Thüringer THÜRINGER Landtag LANDTAG - 4. Wahlperiode Drucksache 4/ Wahlperiode
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- Daniela Kneller
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1 Thüringer THÜRINGER Landtag LANDTAG - 4. Wahlperiode Drucksache 4/ Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Gentzel (SPD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Arbeit Vergabe öffentlicher Aufträge an Anwaltskanzleien Die Kleine Anfrage 713 vom 31. Januar 2006 hat folgenden Wortlaut: Die Verwaltung ist ein wichtiger Auftraggeber Wirtschaft. Im Rahmen Vergabe öffentlicher Aufträge ist eine sich an den einschlägigen rechtlichen Vorschriften orientierende Vergabepraxis unabdingbar. Ich frage die Landesregierung: 1. An welche Anwaltskanzleien wurden von den obersten Thüringer Landesbehörden und von den ihnen n n seit dem 1. September 1991 Aufträge vergeben (bitte einzeln und nach Ministerien getrennt darstellen)? 2. Welcher Art waren die Aufträge und wie hoch war jeweilige Auftragswert (bitte den einzelnen Aufträgen zugeordnet darstellen)? 3. Wurden alle Aufträge vor ihrer Vergabe ausgeschrieben? 4. Wenn nein; in welchen Fällen wurde aus welchem Grund von einer Ausschreibung abgesehen? Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit hat die Kleine Anfrage namens Landesregierung mit Schreiben vom 19. April 2006 wie folgt beantwortet: Zu 1. und 2.: Eine Statistik über vergebene Aufträge an Anwaltskanzleien wird nicht geführt. Mit Rücksicht auf die in Thüringen stattfindende dezentrale Beschaffung erfolgte die nachfolgende Zusammenstellung auf Grundlage einzelnen Zuarbeiten Ministerien, die wieum ihren jeweils n Bereich eingebunden haben. Von Zusammenstellung sind gerichtliche Bestellungen von Anwälten (z. B. Bestellung eines Rechtsanwalts als Pfleger in Betreuungssachen) nicht erfasst, da gerichtliche Bestellungen nicht mit einer Auftragserteilung vergleichbar sind. Prozessvertretungen sind aus den nachgenannten Gründen ebenfalls nicht erfasst. Unabhängig von den Ausführungen zu den Fragen 3 und 4 sind Ausschreibungsverfahren hier deshalb nicht möglich, da die Anwälte teilweise bei dem jeweiligen Gericht zugelassen sein müssen, die Gerichte bereits zu Verfahrensbeginn Äußerungsfristen setzen, in en Rahmen kein Vergabeverfahren stattfinden kann, und die Vergütung sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (früher Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung - BRAGO -) und damit nach dem Gegenstandswert richtet und nicht im Ausschreibungswettbewerb ermittelt wird. Die einzelnen Aufträge wurden u. a. unter Zuhilfenahme Haushaltsüberwachungslisten ermittelt. Diese sind jedoch nur sechs Jahre aufzubewahren. Im Übrigen erschwerten Umstrukturierungen Landesregierung und Ministerien sowie die Mitarbeiterfluktuation die Ermittlung Aufträge, so dass im Einver- Druck: Thüringer Landtag, 9. Mai
2 Drucksache 4/1883 Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode nehmen mit Herrn MdL Gentzel Berichtszeitraum auf die Jahre 2000 bis 2005 beschränkt wurde. Da die Vorgänge einzeln zu sichten waren, kann dennoch keine Garantie über die Vollständigkeit Tabelle abgegeben werden. In nachfolgenden Tabelle sind insoweit getrennt nach Ministerien und jeweils n Bereichen die einzeln vergebenen Aufträge an Anwaltskanzleien einschließlich Art des Auftrags und Auftragswert genannt. Das Justizministerium und das Ministerium für Bau und Verkehr wurden in Tabelle nicht aufgeführt, weil außer Prozessvertretungen und gerichtliche Bestellungen keine sonstigen Aufträge festgestellt wurden. Auftragnehmer Auftrag- Jahr, in Art des Auftrags Auftragswert = Bemerkungen (Anwaltskanzlei) geber dem Auftrag erteilt (Gutachten, Projektbegleitung, sonstige Dienstleistung Honorarforung, Gesamtvergütung (vgl. (z. B. Ausschreibung ja/nein) wurde außer Prozessvertretung 3 Vergabeverordnungrichtliche und ge- Bestellungen) RA Lutz Lehmann, Halle/Saale TSK 2000/ 2001 Beratungstätigkeit ,62 DM Keine Ausschrei- RA Dr. Karl Heinz Gasser RAe Schweinoch, Tacke & Roas, München RA Dr. Peter Frisch, Bonn RAe Dölein & Dresden TIM 2000 Sonstige Dienstleistung (Untersuchung des Landesamtes für Verfassungsschutz) TIM 2001 Projektbegleitung TIM 2001 Sonstige Dienstleistung TIM 2003 Projektbegleitung Arcon RAe, TIM 2004 Projektbegleitung ,84 ( DM) ,65 (26.471,47 DM) ,29 (54.523,24 DM) 9.415, ,60 bung RAe Stute TKM 2001 Schulungsvertrag Notar Walther TKM 2004 Grundstücks- Metzger übertragungs- Konflikt- und Krisenmanagement Regina Lena Vogt Meissner, Bolte & Partner GbR vertrag TKM 2004 Kriseninterventionsmaßnahme/Begleitung des Lehrerteams TKM, 2004 Sonstige Dienstleistung 8.700,00 DM Keine Ausschreibung 1.863,60 261, ,80 2
3 Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Drucksache 4/1883 Engel & Weihrauch, Patent- und Rechsanwälte 2004 Sonstige Dienstleistung Bergerhoff RAe 2002 Sonstige Dienstleistung Bergerhoff RAe 2003 Sonstige Dienstleistung Bergerhoff RAe 2004 Sonstige Dienstleistung Bergerhoff RAe 2005 Sonstige Dienstleistung Anwaltskanzlei Zuck & Quaas, Stuttgart 1999 Projektbegleitung Pflegesatzverfahren + Budgetierung 1.354,00 658,92 717, ,66 812, ,47 Ausschreibung erfolgt RAe Ulsenheimer & Friedrich, München RA Andreas Teubner, Jena 2003 Projektbegleitung Risk- Management) 2005 Projektbegleitung Risk- Management + sonstige Dienstleistung 2.064,30 Keine Ausschreibung 4.640,00 RA-Kanzlei Dr. Bette, Dr. Brink, Gölz und RA-Kanzlei Dr. Bette, Dr. Brink, Gölz und RA B. Hagelgans, Schauenburg/Elmshagen TFM 2000 Gutachten ,43 brutto TFM 2000 Gutachten Honorarforung im Jahr 2000 insgesamt ,05 TFM 2001 Gutachten ,39 brutto ,58 brutto TFM 2001 Projektbegleitung (optional) ,35 brutto TFM 2001 Gutachten Honorarforung im Jahr 2001 insgesamt ,35 TFM 2001 Gutachten Honorarforung im Jahr 2001 insgesamt 2.633,36 Angebotseinholung erfolgt Keine Ausschreibung, Rahmenvertrag Keine Ausschreibung Keine Ausschreibung Keine Ausschreibung, Rahmenvertrag Keine Ausschreibung 3
4 Drucksache 4/1883 Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Loh von Hülsen Michael RAe, Berlin TFM 2002 Projektbegleitung TFM 2002 Projektbegleitung TIM (Übergang Zuständigkeit auf TFM) TIM; (Übergang Zuständigkeit auf TFM) TIM (Übergang Zuständigkeit auf TFM) 2003 Projektbegleitung 2004 Projektbegleitung brutto Keine Ausschreibung brutto Keine Ausschreibung netto Ausschreibung erfolgt netto Keine Ausschreibung 2004 Gutachten netto Keine Ausschreibung TFM 2005 Gutachten Keine Ausschreibung TFM 2005 Projektbegleitung TFM, 2004 Sonstige Dienstleistung netto Keine Ausschreibung 316, Gutachten 1.624, Gutachten 1.000,00 Partner TFM, 2004 Sonstige Dienstleistung 2004 Projektbegleitung 326,25 Keine Ausschreibung 1.384,84 4
5 Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Drucksache 4/1883 ARCON RAe, Dr. Weihrauch, Suhl Dr. Weihrauch, Suhl Kanzlei Leitenstorfer & RAe Gaetz u. a., Berlin RAe Brandi, Dröge, Piltz, Heuer & Gronemeyer, Weimar 2004 Projektbegleitung 2005 Sonstige Dienstleistung 2005 Sonstige Dienstleistung 1.203,96 290,00 300, Gutachten 1.037,97 TMWTA, 2005 Gutachten 2005 Gutachten Für beide Auf- TMSFG, träge 1.687, Gutachten 9.309,35 DM TMLNU 2000 Gutachten DM TMLNU 2000 Projektbegleitung und Gutachten DM Keine Ausschreibung RAe Gaetz u. a., Berlin TMLNU 2000 Sonstige Dienstleistung ,98 DM Keine Ausschreibung RA Dr. jur. Horst Glatzel, Bonn RAe Norton, Rose, Vieregge, Köln TMLNU 2001 Gutachten DM Keine Ausschreibung TMLNU 2001 Gutachten ,29 DM Keine Ausschreibung Patentanwalt Manfred Weidelt, Gera Patentanwalt Manfred Weidelt, Gera TMLNU 2001 Sonstige Dienstleistung TMLNU 2001 Sonstige Dienstleistung 87 DM Keine Ausschreibung 87 DM RAe Norton, Rose, Vieregge, Köln TMLNU 2002 Gutachten ,22 Keine Ausschreibung 5
6 Drucksache 4/1883 Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode RAe Wilmer, Cutler & Pickering, Quack, Berlin RAe Wilmer, Cutler & Pickering, Quack, Berlin RAe Loschel u. a., Köln RAe Leese, Hildebrandt und Esser, RA Stephan Rittler, Gera RAe Köchling & Krahnefeld, Hamburg TMLNU 2002 Gutachten ,12 Keine Ausschreibung TMLNU 2003 Gutachten ,60 Keine Ausschreibung TMLNU 2003 Sonstige Dienstleistunschreibung 510,40 Keine Aus- TMLNU 2004 Gutachten 1.083,38 TMLNU, TMLNU, 2001 Projektbegleitung und sonstige Dienstleistung 2005 Projektbegleitung und sonstige Dienstleistung RA Köchling fungierte als sachverständiger Verwaltungshelfer gem. 13 Abs. 1 Satz 4 9. Bim SchV) 1.714,12 DM Keine Ausschreibung, Honorarzahlung erfolgte durch den Antragsteller (hier: Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla- ZASO-), nicht durch das Land) * Dieser Auftrag wurde im Rahmen Beantwortung Kleinen Anfrage Nr (3. LP) des Abgeordneten Höhn (SPD) o im Rahmen aner Berichtspflichten Landesregierung gegenüber dem Landtag - in Folge eines Organisationsfehlers - nicht erfasst! Zu 3. und 4.: Es wurden nicht alle Aufträge ausgeschrieben. Dies beruht darauf, dass es sich bei Aufträgen an Anwaltskanzleien in Regel um so genannte nachrangige Dienstleistungen im Sinne des Anhangs II, Teil B, Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (ABI. EU Nr. L 134 S. 114) handelt. Soweit Auftragswert bzw. die Gesamtvergütung den Schwellenwert von Euro erreicht (vgl. 100 Abs. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB - i.v.m. 2 Vergabeverordnung) findet nach 5 Vergabeverordnung die Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) Anwendung. Gemäß 2 Abs. 1 Satz 2 VOF gelten für nachrangige Dienstleistungen nur 8 Abs. 2 und 17 VOF, wonach bei Beschreibung Aufgabenstellung die technischen Anforungen unter Bezugnahme auf europäische Spezifikationen festzulegen sind und über den vergebenen Auftrag eine Mitteilung an das Amt für amtliche Veröffentlichungen Europäischen Gemeinschaften zu übermitteln ist. 5 VOF findet damit keine Anwendung. Danach sind freiberufliche Leistungen im Verhandlungsverfahren mit vorheriger Vergabebekanntmachung zu vergeben. Für Aufträge, die den genannten Schwellenwert nicht erreichen, findet die Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen und die Verdingungsordnung für Leistungen - Teil A - (VOL/A) keine Anwendung (vgl. 5 Vergabeverordnung in Verbindung mit 2 Abs. 2 VOF und 1, 2. Spiegelstrich, VOL/A). Die Bestimmungen 6
7 Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Drucksache 4/1883 Haushaltsordnungen bleiben unberührt. Bei freiberuflichen Leistungen wird in Regel die Natur des Geschäfts eine Ausnahme vom Grundsatz öffentlichen Ausschreibung im Sinne von 55 Abs. 1 Thüringer Landeshaushaltsordnung bzw. 31 Abs. 1 Satz 1 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung rechtfertigen, so dass freihändige Vergaben vergaberechtlich möglich sind. Reinholz Minister 7
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