabstand zur Halle 29 einzuhalten wäre. Der Einwender sei aber in diesem Punkt gesprächsbereit. Außerdem teilt die Firma ihr Interesse am Kauf des Eckgrundstücks Ulmen straße/ Halle 29 (Baublock nördlich der Kapelle) mit. Antwort Zu 1 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 2. Verkehr 2.1. Eine Bürgerin regt an, Fahrradpark- und -abstellmöglichkeiten für die Bewohner im Gebiet unterzubringen. Diese sollen den jeweiligen Wohngebäuden zugeordnet, abschließbar und in die unterirdischen Parkhäuser integriert sein. Die Zugänge sollen sowohl über Aufzüge als auch über die Tiefgaragenzufahrten gesichert werden. Eine andere Bürgerin wünscht sich ebenfalls Fahrradparkplätze Eine Bürgerin wünscht Radwege und fußläufige Bezüge vom umliegenden Stadtteil in das neue Areal hinein und gute Querungsmöglichkeiten. Es solle ein möglichst verkehrsberuhigtes Quartier entstehen Ein Bürger gibt an, dass bereits eine gute ÖPNV-Anbindung und eine gute Verbindung an das örtliche und überörtliche Straßennetz vorhanden sei. Er wünscht PKW-Stellplätze für Anwohner. Stand: , Vorlage Nr. 61/ 81 /2017

63 Antwort Zu 2.1 Grundsätzlich werden Fahrradabstellmöglichkeiten im neuen Quartier vorgesehen. Die Anregungen zur konkreten Ausgestaltung werden zur Kenntnis genommen. Zu 2.2 Der städtebauliche Entwurf sieht Wegeverbindungen zwischen der Umgebung und dem neuen Quartier vor. So wird insbesondere über die geplante öffentliche Freifläche eine solche Verknüpfung hergestellt. Das Verkehrskonzept ist so gestaltet, dass Schleichverkehre durch das Quartier vermieden werden. Der ruhende Verkehr wird größtenteils in Tiefgaragen untergebracht. Auch im Übrigen sind nur notwendige Erschließungsstraßen vorgesehen. Das Quartier wird in Folge dessen verkehrsarm sein. Zu 2.3 Private Stellplätze müssen entsprechend der geplanten Nutzungen nachgewiesen werden. 3. Nutzungen/ Infrastruktur 3.1. Zwei Bürgerinnen regen verschiedene Nutzungen im Quartier an: - Räume für Kleingewerbe und Praxen/ Geschäftsräume für Gewerbetreibende mit Wohnraum - Gemeinschaftsräume und Räume für Nachbarschaftsarbeit - Proberäume für Musikgruppen - Gastronomie 3.2. Eine Bürgerin und ein Bürger bitten, die Nahversorgung zu prüfen und regen an, diese zu sichern und in Abstimmung mit dem Einzelhandel auf der Ulmenstraße, der Rather Straße und am Spichernplatz ggf. zu erweitern Eine Bürgerin und ein Bürger wünschen Dienstleistungsangebote (Reinigung, Fahrradladen, Pflegeservice, Haushaltsservice // Essen auf Rädern, Fahrdienst, Kontakttelefon und Besuchsdienst, handwerklicher Hilfsdienst für kleinere Reparaturen etc.). Stand: , Vorlage Nr. 61/ 81 /2017

64 Antwort Zu 3.1 Die gewünschten Nutzungen werden planungsrechtlich durch den neuen Bebauungsplan ermöglicht. Zu 3.2 Die Anregungen zum Einzelhandel werden zur Kenntnis genommen und im Laufe des Verfahrens geprüft. Zu 3.3 Dienstleistungsorientiertes Gewerbe soll entlang der Ulmenstraße (im Erdgeschoss) und im Übergang zur Halle 29 der Fa. Gerry Weber ermöglicht werden. 4. Soziales 4.1. Ein Bürger regt an, ein Quartiersmanagement mit Ansprechpartnern vor Ort zu gründen, um ggfs. Hilfen zu organisieren und auftretende Probleme lösen zu können. Es sollen gegenseitige Unterstützungsmöglichkeiten geschaffen werden. Außerdem regt er an, die Möglichkeit zur ehrenamtlichen Beteiligung der Bewohner im Viertel zu schaffen Eine Bürgerin äußert den Wunsch, dass die Wohnbedürfnisse der umzugswilligen Derendorfer/innen berücksichtigt werden. Heimatgefühle sollen geachtet werden. Sie regt an, Personen durch Integration und Inklusion in die Nachbarschaft mit einzubinden. Antwort Zu 4.1 Der Wunsch nach einem Quartiersmanagement wird an die Investoren weitergegeben. Zu 4.2 Die Stadtverwaltung Düsseldorf hat zur Förderung besonderer Wohnformen eine Servicestelle beim Wohnungsamt eingerichtet. Hier haben bereits Gespräche mit der Bürgerin stattgefunden. Stand: , Vorlage Nr. 61/ 81 /2017

65 5. Wohnen 5.1. Ein Bürger und eine Bürgerin regen an, im Quartier bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und verschiedene Wohnformen zu fördern, beispielsweise Wohnen in Gemeinschaft (mit Gemeinschaftsräumen), genossenschaftliches Wohnen betreutes Wohnen, Seniorenwohnen, Mehrgenerationenwohnen oder Studentenwohnen Außerdem wünschen sie geförderten Wohnungsbau. Antwort Zu 5.1 Durch das Handlungskonzept ZUKUNFT.WOHNEN DÜSSELDORF wird sichergestellt, dass nicht nur im hochpreisigen Segment Wohnungen geschaffen werden, sondern auch bezahlbarer Wohnraum entsteht. Außerdem ermöglicht der städtebauliche Entwurf ganz unterschiedliche Wohnformen. Zu 5.2 Gemäß den Regelungen des Handlungskonzeptes ZU- KUNFT.WOHNEN DÜSSELDORF werden 20 Prozent aller Wohnungen im geförderten Wohnungsbau entstehen. Anm.: Nach Beschluss am im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung werden auf der Landesliegenschaft bis zu 50 Prozent aller Wohnungen gefördert sein. 6. Nachhaltigkeit 6.1. Ein Bürger spricht sich dafür aus, dass das neue Wohnquartier energieeffizient gestaltet werden sollte. Energiesparende Techniken sollen für alle Wohnungen und Gebäude eingesetzt werden (Erdwärme, Wärmedämmung, Solartechnik etc.) Ein Bürger fordert ausreichenden Schutz vor Verkehrslärm und Lärm durch Gewerbebetriebe. Eine Bürgerin spricht sich ebenfalls für Lärmschutz aus. Jede Generation brauche ihren Ort und ihre Zeit, wo sie unter sich, ungestört laut oder leise sein könne Eine Bürgerin regt an, Nachhaltigkeit durch Kooperation mit der Politik, der Verwaltung und den Investoren zu schaffen. Stand: , Vorlage Nr. 61/ 81 /2017

66 Antwort Zu 6.1 Der künftige Bebauungsplan wird so gestaltet sein, dass energieeffiziente Techniken wie die Nutzung von Solarenergie zum Einsatz kommen können. Zu 6.2 Im Rahmen des Verfahrens werden schalltechnische Gutachten gefordert und die nach den Ergebnissen erforderlichen lärmschützenden Maßnahmen ergriffen. Zu 6.3 Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. 7. Bebauung 7.1. Eine Bürgerin regt an, bei der Bebauung architektonische Beziehungen zu den Wohngebäuden der Umgebung herzustellen. Sie gibt an, dass der Baustoff im Bestand vorwiegend Ziegel sei. Sie bittet um Übernahme des Materials für die Gestaltung der Neubauten Außerdem spricht sie sich gegen Wohnhochhäuser im Quartier aus Weiterhin wünscht sie, die Kapelle und den Gewölbekeller der JVA zu erhalten. Antwort Zu 7.1 Der städtebauliche Entwurf ist in Hinblick auf das Maß der baulichen Nutzung auf die nähere Umgebung abgestimmt. Zu der Gestaltung der Fassaden kann erst zu einem späteren Zeitpunkt eine Aussage getroffen werden. Zu 7.2 Wohnhochhäuser sind nicht vorgesehen. Zu 7.3 Die Kapelle soll auf jeden Fall erhalten werden. Ob auch der Gewölbekeller erhalten werden kann und in welchen Teilen, muss erst noch geprüft werden. Stand: , Vorlage Nr. 61/ 81 /2017

67 8. Freiraum 8.1. Ein Bürger regt an, öffentliche Grünzonen zu erhalten und auszuweiten. Außerdem sollen sie barrierefrei sein Eine Bürgerin bittet, möglichst den alten Baumbestand zu erhalten Außerdem regt sie an, das Quartier an den 2. Grünen Ring anzuschließen Sie schlägt vor, Spielplätze und Aufenthaltsbereiche für junge und ältere Menschen zu installieren Außerdem regt sie an, bei der Gestaltung des Platzes die Möglichkeit einen Wochenmarkt zu schaffen (Wasser/ Sanitär und Strom), zu berücksichtigen Darüber hinaus wünscht sie Treffpunkte mit und ohne Bewirtung im Quartier und Gärten, um die Gemeinschaft der Nachbarschaft zu stärken. Antwort Zu 8.1 Im städtebaulichen Entwurf ist eine zentrale Grünfläche (footprint der ehemaligen JVA) vorgesehen. Zu 8.2 Der Siegerentwurf zeichnet sich dadurch aus, dass wichtiger Baumbestand erhalten werden kann. Zu 8.3 Das Plangebiet liegt nicht direkt am 2. Grünen Ring, so dass eine unmittelbare Vernetzung nicht möglich ist. Durch die geplanten Wegebeziehungen kann der 2. Grüne Ring aber sehr gut vom Quartier aus erreicht werden. Zu 8.4 Die Anregung wird aufgenommen. Das Freiraumkonzept wird erst im Laufe des Verfahrens konkretisiert. Zu 8.5 Die Anregung wird aufgenommen. Zu 8.6 Treffpunkte im Quartier werden angeboten. Stand: , Vorlage Nr. 61/ 81 /2017

68 9. Barrierefreiheit 9.1. Zwei Bürgerinnen und ein Bürger sprechen sich für ein neues, barrierefreies Wohnquartier aus. Sie fordern barrierefreie Wohnungen, Tiefgaragen, öffentliche Gebäude, Lebens-, Bildungs-, Veranstaltungs- und Begegnungsmöglichkeiten sowie Freiflächen Ein Bürger regt außerdem eine bedarfsgerechte Unterstützung durch Nachbarschaft, Assistenzdienste usw. an. Antwort Zu 9.1 und 9.2 Die Hinweise werden an die Investoren weitergegeben. Stand: , Vorlage Nr. 61/ 81 /2017

69 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 61/81/2017 I. Liste der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 01/010 - Ulmer Höh`- Südteil - vorgebracht haben: 1. AWISTA Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung mbh, Düsseldorf 2. Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW, Eduard-Schulte-Straße 1, Düsseldorf 3. Bezirksregierung Düsseldorf Postfach , Düsseldorf 4. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Postfach 29 63, Bonn 5. Deutsche Telekom Technik GmbH, Postfach , Bochum 6. DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, Am DFS-Campus 10, Langen 7. Gascade, Gastransport GmbH, Kölnische Straße 108, Kassel 8. LVR Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Endenicher Straße 133, Bonn 9. Polizei Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf, Städtebauliche Kriminalprävention, Jürgensplatz 5-7, Düsseldorf 10. Rheinbahn AG, Postfach , Düsseldorf 11. Stadtwerke Düsseldorf AG, Liegenschaften OE 310/2, Postfach , Düsseldorf 12. Unitymedia NRW GmbH, Postfach , Kassel Stand: , Vorlage Nr. 61/ 81 /2017

70 II. Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 01/010 - Ulmer Höh - Südteil - 1. AWISTA Es wird darauf hingewiesen, dass die innere Erschließungsstraße nicht ausreichend zum Wenden von Entsorgungsfahrzeugen dimensioniert sei. Die Wendeanlage brauche einen Durchmesser von 22 m. Alternativ könne eine Ausfahrt zur Metzer Straße vorgesehen werden. Die Entsorgung der innen liegenden Häuser erfolge (nach Erweiterung) über die Stichstraße. Antwort: Im Zuge des Planverfahrens wurde die Planung zum Erschließungsstich weiter ausgearbeitet und die Dimensionierung des Wenderadius mit der AWISTA abgestimmt. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass eine Durchfahrt zur Metzer Straße nicht möglich ist. Die vorhandene Durchfahrt im Bereich des Gebäudes mit der Hausnummer 6 ist für das Gewicht eines Entsorgungsfahrzeuges nicht ausreichend tragfähig. Der Stellungnahme wird gefolgt. 2. Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW 2.1 Es wird angeregt, die Erschließung von der Metzer Str. als Stichstraße mit öffentlichen Stellplätzen in den südlichen Nordteil nicht auszuschließen. Antwort: Nördlich des bestehenden Kindergartens wird im Bereich des Plangebietes ein Gehrecht und Fahrrecht für Fahrradfahrer zugunsten der Allgemeinheit ausgewiesen und somit eine Durchwegung von der Metzer Straße zur Ulmenstraße planungsrechtlich vorbereitet. Im Zuge der Entwicklung des Ulmer Stand: , Vorlage Nr. 61/ 81 /2017

71 Höh - Nordteils können, sofern z. B. für die Erschließung oder für die Anlage von öffentlichen Stellplätzen erforderlich, entsprechende Flächen in das Planverfahren mit einbezogen und sodann planungsrechtlich vorbereitet werden. Der Stellungnahme wird gefolgt. 2.2 Es wird festgestellt, dass eine Verdichtung der Bebauung des Südteils gegenüber dem Masterplan 2014 vorliege. Eine Verdichtung der Bebauung durch anheben der GRZ und der GFZ, der Zulässigkeit eines weiteren Staffelgeschosses oder eines Vollgeschosses mit 2/3 der Grundfläche sei auch für den Bebauungsplans Nordteil mindestens im gleichen Verhältnis zulässig, eventuell über die im Masterplan 2014 ausgewiesenen Baufelder hinaus. Antwort: Der Siegerentwurf vom Büro BDP Khandekar wurde im Nachgang zum durchgeführten Wettbewerbsverfahren entsprechend der Juryempfehlungen im Sinne einer städtebaulich verträglichen Nachverdichtung überarbeitet. Im Zuge der Trennung des Nordteils und des Südteils wurde der Südteil städtebaulich weiter qualifiziert. Zur Prüfung u. a. der städtebaulichen Dichte wurde seitens der Investoren eine architektonische Mehrfachbeauftragung durchgeführt. Die nun im Südteil vorgesehene und über den Bebauungsplan zulässige Bebauung erfolgt auf Grundlage einer städtebaulichen Qualifizierung unter Berücksichtigung weiterer Belange wie z. B. der Gewährleistung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse. Eine Bestimmung des zulässigen Maßes der baulichen Nutzung für den Nordteil erfolgt im Rahmen eines für diesen aufzustellenden Bebauungsplanes. Auch für den Nordteil ist eine weitergehende städtebauliche Qualifizierung vorgesehen, aus der die entsprechend städtebauliche verträglichen Kennwerte abgelesen werden können. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Stand: , Vorlage Nr. 61/ 81 /2017

72 3. Bezirksregierung Düsseldorf, Dez 53, Immissionsschutz 3.1 Es wird empfohlen, das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland/ Pulheim und das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland / Bonn sowie die zuständige kommunale Untere Denkmalbehörde zur Wahrung sämtlicher denkmalrechtlicher Belange zu beteiligen. Antwort: Das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland/ Pulheim und das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland / Bonn sowie die zuständige Untere Denkmalbehörde wurden beteiligt. Der Stellungnahme wird gefolgt. 3.2 Es wird mitgeteilt, dass hinsichtlich der Erhöhung des lokalen Autoverkehrs innerhalb der Umweltzone seitens der Stadt Düsseldorf eine Luftbelastungsberechnung erarbeitet worden sei, die zu dem Ergebnis gelange, dass die Auswirkungen der Planung vertretbar seien. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 3.3 Es wird festgestellt, dass Maßnahmen aus dem Luftreinhalteplan Düsseldorf von 2013 wie das Verbot der Verbrennung feinstaubbildender Brennstoffe wie Kohle und stückiges Holz zu Heizzwecken der Maßnahme M5/56 entsprechen würden. Andere Maßnahmen des Paketes 5 seien berücksichtigt. Antwort: Eine Festsetzung zur Unzulässigkeit der Verwendung von Kohle und Stückholz zu Heizzwecken wurde in den Bebauungsplan aufgenommen. Weitere Maßnahmen wie z. B. die Maßnahmen M5/54 und M5/58 wurden berücksichtigt. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Stand: , Vorlage Nr. 61/ 81 /2017

73 3.4 Es wird darauf hingewiesen, dass diese Stellungnahme im Zuge der Beteiligung der Bezirksregierung Düsseldorf als Träger öffentlicher Belange erfolge. Es seien daher nur die Fachdezernate beteiligt worden, denen diese Funktion im vorliegenden Verfahren obliege. Dies könne dazu führen, dass in späteren Genehmigungs- oder Antragsverfahren auch (Rechts-) Verstöße geltend gemacht werden können, die in der vorgelegten Stellungnahme nicht dargelegt seien. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 4. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Es wird erläutert, dass, sofern die Höhe baulicher Anlagen einschließlich untergeordneter Bauteile eine Höhe von 30 m nicht überschreite, keine Bedenken bestehen. Sofern diese Höhe überschritten werde, wird darum gebeten, den Träger vor Erteilung einer Baugenehmigung in jedem Einzelfall zu beteiligen. Antwort: Gemäß den im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen ist eine absolute bauliche Höhe von über 30 m nicht zulässig. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 5. Deutsche Telekom Technik GmbH 5.1 Es wird darauf hingewiesen, dass sich im Plangebiet Telekommunikationslinien der Telekom befinden. Es wird darum gebeten, folgende Festsetzung aufzunehmen: ln allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende Trassen mit einer Leitungszone in einer Breite von ca. 0,30 m für die Unterbringung der Telekommunikationslinien der Telekom vorzusehen. Stand: , Vorlage Nr. 61/ 81 /2017

74 Antwort: Der Festsetzungsvorschlag wird im Bebauungsplan nicht berücksichtigt. Die Bestimmungen des Leitungsträgers werden im Zuge der Ausführungsplanung berücksichtigt. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt 5.2 Es wird darauf hingewiesen, dass hinsichtlich von Baumpflanzungen das Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 1989 zu beachten sei. Es wird gebeten sicherzustellen, dass durch die Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien der Telekom nicht behindert werden dürften. Antwort: Das genannte Merkblatt wird im Zuge von Baumpflanzungen beachtet. Im Zuge der Ausführungsplanung wird eine Abstimmung mit relevanten Leitungsträgern vorgenommen. Der Stellungnahme wird gefolgt. 5.3 Es wird darauf hingewiesen, dass es für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger erforderlich sei, dass Baubeginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der Deutschen Telekom Technik GmbH mindestens 6 Monate vor Baubeginn schriftlich anzuzeigen seien. Antwort: Der Hinweis wird im Zuge der weiteren Planung beachtet. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Stand: , Vorlage Nr. 61/ 81 /2017

75 6. DFS Deutsche Flugsicherung Es wird darauf hingewiesen, dass das Plangebiet in einer Entfernung von 3,5 km zum Düsseldorfer Flughafen liege. Belange der DFS seien nicht berührt. Auf das Vorhandensein des Bauschutzbereiches nach 12 LuftVG des Flughafens Düsseldorf wurde hingewiesen. Die Aufgaben der Länder gemäß 31 LuftVG blieben von der Stellungnahme ferner unberührt. Antwort: Der Hinweis auf den Bauschutzbereich des Flughafens Düsseldorf wurde bereits in den Bebauungsplan aufgenommen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 7. Gascade, Gastransport GmbH Es wird dargelegt, dass, sofern externe Flächen zur Deckung des Kompensationsbedarfes erforderlich seien, der Träger erneut zu beteiligen sei. Antwort: Da es sich bei den für eine Bebauung vorgesehenen Flächen des Plangebietes um einen planerischen Innenbereich im Sinne des Baugesetzbuches handelt, gelten Eingriffe im Sinne des 1a Abs. 3 BauGB als bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt bzw. zulässig. Externer Kompensationsbedarf besteht somit nicht. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 8. LVR Amt für Bodendenkmalpflege, Bonn Es wird darauf hingewiesen, dass in Teilen des Plangebiets mit erhaltenen Relikten eines vermuteten Bodendenkmals frühneuzeitliche Schanze zu rechnen sei. Eine solche Schanze sei auf historischen Kartenwerken des 19. Jahrhunderts eingetragen. Es handele sich hierbei um einen Bestandteil der Stand: , Vorlage Nr. 61/ 81 /2017

76 frühneuzeitlichen Befestigung von Düsseldorf. Weitere Daten zu der historischen Schanze würde derzeit die Stadtarchäologie Düsseldorf ermitteln. Es sei davon auszugehen, dass in nicht neuzeitlich unterkellerten Bereichen Relikte der Schanze als Bodendenkmal erhalten seien. Es werde davon ausgegangen, dass bei Realisierung der Planung eine Beeinträchtigung bodendenkmalpflegerischer Belange gegeben sei. Dagegen bestünden erhebliche Bedenken. Es wird darauf hingewiesen, dass die Belange des Denkmalschutzes und die kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen seien und mit dem Ihnen zukommenden Gewicht in die Abwägung einzustellen seien. Es wird folglich darauf hingewiesen, dass eine Aufklärung des Sachverhaltes im Rahmen der Bauleitplanverfahren erforderlich sei, da auf den Flächen mit erhaltenswerter archäologischer Substanz zu rechnen sei. Eine nachträgliche Einschränkung der Bebauungsmöglichkeit sei andernfalls möglich. Antwort: Aufgrund der derzeitigen Flächennutzung des Plangebietes wurden die erforderlichen Sondageflächen mit dem LVR nochmals abgestimmt und etwas angepasst. Im Zuge der im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens durchgeführten archäologischen Untersuchungen wurden drei neuzeitliche Gräben gefunden. Die Grabungsergebnisse wurden durch den Landschaftsverband Rheinland (LVR-Amt für Bodendenkmalpflege) analysiert. Mit vom bestätigte das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege, dass im Ergebnis hinsichtlich der Belange des Bodendenkmalschutzes und der Bodendenkmalpflege keine Bedenken gegenüber der vorliegenden Planung bestehen. Die Bestimmungen der 15 und 16 DSchG werden beachtet. Der Stellungnahme wird teilweise gefolgt. Stand: , Vorlage Nr. 61/ 81 /2017

77 9. Polizei Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf, Städtebauliche Kriminalprävention 9.1 Es wird angeregt, dass die öffentlichen und halböffentlichen Grünflächen im Sinne der Übersichtlichkeit nur mit niedrigen Büschen bzw. Hecken und hochstämmigen Bäumen zu bepflanzen seien. Es wird empfohlen, Sitzbänke so zu gestalten, dass sie nicht zum Liegen geeignet seien, um die Ansammlung von unerwünschten Personengruppen zu verhindern. Des Weiteren wird angeregt, dass Müllsammelcontainer abschließbar zu gestalten und einzufrieden seien, um unerwünschte Müllansammlungen zu verhindern. Die Wege und oberirdischen Stellplätze seien nachts ausreichend zu beleuchten, vor allem der überbaute Durchgang zur Metzer Straße. Antwort: Die Vorschläge zur Gestaltung, Bepflanzung und Beleuchtung öffentlicher und halböffentlicher Flächen sind nicht Bestandteil der Festsetzungen dieses Bebauungsplans. Die Anregungen zur Bepflanzung werden im Rahmen der Freianlagenplanung geprüft. Zur ansprechenden Gestaltung von Müllsammelcontainer wird eine gestalterische Festsetzung in den Bebauungsplan aufgenommen. Eine Beleuchtung des überbauten Durchgangs zur Metzer Straße ist ebenfalls nicht Inhalt des vorliegenden Planverfahrens. Es wird darauf hingewiesen, dass sich der benannte, überbaute Durchgang auf privaten Flächen befindet und somit nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung steht. Der Bebauungsplan bereitet eine öffentliche Nutzung des Durchgangs nicht vor. Der Stellungnahme wird teilweise gefolgt. 9.2 Es wird angeregt, dass soweit wie möglich auf die sogenannten halböffentlichen Flächen zugunsten von privaten Gärten (den Erdgeschosswohnungen zugeordnet) zu verzichten sei. Auch von einer Durchwegung der Wohnhöfe werde abgeraten, um Konfliktpotenzial mit quartiersfremden Personen zu vermeiden. Die Beachtung der Anregungen hätte eine Erschließung der Treppenhäuser von außen zur Folge. Stand: , Vorlage Nr. 61/ 81 /2017

78 Antwort: Im Bebauungsplan werden lediglich öffentliche und private Flächen definiert. Eine Definition von halböffentlichen Flächen erfolgt nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass in den rückwärtigen Bereichen der Gebäude in den Erdgeschossen grundsätzlich die Anordnung privater Gärten vorgesehen ist. Gleichwohl sollen auch Kinderspielplätze zur gemeinschaftlichen Nutzung der Anwohner errichtet werden. Insbesondere im Inneren des Plangebietes ist eine Erschließung neuer Baukörper über private Flächen vorgesehen. Eine Erschließung aller Gebäude von öffentlichen Flächen ist aufgrund der vorgesehenen Nachverdichtung des Blockinneren nicht immer möglich. Eine Durchwegung des Blockinneren durch die geplanten Wohnhöfe ist Ziel der Planung. Der Stellungnahme wird teilweise gefolgt. 9.3 Es wird angeregt, dass Tiefgaragen mit einem hellen Anstrich und guter Ausleuchtung zu versehen seien. Antwort: Die Anregungen werden im Rahmen der Hochbauplanung und Realisierung berücksichtigt. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 10. Rheinbahn AG Es wird dargelegt, dass auf die Stellungnahme vom verwiesen würde. In der Stellungnahme vom wurde auf die örtlichen Haltestellen und Linien hingewiesen. Antwort: Die Angaben zu örtlichen Haltestellen und Linien wurden bereits in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Stand: , Vorlage Nr. 61/ 81 /2017

79 11. Stadtwerke Düsseldorf AG Auf das Schreiben vom wurde verwiesen. Einige Punkte wurden erneut angemerkt: 11.1 Es wird darauf hingewiesen, dass die Lagen der Versorgungsleitungen und -anlagen der SWD AG in den Anlagen 1 bis 10 dargestellt seien. Gegebenenfalls sei die konkrete Lage der Versorgungsleitungen und -anlagen mit Querschlägen festzustellen. Es sei darauf zu achten, dass sich außer Betrieb befindliche, nicht dokumentierte Leitungen und Anlagen im Planungs- und Baubereich befinden können. In diesem Fall sei mit der Netzgesellschaft Düsseldorf mbh Kontakt aufzunehmen. Antwort: Die Anlagen 1 bis 10 werden zur Kenntnis genommen und im Zuge der Ausführungsplanung berücksichtigt. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen Es wird auf zwei unverzichtbare Netzumspannstellen T.1507 Ulmenstraße 81 und T.4304 Metzer Straße 6 hingewiesen. Eine Ausweisung mit dem Planzeichen, "Elektrizität" oder "Hinweis: Trafo" im Bebauungsplan sei erforderlich. Es wird erläutert, dass die Umspannstelle an der Ulmenstraße versetzt werden könne. Antwort: Die Umspannstelle T.1507 soll im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplanes in Abstimmung mit den Stadtwerken Düsseldorf versetzt und zukünftig angrenzend an den neuen Erschließungsstich neu errichtet werden. In die Planzeichnung des Bebauungsplanes wird jeweils ein Hinweis auf die bestehenden Netzumspannstellen aufgenommen. Der Stellungnahme wird gefolgt. Stand: , Vorlage Nr. 61/ 81 /2017

80 11.3 Es wird darauf hingewiesen, dass zur Stromversorgung des Bebauungsgebietes die Errichtung weiterer Netzumspannstellen notwendig werden könne. Die zu versetzende oder neue Umspannstellen können sowohl innerhalb eines straßenseitigen Kellerraumes errichtet als auch im Freien aufgestellt werden. Auf zu berücksichtigende Mindestanforderungen für Netzumspannstellen innerhalb eines Gebäudes und im Freien wurde in der Stellungnahme hingewiesen. Zwischen dem Eigentümer des Kellerraumes bzw. dem Eigentümer der Aufstellfläche und den Stadtwerken Düsseldorf AG müsse ein Vertrag und eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit über die Errichtung einer Netzumspannstelle abgeschlossen werden. Je nach Leistungsbedarf könne es erforderlich werden, dass auch kundeneigene 10-kV Mittelspannungsanlagen errichtet werden müssten. Antwort: Die Stellungnahme wird beim Versetzen der Umspannstation berücksichtigt. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen Es wird darauf hingewiesen, dass zukünftige Straßen im Plangebiet, die nicht öffentlich gewidmet werden und damit nicht unter den Konzessionsvertrag zwischen der Stadt Düsseldorf und den Stadtwerken Düsseldorf AG fallen, durchgängig mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Stadtwerke Düsseldorf AG auszuweisen seien. Dies gelte auch für die Wegeflächen zur Erschließung der südlichen Grundstücke. Auf eine erforderliche mindeste Wegebreite von 5,0 m werde hingewiesen. Diese Breite sei von jeglicher Bebauung und von Baumbepflanzungen freizuhalten. Eine Bepflanzung mit flachwurzelndem Bewuchs, wie z. B. Sträucher, sei grundsätzlich möglich. Antwort: Im Bebauungsplan werden die erforderlichen Wegeflächen zur Erschließung der rückwärtigen südlichen Grundstücke (insbesondere WA3) mit einem GFL- Stand: , Vorlage Nr. 61/ 81 /2017

81 Recht in einer Breite von 5 m zugunsten u.a. der Versorgungsträger belegt. Die Vorgaben zur Bepflanzung werden im Zuge der Freiraumplanung beachtet. Der Stellungnahme wird gefolgt Es wird darauf hingewiesen, dass für Unterbauungen von öffentlichen und von privaten Flächen für Versorgungsleitungen eine Mindestüberdeckung von 1,20 m oberhalb des Bauwerks zu berücksichtigen sei. Die Flächen seien mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zugunsten der Stadtwerke Düsseldorf AG auszuweisen. Antwort Erforderliche Leitungstrassen werden mit einem GFL-Recht zugunsten der Ver- und Entsorgungsträger belastet. Zum derzeitigen Planungsstand ist eine Unterbauung von Versorgungsleitungen der Stadtwerke mit Tiefgaragen nicht vorgesehen. Die Bestimmungen des Leistungsträgers werden im Zuge der weitergehenden Planungen beachtet. Der Stellungnahme wird gefolgt Es wird darauf hingewiesen, dass die zur Verfügung stehende Löschwassermenge durch die künftigen Grundstücksnutzer vor Kauf des Grundstücks bzw. Stellung des Bauantrags bei dem Betreiber des Wasserversorgungsnetzes, der Netzgesellschaft Düsseldorf mbh, zu klären sei. Antwort: Die Klärung der zur Verfügung stehenden Löschwassermenge erfolgt vor Stellung des Bauantrages. Der Stellungnahme wird gefolgt. Stand: , Vorlage Nr. 61/ 81 /2017

82 11.7 Es wird empfohlen, zur Unterstützung einer umweltfreundlichen Wärmeversorgung des Baugebietes und des langfristigen Ziels der Klimaneutralität der Landeshauptstadt Düsseldorf, das Plangebiet an das bestehende Fernwärmenetz anzuschließen. Auf diese Möglichkeit wird in der Begründung zum Bebauungsplan hingewiesen. Antwort: Ein Anschluss des Baugebietes an das Fernwärmenetz erfolgt. Der Stellungnahme wird gefolgt Es wird darum gebeten, dass die eventuell erforderlichen Arbeiten zur Sicherung oder Regulierung der Versorgungsanlagen der öffentlichen Beleuchtung mit dem Amt für Verkehrsmanagement abzustimmen seien. Antwort: Eine Abstimmung erfolgt im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplanes und der (nachfolgenden) Ausführungsplanungen. Der Stellungnahme wird gefolgt Es wird darauf hingewiesen, dass die Stromleitungstrassen von jeglicher Überbauung und Bepflanzung freizuhalten seien. Eine Überbauung der Versorgungsleitungen Gas und Wasser sei nicht zulässig. Antwort: Gemäß den übersandten Planunterlagen befinden sich in den Allgemeinen Wohngebieten keine Strom-, Gas- oder Wasserleitungen der Stadtwerke AG. Sofern entsprechende Leitungen zukünftig verlegt werden sollten, wird der Hinweis berücksichtigt. Der Stellungnahme wird gefolgt. Stand: , Vorlage Nr. 61/ 81 /2017

83 11.10 Es wird darauf hingewiesen, dass Zuwegungen bzw. Zufahrten zum Innenbereich des Bebauungsplangebietes nicht über- bzw. -unterbaut werden dürfen, sodass eine sach- und fachgerechte Verlegung der Versorgungsleitungen in das Bebauungsplangebiet gewährleistet werden könne. Antwort: Eine Überbauung der geplanten Zuwegungen in das Blockinnere ist nicht vorgesehen. Im Osten des geplanten Erschließungsstiches ist eine Zuwegung in den südlichen Innenbereich des Bebauungsplangebietes auch bei Ausnutzung aller überbaubaren Grundstücksflächen möglich. Im Bebauungsplan wird ein Geh- Fahr- und Leistungsrecht zugunsten der Versorgungsträger auf einer Breite von 5 m ausgewiesen, um die Erschließung der rückwärtigen Innenbereiche (insbesondere WA 3) planungsrechtlich zu sichern. Der Stellungnahme wird gefolgt Es wird darauf hingewiesen, dass entstehende Kosten für Provisorien, die während der Bauphase kurzfristig zu erstellen seien, zu 100% mit dem Verursacher abgerechnet würden. Ferner benötigen die Stadtwerke Düsseldorf AG für Materialbestellungen und Planung nach Vorliegen der endgültigen Ausbaupläne ca. 6 Monate Vorlaufzeit. Im Anschluss erfolge die Durchführung der Regulierungsarbeiten. Falls sich im Plangebiet bestehende Straßengrenzen durch Straßenumbauarbeiten ändern würden, können für den Investor bzw. Bauherrn kostenpflichtige Regulierungsarbeiten an den Versorgungseinrichtungen notwendig werden. Antwort: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen der weitergehenden Planungen und im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplanes beachtet. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Stand: , Vorlage Nr. 61/ 81 /2017

84 11.12 Es wird darauf hingewiesen, dass Anlagen und Trassen für Versorgungsleitungen und Anlagen, die in private Flächen gelegt werden, durch Dienstbarkeiten zu sichern sind. Antwort: Die Stellungnahme wird im Zuge des Bebauungsplanverfahrens beachtet. Erforderliche Dienstbarkeiten werden vor Satzungsbeschluss eingetragen. Der Stellungnahme wird gefolgt Es wird auf die Beachtung der Schutzanweisungen für erdverlegte Versorgungsanlagen und das einzuhaltende Regelwerk der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches für Baumpflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsleitungen und -anlagen hingewiesen. Antwort: Das Regelwerk der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches für Baumpflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsleitungen und - anlagen wird im Zuge der weiteren Planung beachtet. Der Stellungnahme wird gefolgt Er wird darauf hingewiesen, dass vorhandene Hydranten, Schieber, Rohrköpfe, Kabelmuffen sowie Anschlussleitungen und deren Absperrarmaturen von jeglicher Überpflanzung freizuhalten seien. Pflanzgruben seien deshalb so anzulegen, dass sich die vorgenannten Anlagenteile außerhalb der Ausschachtungsbereiche befinden. Antwort: Die Hinweise sind nicht Gegenstand des vorliegenden Bebauungsplanverfahrens und werden daher im Zuge der weiteren Planung beachtet. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Stand: , Vorlage Nr. 61/ 81 /2017

85 11.15 Es wird darauf hingewiesen, dass zur Versorgung des Plangebietes zahlreiche Versorgungsleitungen und -anlagen neu zu verlegen seien. Die Kosten für diese Maßnahmen können erst unter Berücksichtigung einer konkreten Bauanfrage, der benötigten Leistung und der endgültigen Straßenausbauund Deckenhöhenpläne genannt werden. Die Erschließungskosten gingen zu Lasten des Investors. Voraussetzung für den Beginn der Ausführungsarbeiten ist das Vorliegen einer Kostenübernahmeerklärung für die anfallenden Erschließungs- bzw. Hausanschlusskosten. Es wird darauf hingewiesen, dass bis zum Beginn der Baumaßnahmen zur Erstellung der Versorgungsnetze ein Vorbereitungszeitraum von ca. 6 Monaten benötigt werde. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 12. Unitymedia Es wird darauf hingewiesen, dass im Plangebiet Versorgungsleitungen des Trägers lägen. Das Interesse zum Ausbau des Leitungsnetzes wird bekundet. Es wird darum gebeten, den Träger weiter am Verfahren zu beteiligen. Antwort: Der Hinweis auf einen möglichen Ausbau der Versorgungsleitungen wird im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplanes geprüft. Sofern eine erneute uneingeschränkte Beteiligung der Behörden erfolgt, wird der Versorgungsträger erneut beteiligt. Der Stellungnahme wird gefolgt. Stand: , Vorlage Nr. 61/ 81 /2017

86 III. Liste der städtischen Fachämter, die Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 01/010 - Ulmer Höh - Südteil - vorgebracht haben: 1. Stadt Düsseldorf, Amt 01/18/1 Bezirksverwaltungsstelle 1 2. Stadt Düsseldorf, Amt 19, Umweltamt 3. Stadt Düsseldorf, Amt 37/232 Feuerwehr und Rettungsdienst, Bevölkerungsschutz, Veranstaltungen 4. Stadt Düsseldorf, Amt 37/611, Feuerwehr und Rettungsdienst, Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz 5. Stadt Düsseldorf, Amt 50/04 Amt für Soziale Sicherung, Integration 6. Stadt Düsseldorf, Amt 51/19, Jugendamt 7. Stadt Düsseldorf, Amt 53/22, Gesundheitsamt 8. Stadt Düsseldorf, Amt 60/3-1, Bauverwaltungsamt, Erschließungssicherung und -finanzierung 9. Stadt Düsseldorf, Amt 63/40, Bauaufsichtsamt, Institut für Denkmalschutz und Denkmalpflege 10. Stadt Düsseldorf, Amt 66/2.1, Amt für Verkehrsmanagement 11. Stadt Düsseldorf, Amt 67/201, Stadtentwässerungsbetrieb, Abt. Grundlagenplanung / ADV 12. Stadt Düsseldorf, Amt 68/2, Garten-, Friedhofs- und Forstamt 13. Stadt Düsseldorf, Amt 80/62/7, Wirtschaftsförderungsamt Stand: , Vorlage Nr. 61/ 81 /2017

87 IV. Behandlung der Stellungnahmen der städtischen Fachämter zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 01/010 - Ulmer Höh - Südteil - 1. Stadt Düsseldorf, Amt 01/18/1 Bezirksverwaltungsstelle 1 Es wird festgestellt, dass der Bebauungsplan auf das Handlungskonzept Wohnen verweise, dieses jedoch nicht konkret ausführe. Es wird darum gebeten, die Vorgabe der prozentualen Anteile von gefördertem und preisgedämpftem Wohnungsbau zu ergänzen. Antwort: Im Plangebiet wird für den Bereich der neugeplanten Gebäude das Handlungskonzept wie folgt umgesetzt: 20 % geförderter und 20 % preisgedämpfter Wohnungsbau. Die Ausführungen werden in der Planbegründung ergänzt. Der Stellungnahme wird gefolgt. 2. Stadt Düsseldorf, Amt 19, Umweltamt 2.1 Es wird gebeten, die Stellungnahme in das Kapitel Umweltbelange des Bebauungsplans einzuarbeiten und die Änderungen zu übernehmen. Antwort: Die Stellungnahme ist weitgehend in das Kapitel Umweltbelange des Bebauungsplans übernommen worden. Entsprechende Änderungen wurden vorgenommen. Die vorgeschlagenen Änderungen und Ergänzungen zu den textlichen Festsetzungen wurden weitgehend berücksichtigt. Der Stellungnahme wird insoweit gefolgt. Stand: , Vorlage Nr. 61/ 81 /2017

88 2.2 Es wird darauf hingewiesen, dass die angrenzenden Containerstationen ausgelastet seien. Die Station Ulmenstraße 75 befinde sich zu nah an der zukünftigen Wohnbebauung und müsse ersetzt werden. Ein oberirdischer Alternativstandort sei in der näheren Umgebung nicht verfügbar. Die Errichtung einer neuen Containerstation mit zwei unterirdischen 5 m 3 -Sammelbehältern für Papier und drei unterirdischen 3m 3 -Sammelbehältern für Weiß- Braun- und Grünglas sowie einem oberirdischen Sammelbehälter für Alttextilien sei einzuplanen. Nähere Einzelheiten seien den aktuellen technischen Rahmenbedingungen zur Planung und zum Bau von Unterfluranlagen und den Ausschreibungstexten für unterirdische Sammelbehälter zu entnehmen. Antwort: Die Errichtung des erforderlichen Containerstandortes wird in der weiteren Planung berücksichtigt und mit den zuständigen Ämtern abgestimmt. Die unterirdische Containerstation sowie der oberirdische Sammelbehälter für Alttextilien sollen im Bereich des geplanten öffentlichen Erschließungsstiches entstehen. Der Stellungnahme wird gefolgt. 2.3 Es wird darum gebeten, die unter Ziffer 8.1 getroffene Ausnahmeregelung für die textlichen Festsetzungen unter Ziffer 8.2 (Aufenthaltsräume) und 8.3 (Luftwechselrate) zu streichen. Antwort: Die Festsetzung wird angepasst. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die benannten Festsetzungen aufgrund der Ergänzung von weiteren Festsetzungen im Zuge des Planverfahrens nun unter Ziffer 10 finden. Der Stellungnahme wird gefolgt. Stand: , Vorlage Nr. 61/ 81 /2017

89 2.4 Es wird darauf hingewiesen, dass die überhöhte Darstellung der Lärmpunkte an den Rückfronten der Riegelbebauung nicht zwingend erforderlich sei. Unangetastet hiervon bliebe das Baufeld im WA3 bzw. das Baufeld im WA4 zwischen L 11 und L 13. Antwort: Die Festsetzungen werden angepasst. Der Stellungnahme wird gefolgt. 2.5 Es wird darauf hingewiesen, dass die Altstandorte AS 1766, AS 2165 und AS 1449 sowie die Altablagerung AA 266 im Bebauungsplan gemäß 9 Abs. 5 Punkt 3 BauGB zu kennzeichnen seien. Antwort: Die Altstandorte und Altablagerungen werden im Bebauungsplan gekennzeichnet. Der Stellungnahme wird gefolgt. 2.6 Es wird darum gebeten, die folgende textliche Festsetzung unter Punkt 9. Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen ( 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB) hinzuzufügen: Flachdächer und flach geneigte Dächer bis maximal 15 Dachneigung sind unter Beachtung der brandschutztechnischen Bestimmungen mit einer standortgerechten Vegetation dauerhaft mindestens extensiv zu begrünen. Die Stärke der Vegetationstragschicht muss mindestens 10 cm zzgl. einer Drainschicht betragen. Das Dachbegrünungssubstrat muss der FLL-Richtlinie (Ausgabe 2008) entsprechen (siehe Hinweis 1). Von der Dachbegrünung ausgenommen sind verglaste Flächen, Terrassen und technische Aufbauten, soweit sie gemäß anderer Festsetzungen auf der Dachfläche zulässig sind. Stand: , Vorlage Nr. 61/ 81 /2017

90 Diese Ausnahme von der Verpflichtung zur Begrünung gilt nicht für aufgeständerte Fotovoltaikanlagen. Antwort: Die vorgeschlagene Festsetzung wird in den Bebauungsplan unter Punkt 11 Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen ( 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB) der textlichen Festsetzungen aufgenommen. Abweichend wird jedoch gemäß des Beschlusses des Ausschusses für Umweltschutz der Landeshauptstadt Düsseldorf vom die Umsetzung einer mindestens 12 cm dicken Vegetationstragschicht zzgl. einer Drainschicht festgesetzt. Der Stellungnahme wird gefolgt. 3. Stadt Düsseldorf, Amt 37/232 Feuerwehr und Rettungsdienst, Bevölkerungsschutz, Veranstaltungen Es wird erläutert, dass Luftbilder aus den Jahren und andere historische Unterlagen Hinweise auf vermehrte Kampfhandlungen liefern würden. Damit die Kampfmittelfreiheit im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nachgewiesen werden könne, sei die Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf vor Baubeginn notwendig. Vorbereitende Maßnahmen durch den Grundstückseigentümer können hierfür notwendig werden. Bei Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen sei eine Sicherheitsdetektion durchzuführen. Es wird um Beachtung des Merkblatts für Baugrundeingriffe des staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienstes der Bezirksregierung gebeten. Antwort: Die Überprüfung der Flächen und ein vorheriger Ortstermin zur Festlegung der weiteren Vorgehensweise werden vor Baubeginn durchgeführt. Die weiteren Hinweise werden beachtet. Stand: , Vorlage Nr. 61/ 81 /2017

91 Der Stellungnahme wird gefolgt. 4. Stadt Düsseldorf, Amt 37/611, Feuerwehr und Rettungsdienst, Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz 4.1 Es wird davon ausgegangen, dass für das Plangebiet die Erschließung mit Löschwasser durch die Stadtwerke Düsseldorf AG aus dem Trinkwasserrohrnetz sichergestellt sei. Eine entsprechende Bescheinigung hierüber sei vom Versorgungsträger einzuholen. Antwort: Die erforderliche Bescheinigung wird im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplanes durch den Grundstückseigentümer eingeholt. Der Stellungnahme wird gefolgt. 4.2 Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Gebäudehöhe von max. 5 Geschossen auf dem Grundstück Feuerwehrflächen zur Sicherstellung des 2. Rettungsweges erforderlich würden. Diese seien frühzeitig mit der Feuerwehr Düsseldorf abzustimmen. Antwort: Eine frühzeitige Abstimmung mit der Feuerwehr wird vorgenommen. Die Hinweise werden im Zuge der konkreten Objektplanung beachtet. Die Feuerwehr wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens beteiligt. Der Stellungnahme wird gefolgt. Stand: , Vorlage Nr. 61/ 81 /2017

92 5. Stadt Düsseldorf, Amt 50/04 Amt für Soziale Sicherung, Integration 5.1 Die Belange des Amtes für Soziale Sicherung, Integration, seien nicht berührt. Es wird um Beachtung der Dienstanweisung zur Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (DA BGG NRW) gebeten. Die barrierefreien Erfordernisse zur gleichberechtigen Teilhabe der Menschen mit Behinderung sollen Berücksichtigung finden. Auf die Satzung zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, die zur Abstimmung mit der Behindertenkoordination verpflichtet, werde verwiesen. Antwort: Die Hinweise werden im Rahmen der weiteren Planungen berücksichtigt. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 5.2 Es kann den Unterlagen nicht entnommen werden, ob barrierefreier und altengerechter Wohnraum eingeplant sei. Es wird darum gebeten, eine solche Festsetzung im Bebauungsplan mit dem Amt 64 abzustimmen und die einwendende Stelle hierüber zu informieren. Antwort: Eine Festsetzung im Bebauungsplan zur Umsetzung von barrierefreier und altengerechter Wohnraum wird nicht aufgenommen. Die Vorgaben der Landesbauordnung zur Barrierefreiheit werden jedoch im Zuge der Vorhabenumsetzung beachtet. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass u. a. 20 % des Wohnungsbaus im geförderten Wohnungsbau im Sinne des Handlungskonzeptes Wohnen der Stadt Düsseldorf umgesetzt wird und die entsprechenden Vorgaben der Förderrichtlinien zur Barrierefreiheit beachtet werden. Die Umsetzung von Wohnraum für eine Wohngruppe wird im Zuge des Planverfahrens durch den Investor geprüft. Im Ergebnis wird ein Teil der Grundrisse so gestaltet, dass die Unterbringung einer Wohngruppe ermöglicht wird. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Stand: , Vorlage Nr. 61/ 81 /2017

93 6. Stadt Düsseldorf, Amt 51/19, Jugendamt Das Jugendamt sieht im Gesamtareal einen Bedarf für eine viergruppige Einrichtung zur Kinderbetreuung (Verweis auf vom ). Für den Bereich des Bebauungsplans ist die Einrichtung einer Kita-Gruppe mit ca. 20 Kindern erforderlich. Es wird um Abstimmung der Planungen zur Umsetzung der Betreuungseinrichtung (u. a. Grundstücksgröße- und Ausrichtung, Zeitschiene) mit dem Jugendamt gebeten. Antwort: Im Bereich des Plangebietes ist die Umsetzung einer zweizügigen Kita mit rund 40 Plätzen vorgesehen. Eine Abstimmung mit dem Jugendamt erfolgt im Zuge des Planverfahrens. Die Umsetzung der Kita wird im städtebaulichen Vertrag vor Satzungsbeschluss gesichert und als Hinweis in der Planzeichnung verortet. Der Stellungnahme wird gefolgt. 7. Stadt Düsseldorf, Amt 53/22, Gesundheitsamt 7.1 Auf die Stellungnahme vom zum Gesamtareal wird Bezug genommen: Es wird darauf hingewiesen, dass der Umgang mit den Lärmimmissionen (Straßen- und Schienenverkehr auf der Ulmenstraße als Hauptlärmquelle) in Form einer Lärmschutzbebauung auf der Westseite des Plangebiets als vertretbar angesehen werde, da an dieser Stelle kein aktiver Lärmschutz verwirklicht werden könne. Eine Verlärmung des Blockinnenbereichs insbesondere durch Lärmwirkungen des Erschließungsverkehres und durch Nachbarschaftslärm sei zu vermeiden. Antwort: Mit der vorgeschlagenen Neubebauung an der Ulmenstraße sowie der vorgesehenen Bebauung am Erschließungsstich sollen die rückwärtigen Freibereiche von Schalleinwirkungen durch den auf den angrenzenden Erschließungsstraßen vorhandenen Verkehr geschützt werden. Der Erschließungsstich sel- Stand: , Vorlage Nr. 61/ 81 /2017

94 ber wird nur durch Ziel- und Quellverkehr des Plangebietes genutzt. Die durch diesen Verkehr induzierten Schalleinwirkungen sind gemäß gutachterlicher Untersuchung zu vernachlässigen. Mit Umsetzung des Bebauungsplanes können somit rückwärtig ruhige Freibereiche entstehen. Der Stellungnahme wird gefolgt. 7.2 Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Einrichtung einer Außenspielfläche für eine Kita darauf zu achten sei, dass der Pegel Hintergrundgeräusche keine Verständigungsprobleme zwischen den Erzieherinnen und Erziehern und den Kindern hervorrufe. Hierfür solle ein maximaler Dauerschallpegel von 45 db(a) auf der Außenspielfläche angestrebt werden. Antwort: Die erforderliche Kita ist im Nordosten des Plangebietes angrenzend an die bereits bestehende Kindertagesstätte vorgesehen. Die Freibereiche der Kita sollen rückwärtig zu den geplanten Gebäuden entstehen. Die geplante Bebauung sowie die bestehende Bebauung an der Metzer Straße haben damit eine schallschützende Wirkung für die rückwärtigen Freibereiche. Gemäß der im Zuge des Planverfahrens erarbeiteten schalltechnischen Untersuchung werden mit Umsetzung der Planung Beurteilungspegel von 45 db(a) nicht erreicht. Der Stellungnahme wird gefolgt. 7.3 Aus gesundheitspräventiver Sicht wird empfohlen, die Anschlussmöglichkeit der Baufelder an das städtische Fernwärmenetz wahrzunehmen, um zusätzliche Luftbelastungen zu vermeiden. Antwort: Die geplante Bebauung soll an das städtische Fernwärmenetz angeschlossen werden. Der Stellungnahme wird gefolgt. Stand: , Vorlage Nr. 61/ 81 /2017

95 7.4 Die Unterbringung der notwendigen Stellplätze in einer eingeschossigen Tiefgarage ermögliche die Errichtung verkehrsfreier Freibereiche und gefahrenfreier Spielflächen im direkten Wohnumfeld. Antwort: Der für die geplante Bebauung überwiegende Teil erforderlicher Stellplätze soll in Tiefgaragen untergebracht werden. Im Bereich des Erschließungsstiches und nördlich des Erschließungsstiches sollen einige oberirdische private und öffentliche Stellplätze entstehen. Die öffentlichen Stellplätze sollen insbesondere Besuchern zur Verfügung stehen, die privaten Stellplätze sollen den nördlich des Erschließungsstiches neu geplanten Baukörpern zugeordnet werden. Ergänzend werden weitere oberirdische Stellplätze durch die Festsetzungen im Bebauungsplan im Zufahrtsbereich der rückwärtigen Stellplätze des Gebäudes Metzer Straße 10 ermöglicht. Im Bereich der vorhandenen Bestandsbebauung ist eine Veränderung der bestehenden Stellplatzsituation nicht bekannt. Im Zuge der Freiraumgestaltung werden im Übrigen verkehrsfreie und gefahrenfreie Spielflächen im direkten Wohnumfeld entstehen können. Der Stellungnahme wird gefolgt. 7.5 Alle neuen Straßen im Wohnquartier sollten als verkehrsberuhigt ausgewiesen und so gestaltet werden. Antwort: Der geplante Erschließungsstich wird im Bebauungsplan als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen. Eine Festsetzung als verkehrsberuhigt erfolgt jedoch nicht. Im Zuge der Ausbauplanung soll der Erschließungsstich als Mischverkehrsfläche angelegt werden und somit verkehrsberuhigt sein. Die Gestaltung des Erschließungsstiches wird im städtebaulichen Vertrag gesichert. Der Stellungnahme wird teilweise gefolgt. Stand: , Vorlage Nr. 61/ 81 /2017

96 7.6 Notwendige Besucherparkplätze seien an wenigen Punkten zusammenzufassen, sodass der Straßenraum ohne parkende Fahrzeuge als Spielfläche für ältere Kinder zur Verfügung stehe. Antwort: Erforderliche oberirdische Besucherstellplätze sollen im Bereich des öffentlichen Erschließungsstiches gebündelt umgesetzt werden. Lediglich untergeordnet werden auch private oberirdische Stellplätze außerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche ermöglicht. Diese können nördlich des Erschließungsstiches bzw. im Zufahrtsbereich der Stellplätze des Gebäudes Metzer Straße 10 gebündelt angeordnet werden. Somit kann insgesamt vermieden werden, dass rückwärtige Freibereiche von durch das Planvorhaben neu induzierten Verkehren beeinträchtigt werden und die Freibereiche somit Kindern als Spielfläche zur Verfügung gestellt werden können. Der Stellungnahme wird teilweise gefolgt. 7.7 Auf die Stellungnahme vom zum Gesamtareal wird Bezug genommen: Es wird angeregt, eine möglichst große, durchgängige Grünverbindung in Nord-Süd-Richtung herzustellen. Auf die wichtige Bedeutung wohnungsnaher Grünflächen für die Erholung der Stadtbevölkerung, insbesondere für ältere (immobile) Menschen, aber auch für Kleinkinder wird hingewiesen. Aus gesundheitspräventiver Sicht wird angeregt, eine möglichst große Grünfläche, die eine Nord-Süd-Verbindung für Fußgänger und Radfahrer aufnehmen könnte, in dem Innenbereich des Plangebietes vorzusehen. Vorhandene Großbäume sollen mit einbezogen werden. Eine Anbindung an die begrünte Fußwegeverbindung zur Gerry-Weber-Halle wird vorgeschlagen. Antwort: Die Stellungnahme vom bezog sich auf den Masterplan, der den Nordteil und den Südteil des Plangebietes Ulmer Höh einschließt. Der vorliegende Bebauungsplan erfasst jedoch nur den Südteil des Plangebietes, so- Stand: , Vorlage Nr. 61/ 81 /2017

97 dass die Stellungnahme im Rahmen des vorliegenden Planverfahrens nicht umgesetzt werden kann. Die vorgesehene Planung widerspricht jedoch nicht einer Umsetzung der Anregungen im Zuge der Entwicklung des Nordteils und damit der Umsetzung des gesamten Masterplanes. Der Stellungnahme wird teilweise gefolgt. 7.8 Auf die DIN und die hierin enthaltenen Mindestanforderungen zur Besonnung von Wohnungen wird hingewiesen. Antwort: Zur Schaffung gesunder Wohnverhältnisse gemäß 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit der DIN 5034 ist die ausreichende Versorgung von Innenräumen mit Sonnenlicht zu gewährleisten. Die Umsetzung der DIN Tageslicht in Innenräumen wird im Zuge der konkreten Vorhabenplanung berücksichtigt und im Baugenehmigungsverfahren nachgewiesen. Der Stellungnahme wird gefolgt. 7.9 Auf eine ausreichende Besonnung der Gruppenräume der Kindertagesstätte und deren Außengelände in Anlehnung an die DIN , mit einer Mindestbesonnungszeit der Gruppenräume von 2 Stunden während der Nutzungszeit (von 8.00 bis Uhr), wird hingewiesen. Das Außengelände einer Kindertagesstätte sollte in einem ausreichenden Maße direkte Sonneneinstrahlung haben und nicht hinter einer hohen Gebäudefront im Schatten liegen. In Bezug auf die vorliegende Planung bestünden diesbezüglich keine Bedenken. Antwort: Die Umsetzung der DIN Tageslicht in Innenräumen wird im Zuge der konkreten Vorhabenplanung berücksichtigt. Der Stellungnahme wird gefolgt. Stand: , Vorlage Nr. 61/ 81 /2017

98 7.10 Auf die Stellungnahme vom zum Gesamtareal wird Bezug genommen: Für vorhandene und neu zu errichtende Netzumspannsteilen in Nachbarschaft zu einer Wohnung wird auf die Einhaltung der Bestimmungen der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (BimSchV) hingewiesen. Gemäß 3 Satz 1 (Niederfrequenzanlagen) und 4 (Anforderungen zur Vorsorge) 26. BlmSchV in Verbindung mit dem Runderlass des MUNLV über Hinweise zur Durchführung der 26. BlmSchV wären bei Umspannanlagen/Unterwerken Mindestabstände von 5 Metern erforderlich. Um die Belastung der Bevölkerung durch vermeidbare Umwelteinflüsse (hier: elektromagnetische Strahlung) so gering wie möglich zu halten, sollten Standorte für Umspannwerke mit größtmöglicher Entfernung zu Wohnungen gewählt werden. Antwort: Die Hinweise werden im Zuge der Versetzung bzw. Planung von Umspannwerken beachtet. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen Auf die Stellungnahme vom zum Gesamtareal wird Bezug genommen: Es wird angeregt, zur Förderung des alltäglichen Radverkehrs Abstellmöglichkeiten bei der Gestaltung der Außenbereiche zu berücksichtigen. Auf gesundheitliche Gründe und die Forderungen, die sich aus 9 Abs. 1, Nr. 11 Baugesetzbuch und 51 der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ergeben, wird hingewiesen. Die Aufnahme der folgenden textlichen Festsetzung in den Bebauungsplan wird vorgeschlagen: "In dem Wohngebiet sollten auf den Baugrundstücken hinreichend ebenerdige, überdachte Fahrradabstellplätze vorgesehen werden." Als sichere Abstellmöglichkeit mit kurzen Wegen wird der Bau von Fahrradparkhäuschen in den Innenhöfen oder entlang der Straßenräume im Wohnquartier empfohlen. Stand: , Vorlage Nr. 61/ 81 /2017

99 Antwort: Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird eine Freianlagenplanung für die Gestaltung der die geplanten Gebäude umgebenden privaten Freibereiche erarbeitet. Im Zuge der Freianlagenplanung werden auch oberirdische Fahrradabstellplätze berücksichtigt und im Weiteren umgesetzt. Eine Festsetzung von Fahrradabstellplätzen im Bebauungsplan erfolgt nicht. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die vorgeschlagene Festsetzung einer Ermächtigungsgrundlage entbehrt und den rechtlichen Anforderungen nicht entspricht. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. 8. Stadt Düsseldorf, Amt 60/3-1, Bauverwaltungsamt, Erschließungssicherung und finanzierung 8.1 Es wird um Rückmeldung gebeten, auf welche Weise das Baufeld WA 3 erschlossen werden solle, da dieses weder unmittelbar an eine öffentliche Verkehrsfläche (vorhandene Straßen/geplante Stichstraße), noch an eine der künftig vorgesehenen GF/GFL-Flächen 1-3 angrenze, sondern vom Baufeld WA 4 umschlossen werde. Antwort: Im Bebauungsplan wird ein Geh- und Fahrecht zugunsten der Anlieger ausgewiesen. Die Erschließung des WA3 erfolgt von Norden über den geplanten Erschließungsstich, der im Bebauungsplan als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen ist. Die Erschließung des WA3 mit dem motorisierten Individualverkehr soll über eine im Bereich der Metzer Straße Nr. 4 / 4a in Planung befindlichen Tiefgaragenzufahrt erfolgen. Der Stellungnahme wird gefolgt. Stand: , Vorlage Nr. 61/ 81 /2017

100 8.2 Es ist beabsichtigt, für die Umsetzung des B-Plan-Vorentwurfes einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen, der Regelungen zur Durchführung der erforderlichen Erschließungsmaßnahmen sowie ggf. erforderlich werdende Infrastruktur- und Ausgleichsmaßnahmen und deren Finanzierung zum Inhalt habe. Ein Vertragsentwurf werde erarbeitet, sobald die Stellungnahmen aus der derzeit laufenden Träger- und Ämterbeteiligung nach 4 Abs. 2 BauGB vollständig beim Amt 60 vorliegen und im Hinblick auf den städtebaulichen Vertrag ausgewertet wurden. Um zeitnahe Übersendung der abgegebenen Stellungnahmen und Kostenschätzungen sowie des abgestimmten Bebauungsplan-Entwurfs und ggf. des abgestimmten Grünordnungsplans wird gebeten. Antwort: Die Stellungnahmen, erforderliche Kostenschätzungen, der abgestimmte Bebauungsplan-Entwurf sowie der Grünordnungsplan werden den Zuständigen (Amtszuordnung des Autors der Stellungnahme im Zuge des Planverfahrens verändert) übermittelt. Der Stellungnahme wird gefolgt. 8.3 Es wird darauf hingewiesen, dass die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs erst erfolgen kann, wenn der städtebauliche Vertrag rechtswirksam geworden ist. Antwort: Der städtebauliche Vertrag wird vor Beschluss der öffentlichen Auslegung erarbeitet und abgestimmt. Erforderliche Unterlagen werden erbracht. Der Stellungnahme wird gefolgt. Stand: , Vorlage Nr. 61/ 81 /2017

101 9. Stadt Düsseldorf, Amt 63/40, Bauaufsichtsamt, Institut für Denkmalschutz und Denkmalpflege Es wird mitgeteilt, dass keine konkreten Erkenntnisse zu archäologischen Funden im Plangebiet vorliegen. Vorsorglich wird auf die Bestimmungen der 15 und 16 DSchG NRW hingewiesen. Antwort: Im Bebauungsplan ist bereits ein Hinweis auf die Bestimmungen der 15 und 16 DSchG NRW aufgenommen. Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der vorgetragenen Bedenken des LVR-Amt für Bodendenkmalpflege archäologische Untersuchungen im Plangebiet durchgeführt wurden. Im Ergebnis bestehen hinsichtlich der Belange des Bodendenkmalschutzes und der Bodendenkmalpflege keine Bedenken gegenüber der vorliegenden Planung. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 10. Stadt Düsseldorf, Amt 66/2.1, Amt für Verkehrsmanagement 10.1 Hinsichtlich Ziff.4 (überbaubare Grundstücksfläche) wird darauf hingewiesen, dass im öffentlichen Straßenraum eine lichte Höhe von 2,50 m einzuhalten sei. Auskragungen unterhalb dieser lichten Höhe seien im öffentlichen Straßenraum nicht zulässig. Antwort: Die textlichen Festsetzungen und die Begründung zum Bebauungsplan werden entsprechend des Hinweises ergänzt. Das Amt für Verkehrsmanagement wird im Zuge der Genehmigung einer Vorhabenplanung die eine Auskragung in den öffentlichen Straßenraum vorsieht, im Baugenehmigungsverfahren beteiligt. Der Stellungnahme wird gefolgt. Stand: , Vorlage Nr. 61/ 81 /2017

102 10.2 Es wird darauf hingewiesen, dass Unterbauungen (z. B. TG) von öffentlichen und zukünftig öffentlichen Verkehrsflächen unzulässig seien. Antwort: Eine Unterbauung von öffentlichen und zukünftig öffentlichen Verkehrsflächen wird nicht erfolgen. Die Festsetzungen werden wir folgt ergänzt: Unter öffentlichen Verkehrsflächen sind Tiefgaragen unzulässig. Der Stellungnahme wird gefolgt Es wird mitgeteilt, dass die Kostenschätzung (Straßenbau) für die Planstraße (ca m 2 ) ca beträgt. Die Maßnahme sei nicht im MIP enthalten. Es werden keine Zuwendungen erwartet. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen Es wird darauf hingewiesen, dass die AWISTA und das Amt 37 hinsichtlich der Befahrbarkeit der Wendeanlage zu beteiligen sind. Antwort: Die genannten Ämter werden im Zuge der Planung des Erschließungsstiches beteiligt. Die Befahrbarkeit der geplanten Wendeanlage wurde im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes abgestimmt. Der Stellungnahme wird gefolgt. 11. Stadt Düsseldorf, Amt 67/201, Stadtentwässerungsbetrieb, Abt. Grundlagenplanung / ADV 11.1 Es wird darauf hingewiesen, dass das Plangebiet nicht unter die Bestimmungen des 51a LWG NW zur ortsnahen Beseitigung des anfallenden, gesammelten Niederschlagswassers falle. Die entwässerungstechnische Erschlie- Stand: , Vorlage Nr. 61/ 81 /2017

103 ßung sei durch vorhandene öffentliche Abwasseranlagen in der Ulmenstraße gesichert. Aufgrund der starken hydraulischen Auslastung der umliegenden Kanäle würde für die Einleitung aus dem Plangebiet eine Einleitungsbeschränkung festgelegt. Abhängig vom Anschlusspunkt an die vorhandene öffentliche Mischwasserkanalisation darf die jeweilige Rückstauebene innerhalb des Plangebiets an keiner Stelle unterschritten werden. Antwort: Die Hinweise werden im Zuge des Bebauungsplanverfahrens zur Kenntnis genommen und in nachfolgenden Genehmigungsverfahren beachtet. Die Planbegründung wird entsprechend ergänzt. Der Stellungnahme wird gefolgt Es wird um Ergänzung eines GFL-Rechts zugunsten der Entsorgungsträger (Entwässerung) für sämtliche mit Rechten belastete Flächen gebeten. Antwort: Flächen, die mit einem GFL-Recht für Versorgungsträger belastet sind, werden auch mit einem entsprechenden Recht für Entsorgungsträger belastet. Der Stellungnahme wird gefolgt Es wird um Ergänzung eines GFL-Rechts zugunsten der Entsorgungsträger (Entwässerung) zur Erschließung der Gebäude des WA3, von der geplanten öffentlichen Erschließungsstraße in südliche Richtung gebeten. Die genaue Lage werde nach Abstimmung eines Entwässerungskonzeptes mitgeteilt. Antwort: Ein GFL-Recht u. a. zugunsten der Entsorgungsträger wird auf einer Breite von mindestens 5 m ausgewiesen. Stand: , Vorlage Nr. 61/ 81 /2017

104 Der Stellungnahme wird gefolgt Es wird darum gebeten, die Flächen, in denen zukünftig öffentliche Entwässerungsanlagen verortet werden, in ausreichender Breite für die Aufnahme der öffentlichen Kanäle und Leitungen von Versorgern unter Einhaltung der erforderlichen Mindestabstände zu planen. Die Befahrbarkeit mit Kanalbetriebsfahrzeugen sei sicherzustellen. Antwort: Im Zuge der Planung erfolgt eine Abstimmung mit dem Stadtentwässerungsbetrieb, sodass eine ausreichende Breite für die Aufnahme der öffentlichen Kanäle und Leitungen von Ver- und Entsorgern gewährleistet werden kann. Der Stellungnahme wird gefolgt. 12. Stadt Düsseldorf, Amt 68/2, Garten-, Friedhofs- und Forstamt 12.1 Es wird angemerkt, dass der entstehende Bedarf an Spielflächen innerhalb des Plangebiets nur im privaten Bereich abgedeckt werden könne. Es wird daher gefordert, die nicht überbauten Grundstücksflächen als Freiräume mit hoher Aufenthaltsqualität und integrierten Spielflächen für die Bewohner zu gestalten. Gemäß Düsseldorfer Spielplatzsatzung sind 5 m² private Spielfläche je Wohneinheit erforderlich. Die privaten Spielflächen mehrerer Häuser können zu größeren, sinnvoll zugeordneten Spieleinheiten zusammengefasst werden. Antwort: Die Hinweise werden im Zuge der Freianlagen- und Ausführungsplanung beachtet. Mit Umsetzung der Planung werden ausreichend Spielflächen bereitgestellt. Stand: , Vorlage Nr. 61/ 81 /2017

105 Der ruhende Verkehr wird überwiegend in Tiefgaragen untergebracht, um die oberirdischen Freibereiche als Spiel- und Aufenthaltsflächen für Bewohner zur Verfügung zu stellen. Der Stellungnahme wird gefolgt Es wird festgestellt, dass das Baumkataster den Baumbestand innerhalb des Plangebiets nur unvollständig abbildet. Der Bestand auf den Flurstücken 2 und 3, Gemarkung Derendorf Flur 5, sei nicht dargestellt. Antwort: Die Feststellung wird bestätigt. Im Bereich der Flurstücke 2 und 3 ist zum derzeitigen Kenntnisstand eine Veränderung des Bestandes nicht geplant. Zwar ermöglicht der Bebauungsplan im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung eine neue Anordnung baulicher Anlagen innerhalb der ausgewiesenen überbaubaren Grundstücksflächen, eine Ausnutzung dieser Möglichkeiten ist jedoch nach derzeitigem Kenntnisstand durch den Grundstückseigentümer bislang nicht vorgesehen. Sofern eine Veränderung zukünftig geplant wird, ist die Baumschutzsatzung der Stadt Düsseldorf zu beachten. Es wird darauf hingewiesen, dass das Baumkataster im Zuge des Planverfahrens entsprechend der Anregung erweitert wurde. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt Es wird um Überprüfung gebeten, ob gemäß Kartierung die beiden unbedingt erhaltenswerten Bäume (Baumhasel und Silberahorn) sowie drei erhaltenswerte Bäume (zwei Silberahorn, ein Spitzahorn) zum Erhalt festzusetzen sind. Antwort: Die Bäume 120 (unbedingt erhaltenswert), 126 (erhaltenswert), 127 (unbedingt erhaltenswert) sind geschützt gem. Baumschutzsatzung Stadt Düsseldorf und sind grundsätzlich zu erhalten, wenn nicht zwingende Gründe dage- Stand: , Vorlage Nr. 61/ 81 /2017

106 gen sprechen. Eine Festsetzung im Bebauungsplan ist somit nicht erforderlich. Die Bäume 134 und 143 existieren gemäß Luftbildauswertung nicht mehr. (Hinweis: Die Nummern beziehen sich auf das Baumkataster der Stadt Düsseldorf) Der Stellungnahme wird gefolgt Es wird angeregt, eine Aussage zum Umgang mit dem umgebenden Straßenbaumbestand zu treffen, insbesondere im Hinblick auf mögliche Konflikte im Bereich der Zufahrt von der Ulmenstraße. Antwort: Die Straßenbäume im Bereich der umliegenden Erschließungsstraßen werden durch die vorgesehene Planung nicht tangiert. Auch die Bäume im Bereich der Ulmenstraße können erhalten werden. Die Planbegründung und der Umweltbericht werden entsprechend ergänzt. Der Stellungnahme wird gefolgt Für die 36 entfallenden Bäume ist Wertersatz gemäß Baumschutzsatzung zu leisten möglichst durch Neupflanzungen innerhalb des Plangebietes. Verbleibende Defizite sind monetär auszugleichen. Antwort: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und im Weiteren beachtet. Im Bebauungsplan wird festgesetzt, dass je angefangene 200 m² nicht überbaubarer Grundstücksfläche ein mittelgroßkroniger Laubbaum zu pflanzen ist. Damit ergibt sich für den Bereich der vorliegenden Neuplanung eine Anzahl von 21 Bäumen. Für die weiteren Bäume wird ein monetärer Ausgleich geleistet. Der Stellungnahme wird gefolgt. Stand: , Vorlage Nr. 61/ 81 /2017

107 12.6 Es wird darauf hingewiesen, dass nach erfolgter Artenschutzprüfung, Stufe 1 Vorkommen der Zwergfledermaus nicht ausgeschlossen werden können. Aufgrund des Erhalts von mindestens acht Altbäumen sowie des überwiegenden Gebäudebestands ist die Gefährdung ihrer Population im Planungsraum jedoch nicht zu besorgen. Antwort: Die Planung wurde im Zuge des Verfahrens angepasst. Demnach können insgesamt 3 Bestandsbäume erhalten werden. Die artenschutzrechtliche Prüfung, Stufe 1, kommt zu dem Ergebnis, dass an geeigneten zu erhaltenden Bäumen innerhalb des Plangebietes oder an Neuanpflanzungen Kunstquartiere anzubringen sind. Die Anbringung der Kunstquartiere wird im Rahmen von Rodungsgenehmigungen vorgeschrieben. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen Es wird darauf hingewiesen, dass durch den Verlust von mindestens 36 Bäumen die geplante Bebauung sowie die Unterbauung auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen Lebensraumpotenzial verloren gehe und der Versiegelungsgrad zunächst ansteige. Die vorgesehene Begrünung der Tiefgaragen mindert diesen Effekt. Es wird angeregt, mit Vorgaben zur Begrünung der nicht überbauten Grundstücksfläche sowie zur Dachbegrünung darüber hinaus einen weiteren Ausgleich zu schaffen, zumal das Plangebiet im bioklimatischen Lastraum gemäß Planungshinweiskarte der Klima-Analyse liege. Es wird um Ergänzung der bisher getroffenen Festsetzungen zur Begrünung gebeten. Antwort: Die Festsetzungen zur Bepflanzung werden ergänzt. Es werden Festsetzungen zur Begrünung der nicht überbauten Flächen, zur Begrünung von Tiefgaragen, zur Begrünung von Stellplätzen, zur Pflanzung von Bäumen und zur Begrünung von Dächern getroffen. Stand: , Vorlage Nr. 61/ 81 /2017

108 Der Stellungnahme wird teilweise gefolgt Es wird gebeten, die bisher nur zur Tiefgaragenbegrünung getroffenen Festsetzungen um Festsetzungen zur Begrünung der nicht überbauten Flächen und nicht der Erschließung dienenden Flächen sowie zu Baumpflanzungen und zur Begrünung von Dächern zu ergänzen. Antwort: In den Bebauungsplan werden ergänzende Festsetzungen zu den vorgenannten Punkten aufgenommen. Dabei wird abweichend von den vorgeschlagenen Festsetzungen basierend auf den Ergebnissen der städtebaulichen und architektonischen Qualifizierungsverfahren sowie in Abstimmung mit dem Grünflächenamt festgesetzt, dass je angefangene 200 m² der nicht überbauren Flächen ein mittelgroßkroniger Laubbaum zu pflanzen ist. Die vorgeschlagene Festsetzung zur Dachbegrünung wird insofern modifiziert, als dass die Stärke der mindestens umzusetzenden Vegetationstragschicht um 2 cm auf insgesamt 12 cm erhöht wird Es wird gefordert, im städtebaulichen Vertrag Aussagen zu den vorhandenen Straßenbäumen an der Ulmenstraße im Bereich der geplanten Stichstraße zu treffen. Es sei zu prüfen, ob die vorhandenen Straßenbäume erhalten bleiben können, an welchen Standorten gegebenenfalls Ersatzpflanzungen vorgenommen werden müssen. Bei Erfordernis sei eine ökologische Baubegleitung durch den Investor für die Bäume im öffentlichen Straßenraum festzuschreiben. Für die Grüngestaltung der Stichstraße ist eine Entwurfsplanung einschließlich Kostenberechnung in den Städtebaulichen Vertrag aufzunehmen. Antwort: Im Zuge der Erarbeitung des Bebauungsplanes wurde geprüft, welche Straßenbäume an der Ulmenstraße im Bereich der geplanten Stichstraße entfallen könnten. Von der Einrichtung des planungsrechtlich vorbereiteten Er- Stand: , Vorlage Nr. 61/ 81 /2017

109 schließungsstiches sind vorhandene Straßenbäume nicht betroffen. Eine ökologische Baubegleitung ist für die Bestandsbäume an der Ulmenstraße entsprechend nicht erforderlich. Für den Erschließungsstich wurde eine Entwurfsplanung erarbeitet und mit den zuständigen Ämtern der Stadt Düsseldorf abgestimmt. Die Entwurfsplanung inkl. Kostenberechnung findet Eingang in den Städtebaulichen Vertrag. Der Stellungnahme wird gefolgt. 13. Stadt Düsseldorf, Amt 80/62/7, Wirtschaftsförderungsamt Flächen der Liegenschaftsabteilung sind nicht betroffen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Stand: , Vorlage Nr. 61/ 81 /2017

110 Verfahrensschritt: Beteiligung gem. 3 Abs. 2 BauGB Bebauungsplan-Entwurf B e g r ü n d u n g Teil A - Städtebauliche Aspekte zum Bebauungsplan - Entwurf Nr. 01/010 - Ulmer-Höh' - Südteil - Stadtbezirk 01 Stadtteil Derendorf

111 2 Inhaltsverzeichnis 1. Örtliche Verhältnisse Gegenwärtiges Planungsrecht Gebietsentwicklungsplan Flächennutzungsplan Fluchtlinien- und Bebauungspläne Rahmenplan Einzelhandel Handlungskonzept Wohnen Baumschutzsatzung Nachrichtliche Übernahmen Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen des Bebauungsplanes Generelle Ziele Masterplan Ulmer Höh' Städtebauliches Konzept Ulmer Höh' Südteil Verfahren Abwägung, Inhalt des Bebauungsplans Baugebiete Art der baulichen Nutzung Maß der baulichen Nutzung Bauweise Überbaubare Grundstücksfläche Abstandflächen Stellplätze und Garagen Geh-, Fahr- und Leitungsrechte Verkehr Ver- und Entsorgung Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen Ausschluss luftverunreinigender Stoffe Schallschutz Flächen für Bepflanzung Gestalterische Festsetzungen Kennzeichnung von Altstandorten und Altablagerungen Nachrichtliche Übernahme und Hinweise im Bebauungsplan Bisher gültiges Planungsrecht Kosten für die Gemeinde Stand:

112 3 1. Örtliche Verhältnis s e Das Plangebiet Ulmer Höh' - Südteil, gelegen im Stadtteil Derendorf, umfasst eine Größe von etwa 4,1 ha. Es wird im Norden durch die Flächen der ehemaligen Justizvollzugsanstalt (JVA) Ulmer Höh' begrenzt. Nördlich dieser liegt das frühere Rheinmetall-Gelände mit der sogenannten Halle 29, die Mode-Showrooms der Fa. Gerry Weber enthält. Im Osten wird das Plangebiet durch die Metzer Straße, im Süden durch den Spichernplatz und im Westen durch die Ulmenstraße begrenzt. Der Blockrand des Plangebietes ist entlang der Metzer Straße, der Spichernstraße und der Ulmenstraße mit einer bis zu sechsgeschossigen Bebauung eingefasst. Es sind nur wenige Baulücken vorhanden, die durch eine Nachverdichtung geschlossen werden können. Im Nordosten befindet sich im Plangebiet ein neu gebauter vierzügiger Kindergarten. Bei den nördlichen und zentral im Plangebiet liegenden Flächen handelt es sich um derzeit untergenutzte Flächen, die einer Neuordnung bzw. Nachverdichtung bedürfen. Die Flächen sind seit November 2015 temporär mit Flüchtlingsunterkünften in Form von Großzelten belegt. Die innerstädtisch-urbanen Strukturen in diesem Stadtbereich sind überwiegend durch Wohnnutzungen und kleinteilige gewerbliche Nutzungen geprägt. Gewerbeeinheiten in Form von Läden oder Büros befinden sich vorrangig in der Erdgeschosszone zur Ulmenstraße. Im Bereich der Metzer Straße befindet sich vorwiegend Wohnnutzung. Die Bebauung besteht überwiegend aus vier- bis sechsgeschossigen Gebäuden, die in Blockstrukturen eingefasst sind. Das Plangebiet ist über die angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen gut an das lokale Verkehrsnetz angebunden. Über den westlich verlaufenden Kennedydamm, die nördlich verlaufende Heinrich-Ehrhardt-Straße und die östlich verlaufende Brehmstraße können in Kürze das regionale und überregionale Verkehrsnetz erreicht werden. Über nahegelegene Bus- und Straßenbahnhaltestellen sowie den östlich gelegenen Bahnhof Düsseldorf-Derendorf ist das Plangebiet sehr gut an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden. Stand:

113 4 2. Gegenwärtiges Planungsrecht 2.1 Gebietsentwicklungsplan Der Gebietsentwicklungsplan des Regierungsbezirkes Düsseldorf von 1999 (GEP 99) stellt den gesamten Bereich des Plangebietes als Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) dar. Auch im Entwurf des neuen derzeit in Aufstellung befindlichen Regionalplans Düsseldorf (RPD) ist das Plangebiet als ASB dargestellt. 2.2 Flächennutzungsplan Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan überwiegend als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Jugendheim/ Jugendherberge und öffentliche Verwaltung dargestellt. Im südlichen Bereich angrenzend an den Spichernplatz sind Wohnbauflächen dargestellt. Mit der 120. Änderung des Flächennutzungsplanes - Ulmer Höh' - soll für das gesamte Plangebiet zukünftig Wohnbaufläche dargestellt werden. 2.3 Fluchtlinien- und Bebauungspläne Für das Plangebiet liegen folgende Fluchtlinien-, Durchführungs- und Bebauungspläne vor: - Bebauungsplan 5579/04: Der Bebauungsplan umfasst unter anderem das gesamte Plangebiet. Ausgewiesen werden im Bereich des Plangebietes die umliegenden Verkehrsflächen Ulmenstraße, Spichernplatz und Metzer Straße sowie die durch das Plangebiet führende Saarbrücker Straße, welche eine Verbindung von der Ulmenstraße zur Metzer Straße darstellt. (angefertigt ) - Fluchtlinienplan 5479/10: Der Fluchtlinien-Plan über die Saarbrücker Straße zwischen Ulmen und Metzer Straße umfasst das gesamte Plangebiet. Ausgewiesen werden die umliegenden Verkehrsflächen Ulmenstraße, Spichernplatz und Metzer Straße. Die im Bereich des Plangebietes ursprünglich ausgewiesene Saarbrücker Straße wurde mit der Aufstellung dieses Fluchtlinienplans gestrichen. (angefertigt ) - Fluchtlinienplan 5479/14: Der Fluchtlinienplan weist im Bereich des Plangebietes den nördlichen Abschnitt der Metzer Straße aus. (angefertigt ) - Durchführungsplan 5479/21: Der Durchführungsplan setzt im Bereich des Plangebietes den südlichen Bereich der Ulmenstraße und die westlichen Flächen Stand:

114 5 des Spichernplatzes als öffentliche Verkehrsflächen (vorhanden) fest. (förmlich festgestellt: ) - Durchführungsplan 5479/25: Der Durchführungsplan setzt im Bereich des Plangebietes den südlichen Bereich der Ulmenstraße und die westlichen Flächen des Spichernplatzes als öffentliche Verkehrsflächen (vorhanden) fest. (förmlich festgestellt: ) - Bebauungsplan 5479/32: Der Bebauungsplan setzt im Bereich des Plangebietes die Metzer Straße als öffentliche Verkehrsfläche (vorhanden) fest. (Satzungsbeschluss ) 2.4 Rahmenplan Einzelhandel Der Rat der Stadt Düsseldorf hat am die Fortschreibung des Rahmenplans Einzelhandel 2007 als Rahmenplan Einzelhandel 2016 beschlossen. Damit ist der Rahmenplan Einzelhandel 2016 als gesamtstädtisches Entwicklungskonzept gemäß 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen. Gemäß Zentrenkonzept der Stadt Düsseldorf, das Bestandteil des Rahmenplans Einzelhandel 2016 ist, befindet sich in einer Entfernung von rund 500 m östlich des Plangebietes das Stadtteilzentrum (C) Münsterstraße/ Rather Straße. In rund 300 m Entfernung befindet sich ebenfalls östlich des Plangebietes das Einkaufszentrum Forum Derendorf an der Rather Straße. 2.5 Handlungskonzept Wohnen Das Handlungskonzept (HKW) für den Wohnungsmarkt ZUKUNFT WOHNEN.DÜSSELDORF mit Stand vom konkretisiert die Grundsätze des integrierten Stadtentwicklungskonzepts Düsseldorf Wachstum fördern, Zukunft gestalten und legt konkrete Maßnahmen fest. Unter anderem beinhaltet das Konzept die Vorgabe, dass bei Wohnungsbauprojekten mindestens 20 % bis zu 30 % der Wohneinheiten im geförderten Mietwohnungsbau und mindestens 10 % bis zu 20 % der Wohneinheiten im preisgedämpften Wohnungsbau zu errichten sind. Die Summe muss immer 40 % ergeben. Bei dem Bebauungsplanverfahren Ulmer Höh - Südteil (B-Plan Nr.01/010) kommt das HKW vollumfänglich zur Anwendung (20% / 20%). Stand:

115 6 Zur Sicherung der städtebaulichen Qualität sollen insbesondere bei städtebaulichen Vorhaben in exponierten Lagen durch Wettbewerbe oder Gutachterverfahren alternative Planungsansätze gefunden werden. Für Bebauungspläne macht das Handlungskonzept die Vorgabe, über die Auswahl dezidierter Festsetzungen eine sinnvolle Durchmischung und Stabilität von Stadtquartieren zu erzielen, bei gleichzeitiger Sicherung der vorhandenen und städtebaulichen Qualitäten. Durch die Schließung städtebaulicher Verträge soll eine gerechte Lastenverteilung bei der städtebaulichen Entwicklung sichergestellt und den qualitativen Planungsansprüchen entsprochen werden. 2.6 Baumschutzsatzung Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 19. Dezember Gem. 2 Abs. 1 dieser Satzung sind Bäume mit einem Stammumfang von 80 cm und mehr Zentimetern geschützt. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, sofern einer der einzelnen Stämme einen Umfang von 50 cm und mehr hat. Der Umfang der Bäume ist in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden zu messen. Nicht unter die Vorschrift dieser Satzung fallen Obstbäume mit Ausnahme von Walnussbäumen und Esskastanien. 2.7 Nachrichtliche Übernahmen Das Plangebiet liegt innerhalb des Bauschutzbereiches für den Verkehrsflughafen Düsseldorf (Anflugsektor der Querwindbahn). Bei Bauvorhaben sind die Bestimmungen des 12 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) zu beachten. 3. Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen des Bebauungsplanes 3.1 Generelle Ziele Mehr als 100 Jahre war die Justizvollzugsanstalt Ulmer Höh' im Stadtteil Derendorf ansässig und damit - wenn auch als geschlossener und unzugänglicher Bereich ein prägendes Element in der Stadtstruktur. Nach Verlagerung der Justizvollzugsanstalt von Düsseldorf nach Ratingen im Februar 2012 eröffnet sich die Chance, die Flächen unter Einbeziehung weiterer, unmittelbar angrenzender Flächen auf benachbarten Grundstücken neu zu entwickeln. Vorrangiges Ziel der Planung ist die Schaffung neuer Wohnbauflächen für unterschiedliche Wohnformen und Wohntypologien im Bereich eines städtebaulich qualifizierten Geschosswohnungsbaus. Stand:

116 7 Zur Neuordnung der maßgeblichen Flächen und zur Gewährleistung einer städtebaulich qualitativ hochwertigen Entwicklung wurde von März bis September 2012 ein einstufiger, begrenzter und kooperativer Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren nach den Regeln der Architektenkammer NRW (RAW 2004) von den Grundstückseigentümern unter Federführung des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW (BLB NRW) durchgeführt. Im Weiteren wurde der Siegerentwurf vom Büro BDP Khandekar entsprechend der Juryempfehlungen im Sinne einer städtebaulich verträglichen Nachverdichtung überarbeitet. Da sich eine gemeinsame Entwicklung des gesamten Plangebietes zusammen mit dem BLB NRW aufgrund öffentlich-rechtlicher Anforderungen nicht hat realisieren lassen, soll der südliche Bereich des Plangebietes als Ulmer Höh-Südteil vorgezogen von der Ulmer Höh GmbH & Co. KG (Gesellschafter: DORNIEDEN Generalbau und WvM Immobilien & Projektentwicklung GmbH) entwickelt werden. Am beschloss der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung für die Plangebietsflächen unter Beibehaltung der wesentlichen Elemente des Siegerentwurfes von BDP Khandekar zwei Bebauungspläne aufzustellen. Mit der Aufstellung des hier vorliegenden Bebauungsplanes Nr. 01/010 Ulmer Höh' Südteil soll Baurecht für die Umsetzung von Wohnraum (bis zu 225 Wohneinheiten) sowie für erforderliche Kita- Plätze geschaffen werden. Das Handlungskonzept Wohnen kommt vollumfänglich zur Anwendung (20% / 20%). 3.2 Masterplan Ulmer Höh' 2014 Der Masterplan Ulmer Höh 2014 sieht vor, einen neuen Stadtbaustein zu entwickeln, der sich in das bestehende städtische Gefüge integriert. Die umringende Blockstruktur soll aufgegriffen und fortgesetzt werden. Die Ränder an der Ulmenstraße und der Metzer Straße sollen neu definiert und in ihrer Maßstäblichkeit an die umliegende Bebauung angepasst werden. In dem gewachsenen städtischen Kontext soll ein neues, urbanes Wohnquartier mit unterschiedlichen Wohnformen entstehen. Neben Wohnen kann insbesondere im nördlichen Bereich im direkten Anschluss an die bestehende Halle 29 der Fa. Gerry Weber gewerbliche Nutzung in Form von Dienstleistungs- und Büronutzungen angeordnet werden. Stand:

117 8 Um die Geschichte der Ulmer Höh erlebbar zu machen, soll der Abdruck des großen, kreuzförmigen Ensembles des Hauptgebäudes der ehemaligen JVA zukünftig im öffentlichen Raum als Treffpunkt und Multifunktionsfläche in Derendorf dienen. Vorgesehen ist die Ausbildung eines großzügigen, parkähnlichen Freiraums im Inneren des Plangebiets. Die bestehende Kapelle (im Westen des Kreuzes) formte bislang den Eingangsbereich der JVA und soll diese Funktion auch für das neue Wohnquartier übernehmen. Ein kleiner Vorplatz an der Ulmenstraße soll als Quartiersplatz mit Cafés und/ oder Restaurants ausgebildet werden. Die neuen Wohnblöcke schließen entlang der Ulmenstraße und der Metzer Straße den Blockrandbereich. Eine Ringerschließung mit Zu- und Ausfahrt an der Metzer Straße soll die verkehrliche Anbindung für den motorisierten Individualverkehr sichern. Der ruhende Verkehr soll überwiegend in privaten Tiefgaragen untergebracht werden. Im öffentlichen Raum werden darüber hinaus oberirdische Besucherstellplätze geschaffen. Durch ein dichtes Netz an fußläufigen Verbindungen, die sich auch nach außen öffnen, soll die Ulmer Höh an die umgebenden Stadtstrukturen angeschlossen werden. Stand:

118 9 Masterplan Ulmer Höh' 2014, Büro BDP Khandekar Stand:

119 Städtebauliches Konzept Ulmer Höh' - Südteil Auf Grundlage des Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplanes Ulmer Höh' - Südteil hat das Büro BDP Khandekar im Juli/ August 2015 den Masterplan Ulmer Höh' im Hinblick auf eine vorgezogene Entwicklung der südlichen Flächen überarbeitet. Die Überarbeitung wurde insbesondere vor dem Hintergrund erforderlich, dass die im Masterplan vorgesehene Ringerschließung (Einfahrt von der Metzer Straße nördlich des Kindergartens und Ausfahrt im südlichen Bereich der Metzer Straße) aufgrund der nicht verfügbaren Flächen (Eigentum BLB NRW) nördlich des Kindergartens nicht mehr umsetzbar war. Das städtebauliche Konzept sieht die behutsame Ergänzung der Bestandsstrukturen vor und integriert den neu errichteten Kindergarten an der Metzer Straße im Nordosten des Plangebietes. Die Haupterschließung des Bebauungsplangebietes Ulmer Höh' Südteil soll von der Ulmenstraße über einen zwischen der Wörthstraße und der Saarbrücker Straße angeordneten Erschließungsstich erfolgen. Als Mischverkehrsfläche vorgesehen, führt der Erschließungsstich zu einer zentral im Plangebiet angeordneten Wendeanlage, die gleichzeitig als Quartiersplatz dient. Der vorhandene, sich in einem guten Zustand befindliche Baumbestand im Bereich des Erschließungsstiches soll, soweit möglich erhalten werden. Der Eingangsbereich des Erschließungsstiches wird an der Ulmenstraße, südlich wie nördlich durch je einen 5-geschossigen neu geplanten Baukörper gefasst. Der südliche Baukörper leitet Bewohner wie Besucher in 4-geschossiger Bauweise in das Plangebiet hinein bis zum Quartiersplatz. Frontal am Quartierplatz wird der Blick von einem hier positionierten Gebäude gefangen. Durch eine punktuelle Überhöhung des Gebäudes mit bis zu sechs Geschossen im Bereich des Platzes kann ein besonderer städtebaulicher Akzent gesetzt werden. Stand:

120 11 Städtebauliches Konzept Ulmer Höh' Südteil 2015, Büro BDP Khandekar Vom Quartiersplatz führt eine innere fußläufige Erschließung nach Süden in den Blockinnenbereich. Die Erschließung wird zunächst durch einen langen an die Stand:

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