INTERNETFASSUNG TEXTTEIL

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "INTERNETFASSUNG TEXTTEIL"

Transkript

1 INTERNETFASSUNG TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr der Landeshauptstadt München Landsberger Straße (südlich) zwischen Bahnlinie München Laim - München Süd und Bahnlinie München Hbf. Rosenheim Bitte beachten Sie die Hinweise zur unter

2 1 Satzungstext des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr der Landeshauptstadt München Landsberger Straße (südlich) zwischen Bahnlinie München Laim - München Süd und Bahnlinie München Hbf. Rosenheim vom Die Landeshauptstadt München erläßt aufgrund der 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO), des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), des Art. 91 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und des Art.3 des Gesetzes über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (BayNatSchG) folgende Satzung: 1 Bebauungsplan mit Grünordnung (1) Für den Bereich Landsberger Straße (südlich) zwischen Bahnlinie München Laim - München Süd und München Hbf. - Rosenheim wird ein Bebauungsplan mit Grünordnung als Satzung erlassen. (2) Der Bebauungsplan besteht aus dem Plan der Landeshauptstadt München vom , ausgefertigt vom Städtischen Vermessungsamt am , und diesem Satzungstext. (3) Der im Planungsgebiet geltende einfache Bebauungsplan wird verdrängt. 2 Art der Nutzung (1) In den Gewerbegebieten GE 1, GE 2 und GE 3 sind entlang der Landsberger Straße ausschließlich Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude zulässig. In den rückwärtigen Bereichen sind Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, öffentliche Betriebe und Tankstellen ausgeschlossen. (2) In dem Gewerbegebiet GE 4 sind Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsnutzungen nur in untergeordnetem Umfang zulässig, wenn sie dazu bestimmt und geeignet sind, einem im Planungsgebiet angesiedelten Betrieb gemäß 8 Absatz 2 Ziffer 1 der Baunutzungsverordnung zu dienen. Ausgeschlossen sind öffentliche Betriebe und Tankstellen mit Ausnahme von Betankungsanlagen für den betrieblichen Eigenbedarf. (3) In dem Gewerbegebiet GE 5 sind nur Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser und Lagerplätze zulässig. Ausnahmsweise ist im GE 5 im vorhandenen Gebäudebestand eine Einzelhandelsnutzung der im SO zulässigen Einzelhandelsgroßbetriebe auf einer Geschossfläche von höchstens 4000 m² zulässig, wenn dies aus betrieblichen Gründen erforderlich ist und sichergestellt ist, dass die festgesetzte höchstzulässige Verkaufsfläche ( 3) insgesamt nicht überschritten wird. (4) Das Sondergebiet "Einzelhandel" dient der Unterbringung von Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen zweier Einzelhandelsgroßbetriebe i.s. von 11 Abs.3 Ziffer 3 BauNVO.

3 2 Im Rahmen dieser Zweckbestimmung sind ein Fachmarkt der Möbelbranche (Möbelmarkt) und ein Fachmarkt der Baubranche (Baumarkt) mit den entsprechenden Randsortimenten zulässig. Im Sondergebiet sind weiterhin zulässig Flächen für Gastronomie, Discothek, Bowling und Fitness im Umfang bis maximal m² Nettonutzfläche. Die übrigen Flächen der zulässigen Geschoßfläche des Sondergebietes können ausschließlich für betriebsbedingte Einrichtungen des Möbel-, des Baumarktes und der in Satz 3 genannten Nutzungen genutzt werden, soweit sie nicht für Erschließungswege und Nebennutzungen benötigt werden. Im Bereich der Bebauung entlang der Landsberger Straße sind im Sondergebiet nur Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude zulässig. 3 Nutzungsbeschränkung im Sondergebiet Im Sondergebiet dürfen die Verkaufsflächen für den Möbelmarkt m² und für den Baumarkt m² nicht überschreiten. Die zulässige Verkaufsfläche hieraus für den Handel mit zentrenrelevanten Sortimenten gemäß der Liste des Bayer. Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen vom Oktober 1995 wird für den Möbelmarkt auf m² und für den Baumarkt auf 800 m² beschränkt. Ausgeschlossen wird der Handel aus dem Sortiment Nahrungs- und Genußmittel, Reformwaren und Lebensmittelhandwerk. Die Liste des Bayer. Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen vom Oktober 1995 ist Bestandteil der Satzung. 4 Maß der Nutzung im SO und GE 5 Im Sondergebiet darf die festgesetzte Grundflächenzahl (GRZ) bis auf 0,9 überschritten werden, wenn sichergestellt ist, dass in dem Sondergebiet und Gewerbegebiet GE 5 zusammen eine GRZ von insgesamt 0,7 nicht überschritten wird. 5 Höhenentwicklung Im rückwärtigen Grundstücksbereich des Sondergebietes sowie in den Gewerbegebieten GE 4 und GE 5 können notwendige Dachaufbauten, die jedoch keine Verkaufsflächen beinhalten dürfen, in deutlich untergeordneter Ausdehnung (ca. 10 %) über den festgesetzten Traufhöhen zugelassen werden, wenn die festgesetzte Geschoßfläche eingehalten wird und gestalterische und öffentliche Belange nicht entgegenstehen. 6 Tiefgaragen, Stellplätze, Parkhaus (1) In den Gewerbegebieten GE 1, GE 2 und GE 3 und dem Sondergebiet sind die erforderlichen Stellplätze in Tiefgaragen innerhalb der festgesetzten Bauräume und den im Plan gekennzeichneten Bereichen unterzubringen. Im GE 4 sind nur die durch die Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsnutzung erforderlichen Stellplätze in einer Tiefgarage unterzubringen.

4 3 (2) Soweit Tiefgaragen außerhalb der Gebäude errichtet werden, sind ihre Decken um mindestens 0,6 m unter Geländeniveau abzusenken und entsprechend hoch mit fachgerechtem Bodenaufbau zu überdecken. (3) Im Sondergebiet kann abweichend von Absatz 1 außer der Tiefgarage auch ein Parkhaus innerhalb des Bauraumes errichtet werden. 7 Einfriedungen (1) Im gesamten Planungsgebiet sind zwischen den Betrieben und entlang der Bahnlinien nur offene, sockellose Einfriedungen bis zu einer Höhe von 1,50 m zulässig. (2) Einfriedungen entlang der Landsberger Straße werden ausgeschlossen. Einfriedungen entlang der festgesetzten Stichstraße sind nur innerhalb der festgesetzten Bauräume zulässig. 8 Fahrradabstellplätze Von der Lage der nach Art. 91 BayBO festgesetzten Fahrradabstellplätze kann abgewichen werden, sofern gestalterische oder grünordnerische Belange nicht entgegenstehen. 9 Geh- und Leitungsrechtsflächen Von der festgesetzten Lage und Breite der mit Geh- und Leitungsrecht dinglich zu sichernden Flächen kann ausnahmsweise geringfügig abgewichen werden, wenn technische, verkehrliche oder gestalterische Gründe dies erfordern und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. 10 Lärmschutz (1) Zum Schutz vor Immissionen durch den Straßenverkehr der Landsberger Straße und den Schienenverkehr der Bahnlinien sind in den Gewerbegebieten und dem Sondergebiet bei der Errichtung und Änderung von Gebäuden die schutzbedürftigen Aufenthaltsräume zur lärmabgewandten Seite zu orientieren und Schallschutzvorkehrungen (z.b. Schallschutzfenster) zu treffen. (2) Diese Schallschutzmaßnahmen sind so zu bemessen, daß die Innengeräuschpegel nach VDI- Richtlinie 2719 bzw. DIN 4109 eingehalten werden. (3) Aufenthaltsräume von Wohnungen und vergleichbar genutzte Räume sollen gegen Außenlärm durch technische Vorkehrungen (z.b. Schallschutzfenster) so geschützt werden, daß bei geschlossenen Türen und Fenstern am Tag ein Innengeräuschpegel von 35 db(a) und bei Nacht ein solcher von 30 db(a) nicht überschritten wird. (4) Diese Innengeräuschpegel können bei Büroräumen um 5 db(a), bei Gaststätten und vergleichbaren Räumen um 10 db(a) höher liegen.

5 4 (5) In den Gewerbegebieten GE 1, GE 2, GE 3, GE 4, GE 5 und im Sondergebiet ist die Errichtung von Betrieben und Anlagen unzulässig, deren abgestrahlte Schalleistung den im Bebauungsplan festgesetzten immissionswirksamen flächenbezogenen Schalleistungspegel überschreitet. 11 Werbeanlagen (1) Die Errichtung von Werbeanlagen über den Dachkanten der Gebäude ist unzulässig. (2) Freistehende Werbeanlagen dürfen eine Höhe von maximal 3,50 m nicht überschreiten. (3) Werbeanlagen in Form von laufenden Schriften, Blink- und Wechselbeleuchtung sowie sich bewegende Werbeanlagen sind unzulässig. (4) Werbeanlagen an der Stätte der Leistung sind nur in Form von Firmenlogos und/oder Firmennamen in Einzelbuchstaben mit einer Schrifthöhe von maximal 1 m Schrifthöhe zulässig. (5) Sammelhinweisanlagen sind nur auf den Baugrundstücken entlang der Landsberger Straße zulässig. 12 Altlasten Die Altlastenverdachtsflächen sind nach Abriß der Gebäude zu untersuchen und kontaminierte Böden ordnungsgemäß zu entsorgen. 13 Grünordnung (1) Die Gestaltung und Bepflanzung der Freiflächen der Baugrundstücke ist entsprechend den planlichen und textlichen Festsetzungen vorzunehmen und in dieser Weise zu erhalten. Nachpflanzungen haben den festgesetzten Güteanforderungen zu entsprechen. (2) Für nicht bebaute Flächen innerhalb der Bauräume gelten die angrenzenden grünordnernischen Festsetzungen entsprechend. (3) Pro 200 m² nicht überbauter Grundstücksfläche ist mindestens 1 standortgerechter Laubbaum 1. Wuchsklasse mit mindestens 20/25 cm Stammumfang zu pflanzen. (4) Für die festgesetzten Baumpflanzungen sind standortgerechte Laubbäume 1. Wuchsklasse mit einem Stammumfang von mindestens 20/25 cm zu verwenden. Für Bäume in Belagsflächen sind offene Baumscheiben mit einer Mindestfläche von 16 m² vorzusehen. Ausnahmsweise können auch überdeckte Baumscheiben verwendet werden, wenn dies aus funktionellen und gestalterischen Gründen notwendig ist. Die Baumpflanzungen im Bereich der Stellplatzanlage im Sondergebiet sind in durchgehenden Baumgräben mit einer Mindestbreite von 3 m zu pflanzen. (5) Auf den Freiflächen der Baugrundstücke ist Verkaufsnutzung, auch ausnahmsweise, nicht zulässig. (6) Sukzessionsflächen sind mit nährstoffarmen Oberboden herzustellen, von Versiegelung und Unterbauung freizuhalten und einer natürlichen Entwicklung zu überlassen. Aufkeimende Gehölze

6 5 sollen in einem 2-3jährigen Turnus manuell entfernt werden. (7) Die Fassaden der Gebäude sind in Abstimmung auf die Architektur mindestens zu 30 % flächig mit hochwüchsigen, ausdauernden Kletterpflanzen zu begrünen. (8) Kiespressdächer bis zu einer Neigung von 7 % sind ab einer Fläche von 100 m² zu begrünen. Dies gilt nicht bei Anordnung notwendiger technischer Anlagen, nutzbarer Freibereiche auf den Dächern oder Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie und des Sonnenlichtes. Dabei ist eine durchwurzelbare Mindest-Gesamtschichtdicke von 20 cm vorzusehen. (9) Das Niederschlagswasser von Dachflächen und sonstigen befestigten Flächen der Baugrundstücke ist oberflächig und möglichst breitflächig zu versickern, z. B. in Grünflächen, Versickerungsmulden oder -gräben. Ausnahmsweise können Rigolen oder Sickerschächte zugelassen werden, sofern nachgewiesen wird, daß die Flächen für nur oberflächige Versickerung nicht ausreichen oder eine oberflächige Versickerung aus Gründen des Grundwasserschutzes unzulässig ist. (10) Einer eventuellen Niederschlagswassernutzung ist der Vorrang vor der Pflicht zur Versickerung zu geben. Von der Versickerungspflicht ausgenommen ist das Niederschlagswasser von Freiflächen, auf denen grundwassergefährdende Nutzungen stattfinden. (11) Belagsflächen sind nur in dem Umfang zulässig, wie sie für eine funktionsgerechte Grundstücksnutzung unabdingbar sind. Sie sind wasserdurchlässig (Rasengittersteine, Schotter, Schotterrasen, Splitt, Kies) herzustellen. (12) Ausnahmsweise können wasserundurchlässige Beläge zugelassen werden, wenn diese aus Sicherheitsgründen/Grundwasserschutz oder aus zwingenden betrieblichen/funktionellen Gründen erforderlich sind. (13) Von den Festsetzungen des Grünordnungsplanes kann in Lage und Fläche abgewichen werden, soweit die Abweichung grünordnerisch vertretbar ist, die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung unter Würdigung nachbarlicher Interessen jeweils mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. (14) Die vorgesehene Gestaltung der Freiflächen ist vom Bauherrn in einem Freiflächengestaltungsplan darzustellen, der gemäß 7 Abs. 2 Nr. 11 der Bauvorlagenverordnung mit dem Bauantrag einzureichen ist. 14 Inkrafttreten Der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr tritt mit der Bekanntmachung gemäß 10 des Baugesetzbuches in Kraft.

7 Anlage zur Satzung der Landeshauptstadt München zum Bebauungsplan mit Grünordnung Nr Landsberger Straße (südlich) zwischenbahnlinie München Laim - München Süd und Bahnlinie München Hbf. - Rosenheim vom... Liste zur Unterscheidung zentrenrelevanter und nicht zentrenrelevanter Sortimente (Stand Oktober 1995) Zentrenrelevante Sortimente Nahrungs- und Genußmittel, Reformwaren, Lebensmittelhandwerk Drogeriewaren, Kosmetika, Pharmazie Blumen, Tiere, Zooartikel, Tierpflegeartikel, Tiernahrung Oberbekleidung, Wäsche, Kürschnerwaren, Wolle, Stoffe, sonstige Textilien und Modewaren, Kurzwaren, Handarbeiten Lederbekleidung und sonstige Lederwaren Schuhe, Orthopädie Sportbekleidung und Sportartikel Papier- und Schreibwaren, Schulbedarf, Zeitschriften, Bücher, Briefmarken Spielwaren und Bastlerbedarf Uhren, Schmuck, Silberwaren Optische und feinmechanische Erzeugnisse Hausrat, Glas/Porzellan/Keramik, Kunstgewerbe, Geschenkartikel, Holz- und Stahlwaren Haus- und Heimtextilien, Gardinen und Zubehör Nähmaschinen und Zubehör Waffen und Jagdbedarf Fahrräder und Zubehör Photogeräte, Videogeräte, Photowaren u.ä. Musikalienhandel, Tonträger Elektrowaren, Unterhaltungselektronik Heimcomputer und Zubehör Beleuchtungskörper Alle sonstigen Sortimente sind nicht zentrenrelevante. Hierzu zählen insbesondere: Baustoffe, Sanitär, Fliesen, Bauelemente, Installationsmaterial, Beschläge, Eisenwaren und Werkzeuge, Badeinrichtung, -ausstattung, Rolläden, Gitter, Rollos, Markisen Holz, Bauelemente wie z.b. Fenster und Türen Möbel, Küchen, Büromöbel Teppiche, Bodenbeläge Herde, Öfen Brennstoffe, Mineralölerzeugnisse Pflanzen und Zubehör, Pflege- und Düngemittel, Torf und Erde, Pflanzgefäße, Gartenmöbel, Gartenwerkzeuge, Zäune, Gartenhäuser, Gewächshäuser, Naturhölzer u.ä. Rasenmäher Campingartikel Kfz und Zubehör Motorräder und Zubehör Boote und Zubehör

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL. Bebauungsplan mit Grünordnung Nr a der Landeshauptstadt München Arnulfstraße südlich/ Donnersbergerbrücke östlich

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL. Bebauungsplan mit Grünordnung Nr a der Landeshauptstadt München Arnulfstraße südlich/ Donnersbergerbrücke östlich INTERNETFASSUNG TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1815 a der Landeshauptstadt München Arnulfstraße südlich/ Donnersbergerbrücke östlich Bitte beachten Sie die Hinweise zur unter http://www.muenchen.de/bebauungsplan

Mehr

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL INTERNETFASSUNG TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1839 der Landeshauptstadt München Aubinger Straße, Haberlandstraße, Morungenstraße, Scapinellistraße, Heimburgstraße, Bahnlinie München-Hauptbahnhof

Mehr

"Königsbronner Straße-Ost"

Königsbronner Straße-Ost Stadt Heidenheim Ortsteil Schnaitheim Baubereichsplan 18.00 "Königsbronner StraßeOst" (südlich der Riedstraße 8, 10, 12 und 18) Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB Maßstab 1 : 1000 Bebauungsplan

Mehr

1. Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes durch den Gemeinderat am 16.02.2009

1. Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes durch den Gemeinderat am 16.02.2009 Bebauungsplan Einzelhandelsstruktur im Stadtgebiet 3. Fertigung Reg.-Nr.: 621.41/105.I Textteil Datum: 08.03.2010 Vorentwürfe: 28.12.2009, 26.01.2010 Bearbeiter: Kuon gez. Kuon Amtsleiter Verfahrensvermerke

Mehr

öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 19. Mai 2015 Beratung Bebauungsplanentwurf zum geplanten Gewerbegebiet Bietingen

öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 19. Mai 2015 Beratung Bebauungsplanentwurf zum geplanten Gewerbegebiet Bietingen öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 19. Mai 2015 Beratung Bebauungsplanentwurf zum geplanten Gewerbegebiet Bietingen 1 2 Planungsstand Januar 2015 3 - Änderung Regionalplan Juni 2012 - Änderung Flächennutzungsplan

Mehr

Villingen-Schwenningen Amt für Stadtentwicklung. Zentrenkonzept VS 2011 Verbindliche Inhalte zur Einzelhandelssteuerung

Villingen-Schwenningen Amt für Stadtentwicklung. Zentrenkonzept VS 2011 Verbindliche Inhalte zur Einzelhandelssteuerung Villingen-Schwenningen Amt für Stadtentwicklung Zentrenkonzept VS 2011 Verbindliche Inhalte zur Einzelhandelssteuerung Inhalte des Zentrenkonzepts Zum Schutz der städtebaulichen Funktion der Innenstädte

Mehr

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL INTERNETFASSUNG TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1850 der Landeshauptstadt München Messestadt Riem Neue Messe München Parkhaus West Paul-Henri-Spaak-Straße südlich (Teiländerung des Bebauungsplanes

Mehr

Einzelhandelskonzept Halberstadt

Einzelhandelskonzept Halberstadt Einzelhandelskonzept Halberstadt - Zentrale Versorgungsbereiche - - Sortimentslisten - Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbh Ludwigsburg Büros in Erfurt, Köln, München Tschaikowskistraße 19,

Mehr

Stadt Waren (Müritz) Heilbad

Stadt Waren (Müritz) Heilbad Stadt Waren (Müritz) Heilbad Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Text-Bebauungsplan Nr. - Gewerbegebiet an der Teterower Straße vom Bahnübergang bis Stadtausgang - der Stadt Waren (Müritz) Anlage zur

Mehr

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL INTERNETFASSUNG TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1639a der Landeshauptstadt München Dachauer Straße (südwestlich und westlich) (Bundesstraße B 304 (neu)), Otto-Warburg-Straße (nördlich) (Staatsstraße

Mehr

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL INTERNETFASSUNG TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1873 der Landeshauptstadt München Arnulfstraße, Hackerbrücke, Bahnlinie Hauptbahnhof-Laim-Pasing, Donnersbergerbrücke (Teiländerung der Bebauungspläne

Mehr

1.1. Zweckbestimmung des Sondergebietes SO 1: Gemäß 11 (3) BauNVO wird ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Fachmarktzentrum" dargestellt.

1.1. Zweckbestimmung des Sondergebietes SO 1: Gemäß 11 (3) BauNVO wird ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Fachmarktzentrum dargestellt. Stadt Kerpen Seite 1/6 Textliche Darstellungen im Flächennutzungsplan A TEXTLICHE DARSTELLUNGEN Art der baulichen Nutzung: Sonstige Sondergebiete gemäß 11 (3) BauNVO 1. Sondergebiet SO 1 "Fachmarktzentrum"

Mehr

Exposé - Grundstücksangebot für Gewerbe und Handel im Gewerbegebiet Scharrler Straße in Schneverdingen OT Heber

Exposé - Grundstücksangebot für Gewerbe und Handel im Gewerbegebiet Scharrler Straße in Schneverdingen OT Heber Exposé - Grundstücksangebot für Gewerbe und Handel BAB 7 zwischen Hamburg und Hannover 43a Schneverdingen Das in der Metropolregion Hamburg gelegene Gewerbegebiet Scharrler Straße in Schneverdingen mit

Mehr

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL INTERNETFASSUNG TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1600 der Landeshauptstadt München Klinikum Großhadern (südlich) Sauerbruchstraße (westlich) (Teiländerung der Bebauungsplanes Nr. 17 ab) Bitte

Mehr

S A T Z U N G. zur Errichtung, Aufstellung, Anbringung, Änderung und zum Betrieb von Werbeanlagen im Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen.

S A T Z U N G. zur Errichtung, Aufstellung, Anbringung, Änderung und zum Betrieb von Werbeanlagen im Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen. 30.10-1 S A T Z U N G zur Errichtung, Aufstellung, Anbringung, Änderung und zum Betrieb von Werbeanlagen im Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen. Aufgrund des 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)

Mehr

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN. Bebauungsplan Nr. 92 Eichenplätzchen. -Entwurf-

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN. Bebauungsplan Nr. 92 Eichenplätzchen. -Entwurf- TEXTLICHE FESTSETZUNGEN Bebauungsplan Nr. 92 Eichenplätzchen -Entwurf- Stand: 12.05.2015 A TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Art der baulichen Nutzung Mischgebiet (MI) Gemäß 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO sind die im

Mehr

Bebauungsvorschriften

Bebauungsvorschriften Bebauungsvorschriften zum Bebauungsplan "Niederdorf, Kenzinger Straße, Schelmeneck" I. Art und Maß der baulichen Nutzung 1 Baugebiete. 1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird in Baugebiete

Mehr

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr.1893 der Landeshauptstadt München Frankfurter Ring (nördlich), DB-Nordring (südlich), Stuttgarter Straße (östlich), Heizkraftwerk Freimann (westlich)

Mehr

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Bebauungsplan mit Grünordnung Nr der Landeshauptstadt München

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Bebauungsplan mit Grünordnung Nr der Landeshauptstadt München INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2066 der Landeshauptstadt München Frankfurter Ring (südlich) (Teiländerung des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1943 b) Bitte beachten Sie

Mehr

1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB

1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Dieselstraße, Kaufbeurer Straße und Seggers im Bereich ehem. Röhrenwerk und Firma Liebherr A) Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung B) Satzungsbeschluss

Mehr

Ortssatzung über besondere Anforderungen an Werbeanlagen und Warenautomaten vom 25. September 1992

Ortssatzung über besondere Anforderungen an Werbeanlagen und Warenautomaten vom 25. September 1992 Ortssatzung Werbeanlagen 1 Ortssatzung über besondere Anforderungen an Werbeanlagen und Warenautomaten vom 25. September 1992 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der

Mehr

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL INTERNETFASSUNG TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1816a der Landeshauptstadt München Becker-Gundahl-Straße (nördlich), Bahnlinie München - Wolfratshausen/ Holzkirchen (westlich) - östlicher Teilbereich

Mehr

Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge. für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich. des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker

Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge. für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich. des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker 1 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1 - Art und Umfang der

Mehr

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1617c der Landeshauptstadt München

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1617c der Landeshauptstadt München INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1617c der Landeshauptstadt München Franz-Nißl-Straße (westlich), Hintermeierstraße (nördlich), Lewaldstraße (südlich) (Teilverdrängung

Mehr

S a t z u n g. der Stadt Eckernförde über die Gestaltung von Werbeanlagen (Werbeanlagensatzung)

S a t z u n g. der Stadt Eckernförde über die Gestaltung von Werbeanlagen (Werbeanlagensatzung) Ortsrecht 6 / 6 S a t z u n g der Stadt Eckernförde über die Gestaltung von Werbeanlagen (Werbeanlagensatzung) Aufgrund des 82 Abs. 1 Nr. 1 und 2 der Landesbauordnung für das Land Schleswig- Holstein (LBO)

Mehr

Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen

Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen SVBl 2015 Seite 97 Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen Herausgeber und Druck Stadt Memmingen Marktplatz 1 87700 Memmingen Nr. 18 Memmingen, 18. September

Mehr

SATZUNG über allgemeine örtliche Bauvorschriften (Allgemeine Bausatzung)

SATZUNG über allgemeine örtliche Bauvorschriften (Allgemeine Bausatzung) 1 SATZUNG über allgemeine örtliche Bauvorschriften (Allgemeine Bausatzung) Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der 74 Abs. 1 Nr. 2, 3, 4 und 7 und 75 Abs. 2 Nr. 2 der Landesbauordnung

Mehr

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1728l der Landeshauptstadt München

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1728l der Landeshauptstadt München INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1728l der Landeshauptstadt München 3. Bauabschnitt Wohnen Willy-Brandt-Allee südlich, Georg-Kerschensteiner-Straße östlich (Teiländerung der

Mehr

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1791 der Landeshauptstadt München Ruppert-, Tumblingerstraße, Bahnlinie, Lindwurmstraße (Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1654) Bitte beachten

Mehr

Gemeinde Aurach. Satzung über Werbeanlagen in der Gemeinde Aurach (Werbeanlagensatzung - WaS)

Gemeinde Aurach. Satzung über Werbeanlagen in der Gemeinde Aurach (Werbeanlagensatzung - WaS) Gemeinde Aurach Satzung über Werbeanlagen in der Gemeinde Aurach (Werbeanlagensatzung - WaS) vom 29.04.2015 Die Gemeinde Aurach erlässt auf Grund Art. 81 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 der Bayerischen Bauordnung

Mehr

Aktualisierung der Sortimentsliste für die Gemeinde Walzbachtal

Aktualisierung der Sortimentsliste für die Gemeinde Walzbachtal Aktualisierung der Sortimentsliste für die Gemeinde Walzbachtal 09.10.2017 Dipl. Geogr. Gerhard Beck Das Dokument ist urheberrechtlich geschützt. Die Rechte liegen bei der GMA Gesellschaft für Markt und

Mehr

HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT

HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT 305 HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT TEIL I HmbGVBl. Nr. 47 FREITAG, DEN 13. NOVEMBER 2015 Tag I n h a l t Seite 23. 10. 2015 Verordnung über den Bebauungsplan Eidelstedt 73... 305 5. 11. 2015

Mehr

Baunutzungsverordnung 1968 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke

Baunutzungsverordnung 1968 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke Baunutzungsverordnung 1968 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung- BauNVO) Bund Baunutzungsverordnung 1968 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung-

Mehr

Richtlinien. der Stadt Ettlingen über die Gestaltung privater Möblierung in der Innenstadt in Ettlingen

Richtlinien. der Stadt Ettlingen über die Gestaltung privater Möblierung in der Innenstadt in Ettlingen Richtlinien der Stadt Ettlingen über die Gestaltung privater Möblierung in der Innenstadt in Ettlingen () vom 27.11.2013 Vorwort/Vorblatt Die Gestaltung des öffentlichen Raums im Zentrum einer Stadt ist

Mehr

Brauche ich noch eine Baugenehmigung?

Brauche ich noch eine Baugenehmigung? Am 1. Mai 2004 tritt die neue Thüringer Bauordnung (ThürBO) in Kraft. Sie wird rund ein Drittel weniger Umfang haben als die bisherige. Sowohl technische Standards an Bauvorhaben als auch deren verfahrensrechtliche

Mehr

-> Baustellen so einrichten, dass errichtet, geändert oder abgebrochen werden kann, ohne, dass Gefahren oder vermeidbare Belästigungen entstehen.

-> Baustellen so einrichten, dass errichtet, geändert oder abgebrochen werden kann, ohne, dass Gefahren oder vermeidbare Belästigungen entstehen. 14: Baustellen (1) Baustellen sind so einzurichten, dass bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne des 1 Abs. 1 Satz 2 ordnungsgemäß errichtet, geändert oder abgebrochen werden können

Mehr

Thüringer Baugebührenverordnung (ThürBauGVO) vom 27. April 2004 (GVBl. S. 580), zuletzt geändert durch Verordnung vom 6. Dezember 2010 (GVBl. S.

Thüringer Baugebührenverordnung (ThürBauGVO) vom 27. April 2004 (GVBl. S. 580), zuletzt geändert durch Verordnung vom 6. Dezember 2010 (GVBl. S. Thüringer Baugebührenverordnung (ThürBauGVO) vom 27. April 2004 (GVBl. S. 580), zuletzt geändert durch Verordnung vom 6. Dezember 2010 (GVBl. S.548) (1) Für öffentliche Leistungen der Bauaufsichtsbehörden

Mehr

Förde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft

Förde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft Förde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft mbh Wohnen im Ortsteil Neu Schloen Wohnen in einem lebendigen Ort und in naturnaher Umgehung Ortsbeschreibung Inmitten der Mecklenburgischen Seenplatte liegt

Mehr

TOP 9 der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 27. April 2010 Standortfrage Vergnügungsstätten

TOP 9 der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 27. April 2010 Standortfrage Vergnügungsstätten TOP 9 der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 27. April 2010 Standortfrage Vergnügungsstätten Sehr viele Anfragen zur Errichtung einer Spielhalle in letzter Zeit: - Einrichtung einer Spielhalle im Sudhaus

Mehr

Stadt Neuss. Bebauungsplan Nr. 118/5 Weckhoven, Wohnquartier Hülchrather Straße. Textliche Festsetzungen

Stadt Neuss. Bebauungsplan Nr. 118/5 Weckhoven, Wohnquartier Hülchrather Straße. Textliche Festsetzungen Seite 1 von 5 Stadt Neuss Bebauungsplan Nr. 118/5 Weckhoven, Wohnquartier Hülchrather Straße I. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN (gem. BauGB i.v.m. BauNVO) 1 Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1

Mehr

Baugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Bezug Antrag vom 07.04.2015 Eingang 04.05.2015

Baugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Bezug Antrag vom 07.04.2015 Eingang 04.05.2015 Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Harburg Bezirksamt Harburg - Bauprüfung - 21073 Hamburg Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt Bauprüfung Harburger Rathausforum 2 21073 Hamburg Telefon

Mehr

V e r o r d n u n g. über den Bebauungsplan HafenCity 11. Vom... Entwurf Stand 7. November 2013 (Fassung zur Auslegung)

V e r o r d n u n g. über den Bebauungsplan HafenCity 11. Vom... Entwurf Stand 7. November 2013 (Fassung zur Auslegung) V e r o r d n u n g über den Bebauungsplan HafenCity 11 Vom... Entwurf Stand 7. November 2013 (Fassung zur Auslegung) Auf Grund von 10 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I

Mehr

Bauordnung NRW 48, 49 und 50. Anna-Lena Bininda Melina Luig Marie Höing

Bauordnung NRW 48, 49 und 50. Anna-Lena Bininda Melina Luig Marie Höing Bauordnung NRW 48, 49 und 50 Anna-Lena Bininda Melina Luig Marie Höing 48 (1) Aufenthaltsräume müssen für die Benutzung: ausreichende Grundfläche haben eine lichte Höhe von min. 2,40 m haben (im Einzelfall

Mehr

Fortschreibung Einzelhandelskonzept Vaihingen

Fortschreibung Einzelhandelskonzept Vaihingen Bürgerinformationsveranstaltung Enßle-Areal Dr. Urs Christoph Fürst Dr. Donato Acocella Stadt- und Regionalentwicklung www.dr-acocella.de Warum Zentren stärken? Zentren stiften Identität, dort ist Geschichte

Mehr

Brandschutztechnische Anforderungen an Flucht- und Rettungswege

Brandschutztechnische Anforderungen an Flucht- und Rettungswege Brandschutztechnische Anforderungen an Flucht- und Rettungswege Als Fluchtwege werden üblicherweise Wege (z. B. Flure, Treppen) und Ausgänge ins Freie bezeichnet, über die Menschen und Tiere im Gefahrenfall

Mehr

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br.

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. 13.1 vom 7. Dezember 1982 in der Fassung der Satzungen vom 14. März

Mehr

Bebauungsplan Nr. 37 A Potsdam-Center Teilbereich Bahnhofspassagen, 1. Änderung. G. Anlagen

Bebauungsplan Nr. 37 A Potsdam-Center Teilbereich Bahnhofspassagen, 1. Änderung. G. Anlagen Textliche Festsetzungen G. Anlagen Lesefassung Anmerkung: Die textlichen Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 37 A Potsdam- Center werden bezüglich der Regelungen zum Einzelhandel im

Mehr

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de Nr.26/2015 vom 6. November 2015 23. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Bebauungsplan Nr. 639.01 Flandersbacher Weg Nord als Satzung vom 03.11.2015 5 Satzung über die erste Verlängerung

Mehr

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Bebauungsplan mit Grünordnung Nr der Landeshauptstadt München. Arnulfstraße (südlich), Hackerbrücke (östlich)

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Bebauungsplan mit Grünordnung Nr der Landeshauptstadt München. Arnulfstraße (südlich), Hackerbrücke (östlich) INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1870 der Landeshauptstadt München Arnulfstraße (südlich), Hackerbrücke (östlich) - Zentraler Omnibusbahnhof - ZOB - Bitte beachten Sie die Hinweise

Mehr

Örtliche Bauvorschriften ( Satzung ) der Kreisstadt Homburg für das Gelände Berliner Straße, II. Bauabschnitt, 3. Teilbereich

Örtliche Bauvorschriften ( Satzung ) der Kreisstadt Homburg für das Gelände Berliner Straße, II. Bauabschnitt, 3. Teilbereich Örtliche Bauvorschriften ( Satzung ) der Kreisstadt Homburg für das Gelände Berliner Straße, II. Bauabschnitt, 3. Teilbereich Auf Grund des 113 Abs. 1 Nr. 1 der Bauordnung für das Saarland ( Landesbauordnung

Mehr

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL INTERNETFASSUNG TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1854 der Landeshauptstadt München St.-Cajetan-Straße (östlich), St.-Martin-Straße (nördlich), Rosenheimer Straße (westlich) (Teiländerung des

Mehr

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr der Landeshauptstadt München

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr der Landeshauptstadt München INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1933 der Landeshauptstadt München Trollblumenstraße (südlich), Blaukissenweg (beidseitig) und Bahnlinie München Regensburg

Mehr

Öffentliche Bauvorschrift über die Regelung der Außenwerbung der Stadt Lübz (Werbesatzung) Geltungsbereich. 2 Begriffe

Öffentliche Bauvorschrift über die Regelung der Außenwerbung der Stadt Lübz (Werbesatzung) Geltungsbereich. 2 Begriffe Öffentliche Bauvorschrift über die Regelung der Außenwerbung der Stadt Lübz (Werbesatzung) Auf Grundlage des 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) wird durch Beschluss der Stadtvertretung

Mehr

Förde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft mbh. Wohnen in der Gemeinde Munkbrarup

Förde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft mbh. Wohnen in der Gemeinde Munkbrarup Förde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft mbh Wohnen in der Gemeinde Munkbrarup Bebauungsplan Nr. 9 Brennacker Ruhige, ländliche und familienfreundliche Lage mit idealen Verkehrsanbindungen Verkauf

Mehr

ERSCHLIESSUNGSBEITRAGSSATZUNG

ERSCHLIESSUNGSBEITRAGSSATZUNG ERSCHLIESSUNGSBEITRAGSSATZUNG mit eingearbeiteter Änderungssatzung vom 28.09.2001 Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Dezember 1986 (BGBl I S. 2253) in Verbindung

Mehr

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1927a der Landeshauptstadt München Landshuter Allee (westlich), Dachauer Straße (nördlich), Verlängerung Emmy-Noether-Straße (östlich) Georg-Brauchle-Ring

Mehr

Wohnbauvorhaben Paulinstraße Ecke Maarstraße BN 90 Ecke Paulinstraße / Maarsraße

Wohnbauvorhaben Paulinstraße Ecke Maarstraße BN 90 Ecke Paulinstraße / Maarsraße 1 Wohnbauvorhaben Paulinstraße Ecke Maarstraße BN 90 Ecke Paulinstraße / Maarsraße Frühzeitige Bürgerbeteiligung 14.04.2015, 19.00 Uhr Café du Nord, Bürgerhaus Nord 2 Lage im Stadtgebiet Auszug Katasterplan

Mehr

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DGUV Vorschrift (vorherige BGV A3) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 01. April 1979,

Mehr

Nr. II/10. 1 Geltungs- und Anwendungsbereich

Nr. II/10. 1 Geltungs- und Anwendungsbereich Lindau (B) Nr. II/10. Satzung der Stadt Lindau (Bodensee) über die Gestaltung und Ausstattung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke über die Begrünung baulicher Anlagen und den Schutz von Bäumen

Mehr

Bebauungsplan Nr. 51 Freiflächenphotovoltaikanlage Laufen-Asperfeld

Bebauungsplan Nr. 51 Freiflächenphotovoltaikanlage Laufen-Asperfeld Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (mit integriertem Grünordnungsplan) Bebauungsplan Nr. 51 Freiflächenphotovoltaikanlage Laufen-Asperfeld Stadt: Landkreis: Regierungsbezirk: Laufen Berchtesgadener

Mehr

Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift

Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BG-Vorschrift BGV A3 (vorherige VBG 4) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979,

Mehr

Textliche Festsetzungen

Textliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung Textliche Festsetzungen (1) Gemäß 1 (5) BauNVO sind in den Gewerbegebieten (GE) folgende Nutzungen nicht zulässig: - Gemäß 1 (5) i.v.m. 1 (9) BauNVO sind in den Gewerbegebieten

Mehr

Stadt Friedrichshafen

Stadt Friedrichshafen Stadt Friedrichshafen GESTALTUNGSKONZEPT FÜR DIE MÖBLIERUNG DES ÖFFENTLICHEN RAUMES Zustimmung durch den Gemeinderat am 18.04.2011 01.03.2011 C:\Dokumente und Einstellungen\mangold\Lokale Einstellungen\Temporary

Mehr

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1503b der Landeshauptstadt München Am Schnepfenweg (südlich), Am Blütenanger (nördlich), Reigersbachstraße (östlich) sowie Pappelallee (westlich)

Mehr

Vom 03.07.2014. (a) Studiengänge mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Mehr-Fach-Bachelor) Hauptfach (HF), Nebenfach (NF) HF 68 0 68 0 68 0

Vom 03.07.2014. (a) Studiengänge mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Mehr-Fach-Bachelor) Hauptfach (HF), Nebenfach (NF) HF 68 0 68 0 68 0 Satzung zur Festsetzung von Zulassungszahlen der im Studienjahr 2014/2015 an der Universität Regensburg als Studienanfänger sowie in höheren Fachsemestern aufzunehmenden Bewerber (Zulassungszahlsatzung

Mehr

GENEHMIGUNGSFREIGRENZEN ÜBERSICHT BUNDESLANDSPEZIFISCHER GENEHMIGUNGSVORSCHRIFTEN

GENEHMIGUNGSFREIGRENZEN ÜBERSICHT BUNDESLANDSPEZIFISCHER GENEHMIGUNGSVORSCHRIFTEN GENEHMIGUNGSFREIGRENZEN ÜBERSICHT BUNDESLANDSPEZIFISCHER GENEHMIGUNGSVORSCHRIFTEN STAND 2014 INHALTSVERZEICHNIS Baden-Württemberg...Seite 3 Bayern...Seite 3 Berlin...Seite 3 Brandenburg...Seite 4 Bremen...Seite

Mehr

Wohnfläche nach der II.BVO

Wohnfläche nach der II.BVO Wohnfläche nach der II.BVO 1 Wohnflächenberechnung ( 42, 44 II BV) Wohnfläche Summe der anrechenbaren Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu der Wohnung gehören. Zur Wohnfläche gehört nicht die

Mehr

Bebauungsplan Nr. 929 - Soerser Weg / Wohnbebauung Abwägungsvorschlag der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Bebauungsplan Nr. 929 - Soerser Weg / Wohnbebauung Abwägungsvorschlag der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Der Oberbürgermeister Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Bebauungsplan Nr. 929 - Soerser Weg / Wohnbebauung Abwägungsvorschlag der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bereich zwischen der

Mehr

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Bebauungsplan mit Grünordnung Nr der Landeshauptstadt München. Bäckerstraße (östlich), Am Schützeneck (nördlich)

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Bebauungsplan mit Grünordnung Nr der Landeshauptstadt München. Bäckerstraße (östlich), Am Schützeneck (nördlich) INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2094 der Landeshauptstadt München Bäckerstraße (östlich), Am Schützeneck (nördlich) (Teiländerung des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1922a)

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung ~ r,, ~r,c :!;ta.jt v: i d :r ;'~~Q:nanth;:. ~~r-n S~'dLt:- Postfach 12 57 91 552 Ins Mitteilungsblatt Nr. 8 am 12.04.2013 bauamt Ihre Zeichen Ihre Nachricht Unser Zeichen Telefon 09852/904-141 Telefax

Mehr

Aktualisierung des Nahversorgungs- und Zentrenkonzeptes der Stadt Mönchengladbach

Aktualisierung des Nahversorgungs- und Zentrenkonzeptes der Stadt Mönchengladbach Aktualisierung des Nahversorgungs- und Zentrenkonzeptes der Stadt Mönchengladbach www.dr-acocella.de Dr. Donato Acocella Stadt- und Regionalentwicklung Vergleich Einzelhandelsangebot 2016 zu 2013, 2006

Mehr

1.4. S a t z u n g über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) der Gemeinde Lippetal

1.4. S a t z u n g über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) der Gemeinde Lippetal 1.4 S a t z u n g über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) der Gemeinde Lippetal vom 06.07.1988 Inhaltsübersicht Präambel...3 1 Allgemeines...3 2 Übertragung der Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer...3

Mehr

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL INTERNETFASSUNG TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1834 der Landeshaupstadt München zwischen Freischütz-/Barlowstraße und Bahnlinie München-Ismaning, Stegmühl- und Feuersteinstraße (Teiländerung

Mehr

über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung von Werbeanlagen in der Stadt Bad Tölz - Werbeanlagensatzung - (WS 2010) Vom 11.

über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung von Werbeanlagen in der Stadt Bad Tölz - Werbeanlagensatzung - (WS 2010) Vom 11. Satng über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung von Werbeanlagen in der Stadt Bad Tölz - Werbeanlagensatng - (WS 2010) Vom 11. November 2010 Auf Grund von Art. 81 Abs. 1 Nr. 2 der Bayerischen

Mehr

Vom 30. Juni 2006. (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2006/2006-11.pdf)

Vom 30. Juni 2006. (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2006/2006-11.pdf) Satzung über die Festsetzung der Zulassungszahlen der im Studienjahr 2006/2007 an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg als Studienanfängerinnen oder Studienanfänger sowie im höheren aufzunehmenden Bewerberinnen

Mehr

Satzung über die Gestaltung von Anlagen der Außenwerbung im Altstadtbereich der Stadt Donauwörth (Donauwörther Werbeanlagensatzung)

Satzung über die Gestaltung von Anlagen der Außenwerbung im Altstadtbereich der Stadt Donauwörth (Donauwörther Werbeanlagensatzung) Satzung über die Gestaltung von Anlagen der Außenwerbung im Altstadtbereich der Stadt Donauwörth (Donauwörther Werbeanlagensatzung) Im Bewusstsein ihrer Verpflichtung zur Sicherung des erhaltenswerten

Mehr

Satzung der Stadt Harsewinkel über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangswohnheimen vom 06.11.2002

Satzung der Stadt Harsewinkel über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangswohnheimen vom 06.11.2002 Satzung der Stadt Harsewinkel über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangswohnheimen vom 06.11.2002 unter Berücksichtigung der 1. Nachtragssatzung vom 11.12.2003 2. Nachtragssatzung vom 15.11.2004

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Herzogenrath (Gebührensatzung für die Friedhöfe)

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Herzogenrath (Gebührensatzung für die Friedhöfe) Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Herzogenrath (Gebührensatzung für die Friedhöfe) Aufgrund von 7 Absatz 2 i.v.m. 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung

Mehr

England vor 3000 Jahren aus: Abenteuer Zeitreise Geschichte einer Stadt. Meyers Lexikonverlag.

England vor 3000 Jahren aus: Abenteuer Zeitreise Geschichte einer Stadt. Meyers Lexikonverlag. An den Ufern eines Flusses haben sich Bauern angesiedelt. Die Stelle eignet sich gut dafür, denn der Boden ist fest und trocken und liegt etwas höher als das sumpfige Land weiter flussaufwärts. In der

Mehr

G e b ü h r e n s a t z u n g. für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Vlotho vom 22. Dez. 1976

G e b ü h r e n s a t z u n g. für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Vlotho vom 22. Dez. 1976 6.01 G e b ü h r e n s a t z u n g für die öffentliche Abfallentsorgung vom 22. Dez. 1976 (nach dem Stand der 32. Änderung - 22. Satzung vom 3.12.2013 zur Änderung von Beitrags- und - *) Aufgrund des 7

Mehr

WAS IST GENEHMIGUNGSFREI?

WAS IST GENEHMIGUNGSFREI? WAS IST GENEHMIGUNGSFREI? allgemein bei Gebäude Gebäude ohne Feuerungsanlagen mit einem umbauten Raum bis zu 75 m 3, außer im Außenbereich zulässige Grenzgaragen und überdachte Stellplätze an der Grenze

Mehr

Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken im Land Nordrhein-Westfalen (Spielbankgesetz NW - SpielbG NW) Vom 19. März 1974. I.

Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken im Land Nordrhein-Westfalen (Spielbankgesetz NW - SpielbG NW) Vom 19. März 1974. I. Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken im Land Nordrhein-Westfalen (Spielbankgesetz NW - SpielbG NW) Vom 19. März 1974 ( 1) I. Abschnitt Spielbanken Im Land Nordrhein-Westfalen können Spielbanken

Mehr

%HEDXXQJVSODQ1U/hÄ$P/DQJHQ6WULFK³

%HEDXXQJVSODQ1U/hÄ$P/DQJHQ6WULFK³ %HEDXXQJVSODQ1U/hÄ$P/DQJHQ6WULFK³ Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, ber. BGBl. 1998 I S. 137), zuletzt geändert am 15. 12. 2001 (BGBl. I S. 3762), Baunutzungsverordnung

Mehr

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL INTERNETFASSUNG TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1842 der Landeshauptstadt München Mars-, Seidl-, Arnulf- und Hopfenstraße (Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1392) Bitte beachten Sie die Hinweise

Mehr

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1/24 1-b Marktstraße - REWE

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1/24 1-b Marktstraße - REWE Gemeinde Windeck Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1/24 1-b Marktstraße - REWE Textliche Festsetzungen Stand: Entwurf 06.08.2012 ASS T:\0 Projekte\Windeck\03 Bauleitplanung\031 Bebauungspläne\BPL1-24-1b_REWE-neu\Texte\TeFe

Mehr

Änderungen und Ergänzungen zum. Arbeitsvertragsrecht der bayerischen. (Erz-)Diözesen - ABD -

Änderungen und Ergänzungen zum. Arbeitsvertragsrecht der bayerischen. (Erz-)Diözesen - ABD - Nr. 59 Änderungen und Ergänzungen zum Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen - ABD - Beschlüsse der Bayerischen Regional-KODA vom 08.12.2004 und vom 03./04.05.2005 - Regelung über eine ergänzende

Mehr

Anlage Der Vertrag über eine Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung (DFFV) zwischen dem Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen Odeonsplatz 4 80539 München und der Versicherungskammer

Mehr

Bauen im Außenbereich Ein Privileg für die Landwirtschaft?! Landwirtschaftsamt, SG 33.1, Alexander Wegerhof L a n d r a t s a m t H e i l b r o n n

Bauen im Außenbereich Ein Privileg für die Landwirtschaft?! Landwirtschaftsamt, SG 33.1, Alexander Wegerhof L a n d r a t s a m t H e i l b r o n n Bauen im Außenbereich Ein Privileg für die Landwirtschaft?! Gliederung 1. Baugenehmigungsverfahren 2. Bauen im Außenbereich Öffentliches Baurecht Öffentliches Baurecht Bauplanungsrecht (Bund) "Wo darf

Mehr

Stadt Dinklage - Der Bürgermeister -

Stadt Dinklage - Der Bürgermeister - Stadt Dinklage - Der Bürgermeister - Örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung von Werbeanlagen in der Stadt Dinklage Aufgrund der 56 und 97 Abs. 1 der Nieders. Bauordnung (NBauO) vom 10.02.2003 (Nds.

Mehr

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

K33. Allgemeine Informationen zum Brandschutz Rechtsgrundlagen. Bayerische Bauordnung (BayBO)

K33. Allgemeine Informationen zum Brandschutz Rechtsgrundlagen. Bayerische Bauordnung (BayBO) Allgemeine Informationen zum Brandschutz Rechtsgrundlagen Bayerische Bauordnung (BayBO) Am 1. Januar 2008 trat die neue Bayerische Bauordnung (BayBO) in Kraft. Die bisherige Systematik im vereinfachten

Mehr

Niedersächsischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/1480. Beschlussempfehlung

Niedersächsischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/1480. Beschlussempfehlung Beschlussempfehlung Ausschuss für Hannover, den 10. März 2000 Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht Entwurf eines Gesetzes über im Dienstrecht Gesetzentwurf der Landesregierung Drs. 14/1250 Berichterstatter:

Mehr

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau B a u p r ü f d i e n s t (BPD) 1/2010 Anforderungen an den Bau von Betriebsräumen

Mehr

Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen (Passivrauchschutzverordnung, PRSV)

Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen (Passivrauchschutzverordnung, PRSV) Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen (Passivrauchschutzverordnung, PRSV) vom... Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 2 Absatz 3 und 6 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 3. Oktober 2008

Mehr

Vorlesung Grundzüge des. Prof. Dr. Dr. Durner LL.M.

Vorlesung Grundzüge des. Prof. Dr. Dr. Durner LL.M. Vorlesung Grundzüge des Baurechts Prof. Dr. Dr. Durner LL.M. Damit die 30 bis 37 BauGB anwendbar sind, müssen die Voraussetzungen des 29 Abs.1 BauGB erfüllt sein, sog. Anknüpfungsfunktion des 29 Abs. 1BauGB.

Mehr

1 Allgemeines. (3) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so tritt an die Stelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte.

1 Allgemeines. (3) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so tritt an die Stelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte. S a t z u n g vom 22. Dezember 1994 über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) in der Gemeinde Niederzier in der Fassung der 14. Änderungssatzung

Mehr

Verbindliche Erklärung zur Ermittlung der Förderfähigkeit und Förderungshöhe von Photovoltaikanlagen nach dem EEG 2014 (Inbetriebnahme ab 01.08.

Verbindliche Erklärung zur Ermittlung der Förderfähigkeit und Förderungshöhe von Photovoltaikanlagen nach dem EEG 2014 (Inbetriebnahme ab 01.08. Registrier-/ Kundennummer: 1. Anlagenbetreiber/in Vorname, Name bzw. Firmenname Telefon Fax 2. Anlagenanschrift (falls abweichend von 1.) Gemarkung, Flurstück 3. Technische Angaben 3.1 Ausführender Elektrofachbetrieb

Mehr

2. Förderbedingungen, Empfängerin oder Empfänger sowie Art und Höhe der Förderung

2. Förderbedingungen, Empfängerin oder Empfänger sowie Art und Höhe der Förderung Inhalt 1. Vorbemerkung 2. Förderbedingungen, Empfängerin oder Empfänger sowie Art und Höhe der Förderung 2.1 Erneuerung von Gebäuden, abgeschlossenen Wohn- und Gewerbeeinheiten 2.2 Empfängerin oder Empfänger

Mehr

Ortsrecht Markt Oberstaufen

Ortsrecht Markt Oberstaufen Ortsrecht Markt Oberstaufen Satzung über Werbeanlagen Zum Schutz des Ortsbildes vor unerwünschten Beeinträchtigungen und zur Verbesserung des Erscheinungsbildes des Kurortes Oberstaufen, der Ortschaften

Mehr

Baunutzungsverordnung 1962 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke

Baunutzungsverordnung 1962 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke Baunutzungsverordnung 1962 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung- BauNVO) Bund Baunutzungsverordnung 1962 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung-

Mehr