Methoden der Lehrveranstaltung... Zivilprozessrecht. Realisierung und Durchsetzung materiellrechtlicher Ansprüche

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1 Methoden der Lehrveranstaltung... Zivilprozessrecht Prof. Dr. Helmut Rüßmann Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Rechtsphilosophie Richter am Saarländischen Oberlandesgericht a.d. Im Hörsaal Vorlesung mit systematischer Einführung Im World Wide Web Material zur Vorlesung für die Vor- und Nacharbeit Folien Inhaltliche Erläuterungen Literaturhinweise Realisierung und Durchsetzung materiellrechtlicher Ansprüche Zwangsweise Durchsetzung materiellrechtlicher Ansprüche Selbsthilfeverbot Gewaltmonopol des Staates Justizgewährungsanspruch Erkenntnisverfahren Erreichen des Rechtsschutzziels ohne Vollstreckung Einleitung des s ohne Erkenntnisverfahren Recht haben Recht bekommen Materielles Recht Recht haben Materielles Recht Hat der Professor einen Honoraranspruch, und gegen wen richtet der Anspruch sich? Recht bekommen Erkenntnisverfahren Geld bekommen Rechtsdurchsetzung

2 Materielles Recht Helsinki Moskau Minsk Hat der Professor einen Honoraranspruch, und gegen wen richtet der Anspruch sich? New York Bonn Saarbrücken Vertrag und Stellvertretung Grundregel Verpflichtung und Berechtigung des Handelnden aus rechtsgeschäftlichen Erklärungen Ausnahme Verpflichtung und Berechtigung eines Dritten durch Stellvertretung Auftreten des Handelnden im Namen eines anderen (Offenkundigkeitsprinzip) Vertretungsmacht des Handelnden kraft Gesetzes kraft Rechtsgeschäfts (Vollmacht) kraft Organstellung Welches materielle (Zivil-)Recht? Finnisches Recht Deutsches Recht Weltrecht für grenzüberschreitende Vertragsbeziehungen Einheitsrecht UN-Kaufrecht (CISG) Richtlinienrecht der EU Kollisionsrecht (IPR) des Landes, dessen Gerichte mit der Angelegenheit befasst werden Kollisionsrecht Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch Allgemeine Vorschriften Recht der natürlichen Person Familienrecht Erbrecht Schuldrecht Sachenrecht Vertretungsrecht Vertragsschluss (Möglichkeit und Wirkung der Stellvertretung) Vollmacht (Voraussetzung der wirksamen Stellvertretung) Einschlägige Vorschriften Artikel 31 Abs. 1 EGBGB Das Zustandekommen und die Wirksamkeit des Vertrages oder einer seiner Bestimmungen beurteilen sich nach dem Recht, das anzuwenden wäre, wenn der Vertrag oder die Bestimmung wirksam wäre. Artikel 37 Abs. 1 Nr. 3 EGBGB Die Vorschriften dieses Abschnitts sind nicht anzuwenden auf die Frage, ob ein Vertreter die Person, für deren Rechnung er zu handeln vorgibt, Dritten gegenüber verpflichten kann, oder ob das Organ einer Gesellschaft, eines Vereins oder einer juristischen Person diese Gesellschaft, diesen Verein oder diese juristische Person gegenüber Dritten verpflichten kann;

3 Materielles Recht und Prozessrecht Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei! Formelles Recht Wie bringt man ein Verfahren in Gang? Unter welchen Voraussetzungen nimmt sich das Gericht eines Streits in der Sache an? Welchen Sachverhalt legt das Gericht seiner Entscheidung zugrunde? Stoffsammlung und Informationslast Beweisverfahren Beweislast Kostenrisikoanalyse Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung Wie bringt man ein in Gang? Welche Vollstreckungsorgane und -möglichkeiten gibt es? Unter welchen Voraussetzungen nimmt das Vollstreckungsorgan ein Vollstreckungsgesuch an und vollstreckt? Welche Aussichten hat ein Vollstreckungsversuch beim Schuldner? Titel Klausel Zustellung Urteil Prozessvergleich Kostenfestsetzungsbeschluss Unterhaltsbeschluss Vollstreckungsbescheid Schiedsspruch Vollstreckbare Urkunde Anwaltsvergleich Vollstreckungsorgane Arten der Zwangsvollstreckung Gerichtsvollzieher Prozessgericht Grundbuchamt Vollstreckungsgericht Einsatz körperlicher Kraft Prüfungsnotwendigkeiten durch das erkennende Gericht Eintragungen in das Grundbuch Alle anderen Vollstreckungsmaßnahmen Abgabe einer Willenserklärung Unterlassung von Handlungen Vornahme von Handlungen Vertretbare Handlung Unvertretbare Handlung Herausgabe einer Sache Unbewegliche Sache Bewegliche Sache Zahlung eines Geldbetrages Zugriff auf Vermögenswerte des Schuldners

4 Vermögenswerte des Schuldners Sachen Bewegliche Sachen Unbewegliche Sachen Rechte Geldforderungen Herausgabeansprüche Sonstige Rechte Miteigentum Gesamthandsbeteiligungen Mitgliedschaftsrechte Anspruch gegen den Vollstreckung in Deutschland Verbot der Selbsthilfe Gewaltmonopol des Staates Vollstreckungsberechtigung für die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche Titel, Klausel, Zustellung Verschaffung eines Vollstreckungstitels Vollstreckungsbescheid im Mahnverfahren Vollstreckbares Urteil im Klageverfahren Anspruch gegen Mandanten in Helsinki Vollstreckung im Ausland Vollstreckung in Deutschland Vollstreckungsberechtigung für die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche Titel, Klausel, Zustellung Verschaffung eines Vollstreckungstitels Vollstreckungsbescheid im Mahnverfahren Vollstreckbares Urteil im Klageverfahren Deutsche Gerichtsbarkeit über Ausländer Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte Literatur für Studenten Lüke, Zivilprozessrecht, 8. Aufl Musielak, Grundkurs ZPO, 7. Aufl Grunsky, Zivilprozessrecht, 11. Aufl Jauernig, Zivilprozessrecht, 28. Aufl Paulus, Zivilprozessrecht, 3. Aufl Schilken, Zivilprozessrecht, 4. Aufl Thomas/Putzo, Zivilprozesordnung, 26. Aufl Lernen an Fällen Rechtsgrundlagen national Schumann, Die ZPO-Klausur, 2. Aufl Gerhardt, Zivilprozeßrecht, Fälle und Lösungen nach höchstrichterlichen Entscheidungen, 6. Aufl Baumgärtel/Laumen/Prütting, Der Zivilprozeßrechtsfall, 8. Aufl Schreiber, Übungen im Zivilprozeßrecht, 2. Aufl Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Europäische Menschenrechtskonvention Gerichtsverfassungsgesetz Zivilprozessordnung Gesetz über Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung Rechtspflegergesetz Bundesrechtsanwaltsordnung Gerichtskostengesetz Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

5 Supranationales Recht Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil und Handelssachen Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 des Rates vom über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- und Handelssachen in den Mitgliedstaaten Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 des Rates vom über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- und Handelssachen

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