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1 REVOR PENSIONSKASSENLÖSUNG Kunden-Informationsanlass -lich willkommen Eine erfolgreiche Zusammenarbeit, die seit 1985 für viele einheimische Firmen und Versicherte Früchte trägt.

2 Agenda Begrüssung REVOR - Aktualitäten, Neuerungen, Herausforderungen Reform Altersvorsorge 2020 Fragen & Diskussion Apéro riche

3 Die Gretchenfrage: Rente oder Kapital? Wichtig Es gibt keine Antwort auf die Frage, was richtig oder falsch ist. Jede Situation muss individuell abgeklärt werden. Bevor Sie sich für das eine oder andere entscheiden klären Sie die Vor- und Nachteile sorgfältig ab. Es gibt ja auch die Möglichkeit, einen Teil als Rente und einen Teil als Kapital zu beziehen.

4

5 Renditen am Schweizer Kapitalmarkt

6 Börsenentwicklung seit 1998

7 Kontolösung versus Pensionskassenindex

8 NEUIGKEITEN VON DER VORSORGEFRONT Thomas Schneebeli SteV. Geschäftsführer Annona AG

9 Heute Meine Themen REVOR Aktuell _ Organisation der REVOR _ REVOR System - Ihr Vorteil _ Die REVOR in Zahlen Neuerungen im Reglement 2012 Umwandlungssatz Antworten auf Ihre Fragen

10 REVOR Organisation Stiftungsorganisation Anlagepartner Banken Aus- und Weiterbildung Anlagekommission Vertriebsunterstützung Vertriebspartner Aufsicht Stiftungsrat Delegierter des Stiftungsrates Angeschlossene Firmen Kontrollstelle Geschäftsführung Versicherte Person PK-Experte Vorsorgeverwaltung Rückversicherung Rechnungswesen

11 REVOR System _ Ihr Vorteil Kontolösung _ Die REVOR Sammelstiftung kennt die Kontolösung. _ Eine Regional- oder Partnerbank garantiert als Anlagepartner dem Vorsorgewerk den BVG-Mindestzins auf gesamtem Vorsorgevermögen. _ Ein Unterdeckung ist mit diesem System nicht möglich. Sicherheit Zinsgaranie Kontolösung Der BVG-Mindestzins ist auf dem obligatorischen und dem überobligatorischen Vorsorgeguthaben garantiert

12 REVOR System _ Ihr Vorteil Regionaler Wirtschaftskreislauf _ Das Unternehmen weiss, wo ihr Vorsorgeguthaben verwaltet und wie es eingesetzt wird. _ Die Regional- oder Partnerbanken sind vertraglich verpflichtet, die Gelder in Form von Hypotheken und gesicherten Darlehen anzulegen. _ Die Pensionskassen-Gelder verbleiben so in der REGION (Regionaler Wirtschaftskreislauf). Geld an die REVOR Geld an regionale KMU Geld an regionale Bank Geld an regionale Hausbauer

13 REVOR System _ Ihr Vorteil Sicherheit _ Die Kontolösung entspricht in der Versicherer-Terminologie der Vollversicherung. _ Kompromisslose Sicherheit hat höchste Priorität. _ Die RBA-Anlagepartner-Banken sind strengeren Eigenmittel-Vorschriften als von der FINMA gefordert, unterstellt. _ Die REVOR Sammelstiftung äuffnet zusätzliche WS-Reserven für die Deckung von «unwahrscheinlichen» Ausfallrisiken

14 REVOR in Zahlen Vergleich der Jahresresultate Kennzahlen Bemerkung Anzahl Firmen Leere Verträge werden unmittelbar liquidiert Anzahl Versicherte Bilanzsumme (Mio. CHF) Technische Reserven (Mio. CHF) 24,26 20,35 17,07 Details Seite 8 Reserven für Aktive (Mio. CHF) 8,68 7,89 7,34 Zielgrösse erreicht! Deckungsgrad der REVOR (%) 103,1 103,2 103,5 Ausschüttung Legal Quote (Mio. CHF) 2,2 2,5 2,88 Altersrentner Invalidenrentner Übrige Rentner

15 REVOR in Zahlen Technische Reserven Kennzahlen Rückstellungen Überschussrente Rückstellung Umwandlungssatz Rückstellung anwartschaftliche Witwenrente Rückstellung Schlussalter Frauen Rückstellung Schlussalter Frauen Rückversicherer für die Risiken Tod, Invalidität und Langlebigkeit ist die Mobiliar Leben

16 REVOR in Zahlen Legal-Quote-Ausschüttung _ Unsere angeschlossenen Vorsorgewerke haben in der Vergangenheit regelmässige Überschüsse aus unserem Rückversicherungsvertrag erhalten. _ Diese wurden dem Vorsorgewerk und deren Versicherten anteilsmässig zugewiesen. in Mio. CHF ,18 2,59 3,88 3,75 4,44 4,

17 Eingetragene Partnerschaft Neuerungen im Vorsorgereglement Diejenigen, welche gestützt auf das BG über die eingetragene Partnerschaft vom ihre Partnerschaft eingetragen haben, unterstehen im neuen Reglement der gleichen Rechtsstellung wie verheiratete Personen Die Begriffe _ verheiratete Versicherte _ Ehegatten _ Ehe _ Scheidung gelten sinngemäss

18 Vorzeitiger Rücktritt Neuerungen im Vorsorgereglement _ Ein vorzeitiger Rücktritt ab Alter 58 ist möglich _ Das Alterskapital ist gleich demjenigen im Zeitpunkt des Rücktrittes vorhandenem Kapital _ Die Altersrente wird mit entsprechend reduziertem Umwandlungssatz berechnet _ Die Finanzierung einer Überbrückungsrente ist nicht vorgesehen. Eine Teilkapitaloption und ein Teilrentenbezug ist möglich

19 Erleichterung der Arbeitsmarktbeteiligung älterer Arbeitnehmer Neuerungen im Vorsorgereglement _ Bei einer Lohnreduktion von maximal 50% ab dem Alter 58. Altersjahr kann der Versicherte die Weiterversicherung zum bisherigen Lohn bis zum ordentlichen Rücktrittalter verlangen _ Die Beiträge werden von der versicherten Person geleistet. Die Beitragsparität ist wegbedungen _ Der Arbeitgeber kann eine paritätische Finanzierung für alle Versicherte vorsehen

20 Aufgeschobener Altersrücktritt Neuerungen im Vorsorgereglement _ Arbeitet eine versicherte Person über das Rücktrittsalter hinaus weiter, kann sie im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber die Altersvorsorge während höchstens 5 Jahren gemäss dem zuletzt gültigen Sparsatz weiterführen _ Die Altersrente wird mit Umwandlungssatz im Rücktrittsalter berechnet _ Die Risikoversicherung wird nicht weitergeführt

21 Teilpensionierung Neuerungen im Vorsorgereglement _ Im Einverständnis mit dem Arbeitgeber hat der Versicherte die Möglichkeit sich für einen Teil des Arbeitsverhältnisses pensionieren zu lassen _ Die Teilpensionierung muss mindestens 30% eines Vollpensums betragen _ Das verbleibende Arbeitsverhältnis muss mindestens 40% eines Vollpensums betragen _ Eine Teilpensionierung ist maximal in 3 Schritten möglich

22 Leistungseinkauf zur Beseitigung der Rentenkürzung bei vorzeitiger Pensionierung Neuerungen im Vorsorgereglement _ Die versicherte Person kann zur Beseitigung der Rentenkürzung bei vorzeitiger Pensionierung zusätzliche Einkaufsleistungen tätigen _ Diese zusätzlichen Einkäufe zur Abfederung der Rentenkürzungen bei vorzeitiger Pensionierung werden auf einem Zusatzkonto innerhalb der Vorsorge geführt und gleich verzinst wie die ordentlichen Altersguthaben _ Einkäufe sind nur möglich, wenn sich der Versicherte bereits voll in die reglementarischen Leistungen eingekauft hat _ Massgebend sind immer die im Zeitpunkt der Pensionierung geltenden vorsorgeund steuerrechtlichen Bestimmungen

23 Generelle Bestimmungen bei Leistungseinkäufen Neuerungen im Vorsorgereglement _ Werden Einkäufe getätigt, so dürfen die daraus resultierenden Leistungen innerhalb der nächsten 3 Jahre nicht in Kapitalform bezogen werden _ Wurden Vorbezüge für Wohneigentum bezogen, so dürfen freiwillige Einkäufe erst vorgenommen werden, wenn die Vorbezüge zurückbezahlt sind

24 Zins Langlebigkeit Umwandlungssatz Was ist der Umwandlungssatz (UWS) _ Mit dem sogenannten Umwandlungssatz werden die angesammelten Kapitalien in eine Rente umgewandelt _ In einer umgewandelten Rente ist immer eine Witwen- oder Witwerrente und eine Kinderrente mitversichert, d.h. der UWS berücksichtigt die Langlebigkeit der Männer und der Frauen _ Im UWS ist eine Annahme des zu erzielenden künftigen Zinses eingerechnet = technischer Zins _ Je höher der technische Zins, desto tiefer die Rückstellungen, oder je tiefer der technische Zins, desto höher die Rückstellungen

25 Umwandlungssatz + REVOR Was ist der Umwandlungssatz (UWS) _ Die Pensionskassenexperten empfehlen heute einen technischen Zins von 2,5% _ REVOR, respektive der Rückversicherer wenden ab einen technischen Zins von 2,5% an

26 Umwandlungssatz Umwandlungssatz und Lebenserwartung Lebenserwartung im Alter 65 entspricht Alter von UWS BVG Jahr Männer Frauen Männer Frauen ,6 9,8 74,6 74, ,2 10,9 75,2 75, ,6 13,1 76,6 78, ,3 15,3 78,3 81,3 7,2% ,5 19,7 80,5 84,7 7,2% ,4 21,8 84,4 86,8 6,8% 2030???? ,5 25,5 87,5 90,5? Quelle: Swisscanto, Herr O. Simeon

27 grosser Einfluss Einflüsse auf den Umwandlungssatz Umwandlungssatz Lebenserwartung + technischer Zins Technischer Zinssatz UWS im Jahr 2011 UWS im Jahr % 4,1% 3,9% 1% 4,7% 4,5% 2% 5,3% 5,1% 3% 6,0% 5,7% 4% 6,6% 6,4% bescheidener Einfluss Quelle: Swisscanto, Herr O. Simeon

28 Umwandlungssatz REVOR UWS + REVOR Jahr UWS Obligatorisch UWS überobligatorisch UWS Durchschnitt bei REVOR ,2 % (6,8% + 0,4%) 7,2% (6,8% + 0,4%) 7,2% ,8 % mit Übergang 5,84% M + 5,7 % F 6,48% Ab ,8% 5,17% M + 4,91% F 6,25%

29 Umwandlungssatz REVOR Folgen für die REVOR Sparkapital Reglementarischer UWS 6,8% Deckungskapital Rentner Pensionierungs verlust Kumuliertes Sparkapital UWS beim Rückversicherer 5,17%

30 Umwandlungssatz + REVOR Folgen für die REVOR Altersguthaben BVG bei Pensionierung CHF Jährliche Altersrente mit reglementarischem UWS 6,8% CHF Jährliche Altersrente mit UWS Rückversicherer UWS 5,17% CHF Jährlicher Pensionierungsverlust CHF Kosten für REVOR CHF

31 Umwandlungssatz + REVOR Folgen für die REVOR Kennzahlen Rückstellungen Überschussrente vor '715'000 Rückstellung Umwandlungssatz '682'000 Rückstellung anwartschaftliche Witwenrente '000 Rückstellung Schlussalter Frauen '973 Rückstellung Prämienausgleich '445'102 Fazit: _Steigender Bedarf an Reserven um Pensionierungsverluste zu decken _Der Umwandlungssatz BVG ist zu hoch!

32 Präzisierungen / mündliche Ergänzungen / Klärungen Ihre Fragen? _ Organisation / Zahlen / Aktuelles _ Vorsorgereglement _ Umwandlungssatz Herzlichen Dank für Ihr Kommen und Ihre Aufmerksamkeit

33 Reform Altersvorsorge 2020 Der Bundesrat hat Anfangs Sommer 2013 über Details der geplanten Rentenreform entschieden. Die Reform basiert auf einem gesamtheitlichen Ansatz. Dieser sorgt für eine bessere Koordination zwischen 1. und 2. Säule. Die Reform soll als eine Vorlage zur Abstimmung gelangen.

34 Einheitlicher Altersrücktritt Gleiches Rücktrittsalter in der 1. und 2. Säule. Mit 65 Jahren besteht für alle ein Anspruch auf eine volle Rente. Wechsel von 64 auf 65 Jahre für Frauen.

35 AHV - Flexibilisierung Personen mit tiefen und mittleren Einkommen, d.h. Jahreseinkommen bis zu oder Franken, die bereits mit 18, 19 oder 20 Jahren AVH-Beiträge bezahlt haben, werden ihre Rente ohne oder mit einer reduzierten Kürzung vorbeziehen können.

36 AHV Teilrente Der gleitende Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand wird ermöglicht. Ab dem 62. Altersjahr können erwerbstätige entscheiden, ob sie Teilzeit arbeiten und gleichzeitig den von Ihnen gewünschten Anteil der Altersleistung beziehen.

37 BVG-Mindestumwandlungssatz Über einen Zeitraum von 4 Jahren wird der BVG- Mindestumwandlungssatz um jährlich 0,2 Prozentpunkte von 6.8 auf 6.0 Prozent gesenkt.

38 Mindestleistungen sollen beibehalten werden BVG-Sparprozess dauert mindestens bis zum 62. Altersjahr Der Sparprozess soll früher als mit 25 Jahren beginnen. Der Koordinationsabzug wird gesenkt und zugunsten von Arbeitnehmenden mit tiefen Einkommen, mehreren Beschäftigungen und für Teilzeitbeschäftigte neu geregelt.

39 BVG-Mindestzinssatz Wird neu per Ende Jahr festgelegt.

40 AHV - Hinterlassenenleistungen Die Waisenrenten werden erhöht, dafür die Renten von verwitweten Frauen mit Kindern gekürzt. Die Renten für Witwen ohne Kinder werden aufgehoben.

41 AHV - Zusatzfinanzierung Um das Rentenniveau der AHV zu erhalten, soll die MWST um maximal 2 % erhöht werden. Die Erhöhung erfolgt schrittweise. Eine weitere Erhöhung soll möglich sein, wenn es die finanzielle Situation der AHV erfordert.

42 -lichen Dank für Ihre Teilnahme am heutigen Abend.

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