Behindertenrechtskonvention (BRK) im Kontext von Regionalisierung und Dezentralisierung
|
|
- Katarina Hochberg
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 BEHINDERTENHILFE Behindertenrechtskonvention (BRK) im Kontext von Regionalisierung und Dezentralisierung Unterstützte Kommunikation und das Projekt DeziBel Ludger Baum, Christof Lotthammer Fachdienst UK
2 2 Die Behindertenhilfe der Zieglerschen Ca. 500 stationäre Plätze, 600 teilstationäre Plätze, 8 Standorte Adressaten v.a. Menschen mit Hör- und Sprachbehinderung und zusätzlicher geistiger Behinderung Profilmerkmal UK, v.a. Gebärdenkommunikation Angebote Schule, Wohnen, Arbeiten, FuB, Senioren, Fachpflege
3 3 Besonderheit Sprachraum Als Sprachraum verstehen wir eine Umgebung, die den Kommunikationsbedürfnissen von Menschen mit Hör- /Sprachbehinderung und geistiger Behinderung gerecht zu werden versucht Förderung der Kommunikation in allen Angebotsformen mit unterschiedlichen Formen und Medien hoher Standard an (UK-)Kommunikationskompetenz bei Begleitern Vorbereitete Umgebung im sozialen Nahraum
4 4 Gu(c)K Gebärdenunterstützte Kommunikation in der Gemeinde Teilhabe und Inklusion in der Gemeinde trotz Kommunikationshemmnissen Visualisierte Unterstützung bei Orientierung und Kommunikation durch Bilder, Symbole, Gebärden Möglichst selbstständige Nutzung der Unterstützung Vorbereitung der lokalen Partner durch Schulungen, Kurse, coaching,
5 5 Gu(c)K Gebärdenunterstützte Kommunikation in der Gemeinde 60 öffentliche Stellen aus Einkauf, Dienstleistung, Gastronomie, Behörden, Kultur,..
6 6 Beispiele für Gu(c)K
7 7 Sprachraum Bäcker
8 8 Beispiele für Gu(c)K
9 9 Sprachraum Kirche
10 10 Studie zu Aktivitäten von unterstützt kommunizierenden Erwachsenen Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen im Gemeinwesen 25 Personen, die unterstützt und symbolisch-intentional kommunizieren und Aktivitäten im Gemeinwesen durchführen davon 100% mit Gebärdenkommunikation, ca. 50% mit Kommunikationsmappen/-tafeln am meisten genutzte Dienste/Angebote im Gemeinwesen: Transportwesen, Gesundheitsdienste, Einkauf, religiöse Angebote, Gastronomie und Geselligkeit
11 11 Dezentralisierung in der Behindertenhilfe - Projekt DeziBel Abbau von ca. 110 Wohnplätzen an den beiden zentralen Hauptstandorten Aufbau/Ausbau von 7 Standorten (bis zu je 24 Plätzen, stationär und ambulant) in 5 verschiedenen Landkreisen mit Förder- und Betreuungsbereichen, bzw. Seniorenbereichen mit Kooperationen vor Ort (WfbM, erster Arbeitsmarkt, Kirchengemeinden, Versorger und Dienstleister, )
12 12 Beispiel: Dezibel-Standort Ravensburg 18 erwachsene Personen mit hohem Grad an Selbstständigkeit Hör- und Sprachbehindert, geistig behindert große Anfangschwierigkeiten Vorteil: große Gruppe, gegenseitiger Schutz und Unterstützung
13 13 Projekt DeziBel Ziele, Chancen, Notwendigkeiten D ezentralisierung als fachliche und politische Forderung E rweiterung von Wahlmöglichkeiten Z eitgemäßes Wohnen und Arbeiten I ntegration leben und Inklusion vorantreiben B estehendes profilieren und Neues schaffen E ntwicklungspotentiale fördern L angfristige Unternehmenssicherung
14 14 Schlüsselfragen Ist ein Sprachraum für Menschen, die Unterstützte Kommunikation nutzen nur in einer geschützten Komplexeinrichtung möglich? Ist ein Sprachraum für Menschen, die UK nutzen, bei inklusivem Leben überhaupt herstellbar? Kann die Behindertenrechtskonvention (BRK) ein Wegbereiter sein für UK-Nutzer in der Gemeinde und im sozialen Nahraum?
15 15 Die Behindertenrechtskonvention Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. In der Präambel steht unter e). in der Erkenntnis, dass sich das Verständnis von Behinderung sich ständig weiterentwickelt und dass Behinderung aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren entsteht, die sie an der vollen wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern
16 16 Die Behindertenrechtskonvention Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Weiter: v). in der Erkenntnis, wie wichtig es ist, dass Menschen mit Behinderungen vollen Zugang zur physischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Umwelt, zu Gesundheit und Bildung sowie Information und Kommunikation haben, damit sie alle Menschenrechte und Grundfreiheiten voll genießen können.
17 17 Artikel 2 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Übereinkommens schließt Kommunikation Sprachen, Textdarstellungen, Brailleschrift, taktile Kommunikation, Großdruck, leicht zugängliche Multimedia sowie schriftliche, auditive, in einfache Sprache (besser wäre: leichte Sprache) übersetzte, durch Vorleser zugänglich gemachte sowie ergänzende und alternative Formen Mittel und Formate der Kommunikation, einschließlich leicht zugänglicher Informations- und Kommunikationstechnologie, ein. schließt Sprache gesprochene Sprachen sowie Gebärdensprachen und andere nicht gesprochene Sprachen ein bedeutet universelles Design ein Design von Produkten, Umfeldern, Programmen und Dienstleistungen in der Weise, dass sie von allen Menschen. ohne eine Anpassung oder spezielles Design genutzt werden können
18 18 Artikel 4 Allgemeine Verpflichtungen Die Vertragsstaaten verpflichten sich i). die Schulung von Fachkräften und anderen mit Menschen mit Behinderungen arbeitendem Personal auf dem Gebiet der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte zu fördern, damit die aufgrund dieser Rechte garantierten Hilfen und Dienste besser geleistet werden können. Artikel 9 Zugänglichkeit Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen (.) gleichberechtigten Zugang zu gewährleisten, einschließlich der Feststellung und Beseitigung von Zugangshindernissen und Barrieren b) Informations-, Kommunikations- und andere Dienste einschl. elektronischer Dienste und Notdienste.
19 19 Artikel 4 Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft Die Vertragsstaaten gewährleisten, dass a) Menschen mit Behinderung gleichberechtigt die Möglichkeit haben ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben; b) Menschen mit Behinderungen Zugang zu gemeindenahen Unterstützungsdiensten zu Hause und in Einrichtungen ( ) haben.
20 20 Artikel 21 Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen zur Ausübung freier Meinungsäußerung und freiheit, Beschaffung, Empfang und Weitergabe von Informationen und Gedankengut durch die von den Menschen mit Behinderung gewählte Formen der Kommunikation, indem sie b) im Umgang mit Behörden die Verwendung von Gebärdensprachen, Brailleschrift, ergänzenden oder alternativen Kommunikationsformen und allen sonstigen selbst gewählten Mitteln, Formen und Formaten der Kommunikation durch Menschen mit Behinderung akzeptieren und erleichtern;
21 21 Artikel 24 - Bildung Die Vertragsstaaten gewährleisten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen Die Vertragsstaaten ermöglichen Menschen mit Behinderung lebenspraktische Fertigkeiten und soziale Kompetenzen zu erwerben, um ihre volle und gleichberechtigte Teilhabe an der Bildung und als Mitglieder der Gemeinschaft zu erleichtern, u.a. mit folgenden Maßnahmen: a) Erleichterung des Erlernens von Brailleschrift, alternativer Schrift, ergänzenden und alternativen Formen Mitteln und Formaten der Kommunikation,. b) Erleichtern des Erlernens der Gebärdensprache und der Förderung der sprachlichen Identität der Gehörlosen; c) Vermittlung der Bildung in den Sprachen und Kommunikationsformen sowie mit den Mitteln, die für jeden einzelnen am besten geeignet sind
22 22 BRK und UK im Zeichen von Dezentralisierung und Sozialraumorientierung wo sind die Hindernisse, die Barrieren,.? unvorbereitetes Umfeld?, wo sind die Herausforderungen? Sprachraum erschließung?,. wo sind die Chancen? Know-How Transfer in die Gemeinden?,. Wie kann es gelingen? Nur eine Frage personeller Ressourcen?,.
23 23 Vielen Dank für Ihr aufmerksames Zuhören!
24 24 Zwischentitel
Inklusion und Kindertagesstätten
Inklusion und Kindertagesstätten Eine kritische Diskussion Verbandstag Landesverband Lebenshilfe Niedersachsen am 17.03.2012 in Hannover 1 Inklusion / Integration Begriffe, die es in sich haben. Auf die
MehrGliederung. UN-Behindertenrechtskonvention. Begründung von Rechtsansprüchen durch die BRK? Allgemeines zur Behindertenrechtskonvention
Gliederung UN-Behindertenrechtskonvention Allgemeines zur Behindertenrechtskonvention Sozialleistungen des SGB zur Unterstützung der Kommunikation Vorschriften der Behindertenrechtskonvention mit Bezug
MehrDie UN- Behindertenrechtskonvention
Die UN- Behindertenrechtskonvention Selbstbestimmung Freiheit von Diskriminierung Gleichberechtigte Teilhabe Behindertenbeirat im Landkreis Gifhorn e.v. 03.06.2010 1 Behindertenrechtskonvention (BRK) BRK
MehrJuristische Fakultät. Nationale Universität Irlands, Galway. Juristische Fakultät
Konzepte zur Barrierefreiheit und zu Zugangsbedingungen für Menschen mit Behinderungen im Rahmen des UN-Übereinkommens: Zielsetzung, Barrierefreiheit, angemessene Vorkehrungen Shivaun Quinlivan Direktorin
MehrInklusion Herausforderungen und Stolpersteine
Inklusion Herausforderungen und Stolpersteine Inklusion Verhältnis zwischen Individuum und Gesellschaft Politische, pädagogische (didaktische Ebene) Anerkennung, Gleichstellung, Chancengleichheit Differenzlinien
MehrInklusion und Integration. Ein Beitrag zur Begriffsklärung
Inklusion und Integration Ein Beitrag zur Begriffsklärung Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste der Universität Siegen Gliederung 1. Der Impuls der UN-Konvention
MehrForderungen von (mehrfachbehinderten) gehörlosen Menschen und deren Angehörigen auf der Grundlage der UN-Konvention
Ulrich Hase Forderungen von (mehrfachbehinderten) gehörlosen Menschen und deren Angehörigen auf der Grundlage der UN-Konvention Fachtagung Ge-HÖR-ige Herausforderung der Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie
MehrUN-Behindertenrechtskonvention (BRK) (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom )
UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13.12.2006) Rechtliche Hintergrund: Die BRK ist ein völkerrechtlicher Vertrag (genauer 2 Verträge)
MehrDie Zukunft ist inklusiv:
Die Zukunft ist inklusiv: die Bedeutung der UN- Behindertenrechtskonvention für Bibliotheken Anne Sieberns Bibliothek des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Berlin Übereinkommen über die Rechte von
MehrInklusion von Kindern mit Behinderungen - Ein Menschenrecht. Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-BRK Herr Bannasch
Inklusion von Kindern mit Behinderungen - Ein Menschenrecht Seite 1 Die Konvention Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) Verabschiedet
MehrInklusion im Landkreis Waldeck-Frankenberg
Inklusion im Landkreis Waldeck-Frankenberg 26. November 2012 Prof. Dr. Gudrun Wansing Universität Kassel Fachgebiet Behinderung und Inklusion Entstehungskontexte von Inklusion Internationale Bildungspolitik:
MehrInklusion - gleichberechtigt mit allen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen
Inklusion - gleichberechtigt mit allen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen Grundlagen und Herausforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Gliederung 1. Zur Lebenssituation
MehrBedeutung der UN- Behindertenrechtskonvention für die Erwachsenenbildung
Bedeutung der UN- Behindertenrechtskonvention für die Erwachsenenbildung Stephanie Aeffner, Fachtag Inklusive Erwachsenenbildung, 22.02.2017 Was bedeutet der Auftrag der UN- Behindertenrechtskonvention
MehrDie Bedeutung der Behindertenrechtskonvention für die Kommunal- und Landespolitik
Dr. Joachim Steinbrück Die Bedeutung der Behindertenrechtskonvention für die Kommunal- und Landespolitik Das "Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" (Behindertenrechtskonvention
MehrInklusion von (behinderten) jungen Menschen in einer nicht inklusiven Gesellschaft. Prof. Dr. Albrecht Rohrmann
Inklusion von (behinderten) jungen Menschen in einer nicht inklusiven Gesellschaft Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Inklusion oder Exklusion? Inklusion oder Exklusion? Hyper-Inklusion Hyper-Inklusion Gliederung
MehrInklusion und die Große Lösung Partizipation oder Konfusion? Prof. Dr. Albrecht Rohrmann
Inklusion und die Große Lösung Partizipation oder Konfusion? Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Gliederung 1. Inklusion als Reaktion auf die Erfahrung gesellschaftlicher Ausgrenzung 2. Die Behindertenrechtskonvention
MehrWorkshop: Erstellen barrierefreier Präsentationen in PPT und PDF
Workshop: Erstellen barrierefreier Präsentationen in PPT und PDF Dr. Birgit Drolshagen & Dipl-Inform. Ralph Klein DoProfiL wird im Rahmen der gemeinsamen Qualitätsoffensive Lehrerbildung von Bund und Ländern
MehrKonferenz Inklusive Bildung Wege in die Zukunft 24. Mai 2016 Graz
Konferenz Inklusive Bildung Wege in die Zukunft 24. Mai 2016 Graz www.easpd.eu Inklusion Inklusion Menschen mit Behinderungen wollen gleiche Chancen haben, selbst über ihr Leben entscheiden, vor dem Recht
MehrLandes-Behindertenbeirat Baden-Württemberg. Vorbemerkung
Arbeitsgruppe Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Vorbemerkung Um Fragen der Zugänglichkeit zur Gewährleistung einer unabhängigen Lebensführung
MehrDas Problem. Kommunale Teilhabe. Partizipation von Menschen mit Behinderungen am Sozialraum. Politische Partizipation
Das Problem Kommunale Teilhabe Partizipation von Menschen mit am Sozialraum Die Überwindung der Einschließung in Institutionen hebt die gesellschaftliche Ausschließung noch nicht auf. Prof. Dr. Albrecht
MehrAnforderungen der UN- Behindertenrechtskonvention an eine inklusive Gesellschaft
Anforderungen der UN- Behindertenrechtskonvention an eine inklusive Gesellschaft Ulrich Hase 14. September 2015 Was erwartet Sie? Grundsätzliches Paradigmenwechsel Regelungsbereiche und Umsetzungsprinzipien
MehrDie UN-Behindertenrechtskonvention. Relevant für die Wohnunglosenhilfe?
Die UN-Behindertenrechtskonvention Relevant für die Wohnunglosenhilfe? Motto Nichts über uns ohne uns Wir sind nicht behindert, wir werden behindert 1 Historische Rahmenbedingungen Satt und Sauber Paradigma
MehrForum 3: Barrierefrei Wohnen mit inklusionsorientierten Unterstützungsdiensten (Art. 19, 25 UN-BRK) (Assistenz, Pflege, Gesundheit)
Forum 3: Barrierefrei Wohnen mit inklusionsorientierten Unterstützungsdiensten (Art. 19, 25 UN-BRK) (Assistenz, Pflege, Gesundheit) 3.9..2015 in Eutin Prozess zur Erarbeitung eines Aktionsplans Inklusion
MehrMitsprechen können mehr Teilhabe durch Unterstützte Kommunikation
Mitsprechen können mehr Teilhabe durch Unterstützte Kommunikation Vortrag im Rahmen der Fachtagung Unterstützte Kommunikation am 15. März 2012 / Rotenburger Werke Susanne Mischo, Institut für Sonder- und
MehrDie Umsetzung der Behindertenrechtskonvention
Die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention Das Projekt der drei Verbände vahs, INSOS und CURAVIVA Bernhard Krauss, KEK-Beratung Projektleiter Nationale Arbeitsgruppe UN-BRK Zitat «Die grösste Herausforderung
MehrBedeutungen und Sinnzusammenhänge von Teilhabe
15 Bedeutungen und Sinnzusammenhänge von Teilhabe Im Jahr 2001 wurde im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) der Begriff Teilhabe eingeführt. Wie in Gesetzen üblich, wurde der neue Begriff Teilhabe nicht
MehrInklusion. und was für die Lebenshilfe Delmenhorst und Landkreis Oldenburg wichtig ist. 18. April 2013
Inklusion und was für die Lebenshilfe Delmenhorst und Landkreis Oldenburg wichtig ist 18. April 2013 Inklusion Ein Begriff der es in sich hat Er hat eine unglaubliche Dynamik ausgelöst Auf die Haltung
MehrDie UN-Konvention und deren Umsetzung in Schleswig-Holstein Inklusion MSGWG
Die UN-Konvention und deren Umsetzung in Schleswig-Holstein Inklusion MSGWG 5.12.2014 Inklusion Zahlen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ca. 1 Mrd. Menschen sind behindert; dies entspricht etwa 15
MehrFachtag Inklusion Vorschulbereich
Fachtag Inklusion Vorschulbereich Überblickbli Ausgangsituation Auftrag Inklusion Bewertung der IST- Situation/Handlungsbedarf 10 Arbeitshypothesen Forderungen/Strategisches Vorgehen Diskussion Ausgangssituation
MehrWerkstatttag INKLUSION in Wilhelmshaven
Inklusion Eine kommunale Herausforderung und Chance Werkstatttag INKLUSION in Wilhelmshaven Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Gliederung 1. Inklusion als Reaktion auf die Erfahrung gesellschaftlicher Ausgrenzung
MehrSelbst-Erfahrung von Barrierefreiheit im Rollstuhlparcours und in der Gemeinde Ottobrunn
AK BARRIEREFREIES OTTOBRUNN Angebot der Fortbildung: Selbst-Erfahrung von Barrierefreiheit im Rollstuhlparcours und in der Gemeinde Ottobrunn AK BARRIEREFREIES OTTOBRUNN FÜR INTERESSIERTE GEMEINDERÄTE/INNEN
MehrBarrierefreiheit oder angemessene Vorkehrungen?
Barrierefreiheit oder angemessene Vorkehrungen? Konsequenzen der Behindertenrechtskonvention für die Hochschule Dr. Marianne Hirschberg Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention Deutsches Institut
MehrDiskriminierung aufgrund von Behinderung
Diskriminierung aufgrund von Behinderung Dr. Shivaun Quinlivan Direktorin des LL.M.-Programms Internationales und vergleichendes Behindertenrecht und Behindertenpolitik Vortrag Der Begriff Behinderung
MehrGuillaume JACQUINOT. Inclusion Europe Die europäische Vereinigung von Menschen mit geistiger Behinderung und ihren Familien
Guillaume JACQUINOT Inclusion Europe Die europäische Vereinigung von Menschen mit geistiger Behinderung und ihren Familien Themen Inclusion Europe Bestehende Rechte beim Zugriff auf das Internet Projekt
MehrGerhard Schriegel Mitglied der erweiterten Schulleitung mit dem Aufgabenschwerpunkt Inklusion Edith-Stein
Gerhard Schriegel Mitglied der erweiterten Schulleitung mit dem Aufgabenschwerpunkt Inklusion Edith-Stein Stein-Berufskolleg und berufliches Gymnasium des Erzbistums Paderborn 2012 Quelle: Gemeinsam leben,
MehrUN-Behindertenrechtskonvention Aktionsplan der Landesregierung
Paulo dos Santos UN-Behindertenrechtskonvention Aktionsplan der Landesregierung Wenn Eltern nach der Schule fragen... / 08. Juni 2016 Dr. Günter Bell Behindertenbeauftragter der Stadt Köln Allgemeine Erklärung
MehrAusbilder- und Prüfertag der IHK München/Oberbayern. Forum 4 Nachteilsausgleich in IHK-Prüfungen
Ausbilder- und Prüfertag der IHK München/Oberbayern Forum 4 Nachteilsausgleich in IHK-Prüfungen Inhalt I. Gesetzliche Grundlagen 1. Grundgesetz 2. UN-Konvention 3. BBiG 4. Ausbildungsregelungen II. Legaldefinition
MehrInklusionsorientierte Kommunalverwaltung
Inklusionsorientierte Kommunalverwaltung Die Aufgaben der kommunalen Verwaltung im übergreifenden Sinne umfassen neben der Umsetzung von staatlichen Vorhaben insbesondere die Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge
MehrINKLUSION ALS FRAGE GESELLSCHAFTLICHER ANERKENNUNG KONSEQUENZEN FÜR PSYCHISCH KRANKE MENSCHEN UND IHR UMFELD? Sigrid Graumann
INKLUSION ALS FRAGE GESELLSCHAFTLICHER ANERKENNUNG KONSEQUENZEN FÜR PSYCHISCH KRANKE MENSCHEN UND IHR UMFELD? Sigrid Graumann Vorgehen 1. Das Leitbild Inklusion in der UN-BRK 2. Erfahrungen von Verkennung
MehrIn Vielfalt gemeinsam von Anfang an
In Vielfalt gemeinsam von Anfang an INKLUSION ZWISCHEN WUNSCH, WIRKLICHKEIT UND VISION Fachtagung in Schwabach 11.01.2017 Jacqueline Erk Menschenrechte und Inklusion Die UN-Behindertenrechtskonvention
MehrStellungnahme des NÖ Monitoringausschusses, beschlossen am ; NÖ Bautechnikverordnung 2014 (1. Novelle)
Stellungnahme des NÖ Monitoringausschusses, beschlossen am 16.11.2015; NÖ Bautechnikverordnung 2014 (1. Novelle) Der NÖ Monitoringausschuss gibt gem. 4 Abs.1 Zif.2 NÖ Monitoringgesetz, LGBl 9291 folgende
MehrTeilhabe von Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen. Was bleibt und was ändert sich durch das Bundesteilhabegesetz
Teilhabe von Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen Was bleibt und was ändert sich durch das Bundesteilhabegesetz aus Sicht eines überörtlichen Sozialhilfeträgers? Referat bei der 5. Bethel-Fachtagung
MehrTeilhabe, Inklusion und menschengerechte Gestaltung der Arbeit: Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
Teilhabe, Inklusion und menschengerechte Gestaltung der Arbeit: Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) Warum überhaupt ein Übereinkommen der VN? Menschen mit Behinderungen leben in vielen
MehrStellungnahme des NÖ Monitoringausschusses : NÖ Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungsverordnung (NÖ KJHEV)
Stellungnahme des NÖ Monitoringausschusses : NÖ Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungsverordnung (NÖ KJHEV) Der NÖ Monitoringausschuss gibt gem. 4 Abs.1 Zif.2 NÖ Monitoringgesetz, LGBl. 9291 folgende Stellungnahme
MehrRechtliche Situationen der Kostenerstattung von Kommunikationshilfsmitteln in Österreich aus der Sicht des Vereins WIESO.
Rechtliche Situationen der Kostenerstattung von Kommunikationshilfsmitteln in Österreich aus der Sicht des Vereins WIESO. Es gibt in Österreich derzeitig keinen Rechtsanspruch der mit Sprachverlust beeinträchtigten
MehrDie UN-Behindertenrechtskonvention und die Bildungspolitik für Menschen mit Behinderungen - Tagung 29. Januar 2009 in Berlin.
Die UN-Behindertenrechtskonvention und die Bildungspolitik für Menschen mit Behinderungen - Tagung 29. Januar 2009 in Berlin im Rahmen der Kampagne Alle Inklusive der Beauftragten der Bundesregierung für
MehrInklusion bedeutet Vielfalt!
Inklusion bedeutet Vielfalt! Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v. Inklusion bedeutet Vielfalt! Behindertenhilfe trifft Sport 4. März 2015, Hannover Gliederung - Einführung
MehrVorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention und Konsequenzen für das Wohnrecht
ÖAR Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention und Konsequenzen für das Wohnrecht Workshop Wohnbau barrierefrei 10. Oktober 2013, Wien Volker Frey,
MehrWas ist Inklusion? Referat im Rahmen der Fortbildung zum Projekt PFIFF am Prof. em. Helmut Schwalb 1
Was ist Inklusion? Referat im Rahmen der Fortbildung zum Projekt PFIFF am 10.11.2014 10.11.2014 Prof. em. Helmut Schwalb 1 Gliederung Was meint Inklusion? Wie können wir Inklusion in unserer gesellschaftlichen
MehrWas uns bewegt uns zu bewegen
Was uns bewegt uns zu bewegen Quartiersstützpunkte des Ambulante Dienste e.v. in Münster Wie ich mich durch den Vortrag bewege. Was ist der Verein Ambulante Dienste e.v.? Wie kommt ein ambulanter Dienst
MehrAssistenz, Selbstbestimmung, Macht und Ohnmacht beim Wohnen Oberhausen,
Assistenz, Selbstbestimmung, Macht und Ohnmacht beim Wohnen Oberhausen, 10 Jahre TEAsE- Seminare 2003-2013 T E A s E Team zur Entwicklung von Assistenz in sozialen Einrichtungen Ablauf Vorstellung und
MehrQualitätsentwicklung nach 79, 79a SGB VIII in der örtlichen Kinder- und Jugendhilfe. Inklusion in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
Qualitätsentwicklung nach 79, 79a SGB VIII in der örtlichen Kinder- und Jugendhilfe Inklusion in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit Qualitätsentwicklung im Bereich Inklusion in der Offenen Kinder- und
MehrKonzeption für das Ambulant Betreute Wohnen psychisch Kranker
Deutsches Rotes Kreuz Betreutes Wohnen für psychisch Kranke zu erreichen unter Psychosoziales Wohnheim Kosmonautenweg 5 18528 Bergen Tel.:03838/209756 Fax:03838/252664 Konzeption für das Ambulant Betreute
MehrDer Lüner Dialog. Auf dem Weg zur Inklusion in Lünen. - Inpulsreferat Roland Borosch, MAIS NRW -
Der Lüner Dialog Auf dem Weg zur Inklusion in - Inpulsreferat Roland Borosch, MAIS NRW - Thema Inklusion im heutigen Kontext Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zentrales Thema gleichberechtigte
MehrDie UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN BRK)
Die UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN BRK) Vortrag Ingrid Körner, Senatskoordinatorin 29.08.2013 Fachtagung Inklusive Arbeitswelt Hamburg Die erste UN-Konvention unter Beteiligung
MehrUN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK)
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) Sitzung des Schulausschusses Ennepe-Ruhr-Kreis am 04.05.2011 Landesrat Hans Meyer Entstehung der UN-BRK Dezember 2006 Verabschiedung
MehrWorkshop 9. Herausforderungen für den Sozialraum
Workshop 9 Herausforderungen für den Sozialraum Ablauf Eine exemplarischer Sozialraum im Bodenseekreis Akteure in diesem Sozialraum Eine gemeinsame Zielfindung / Umsetzung im Sinne der BRK Chancen, aber
MehrZSL e.v. Selbstbestimmt Leben mit persönlicher Assistenz. Tipps zur Finanzierung für beatmete ArbeitgeberInnen
Selbstbestimmt Leben mit persönlicher Assistenz Tipps zur Finanzierung für beatmete ArbeitgeberInnen Mai 2014 Dinah Radtke Erlangen Zentrum für selbstbestimmtes Leben Behinderter e.v. (ZSL) Interessenvertretung
MehrINKLUSION UND BARRIEREFREIHEIT. PIRATEN und Inklusion Schlauer werden mit Ulrike Pohl
INKLUSION UND BARRIEREFREIHEIT PIRATEN und Inklusion Schlauer werden mit Ulrike Pohl Ulrike Pohl, Listenkandidatin Berlin 07.07.2013 1 VOM MUSTERKRÜPPELCHEN ZUR INKLUSION 1961 BRD: Einführung der Eingliederungshilfe,
MehrBehinderung und angemessene Vorkehrungen: Unionsrecht und UN-BRK
Behinderung und angemessene Vorkehrungen: Unionsrecht und UN-BRK ERA, 19. September 2017 Dick Houtzager, Niederländisches Institut für Menschenrechte Diese Ausbildungsmaßnahme wird im Rahmen des Programms
MehrUN Konventionen. (1) Selbstständigkeit in allen Bereichen (Vortrag vom )
UN Konventionen (1) Selbstständigkeit in allen Bereichen (Vortrag vom 09.07.2010) Herr Prof. Dr. Dieter Lotz, ein erfahrener Diplom-Heilpädagoge und praktizierender Jugendlichen-Psychotherapeut, hat uns
MehrBeziehungsreiches Leben
Beziehungsreiches Leben Inklusion als Chance und Aufgabe von Kirche und Diakonie Prof. Dr. Ulf Liedke 18.10.2013 1. Normalisierung und ausgebliebene Normalität: Vereinseitigungen am Integrationsmodell
MehrHerausforderungen und Perspektiven der Teilhabeplanung
Herausforderungen und Perspektiven der Teilhabeplanung Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste der Universität Siegen Strukturelle Probleme Kosten der Eingliederungshilfe:
MehrDie UNO-BRK im Bereich der Dienstleitung Privater The UN CRPD and Private Parties Prof. Lisa Waddington, European Disability Forum Chair in European
Die UNO-BRK im Bereich der Dienstleitung Privater The UN CRPD and Private Parties Prof. Lisa Waddington, European Disability Forum Chair in European Disability Law, Universität Maastricht (NL) Überblick
MehrSozialpsychiatrische Dienste und Sozialraum. Prof. Dr. Albrecht Rohrmann
Sozialpsychiatrische Dienste und Sozialraum Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Das uneingelöste Versprechen der Sozialpsychiatrie Die Überwindung der Einschließung in Institutionen hebt die gesellschaftlichen
MehrInklusion für alle! Wie könnte eine gemeinsame Position für den Paritätischen Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.v. aussehen? Hannover,
Inklusion für alle! Wie könnte eine gemeinsame Position für den Paritätischen Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.v. aussehen? Hannover, 21.08.2018 Gliederung: - Hintergrund - Positionen - Diskussion Hintergrund:
MehrBRK. Von der Europäischen Union am ratifiziert. (Stand: November 2013)
Einführung in das VN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen: Entwicklung und Zweck der BRK, allgemeine Grundsätze und Verpflichtungen für die Vertragsstaaten Shivaun Quinlivan Direktorin
MehrWege zu einem inklusiven Gemeinwesen. Dr. Johannes Schädler Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen (D)
Wege zu einem inklusiven Gemeinwesen Dr. Johannes Schädler Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen (D) Inklusion und Lebenslauf Als gesellschaftliche Wesen leben
MehrAKTIVITÄT UND TEILHABE
Seminar für Didaktik und Lehrerbildung Freiburg Abt. Sonderpädagogik AKTIVITÄT UND TEILHABE WIE GELINGT DIE SICHERUNG VON AKTIVITÄT UND TEILHABE FÜR KINDER UND JUGENDLICHE MIT ANSPRUCH AUF EIN SONDERPÄD.
MehrDie UN-Behindertenrechtskonvention
Die UN-Behindertenrechtskonvention Das Recht auf inklusive Bildung Dr. Marianne Hirschberg Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention Deutsches Institut für Menschenrechte 08.03.2010 VdS-Hessen
MehrGEW Positionen zu Tageseinrichtungen für Kinder
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hauptvorstand GEW Positionen zu Tageseinrichtungen für Kinder Inklusion in Tageseinrichtungen Beschluss des GEW Gewerkschaftstages 2013 Inklusion in Tageseinrichtungen
MehrBad Boller Denk-Anstöße
Internationaler Kongress 2011 all inclusive!? Die UN-Behindertenrechtskonvention als Herausforderung für die diakonische Arbeit Bad Boller Denk-Anstöße Ergebnis des Internationalen Diakoniekongresses vom
MehrDie UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung
Die UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung Die UN-Konvention aus Sicht der Selbsthilfe 13.05.2009 Dr. Corina Zolle Mit der Ratifizierung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen
Mehr(Übersetzung) Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Präambel
BGBl. III - Ausgegeben am 23. Oktober 2008 - Nr. 155 1 von 44 1 (Übersetzung) Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Präambel Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens - a) unter
MehrMenschenrechtliche Grundlagen fu r ein inklusives Bildungssystem
Menschenrechtliche Grundlagen fu r ein inklusives Bildungssystem Warum eine Schule fu r alle eine menschenrechtliche Notwendigkeit ist Salzburg, 6. Juni 2013 Überblick Menschenrecht Bildung Grundprinzipien
MehrLebenswerte Stadt für alle. Inklusion als kommunale Steuerungsaufgabe. Prof. Dr. Albrecht Rohrmann
Lebenswerte Stadt für alle Inklusion als kommunale Steuerungsaufgabe Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Eine inklusive Stadtgesellschaft Leitorientierung Inklusives Gemeinwesen Ein programmatischer Begriff, dafür
MehrRechtsanwälte Hohage, May & Partner Hamburg, Hannover, München
Rechtsanwälte Hohage, May & Partner Thema: Neue Anforderungen an die Struktur gemeindepsychiatrischer Angebote aufgrund der neuen Sozialgesetzgebung (BTHG) - Handlungserfordernisse der nächsten Jahre -
MehrDie Regelungen der UN-BRK zu Barrierefreiheit (Zugänglichkeit) und persönlicher Mobilität (Artikel 9 und 20)
Dr. Erwin Buchinger Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen Die Regelungen der UN-BRK zu Barrierefreiheit (Zugänglichkeit) und persönlicher Mobilität (Artikel 9 und 20) Input
MehrGesundheit von Menschen mit Behinderung Die Menschenrechtsperspektive. Vergessene Patienten, Düsseldorf, 17. April 2013 Susanne Schwalen 1
Vergessene Patienten, Düsseldorf, 17. April 2013 Susanne Schwalen 1 Vergessene Patienten, Düsseldorf, 17. April 2013 Susanne Schwalen 2 Prof. Dr. med. Susanne Schwalen Geschäftsführende Ärztin der Ärztekammer
MehrT H S G Dr. Corina Zolle
T H S G 15.05.2009 Dr. Corina Zolle Mit der Ratifizierung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN- Konvention) verpflichtet sich die Bundesrepublik Deutschland die freie Wahl
MehrEin neuer kommunaler Planungsoptimismus und seine Chancen für die Behindertenpolitik
Ein neuer kommunaler Planungsoptimismus und seine Chancen für die Behindertenpolitik Ottmar Miles-Paul Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen Folie 1 MOTOREN FÜR DIE KOMMUNALE TEILHABEPLANUNG
MehrInklusion als Menschenrecht aus der Sicht betroffener Eltern
Inklusion als Menschenrecht aus der Sicht betroffener Eltern Kerrin Stumpf Leben mit Behinderung Hamburg Elternverein e.v. Wissenschaftliche Tagung des ASBH-Beirats Fulda, 22.11.2014 Wir Eltern möchten
MehrBad Boller Denk-Anstöße Ergebnis des Internationalen Diakoniekongresses vom 9. bis 11. März 2011
Bad Boller Denk-Anstöße Ergebnis des Internationalen Diakoniekongresses vom 9. bis 11. März 2011 Inhalte wurden verabschiedet vom Plenum des Diakoniekongresses am 11. März 2011. Eine redaktionelle Überarbeitung
MehrKooperation in inklusiven Kontexten - Chancen und Hürden. Impulsreferat 5 Schulmanagement-Tagung in Schortens 26. April 2016
Kooperation in inklusiven Kontexten - Chancen und Hürden Impulsreferat 5 Schulmanagement-Tagung in Schortens 26. April 2016 Inklusion Nur wenige Themen sind täglich so prominent platziert. Das wird zur
MehrSOLOTHURN 7. November 2014
Wie kann man Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen im Rahmen einer Konzeption von Nichtdiskriminierung, Staatsbürgerschaft und Inklusion begleiten? SOLOTHURN 7. November 2014 1 Unapei In Kürze 2 Unapei
MehrUN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Vorbemerkung: Die hier verwendete offizielle deutsche Übersetzung der Konvention ist fehlerhaft. Dahinter stand die Absicht, die UN-Konvention
MehrZwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmte Übersetzung. Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Zwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmte Übersetzung Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Präambel Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens -
MehrDie UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung
Die UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung i n s i e m e Z ü r i c h 4. 1 1. 2 0 1 5 D r. i u r. I r i s G l o c k e n g i e s s e r, I n t e g r a t i o n H a n d i c a p Was ist
MehrGrußwort von Dr. Armin Leon, Referatsleiter im MAIS, anlässlich des Workshops: Die Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens als Planungsaufgabe
VB 5 Grußwort von Dr. Armin Leon, Referatsleiter im MAIS, anlässlich des Workshops: Die Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens als Planungsaufgabe am 21./22. Januar 2016 in Witten (Es gilt das gesprochene
MehrChancengleichheit und Nichtdiskriminierung im Kontext der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration ESF 2014-2020 So geht das! Praxiswissen erfolgreich anwenden 24. Juni 2015 Haus der Begegnung Königstein Workshop 3 Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung
MehrBehinderung neu denken!
Behinderung neu denken! Zur Bedeutung der Behindertenrechtskonvention (Foto: Rosemarie König) Impulsreferat auf der 2. Fachtagung Gemeinsam zu einem Bayerischen Aktionsplan München, 21. Mai 2012 von Dr.
MehrAKTIVITÄT UND TEILHABE
Seminar für Didaktik und Lehrerbildung Freiburg Abt. Sonderpädagogik AKTIVITÄT UND TEILHABE WIE GELINGT DIE SICHERUNG VON AKTIVITÄT UND TEILHABE FÜR KINDER UND JUGENDLICHE MIT ANSPRUCH AUF EIN SONDERPÄD.
MehrEnthinderung mit LINKS
Enthinderung mit LINKS Die Fraktion DIE LINKE im Bundestag in leicht verständlicher Sprache istockphoto.com/baranozdemir Liebe Leserinnen, liebe Leser Eine gute Politik für Menschen mit Behinderungen ist
MehrUnser Leitbild. Individuelle Wohnangebote für Menschen mit Behinderung
Unser Leitbild. Individuelle Wohnangebote für Menschen mit Behinderung Selbstverständnis und Identität Wir sind gegen Benachteiligung. Niemand darf wegen einer Behinderung benachteiligt werden. Behinderung
Mehrv. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel Bethel.regional 10 years ago
v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel 10 years ago Prof. Dr. Ingmar Steinhart, Geschäftsführung, Stiftung Bethel 13.10.2011 v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel Prof. Dr. Ingmar Steinhart, Geschäftsführung,
MehrGesundheitsbezogene Assistenzleistungen für Menschen mit geistiger Behinderung oder chronischer seelischer Erkrankung im Lichte von ICF und UN-BRK
Gesundheitsbezogene Assistenzleistungen für Menschen mit geistiger Behinderung oder chronischer seelischer Erkrankung im Lichte von ICF und UN-BRK Michael Seidel Bielefeld Fachtagung Gesundheitsbezogene
MehrArbeit finden und behalten
Arbeit finden und behalten Barrieren für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen erkennen, überwinden und beseitigen Auf der Tagung Recht auf Arbeit!? Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit psychischer
MehrGöttinger Workshop UN-Behindertenrechtskonvention am 26. und
Göttinger Workshop UN-Behindertenrechtskonvention am 26. und 27.02.2010 Die Behindertenrechtskonvention und das deutsche Recht des Erwachsenenschutzes (Geschäftsfähigkeit und Betreuung) Von Klaus Lachwitz,
MehrMacht Eingliederungshilfe süchtig?
Macht Eingliederungshilfe süchtig? Vortrag bei der Fachtagung der AG DroPo NRW Köln, 11. November 2011 Lothar Flemming LVR-Dezernat Soziales und Integration Fachbereichsleiter Sozialhilfe II Personenkreis
Mehrrechtliche Grundlagen / relevante Gesetzestexte (Auszug)
Tagung INSOS Schweiz vom 16. Mai 2017 Teilhabe an der vernetzten Welt: Chancen und Herausforderungen digitaler Medien im institutionellen Kontext rechtliche Grundlagen / relevante Gesetzestexte (Auszug)
Mehr