Band 102,3 LOHN. Jahresband

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Transkript:

Band 102,3 LOHN Jahresband erstellt von Verena Peer und Karoline Ribak am 22.12.2016

Einleitung IGEL Software GmbH Die vollständige oder auszugsweise Wiedergabe des Inhalts des Dokuments bedarf der schriftlichen Zustimmung der Firma IGEL Software GmbH. IGEL Software GmbH behält sich das Recht vor, Änderungen dieses Dokuments ohne Vorankündigung vorzunehmen. Das vorliegende Release Note 102,3 stellt eine Übersicht über die Änderungen dar. Es soll Ihnen die Handhabung unseres Programms erleichtern und mit gezielten Hinweisen ein hilfreicher Ratgeber sein. Für die erfolgreiche Anwendung werden allerdings die Kenntnisse des IGEL BASISPRODUKTS vorausgesetzt. Zur Info: Das Igel Faxdeckblatt Support finden Sie im Explorer - Igelverzeichnis im Ordner Dokus Nach dem Einspielen des Updates ist der Menüpunkt 9902 Berechtigungen generieren zu starten. Diese Dokumentation ist eine Benutzerdokumentation laut ISO 9127 (User documentation and cover information for consumer software packages) www.igel.at Seite 2 von 35

Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 5 1.1. Hinweis zur neuen Logik zum BV-Beginn bei einem Wiedereintritt innerhalb von 12 Monaten:... 5 1.2. Altersteilzeit... 5 1.3. Nettolohnausweis, 333... 5 1.4. Nettoabrechnung, 320... 5 1.5. Ländercodes für KK, 674... 5 1.6. Hinweis zur Berechnung von SV-Beiträgen von pauschalierten geringfügig Beschäftigten mit Beschäftigungszeiten kürzer als ein Monat:... 6 1.7. Weitere neue Systemlohnarten... 6 1.8. Neue Beschäftigungsarten, 630... 6 1.8.1. Beschäftigungsarten für geringfügig beschäftigte DN mit einer kürzer als ein Monat vereinbarten Beschäftigung:... 7 1.8.2. Beschäftigungsarten für freie geringfügig beschäftigte DN mit einer, kürzer als ein Monat vereinbarten Beschäftigung:... 8 1.8.3. Definition einer kürzer als ein Monat vereinbarten Beschäftigung:... 8 1.8.3.1. Beginn und Ende der Beschäftigung liegen im selben Kalendermonat:... 8 1.8.3.2. Beginn und Ende der Beschäftigung liegen NICHT im selben Kalendermonat:... 8 1.8.4. Beschäftigungsart für einen Arbeiter-Lehrling... 9 1.9. Versichertenmeldung, 800... 9 1.10. Mindestangabenmeldung, 802 + 803:... 10 1.11. Arbeitsstätten mit veralteter Adresse, 117... 11 1.12. Dienstnehmerstamm, 210... 12 1.12.1. Monatswechsel, 330... 13 1.12.2. Beitragsnachweisung, 517... 13 1.13. Veränderliche SV-Jahreswerte... 14 2. Jahreswechsel durchführen... 15 2.1. Menüpunkt 799 starten, 799... 15 2.2. Nettoabrechnung m. Monatswechsel starten, 330... 16 2.3. Hausbesorger Fixlohnarten... 17 2.4. Buchungsbeleg, 501... 18 2.4.1. Hinweis für Kanzleiklienten mit abgerechneten DN... 19 3. Arbeiten zum Jahreswechsel... 20 3.1. Versicherungspflicht geringfügig Beschäftigter, 322... 20 3.2. Jahresbuchungsbeleg, 701... 21 3.3. Dienstgeberabgabeerklärung, 723... 21 3.4. Kommunalsteuererklärung in Papierform, 721... 21 3.5. Kommunalsteuererklärung für FinanzOnline, 732... 22 3.5.1. Übernahme Kommunalsteuerdaten, 730... 22 3.5.2. Kommunalsteuerdaten für KommSt1, 732... 22 3.5.3. Dateiausgabe der KommSt 1 für Finanz-Online, 733... 23 www.igel.at Seite 3 von 35

4. Übermittlung der Lohnzettel und BGN... 24 4.1. Checklisten... 24 4.2. Finanzamt Checkliste, 3591... 24 4.3. SV-Nummer Checkliste, 3593... 24 4.4. Ein- und Austrittsdatum Checkliste, 3595... 24 4.5. arbeitsrechtliches Eintrittsdatum Checkliste, 3599... 25 4.6. Freie Überstunden Checkliste, 3597... 25 4.7. Kanzlei DVR-Nummer, 110... 25 4.8. L 16 und BGN (ab 2003)... 26 4.9. Übersteuerung der L16 - Eintrittsdaten... 26 4.9.1. Übernahme der Eintrittsdaten, 3550... 26 4.9.2. Eintrittsdaten für den Lohnzettel, 3552... 27 4.10. Dateiausgabe von L16 und BGN ab 2003, 3553... 28 5. Kontrolllisten... 31 5.1. Dateiausgabe für L 16 und BGN für Sammelklient, 5353... 31 5.2. Archiv der Lohnzettel... 31 5.2.1. Archiv der Lohnzettel pro DN (ab 2003), 3554... 32 5.2.2. Archiv der Lohnzettel pro Klient (ab 2003), 3556... 33 5.2.3. Archivausgabe der L16 und BGN (ab 2003)... 34 5.2.4. Hinweise... 35 www.igel.at Seite 4 von 35

1. Allgemeines 1.1. Hinweis zur neuen Logik zum BV-Beginn bei einem Wiedereintritt innerhalb von 12 Monaten: Laut BMASK ist bei einem Wiedereintritt (mit System der Abfertigung ALT) innerhalb von 12 Monaten nach dem Austritt, das 1.Monat beitragsfrei. Diese Ausnahme von der neuen Logik ist noch nicht im IGEL implementiert. IGEL wird in diesem Fall das Eintrittsdatum als BV-Beginn vorschlagen. Bitte korrigieren Sie das entweder gleich bei der Anlage mittels Datumskorrektur in dem Popup-Fenster des BV-Eintritts, oder wie gewohnt nach fertiger Anlage über das Blockmenü BMVG. 1.2. Altersteilzeit Die beiden Lohnarten 42 DN-Anteil SV laufend und 43 DN-Anteil SZ sind ab 2017 unabhängig von der Parametereinstellung im Menüpunkt 598 wieder lohnabgabenpflichtig. 1.3. Nettolohnausweis, 333 Der Nettolohnausweis im Format A5 wurde dahingehend an das Format A4 angepasst, dass Aufrollungen aus vergangenen Jahren (ab 2015) am aktuellen Lohnausweis angedruckt werden. 1.4. Nettoabrechnung, 320 Da ab dem Jahr 2017 geleistete Kirchenbeiträge von der empfangenden Einrichtung dem Finanzamt elektronisch gemeldet werden müssen (analog zum Lohnzettel), und dann automatisch bei der Veranlagung berücksichtigt werden, kann die Lohnart 89 (= Kirchensteuer für 77/3) bei der Aufrollung nach 77/3 nicht mehr berücksichtigt werden. Daher wurde die Lohnart 89 im Jahr 2017 gelöscht. 1.5. Ländercodes für KK, 674 Die Daten in der Maske 674 Ländercodes wurden mit den Daten vom Hauptverband aktualisiert www.igel.at Seite 5 von 35

1.6. Hinweis zur Berechnung von SV-Beiträgen von pauschalierten geringfügig Beschäftigten mit Beschäftigungszeiten kürzer als ein Monat: Bei Beschäftigungsarten der Geringfügig Beschäftigen mit einer Beschäftigungsdauer von kürzer als einem Monat mit Pauschale ist zu beachten, dass die pauschalierte Dienstgeberabgabe (N64) ohne Höchstbemessungsgrundlage zu berechnen ist, hingegen bei der Unfallversicherungsbeitrag (N73) die (tägliche) Höchstbeitragsgrundlage zu berücksichtigen ist. Daher wird neben der Lohnart 913 (= Beitragsgrundlage der pauschalierten DGA) auch die neue Systemlohnart 6179 (= Beitragsgrundlage für die Unfallversicherung) am Lohnkonto ausgewiesen. Zum Nachrechnen der Lohnarten 951 und 953 muss der entsprechende Prozentsatz (Pauschale bzw. Unfallversicherung) auf die jeweilige Beitragsgrundlage (Lohnart 913 bzw. 6179) angewendet und die Ergebnisse anschließend addiert werden. 1.7. Weitere neue Systemlohnarten Für die Berücksichtigung von Bonus-Pensionisten ab 01.01.2017 wurden die beiden Lohnarten 6184 PV - 11,4 % lfd. sowie 6185 PV-11,4 % SZ implementiert. 1.8. Neue Beschäftigungsarten, 630 Folgende Beschäftigungsarten des Jahres 2017 wurden bereits jetzt (2016) angelegt, damit sie bei Dienstnehmern die ab 01.01.2017 eintreten und vor Arbeitsantritt angemeldet werden müssen, hinterlegt werden können, ohne dass der Jahreswechsel beim Klienten durchgeführt werden muss. www.igel.at Seite 6 von 35

1.8.1. Beschäftigungsarten für geringfügig beschäftigte DN mit einer kürzer als ein Monat vereinbarten Beschäftigung: www.igel.at Seite 7 von 35

1.8.2. Beschäftigungsarten für freie geringfügig beschäftigte DN mit einer, kürzer als ein Monat vereinbarten Beschäftigung: 1.8.3. Definition einer kürzer als ein Monat vereinbarten Beschäftigung: 1.8.3.1. Beginn und Ende der Beschäftigung liegen im selben Kalendermonat: Liegen Beginn und Ende der Beschäftigung im selben Kalendermonat, so handelt es sich nur dann NICHT um eine kürzer als ein Monat vereinbarte Beschäftigung, wenn Beginn und Ende der Beschäftigung mit dem Beginn und Ende des Kalendermonats zusammenfallen. Beispiel: 01.Jänner bis 31.Jänner => KEINE kürzer als ein Monat vereinbarte Beschäftigung 02.Jänner bis 31.Jänner => kürzer als ein Monat vereinbarte Beschäftigung 01.Jänner bis 30.Jänner => kürzer als ein Monat vereinbarte Beschäftigung 1.8.3.2. Beginn und Ende der Beschäftigung liegen NICHT im selben Kalendermonat: Liegen Beginn und Ende der Beschäftigung nicht im selben Kalendermonat, so handelt es sich nur dann um eine kürzer als ein Monat vereinbarte Beschäftigung, wenn die Beschäftigung mindestens zwei Tage früher als am Kalendertag des Beschäftigungsbeginns im Folgemonat endet. Weiters liegt keine kürzer als ein Monat vereinbarte Beschäftigung vor, wenn es den Tag des Beschäftigungsbeginns im Folgemonat nicht gibt, und die Beschäftigung bis zum Ende des Folgemonats besteht. Beispiel: 15.Jänner bis 15.Februar 15.Jänner bis 14.Februar 15.Jänner bis 13.Februar 30.Jänner bis 28.Februar (kein Schaltjahr) 30.Jänner bis 27.Februar (kein Schaltjahr) KEINE kürzer als ein Monat vereinbarte Beschäftigung KEINE kürzer als ein Monat vereinbarte Beschäftigung kürzer als ein Monat vereinbarte Beschäftigung KEINE kürzer als ein Monat vereinbarte Beschäftigung kürzer als ein Monat vereinbarte Beschäftigung Die Zeit einer Urlaubsersatzleistung spielt für die Beurteilung der Beschäftigungsdauer keine Rolle (es zählt die arbeitsrechtliche Dauer der Beschäftigung). www.igel.at Seite 8 von 35

1.8.4. Beschäftigungsart für einen Arbeiter-Lehrling Beschäftigungsart für einen Arbeiter-Lehrling mit einem Lehrbeginn ab 01.01.2016, der ab 01.01.2017 unter den Geltungsbereich des Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetzes 1957 (= BSchEG 1957) fällt: Der Wegfall der Befreiung vom BSchEG 1957 für Lehrlinge per 01.01.2017 gilt für neue UND bestehende Lehrverhältnisse. Beschäftigungsarten für Arbeiter-Lehrlinge mit einem Lehrbeginn bis 31.12.2015, die ab 01.01.2017 unter den Geltungsbereich des Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetzes 1957 (= BSchEG 1957) fallen: 1.9. Versichertenmeldung, 800 Bei der Anmeldung und der Abmeldung in der Maske 800 wurden die Felder Kennz., ob Monats- oder Zeitlohn und Anzahl der Tage bei Zeitlohn hinzugefügt. Zeitlohn wird angenommen, wenn bei einem Dienstnehmer beim Kennzeichen Kurzf. Besch. der Wert J hinterlegt ist, oder die Beschäftigungsart eines geringfügig beschäftigten Dienstnehmers mit unter einem Monat vereinbarter Beschäftigung hinterlegt ist, ansonsten wird immer Monatslohn angenommen. Liegt ein Zeitlohn vor, dann wird das Feld Anzahl der Tage bei Zeitlohn mit der Anzahl der SV-Tage befüllt. Das Betragsfeld wird vorrangig mit der Summe der hinterlegten lfd. SV-pflichtigen Fixbezüge befüllt. Sind bei einem Dienstnehmer keine Fixbezüge vorhanden, wird entweder die Lohnart 945 oder die Summe der lfd. SV-pflichtigen Bezüge aus der Bruttoerfassung verwendet. Werden die Bezüge aus der Bruttoerfassung herangezogen, wird bei weniger als 30 SV-Tagen die Summe auf 30 Tage hochgerechnet, solange das Kennzeichen Kurzf. Besch. im DN-Stamm nicht den Wert J enthält. Zusätzliche Information zur Satzart 05 Meldungen fallweise Beschäftigter: Sind BV-Beiträge zu entrichten, ist im Feld BVAB (Betrieblicher Vorsorgebeitrag AB) der erste Tag der fallweisen Beschäftigung anzugeben. Diese Festlegung gilt auch für alle nachfolgenden Tage der fallweisen Beschäftigung im Monat. Zusätzliche Information zur Satzart 15 Storno Meldung fallweise Beschäftigter: Insbesondere bei Änderungen der BV-Pflicht sind alle Beschäftigungstage zu stornieren und eine Neumeldung mittels Satzart 05 Meldung fallweise Beschäftigter durchzuführen. www.igel.at Seite 9 von 35

1.10. Mindestangabenmeldung, 802 + 803: Bei einer Mindestangabe - Anmeldung für eine fallweise beschäftigte Person ist ab jetzt für jeden einzelnen Beschäftigungstag eine eigene Mindestangabe - Anmeldung zu erstellen und an ELDA zu schicken. www.igel.at Seite 10 von 35

1.11. Arbeitsstätten mit veralteter Adresse, 117 Ein neuer Menüpunkt zur Überprüfung von veralteten (aufgrund der Daten der Statistik Austria) Arbeitsstättenadressen wurde implementiert (dies sind die Adressen, die in der Maske 116 rot dargestellt werden). In der erstellen Liste kann anhand der letzten beiden Spalten P (Postleitzahl bzw. Ort) und S (Straße) erkannt werden, welche Adressteile veraltet sind. In den Masken 3/9750 Orte der österr. Gemeinden sowie Maske 9752 Straßen der österr. Gemeinden sind sowohl die aktuellen sowie die veralteten Daten hinterlegt, wobei die nicht mehr gültigen Daten rot unterlegt sind. Beispiel: www.igel.at Seite 11 von 35

1.12. Dienstnehmerstamm, 210 Bonus-Pensionist/innen Halbierung des Pensionsbeitrages ab 1. 1. 2017 Betreffend der geplanten Halbierung des Pensionsbeitrages wurde für Personen, die trotz Anspruchs auf Ihre Alterspension während des sogenannten Bonuszeitraums (derzeit bei Frauen zwischen 60 Jahren und 63 Jahren und Männer zwischen 65 Jahren und 68 Jahren) dies nicht in Anspruch nehmen und ihr Beschäftigungsverhältnis aufrecht halten, in der Maske 210 Dienstnehmerstamm auf der 2. Seite ein neues Kennzeichen geschaffen. Wird dieses Kennzeichen bei einem Dienstnehmer im Bonuszeitraum auf J gesetzt, werden bei der Nettoabrechnung die Lohnarten 6184 PV - 11,4 % lfd. für den laufenden Bezug sowie 6185 PV-11,4 % SZ für die Sonderzahlung auf dem Lohnkonto ausgewiesen. Stimmt das Geburtsdatum nicht mit dem benötigten Zeitraum überein, d. h. hat der Dienstnehmer das nötige Alter noch nicht erreicht (oder bereits überschritten), lässt die Maske 210 die Umstellung von N auf J nicht zu. ACHTUNG: Das Kennzeichen wird für den aktuellen Monat gesetzt. Das bedeutet, dass nur im aktuellen Monat die Änderung des Kennzeichens über die Maske 210 erfolgen kann. Soll das Kennzeichen in einem bereits abgerechneten Monat umgestellt werden, muss der DN-Stamm über die Bruttoerfassung aufgerufen werden. www.igel.at Seite 12 von 35

Beispiel: Der Dienstnehmer vollendet das 59. Lebensjahr per 31.01.2017 und fällt ab dem 01.02.2017 in den Bonuszeitraum 1.12.1. Monatswechsel, 330 Während des Monatswechsels wird beim Dienstnehmer die Berechtigung zur Pensionsbeitragsverminderung geprüft, und das Kennzeichen in der Maske 210, im Falle, dass er auf Grund eines höheren Alters den Bonuszeitraum verlässt, wieder auf N gestellt. 1.12.2. Beitragsnachweisung, 517 In der 517 Bundeseinheitlichen Beitragsweisung wird die PV-Verminderung mit der Beitragsgruppe N70 abgeführt. www.igel.at Seite 13 von 35

1.13. Veränderliche SV-Jahreswerte Werte 2017: Aufwertungszahl 2016 1,024 Höchstbeitragsgrundlage Täglich 166,00 Höchstbeitragsgrundlage Monatlich 4.980,00 Höchstbeitragsgrundlage Jährlich für Sonderzahlungen (SZ) 9.960,00 Höchstbeitragsgrundlage Monatlich für freie DN ohne Sonderzahlungen; ASVG; GSVG; BSVG 5.810,00 Geringfügigkeitsgrenze Monatlich 425,70 Grenzwert für Dienstgeberabgabe (DAG) Monatlich 638,55 Arbeitslosenversicherungsbeitrag der/des Versicherten bei niedrigem Einkommen: Verrechnungsgruppe: Grenzwerte: 0 Prozent N25a, N25d Bis 1342,00 1 Prozent N25b, N25e 2 Prozent N25c Über 1342.00 Bis 1464,00 Über 1464,00 Bis 1648,00 Bei Lehrlingen über 1.464,00 bzw. bei Nicht-Lehrlingen über 1.648,00 ist der volle Versichertenanteil in der Höhe von 1,2 Prozent bzw. 3 Prozent anzuwenden. www.igel.at Seite 14 von 35

2. Jahreswechsel durchführen 2.1. Menüpunkt 799 starten, 799 Nach dem Einspielen von Band 102.3 mit den Abrechnungsdaten für das Kalenderjahr 2017, kann der Programmpunkt 799 Jahreswechsel gestartet werden. Durchführen, auch wenn Jahreswechsel bereits einmal durchgeführt wurde: Parameter, welchen Sie auf J setzen müssen, wenn sie den Menüpunkt 799 ein zweites Mal durchführen wollen! z.b.: wenn eine Lohnart im vergangen Jahr nachträglich neu angelegt wird, und diese in das neue Jahr übergeleitet werden soll! Folgende Werte werden in das Jahr 2017 übernommen Lohnarten (Menü 400) Steuerfreie Anteile (Menü 460) Schnittdefinitionen (Menü 482) Schnittlohnarten (Menü 480) Überstundenzuschläge (Menü 462) Folgelohnarten (Menü 478) Anspruchsarten (Menü 1092) Rückstellungsdaten (Menü 7900 und 7902) www.igel.at Seite 15 von 35

2.2. Nettoabrechnung m. Monatswechsel starten, 330 Nach der Durchführung vom Menüpunkt 799 Jahreswechsel können Sie Ihre Klienten mit dem Programm 330 Nettoabrechnung mit Monatswechsel in den Jänner 2017 vortragen. Achtung: Ab dem Jahreswechsel 2015/2016 verhält sich der Jahreswechsel bezüglich des Nettolohnausweises und der Beitragsnachweisung wie ein Monatswechsel (d.h. Änderungen bei der Abrechnung im Vorjahr nach dem Jahreswechsel sind als Aufrollung bei den beiden genannten Menüpunkten zu finden). Ab diesem Zeitpunkt können Sie im neuen Jahr abrechnen. Änderungen der Vorjahre sind immer möglich, da der Monat 12 nie fix gespeichert wird. Der Abrechnungsstatus bleibt auf N. Ändern Sie allerdings Stammdaten im Personalstamm im Dezember eines Vorjahres, aber stehen mit dem Klienten bereits im Jänner, dann müssen Sie diese Änderungen für das neue Jahr extra nachziehen. Ausgenommen sind Ein- und Austrittsdaten, diese werden automatisch nachgezogen. Ausnahme sind die BMVG-Zeiten, da diese jahresübergreifend abgespeichert werden. Änderungen im aktuellen Jahr für Vorjahre (z. B. von MV-Eintritt 1.3.2015 auf MV-Eintritt 1.4.2015) stellen den DN auch im Jahr 2015 in den entsprechenden Monaten auf den Status Abrechnen. Beim Starten von 330 von 12/2016 auf 01/2017 werden alle Fixlohnarten (Menü 220) und Stundensätze (Menü 230) in das Jahr 2017 übernommen. www.igel.at Seite 16 von 35

WICHTIG: Es gibt fünf verschiedene Formen der Benachrichtigungen von 330, welche durch Klicken auf Anzeigen in den Persönlichen Listen 9942 kontrolliert werden können. Wir weisen hier nochmals daraufhin, diese auch zu kontrollieren: 1) Eine Liste der umzuschlüsselnden BARTS zeigt Ihnen welche DN aufgrund der Erreichung einer neuen Beitragsgruppe umgeschlüsselt wurden. (diese kann auch monatlich - nicht nur beim JW - vorkommen!) 2) Startet man 330 mit dem Parameter Autom. Anpassung der Kinderzuschläge beim JW mit J, wird auch hier eine Informationsliste zu Ihrer Einsicht vorhanden sein. 3) Eine Liste mit der Änderung der DB/DZ Sätze aufgrund einer NEUFÖG-Endung (diese kann wie Liste 1 monatlich vorkommen) 4) Seit 01.01.2011 gibt es den Alleinverdiener-/ Alleinerhalterabsetzbetrag unter einem Kind nicht mehr. Für die betroffenen DN werden Sie hier eine Informationsliste erhalten! 2.3. Hausbesorger Fixlohnarten Nach der Übernahme auf das Jahr 2017 müssen die Hausbesorger-Fixstundensätze im Menü 400 unbedingt kontrolliert und korrigiert werden. Diese Meldung mit Ja bestätigen, damit die Fixlohnarten im Jahr 2017 angepasst werden. Wenn die einzelnen Klienten nicht im Jahr 2017 stehen, können in der Maske 3/220 Fixlohnarten keine Änderungen für 2017 gespeichert werden. ACHTUNG! Die Fix-Stundensätze sollten immer erst dann in den Fixlohnarten geändert werden, wenn sich der Klient bereits mit allen Dienstnehmern im Jahr 2017 befindet! www.igel.at Seite 17 von 35

2.4. Buchungsbeleg, 501 Um auch im Jahr 2017 einen Buchungsbeleg erzeugen zu können, müssen die Kanzleiklienten (auch wenn dort keine DN abgerechnet wurden) mittels Menü 330 in das Jahr 2017 vorgezogen werden. Der Kanzleiklient ist in der Maske 3/110 zu sehen! Wird der Kanzleiklient nicht in das aktuelle Jahr übernommen, ist es nicht möglich einen Buchungsbeleg zu starten. Folgende Fehlermeldung weist auf dieses Problem hin: www.igel.at Seite 18 von 35

2.4.1. Hinweis für Kanzleiklienten mit abgerechneten DN Wenn beim Kanzleiklient DN abgerechnet werden, kann es aufgrund des neuen Verhaltens des Jahreswechsels bezüglich Aufrollungen ratsam sein, einen neuen Kanzleiklienten zu bestimmen bei dem keine DN abgerechnet werden. Dazu sollte ein neuer Lohnklient in den Masken 3/100 und 3/200 angelegt werden (in der Maske 3/200 im selben Jahr, in dem sich der bisherige Kanzleiklient befindet). Nach Erteilung der Berechtigung (Maske 3/498) wird die Kontierung mittels des Menüpunktes 3/413 vom bisherigen Kanzleiklienten zum zukünftigen Kanzleiklient, für alle Jahre für die in Zukunft noch ein Buchungsbeleg erstellt werden muss, kopiert. (Hinweis: zum erfolgreichen Kopieren der Kontierung muss man auch für den bisherigen Kanzleiklient berechtigt sein.) Dann muss der neue Kanzleiklient in der Maske 3/110 hinterlegt werden. Zum Schluss sollte die Kontierung beim bisherigen Kanzleiklient nach dem Jahreswechsel im Jahr 2017 gelöscht werden, damit Änderungen bei der Kontierung beim neuen Kanzleiklienten auch beim Buchungsbeleg des alten Kanzleiklienten berücksichtigt werden. www.igel.at Seite 19 von 35

3. Arbeiten zum Jahreswechsel 3.1. Versicherungspflicht geringfügig Beschäftigter, 322 Dieser Programmpunkt dient der Zuordnung der geringfügig Beschäftigten aufgrund der Bemessungsgrundlage, entweder zu einer Beitragsgruppe die der Unfallversicherung unterliegt, oder zu einer Beitragsgruppe für die ein Pauschalbetrag (DGA) entrichtet werden muss; d. h. es werden die Dienstnehmer der unten angeführten Beschäftigungsarten von Jänner beginnend aufgerollt. Die zu entrichtenden Beiträge stehen auf jenem Monat der Beitragsnachweisung, in welchem Sie den Menüpunkt 322 gestartet haben. Sollen die Beiträge im Dezember 2016 auf der Beitragsnachweisung ausgewiesen werden, müssen Sie den Klienten in den Monat Dezember stellen, bevor Sie den Menüpunkt 322 starten! Bevor der Programmpunkt 322 gestartet wird, müssen entweder mit dem Menü 300 Übernahme der Fixbezüge die Fixlohnarten übernommen werden, oder in der Maske 310 Bruttoerfassung Bezüge abgespeichert worden sein. Es ist egal, ob Sie den Programmpunkt 320 Nettoabrechnung schon durchgeführt haben, da Menü 322 auf jeden Fall alle Dienstnehmer auf Abrechnen stellt. Danach muss die Nettoabrechnung Menü 320 noch einmal gestartet werden. ACHTUNG: Da in diesem Fall alle Monate nochmals neu abgerechnet werden, kann die Nettoabrechnung wesentlich länger als gewöhnlich dauern. Das Programm 320 darf auf keinem Fall abgebrochen und neu gestartet werden dies kann zu einer fehlerhaften Abrechnung führen. Sollte es zu Aufrollungen im Vorjahr bei geringfügigen DN kommen und die Höchstgrenze für die DGA wird (im Gegensatz zur Abrechnung vor der Aufrollung) danach überschritten (oder unterschritten) kann 322 noch mal gestartet werden. www.igel.at Seite 20 von 35

Nach 322 darf auf keinen Fall mehr rückgesetzt werden!!! Bei Eingabe der BART (Beschäftigungsarten) der ersten Spalte werden keine SV-Abgaben abgerechnet. Durch Starten des Menüpunkt 322 wird die Beschäftigungsart entsprechend der Bemessungsgrundlage umgeschlüsselt. Die Beschäftigungsarten im 2.Block sind zur Anlage der geringfügig beschäftigte Dienstnehmer zu verwenden, welche das 60. Lebensjahr erreicht haben (Regel 3). Diese Beschäftigungsarten werden ebenfalls umgeschlüsselt, allerdings wird kein UV-Versicherungsbeitrag verrechnet. Auch wenn für geringfügig Beschäftigte keine Beiträge abgeführt werden müssen (über 60-jähirge oder Eisenbahner), muss der Menüpunkt 322 gestartet werden. Erst damit wird am Beitragsnachweis die Bemessungsgrundlage mit der dementsprechenden Beitragsgruppe ausgewiesen, allerdings mit Prozentsatz = 0 und Beitrag = 0,--. Achtung! Für alle nachstehenden Punkte muss vorab 501-Buchungsbeleg für den Monat 12 gestartet worden sein! 3.2. Jahresbuchungsbeleg, 701 Die Auswertung ergibt einen zusammenfassenden Jahresbuchungsbeleg des ausgewählten Klienten und Kalenderjahres. 3.3. Dienstgeberabgabeerklärung, 723 Die Jahreserklärung für die Wiener U-Bahn-Steuer wird mit diesem Menüpunkt ausgedruckt. Es gibt seitens ELDA und Finanz-Online keine Möglichkeit, diese Erklärung elektronisch abzugeben. 3.4. Kommunalsteuererklärung in Papierform, 721 Dieser Menüpunkt kann nur mehr für Erklärungen bis maximal 2004 verwendet werden. Er kann allerdings zum Kontrollieren der xml- KommSt-Erklärungen verwendet werden. www.igel.at Seite 21 von 35

3.5. Kommunalsteuererklärung für FinanzOnline, 732 3.5.1. Übernahme Kommunalsteuerdaten, 730 Mit dieser Maske werden die jeweiligen Bemessungsgrundlagen der einzelnen Gemeinden übernommen. Dabei wird auf jene KommSt - Bemessungsgrundlagen zurückgegriffen, die beim zuletzt erzeugten Buchungsbeleg (3/501) berechnet wurde. 3.5.2. Kommunalsteuerdaten für KommSt1, 732 Die Postleitzahl wird von der Maske 1306 des jeweiligen Instituts übernommen (und nicht vom Klienten!). Die Bemessungsgrundlagen von Gemeinden mit gleicher Gemeindekennziffer werden addiert. Solange keine Datei erzeugt worden ist, können übernommene Zeilen gelöscht werden Die Bemessungsgrundlagen von Gemeinden, für die Sie eine KommSt2 erstellt haben, werden in diesem Menüpunkt berücksichtigt und durch ein Hackerl in der Spalte KommSt2 in der Maske 3/732 gekennzeichnet. www.igel.at Seite 22 von 35

3.5.3. Dateiausgabe der KommSt 1 für Finanz-Online, 733 Mit F3 und T (Blockmenü datei-e in 732) kann man von der Maske 732 in die Maske 733 durchsteigen. Achtung beim Dateinamen: Dateiname.xml (und NICHT.dat am Ende) Bitte nicht an ELDA senden, da diese Datei per Finanz-Online übermittelt wird. Wenn der Job fehlerfrei beendet wurde, erhalten Sie ein Protokoll mit den Daten der erstellten Datei. Bereits übermittelte Kommunalsteuererklärungen werden folgendermaßen korrigiert: Das Institut bzw. die PLZ war falsch Setzen Sie ein Häkchen im Feld Storno bei der fehlerhaften Zeile. Zusätzliche Zeilen können mit F9 eingefügt werden. Die entsprechende Bemessungsgrundlage kann mit F8 übernommen oder manuell eingetragen werden. Sie wird aber nur dann neu übernommen, wenn am zuletzt erzeugten Buchungsbeleg die neuen Werte bei der entsprechenden Gemeinde ermittelt wurden. Dann eine neue Datei erstellen und an Finanz-Online schicken. Diese Erklärung überschreibt alle vorher übermittelten KommSt1 Daten. Die übermittelte Bemessungsgrundlage war falsch Die Bemessungsgrundlage mit F8 neu übernehmen oder manuell ändern. Dann eine neue Datei erstellen und an Finanz-Online schicken. Diese Erklärung überschreibt alle vorher übermittelten Dateien. Keinesfalls ein Hackerl im Feld Storno setzen, wenn man nur die Bemessungsgrundlage ändern will!! www.igel.at Seite 23 von 35

4. Übermittlung der Lohnzettel und BGN Die elektronische Übermittlung der Lohnzettel und Beitragsgrundlagennachweise erfolgt mittels ELDA. 4.1. Checklisten Nachstehende Programmpunkte sind zwingend vor der Übermittlung zu starten und auftretende Fehler dieser Listen zu korrigieren, ansonsten kann die Datenübermittlung nicht erfolgen. 4.2. Finanzamt Checkliste, 3591 Hier werden alle Klienten mit einer nicht gültigen Steuernummer angedruckt. Bei der Dateiübermittlung wird die Steuernummer NEU nicht akzeptiert. Sie müssen vorher beim Betriebsfinanzamt eine gültige Steuernummer beantragen und diese im Institut einspeichern. Eventuelle Problemklienten - hinsichtlich der Steuernummern - kann man auch ausklammern (Eingabe im Menü 3553 beim Parameterwert Klient NICHT 101, 103, das Ergebnis sind alle Klienten, ausgenommen die Nummern 101 und 103). 4.3. SV-Nummer Checkliste, 3593 Alle Dienstnehmer ohne eine gültige Sozialversicherungsnummer werden angedruckt. Bei der Dateiübermittlung werden ungültige Sozialversicherungsnummern nicht akzeptiert. Eine SV-Nr. ist zwingend einzugeben. Wenden Sie sich an den zuständigen Sozialversicherungsträger und speichern Sie die richtige SV-Nummer im Personalstamm ein. Auch hier können natürlich Klienten, wie oben beschrieben, ausgeschlossen werden. 4.4. Ein- und Austrittsdatum Checkliste, 3595 Bei den hier angeführten Dienstnehmern sind im Personalstamm 210 die Ein- und Austrittsdaten zu kontrollieren und ev. zu korrigieren. Fehlerhafte Eintrittsdaten bei im laufenden Kalenderjahr eingetretenen Dienstnehmern können jederzeit über die Bruttoerfassung im Monat 01 korrigiert werden. Senden Sie diese Liste an unseren Lohnsupport und vermerken Sie darauf deutlich die richtigen Ein und Austritte, damit unsere Mitarbeiter über Fernwartung die Daten bei Ihnen korrigieren können. www.igel.at Seite 24 von 35

4.5. arbeitsrechtliches Eintrittsdatum Checkliste, 3599 Ab dem Jahr 2003 wird beim Ausdruck und der Dateierstellung der L 16 auf das Beschäftigungsverhältnis zurückgegriffen. Daher wird nicht das Eintrittsdatum, sondern das arbeitsrechtliche Eintrittsdatum als VOM Datum am L16 angedruckt (Karenz, Präsenzdienst). Hinweis: Es erfolgt nur die oben erwähnte Plausibilitätsprüfung. Die Wartung des arbeitsrechtlichen Eintrittsdatums unterliegt generell dem Anwender. Bzgl Umgründungen lesen Sie bitte das Kapitel 4.2.1 Übersteuerung der L16 Eintrittsdaten. Eine Eingabe von einem arbeitsrechtlichen Eintrittsdatum, das nach dem Eintrittsdatum liegt, ist nicht mehr möglich. Es könnte aber sein, dass solche Alt-Fälle bei Ihnen noch in 210 abgespeichert sind. Diese Checkliste überprüft, ob das arbeitsrechtliche Eintrittsdatum nach dem Eintrittsdatum liegt. Ist dies der Fall, werden die fehlerhaften Daten auf dieser Checkliste ausgeworfen, und müssen vor Übermittlung derl16 korrigiert werden. Die Korrektur des arbeitsrechtlichen Eintrittsdatums muss im Eintrittsmonat erfolgen, d.h. über die Bruttoerfassung im Monat des Eintritts. 4.6. Freie Überstunden Checkliste, 3597 Achtung: Das folgende Programm dient nur mehr der Kontrolle der Lohnverrechnung: Beim Generieren der L16- Dateien wird die Anzahl der freien Überstundenzuschläge nicht mehr kontrolliert. Mit dieser Liste werden alle Dienstnehmer mit mehr als zehn freien Überstunden nach 68 (2) ESTG im Monat angedruckt. 4.7. Kanzlei DVR-Nummer, 110 Achten Sie darauf, dass in jeder Kanzlei, für die Sie Daten übermitteln wollen, die richtige DVR-Nummer in obiger Maske hinterlegt ist. Für die L16-Übermittlung darf die DVR-Nummer maximal siebenstellig sein. Sollte Ihre Nummer länger sein, lassen Sie die vorangestellten Nullen weg. www.igel.at Seite 25 von 35

4.8. L 16 und BGN (ab 2003) Die Übermittlung der Lohnzettel am Jahresende erfolgt über dieselben Menüpunkte wie die unterjährige Übermittlung der Lohnzettel. 4.9. Übersteuerung der L16 - Eintrittsdaten Grundsätzlich wird bei dem Ausdruck und der Dateierstellung für L16 und BGN weiterhin auf das arbeitsrechtliche Eintrittsdatum zurückgegriffen. Um in Spezialfällen das Beginn-Datum des L16 (Lohnzettel Finanz) übersteuern zu können, gibt es folgende Programmpunkte: 4.9.1. Übernahme der Eintrittsdaten, 3550 Es empfiehlt sich VOR dem Ausdruck oder der Dateierstellung der L16 und BGN (3551 bzw. 3553) den Menüpunkt 3550 Übernahme der Eintrittsdaten zu starten. Auswahl Beschäftigungsverhältnisse Die Logik der Übernahme ist der Logik der L16 angepasst, d.h. Auswahlkriterien für beendete Dienstverhältnisse (unterjährig) = B, für aktive DN im Monat 12 mit = A. Es wird überprüft, ob das arbeitsrechtliche Eintrittsdatum mit dem Eintrittsdatum übereinstimmt. www.igel.at Seite 26 von 35

4.9.2. Eintrittsdaten für den Lohnzettel, 3552 Stimmt das Eintrittsdatum mit dem arbeitsrechtlichen Eintrittsdatum NICHT überein, dann werden diese Dienstnehmer in die Maske 3552 Eintrittsdaten für den Lohnzettel übernommen. Liegen beide Eintrittsdaten vor dem 1.1.2005 (und die unterschiedliches Daten haben keine Auswirkungen) werden die DN nicht in die Maske 3552 Eintrittsdaten übernommen. Dabei wird überprüft, ob vor dem Eintrittsdatum ein weiterer Beschäftigungszeitraum bei dem Dienstnehmervorhanden ist. Dieser ist in der Maske 210 Dienstnehmerstamm mit Bild ersichtlich: K: Kennzeichen, ob das (A)rbeitsrechtliche Eintrittsdatum oder das (E)intrittsdatum herangezogen wird. Diese Logik sollte alle Fälle abdecken, bei denen zwar das arbeitsrechtliche Eintrittsdatum VOR dem Eintrittsdatum liegt, aber unter dieser DN-Nummer erst ab dem Eintrittsdatum Bezüge abgerechnet wurden, und daher das Eintrittsdatum am L16 angedruckt werden soll. Beispiele: Umgründung DN werden auf einer neuen Klientennummer abgerechnet Wechsel der Beschäftigungsart untermonatlich DN wird auf einer neuen DN-Nummer abgerechnet Wiedereintritt im gleichem Monat DN wird auf einer neuen DN-Nummer abgerechnet Weiterhin wird das arbeitsrechtliche Eintrittsdatum angezeigt, wenn unter dieser DN-Nummer bereits ein vorheriger Beschäftigungszeitraum liegt. Beispiele: Präsenzdienst Karenz Die Kennzeichen A oder E können in der Maske 3552 auch manuell überschrieben werden dann wird das jeweilige hinterlegte Eintrittsdatum für den Ausdruck und die Dateierstellung des L16 herangezogen. Achtung: Die übersteuerten Eintrittsdaten werden nur in dem ausgewählten Monat herangezogen. Die Daten werden NICHT automatisch in die folgenden Monate mitgenommen, d.h. es muss in einem Folgemonat wieder die Übernahme (3/3550) gestartet und eventuell übersteuert werden! www.igel.at Seite 27 von 35

4.10. Dateiausgabe von L16 und BGN ab 2003, 3553 Für die elektronische Übermittlung der L16 wird ein Datensatz erzeugt. Der Datensatz besteht aus drei Teilen: Lohnzettel Finanz, Lohnzettel SV und Arbeitsstätte, wird allerdings in einem Datenpaket übermittelt. Die elektronische Übermittlung der Lohnzettel (beide Teile) erfolgt über ELDA. Im Monat 12 muss zunächst eine Datei für alle Dienstnehmer mit Beendigung des Dienstverhältnisses erstellt werden und bis Ende Jänner 2017 an ELDA übermittelt werden. Für alle am 31.12.2016 aktiven Dienstnehmer (darunter auch Dienstnehmer, mit Austritt in einem früheren Monat, aber ohne Beendigung des Dienstverhältnissen, z.b. Karenz, oder Präsenzdienst) wird eine eigene Datei erstellt, die elektronische Übermittlung muss bis Ende Februar 2016 erfolgen. Dafür muss der Parameter Auswahl Beschäftigungsverhältnis: (A)ktiv, (B)eendetode (K)onkurs auf A =Aktiv gestellt werden! ACHTUNG: Dieser Parameter ist ein Rückstellparameter, d.h. nach jedem Aufruf der Maske wird wieder der Default Wert = B (Beendet) übernommen. Wird der Menüpunkt öfters gestartet (es wurde also nicht für alle Klienten eine Datei erzeugt), muss der Parameter wieder korrekt gesetzt werden! Kanzlei Klient Jahr Eingabe der Kanzleinummer, welche Sie übertragen wollen Eingabe der Klientennummer, welche Sie übertragen wollen Alle Klienten mit Eingabe % für welches die Datei erstellt werden soll www.igel.at Seite 28 von 35

Monat Kanzlei, die die Datei übermittelt Klient, der die Datei Übermittelt Finanzamtsnummer Steuernummer Dateiausgabe und Kontrollliste: Dateiname f. Ausgabe für die unterjährige Übermittlung Monat, für welches die Datei erstellt werden soll. für die Übermittlung am Jahresende Monat 12 Eingabe der Kanzleinummer, welche die Datei übermittelt Eingabe der Klientennummer, welche die Datei übermittelt Hier ist die Finanzamtsnummer der Lohnverrechnungsstelle (Wirtschaftstreuhänder oder Hausverwaltung) einzugeben. Es muss eine gültige Finanzamtsnummer sein. Hier ist die Steuernummer der Lohnverrechnungsstelle (Wirtschaftstreuhänder oder Hausverwaltung) einzugeben. Es muss eine gültige Steuernummer sein. D = Dateiausgabe und Kontrollliste es wird die Datei zur Übermittlung und die Kontrollliste erstellt P = es wird nur die Kontrollliste ausgedruckt Pfadeingabe: wie in ELDA vorgesehen; Dateiname: frei wählbar Nur Klienten laut J = es werden nur die Klienten aus der Berechtigung in 498 erzeugt. Berechtigung Dienstnehmernummer Auswahl Beschäftigungsverhältnis - Ausgabe Lohnzettel Bei Ausgabe SV Auf Lohnzettel Finanz beharren Als Testdaten Kennzeichnen N = Es werden alle Klienten, unabhängig von der Einstellung in 498 berücksichtigt, allerdings unter Ausschluss der in 9904 ausgeschlossenen Klienten % = bei unterjähriger Übermittlung und aller Dienstnehmer mit Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses % = für die Übermittlung am Jahresende und aller aktiven Dienstnehmer (aufrechtes Beschäftigungsverhältnis) Dienstnehmernummer, wenn nur ein oder mehrere ausgewählte/r Dienstnehmerübermittelt werden soll B = für die unterjährige Übermittlung, wenn Beschäftigungsverhältnis beendet wurde A = am Jahresende, für alle Dienstnehmer mit aufrechtem Beschäftigungsverhältnis K = in Konkursfällen F = nur Lohnzettel Finanz S = nur Lohnzettel SV A = nur Arbeitsstätte G = Gesamt Auswahl F, S oder A ist nur notwendig, wenn alle Lohnzettel vorhanden sind, aber nur ein Teil erstellt werden soll. Wenn aufgrund der Beschäftigungsart oder Lohnsteuertabelle nur ein Lohnzettel vorhanden ist, ist die Einschränkung nicht notwendig. Bei Auswahl Lohnzettel SV kann noch zusätzlich auf eine Institutsnummer (Krankenkasse) eingeschränkt werden. J Beim Lohnzettel Finanz besteht weiterhin die Möglichkeit auf Richtigkeit der Daten im Lohnzettel Finanz zu beharren N Lohnzettel Finanz wird ohne Indikation beharren erstellt J Es wird eine Testmeldung für Elda erstellen, die Daten werden nicht an die zuständigen Stellen weitergeleitet. N keine Testdaten www.igel.at Seite 29 von 35

WICHTIG: Sollten Sie die Datei mehrmals erzeugt haben, empfiehlt es sich, nur die tatsächlich mit Echtdaten an Elda gesendete Datei im Archiv bestehen zu lassen. Alle anders erstellten Dateiensollten Sie aus dem Archiv löschen (löschen mit Strg+F9 im Menü 3556). Dies erleichtert später eine eventuelle Stornomeldung. www.igel.at Seite 30 von 35

5. Kontrolllisten Es wird pro Finanzamt und Gebietskrankenkasse eine Kontrollliste erstellt. Zur Kontrollliste Lohnzettel Finanz gibt es ein Fehlerprotokoll. Die Erläuterungen der Fehler finden sie ebenfalls am Fehlerprotokoll. Nur wenn beim Dienstnehmer Datensatz wird nicht ausgeben ausgewiesen wird, werden für diesen Dienstnehmer keine Daten übermittelt. Die Daten der betrieblichen Mitarbeitervorsorge sind auf der Kontrollliste SV ersichtlich. In der Datei werden die BMVG Übertragungsbeträge ebenfalls ans Finanzamt gemeldet. 5.1. Dateiausgabe für L 16 und BGN für Sammelklient, 5353 Dieser Menüpunkt unterliegt den gleichen Kriterien wie 3553. Es wird Klienten übergreifend (pro DG Kontonummer der GKK) nur ein Lohnzettel SV erstellt. 5.2. Archiv der Lohnzettel Für jede Datei, die mit 3553 erzeugt wurde, wird ein Datensatz im Archiv erstellt. Dieses Archiv dient dazu, zu einem späteren Zeitpunkt die gesendete Datei zu stornieren, oder nochmals erzeugen zu können. Wird nur die Kontrollliste in 3553 ausgewählt, wird kein Datensatz im Archiv erstellt. Es wird eine eindeutige Identifikationsnummer pro Programmaufruf vergeben. Weiters gibt es eine eindeutige Identifikationsnummer pro Dienstnehmer, Jahr und Monat, und eine oder mehrere eindeutige Identifikationsnummer(n) pro Lohnzettel-Teil (Finanz und SV). Will man einen Lohnzettel stornieren, muss die Stornomeldung mit dieser ursprünglichen Identifikationsnummer gesendet werden. Beim Storno Lohnzettel Finanz werden die ursprünglichen Daten mit Betrag 0,-- storniert, beim Lohnzettel SV werden die ursprünglichen Bemessungsgrundlagen ausgewiesen, welche storniert werden. Es besteht ein Archiv, auf welches man wahlweise pro Dienstnehmer (Menü 3554) oder pro Klient (Menü 3556) zugreifen kann. www.igel.at Seite 31 von 35

5.2.1. Archiv der Lohnzettel pro DN (ab 2003), 3554 Im Archiv des Dienstnehmers kann entweder der gesamte Lohnzettel des Dienstnehmers, oder ein Teil des Lohnzettel (Finanz oder SV) storniert werden. Mit Bild ab kommt man in den jeweils nächsten Block. Wenn man den gesamten Lohnzettel stornieren will, wechselt man vom oberen Block mit F3 in den Druck. Wenn man einen Teil des Lohnzettels stornieren möchte, wechselt man von diesem Teil (Finanz oder SV) mit F3 in den Druck. Mittels Menü 3555 erzeugt man den Storno-Datensatz. Die eindeutigen Identifikationsnummern und Parameter der Erstellung des Lohnzettels werden automatisch in die Maske 3553 übernommen. Sobald dieser Datensatz erzeugt wird, wird das Kennzeichen Storno auf J gesetzt und Mitarbeiter-Login und Datum in der Maske erfasst. www.igel.at Seite 32 von 35

5.2.2. Archiv der Lohnzettel pro Klient (ab 2003), 3556 Im Archiv des Klienten kann man ebenfalls den erstellen Lohnzettel eines einzelnen Dienstnehmers stornieren, indem man aus der entsprechenden Zeile des Dienstnehmers in den Druck wechselt. Dabei wird die Identifikationsnummer des Dienstnehmers automatisch übernommen. Will man allerdings alle oder mehrere Dienstnehmer eines Klienten stornieren, wechselt man von der Zeile einer der zu stornierenden Dienstnehmer in den Druck, und muss dort die Identifikationsnummern der Lohnzetteln der Dienstnehmer (nicht die DN-Nummer!) eingeben. Wurde der Datensatz im Menüpunkt 3553 ursprünglich für EINEN Klienten gestartet, kann man bei dem Parameter Identifikationsnummer des DN pro Jahr und Monat % (Prozent) eingeben. Achtung! Wurde im Menü 3553 die Auswahl % beim Klienten gestartet, dann darf das Storno nicht mit % (Identifikationsnummer des DN pro Jahr und Monat) erfolgen, sonst werden ALLE Klienten storniert! www.igel.at Seite 33 von 35

5.2.3. Archivausgabe der L16 und BGN (ab 2003) Aus dem Menüpunkten 3554 und 3556 wechselt man mit F3 und Bild ab in die Archivausgabe der L16 und BGN. Dabei werden die Daten des Dienstnehmers, von welchem in die Maske 3553 gewechselt wurde, übernommen. Nummer des Programmaufrufes Identifikationsnummer Jahr pro Monat Identifikationsnummer des LZ Finanz - Identifikationsnummer des LZ SV - Die Nummer des Programmaufrufes wird aus der Maske 3554 oder 3556 übernommen, pro Programmaufruf in 3553 wird EINE Nummer vergeben. Die Identifikationsnummer des DN wird aus der Maske 3554 und 3556 des DN pro übernommen. Pro Dienstnehmer wird im Programm 3553 EINE Nummer vergeben. Will man für mehrere Dienstnehmer eine Datei erzeugen, muss man die entsprechende Dienstnehmeridentifikationsnummer aus der Maske 3554 oder 3556 eingeben. Hier darf nicht die Dienstnehmernummer aus dem Personalstammeingegeben werden. % - darf nur eingegeben werden, wenn alle Dienstnehmer mit der gleichen Nummer des Programmaufrufes ausgewählten werden sollen. (Kann Klienten übergreifend sein, wenn Programm 3551 für mehrere oder alle Klienten gestartet wurde)! Die Identifikationsnummer des Lohnzettels Finanz wird aus dem Menü 3554 des DN übernommen, wenn man von dem Lohnzettel Finanz in die Maske durchsteigt. Der Lohnzettel SV bleibt, dabei auf %, wird dabei nicht übernommen. Die Identifikationsnummer des Lohnzettel SV wird aus dem Menü 3554 des DN übernommen, wenn man von dem Lohnzettel SV in die Maske durchsteigt. Der Lohnzettel Finanz bleibt dabei auf % und wird dabei nicht übernommen. Sollen beide Teile (LZ Finanz und SV) storniert werden, bleiben beide Parameter auf %. www.igel.at Seite 34 von 35

Ausgabe Lohnzettel Kanzlei, die die Daten übermittelt Klient, der die Daten Übermittelt Finanzamtsnummer Steuernummer Dateiausgabe und Kontrollliste wird beim Durchsteigen aus der Maske 3554 und 3556 übernommen, entsprechend der obigen Parameter. F = nur Lohnzettel Finanz S = nur Lohnzettel SV A = nur Arbeitsstätte G = Gesamt Auswahl F, S oder A ist nur notwendig, wenn alle Lohnzettel vorhanden sind, aber nur ein Teil erstellt werden soll. Wenn aufgrund der Beschäftigungsart oder Lohnsteuertabelle nur ein Lohnzettel vorhanden ist, ist die Einschränkung nichtnotwendig. wird aus dem ursprünglichen Programmaufruf des Menüs 3553 übernommen wird aus dem ursprünglichen Programmaufruf des Menüs 3553 übernommen wird aus dem ursprünglichen Programmaufruf des Menüs 3553 übernommen wird aus dem ursprünglichen Programmaufruf des Menüs 3553 übernommen D = Dateiausgabe und Kontrollliste es wird die Datei zur Übermittlung und die Kontrollliste erstellt P = es wird nur die Kontrollliste ausgedruckt Dateiname f. Ausgabe wird aus dem ursprünglichen Programmaufruf des Menüs 3553 übernommen, der Dateiname muss entsprechend geändert werden. Auf Lohnzettel Finanz beharren Lohnzettel stornieren Storno auch durchführen, mehr als 1 Klient Als Testdaten Kennzeichnen J Beim Lohnzettel Finanz besteht weiterhin die Möglichkeit auf Richtigkeit der Daten im Lohnzettel Finanz zu beharren N Lohnzettel Finanz wird ohne Indikation beharren erstellt J wenn Lohnzettel storniert werden soll N wenn Lohnzettel nicht storniert werden soll, aber nochmals erzeugt werden soll (z.b. Indikation Beharren bei Lohnzettel Finanz) J es sind Daten mehrerer Klienten betroffen (z.b. bei Sammelklient) N es sind nur Daten eines Klienten J Es wird eine Testmeldung für Elda erstellen, die Daten werden nicht an die zuständigen Stellen weitergeleitet. N keine Testmeldung 5.2.4. Hinweise Wenn Dienstnehmer mittels Menüpunkt 6903 dupliziert werden, wird das Archiv der Lohnzettel nicht übernommen (ist aufgrund einer eindeutig zuordenbaren Nummer nicht möglich). Bei Menüpunkt 9894 Kanzlei bzw. Klientennummernwechsel wird das Archiv des Lohnzettels mit gewechselt. www.igel.at Seite 35 von 35