Verordnung über die Erhaltung baulicher Anlagen in Winterhude - Heidberg - Begründung

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1 Verordnung über die Erhaltung baulicher Anlagen in Winterhude - Heidberg - Begründung Luftbild FHH Atlas 2015

2 Entwurf des Bebauungsplans für den Stadtteil Winterhude von

3 3 Begründung 1. Räumliche Ausdehnung des Erhaltungsgebiets und geltendes Planrecht Das Gebiet im Bezirk Hamburg-Nord, Stadtteil Winterhude, Ortsteil 410 wird wie folgt begrenzt: Südostgrenzen der Flurstücke 2230, 2231 und 2232 nordwestlich des Poßmoorwegs, Südwestgrenzen der Flurstücke 2232, 2524, 725 (Heidberg), 2591, 2590 und 2592 nordöstlich der Gottschedstraße, über das Flurstück 300 (Krohnskamp), Südwestgrenzen der Flurstück 790, 775, 719 (Opitzstraße), 770, und 2224 nordöstlich der Gottschedstraße, Nordgrenzen der Flurstücke 2224, 2501 und 2266 südlich der Riststraße, Nordostgrenzen der Flurstücke 2266, 719 (Opitzstraße), 2968, 2420, 407, 300 (Krohnskamp), 1994, 2610, 725 (Heidberg), 2234, 2598 und 2230 südwestlich der Barmbeker Straße der Gemarkung Winterhude. Der Flächennutzungsplan für die Freie und Hansestadt Hamburg in der Fassung der Neubekanntmachung vom 22. Oktober 1997 (HmbGVBl. S. 485) stellt für den Geltungsbereich Wohnbauflächen dar. Im Landschaftsprogramm für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 14. Juli 1997 (HmbGVBl. S. 363) ist für den Geltungsbereich Etagenwohnen mit der milieuübergreifenden Funktion Entwicklungsbereich Naturhaushalt dargestellt. Eine Grüne Wegeverbindung verläuft entlang der Gottschedstraße. Auszug Baustufenplan Winterhude (1955)

4 4 Die planungsrechtliche Grundlage für die Genehmigung von Bauvorhaben bildet für den Geltungsbereich der Baustufenplan Winterhude von 1955, der für das Gebiet Wohnen in viergeschossiger, geschlossener Bauweise und einen Platz als Grünfläche darstellt. 2. Anlass und stadtplanerische Zielsetzung Das Gebiet der Erhaltungsverordnung in Winterhude wird südöstlich durch den Poßmoorweg und südwestlich durch die Gottschedstraße begrenzt. Im Norden schließt die Riststraße an. Die Nordostgrenze verläuft an der Barmbeker Straße. Die Begrenzung entspricht der des Milieugebiets Heidberg aus den 1980er Jahren (Baubehörde-Landesplanungsamt). Es umfasst - bis auf einige wenige Gebäude verschiedener Baualter am Ostende des Krohnskamps (Abb.13, 14 ) - erhaltenswerte Siedlungsbauten namhafter Architekten wie Karl Schneider aus den 1920er und 1930er Jahren, die in Hamburg wegen ihres stadtbildprägenden Charakters hoch geschätzt werden. Die im Stil des Neuen Bauens errichteten Wohngebäude in geschlossener Blockstruktur prägen zusammen mit einer begrünten Platzanlage (Abb. 1, 2, 2a) im Wesentlichen das Ortsbild des Gebiets. Die ursprünglich zeittypischen, roten Ziegelfassaden sind zu einem großen Teil schon vor längerer Zeit im Rahmen neuer Klimaschutzvorschriften den Fassadensanierungen der ersten Stunde mit Kunststoffriemchen auf einem Wärmedämmverbundsystem (abgekürzt WDVS: Ein System zum Dämmen von Gebäudeaußenwänden; Abb. 3, 4) zum Opfer gefallen. Der Ersatz der historischen Fenster (Abb. 5, 6) durch Fenster ohne baustilgerechte Fensterteilung war ein weiterer Schritt, der die ursprünglich vorgesehene Unterschutzstellung als Denkmalensemble unmöglich machte, obwohl die erhaltene städtebauliche Struktur weiterhin als schutzwürdig angesehen wird. Ergänzt werden die Bauten aus den 1920er und 1930er Jahren von nach dem zweiten Weltkrieg errichteten Wohnhäusern im Stil der 1950er Jahre (Abb. 7, 8). Ziel der Verordnung ist der Schutz des qualitätsvollen Ortsbilds und die gestalterische Erscheinung sowie der Erhalt der prägnanten städtebaulichen Struktur des Wohnquartiers aus der Zeit des Oberbaudirektors Fritz Schumacher, das als Teil eines Rings neuer Wohnsiedlungen in den 1920er- und 1930er Jahren von Ottensen über Dulsberg bis Veddel als Stadterweiterungsgebiete um die Innenstadt entstanden ist.. Mit der Erhaltungsverordnung als Instrument sollen neben den städtebaulichen Strukturen die heute noch im Original erhaltenen Backsteinfassaden (Abb.9, 10) und weitere zeittypische Gestaltungselemente bewahrt werden.

5 5 Zusätzlich sollen die zu den Gebäuden der unterschiedlichen Baualter und Stilrichtungen gehörenden typischen, begrünten Vorgärten, Freiflächen und Platzanlagen (Abb. 11, 12) erhalten und geschützt werden. Auf der Grundlage der Erhaltungsverordnung sollen zukünftig Fehler bei der Fassadensanierung vermieden, bzw. die Originalfassaden erhalten oder wieder hergestellt werden. Im Rahmen des Bürgerschaftlichen Ersuchens Hamburgs Backsteinerbe bewahren ist das Erhaltungsgebiet mit seiner ortbildprägenden Architektur der 1920er-1930er und 1950er Jahre und den roten Backsteinfassaden in Absprache mit der AG Backstein der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen für die Backsteinkartierung erfasst und für die Aufstellung einer Erhaltungsverordnung ausgewählt worden. Auszug Backsteinkartierung (BSW 2014) Durch die Novellierung der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) vom 14. Dezember 2005 (HmbGVBl. S. 525, 563), zuletzt geändert am 17. Februar 2016 (HmbGVBl. S. 63), im Speziellen dem 60 HBauO -Verfahrensfreie Vorhaben- der Anlage 2 zur HBauO und dem 61 HBauO -Vereinfachtes Verfahren- ist die Beteiligung der Verwaltung nicht vorgesehen und insbesondere bei Fassadensanierungen besteht die Gefahr, wegen erhöhter Anforderungen des Klimaschutzes, unerwünschte Ergebnisse der Gebäudegestaltung zu erhalten. Die Festsetzungen des geltenden Planrechts sind zum Schutz der erhaltenswerten Bausubstanz nicht geeignet. Dem Ziel, die besondere Eigenart des Erhaltungsgebiets zu bewahren, kann nur durch eine 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl.I S. 2415), zuletzt geändert am 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722, 1731) Rechnung getragen werden, da durch sie ein Genehmigungsvorbe-

6 6 halt für den Abbruch, die Änderung oder die Nutzungsänderung sowie für die Errichtung baulicher Anlagen begründet wird. Die Erhaltungsverordnung stellt einen Eingriff in die privaten Belange der Grundstückseigentümer, insbesondere Artikel 14 Absatz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland vom (BGBl. I S.1), zuletzt geändert am (BGBl. I S.2438) dar. Dieser ist hier vertretbar, da ein hinreichend starkes öffentliches Interesse an der Einführung des Genehmigungsvorbehalts und der Möglichkeit der Verhinderung des Rückbaus, der Änderung, der Nutzungsänderung und der Errichtung baulicher Anlagen besteht. Nur mit dem Instrument der städtebaulichen Erhaltungsverordnung kann in diesem Gebiet der Bestand mit seiner besonderen bauhistorischen und städtebaulichen Qualität erhalten und vor negativen gestalterischen Entwicklungen geschützt werden. Abbildungen: 1 Der Großwohnblock (Architekt Karl Schneider) nach seiner Fertigstellung ca Blick auf den Eckbereich Poßmoorweg / Barmbeker Straße 2, 2a Gegenwärtig ist die Original-Backsteinfassade an der Barmbeker Straße noch erhalten, die Originalfenster sind jedoch gegen Fenster mit nicht Baustil gerechter, asymmetrischer Teilung ausge-

7 7 tauscht worden. Oberhalb der Schaufenster rechts schließt ein mit WDVS-Kunststoffklinkern verkleideter Fassadenteil an. 3 WDVS mit Kunststoffriemchen an Heidberg 4 WDVS-Fassade Poßmoorweg 5..Fassadendetail Poßmoorweg 6 Fassadendetail Barmbeker Straße

8 8 7 Gottschedstraße 20, 1950er Jahre 8 Blick in die Opitzstraße 9 Originalfassade mit expressionistischem Schmuck 10 Krohnskamp Gottschedestraße Ecke Krohnskamp 11 Vorgärten Opitzstraße 12 Platzanlage Heidberg

9 9 13 Krohnskamp Neubau Ecke Krohnskamp / Barmbeker Straße 3. Stadtbaugeschichtliche und städtebauliche Bedeutung des Erhaltungsgebietes Der Stadtteil Winterhude hat ca Einwohner auf einer Fläche von 7,6 km². Winterhude, erstmals am 1. Juni 1250 urkundlich erwähnt, gehört seit 1832 zu Hamburg, wurde 1874 zum Vorort und ist seit 1894 ein regelrechter Stadtteil Hamburgs. Von der Geschichte des alten Dorfes Winterhude und dessen weiterer Entwicklung auf den Ländereien der Familie Sierich und der Entwicklung des Wohn und Gewerbegebiets weiter westlich am Mühlenkamp zwischen dem Goldbekkanal und dem Osterbekkanal ist der Bereich des Erhaltungsgebiets nur am Rande betroffen. Der östliche Bereich des Krohnskamps verblieb lange Zeit unbebaute Feldmark, bis sich durch den ständigen Anstieg der Bevölkerungszahlen der Stadt Hamburg der Druck auf die noch unbebauten Landgebiete zunehmend verstärkte. Die Umgestaltung des Hamburger Stadtgebiets nach dem großen Brand von 1842 zu Ungunsten der dichtbevölkerten Massenwohnquartiere, der Bau der Speicherstadt an Stelle des dicht besiedelten Gängeviertels sowie der Arbeitskräftebedarf im Zuge der zunehmenden Industrialisierung waren unter anderem Gründe für das rasante Bevölkerungswachstum. Gemäß Bebauungsplangesetz für die Vororte am rechten Elbufer von 1892 wurden Bebauungspläne für die Stadterweiterung aufgestellt, um dieser Entwicklung gerecht zu werden. Der Bebauungsplan für den Stadtteil Winterhude von 1912 (s. S. 2) zeigt Straßenplanungen und Baufelder, die im Wesentlichen schon den heutigen Stadtgrundriss zeigen, aber noch nicht hergestellt bzw. bebaut sind. Nennenswerte Bebauung ist nur südwestlich des heutigen Erhaltungsgebiets zwischen den bereits vorhandenen Straßenzügen Heidberg und Poßmoorweg verzeichnet. Auf dem neuen Kirchengrundstück Ecke Krohnskamp und Gottschedstraße wurde das Pastorat 1909 fertiggestellt. Die Matthäuskirche, als erste eigene Winterhuder Kirche nach jahrhundertelanger Zugehörigkeit zu St. Johannis in Eppendorf, wurde erst 1912 eingeweiht. Bevor mit der Bebauung des geplanten Stadterweiterungsgebiets begonnen werden konnte, brach der 1. Weltkrieg aus und die Bautätigkeit kam zum Erliegen. Nach dem Ende des Krieges kam es in Hamburg wie im gesamten Land zu einem Umdenken auf dem Gebiet des Wohnungsbaus. Dicht bebaute Gründerzeitquartiere in der für Hamburg typischen Schlitzbauweise, deren tiefe Grundrissen als unhygienisch, dunkel und schlecht belüftbar galten, sollten nicht mehr entstehen.

10 10 Schon vor Ende des Krieges hatte die Hamburger Bürgerschaft zur Verbesserung der Wohnverhältnisse eine umfassende neue Bauordnung verabschiedet, die mit der Beschränkung auf Zweispänner (2 Wohnungen je Etage), dem Verbot übermäßiger Bautiefe durch Schlitzbauweise und von Terrassenbauten, der Herabsetzung der Geschossigkeit sowie mehr Auflockerung durch Grün- und Freiflächen den Reformbestrebungen des Wohnungsbaus in Weimarer Zeit entsprachen. Die städtebauliche Entwicklung Hamburgs wurde in dieser Zeit durch die Tätigkeit des Oberbaudirektors Fritz Schumacher geprägt, der sich nach dem 1. Weltkrieg maßgeblich mit der Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum auseinandersetzte. Unbebaute Areale, wie zum Beispiel in Winterhude die Jarrestadt oder das Gebiet am Heidberg, wurden in Zusammenarbeit mit namhaften Architekten überplant und bebaut. Als Ergebnis der intensiven Bautätigkeit in den 1920er Jahren entstand eine Reihe von Wohnquartieren mit Siedlungsbauten im Stil des neuen Bauens, die sich ringförmig von Veddel über Ottensen bis Dulsberg um den Stadtrand aus gründerzeitlichen Mietshäusern legte und sich von diesen durch die Siedlungsstruktur, die Architektur und das typische, rote Backsteinmaterial der Fassaden deutlich absetzte. Ring von Großwohnanlagen aus den 1920er Jahren (Wohnung und Stadt, G. Kähler) Die Ära des Reformwohnungsbaus der 1920er Jahre unter dem Oberbaudirektor Fritz Schumacher dauerte bis zum Beginn der 1930er Jahre. Das Erhaltungsgebiet Heidberg als Teilfläche des Rings von Wohnquartieren der 1920er Jahre mit den zeittypischen Backsteinfassaden im Stil des Neuen Bauens, den dazugehörigen Grün- und Freiflächen sowie den Ergänzungen soll durch die Erhaltungsverordnung geschützt werden.

11 11 Historische Karte (FHH-Atlas) Die Bebauung gemäß Bebauungsplan von 1912 ist nicht ganz völlig umgesetzt. Die Bebauung weist an der Riststraße / Barmbeker Straße und an der Opitzstraße noch Lücken auf. Die Siedlungsbauten (Architekt Karl Schneider) sind fertiggestellt. Winterhude gehörte zu den durch Kriegsschäden eher gering betroffenen Gebieten. Die Grundstruktur der Quartiere blieb im Wesentlichen erhalten. Der Wiederaufbau beschränkte sich in Winterhude auf die Instandsetzung der Schäden und vereinzelt auf den Neubau total zerstörter Häuser. Die Schaffung von Wohnraum hatte dabei absolute Priorität. Im Erhaltungsgebiet Heidberg wurde hauptsächlich der nördliche Teil der beiden Großwohnblocks aus den 1920er Jahren zu etwa zwei Drittel zerstört. Der Wiederaufbau erfolgte an der Barmbeker Straße abweichend vom ursprünglichen städtebaulichen Konzept. Der zerstörte Gebäudeabschnitt Heidberg nördlich der zentralen Platzanlage wurde jedoch in Anlehnung an das Ursprungsgebäude in ähnlichem Duktus neu errichtet.

12 12 Historische Karte (FHH Atlas) Südlich des Krohnskamp ist der Großwohnblock und an Ecke Krohnskamp / Barmbeker Straße die Eckbebauung kriegszerstört. An der Riststraße / Barmbeker Straße wurde die Bebauung ergänzt, an der Opitzstraße finden sich immer noch Baulücken, Historische Karte (FHH-Atlas): Beim Wiederaufbau haben sich im Eckbereich Krohnskamp / Barmbeker Straße Änderungen mit einer Öffnung des nördlichen Blocks ergeben, die Baulücken an der Opitzstraße sind geschlossen. Die Bebauung entspricht weitgehend dem heutigen Bild.

13 13 Bis auf den Eckbereich Krohnskamp/Barmbeker Straße sind nach 1970 keine nennenswerten Neubautätigkeiten durchgeführt worden. Die Schließung der Baulücken an der Opitzstraße und an der Barmbeker Straße ist im Rahmen des Wiederaufbaus in den 1950er Jahren erfolgt. Nachteilige bauliche Veränderungen entstanden in der Folge durch erhöhte Wärmeschutzanforderungen sowie durch den Einbau nicht baustilgerechter Fenster. Der Baublock zwischen Poßmoorweg und Heidberg hat deshalb seinen Status als Baudenkmal und Denkmalensemble eingebüßt. Die Erhaltungsverordnung soll dazu beitragen, in diesem Bereich zukünftig unerwünschte bauliche Entwicklungen zu vermeiden. Stilmerkmale und Gestaltungselemente der 1920 er / 30er Jahre Bebauung: - Rote Backstein - bzw. Klinkerfassaden oder Putzfassaden (tlw. expressionistisch geprägt) - Fensterteilungen mit schmalen vertikalen Flügeln (z. T. mit Kämpfern) und Horizontalbetonung durch Sprossen, in den roten Klinkerfassaden vorwiegend in Weiß - Baualterstypische Hauseingänge - Baualterstypische Balkonformen - Flachdächer, flach geneigte Dächer oder Sattel- und Walmdächer mit Pfannendeckung - Begrünte Vorgärten mit Einfriedung, - Begrünte Platzräume Im Erhaltungsgebiet sind die originalen Backstein - bzw. Klinkerfassaden weitgehend nicht mehr erhalten. Baustilgerechte Fenster sind nicht mehr vorhanden. Eine positive Ausnahme hinsichtlich der Orginal-Fassade und der baustilgerechten Fenster bildet das Gebäude Gottschedstraße 18 / Kohnskamp Erhalten sind die städtebauliche Struktur mit den Straßenzügen und der zentralen, begrünten Platzfläche sowie den begrünten Innenhöfen. Ebenso erhalten sind Dachformen und Vorgärten. Stilmerkmale und Gestaltungselemente der Wiederaufbauarchitektur der 1950er Jahre - Schlichte, rote Backsteinfassaden - Flachdächer oder Dächer mit Ziegeldeckung - Typische Hauseingänge mit Vordächern - Treppenhäuser, in der Fassade ablesbar durch besondere Befensterung - Fenster ohne bzw. mit einfacher Teilung, z.t. Fenstertüren mit filigranen Balkongeländern (französische Fenster)

14 14 - Baualterstypische Balkonformen und Geländer - Vorgärten mit typischen Einfriedungen aus Hecken oder schlichten Zäunen - Großzügige Freiflächen und Grünräume Die prägenden Stilmerkmale und Gestaltungselemente sind im Gebiet der Erhaltungsverordnung noch überwiegend vorhanden. 4. Rechtliche Wirkung der Verordnung 4.1 Die Verordnung nach 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 des Baugesetzbuchs dient der Erhaltung der städtebaulichen Eigenart eines Gebiets. Zur Erreichung dieses Ziels wird ein Genehmigungsvorbehalt für den Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung sowie für die Errichtung baulicher Anlagen begründet. Die Erhaltungsverordnung tritt neben das geltende Planrecht. 4.2 Mit der Verordnung wird das Erhaltungsgebiet zunächst nur flächenbezogen bezeichnet. Durch die Verordnung wird die Erhaltungswürdigkeit des Gebiets festgestellt und die Genehmigungsbedürftigkeit baulicher Veränderungen nach 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 des Baugesetzbuchs begründet. Ob die Voraussetzungen für die Versagung einer Genehmigung im Hinblick auf ein konkretes Vorhaben gegeben sind, ist erst im Rahmen der Entscheidung über einen entsprechenden Antrag zu prüfen. Es handelt sich somit um ein zweistufiges Verfahren. Es wurde berücksichtigt, dass die Aufstellung einer Erhaltungsverordnung neben den bereits durch das geltende Planrecht eingetretenen Beschränkungen einen Eingriff in das Eigentumsrecht bzw. die Baufreiheit gemäß Artikel 14 des Grundgesetzes darstellt. Auf Grund des öffentlichen Interesses an dem Erhalt der beschriebenen baulichen Anlagen wird dieser Eingriff jedoch für vertretbar gehalten. 4.3 Die Genehmigungsvoraussetzungen ergeben sich aus 172 Absatz 3 des Baugesetzbuchs. Danach ist die Genehmigung zu erteilen, sofern nicht einer der gesetzlich normierten Versagungsgründe vorliegt.

15 Wird einem Grundeigentümer im Einzelfall die Genehmigung nach 172 Absatz 3 des Baugesetzbuchs versagt, so kann er nach 173 Absatz 2 des Baugesetzbuchs von der Freien und Hansestadt Hamburg die Übernahme des Grundstücks verlangen, wenn die Voraussetzungen des 40 Absatz 2 des Baugesetzbuchs vorliegen. Danach hat der Eigentümer Anspruch auf Übernahme des Grundstücks, wenn es ihm aufgrund der Versagung der Genehmigung wirtschaftlich nicht zuzumuten ist, das Grundstück zu behalten oder in der bisherigen oder in einer anderen zulässigen Art zu nutzen. Der jeweilige Grundeigentümer muss danach zwar Belastungen durch die Einbeziehung in den Erhaltungsbereich hinnehmen, hat aber einen Übernahmeanspruch, wenn die Aufwendungen für eine Erhaltung des Gebäudes langfristig und nachgewiesen nicht durch die Erträge gedeckt werden können. Dies wird im Rahmen des jeweiligen Genehmigungsverfahrens zu prüfen sein. Nach 24 Absatz 1 Nr. 4 des Baugesetzbuchs steht der Freien und Hansestadt Hamburg im Geltungsbereich der Erhaltungsverordnung ein Vorkaufsrecht beim Kauf von Grundstücken zu. Literaturverzeichnis und Quellenangaben: Karten und Luftbild FHH Atlas (LGV) / Archiv Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung Fotos Fachamt Stadt- und Landschaftplanung Gutachten Siedlungsbauten der zwanziger Jahre, Kulturbehörde Denkmalschutzamt 1979 Wohnstadt Hamburg, Herrmann Hipp, Christians Verlag, 1982 Winterhude im Wandel, Christian Hanke / Reinhard Hentschel, Medien Verlag Schubert, 1992 Das werden einer Wohnstadt, Fritz Schumacher, Westermann Verlag, 1932 Wohnung und Stadt, Gert Kähler, Springer Verlag, 1985 Wohnen in Hamburg, ein Stadtführer, Hans Harms / Dirk Schubert, Christians Verlag 1994

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