Gemeinde Kriftel. Bebauungsplan Nr. 66. Am Krifteler Wäldchen. T e x t l i c h e F e s t s e t z u n g e n. Verfahren nach 3 (1) BauGB

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Gemeinde Kriftel. Bebauungsplan Nr. 66. Am Krifteler Wäldchen. T e x t l i c h e F e s t s e t z u n g e n. Verfahren nach 3 (1) BauGB"

Transkript

1 Gemeinde Kriftel Bebauungsplan Nr. 66 Am Krifteler Wäldchen T e x t l i c h e F e s t s e t z u n g e n Verfahren nach 3 (1) BauGB planungsbüro für städtebau göringer hoffmann bauer im rauhen see groß-zimmern telefon (060 71) telefax (060 71) info@planung-ghb.de Auftrags-Nr.: PB30067-P Bearbeitet: März 2017

2 Die folgenden bauplanungsrechtlichen Festsetzungen gelten in Verbindung mit den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des zeichnerischen Teils. A Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß 9 Abs. 1 BauGB Kerngebiet (MK) Gemäß 1 Abs. 5 BauNVO sind die in 7 Abs. 2 BauNVO genannten Vergnügungsstätten, Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen nicht zulässig. Gemäß 1 Abs. 6 BauNVO werden die in 7 Abs. 3 BauNVO genannten Tankstellen nicht Bestandteil des Bebauungsplanes. Gemäß 1 Abs. 9 BauNVO sind Bordelle und bordellartige Betriebe nicht zulässig. Wohnungen sind ab dem ersten Obergeschoss allgemein zulässig. Im Erdgeschoss sind Wohnungen nicht zulässig. Grundflächenzahl (GRZ): 0,6 Geschossflächenzahl (GFZ). gemäß Planeintrag Zahl der Vollgeschosse: Bauweise: gemäß Planeintrag gemäß Planeintrag Zulässig sind gemäß Festsetzung im Planbild o offene Bauweise In der offenen Bauweise sind Gebäude mit seitlichem Grenzabstand als Einzelhäuser, Doppelhäuser oder Hausgruppen zu errichten. g- geschlossene Bauweise In der geschlossenen Bauweise sind Gebäude ohne seitlichen Grenzabstand zu errichten. Von der festgesetzten Baulinie darf um maximal 2 m abgewichen werden. planungsbuero-fuer-staedtebau.de Seite 2 von 10

3 Tiefgaragen und deren Zufahrten sind innerhalb der nicht überbaubaren Grundstücksfläche generell zulässig. Mischgebiet (MI) Gemäß 1 Abs. 5 BauNVO sind die in 6 Abs. 2 BauNVO genannten Tankstellen sowie Vergnügungsstätten im Sinne des 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO in den Teilen des Gebietes, die überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägt sind, nicht zulässig. Gemäß 1 Abs. 6 BauNVO werden die in 6 Abs. 3 BauNVO genannten Vergnügungsstätten im Sinne des 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO außerhalb der in Absatz 2 Nr. 8 BauNVO bezeichneten Teile des Gebietes nicht Bestandteil des Bebauungsplanes. Gemäß 1 Abs. 9 BauNVO sind Bordelle und bordellartige Betriebe nicht zulässig. Grundflächenzahl (GRZ): 0,6 Geschossflächenzahl (GFZ). 1,2 Zahl der Vollgeschosse: II als Höchstmaß Bauweise: offen In der offenen Bauweise sind Gebäude mit seitlichem Grenzabstand als Einzelhäuser, Doppelhäuser oder Hausgruppen zu errichten. Tiefgaragen und deren Zufahrten sind innerhalb der nicht überbaubaren Grundstücksfläche generell zulässig. Allgemeines Wohngebiet (WA) Gemäß 1 Abs. 6 BauNVO werden die in 4 Abs. 3 BauNVO genannten Gartenbaubetriebe und Tankstellen nicht Bestandteil des Bebauungsplanes. Grundflächenzahl (GRZ): 0,4 planungsbuero-fuer-staedtebau.de Seite 3 von 10

4 Geschossflächenzahl (GFZ). 0,8 Zahl der Vollgeschosse: II als Höchstmaß Bauweise: offen Zulässig sind gemäß Festsetzung im Planbild E nur Einzelhäuser zulässig, D nur Doppelhäuser zulässig, H nur Hausgruppen zulässig E/D - nur Einzel- u. Doppelhäuser zulässig, D/H - nur Doppelhäuser u. Hausgruppen zulässig Allgemeines Wohngebiet (WA, Riegelbebauung) Gemäß 1 Abs. 6 BauNVO werden die in 4 Abs. 3 BauNVO genannten Gartenbaubetriebe und Tankstellen nicht Bestandteil des Bebauungsplanes. Grundflächenzahl (GRZ): 0,6 Geschossflächenzahl (GFZ). 1,8 Zahl der Vollgeschosse: zwingend III Bauweise: geschlossen In der geschlossenen Bauweise sind Gebäude ohne seitlichen Grenzabstand zu errichten. Von der festgesetzten Baulinie darf innerhalb der festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche um maximal 2 m abgewichen werden. Tiefgaragen und deren Zufahrten sind innerhalb der nicht überbaubaren Grundstücksfläche generell zulässig. planungsbuero-fuer-staedtebau.de Seite 4 von 10

5 Gewerbegebiet (GE) Gemäß 1 Abs. 5 BauNVO sind die in 8 Abs. 2 BauNVO genannten Tankstellen und Anlagen für sportliche Zwecke nicht zulässig. Gemäß 1 Abs. 6 BauNVO werden die in 8 Abs. 3 BauNVO genannten Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke, Vergnügungsstätten und Wohnungen für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind, nicht Bestandteil des Bebauungsplanes. Gemäß 1 Abs. 9 BauNVO sind Bordelle und bordellartige Betriebe nicht zulässig. Gemäß 1 Abs. 9 BauNVO sind Einzelhandelsbetriebe nicht zulässig. Ausgenommen sind Einzelhandelsverkaufsflächen, die zur Selbstvermarktung der in diesem Gebiet produzierenden und weiterverarbeitenden Gewerbebetriebe dienen, wenn die Verkaufsfläche nur einen untergeordneten Teil der durch das Betriebsgebäude überbauten Fläche einnimmt. Grundflächenzahl (GRZ): 0,8 Geschossflächenzahl (GFZ): 2,4 Höhe: 20 m Die zulässige Gebäudehöhe beträgt maximal 20 m. Die zulässige Gebäudehöhe darf durch technische Aufbauten wie beispielsweise Lüfteranlagen, Fahrstuhlbauten, Antenne u. ä. um bis zu 3 m überschritten werden. Das Maß bezieht sich auf die Oberkante Fahrbahn der nächstgelegenen Erschließungsstraße, gemessen in Gebäudemitte senkrecht zur Fahrbahnachse. Bauweise: abweichend; Gebäude sind mit seitlichem Grenzabstand zu errichten. Gebäudelängen von über 50 m sind zulässig. planungsbuero-fuer-staedtebau.de Seite 5 von 10

6 Eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe) Es sind nur solche Gewerbebetriebe zulässig, die das Wohnen im Sinne des 6 BauNVO nicht wesentlich stören. Gemäß 1 Abs. 5 BauNVO sind die in 8 Abs. 2 BauNVO genannten Tankstellen nicht zulässig. Gemäß 1 Abs. 5 BauNVO sind die in 6 Abs. 2 BauNVO genannten Vergnügungsstätten im Sinne des 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO in den Teilen des Gebietes, die überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägt sind, nicht zulässig. Gemäß 1 Abs. 6 BauNVO werden die in 8 Abs. 3 BauNVO genannten Vergnügungsstätten im Sinne des 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO außerhalb der in Absatz 2 Nr. 8 BauNVO bezeichneten Teile des Gebietes nicht Bestandteil des Bebauungsplanes. Gemäß 1 Abs. 6 BauNVO werden die in 8 Abs. 3 BauNVO genannten Wohnungen für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind, nicht Bestandteil des Bebauungsplanes. Gemäß 1 Abs. 9 BauNVO sind Bordelle und bordellartige Betriebe nicht zulässig. Grundflächenzahl (GRZ): 0,8 Geschossflächenzahl (GFZ): 2,4 Höhe: 15 m Die zulässige Gebäudehöhe beträgt maximal 15 m. Die zulässige Gebäudehöhe darf durch technische Aufbauten wie beispielsweise Lüfteranlagen, Fahrstuhlbauten, Antenne u. ä. um bis zu 3 m überschritten werden. Das Maß bezieht sich auf die Oberkante Fahrbahn der nächstgelegenen Erschließungsstraße, gemessen in Gebäudemitte senkrecht zur Fahrbahnachse. Bauweise: abweichend; Gebäude sind mit seitlichem Grenzabstand zu errichten. Gebäudelängen von über 50 m sind zulässig. planungsbuero-fuer-staedtebau.de Seite 6 von 10

7 Fläche für den Gemeinbedarf Kindergarten / Soziale Zwecke Grundflächenzahl (GRZ): 0,3 Geschossflächenzahl (GFZ). 0,6 Zahl der Vollgeschosse: II als Höchstmaß Bauweise: offen planungsbuero-fuer-staedtebau.de Seite 7 von 10

8 B Landesrechtliche Festsetzungen nach 9 Abs. 4 BauGB i.v.m. 81 HBO Kerngebiet (MK), Mischgebiet (MI), Allgemeines Wohngebiet (WA), Gewerbegebiet (GE) und eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe) Grundstücksfreiflächen Die nicht überbauten Grundstücksfreiflächen, die nicht für Nebennutzungen (Nebenanlagen) benötigt werden, sind zu begrünen oder zu bepflanzen und dauerhaft zu erhalten. Kerngebiet (MK), Mischgebiet (MI), Gewerbegebiet (GE) und eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe) Werbeanlagen: Webeanlagen sind nur am Ort der Leistung zulässig. Werbeanlagen an Gebäuden sind nur bis zu einer Größe von 10 qm je Betrieb zulässig. Werbeanlagen in beweglicher, veränderlicher, blinkender und reflektierender Form / Ausführung sind nicht zulässig. Werbeanlagen sind in der straßenrechtlichen Bauverbotszone entlang der A66 nicht zulässig. Riegelbebauung im Kerngebiet (MK) und im Allgemeinen Wohngebiet sowie Gewerbegebiet (GE) und eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe) Dachbegrünung: Mindestens 50 % der Dachflächen von Gebäuden sind zu begrünen. planungsbuero-fuer-staedtebau.de Seite 8 von 10

9 C Hinweise und Empfehlungen Erschütterungsschutz Für die vorgesehene Riegelbebauung entlang der Bahn (MK, WA) sind zum Schutz von Personen in Gebäuden Vorkehrungen zur Reduzierung von schieneninduzierten Schwingungsimmissionen erforderlich. Es sind dazu, zur Vermeidung erheblich belästigender Einwirkungen aus Erschütterungen und aus sekundärem Luftschall gebäudeseitige Maßnahmen vorzusehen. Zur Reduzierung der Schwingungsimmissionen ist das entstehende Gebäude mit elastischen Lagern zu entkoppeln. Die Kennfrequenz der elastischen Gebäudelagerung sollte auf f 0 =10 11 Hz abgestimmt sein. Regenwassernutzung Sofern wasserwirtschaftliche und gesundheitliche Belang nicht entgegenstehen, wird empfohlen, dass auf Dachflächen anfallende Niederschlagswasser in Zisternen zu sammeln und als Brauchwasser (beispielsweise zur Gartenbewässerung oder WC- Spülung) zu verwenden. Meldepflicht bei Fund von Bodendenkmälern Bei Erdarbeiten zutage tretende Bodendenkmäler wie Mauern, Steinsetzungen, Bodenverfärbungen und Fundgegenstände, wie z.b. Scherben, Steingeräte und Skelettreste sind unverzüglich dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Archäologische Denkmalpflege Hessen, zu melden. Funde und Fundstellen sind in unveränderten Zustand zu erhalten und in geeigneter Weise bis zu einer Entscheidung zu schützen. Die mit den Erdarbeiten Betrauten, sind entsprechend zu belehren. planungsbuero-fuer-staedtebau.de Seite 9 von 10

10 Meldepflicht von Bodenbelastungen / Kampfmittel Bei allen Baumaßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf organoleptische Auffälligkeiten zu achten. Ergeben sich bei den Erdarbeiten Kenntnisse, die den Verdacht einer schädlichen Bodenverunreinigung begründen, sind diese umgehend der zuständigen Behörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt, Abt. Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt, Dez. IV/Da 41.5, Bodenschutz, mitzuteilen. Darüber hinaus ist ein Fachgutachter in Altlastenfragen hinzuzuziehen. Schädliche Bodenveränderungen i. S. d. 2 Abs. 3 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktion, die geeignet sind Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belastungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen. Sollten kampfmittelverdächtige Gegenstände gefunden werden, so ist unverzüglich der Kampfmittelräumdienst des Regierungspräsidiums Darmstadt zu verständigen. Dachbegrünung Es wird empfohlen, die Dächer von Gebäuden und Nebenanlagen zu begrünen. planungsbuero-fuer-staedtebau.de Seite 10 von 10

Baunutzungsverordnung 1962 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke

Baunutzungsverordnung 1962 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke Baunutzungsverordnung 1962 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung- BauNVO) Bund Baunutzungsverordnung 1962 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung-

Mehr

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO)

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) BauNVO Ausfertigungsdatum: 26.06.1962 Vollzitat: "Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar

Mehr

öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 19. Mai 2015 Beratung Bebauungsplanentwurf zum geplanten Gewerbegebiet Bietingen

öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 19. Mai 2015 Beratung Bebauungsplanentwurf zum geplanten Gewerbegebiet Bietingen öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 19. Mai 2015 Beratung Bebauungsplanentwurf zum geplanten Gewerbegebiet Bietingen 1 2 Planungsstand Januar 2015 3 - Änderung Regionalplan Juni 2012 - Änderung Flächennutzungsplan

Mehr

%HEDXXQJVSODQ1U/hÄ$P/DQJHQ6WULFK³

%HEDXXQJVSODQ1U/hÄ$P/DQJHQ6WULFK³ %HEDXXQJVSODQ1U/hÄ$P/DQJHQ6WULFK³ Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, ber. BGBl. 1998 I S. 137), zuletzt geändert am 15. 12. 2001 (BGBl. I S. 3762), Baunutzungsverordnung

Mehr

Exposé - Grundstücksangebot für Gewerbe und Handel im Gewerbegebiet Scharrler Straße in Schneverdingen OT Heber

Exposé - Grundstücksangebot für Gewerbe und Handel im Gewerbegebiet Scharrler Straße in Schneverdingen OT Heber Exposé - Grundstücksangebot für Gewerbe und Handel BAB 7 zwischen Hamburg und Hannover 43a Schneverdingen Das in der Metropolregion Hamburg gelegene Gewerbegebiet Scharrler Straße in Schneverdingen mit

Mehr

Stadt Neuss. Bebauungsplan Nr. 118/5 Weckhoven, Wohnquartier Hülchrather Straße. Textliche Festsetzungen

Stadt Neuss. Bebauungsplan Nr. 118/5 Weckhoven, Wohnquartier Hülchrather Straße. Textliche Festsetzungen Seite 1 von 5 Stadt Neuss Bebauungsplan Nr. 118/5 Weckhoven, Wohnquartier Hülchrather Straße I. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN (gem. BauGB i.v.m. BauNVO) 1 Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1

Mehr

Wohnbauvorhaben Paulinstraße Ecke Maarstraße BN 90 Ecke Paulinstraße / Maarsraße

Wohnbauvorhaben Paulinstraße Ecke Maarstraße BN 90 Ecke Paulinstraße / Maarsraße 1 Wohnbauvorhaben Paulinstraße Ecke Maarstraße BN 90 Ecke Paulinstraße / Maarsraße Frühzeitige Bürgerbeteiligung 14.04.2015, 19.00 Uhr Café du Nord, Bürgerhaus Nord 2 Lage im Stadtgebiet Auszug Katasterplan

Mehr

1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB

1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Dieselstraße, Kaufbeurer Straße und Seggers im Bereich ehem. Röhrenwerk und Firma Liebherr A) Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung B) Satzungsbeschluss

Mehr

SATZUNG über allgemeine örtliche Bauvorschriften (Allgemeine Bausatzung)

SATZUNG über allgemeine örtliche Bauvorschriften (Allgemeine Bausatzung) 1 SATZUNG über allgemeine örtliche Bauvorschriften (Allgemeine Bausatzung) Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der 74 Abs. 1 Nr. 2, 3, 4 und 7 und 75 Abs. 2 Nr. 2 der Landesbauordnung

Mehr

Förde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft mbh. Wohnen in der Gemeinde Munkbrarup

Förde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft mbh. Wohnen in der Gemeinde Munkbrarup Förde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft mbh Wohnen in der Gemeinde Munkbrarup Bebauungsplan Nr. 9 Brennacker Ruhige, ländliche und familienfreundliche Lage mit idealen Verkehrsanbindungen Verkauf

Mehr

Textliche Festsetzungen

Textliche Festsetzungen BEBAUUNGSPLAN Nr. 481 1 - Waldteichstraße/Tannenstraße - STADTGEMEINDE OBERHAUSEN Gemarkung Sterkrade Maßstab 1 : 1.000 Fassung vom 20.03.2007 Textliche Festsetzungen A Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs.

Mehr

ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG

ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG gemäß 10 Abs. 4 BauGB Bebauungsplan Nr. 44 Hamburger 1. Änderung und Ergänzung" der Stadt Kaltenkirchen Für den Bereich der Grundstücke, die südlich an die Hamburger Straße grenzen,

Mehr

HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT

HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT 381 HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT TEIL I FREITAG, DEN 22. OKTOBER 2004 Tag Inhalt Seite 13. 10. 2004 Verordnung über den Bebauungsplan Bahrenfeld 38............................................

Mehr

Gemeinde Spraitbach / Gemarkung Spraitbach Bebauungsplan Nassen-Lang 4. Änderung Textteil vom 27.04.2006

Gemeinde Spraitbach / Gemarkung Spraitbach Bebauungsplan Nassen-Lang 4. Änderung Textteil vom 27.04.2006 Flur 3 Vorderlintal 19.01.2006 27.04.2006 Verfahrensvermerke Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes gem. 2 (1) BAUGB am Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. 2

Mehr

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL INTERNETFASSUNG TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1873 der Landeshauptstadt München Arnulfstraße, Hackerbrücke, Bahnlinie Hauptbahnhof-Laim-Pasing, Donnersbergerbrücke (Teiländerung der Bebauungspläne

Mehr

Förde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft mbh. Wohnen in der Gemeinde Husby

Förde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft mbh. Wohnen in der Gemeinde Husby Förde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft mbh Wohnen in der Gemeinde Husby 5. Änderung B-Plan Nr. 2 Mailücke und dessen Erweiterung um das Gebiet Norderfeld das Dorf im Grünen Verkauf von attraktiven

Mehr

Teil B: Präambel und Textfestsetzungen

Teil B: Präambel und Textfestsetzungen Teil B: Präambel und Textfestsetzungen Präambel Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. 2003, 57) zuletzt geändert durch Art. 13 Ges.

Mehr

STADT BIETIGHEIM-BISSINGEN 1. FORTSCHREIBUNG STÄDTEBAULICHE KONZEPTION FÜR FREMDWERBEANLAGEN

STADT BIETIGHEIM-BISSINGEN 1. FORTSCHREIBUNG STÄDTEBAULICHE KONZEPTION FÜR FREMDWERBEANLAGEN STADT BIETIGHEIM-BISSINGEN 1. FORTSCHREIBUNG STÄDTEBAULICHE KONZEPTION FÜR FREMDWERBEANLAGEN FÜR STRASSEN ÜBER 4.500 KFZ / TAG STADTENTWICKLUNGSAMT JANUAR 2015 . . "# $ %&"$%'() % *+,( - (. /0 1(22/3 415(67

Mehr

Gemeinde Friesenheim Stand: 27.01.2014. BEBAUUNGSVORSCHRIFTEN Seite 1 von 9

Gemeinde Friesenheim Stand: 27.01.2014. BEBAUUNGSVORSCHRIFTEN Seite 1 von 9 BEBAUUNGSVORSCHRIFTEN Seite 1 von 9 Ergänzend zum zeichnerischen Teil gelten folgende planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften: 1 PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN Rechtsgrundlagen

Mehr

"Königsbronner Straße-Ost"

Königsbronner Straße-Ost Stadt Heidenheim Ortsteil Schnaitheim Baubereichsplan 18.00 "Königsbronner StraßeOst" (südlich der Riedstraße 8, 10, 12 und 18) Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB Maßstab 1 : 1000 Bebauungsplan

Mehr

V e r o r d n u n g. über den Bebauungsplan HafenCity 11. Vom... Entwurf Stand 7. November 2013 (Fassung zur Auslegung)

V e r o r d n u n g. über den Bebauungsplan HafenCity 11. Vom... Entwurf Stand 7. November 2013 (Fassung zur Auslegung) V e r o r d n u n g über den Bebauungsplan HafenCity 11 Vom... Entwurf Stand 7. November 2013 (Fassung zur Auslegung) Auf Grund von 10 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I

Mehr

STADT TRIER BEBAUUNGSPLAN BR 14 E

STADT TRIER BEBAUUNGSPLAN BR 14 E STADT TRIER BEBAUUNGSPLAN BR 14 E Gewerbegebiet Trier- Nord II gemäß 9 Abs. 8 BauGB Stadtplanungsamt Trier, Juli 2014 Stand: öffentliche Auslegung Inhaltsverzeichnis 1 Einführung... 1 1.1 Anlass und Erforderlichkeit

Mehr

Einführung in das Technische Zeichnen

Einführung in das Technische Zeichnen Einführung in das Technische Zeichnen 1 Inhalt 3 4 5 6 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 22 23 23 24 24 25 26 27 28 29 30 Flächennutzungsplan 1 : 5000 Bebauungsplan 1 : 500 Planzeichen für

Mehr

Gemeinde Kirchheim a.n.

Gemeinde Kirchheim a.n. Gemeinde Kirchheim a.n. Niederschrift über die Verhandlungen des Verwaltungs- und Bauausschusses Sitzung am 18. Februar 2013 Anwesend: Entschuldigt: Außerdem anwesend: Bürgermeister Seibold und 7 Gemeinderäte

Mehr

Textteil. B e b a u u n g s p l a n "Gewerbegebiet Raite III - Nord 2015" Textteilvorentwurf. Gemarkung Renningen

Textteil. B e b a u u n g s p l a n Gewerbegebiet Raite III - Nord 2015 Textteilvorentwurf. Gemarkung Renningen B e b a u u n g s p l a n "Gewerbegebiet Raite III - Nord 2015" Textteil Stand: 23.04.2015 1008/1 1008 A GE Hmax 10,0m 0,8 7,0 a - GD 0-18 FD mit Dachbegrünung M2 Hmax GEe 10,0m 0,8 7,0 GE Hmax 12,0m a

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 90 Schallbruch im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 90 Schallbruch im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB Stadt Haan 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 90 Schallbruch im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB Begründung in der Fassung vom 23.10.2007 ohne Maßstab Verfahrensvermerk: Der Begründung wurde vom

Mehr

STADT GERLINGEN BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN. Schillerstraße 1. Änderung VOM 25.09.2013 BEGRÜNDUNG. Stadtbauamt, Stadtplanung

STADT GERLINGEN BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN. Schillerstraße 1. Änderung VOM 25.09.2013 BEGRÜNDUNG. Stadtbauamt, Stadtplanung STADT GERLINGEN BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN Schillerstraße 1. Änderung VOM 25.09.2013 Stadtbauamt, Stadtplanung Inhalt 1 Begründung... 3 1.1 Planerische Ausgangssituation... 3 1.2 Ziel und

Mehr

ERSTER TEIL Allgemeine Vorschriften Art. 1 Anwendungsbereich. GrundstückesowiefürandereAnlagenund Einrichtungen, an die nach diesem Gesetz

ERSTER TEIL Allgemeine Vorschriften Art. 1 Anwendungsbereich. GrundstückesowiefürandereAnlagenund Einrichtungen, an die nach diesem Gesetz ERSTER TEIL Allgemeine Vorschriften Art. 1 Anwendungsbereich (1) 1 Dieses Gesetz gilt für alle baulichen Anlagen und Bauprodukte. 2 Es gilt auch für GrundstückesowiefürandereAnlagenund Einrichtungen, an

Mehr

Baugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Bezug Antrag vom 07.04.2015 Eingang 04.05.2015

Baugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Bezug Antrag vom 07.04.2015 Eingang 04.05.2015 Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Harburg Bezirksamt Harburg - Bauprüfung - 21073 Hamburg Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt Bauprüfung Harburger Rathausforum 2 21073 Hamburg Telefon

Mehr

BEGRÜNDUNG ZUR 2. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 25 AM WÄLDCHEN GEMEINDE TITZ ORTSLAGE MÜNTZ. Rot = Ergänzungen nach der Offenlage

BEGRÜNDUNG ZUR 2. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 25 AM WÄLDCHEN GEMEINDE TITZ ORTSLAGE MÜNTZ. Rot = Ergänzungen nach der Offenlage Projektmanagement GmbH - Maastrichter Straße 8-41812 Erkelenz - vdh@vdhgmbh.de BEGRÜNDUNG ZUR 2. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 25 AM WÄLDCHEN GEMEINDE TITZ ORTSLAGE MÜNTZ Rot = Ergänzungen nach der Offenlage

Mehr

Im Langzahl - In den Pfützstückern

Im Langzahl - In den Pfützstückern SLE - CONSULT Stadtplanung Landschaftsplanung Erschließung Begründung zum Bebauungsplan und der zugehörigen Flächennutzungsplanänderung Im Langzahl - In den Pfützstückern 2. Änderung im Ortsteil Görsroth

Mehr

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1/24 1-b Marktstraße - REWE

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1/24 1-b Marktstraße - REWE Gemeinde Windeck Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1/24 1-b Marktstraße - REWE Textliche Festsetzungen Stand: Entwurf 06.08.2012 ASS T:\0 Projekte\Windeck\03 Bauleitplanung\031 Bebauungspläne\BPL1-24-1b_REWE-neu\Texte\TeFe

Mehr

Textliche Festsetzungen

Textliche Festsetzungen Textliche Festsetzungen 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60/8 für Königswinter-Thomasberg, Bereich "Am Limperichsberg" Stadt Königswinter Gemarkung: Hasenpohl Fluren: 2 und 11 tlw. Stand: 21.06.2006

Mehr

zur 3. Bebauungsplanänderung BU 16 Petrisberg-Ost

zur 3. Bebauungsplanänderung BU 16 Petrisberg-Ost BEGRÜNDUNG zur 3. Bebauungsplanänderung BU 16 Petrisberg-Ost Bearbeitung: B.K.S. Ingenieurgesellschaft für Stadtplanung, Raum- und Umweltplanung mbh Umweltplanung und Landschaftsarchitektur GmbH Stand:

Mehr

SATZUNG DER STADT BÜDELSDORF ÜBER DEN BEBAUUNGSPLAN NR. 46

SATZUNG DER STADT BÜDELSDORF ÜBER DEN BEBAUUNGSPLAN NR. 46 SATZUNG DER STADT BÜDELSDORF ÜBER DEN BEBAUUNGSPLAN NR. 46 Brunneck-Center Aufgrund des 10 in Verbindung mit 13a des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl.I S.2414) in der zuletzt geltenden Fassung

Mehr

Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben und Erschließungsplan

Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben und Erschließungsplan Gemeinde Roßdorf Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben und Erschließungsplan Gartencenter Löwer Begründung ( 9 Abs. 8 BauGB) September 2011 Bearbeitung: Dipl.-Ing. Ulf Begher Dipl.-Ing. Wolfgang

Mehr

TOP 9 der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 27. April 2010 Standortfrage Vergnügungsstätten

TOP 9 der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 27. April 2010 Standortfrage Vergnügungsstätten TOP 9 der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 27. April 2010 Standortfrage Vergnügungsstätten Sehr viele Anfragen zur Errichtung einer Spielhalle in letzter Zeit: - Einrichtung einer Spielhalle im Sudhaus

Mehr

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN. Bebauungsplan Nr. 92 Eichenplätzchen. -Entwurf-

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN. Bebauungsplan Nr. 92 Eichenplätzchen. -Entwurf- TEXTLICHE FESTSETZUNGEN Bebauungsplan Nr. 92 Eichenplätzchen -Entwurf- Stand: 12.05.2015 A TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Art der baulichen Nutzung Mischgebiet (MI) Gemäß 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO sind die im

Mehr

AMTSBLATT. der Stadt Mönchengladbach. Der Oberbürgermeister gibt bekannt: Nr. 27 Sonderdruck. Jahrgang 38 15. September 2012

AMTSBLATT. der Stadt Mönchengladbach. Der Oberbürgermeister gibt bekannt: Nr. 27 Sonderdruck. Jahrgang 38 15. September 2012 AMTSBLATT der Stadt Mönchengladbach Nr. 27 Sonderdruck Jahrgang 38 15. September 2012 Der Oberbürgermeister gibt bekannt: Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung Die Stadt Mönchengladbach

Mehr

1. Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes durch den Gemeinderat am 16.02.2009

1. Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes durch den Gemeinderat am 16.02.2009 Bebauungsplan Einzelhandelsstruktur im Stadtgebiet 3. Fertigung Reg.-Nr.: 621.41/105.I Textteil Datum: 08.03.2010 Vorentwürfe: 28.12.2009, 26.01.2010 Bearbeiter: Kuon gez. Kuon Amtsleiter Verfahrensvermerke

Mehr

Gemeinde Herrsching am Ammersee Landkreis Starnberg 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Volks- und Raiffeisen-Bank Herrsching

Gemeinde Herrsching am Ammersee Landkreis Starnberg 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Volks- und Raiffeisen-Bank Herrsching Gemeinde Herrsching am Ammersee Landkreis Starnberg 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Volks- und Raiffeisen-Bank Herrsching Vorhabenträger: VR Bank Starnberg-Herrsching- Landsberg eg Hauptstraße

Mehr

Textliche Festsetzungen Bebauungsplan Teil A "Coesfelder Weberei"

Textliche Festsetzungen Bebauungsplan Teil A Coesfelder Weberei Textliche Festsetzungen Bebauungsplan Teil A "Coesfelder Weberei" Möbel, Büromöbel, soweit die zentrentypischen Sortimente wie Glas / Porzellan / Keramik, Heimtextilien, Geschenkartikel, Lampen und Leuchten

Mehr

Begründung. Zum Bebauungsplan Nr. 141 Norderstedt, 1. Änderung und Ergänzung "Nettelkrögen" Gebiet: Zwischen Gutenbergring und Tarpenbek

Begründung. Zum Bebauungsplan Nr. 141 Norderstedt, 1. Änderung und Ergänzung Nettelkrögen Gebiet: Zwischen Gutenbergring und Tarpenbek Begründung Zum Bebauungsplan Nr. 141 Norderstedt, 1. Änderung und Ergänzung "Nettelkrögen" Gebiet: Zwischen Gutenbergring und Tarpenbek Stand: 01.12.2009 Begründung Zum Bebauungsplan Nr. 141 Norderstedt,

Mehr

Bebauungsplan Nr. 37 A Potsdam-Center Teilbereich Bahnhofspassagen, 1. Änderung. G. Anlagen

Bebauungsplan Nr. 37 A Potsdam-Center Teilbereich Bahnhofspassagen, 1. Änderung. G. Anlagen Textliche Festsetzungen G. Anlagen Lesefassung Anmerkung: Die textlichen Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 37 A Potsdam- Center werden bezüglich der Regelungen zum Einzelhandel im

Mehr

Planung und Genehmigung von Solarenergieanlagen

Planung und Genehmigung von Solarenergieanlagen Planung und Genehmigung von Solarenergieanlagen Tagung Recht, Versicherung und Finanzierung von Solarenergieanlagen Leuphana Universität Lüneburg, 28.09.2011 Rechtsanwalt Andreas Große, Fachanwalt für

Mehr

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 535 Stadtplanung Verkehrsplanung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 535 Stadtplanung Verkehrsplanung T E X T L I C H E F E S T S E T Z U N G E N zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 535 und Vorhaben- und Erschließungsplan "" Stand: ENTWURF - 12. Dezember 2013 Textliche Festsetzungen zum ENTWURF - Seite

Mehr

ADMINISTRATION COMMUNALE

ADMINISTRATION COMMUNALE ADMINISTRATION COMMUNALE Ref. 43 C G R E V E N M A C H E R ALLGEMEINER BEBAUUNGSPLAN (P.A.G.) Band I Städtebauliche Bestimmungen Avis de la Commission d Aménagement 07/10/2004 Vote provisoire du Conseil

Mehr

Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift. Berliner Platz Nordost, AW 107

Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift. Berliner Platz Nordost, AW 107 Anlage 4 Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift Berliner Platz Nordost AW 107 Textliche Festsetzungen und Hinweise A. Städtebau gemäß 1 a und 9 BauGB In dem Sondergebiet Einzelhandel

Mehr

BEGRÜNDUNG STAND 03.12.2009

BEGRÜNDUNG STAND 03.12.2009 Vorhabenträger : Maguti Gmbh & Co.KG Industriestraße 1 77694 Kehl - Goldscheuer Zweckverband Gewerbepark ba sic Kehl - Neuried INTERKOMMUNALER GEWERBEPARK BA SIC 2. ÄNDERUNG Gewerbepark Maguti (Vorhabenbezogener

Mehr

BauGB-Klimaschutznovelle 2011

BauGB-Klimaschutznovelle 2011 BauGB-Klimaschutznovelle 2011 1. Allgemeiner Klimaschutz im Städtebaurecht 2. Ergebnisse einer kleinen Umfrage zur Umsetzung der Klimaschutznovelle in die kommunale Bauleitplanung 3. Ausblick Klimaschutz

Mehr

An die Mitglieder des Ortsrates Melle-Mitte. Einladung. Sehr geehrte Damen und Herren,

An die Mitglieder des Ortsrates Melle-Mitte. Einladung. Sehr geehrte Damen und Herren, Ortsbürgermeisterin Melle-Mitte Melle, den 09.08.2013 An die Mitglieder des Ortsrates Melle-Mitte Einladung Sehr geehrte Damen und Herren, zur 12. Sitzung des Ortsrates Melle-Mitte lade ich Sie hiermit

Mehr

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL INTERNETFASSUNG TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1850 der Landeshauptstadt München Messestadt Riem Neue Messe München Parkhaus West Paul-Henri-Spaak-Straße südlich (Teiländerung des Bebauungsplanes

Mehr

Melben/Träufle-Hengst, Nord"

Melben/Träufle-Hengst, Nord Villingen-Schwenningen Stadt Villingen-Schwenningen Begründung zum Bebauungsplan Melben/Träufle-Hengst, Nord" (Nr. Mb / 2015) im Stadtbezirk Marbach vom 30.03.2015 Der Stadt Villingen-Schwenningen vorgelegt

Mehr

Bauen im Außenbereich Ein Privileg für die Landwirtschaft?! Landwirtschaftsamt, SG 33.1, Alexander Wegerhof L a n d r a t s a m t H e i l b r o n n

Bauen im Außenbereich Ein Privileg für die Landwirtschaft?! Landwirtschaftsamt, SG 33.1, Alexander Wegerhof L a n d r a t s a m t H e i l b r o n n Bauen im Außenbereich Ein Privileg für die Landwirtschaft?! Gliederung 1. Baugenehmigungsverfahren 2. Bauen im Außenbereich Öffentliches Baurecht Öffentliches Baurecht Bauplanungsrecht (Bund) "Wo darf

Mehr

BEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften Linsenberg, 2. Änderung BEGRÜNDUNG gemäß 9 (8) BauGB

BEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften Linsenberg, 2. Änderung BEGRÜNDUNG gemäß 9 (8) BauGB KREIS LUDWIGSBURG STADT VAIHINGEN AN DER ENZ STADTTEIL AURICH Plb. 9.2 BEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften Linsenberg, 2. Änderung BEGRÜNDUNG gemäß 9 (8) BauGB Übersichtsplan (ohne Maßstab) Vaihingen

Mehr

Bebauungsplan "Flugfeld - Gewerbegebiet Süd" 8.0 - Stand: 02.06.2008

Bebauungsplan Flugfeld - Gewerbegebiet Süd 8.0 - Stand: 02.06.2008 R=ì R=ì r=28.0 r=24.0 R=ì R=ì 0+088.489 0+000.000 r=24.0 r=12.0 r=70.0 r=50.0 0+015.000 R=ì R=ì r=6.0 r=36.0 r=70.0 r=50.0 r=15.0 r=0.5 r=15.0 r=70.0 r=0.5 r=50.0 r=0.5 r=15.0 r=15.0 R=ì R=ì 0+575.193

Mehr

Satzung. Beitragsfähige Maßnahmen

Satzung. Beitragsfähige Maßnahmen Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Bergstadt Clausthal-Zellerfeld - Straßenausbaubeitragssatzung - Aufgrund der 6 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung

Mehr

Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge. für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich. des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker

Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge. für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich. des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker 1 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1 - Art und Umfang der

Mehr

Dezernat/Amt: Verantwortlich: Tel.Nr.: Datum. V / Stadtplanungsamt Herr Jerusalem 41 00 27.02.2013

Dezernat/Amt: Verantwortlich: Tel.Nr.: Datum. V / Stadtplanungsamt Herr Jerusalem 41 00 27.02.2013 DRUCKSACHE BA-13/015 B E S C H L U S S - V O R L A G E Dezernat/Amt: Verantwortlich: Tel.Nr.: Datum V / Stadtplanungsamt Herr Jerusalem 41 00 27.02.2013 Betreff: Bebauungsplan Elsässer Straße Mitte, Plan-Nr.

Mehr

Gemeinde Roetgen. 'Privatschule Conventz' Bebauungsplan Nr. 24. Begründung Textliche Festsetzungen und Hinweise 24.06.2008

Gemeinde Roetgen. 'Privatschule Conventz' Bebauungsplan Nr. 24. Begründung Textliche Festsetzungen und Hinweise 24.06.2008 Gemeinde Roetgen Bebauungsplan Nr. 24 'Privatschule Conventz' Begründung Textliche Festsetzungen und Hinweise 24.06.2008 Kirberichshofer Weg 6, 52066 Aachen Tel. 0241 / 470 580 Email: info@ bkr-ac.de Auftraggeber

Mehr

Übersicht über die genehmigungsfreien Vorhaben nach 65 I BauO NRW

Übersicht über die genehmigungsfreien Vorhaben nach 65 I BauO NRW Übersicht über die genehmigungsfreien Vorhaben nach 65 I BauO NRW Gebäude 1. Gebäude bis zu 30 m³ Brutto- Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Aborte oder Feuerstätten, im Außenbereich nur, wenn sie

Mehr

Begründung. zur. 2. Änderung des. Bebauungsplanes Nr. 538. Kölner Straße / Ramsberghang

Begründung. zur. 2. Änderung des. Bebauungsplanes Nr. 538. Kölner Straße / Ramsberghang Amt für Stadtplanung, Umwelt und Verkehr Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 538 Kölner Straße / Ramsberghang 1. Lage des Plangebietes Das Plangebiet erstreckt sich entlang der Kölner Straße,

Mehr

Planungsrechtliche Festsetzungen mit integrierten grünordnerische Festsetzungen, Textteil. Bebauungsplan "Ellenberg III, Gemeinde Erdmannhausen

Planungsrechtliche Festsetzungen mit integrierten grünordnerische Festsetzungen, Textteil. Bebauungsplan Ellenberg III, Gemeinde Erdmannhausen TEIL B Planungsrechtliche Festsetzungen mit integrierten grünordnerische Festsetzungen, Textteil Bebauungsplan "Ellenberg III, Gemeinde Erdmannhausen Anlagen 1 Zuteilungsplan (Stand 21.02.2013) zur Festsetzung

Mehr

Kurzvorstellung - Genehmigungsverfahren bei Biogasanlagen

Kurzvorstellung - Genehmigungsverfahren bei Biogasanlagen Behörde für betrieblichen Arbeits- und Umweltschutz und technischen Verbraucherschutz Kurzvorstellung - Genehmigungsverfahren bei Biogasanlagen 13.02.2012 Dipl.-Ing. Michael Alex 1 Genehmigung Jede Biogasanlage

Mehr

Förde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft

Förde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft Förde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft mbh Wohnen im Ortsteil Neu Schloen Wohnen in einem lebendigen Ort und in naturnaher Umgehung Ortsbeschreibung Inmitten der Mecklenburgischen Seenplatte liegt

Mehr

Genehmigung von Kleinanlagen zur dezentralen Energienutzung Thomas Wittekindt

Genehmigung von Kleinanlagen zur dezentralen Energienutzung Thomas Wittekindt Genehmigung von Kleinanlagen zur dezentralen Energienutzung Thomas Wittekindt Referent im Referat Baurecht, Denkmalschutz, Wohngeld in der Landesdirektion Sachsen 2 Baurechtliche Grundlagen - I - fast

Mehr

Baulandmobilisierung, Konversionsflächen und Innenentwicklung

Baulandmobilisierung, Konversionsflächen und Innenentwicklung Baulandmobilisierung, Konversionsflächen und Innenentwicklung TEIL I KURZEINFÜHRUNG PLANUNGSRECHT - GEMENGELAGEN IM UNBEPLANTEN INNENBEREICH Dr. Nikolaus Birkl Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Mehr

Landkreis Dahme-Spreewald

Landkreis Dahme-Spreewald Exposé Gewerbeflächen im Gewerbegebiet Duben Bei Interesse wenden Sie sich bitte an folgende(n) Ansprechpartner(in): Landkreis Dahme-Spreewald Dezernat V - Amt für Gebäude- und Immobilienmanagement (GIM)

Mehr

B E G R Ü N D U N G - Entwurf

B E G R Ü N D U N G - Entwurf B E G R Ü N D U N G - Entwurf zum Erlass einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung in der Ortsgemeinde Roth gem. 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB für die Ortsteile Roth, Hämmerholz, Hohensayn, Nisterbrück,

Mehr

Bebauungsplan Lange Gewann 1. Änderung frühzeitige Beteiligung vom 07.01.2014 bis 07.02.2014 Informationstabelle

Bebauungsplan Lange Gewann 1. Änderung frühzeitige Beteiligung vom 07.01.2014 bis 07.02.2014 Informationstabelle Bebauungsplan Lange Gewann 1. Änderung frühzeitige Beteiligung vom 07.01.2014 bis 07.02.2014 Informationstabelle von Eingegangene Stellungnahme Umgang mit den eingegangenen Stellungnahmen Transnet BW (17.02.2014)

Mehr

VORPROJEKT WOHNÜBERBAUUNG UND FITNESS-CENTER LANDSTRASSE 44, 4042 TURGI / AG

VORPROJEKT WOHNÜBERBAUUNG UND FITNESS-CENTER LANDSTRASSE 44, 4042 TURGI / AG VORPROJEKT WOHNÜBERBAUUNG UND FITNESS-CENTER LANDSTRASSE 44, 4042 TURGI / AG 1. Situation 2. Katasterplan 3. Eckdaten 4. Vorprojekt 5. Visualisierungen 6. Wohnungsspiegel 7. Flächen Fitness-Center 8. m3-inhalt

Mehr

ORTSGEMEINDE STETTEN BEBAUUNGSPLAN "AN DER STEIG TEIL II 1. TEILÄNDERUNG TEILBEREICH I UND II" TEXTLICHE FESTSETZUNGEN BACHTLER BÖHME + PARTNER

ORTSGEMEINDE STETTEN BEBAUUNGSPLAN AN DER STEIG TEIL II 1. TEILÄNDERUNG TEILBEREICH I UND II TEXTLICHE FESTSETZUNGEN BACHTLER BÖHME + PARTNER ORTSGEMEINDE STETTEN BEBAUUNGSPLAN "AN DER STEIG TEIL II 1. TEILÄNDERUNG TEILBEREICH I UND II" TEXTLICHE FESTSETZUNGEN BACHTLER BÖHME + PARTNER STADTPLANUNG LANDSCHAFTSPLANUNG DIPL. ING. REINHARD BACHTLER

Mehr

Gemeinderatssitzung vom 11.01.2012

Gemeinderatssitzung vom 11.01.2012 Gemeinderatssitzung vom 11.01.2012 1. Änderung Flächennutzungsplan Gemeinde Theres Sondergebiet Photovoltaik Für die Gemeinde Theres liegt ein Flächennutzugsplan vor. Das LRA Haßberge hat mit Bescheid

Mehr

Werbesatzung der Gemeinde Karstädt (örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung von Werbeanlagen) 1 Geltungsbereich. 2 Verhältnis zu Bebauungsplänen

Werbesatzung der Gemeinde Karstädt (örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung von Werbeanlagen) 1 Geltungsbereich. 2 Verhältnis zu Bebauungsplänen Werbesatzung der Gemeinde Karstädt (örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung von Werbeanlagen) Aufgrund des 5 (1) der Gemeindeordnung (GO) für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom

Mehr

Baurecht Nordrhein-Westfalen

Baurecht Nordrhein-Westfalen Kompendien für Studium, Praxis und Fortbildung Dürr Middeke Schulte Beerbühl Baurecht Nordrhein-Westfalen 4. Auflage Nomos Kompendien für Studium, Praxis und Fortbildung http://www.nomos-shop.de/14630

Mehr

LBO Novelle 2010. Hubert Baur Kreisbaumeister

LBO Novelle 2010. Hubert Baur Kreisbaumeister LBO Novelle 2010 Hubert Baur Kreisbaumeister 1 Übersicht Die neue LBO ist gültig ab 1. März 2010 Wesentliche Änderungen sind: neues vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren Abstandsflächenrecht Ersetzung

Mehr

Brauche ich noch eine Baugenehmigung?

Brauche ich noch eine Baugenehmigung? Am 1. Mai 2004 tritt die neue Thüringer Bauordnung (ThürBO) in Kraft. Sie wird rund ein Drittel weniger Umfang haben als die bisherige. Sowohl technische Standards an Bauvorhaben als auch deren verfahrensrechtliche

Mehr

5. Beispiel eines Umlegungsverfahrens

5. Beispiel eines Umlegungsverfahrens 5. Beispiel eines Umlegungsverfahrens 29 5. Beispiel eines Umlegungsverfahrens Anhand eines einfachen Beispiels wird ein Verfahren nach dem Wertmaßstab dargestellt. Es wurde stark vereinfacht, um Zusammenhänge

Mehr

Fachgespräch Hallenbau in der Landwirtschaft 24. November 2011

Fachgespräch Hallenbau in der Landwirtschaft 24. November 2011 Grundzüge eines modernen und kostengünstigen Mehrzweckhallenbaus für die Landwirtschaft. 1 2 1 Definition landwirtschaftliche Mehrzweckhalle: (Stadel, Schopf, Schuppen, Remise, Tenne, Scheune) Landwirtschaftliche

Mehr

Stadt Füssen Landkreis Ostallgäu

Stadt Füssen Landkreis Ostallgäu Stadt Füssen Landkreis Ostallgäu Bebauungsplan W 20 Gewerbegebiet West, zweite Änderung in der Fassung vom 30.09.2014 Stadt Füssen Landkreis Ostallgäu Bebauungsplan W 20 Gewerbegebiet West, zweite Änderung

Mehr

Erläuterungen zu den Bodenrichtwerten

Erläuterungen zu den Bodenrichtwerten Erläuterungen zu den Bodenrichtwerten Gemäß 193 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) hat der jeweils zuständige Gutachterausschuss für Grundstückswerte Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches,

Mehr

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL INTERNETFASSUNG TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1600 der Landeshauptstadt München Klinikum Großhadern (südlich) Sauerbruchstraße (westlich) (Teiländerung der Bebauungsplanes Nr. 17 ab) Bitte

Mehr

Bebauungsplan 1194V. südlich Lüttringhauser Straße. Begründung. Planverfasser. Anlage 02 zur VO/1072/15. Ressort Bauen und Wohnen

Bebauungsplan 1194V. südlich Lüttringhauser Straße. Begründung. Planverfasser. Anlage 02 zur VO/1072/15. Ressort Bauen und Wohnen Ressort Bauen und Wohnen Anlage 02 zur VO/1072/15 Bebauungsplan 1194V südlich Lüttringhauser Straße Begründung Zur Offenlegung gemäß 3 Absatz 2 BauGB 28.01.2015 Planverfasser Bearbeitung: Dipl.-Ing. Dirk

Mehr

Erfolg ist die Bewegung des Potenzials in die richtige Richtung

Erfolg ist die Bewegung des Potenzials in die richtige Richtung Erfolg ist die Bewegung des Potenzials in die richtige Richtung FLUGHAFEN DÜSSELDORF EIN STANDORT MIT WEITSICHT FLUGHAFEN KÖLN/BONN London Brüssel Amsterdam Berlin Düsseldorf Monheim am Rhein Köln Frankfurt

Mehr

Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan. Nr. GI 04/27. Gebiet: Bänninger-Gelände

Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan. Nr. GI 04/27. Gebiet: Bänninger-Gelände Anlage 2 Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. GI 04/27 Gebiet: Bänninger-Gelände Planstand: 21.02.2010 Vorentwurf Bearbeitung: KE Dipl.-Ing. Nicolas Pollich, Architekt Re2area, Ruiter Straße 1,

Mehr

Begründung zum Bebauungsplan. Sprudelgärten, Bad Vilbel

Begründung zum Bebauungsplan. Sprudelgärten, Bad Vilbel Der Magistrat Begründung zum Bebauungsplan gemäß 2a S.1 BauGB Sprudelgärten, Bad Vilbel 01. August 2013 Verfahrensstand: Bebauungsplan-Entwurf zur Offenlage gem. 3 (2) BauGB Begründung zum Bebauungsplan

Mehr

Verwaltungsgebäude Ravensberger Straße 12 / Rohrteichstraße 19 Stadtbezirk Mitte

Verwaltungsgebäude Ravensberger Straße 12 / Rohrteichstraße 19 Stadtbezirk Mitte Verwaltungsgebäude Ravensberger Straße 12 / Rohrteichstraße 19 Stadtbezirk Mitte Grundstücksgröße 7.585 m² Nutzfläche 12.248 m² Objektbeschreibung Das Verwaltungsgebäude Ravensberger Straße 12 / Rohrteichstraße

Mehr

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Vielank (Erschließungsbeitragssatzung)

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Vielank (Erschließungsbeitragssatzung) Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Vielank (Erschließungsbeitragssatzung) Fundstelle: Amtskurier vom 02.02.2007, S. 24 Präambel Aufgrund des 5 der Kommunalverfassung für

Mehr

Ebmatingen Gemeinde Maur am Pfannenstiel, oberhalb des Greifensees

Ebmatingen Gemeinde Maur am Pfannenstiel, oberhalb des Greifensees 1 Zu verkaufen in Ebmatingen Gemeinde Maur am Pfannenstiel, oberhalb des Greifensees Grundstück 739 m 2 mit Einfamilienhaus (Abbruch-/Sanierungsobjekt) www.rls-zh.ch Bauzone Wohnzone W1/Maur (www.maur.ch)

Mehr

Grundlagen der Bauplanung

Grundlagen der Bauplanung Bauherrenfibel Grundlagen der Bauplanung Vorwort In Diskussionen über Stadtplanung hört man häufig die Behauptung, alle gelungenen Stadtbilder seien ungeplant gewachsen, seien die Summe von vielen individuellen

Mehr

Stadt Dinklage - Der Bürgermeister -

Stadt Dinklage - Der Bürgermeister - Stadt Dinklage - Der Bürgermeister - Örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung von Werbeanlagen in der Stadt Dinklage Aufgrund der 56 und 97 Abs. 1 der Nieders. Bauordnung (NBauO) vom 10.02.2003 (Nds.

Mehr

Steuerung von Windenergieanlagen unter Berücksichtigung aktueller Fragestellungen in der Praxis und der BauGB-Novelle 2011

Steuerung von Windenergieanlagen unter Berücksichtigung aktueller Fragestellungen in der Praxis und der BauGB-Novelle 2011 Steuerung von Windenergieanlagen unter Berücksichtigung aktueller Fragestellungen in der Praxis und der BauGB-Novelle 2011 Christian Brietzke Kommunale Umwelt-AktioN U.A.N. Projekt Repowering-InfoBörse

Mehr

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL INTERNETFASSUNG TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1802 der Landeshauptstadt München Landsberger Straße (südlich) zwischen Bahnlinie München Laim - München Süd und Bahnlinie München Hbf. Rosenheim

Mehr

III. Begründung. Bebauungsplan Tankstelle Offenthal. - Vorentwurf - Offenthal, Stadt Dreieich. Kreis Offenbach

III. Begründung. Bebauungsplan Tankstelle Offenthal. - Vorentwurf - Offenthal, Stadt Dreieich. Kreis Offenbach III. Begründung Bebauungsplan Tankstelle Offenthal Offenthal, Stadt Dreieich Kreis Offenbach - Vorentwurf - August 2015 Auftraggeber: Milzetti & Wanke GbR Mainzer Straße 46 63303 Dreieich Auftragnehmer:

Mehr

Textteil zum Bebauungsplan Holzsteig II Planbereich 81.07/1

Textteil zum Bebauungsplan Holzsteig II Planbereich 81.07/1 Stadt Herrenberg, Amt 61 Lö/li 07.05.1996 Textteil zum Bebauungsplan Holzsteig II Planbereich 81.07/1 I. Allgemeine Angaben Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes treten alle bisherigen planungs- und

Mehr

STADT ECKERNFÖRDE 3. ÄNDERUNG DES EINFACHEN BEBAUUNGSPLANS NR. 4 Innenstadt

STADT ECKERNFÖRDE 3. ÄNDERUNG DES EINFACHEN BEBAUUNGSPLANS NR. 4 Innenstadt STADT ECKERNFÖRDE 3. ÄNDERUNG DES EINFACHEN BEBAUUNGSPLANS NR. 4 Innenstadt Übersichtskarte (unter Verwendung eines Luftbildes von google-earth) Begründung zum (21. Februar 2011) Planverfasser im Auftrag

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung ~ r,, ~r,c :!;ta.jt v: i d :r ;'~~Q:nanth;:. ~~r-n S~'dLt:- Postfach 12 57 91 552 Ins Mitteilungsblatt Nr. 8 am 12.04.2013 bauamt Ihre Zeichen Ihre Nachricht Unser Zeichen Telefon 09852/904-141 Telefax

Mehr