TEXTTEIL. Vorhabenbezogener Bebauungsplan. und örtliche Bauvorschriften. Krezengasse/Schmale Straße K M B KORNTAL-MÜNCHINGEN
|
|
- Maike Heidrich
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 KREIS: STADT: GEMARKUNG: LUDWIGSBURG KORNTAL-MÜNCHINGEN MÜNCHINGEN K M B TEXTTEIL Vorhabenbezogener Bebauungsplan nach 13a des Baugesetzbuchs (BauGB) und örtliche Bauvorschriften Krezengasse/Schmale Straße Ludwigsburg, den Bearbeiter/in: U. Müller Seite 1 / 10
2 Bebauungsplan Krezengasse/Schmale Straße Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) i. d. F. vom (BGBI. I S. 2414) zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBI. I S. 1722) Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.f. der Bekanntmachung vom (BGBI. I S. 132), geändert durch Gesetz vom (BGBI. I S. 1548) Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) Vom (GBI. Nr. 7 S.358), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GBI. S. 501) Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90) i.d.f. vom (BGBI. I S. 2253), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBI. I S. 1509) Allgemeine Angaben Sämtliche innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Bebauungsplanes bisher bestehenden planungs- und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen sowie frühere baupolizeiliche Bauvorschriften der Gemeinde werden aufgehoben. Seite 2 / 10
3 A A Planungsrechtliche Festsetzungen Planungsrechtliche Festsetzungen Gemäß 12 (3a) BauGB sind unter Anwendung des 9 (2) BauGB im Rahmen der festgesetzten Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet. Die Vorhaben- und Erschließungspläne sind Bestandteil des Bebauungsplanes. A.1 Art der baulichen Nutzung ( 9 (1) 1 BauGB, 1 15 BauNVO) A.1.1 Besonderes Wohngebiet WB ( 4a BauNVO) Gemäß 4a BauNVO sind Zulässig: Wohngebäude, Läden, Betriebe des Beherbergungswesens, Schank- und Speisewirtschaften, Sonstige Gewerbebetriebe, Geschäfts- und Bürogebäude, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke. Gemäß 1 (6) 1 BauNVO sind folgende Ausnahmen nicht Zulässig: Anlagen für zentrale Einrichtungen der Verwaltung, Vergnügungsstätten, soweit sie nicht wegen ihrer Zweckbestimmung oder ihres Umfangs nur in Kerngebieten allgemein zulässig sind, Tankstellen. A.2 Maß der baulichen Nutzung ( 9 (1) 1 BauGB, a BauNVO) A.2.1 A.2.2 GRZ (Grundflächenzahl) ( 19 BauNVO) Gem. 17 (2) BauNVO wird die maximale Grundflächenzahl mit 0,7 festgesetzt (siehe Planeinschrieb.) Die zulässige Grundflächenzahl darf durch die in 19 (4) BauNVO bezeichneten Anlagen bis auf 0,9 überschritten werden. GFZ (Geschossflächenzahl) ( 20 BauNVO) Die Geschossflächenzahl wird mit 1,2 festgesetzt. A.3 Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche, Stellung baulicher Anlage ( 9 (1) 2 BauGB, 22, 23 BauNVO) A.3.1 Bauweise a: abweichende Bauweise: Innerhalb des Planbereichs wird als abweichende Bauweise die Grenzbebauung festgesetzt. In der abweichenden Bauweise sind die Gebäude ohne einen Grenzabstand an einer oder mehreren Grundstücksgrenzen zu errichten, soweit die festgesetzten Baugrenzen dem nicht entgegenstehen. A.3.2 Überbaubare Grundstücksfläche Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch Baugrenzen festgesetzt. Seite 3 / 10
4 A Planungsrechtliche Festsetzungen A.4 Nebenanlagen, Garagen, Stellplätze ( 9 (1) 4 BauGB, 12, 14 und 23 (5) BauNVO) A.4.1 Garagen und Stellplätze ( 12 BauNVO Tiefgaragen sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig. Sie müssen außerhalb der Hochbauten erdüberdeckt sein. Die Mindestüberdeckung muss 0,6 m betragen. Die Flächen sind intensiv zu begrünen und gärtnerisch anzulegen. Offene Stellplätze sind in der nicht überbaubaren Grundstücksfläche zulässig, wenn diese unmittelbar an die öffentlich befahrbare Straßenfläche anschließen. A.4.2 Nebenanlagen ( 14 BauNVO) Nebenanlagen im Sinne des 14 BauNVO sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche unzulässig. A.5 Pflanzgebote und Pflanzbindungen ( 9 (1) 25a und b BauGB) A.5.1 A.5.2 Pflanzgebot 1 (Pfg 1) extensive Dachbegrünung ( 9 (1) 25a BauGB) Flachdächer von 2- und 3-geschossigen Gebäuden bzw. Gebäudeteile sind extensiv zu begrünen. Ausgenommen sind technische Dachaufbauten sowie Flächen, die als Dachterrassen genutzt werden. Die Substratstärke muss mindestens 10 cm betragen, anteilig ist Oberbodenmaterial zu verwenden. Zielbestand ist ein kräuterreicher, trockenheitsverträglicher Bewuchs mit Arten der Fels- und Schuttfluren, der Halbtrockenrasen und der warmen Saumgesellschaften. Geeignete Arten sind in der Pflanzenliste 1 aufgeführt. Pflanzgebot 2 (Pfg 2) intensive Dachbegrünung ( 9 (1) 25a BauGB) Flachdächer eingeschossiger Gebäude (im Innenhof) sind intensiv zu begrünen und gärtnerisch anzulegen. Die Mindestüberdeckung muss 0,4 m betragen. Ausgenommen sind technische Dachaufbauten sowie Flächen, die als Terrassen und Fußwege genutzt werden. A.5.3 Pflanzgebot 3 (Pfg 3) Einzelbäume An den im Plan durch Planzeichen festgesetzten Standorten sind hochstämmige klein- bzw. mittelkronige, standortgerechte, Laubbäume zu pflanzen, zu pflegen und dauerhaft zu unterhalten. Abgängige Bäume sind zu ersetzen. Von den im Plan festgesetzten Standorten kann um bis zu 5 m abgewichen werden. Seite 4 / 10
5 B B Örtliche Bauvorschriften Örtliche Bauvorschriften gemäß 74 LBO B.1 Dachform und Neigung ( 74 (1) 1 LBO) Siehe Planeinschrieb B.1.1 Dachaufbauten / Dachterrassen sind mit folgenden Einschränkungen zugelassen: die Summe der Breiten aller Dachaufbauten, Dachgauben und Dacheinschnitte einer Dachfläche darf höchstens 1/3 der dazugehörenden Dachlänge betragen der Abstand der Dachgaube von der Giebelseite (Ortgang) muss mindestens 1,0 m betragen Dachaufbauten sind nur als Schleppgauben zulässig. die Oberkante der Dachgaube muss vertikal gemessen mindestens 2,0 m unterhalb des Hauptfirstes liegen. B.2 Gestaltung von Fassaden und Dächern ( 74 (1) 1 LBO) B.2.1 Dacheindeckung bei Satteldächern: Es sind nur Deckungen aus Ziegel oder Betondachsteinen zulässig. Es ist die Farbe der Dacheindeckungen im Bereich zwischen naturrot und kupferbraun zu wählen. Anlagen zur photovoltaischen und thermischen Solarnutzung sind zugelassen. Sie müssen sich gestalterisch in die Dachform einfügen, d.h. Solaranlagen sind parallel zur Dachhaut anzubringen. B.2.2 Fassadengestaltung Die Gebäude sind zu verputzen. Holzverschalungen und Natursteinverkleidungen sind gestattet. Fassadenverkleidungen aus Kunststoff und reflektierenden Baustoffen sind unzulässig. B.3 Werbeanlagen ( 74 (1) 2 LBO) Werbeanlagen mit bewegtem und wechselndem Licht, wie z. B. Blinklichter, Wechsellichter, Lauflichter, elektronische Laufbänder, Videowände, u. ä. sind unzulässig. Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung und auf der den Straßen zugewandten Seiten der Gebäude zulässig. Sie sind auf die Erdgeschoss- und Untergeschosszone zu beschränken und dürfen die Größe von max. 1,5 m² an der Außenfassade nicht überschreiten. Das Bekleben von Fensterflächen mit Werbung ist unzulässig. B.4 Niederspannungsfreileitungen ( 74 (1) Nr. 5 LBO) Sämtliche Niederspannungs- und Fernmeldeleitungen sind unterirdisch zu verlegen. Seite 5 / 10
6 C C Nachrichtliche Übernahmen Nachrichtliche Übernahmen C.1 Archäologische Verdachtsflächen Die folgenden archäologischen Verdachtsflächen (gem. 2 DSchG/ Prüffall) sind zu berücksichtigen: Gesamter Geltungsbereich des Bebauungsplans (Mittelalterlicher und neuzeitlicher Siedlungsbereich Münchingen 7M) Innerhalb der ausgewiesenen archäologischen Relevanzbereiche sind grundsätzlich Bodenurkunden zur mittelalterlichen und neuzeitlichen Besiedlungsgeschichte von Münchingen, sowie Funde zur örtlichen Sachkultur vorhanden, bzw. zu erwarten. Zum Schutz vor unbeobachteter Zerstörung und um die archäologisch erforderlichen Maßnahmen im Vorfeld abzustimmen, ist deshalb das Regierungspräsidium Stuttgart Archäologische Denkmalpflege (Ref. 84.2), vertreten durch Frau Dr. Susanne Arnold (susanne.arnold@prps.bwl.de) im Zuge der weiteren Planungen zu flächigen Bodeneingriffen (Tiefgarage und Unterkellerungen) frühzeitig zu beteiligen. Gegebenenfalls sind archäologische Prospektionen auf Kosten des Planungsträgers im Vorfeld notwendig. Kann der Erhalt von archäologischen Kulturdenkmalen im Rahmen einer Abwägung konkurrierender Belange nicht erreicht werden, können wissenschaftliche Dokumentationen oder Grabungen (gegebenenfalls zu Lasten und auf Kosten von Investoren) notwendig werden. Eine abschließende Stellungnahme kann allerdings erst anhand ergänzender Materialien erfolgen, aus denen neben relevanten Daten zum Planvorhaben die bereits vorhandenen Störungsflächen und archäologischen Fehlstellen (z.b. Tiefgaragen, Kelleranlagen, Kanal- und Leitungstrassen) in einem Plan ersichtlich werden. Falls vorhanden wird um die Vorlage bodenkundlicher Untersuchungsergebnisse im Gebiet gebeten. Vorgenannte Auswertung historischer Bauakten und Maßnahmen der archäologischen Erkundung frühzeitig durchzuführen, ist im Interesse des Planungsträgers/ Bauherrschaft, da hiermit Planungssicherheit erreicht werden kann und Wartezeiten durch archäologische Grabungen vermieden oder minimiert werden können. Falls dennoch beim Vollzug der Planung bisher unbekannte Funde entdeckt werden, sind diese unverzüglich einer Denkmalschutzbehörde oder der Gemeinde anzuzeigen. Der Fund und die Fundstelle sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Anzeige in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht die Untere Denkmalschutzbehörde (Bauordnungsamt) oder das Regierungspräsidium Stuttgart, Ref. 86 (Denkmalpflege) mit einer Verkürzung der Frist einverstanden ist ( 20 DSchG). Auf die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach 27 DSchG wird verwiesen. Seite 6 / 10
7 D Hinweise D Hinweise D.1 Bodendenkmale / Kulturdenkmale Es wird auf die Bestimmungen der 20 und 27 DSchG hingewiesen. Es besteht Meldepflicht von Bodenfunden gem. 20 Denkmalschutzgesetz. D.2 Bodenschutz Auf die Pflicht zur Beachtung der Bestimmungen des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG), insbesondere auf 4 und 7 wird hingewiesen. Auf das Beiblatt " Regelungen zum Schutz des Bodens" wird verwiesen. D.3 Artenschutz Baufeldbereinigung: Zur Vermeidung eines Verstoßes gegen die artenschutzrechtlichen Vorschriften des 44 BNatSchG ist zu beachten, dass kein Eingriff in Gehölze während des Zeitraums vom 01. März -30.September erfolgen darf. Tierverluste werden dadurch vermieden. (Siehe tierökologische Potentialuntersuchung, 2016, Dipl.-Biologe, Dieter Veile, Obersulm) D.4 Ökologisches Bauen Es wird empfohlen, Gebäude in Niedrigenergiebauweise auszuführen und soweit möglich die solare Ausrichtung der Gebäude zu nutzen. D.5 Grundwasser Seite 7 / 10 Für eine eventuell erforderliche Grundwasserbenutzung (Grundwasserableitung während der Bauzeit, Grundwasserumleitung während der Standzeiten von Bauwerken) ist grundsätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Eine dauernde Grundwasserabsenkung ist nicht zulässig. Baumaßnahmen, die lediglich punktuell in das Grundwasser einbinden (z.b. Tiefgründungskörper, Verbaukörper) bedürfen ebenfalls einer wasserrechtlichen Erlaubnis und sind vorher dem Landratsamt Ludwigsburg Fachbereich Umwelt - anzuzeigen. Bei unvorhergesehenem Erschließen von Grundwasser muss dies dem Landratsamt Ludwigsburg angezeigt werden. Die Bauarbeiten sind dann bis zur Entscheidung einzustellen. In alten Ortslagen sind oftmals noch Brunnenanlagen vorhanden. Dem Landratsamt sind jedoch im Plangebiet keine solchen Anlagen bekannt. Falls im Planungsbereich Brunnen existieren oder diese bei den weiteren Untersuchungen aufgefunden werden, ist dies dem Landratsamt mitzuteilen. D.6 Insektenfreundliche Beleuchtung Es wird aus tierökologischer Sicht empfohlen, verträgliche Beleuchtungskörper nach dem Stand der Technik an Gebäuden und zur Beleuchtung der Freiflächen zu installieren, um die Fauna des Raumes nicht durch die neuen Lichtquellen zu irritieren bzw. anzulocken. D.7 Nisthilfen Das Anbringung von Vogelnisthilfen an oder in Gebäudefassaden wird aus tierökologischer Sicht empfohlen.
8 D Hinweise D.8 Duldungspflichten Der Eigentümer hat das Anbringen von Haltevorrichtungen und Leitungen für Beleuchtungskörper der Straßenbeleuchtung einschließlich der Beleuchtungskörper und des Zubehörs sowie Kennzeichen und Hinweisschilder für Erschließungsanlagen auf seinem Grundstück gemäß 126 Abs. 1 BauGB zu dulden. Können Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen aus technischen Gründen oder wegen der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs nicht auf der Straße angebracht werden, haben die Eigentümer der Anliegergrundstücke das Anbringen gemäß 5 b Abs. 6 Satz 1 Straßenverkehrsgesetz zu dulden. D.9 Geotechnik Auf Grundlage der am Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vorhandenen Geodaten bilden Auffüllungen unbekannter Mächtigkeit den oberflächennahen Baugrund. Darunter folgen Gesteine der Erfurt-Formation (Lettenkeuper). Die Auffüllungen eignen sich womöglich nicht zum Lastabtrag. Verkarstungserscheinungen (offene oder lehmerfüllte Spalten, Hohlräume, Dolinen), die sich aus dem unterlagernden Oberen Muschelkalk hochpausen, sind nicht auszuschließen. Sollte eine Versickerung der anfallenden Oberflächenwässer geplant bzw. wasserwirtschaftlich zulässig sein, wird auf das Arbeitsblatt DWA-A 138 (2005) verwiesen und im Einzelfall die Erstellung eines entsprechenden hydrologischen Versickerungsgutachtens empfohlen. Wegen der Gefahr der Ausspülung lehmerfüllter Spalten ist bei Anlage von Versickerungseinrichtungen auf ausreichenden Abstand zu Fundamenten zu achten. Bei etwaigen geotechnischen Fragen im Zuge der weiteren Planungen oder von Bauarbeiten (z.b. zum genauen Baugrundaufbau, zu Bodenkennwerten, zur Wahl und Tragfähigkeit des Gründunghorizonts, zum Grundwasser, Baugrubensicherung) werden objektbezogene Baugrunduntersuchungen gemäß DIN EN bzw. DIN 4020 empfohlen. Seite 8 / 10
9 D Pflanzlisten E Pflanzlisten E.1 Pflanzenliste 1 Dachbegrünung Geeignete Kräuter: Schnittlauch Allium schoenoprasum Berg-Lauch Allium senescens Gemeiner Wundklee Anthyllis vulneraria Rundbl. Glockenblume Campanula rotundifolia Karthäusernelke Dianthus carthusianorum Natternkopf Echium vulgare Zypressen-Wolfsmilch Euphorbia cyparissias Gemeines Sonnenröschen Helianthemum nummularium Kleines Habichtskraut Hieracium pilosella Hornklee Lotus corniculatus Felsennelke Petrorhagia saxifraga Scharfer Mauerpfeffer Sedum acre Weißer Mauerpfeffer Sedum album Feld-Thymian Thymus pulegioides Sand-Thymian Thymus serpyllum Geeignete Gräser: Zittergras Briza media Dach-Trespe Bromus tectorum Schaf-Schwingel Festuca ovina Schillergras Koeleria glauca Zwiebel-Rispengras Poa bulbosa Flaches Rispengras Poa compressa Seite 9 / 10
10 Fachbereich Umwelt November 2015 Regelungen zum Schutz des Bodens bei Bauvorhaben 1. Wiederverwertung von Bodenaushub 1.1 Anfallender Bodenaushub ist in seiner Verwertungseignung zu beurteilen und bei entsprechender Qualifizierung wieder zu verwerten. Die VwV des UM für die Verwertung von als Abfall eingestuftem Bodenmaterial ist hierbei zu beachten (gilt für den Einbau unterhalb einer Rekultivierungsschicht). Für den Umgang mit Bodenmaterial, welches für Rekultivierungszwecke bzw. Meliorationsmaßnahmen vorgesehen ist, gelten die Vorgaben der Hefte 10 und 28 aus der Reihe Luft- Boden-Abfall, UM Baden-Württemberg (v.a. Lagerung, Einbringung). Ebenso sind die Anforderungen nach 12 BBodSchV (Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung) und die DIN (Verwertung von Bodenmaterial) einzuhalten. 1.2 Einer Vor-Ort-Verwertung des Bodenaushubs innerhalb des Baufeldes (Erdmassenausgleich) ist grundsätzlich Vorrang einzuräumen. Diesem Erfordernis ist bereits in der projektspezifischen Planung (z.b. Reduzierung der Einbindetiefen) Rechnung zu tragen. 1.3 Zu Beginn der Baumaßnahmen ist der Mutterboden (humoser Oberboden, oberste15-30 cm) abzuschieben ( 202 BauGB). Er ist vom übrigen Bodenaushub bis zur weiteren Verwertung getrennt zu lagern und vor Verdichtung (kein Befahren) und Vernässung (Böschungen profilieren) zu schützen. Die Mieten dürfen max. 2m hoch geschüttet werden und sind bei einer Lagerdauer > 6 Monate mit tiefwurzelnden, mehrjährigen Pflanzen zu begrünen. Eine vorhandene Vegetation ist im Vorfeld zu mähen und zu mulchen. 1.4 Bodenaushub unterschiedlicher Verwertungseignung ist separat in Lagen auszubauen, ggfs. getrennt zu lagern und spezifisch zu verwerten. Unbrauchbare und/oder belastete Böden sind von verwertbarem Bodenaushub zu trennen und einer Aufbereitung oder einer geordneten Entsorgung zuzuführen 2. Bodenbelastungen 2.1 Der Baubetrieb ist so zu organisieren, dass betriebsbedingte unvermeidliche Bodenbelastungen (z.b. Verdichtungen, Erosion) auf das engere Baufeld beschränkt bleiben. Künftige Freiflächen (z.b. Ausgleichsflächen, Wiesen) sind deshalb vom Baubetrieb durch Absperrbänder freizuhalten. Verdichtungen sind am Ende der Bauarbeiten durch Tiefenlockerungsmaßnahmen bis unterhalb des Verdichtungshorizontes zu beseitigen. 2.2 Hinweise, wie eine bodenschonende Bauausführung zu planen und umzusetzen ist, gibt das neu erschienene BVB-Merkblatt Band 2 Bodenkundliche Baubegleitung des Bundesverbandes Boden (ISBN , Erich Schmidt Verlag GmbH, 2013). 2.3 Baustoffe, Bauabfälle und Betriebsstoffe sind so zu lagern, dass Stoffeinträge bzw. Vermischungen mit Bodenmaterial auszuschließen sind (z.b. Lagerung auf Geotextil). 2.4 Werden im Zuge der abzustimmen Bauarbeiten stoffliche Bodenbelastungen angetroffen, ist der weitere Handlungsbedarf mit dem Landratsamt Ludwigsburg, Fachbereich Umwelt. Seite 10 / 10
TEXTTEIL ENTWURF. Vorhabenbezogener Bebauungsplan nach 13a BauGB und örtliche Bauvorschriften. Schuhquartier II K M B. Ludwigsburg, den
KREIS: GEMEINDE: LUDWIGSBURG WALHEIM K M B TEXTTEIL ENTWURF Vorhabenbezogener Bebauungsplan nach 13a BauGB und örtliche Bauvorschriften Schuhquartier II Ludwigsburg, den 18.12.2017 Bearbeiter/in: S. Hofmann
Hinweise zum Bebauungsplan
Hinweise zum Bebauungsplan Interne Kurzbezeichnung Baug 131 Gemarkung Name des Plans Maulbronn Kinderzentrum Maulbronn Vom 07.11.2012 In Kraft getreten am 15.11.2012 Art des Plans/rechtliche Qualität Qualifizierter
FEUERWEHRHAUS TEXTTEIL. Gemeinde Engelsbrand. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften. Vorentwurf vom Inhaltsverzeichnis
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften FEUERWEHRHAUS Vorentwurf vom 04.05.2016 Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen des Bebauungsplans 2 Rechtsgrundlage der Örtlichen Bauvorschriften 3 Anhang zum
K M B Lebensmittelmarkt Perouse
KREIS: STADT: GEMARKUNG: BÖBLINGEN RUTESHEIM RUTESHEIM K M B TEXTTEIL ENTWURF Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Lebensmittelmarkt Perouse Ludwigsburg, den 21. Juli 2015 Bearbeiter/in: S. Hofmann
Anlage 2 Bebauungsplan Fitnesszentrum am Schwimmbad Stand: Textliche Festsetzungen (Vorentwurf) Seite 1 von 5
Textliche Festsetzungen (Vorentwurf) Seite 1 von 5 Ergänzend zum zeichnerischen Teil gelten folgende planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften. Rechtsgrundlagen - Baugesetzbuch (BauGB)
BEBAUUNGSPLAN. Gewerbegebiet Ried. Gewerbegebiet Ried II. 3. Änderung
Gemeinde St. Johann Gemarkung Würtingen Landkreis Reutlingen BEBAUUNGSPLAN Gewerbegebiet Ried und Gewerbegebiet Ried II 3. Änderung ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN Inhaltsverzeichnis Blatt 1 3 Außerkraftsetzung
TEXTTEIL ENTWURF. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften. Bustadt-Süd Erweiterung. Ludwigsburg, den Bearbeiter/in: U.
KREIS: GEMEINDE: GEMARKUNG: HEILBRONN ILSFELD ILSFELD TEXTTEIL ENTWURF Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Bustadt-Süd Erweiterung Ludwigsburg, den 28.11.2017 Bearbeiter/in: U. Müller KMB PLAN WERK
Textteil Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Braunäcker II
KREIS: STADT: LUDWIGSBURG PLEIDELSHEIM K M B Kerker, Müller + Braunbeck Freie Architekten BDA Stadtplaner und beratende Ingenieure BDB Architektur Stadtplanung Innenarchitektur Vermessung Landschaftsarchitektur
Bebauungsplan Hindenburgstraße /Nord mit Örtlichen Bauvorschriften ( )
Bebauungsplan Hindenburgstraße /Nord mit Örtlichen Bauvorschriften (26.04.2004) TEXTTEIL Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.8.1997/ 23.7.2002 Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23.1.1990/ 22.4.1993
Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung
Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung Bürgerinformationsabend am 01.03.2016 GERHARDT.stadtplaner.architekten VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLAN GERHARDT.stadtplaner.architekten
Bad Rippoldsau-Schapbach. Bebauungsplan 1. Änderung Bebauungsplan Beim Dorf Grün. Textteil zum Bebauungsplan. I. Rechtliche Grundlagen
Gemeinde: Gemarkung: Bad Rippoldsau-Schapbach Schapbach Bebauungsplan 1. Änderung Bebauungsplan Beim Dorf Grün Textteil zum Bebauungsplan I. Rechtliche Grundlagen Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom
HALDE IV 2. ÄNDERUNG TEXTTEIL. Stadt Weinstadt. Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften. Entwurf vom
Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften HALDE IV 2. ÄNDERUNG Entwurf vom 25.08.2017 Beschleunigtes Verfahren nach 13a BauGB Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen des Bebauungsplans 2 Rechtsgrundlage
BEBAUUNGSPLAN und ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN Parkhauserweiterung am Bahnhof
1 KREIS LUDWIGSBURG STADT VAIHINGEN AN DER ENZ STADTTEIL KLEINGLATTBACH PLB. 3.6 BEBAUUNGSPLAN und ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN Parkhauserweiterung am Bahnhof Stand: 10.07.2017 Das Plangebiet wird im Wesentlichen
APPENBERG II 4. ÄNDERUNG
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften APPENBERG II 4. ÄNDERUNG Entwurf vom 01.06.2017 Beschleunigtes Verfahren nach 13a BauGB Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen des Bebauungsplans 2 Rechtsgrundlage
ÜBERSICHTSPLAN M 1:5.000 GEMEINDE OYTEN. Bebauungsplan Nr. 98 "Alter Sportplatz" (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf
ÜBERSICHTSPLAN 1:5.000 GEEINDE OYTEN Bebauungsplan Nr. 98 "Alter Sportplatz" (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf aßstab: 1 : 1.000 Stand: 01.12.2015 0 10 20 40 70 0,50 0,50 3,80 3,80
Junginger + Partner GmbH
Junginger + Partner GmbH Verkehrsanlagen Siedlungswasserwirtschaft Ingenieurvermessung Stadtplanung Landschaftsplanung GIS - Systeme Talhofstr. 12, 89518 Heidenheim Ostalbkreis Stadt Neresheim Gemarkung
TEIL B TEXTTEIL. Bebauungsplan Nr.7 Alte Schäferei der Stadt Wiehe
Stadt Wiehe Leopold-von-Ranke-Straße 33 06571 Wiehe Kyffhäuserkreis TEIL B TEXTTEIL ZUM Bebauungsplan Nr.7 Alte Schäferei der Stadt Wiehe Entwurf für die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 (2) i.v.m. 13
Satzung der Gemeinde Molfsee, Kreis Rendsburg- Eckernförde über die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20
Übersichtsplan ohne Maßstab Satzung der Gemeinde Molfsee, Kreis Rendsburg- Eckernförde über die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 Für das Grundstück 'Am Museum 2', südwestlich der Straßenkreuzung
Gemeinde Zimmern o. R. Ortsteil Horgen. Bebauungsplan Kapfberg
Gemeinde Zimmern o. R. Ortsteil Horgen Bebauungsplan Kapfberg In Ergänzung der zeichnerischen Festsetzungen des Bebauungsplans vom 30.06.2015 werden nachfolgende Planungsrechtliche Festsetzungen und Örtliche
A PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN 9 BauGB
Planungsrechtliche Festsetzungen Schriftliche Festsetzungen Zur 7. Änd. des Bebauungsplans "Krautschollen" der Stadt Oberkirch (Ortenaukreis) Fertigung:... Anlage:... Blatt:... als B-Plan der Innenentwicklung
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Nr. 141 B Tankstelle Verteiler West. Es liegen folgende Bestimmungen zugrunde:
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Nr. 141 B Tankstelle Verteiler West Es liegen folgende Bestimmungen zugrunde: Baugesetzbuch (BauGB) i.d.f.v. 23.09.2004, zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011
Entwurf. Stadt Lindenberg i. Allgäu. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Fassung vom
www.buerosieber.de Entwurf Fassung vom 03.03.2016 Stadt Lindenberg i. Allgäu 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und
GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS)
GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS) BEBAUUNGSPLAN NR. 89 "ORTSMITTE - WESTLICH DER LANDSHUTER STRASSE" TEIL 1 IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEMÄSS 13a BauGB TEXTTEIL 0 m 25 m 50 m Norden Maßstab 1:500 Eberhard von
B E B A U U N G S P L A N
GEMEINDE SYRGENSTEIN B E B A U U N G S P L A N mit integriertem Grünordnungsplan und örtlichen Bauvorschriften Hofäcker I 3. Änderung Es gelten folgende Rechtsgrundlagen: Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung
LANDESHAUPTSTADT WIESBADEN BEBAUUNGSPLAN EHEMALIGE HAUPTPOST 2. ÄNDERUNG TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
LANDESHAUPTSTADT WIESBADEN BEBAUUNGSPLAN EHEMALIGE HAUPTPOST 2. ÄNDERUNG TEXTLICHE FESTSETZUNGEN TEXTLICHE FESTSETZUNGEN I. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN nach 9 Abs. 1 BauGB 1. Art und Maß der baulichen
TEXTTEIL ZUM BEBAUUNGSPLAN GE HERDWIESEN, ERWEITERUNG WEST IN SCHROZBERG 29
TEXTTEIL ZUM BEBAUUNGSPLAN GE HERDWIESEN, ERWEITERUNG WEST IN SCHROZBERG 29 TEXTTEIL A PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN Dem Bebauungsplan GE Herdwiesen, Erweiterung West liegen zugrunde: Das Baugesetzbuch
Anlage 2. Stadt Soest. Bebauungsplan Nr. 123 C. Ingrid-Kipper-Weg" M. 1:500
Stadt Soest Bebauungsplan Nr. 123 C Ingrid-Kipper-Weg" M. 1:500 Anlage 2 Festsetzungen, Zeichenerklärungen, Hinweise Festsetzungen gem. 9 BauGB Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der 1. Änderung des
1. Planungsrechtliche Festsetzungen
Seite 1 1. Planungsrechtliche Festsetzungen 9 (1) BauGB und BauNVO 1.1 Art der baulichen Nutzung 9 (1) BauGB 1.1.1 Allgemeines Wohngebiet - Ausnahmen 4 BauNVO 1.1.2 Versorgungseinrichtungen 14 (2) BauNVO
1. (1) Der Vorhabenbereich mit der Bezeichnung Wohngebäude dient vorwiegend dem Wohnen.
Spath+Nagel Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1-64a VE Arbeitsfassung, Stand: 16.06.2014 Textliche Festsetzungen: ART DER NUTZUNG 1. (1) Der Vorhabenbereich mit der Bezeichnung Wohngebäude dient
Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 12 Druffels Feld (rechtskr )
Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 12 Druffels Feld (rechtskr. 19.02.1965) In allen Gebieten müssen die Außenwandflächen der Bauvorhaben mit rotbuntem Mauerwerk verblendet werden. Einzelne
Zeilwiesen SO Hotel Nr
Stadt: Gemarkung: Schwäbisch Hall Tüngental Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Zeilwiesen SO Hotel Nr. 2015-02 Maßstab 1 : 500 Entwurf Projektnummer: 1 2015 0408 Untergruppenbach, den 28.08.2017
ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN GEWERBEGEBIET I 5. ÄNDERUNG
zum Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB im beschleunigten Verfahren GEWERBEGEBIET I 5. ÄNDERUNG Gemeinde Rielasingen Worblingen Gemarkungen Rielasingen und Worblingen INHALT A. RECHTSGRUNDLAGEN
Bebauungsplan der Stadt Wolfsburg
Benachbarte Bebauungspläne:. Innenstadt des Stadtteiles Vorsfelde. Ernst-August-Str. und Luisenstr., I.Teilbereich. Ernst-August-Str., Alter Mühlenweg I Lange Straße Amtsstraße M.:000 Stadt Wolfsburg Geschäftsbereich
Stadt Villingen-Schwenningen. Schwarzwald-Baar-Kreis. Änderung Bebauungsplan Brotkörble I. in den Teilbereichen Flst.-Nr.
Villingen-Schwenningen Stadt Villingen-Schwenningen Schwarzwald-Baar-Kreis Änderung Bebauungsplan Brotkörble I in den Teilbereichen Flst.-Nr. 1039, 1040, 1041 Stadtbezirk Mühlhausen Textteil vom 13.07.2010
Bebauungsplan Sachsenpark Dittersbach
Bebauungsplan Sachsenpark Dittersbach Bebauungsvorschriften Zu den Bebauungsplänen Baugebiet I/ 1-4 und Baugebiet II/ 5-6 A Rechtsgrundlagen 1. 1 bis 3,8,9 des BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom
Aufstellungsbeschluss gem. 2 (1) BauGB:
GEMEINDE HATTENHOFEN TEXTTEIL (Teil B) I. BEBAUUNGSPLAN II. ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN VORENTWURF BEBAUUNGSPLAN OBERDORF Aufstellungsbeschluss gem. 2 (1) BauGB: 04.10.2017 Frühzeitige Beteiligung der Behörden
Bebauungsplan Buigen Nord
Gemeinde Irndorf Landkreis Tuttlingen Bebauungsplan Buigen Nord Örtliche Bauvorschriften nach 74 LBO Stand: 20.02.2018 Beschluss zur Frühzeitigen Beteiligung gemäß 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB Planverfasser
Hinweise zum Bebauungsplan
Hinweise zum Bebauungsplan Interne Kurzbezeichnung Baug 128 Gemarkung Name des Plans Maulbronn Neuapostolische Kirche Vom 17.10.2012 In Kraft getreten am 25.10.2012 Art des Plans/rechtliche Qualität Qualifizierter
Bebauungsplan BUCH MITTE NORD, 2. Änderung
Planbereich 3.3 Landkreis Ludwigsburg Stadt Bietigheim-Bissingen Gemarkung Bietigheim Bebauungsplan BUCH MITTE NORD, 2. Änderung Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 8530/1, 8532/1,
Schriftliche Festsetzungen zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Schriftliche Festsetzungen zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 972 - Rombachstraße / Wolferskaulwinkel - im Stadtbezirk Aachen-Brand
- Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl I. S. 58).
SCHRIFTLICHER TEIL (TEIL B) 1.Änderung Anbindung Lindenstraße Seite 1/5 1. BEBAUUNGSPLAN 1. ÄNDERUNG ANBINDUNG LINDENSTRASSE" Die Bebauungsplanänderung besteht aus der Planzeichnung (Teil A) vom 20.09.2011
Bebauungsplan GRÜNWIESEN- STRASSE, 1. Änderung
Planbereich 2.67 Landkreis Ludwigsburg Stadt Bietigheim-Bissingen Gemarkung Bietigheim Anlage 1 b zu GR 103/2013 Bebauungsplan GRÜNWIESEN- STRASSE, 1. Änderung Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst
Bebauungsplan W/39, 46/107 der Stadt Cottbus Lausitzer Straße / Schweriner Straße TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
Bebauungsplan W/39, 46/107 der Stadt Cottbus Lausitzer Straße / Schweriner Straße TEXTLICHE FESTSETZUNGEN Abbildung: Einordnung des Plangebietes in das Stadtgebiet o. M. VORENTWURF zur frühzeitigen Beteiligung
>> HÜTTENSBERG - MITTE<<
GEMEINDE TEILORT LANDKREIS DUNNINGEN DUNNINGEN ROTTWEIL Ziffer Inhalt 1. Rechtsgrundlagen 2. Planungsrechtliche Festsetzungen 2.1 Art der baulichen Nutzung 2.1.1 Allgemeines Wohngebiet 2.1.2 Dorfgebiet
Gemeinde Kriftel. Bebauungsplan Nr. 66. Am Krifteler Wäldchen. T e x t l i c h e F e s t s e t z u n g e n. Verfahren nach 3 (1) BauGB
Gemeinde Kriftel Bebauungsplan Nr. 66 Am Krifteler Wäldchen T e x t l i c h e F e s t s e t z u n g e n Verfahren nach 3 (1) BauGB planungsbüro für städtebau göringer hoffmann bauer im rauhen see 1 64846
1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Nr.23 Sonnenschul-Quartier Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO
1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Nr.23 Sonnenschul-Quartier Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO Bisherige Festsetzungen des Bebauungsplans mit Änderungen
Der Bebauungsplan. Hinweise zum Verständnis und zur Mitwirkung. Welche Aufgabe hat ein Bebauungsplan?
Welche Aufgabe hat ein Bebauungsplan? Die Bauleitplanung - zu ihr gehören der Flächennutzungsplan (FNP) und der Bebauungsplan - hat die Aufgabe, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten.
1. Planungsrechtliche Festsetzungen
Die Rechtsgrundlagen dieses Bebauungsplans sind: Das Baugesetzbuch (BauGB) Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung
A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB:
GEMEINDE Dürnau BEBAUUNGSPLAN Flenner, 1. Änderung SATZUNGEN A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Entwurf vom 28.09.2015 Bebauungsplan gem. 13a BauGB Aufstellungsbeschluss gem.
STADT GERSFELD (RHÖN)
Übersichtsplan ohne Maßstab STADT GERSFELD (RHÖN) Stadtteil Obernhausen 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 3 "Am Spielberg" Entwurf 04. Juli 2016 Wienröder Stadt Land Regional Tel: 06656/503146 www.herget-wienroeder.de
Bebauungsplan "Wohn- und Pflegehaus Hochkopfstraße"
STADT PFORZHEIM Amt für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung Bebauungsplan "Wohn- und Pflegehaus Hochkopfstraße" Textliche Festsetzungen Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren
BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN UNTER DEM MÄHRINGER WEG IN KUSTERDINGEN-WANKHEIM
GEMEINDE KUSTERDINGEN BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN UNTER DEM MÄHRINGER WEG IN KUSTERDINGEN-WANKHEIM Textliche Festsetzungen und Örtliche Bauvorschriften (Vorentwurf) Stand: 14.03.2013 Planung:
Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan, 1. Fortschreibung, Maßstab 1:5.000
Landkreis Ludwigsburg Stadt Bietigheim-Bissingen Gemarkung Bietigheim B E G R Ü N D U N G nach 9 (8) Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan BUCH MITTE NORD, 2. Änderung Planbereich 3.3 Der Geltungsbereich
ENTWURF, Stand A Textliche Festsetzungen für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1/05-13 "Schollstraße / Goerdelerweg"
Seite 1 von 9 ENTWURF, Stand 23.10.2015 A für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1/05-13 "Schollstraße / Goerdelerweg" 1. Bedingte Festsetzung nach 12 Abs. 3a BauGB (i.v.m. 9 Abs. 2 BauGB) Im Rahmen
Bebauungsplan "Wolfsbergallee St. Trudpert" Textliche Festsetzungen STADT PFORZHEIM
STADT PFORZHEIM Amt für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung Bebauungsplan "Wolfsbergallee St. Trudpert" Textliche Festsetzungen Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren nach 13a
Bebauungsplan Äußeres Tal in Angeltürn
Bebauungsplan Äußeres Tal in Angeltürn Textliche Festsetzungen und Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan (Teil A ) Inhalt: - Rechtsgrundlagen - Planungsrechtliche Festsetzungen - Örtliche Bauvorschriften
Baugebiet in Heidmühle
Baugebiet in Heidmühle Brauerwiesen Am Apfelgarten Baugebiet in Heidmühle Brauerwiesen Am Apfelgarten 27 Grundstücke zwischen ca. 600 m² und 810 m² - landschaftlich schön eingebunden - Hoher Wohn- und
STADT STOCKACH ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN ZUM BEBAUUNGSPLAN HAFENÄCKER II STADTTEIL WAHLWIES. Textteil
STADT STOCKACH ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN ZUM BEBAUUNGSPLAN HAFENÄCKER II STADTTEIL WAHLWIES Textteil in der Fassung vom 11.04.2005 Stadt Stockach, Stadtteil Wahlwies 1 TEXTTEIL Rechtsgrundlagen Landesbauordnung
Ortsgemeinde Neitersen Ortsteil Niederölfen Verbandsgemeinde Altenkirchen
Ortsgemeinde Neitersen Ortsteil Niederölfen Verbandsgemeinde Altenkirchen Bebauungsplan "Auf dem Jägermorgen" Fassung für die Bekanntmachung gemäß 10 (3) BauGB (Stand :14.01.2005) Bearbeitet im Auftrag
Städtebaurecht. BauGB 34. Vorlesungsthema!
Vorlesungsthema! Städtebaurecht BauGB 34 Vorlesungsthema! Baugesetzbuch (BauGB) Baunutzungsverordnung (BauNVO) Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) Bauleitplanung! Teil 1 BauGB: Aufgabe
ORTSGEMEINDE SCHENKELBERG BEBAUUNGSPLAN DORFGEMEINSCHAFTSHAUS ORTSGEMEINDE SCHENKELBERG - TEXTFESTSETZUNGEN -
ORTSGEMEINDE SCHENKELBERG BEBAUUNGSPLAN DORFGEMEINSCHAFTSHAUS ORTSGEMEINDE SCHENKELBERG - TEXTFESTSETZUNGEN - Ortsgemeinde Schenkelberg 2 Auftragnehmer: Ingenieur-Team Thran und Partner Neu-Hubenhof Tel.
Sinsheim. Bebauungsplan Hettenberg I, 2. Änderung. Satzung über Örtliche Bauvorschriften. Große Kreisstadt. Rhein-Neckar-Kreis
Anlage 3 Große Kreisstadt Sinsheim Rhein-Neckar-Kreis Bebauungsplan Hettenberg I, 2. Änderung Gemarkung Sinsheim-Steinsfurt gem. 74 und 75 LBO Entwurf Planstand: 20.02.2018 Bebauungsplan Hettenberg I,
Stadt Schwäbisch Hall. Örtliche Bauvorschrift zum Erhalt der historischen Dachlandschaft von Schwäbisch Hall und Steinbach
Stadt Schwäbisch Hall Örtliche Bauvorschrift zum Erhalt der historischen Dachlandschaft von Schwäbisch Hall Steinbach Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall hat aufgr von 74 Abs. 1, 4 7 der Landesbauordnung
B E B A U U N G S P L A N Vorderer Bau
B E B A U U N G S P L A N Vorderer Bau 3. Änderung Gemarkung Bachhagel Gemeinde Bachhagel Landkreis Dillingen Gemeinde Bachhagel Bearbeitung: Plandatum: 01.09.2009 Ulrich Mäck Dipl.-Ing. (FH) Projektleitung
Planen und Bauen im Grunewald
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin Abteilung Bauwesen - Stadtplanungs- und Vermessungsamt - Planen und Bauen im Grunewald Planungsrechtliche Beurteilung von Bauvorhaben und Nutzungsänderungen
Stadt Sinsheim Stadtteil Steinsfurt. Satzung. über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Hettenberg I, 2. Änderung
Stadt Sinsheim Stadtteil Steinsfurt Satzung über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Hettenberg I, 2. Änderung Rechtsgrundlagen : 74 und 75 Landesbauordnung LBO in der Fassung der Neubekanntmachung
Gemeinde Stemwede. Ortsteil Dielingen Bebauungsplan Nr "Am Linnebach"
Gemeinde Stemwede Ortsteil Dielingen Bebauungsplan Nr. 1.14 "Am Linnebach" Verfahrensstand: Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung) gem. (2) BauGB, Beteiligung der Behörden und der sonstigen
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost
Gemeinde Uetze OT Uetze - Region Hannover 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost mit örtlicher Bauvorschrift im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Begründung Satzung Verf.-Stand:
BEBAUUNGSPLAN (STAND 2. ÄNDERUNG) UND GRÜNORDNUNGSPLAN SPORTGELÄNDE REITERSWIESEN GEMARKUNG REITERSWIESEN
STADT BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN (STAND 2. ÄNDERUNG) UND GRÜNORDNUNGSPLAN SPORTGELÄNDE REITERSWIESEN GEMARKUNG REITERSWIESEN 5. Änderung: Seite 2-6 Grünordnungsplan: Seite 7-12 STADT BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN
A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Aufstellungsbeschluss gem. 2 (1) BauGB:
GEMEINDE DÜRNAU BEBAUUNGSPLAN MORGEN, 2. ÄNDERUNG SATZUNGEN A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Aufstellungsbeschluss gem. 2 (1) BauGB: Feststellung des Entwurfes und Auslegungsbeschluss:
BEBAUUNGSPLAN M. 1 : 1000
BEBAUUNGSPLAN M. 1 : 1000 Gelände Kleintier. ',. zuchtanlage 481,60 ÜBERSICHTSPLAN M. 1 : 5000 GELÄNDESCHNITT M. 1 : 200 Rechtliche Grundlage BauGB in der Fassung vom 27.08.1997 und daraus ergangene Rechtsordnung.
JAKOBY + SCHREINER J +
1. Planungsrechtliche Festsetzungen: Ortsgemeinde Hecken 2. Änderung Bebauungsplan Im obersten Kappesgarten Ergänzung der textliche Festsetzungen 1.1 Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Ziffer 1 BauGB,
1. Planungsrechtliche Festsetzungen
Die Rechtsgrundlagen dieses Bebauungsplans sind: Das Baugesetzbuch (BauGB) Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes
Bebauungsplan DÜRRE HÄLDE, 1. Änderung
Planbereich 14.2 Landkreis Ludwigsburg Stadt Bietigheim-Bissingen Gemarkung Bissingen Bebauungsplan DÜRRE HÄLDE, 1. Änderung Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 337, 337/16 sowie
T O P 5. Träger öffentlicher Belange Landratsamt Ravensburg Rechtsaufsichtsbehörde. Vorgaben und Anregungen Vorschlag der Verwaltung Vorgabe:
T O P 5 Bebauungsplan Mittlere Breite 1. Änderung und Bebauungsplan Innere Breite 6. Änderung - Abwägung der Vorgaben, Bedenken und Anregungen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss 1. Zu entscheiden ist:
Große Kreisstadt Radolfzell
Große Kreisstadt Radolfzell Textteil / Örtliche Bauvorschriften zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Mettnau Änderung und Überarbeitung 4. Änderung Stand 24.05.2016 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Mettnau
Bebauungsplan F 1 / 1 Ernst - von - Bayern - Straße
STADT GESEKE Bebauungsplan F 1 / 1 Ernst - von - Bayern - Straße der Stadt Geseke Begründung Vorentwurf zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß 3 (1) BauGB und Beteiligung Träger öffentlicher Belange
Bebauungsplan "Hardfeld - Waldsiedlung Änderung I" Gemarkung Bruchsal Seite 1. Inhaltsverzeichnis
Textteil Bebauungsplan "Hardfeld - Waldsiedlung Änderung I" Gemarkung Bruchsal Seite 1 Inhaltsverzeichnis Teil A A - Bestandteile des Bebauungsplanes Textteil mit Anhang (ergänzende Festsetzungen, Verfahrensvermerke,
BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN "WEINGARTSHALDEN / BAINKEN, 2. ÄNDERUNG" IN JETTENBURG
GEMEINDE KUSTERDINGEN BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN "WEINGARTSHALDEN / BAINKEN, 2. ÄNDERUNG" IN JETTENBURG Textliche Festsetzungen / Örtliche Bauvorschriften Stand: 26.02.2007 Planung: NACHTRIEB
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Sandäcker II 1. Änderung umfasst eine Fläche von ca m².
Begründung zum Bebauungsplan "Sandäcker II - 1. Änderung" Gemeinde Landkreis Regierungsbezirk Ravensburg Tübingen 1 Anlass der Planänderung Das Gewerbegebiet Sandäcker II liegt am südlichen Ortsrand der.
1.1 Zulässigkeit von Nutzungen in den WA-Gebieten (allgemeines Wohngebiet)
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Art der baulichen Nutzung (erster Abschnitt der BauNVO 1-15) 1.1 Zulässigkeit von Nutzungen in den WA-Gebieten (allgemeines Wohngebiet) 1.1. In den Wohngebieten mit den Quartierbezeichnungen
BEBAUUNGSPLAN NR. 1. zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke
BEBAUUNGSPLAN NR. 1 zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke - BAUNUTZUNGSPLAN - vom 24. Juli 1963 in der Änderungsfassung vom 26.05.1971 Dieser Plan besteht aus dem folgenden Text
Bebauungsplan E- BÜHL
Anlage 2 Gemeinde Baiersbronn Landkreis Freudenstadt Bebauungsplan E- BÜHL PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN HINWEISE zur frühzeitigen öffentlichen Auslegung ( 3 Abs. 1 BauGB) zur
Aufstellungsbeschluss gem. 2 (1) BauGB:...
GEMEINDE WEISSACH TEXTTEIL (Teil B) I. BEBAUUNGSPLAN II. ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN ENTWURF BEBAUUNGSPLAN Aidenbergsteige Aufstellungsbeschluss gem. 2 (1) BauGB:... Frühzeitige Beteiligung der Behörden und
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften
Landkreis: Stadt: Gemarkung: Heilbronn Schwaigern Niederhofen Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Hälden Maßstab 1 : 500 VORENTWURF Auszug aus dem Liegenschaftskataster gefertigt und zum Bebauungsplan
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN BEBAUUNGSPLAN HADERGASSE
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN BEBAUUNGSPLAN HADERGASSE in Freudenstadt-Igelsberg Rechtliche Grundlagen für diesen Bebauungsplan sind das Baugesetzbuch (BauGB) i.d.f. vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414), zuletzt
STADT WEHR GEMARKUNG WEHR
STADT WEHR GEMARKUNG WEHR BEBAUUNGSPLAN GROßE ZELG II TEIL 3 GEOPLAN BÜRO FÜR STADTPLANUNG DIPL.- GEOGRAPH/FREIER STADTPLANER TILL O. FLEISCHER LACHENSTRAßE 16 TELEFON: 07762/52 08 55 79664 WEHR FAX: 07762/52
BEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften. Gewerbegebiet Zell - 2. Änderung
Rems-Murr-Kreis Anlage 1 Gemarkung Oppenweiler BEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften Gewerbegebiet Zell - 2. Änderung im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB durch Deckblatt im Lageplan und Deckblatt
Örtliche Bauvorschriften nach 74 LBO
Gemeinde Denkingen Landkreis Tuttlingen Bebauungsplan Schuppengebiet Hartplatz Örtliche Bauvorschriften nach 74 LBO Entwurf zur Offenlage gemäß 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB Stand: 24. 05. 2016 Planverfasser:
BEBAUUNGSPLAN "BRÜHL - 7. ÄNDERUNG"
GEMEINDE BISINGEN ZOLLERNALBKREIS BEBAUUNGSPLAN "BRÜHL - 7. ÄNDERUNG" Entwurf vom 23.02.2016 Büro Gfrörer Ingenieure, Sachverständige, Landschaftsarchitekten Dettenseer Straße 23 72186 Empfingen GEMEINDE
Stadt Soltau. Zwischen Eduard-Röders-Straße, Lohengaustraße und Auf den Helln
Stadt Soltau Bebauungsplan Nr. 116 Zwischen Eduard-Röders-Straße, Lohengaustraße und Auf den Helln - mit örtlicher Bauvorschrift - im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB Präambel mit Verfahrensvermerken
Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Obere Wiesen I Neufassung in Laupheim
Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Obere Wiesen I Neufassung in Laupheim Die Rechtsgrundlagen dieses Bebauungsplans sind: Das Baugesetzbuch (BauGB): in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997
Leitenfeld / Schwabenberg
G e m e i n d e Landkreis Fürstenfeldbruck E m m e r i n g Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung Nr. 1137 Leitenfeld / Schwabenberg 1. Änderung 1137-1 Planverfasser werkraum architekten + stadtplaner
zum Bebauungsplan Hörnle 5. Änderung
Kreis Ludwigsburg Stadt Marbach am Neckar TEXTTEIL zum Bebauungsplan Hörnle 5. Änderung I. Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlagen dieses Bebauungsplanes sind: Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
04 Örtliche Bauvorschriften
GEMEINDE OFTERSHEIM 04 Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan samt örtlicher Bauvorschriften Golfplatz Oftersheim 28.09.2017 Projekt: 1307 Bearbeiter: Dipl.-Ing. D. Wiesehügel B-Plan samt örtlicher
>> Hochwiese 1. Erweiterung 4. Änderung <<
GEMEINDE ORTSTEIL LANDKREIS DUNNINGEN SEEDORF ROTTWEIL >> Hochwiese 1. Erweiterung 4. Änderung
ENTWURF zum BEBAUUNGSPLAN - und örtlichen Bauvorschriften Ortsmitte/Hauptstraße. Bauplanungsrechtliche Festsetzungen
I. Textteil ENTWURF zum BEBAUUNGSPLAN - und örtlichen Bauvorschriften Ortsmitte/Hauptstraße Stand: 27.10.2010/25.11.2010/19.01.2012 A Bauplanungsrechtliche Festsetzungen gemäß 9 BauGB und BauNVO Rechtsgrundlagen
GEMEINDE ROETGEN BEBAUUNGSPLAN NR. 15 HACKJANSBEND 1. ÄNDERUNG
BEBAUUNGSPLAN NR. 15 HACKJANSBEND 1. ÄNDERUNG GESTALTUNGSSATZUNG RaumPlan Aachen Uwe Schnuis Uli Wildschütz Lütticher Strasse 10 12 52064 Aachen 08. November 2006 INHALT: 1. Geltungsbereich 2. Gestaltung
Begründung vom Bebauungsplan Nördlich der Christianstraße (zwischen Helmut-Bornefeld-Straße und Bahnhofstraße)
Anlage 3 zur Drucksache TU 009 / 2014 Stadt Heidenheim an der Brenz Baubereichsplan 01.00 Begründung vom 24.01.2014 gemäß 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit 2a Nr. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nördlich der
A n d e r B i e s e l h e i d e
Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Glienicke / Nordbahn A n d e r B i e s e l h e i d e (Textbebauungsplan) Satzung Begründung gemäß 9(8) BauGB Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 89