Behindertenrechtskonvention (BRK) im Kontext von Regionalisierung und Dezentralisierung

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1 BEHINDERTENHILFE Behindertenrechtskonvention (BRK) im Kontext von Regionalisierung und Dezentralisierung Unterstützte Kommunikation und das Projekt DeziBel Ludger Baum, Christof Lotthammer Fachdienst UK

2 2 Die Behindertenhilfe der Zieglerschen Ca. 500 stationäre Plätze, 600 teilstationäre Plätze, 8 Standorte Adressaten v.a. Menschen mit Hör- und Sprachbehinderung und zusätzlicher geistiger Behinderung Profilmerkmal UK, v.a. Gebärdenkommunikation Angebote Schule, Wohnen, Arbeiten, FuB, Senioren, Fachpflege

3 3 Besonderheit Sprachraum Als Sprachraum verstehen wir eine Umgebung, die den Kommunikationsbedürfnissen von Menschen mit Hör- /Sprachbehinderung und geistiger Behinderung gerecht zu werden versucht Förderung der Kommunikation in allen Angebotsformen mit unterschiedlichen Formen und Medien hoher Standard an (UK-)Kommunikationskompetenz bei Begleitern Vorbereitete Umgebung im sozialen Nahraum

4 4 Gu(c)K Gebärdenunterstützte Kommunikation in der Gemeinde Teilhabe und Inklusion in der Gemeinde trotz Kommunikationshemmnissen Visualisierte Unterstützung bei Orientierung und Kommunikation durch Bilder, Symbole, Gebärden Möglichst selbstständige Nutzung der Unterstützung Vorbereitung der lokalen Partner durch Schulungen, Kurse, coaching,

5 5 Gu(c)K Gebärdenunterstützte Kommunikation in der Gemeinde 60 öffentliche Stellen aus Einkauf, Dienstleistung, Gastronomie, Behörden, Kultur,..

6 6 Beispiele für Gu(c)K

7 7 Sprachraum Bäcker

8 8 Beispiele für Gu(c)K

9 9 Sprachraum Kirche

10 10 Studie zu Aktivitäten von unterstützt kommunizierenden Erwachsenen Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen im Gemeinwesen 25 Personen, die unterstützt und symbolisch-intentional kommunizieren und Aktivitäten im Gemeinwesen durchführen davon 100% mit Gebärdenkommunikation, ca. 50% mit Kommunikationsmappen/-tafeln am meisten genutzte Dienste/Angebote im Gemeinwesen: Transportwesen, Gesundheitsdienste, Einkauf, religiöse Angebote, Gastronomie und Geselligkeit

11 11 Dezentralisierung in der Behindertenhilfe - Projekt DeziBel Abbau von ca. 110 Wohnplätzen an den beiden zentralen Hauptstandorten Aufbau/Ausbau von 7 Standorten (bis zu je 24 Plätzen, stationär und ambulant) in 5 verschiedenen Landkreisen mit Förder- und Betreuungsbereichen, bzw. Seniorenbereichen mit Kooperationen vor Ort (WfbM, erster Arbeitsmarkt, Kirchengemeinden, Versorger und Dienstleister, )

12 12 Beispiel: Dezibel-Standort Ravensburg 18 erwachsene Personen mit hohem Grad an Selbstständigkeit Hör- und Sprachbehindert, geistig behindert große Anfangschwierigkeiten Vorteil: große Gruppe, gegenseitiger Schutz und Unterstützung

13 13 Projekt DeziBel Ziele, Chancen, Notwendigkeiten D ezentralisierung als fachliche und politische Forderung E rweiterung von Wahlmöglichkeiten Z eitgemäßes Wohnen und Arbeiten I ntegration leben und Inklusion vorantreiben B estehendes profilieren und Neues schaffen E ntwicklungspotentiale fördern L angfristige Unternehmenssicherung

14 14 Schlüsselfragen Ist ein Sprachraum für Menschen, die Unterstützte Kommunikation nutzen nur in einer geschützten Komplexeinrichtung möglich? Ist ein Sprachraum für Menschen, die UK nutzen, bei inklusivem Leben überhaupt herstellbar? Kann die Behindertenrechtskonvention (BRK) ein Wegbereiter sein für UK-Nutzer in der Gemeinde und im sozialen Nahraum?

15 15 Die Behindertenrechtskonvention Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. In der Präambel steht unter e). in der Erkenntnis, dass sich das Verständnis von Behinderung sich ständig weiterentwickelt und dass Behinderung aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren entsteht, die sie an der vollen wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern

16 16 Die Behindertenrechtskonvention Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Weiter: v). in der Erkenntnis, wie wichtig es ist, dass Menschen mit Behinderungen vollen Zugang zur physischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Umwelt, zu Gesundheit und Bildung sowie Information und Kommunikation haben, damit sie alle Menschenrechte und Grundfreiheiten voll genießen können.

17 17 Artikel 2 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Übereinkommens schließt Kommunikation Sprachen, Textdarstellungen, Brailleschrift, taktile Kommunikation, Großdruck, leicht zugängliche Multimedia sowie schriftliche, auditive, in einfache Sprache (besser wäre: leichte Sprache) übersetzte, durch Vorleser zugänglich gemachte sowie ergänzende und alternative Formen Mittel und Formate der Kommunikation, einschließlich leicht zugänglicher Informations- und Kommunikationstechnologie, ein. schließt Sprache gesprochene Sprachen sowie Gebärdensprachen und andere nicht gesprochene Sprachen ein bedeutet universelles Design ein Design von Produkten, Umfeldern, Programmen und Dienstleistungen in der Weise, dass sie von allen Menschen. ohne eine Anpassung oder spezielles Design genutzt werden können

18 18 Artikel 4 Allgemeine Verpflichtungen Die Vertragsstaaten verpflichten sich i). die Schulung von Fachkräften und anderen mit Menschen mit Behinderungen arbeitendem Personal auf dem Gebiet der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte zu fördern, damit die aufgrund dieser Rechte garantierten Hilfen und Dienste besser geleistet werden können. Artikel 9 Zugänglichkeit Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen (.) gleichberechtigten Zugang zu gewährleisten, einschließlich der Feststellung und Beseitigung von Zugangshindernissen und Barrieren b) Informations-, Kommunikations- und andere Dienste einschl. elektronischer Dienste und Notdienste.

19 19 Artikel 4 Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft Die Vertragsstaaten gewährleisten, dass a) Menschen mit Behinderung gleichberechtigt die Möglichkeit haben ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben; b) Menschen mit Behinderungen Zugang zu gemeindenahen Unterstützungsdiensten zu Hause und in Einrichtungen ( ) haben.

20 20 Artikel 21 Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen zur Ausübung freier Meinungsäußerung und freiheit, Beschaffung, Empfang und Weitergabe von Informationen und Gedankengut durch die von den Menschen mit Behinderung gewählte Formen der Kommunikation, indem sie b) im Umgang mit Behörden die Verwendung von Gebärdensprachen, Brailleschrift, ergänzenden oder alternativen Kommunikationsformen und allen sonstigen selbst gewählten Mitteln, Formen und Formaten der Kommunikation durch Menschen mit Behinderung akzeptieren und erleichtern;

21 21 Artikel 24 - Bildung Die Vertragsstaaten gewährleisten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen Die Vertragsstaaten ermöglichen Menschen mit Behinderung lebenspraktische Fertigkeiten und soziale Kompetenzen zu erwerben, um ihre volle und gleichberechtigte Teilhabe an der Bildung und als Mitglieder der Gemeinschaft zu erleichtern, u.a. mit folgenden Maßnahmen: a) Erleichterung des Erlernens von Brailleschrift, alternativer Schrift, ergänzenden und alternativen Formen Mitteln und Formaten der Kommunikation,. b) Erleichtern des Erlernens der Gebärdensprache und der Förderung der sprachlichen Identität der Gehörlosen; c) Vermittlung der Bildung in den Sprachen und Kommunikationsformen sowie mit den Mitteln, die für jeden einzelnen am besten geeignet sind

22 22 BRK und UK im Zeichen von Dezentralisierung und Sozialraumorientierung wo sind die Hindernisse, die Barrieren,.? unvorbereitetes Umfeld?, wo sind die Herausforderungen? Sprachraum erschließung?,. wo sind die Chancen? Know-How Transfer in die Gemeinden?,. Wie kann es gelingen? Nur eine Frage personeller Ressourcen?,.

23 23 Vielen Dank für Ihr aufmerksames Zuhören!

24 24 Zwischentitel

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