I. Haushaltssatzung 1-2



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Transkript:

Haushaltssatzung Haushaltsplan Wirtschaftsplan 2015

INHALTSVERZEICHNIS Seite I. Haushaltssatzung 1-2 II. Haushaltsplan a) Vorwort zum NKHR 3-18 b) Vorbericht (einschließlich Graphiken) 19-49 c) Gesamtergebnishaushalt 50-55 Gesamtfinanzhaushalt 56-61 HH-Querschnitt Gesamtergebnishaushalt 62-63 HH-Querschnitt Gesamtfinanzhaushalt 64-65 d) Teilergebnishaushalt / Teilfinanzhaushalt 66-317 III. Anlagen a) Stellenplan 318-322 b) Finanzplan mit Investitionsprogramm 323-330 c) Liquiditätsübersicht 331-332 d) Übersicht über die Verpflichtungsermächtigung 333-334 e) Übersicht über den voraussichtl. Stand der Schulden 335-336 f) Berechnung der Schlüsselzuweisungen 337-341 g) Budgetierung 342-354 h) Interne Leistungsverrechnung 355-359 IV. Produktplan mit Glossar siehe Beilagenband V. Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Uhingen mit Anlagen WV 1 WV 22

Stadt Uhingen Landkreis Göppingen Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2015 I. Einwohnerzahl (Wohnbevölkerung) der Stadt: a) nach der Volkszählung am 17.05.1939 4.940 b) nach der Volkszählung am 13.09.1950 - c) nach der Volkszählung am 06.06.1961 10.200 d) nach der Volkszählung am 27.05.1970 11.996 e) nach der Volkszählung am 25.05.1987 12.090 f) nach der Fortschreibung (Stand 30.06.2012) 13.562 g) nach der Fortschreibung (Stand 31.12.2013) Basis Zenus 2011 13.979 II. Gesamtfläche des Gemeindegebiets 2.478 ha III. Steuerkraftsumme der Stadt für 2015 a) insgesamt 15.563.909 b) je Einwohner nach der Fortschreibung der Einwohnerzahl 1.126,02

Anlage (zu 79 GemO, 2 und 3 GemHVO) Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 1. Haushaltssatzung der Gemeinde Uhingen für das Haushaltsjahr 2015 Auf Grund von 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 05.12.2014 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen: 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 27.877.369 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 28.802.272 1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von -924.903 1.4 Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren von 0 1.5 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.3. und 1.4) von -924.903 1.6 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 250.000 1.7 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 130.000 1.8 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.6 und 1.7) von 120.000 1.9 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.5 und 1.8) von -804.903 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 27.011.059 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 25.554.559 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 1.456.500 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 1.415.000 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 5.059.000 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von -3.644.000 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von -2.187.500

Das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) Inhaltsübersicht 1. Allgemeines zum NKHR 1.1 Rechtliche Grundlagen 1.2 Ziele des NKHR 2. Unterschiede Kameralistik Doppik 3. Drei-Komponenten-Rechnung 3.1 Komponente 1 Vermögensrechnung/Bilanz 3.2 Komponente 2 Ergebnisrechnung/Ergebnishaushalt 3.3 Komponente 3 Finanzrechnung/Finanzhaushalt 4. Der Kontenrahmen 5. Die Struktur des neuen Haushalts 5.1 Haushaltssatzung 5.2 Haushaltsplan 5.3 Systematik der neuen Haushaltsstellen 5.4 Haushaltsausgleich

1. Allgemeines zum NKHR 1.1 Rechtliche Grundlagen Mit Verabschiedung des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 04.05.2009 wurde der Grundstein für den Weg in das Neue Kommunale Haushaltsrecht (NKHR) gelegt. Die dort festgesetzten Regelungen sollten spätestens ab 01.01.2016 in allen Kommunen in Baden-Württemberg umgesetzt werden. Mit der Änderung des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 16.04.2013 wurde diese Frist bis zum 01.01.2020 verlängert. Mit Beschluss des Gemeinderats vom 23. März 2012 hat sich die Stadt Uhingen rechtzeitig auf den Weg in das NKHR gemacht und startet nun zum 01.01.2015 mit dem neuen Haushaltsrecht. Die Änderungen, die sich im Zuge dieser Reform bezüglich der Haushaltsaufstellung und Haushaltsausführung ergeben, werden im Folgenden zusammenfassend dargestellt. 1.2 Ziele des NKHR Das Neue Kommunale Haushaltsrecht verfolgt mit seinen Änderungen ganz konkrete Ziele, die eine Verbesserung zum bisherigen kameralen Rechnungswesen bringen sollen. Um die Haushaltsausführung der öffentlichen Verwaltung an eine wirtschaftlichere kaufmännische Buchführung anzugleichen wurde die Doppik (= Doppelte Buchführung in Konten) eingeführt, die auf Grundlage der kaufmännischen Buchführung aufgestellt und an die Besonderheiten der öffentlichen Verwaltung angepasst wurde. Die Doppik soll dabei folgende Ziele umsetzen: Im Hinblick auf eine intergenerative Gerechtigkeit stellt die Erwirtschaftung der Abschreibungen eines der wichtigsten Ziele des NKHR dar. Somit muss die Generation, die die Ressourcen verbraucht, die Mittel hierfür auch erwirtschaften. Was bisher also bereits im Bereich der kostenrechnenden Einrichtungen stattgefunden hat, wird nun übergreifend in allen Bereichen der Verwaltung eingeführt. Neben der Erwirtschaftung der Abschreibungen soll die öffentliche Verwaltung weg von der inputorientierten Steuerung hin zu einer outputorientierten Steuerung. Dies soll dadurch erreicht werden, dass der Fokus künftig auf den Produkten, also den Leistungen der Verwaltung liegt und dadurch eine stärkere Orientierung am Kunden, bzw. am Bürger herbeigeführt werden soll.

Die Kommunen sind deshalb dazu verpflichtet im Rahmen des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts einen Produktplan zu erstellen, der sämtliche Leistungen und Produkte der jeweiligen Kommune enthält und Bestandteil des doppischen Haushaltsplanes ist. Eine outputorientierte Steuerung soll außerdem zu einer Erhöhung der Wirtschaftlichkeit sowie zu einer effektiveren Verwaltungssteuerung führen. Dies wird künftig durch die Festlegung von Zielen und Kennzahlen erreicht, wodurch ersichtlich werden soll, in welchem Umfang die Verwaltungsleistungen zu erbringen sind. Gleichzeitig wird dann am Jahresende messbar, inwieweit die vorgegebenen Ziele erreicht worden sind. In Uhingen wurde die Entwicklung und Festlegung von Zielen und Kennzahlen zunächst hinten an gestellt. Dies wird nun nach der Einführung der Doppik nachgeholt. Durch die jährliche Aufstellung einer Bilanz sowie der periodengerechten Abgrenzung von Aufwendungen und Erträgen, bzw. Auszahlungen und Einzahlungen soll eine höhere Transparenz von Mittelverwendung, Zielerreichung, Liquidität und finanzieller Lage erreicht werden. 2. Unterschiede Kameralistik Doppik Eine wichtige Unterscheidung von Kameralistik und Doppik liegt darin, dass die Kameralistik im Gegensatz zur Doppik auf einer geldvermögensorientierten Darstellung über Einnahmen und Ausgaben basiert. Das Nichtgeldvermögen (also Abschreibungen, etc.) bleibt bisher (mit Ausnahme der kostenrechnenden Einrichtungen) unberücksichtigt. In der Doppik werden künftig aber der Bestand und die Veränderung des gesamten Vermögens dargestellt. D.h. es werden alle zur Verfügung stehenden Ressourcen (Zahlungsmittel, Sach- und Finanzvermögen) dem finanzierenden Eigen- oder Fremdkapital gegenüber gestellt. Während in der Kameralistik alle Vorgänge über Einnahmen und Ausgaben (=Geldverbrauchskonzept) abgewickelt wurden, kommen jetzt die Aufwendungen und Erträge (= Ressourcenverbrauchskonzept) hinzu. Außerdem wird der Zu- und Abfluss von liquiden Mitteln über Ein- und Auszahlungen abgewickelt.

Die Rechnungsgrößen im NKHR definieren sich wie folgt: Auszahlung Einzahlung Ausgabe Einnahme Aufwand Ertrag 61 Nr. 3 Gemeindehaushaltsveordnung (GemHVO) Barzahlungen und bargeldlose Zahlungen, welche die liquiden Mittel vermindern. (= Verminderung des Zahlungsmittelbestands: Kasse, Bankkonten) 61 Nr. 11 GemHVO Barzahlungen und bargeldlose Zahlungen, welche die liquiden Mittel erhöhen. (= Erhöhung des Zahlungsmittelbestandes: Kasse, Bankkonten) Verminderung des Geldvermögens (Geldvermögen = Zahlungsmittel + Forderungen./. Verbindlichk.) Erhöhung des Geldvermögens (Geldvermögen = Zahlungsmittel + Forderungen./. Verbindlichk.) 61 Nr. 2 GemHVO Zahlungs- und nichtzahlungswirksamer Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen (= Ressourcenverbrauch) innerhalb eines Haushaltsjahres 61 Nr. 13 GemHVO Zahlungs- und nichtzahlungswirksamer Wertzuwachs (= Ressourcenaufkommen) innerhalb eines Haushaltsjahres

3. Drei-Komponenten-Rechnung Den zentralen Bestandteil des NKHR bildet die Drei-Komponenten-Rechnung. Sie besteht aus der Bilanz, der Finanzrechnung und der Ergebnisrechnung. Für die Haushaltsplanung sind künftig Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt von Bedeutung. Diese lösen den bisher kameralen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt ab. Finanzrechnung/ Finanzhaushalt Vermögensrechnung/Bilanz Ergebnisrechnung/ Ergebnishaushalt Aktiva Passiva Einzahlungen Erträge - Vermögen - Eigenkapital (= Kapitalpos.) - - Immaterielles Vermögen - Basiskapital - - Sachvermögen - Rücklage Auszahlungen - Finanzvermögen Aufwendungen - Sonderposten - Rückstellungen - Liquide Mittel - Verbindlichkeiten - Abgrenzungsposten = Zahlungsmittel- - Abgrenzungsposten = Jahresüberschuss/ überschuss/ Zahlungsmittel- Jahresbedarf fehlbetrag 3.1 Komponente 1: Vermögensrechnung/Bilanz Die Vermögensrechnung stellt, bezogen auf den 31.12. eines Haushaltsjahres, das Vermögen (= Aktiva = Mittelverwendung) dem Kapital (= Passiva = Mittelherkunft) gegenüber. Die Vermögensrechnung bildet also den zentralen Bestandteil des doppischen Rechnungsabschlusses, ist aber kein Bestandteil der kommunalen Haushaltsplanung. In der Vermögensrechnung sind alle selbständig verwertbaren und bewertbaren Güter darzustellen, die sich im wirtschaftlichen Eigentum einer Kommune befinden (= Aktivierungsgrundsatz). Für die Aufnahme der Vermögensgegenstände in der Vermögensrechnung können zur Vereinfachung der Bewertung auch Wertgrenzen festgesetzt werden. Die Stadt Uhingen hat für bewegliche Vermögensgegenstände eine Wertgrenze in Höhe von 1.000 (netto) festgelegt, bzw. 410 (netto) für bewegliche Vermögensgegenstände der Betriebe gewerblicher Art (Bäder, Uditorium) und 200 (netto) für Anlagegüter im Bereich EDV/Medien. Die erste Bilanz der Stadt Uhingen stellt das Vermögen der Stadt zum Stichtag 01.01.2015 in Form der Eröffnungsbilanz dar. Die Bewertung der einzelnen Bilanzpositionen wird mit dem Jahresabschluss des letzten kameralen Haushaltsjahres 2014 vollständig abgeschlossen.

3.2 Komponente 2: Ergebnisrechnung/Ergebnishaushalt Die Ergebnisrechnung bildet die periodengerechten Buchungen von ordentlichen und außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen ab und stellt den Werteverzehr und das Ressourcenaufkommen innerhalb einer Rechnungsperiode dar. Im Ergebnishaushalt werden die Planzahlen für ein entsprechendes Haushaltsjahr abgebildet. Im Unterschied zum bisherigen Verwaltungshaushalt kommt es bei der Zuordnung eines Geschäftsvorfalles künftig auf die Frage der wirtschaftlichen Verursachung an, nicht auf den tatsächlichen Zu- oder Abfluss von Zahlungsmitteln. Der Ergebnishaushalt stellt (wie bisher der Verwaltungshaushalt) die Ergebnisse der laufenden Verwaltungstätigkeit dar. Die Ergebnisse der Investitionstätigkeit werden im Finanzhaushalt abgebildet. Im Unterschied zum bisherigen Verwaltungshaushalt fließen aber die zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen in Form von Einzahlungen und Auszahlungen auch in den Finanzhaushalt mit ein. Die nichtzahlungswirksamen Erträge (wie bspw. Auflösung von Ertragszuschüssen) und Aufwendungen (wie bspw. Abschreibungen) erweitern den Ergebnishaushalt und wurden bisher im Verwaltungshaushalt nur bei den kostenrechnenden Einrichtungen abgebildet. Wenn der Saldo der Ergebnisrechnung am Jahresende positiv ist, ergibt sich ein Jahresüberschuss. Wenn der Saldo der Ergebnisrechnung am Jahresende ein negatives Ergebnis aufweist ergibt sich ein Jahresfehlbetrag. Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag verändern dann wiederum das Ergebnis der Vermögensrechnung auf der Passivseite, indem sie das Basiskapital erhöhen oder vermindern. 3.3 Komponente 3: Finanzrechnung/Finanzhaushalt Die Finanzrechnung bildet die periodengerechten Buchungen der Ein- und Auszahlungen aus den laufenden Erträgen und Aufwendungen der Ergebnisrechnung ab sowie die Investiven Zahlungen und die Zahlungen aus der Finanzierungstätigkeit der Kommune. Der Finanzhaushalt stellt die Planungsseite dar. Der Finanzhaushalt entspricht mehr oder weniger dem kameralen Vermögenshaushalt mit dem Unterschied, dass zwar die investiven Zahlungen abgebildet werden, aber auch die Zahlungen aus den laufenden Erträgen und Aufwendungen im Finanzhaushalt gebucht werden. Im Unterschied zum bisherigen Haushaltsrecht werden im Finanzhaushalt nur die Zahlungen aufgenommen, die auch tatsächlich in dem jeweiligen Haushaltsjahr ein- oder ausbezahlt wer-

den, unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt diese Zahlungen wirtschaftlich verursacht werden (= Kassenwirksamkeitsprinzip). Wenn der Saldo der Finanzrechnung am Jahresende positiv ist, ergibt sich ein Zahlungsmittelüberschuss. Wenn der Saldo am Jahresende negativ ist, ergibt sich ein Zahlungsmittelbedarf. Diese Position ist mit der bisherigen Zuführung zum/vom Vermögenshaushalt zu vergleichen. Zahlungsmittelüberschuss oder Zahlungsmittelbedarf haben dann wiederum direkte Auswirkung auf die Bilanzposition Liquide Mittel. Somit kann die Liquidität aber auch während des Jahres über den Finanzhaushalt gesteuert werden. 4. Der Kontenrahmen Im Kontenrahmen für Baden-Württemberg sind alle Bilanz-, Ergebnisrechnungs- und Finanzrechnungskonten festgelegt. Der Kontenrahmen lässt sich mit der bisherigen kameralen Gruppierung vergleichen. Jede Kommune stellt sich aus diesem Gesamtwerk ihren eigenen Kontenplan zusammen. Die Konten sind in folgende Kontenklassen eingeteilt: Kontenklasse Inhalt 0 Aktiva Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen 1 Bilanz Finanzvermögen und aktive Rechnungsabgrenzung 2 Passiva Kapitalposition, Sonderposten, Verbindlichkeiten, Rückstellungen und passive Rechnungsabgrenzung 3 Ordentliches Ordentliche Erträge 4 Ergebnisrechnung Ergebnis Ordentliche Aufwendungen 5 Sonder- ergebnis Außerordentliche Erträge und Aufwendungen 6 Einzahlungen Finanzrechnung 7 Auszahlungen 8 Eröffnungs- und Abschlusskonten 9 Kosten- und Leistungsrechnung

Vergleicht man die bisherige kamerale Gruppierung mit den neuen doppischen Sachkonten so ergibt sich folgende veränderte Darstellung: kamerale Gruppierung Doppisches Sachkonto 1000 Verwaltungsgebühren (= Einnahme im VwHH) 3311000 Verwaltungsgebühren (= ordentlicher Ertrag in der Ergebnisrechnung) 6311000 Verwaltungsgebühren (= Einzahlung in der Finanzrechnung) 5500 Haltung v. Fahrzeugen (= Ausgabe im VwHH) 4251000 Haltung v. Fahrzeugen (= ordentlicher Aufwand in der Ergebnisrechnung) 7251000 Haltung v. Fahrzeugen (= Auszahlung in der Finanzrechnung) 5. Die Struktur des neuen Haushalts 5.1 Haushaltssatzung Die Kommunen haben wie bisher nach 79 I Gemeindeordnung (GemO) für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Inhalte der Haushaltssatzung haben sich durch das NKHR jedoch entsprechend verändert (vgl. 79 II GemO). Die Haushaltssatzung enthält künftig die Festsetzung der Gesamtbeträge von Ergebnis- und Finanzhaushalt, von den vorgesehenen Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen sowie den Höchstbetrag der Kassenkredite und die Gesamtbeträge der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer. Die Haushaltssatzung kann außerdem weitere Vorschriften enthalten, die sich auf Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen und den Stellenplan für das Haushaltsjahr beziehen. In Uhingen ist dies, wie bisher auch, nicht der Fall. 5.2 Haushaltsplan Der Haushaltsplan bleibt auch im NKHR Teil der Haushaltssatzung und bildet die wichtigste Grundlage der kommunalen Finanzwirtschaft. Die Finanzierung der von der Kommune zu erfüllenden Aufgaben muss weiterhin gewährleistet sein. Allerdings wird die bisher geldverbrauchs-

orientierte Darstellung von Einnahmen und Ausgaben durch die ressourcenorientierte Darstellung von Erträgen und Aufwendungen sowie die Abbildung der Einzahlungen und Auszahlungen ersetzt, wobei der Haushaltsausgleich künftig über den Ergebnishaushalt gesteuert wird. Der Haushalt der Stadt Uhingen wurde entsprechend 4 GemHVO produktorientiert nach Produktbereichen in Teilhaushalten gegliedert. Das bedeutet, dass die bisherige kamerale Haushaltsstruktur mit Gliederung und Gruppierung durch eine neue Struktur auf Grundlage der kommunalen Produkte abgelöst wurde. Unter einem Produkt versteht man eine Leistung oder Gruppe von Leistungen, die für Stellen außerhalb einer Verwaltungseinheit erbracht werden. Die unterste Ebene bilden also die Produkte, die von jeder Kommune entsprechend der örtlichen Begebenheiten gebildet und dann sinngemäß zu Produktgruppen zusammengefasst werden. Die so entstandenen Produktgruppen werden danach den zugehörigen Produktbereichen zugeteilt, die sich dann wiederum einzelnen Teilhaushalten zuordnen lassen, welche schlussendlich den Gesamthaushalt bilden. Die Hieberschule wird beispielsweise künftig über das Produkt 21.10.10. Bereitstellung und Betrieb von Gemeinschaftsschulen Hieberschule abgebildet. Dieses Produkt gehört zur Produktgruppe 21.10. Bereitstellung und Betrieb von allgemeinbildenden Schulen, welche wiederum dem Produktbereich 21 Schulträgeraufgaben zugeordnet ist. Eine Kommune muss im Haushalt jedoch nicht zwingend immer bis zur Ebene der Produkte abbilden. Oft macht es auch Sinn nur die Produktgruppe abzubilden, da eine weitere Untergliederung nicht notwendig ist und den Haushalt unnötig aufblähen würde. Andererseits musste die Stadt Uhingen die Produkte aber auch teilweise noch weiter in Produktleistungen oder Produktteilleistungen aufteilen, da ansonsten beispielsweise im Bereich der Kindergärten nicht jeder Kindergarten im Haushalt hätte dargestellt werden können. Die Teilhaushalte der Stadt Uhingen wurden so gebildet, dass sie im Wesentlichen mit den bisherigen Einzelplänen vergleichbar sind. Die Produktgruppen und Produkte die unter den jeweiligen Teilhaushalten zusammengefasst sind entsprechen auf der Planungs- und IST-Ebene größtenteils den bisherigen Unterabschnitten. Der Gesamthaushalt der Stadt Uhingen unterteilt sich in insgesamt elf Teilhaushalte (THH 0 bis THH 10). Die einzelnen Produktbereiche, Produktgruppen, Produktleistungen und Produktteilleistungen sind dem Produktplan der Stadt Uhingen zu entnehmen.

Die neue Haushaltsstruktur ist im folgenden Schaubild veranschaulicht. Beginnend auf der untersten Ebene befinden sich die einzelnen Produktgruppen, Produkte, Produktleistungen und Produktteilleistungen, die im Haushalt jeweils mit einem Teilergebnis- und einem Teilfinanzhaushalt dargestellt werden. Die einzelnen Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalte dieser Ebene werden dann wiederum auf der nächst höheren Ebene zu den Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalten der jeweiligen Teilhaushalte zusammengefasst, deren Ergebnisse wiederum im Gesamtergebnis- und im Gesamtfinanzhaushalt als Gesamtsummen dargestellt werden. Die Struktur des neuen Haushalts - Haushaltsgliederung Gesamthaushalt Gesamtergebnishaushalt (ordentl. + außerordentl. Ergebnis) Gesamtfinanzhaushalt (Finanzierungstätigkeit) Teilhaushalt 0 Teilhaushalt 1 Teilergebnishaushalt Teilfinanz- haushalt Teilergebnishaushalt Teilfinanzhaushalt PG/ P/ PL/ PTL PG/ P/ PL/ PTL PG/ P/ PL/ PTL PG/ P/ PL/ PTL PG/ P/ PL/ PTL PG/ P/ PL/ PTL Teil- ErgHH Investit. Teil- ErgHH Investit. Teil- ErgHH Investit. Teil- ErgHH Investit. Teil- ErgHH Investit. Teil- ErgHH Investit. Gemäß 80 GemO und 1 ff. GemHVO besteht der Haushaltsplan künftig aus: Gesamthaushalt (bestehend aus Gesamtergebnishaushalt, Gesamfinanzhaushalt und je einer Übersicht = Haushaltsquerschnitt über die Erträge und Aufwendungen der Teilhaushalte des Ergebnishaushaltes (siehe 4 GemHVO) sowie über die Einzahlungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen der Teilhaushalte des Finanzhaushalts (siehe 4 IV und 11 GemHVO)) Teilhaushalten (bestehend aus Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalten) Stellenplan Weitere Anlagen Entsprechend 1 GemO enthält der Haushaltsplan zudem folgende Anlagen: Vorbericht Finanzplan mit Investitionsprogramm Übersicht über Verpflichtungsermächtigungen Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen, Rückstellungen und Schulden zu Beginn des Haushaltsjahres

Letzter Gesamtabschluss Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse Übersicht über die Budgets nach 4 GemHVO Im ersten Haushaltsplan 2015 entfallen die Übersichten zu den Rücklagen und Rückstellungen sowie die Darstellung eines Gesamtabschlusses. 5.3 Systematik der neuen Haushaltsstellen Der neue Haushalt wird, wie bereits beschrieben, durch Produkte und Sachkonten dargestellt. Die neuen Haushaltsstellen setzen sich bei der Stadt Uhingen aus einer Nummer mit 17 Stellen zusammen und werden künftig als Produktsachkonten bezeichnet. Über die ersten zehn Stellen wird das Produkt abgebildet und über die hinteren sieben Stellen das Sachkonto. Insgesamt gibt es fünf Produktstufen (PS): Produktstufe 1 = Produktbereich Produktstufe 2 = Produktgruppe Produktstufe 3 = Produkt Produktstufe 4 = Produktleistung Produktstufe 5 = Produktteilleistung Am Beispiel des Kindergartens Sparwiesen lässt sich der Aufbau verdeutlichen: 36 = Kinder, Jugend- und Familienhilfe (PS 1 = Produktbereich) 36.50 = Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (PS 2 = Produktgruppe) 36.50.01 = Tageseinrichtungen für Kinder (PS 3 = Produkt) 36.50.01.01 = Förderung v. Kindern in Gruppen für 1 6-jähr. (PS 4 = Produktleistung) 36.50.01.01.04 = Kindergarten Sparwiesen (PS 5 = Produktteilleistung) In den meisten Fällen war keine Tiefergliederung auf die letzten vier bzw. zwei Ziffern notwendig. Lediglich bei den Kindergärten werden für die Unterscheidung alle zehn Ziffern benötigt, sodass eine klare Zuordnung der anfallenden Kosten erfolgt (wie bisher auf den einzelnen Unterabschnitten). Welche Unterabschnitte sich in welchen Produkten widerspiegeln, ist der Gegenüberstellung UA Produkt (Anlage Übersicht UA-Produkt ) zu entnehmen. Der Produktnummer folgt das Sachkonto. Die Sachkonten unterteilen sich, wie oben bereits beschrieben, nach verschiedenen Kontenklassen auf und entsprechen der bisherigen Gruppierung. Über die Sachkonten wird dargestellt um welche Kosten es sich handelt.

Veranschlagungsbeispiel: Soll nun beispielsweise der Kauf von Lehrbüchern für die Haldenberg-Realschule verbucht werden, so muss künftig folgendes doppische Produktsachkonto bebucht werden: Produktgruppe Sachkonto 21.10.04.00.00 Haldenberg RS 4274000 Aufwand für Lehr- und Unterrichtsmittel Da mit dem Aufwand für die Bücher auch eine Auszahlung verbunden ist, wird im Finanzhaushalt automatisch das korrespondierende Finanzrechnungskonto in der entsprechenden Produktgruppe bebucht (Die Nummernsystematik bleibt dieselbe. Lediglich die erste Ziffer des Sachkontos verdeutlicht, dass es sich nun nicht um einen Aufwand (Kontenklasse 4) sondern um eine Auszahlung (Kontenklasse 7) handelt): Produktgruppe Sachkonto 21.10.04.00.00 Haldenberg RS 7274000 Auszahlung für Lehr- und Unterrichtsmittel Neben den Produktsachkonten gibt es künftig auch die Auftragssachkonten (bisher Maßnahme- Haushaltsstellen), die aber ebenfalls den jeweiligen Produkten zugeordnet werden. Hierfür wird an den Anfang des Auftrags wie bisher die Kennung I gestellt. Dann folgt die 8-stellige Auftragsnummer (wobei die ersten vier Ziffern das zugehörige Produkt wiederspiegeln) und am Ende folgt das 7-stellige Finanzrechnungskonto. Beispiel: I 54101040 7872000 Jahnstraße BA II Auszahlungen für Baumaßnahmen

Um eine kompakte Darstellung auch im künftigen Haushalt zu gewährleisten, werden die einzelnen Produktsachkonten im Haushalt zu übergeordneten Positionen zusammengefasst und bei den einzelnen Produkten wie folgt abgebildet: Der Aufwand für Lehr- und Unterrichtsmittel (Sachkonto 4274000) wird im Haushalt dann mit weiteren Aufwendungen dieser Art (z.b. 4261200 Aus-, Fortbildung, Umschulung) unter der Position 12 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in einem Gesamtbetrag ausgewiesen. Da es sich in den Beispielen um zahlungswirksame Aufwendungen handelt, werden die zugehörigen Auszahlungen (Sachkonto 7274000 und 72612000) im Finanzhaushalt unter der Position 2

Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in einem Gesamtbetrag dargestellt (ebenso verhält es sich mit zahlungswirksamen Erträgen, deren Einzahlungen unter Position 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit zusammengefasst werden): Die Positionen 4 8 bilden die investiven Einzahlungen, die Positionen 10 12 die investiven Auszahlungen ab. Die bereits erwähnten Auszahlungen für Baumaßnahmen (Sachkonto 7872000) würden demnach unter Position 11 dargestellt werden.

5.4 Haushaltsausgleich Während bisher die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes und des Vermögenshaushaltes ausgeglichen werden mussten, liegt im NKHR der Fokus auf dem Ausgleich des Ergebnishaushaltes. So müssen die ordentlichen Erträge und die ordentlichen Aufwendungen unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus Vorjahren ausgeglichen werden (vgl. 80 II GemO). Das heißt der Ressourcenverbrauch muss gleich dem Ressourcenaufkommen sein. Außerdem gibt es besondere Ausgleichsregelungen für das Sonderergebnis. Kann ein Ausgleich des Ergebnishaushaltes nicht erreicht werden, so geben 24 und 25 GemHVO folgende Regelungen vor: 1. Verwendung der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 2. Pauschale Kürzung der ordentlichen Aufwendungen bis zu einem Betrag von 1% der Summe der ordentlichen Aufwendungen unter Angabe der zu kürzenden Teilhaushalte (= globaler Minderaufwand) 3. Verwendung der Überschüsse des Sonderergebnisses (= Überschuss aus außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen) und der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses 4. Veranschlagung eines Fehlbetrages (Ergebnishaushalt) 5. Übertragung des Fehlbetrags längstens in die drei folgenden Haushaltsjahre. Für den Ausgleich des Finanzhaushaltes gibt es gesetzlich keine Ausgleichspflicht. Jedoch muss die stetige Liquidität der Kommune gewährleistet sein. Kann ein Ausgleich des Finanzhaushaltes über einen längeren Zeitraum nicht erreicht werden, so gefährdet dies die Liquidität.

20 VORBERICHT zum Haushaltsplan der Stadt Uhingen für 2015 Der Haushaltsplan der Stadt Uhingen wurden nach den Planungsgrundsätzen gem. 10 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) und den allgemeinen Haushaltsgrundsätzen gem. 77 Gemeindeordnung (GemO) geplant. In den Vorbericht wurden gegenüber dem Entwurf die endgültigen Zahlen eingearbeitet. Die Schaubilder wurden nicht angepasst. I. Rückblick und Übersicht Haushaltsjahr 2015 Der Haushaltsplan 2014 war der letzte kamerale Haushaltsplan. Ab dem Jahr 2015 ist der Haushaltsplan produktorientiert nach Produktbereichen gegliedert, die Basis bildet das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR). Die Grundlagen zum NKHR werden im Vorwort zum NKHR näher erläutert. Die Begrifflichkeiten haben sich im NKHR gänzlich geändert. Daher finden Sie im Anhang zum Haushaltsplan ein Glossar, in dem die neuen Begriffe definiert und erläutert werden. Trotz allen Änderungen, welche das NKHR in der Gestaltung des Haushaltsausgleiches mit sich bringt, bleiben die Möglichkeiten zu Investitionen abhängig davon, wie groß der Überschuss ist, der im laufenden Betrieb im Finanzhaushalt erwirtschaftet werden kann. Zugleich wird der Ressourcenverbrauch aller Erträge und Aufwendungen im Ergebnishaushalt dargestellt, also im Wesentlichen inwieweit die Stadt in der Lage ist, alle Abschreibungen zu erwirtschaften. Das Rechnungsergebnis 2013 schloss mit einem positiven Ergebnis ab, obwohl der Kauf der Straßenbeleuchtung über eine Rücklagenentnahme erfolgte. Auf eine Kreditaufnahme konnte gänzlich verzichtet werden. Die Rücklage betrug zum 31.12.2013 insgesamt 5,47 Mio.. Der Schuldenstand betrug zum Ende des Jahres 2,389 Mio.. Der Haushaltsplan 2014 mit Nachtragsplan 2014 knüpft an die positiven Entwicklungen der Vorjahre an, die Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt beträgt 3,217 Mio., Kreditaufnahme ist keine vorgesehen. Die Rücklage weist einen Stand von 5,720 Mio. aus, davon frei verfügbar sind 4,892 Mio.. Der Schuldenstand liegt zum Ende des Jahres voraussichtlich bei 2,270 Mio.. Die Verschuldung liegt damit weit unter dem Durchschnitt und bildet zugleich eine sehr gute Basis für den Einstieg in das NKHR. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wurde in der Haushaltssatzung 2014 von 375 v. H. auf 365 v. H. reduziert, ebenso der Gewerbesteuerhebesatz, dieser beträgt seitdem 370 v. H. (Vorjahr: 380 v. H.).

21 Dennoch wird dieses Niveau in den kommenden Jahren voraussichtlich nicht gehalten werden können. Im Nachtragsplan 2014 stiegen zwar die FAG-Zuweisungen, zugleich brach aber die Gewerbesteuer um 700.000 ein. Der Ansatz musste entsprechend nach unten korrigiert werden. Die Gewerbesteuer in Uhingen scheint bereits im Jahr 2013 die Spitze der Konjunktur erreicht zu haben. Die Gewerbesteuer lag zum Jahresende 2013 bei 5,6 Mio.. Der Planansatz 2015 mit 5,0 Mio. orientiert sich einerseits an den Prognosen des Haushaltserlasses 2015 sowie an den Prognosen der ortsansässigen Gewerbetreibenden. Die Ziele des Haushaltsplanes 2015 waren, den Haushaltsausgleich im Gesamtergebnishaushalt gemäß den Vorgaben des NKHR zu erreichen und die Neuverschuldung im Gesamtfinanzhaushalt gering zu halten. Beide Ziele konnten jedoch nicht erreicht werden. Der Gesamtergebnishaushalt weist ordentliche Erträge in Höhe von 27,877 Mio. aus und ordentliche Aufwendungen in Höhe von 28,802 Mio.. Das ordentliche Ergebnis liegt also bei rund - 925.000. Dies kann auch nur zum Teil durch außerordentliche Erträge und Aufwendungen in Höhe von 120.000 geschmälert werden. Das veranschlagte Gesamtergebnis liegt damit bei rund -805.000. Im Vergleich zum Verwaltungshaushalt 2014 verändern sich die Erträge und Aufwendungen des laufenden Betriebs wie folgt: Teilhaushalte 0 bis 9: Erträge + 490.000 davon Auflösungen + 415.000 Aufwendungen + 1.604.000 davon Abschreibungen + 1.386.000 Teilhaushalt 10: Erträge - 393.000 Aufwendungen + 773.000 Die Erträge nehmen damit um insgesamt 97.000 zu, wobei sich dieser Betrag aus der Zunahme der nicht zahlungswirksamen Auflösungen in Höhe von 415.000 und einer Reduzierung der zahlungswirksamen FAG-Zuweisungen in Höhe von 383.000 zusammensetzt. Insgesamt gehen die zahlungswirksamen Erträge um 318.000 zurück. Die Aufwendungen nehmen insgesamt um 2,377 Mio. zu. Darin enthalten sind 1,386 Mio. Abschreibungen, die nicht zahlungswirksam sind. Um rund 773.000 steigen die Ausgaben im Teilhaushalt 10.

22 Die restlichen Aufwendungen resultieren fast ausschließlich aus Personalkostensteigerungen. Insgesamt steigen die Personalkosten um 520.000 gegenüber dem Vorjahr. Diese erneute Steigerung ist überwiegend durch Kostensteigerungen im Kindergartenbereich verursacht, vor allem durch das erste volle Betriebsjahr des Kindergartens Mittlere Mühle. Dies wurde bereits vergangenes Jahr erwartet und ist daher keine Überraschung. Damit wird aber auch deutlich, dass die Mehr-Aufwendungen im Gesamtergebnishaushalt in erheblichen Umfang kompensiert wurden, sodass hier kein Spielraum für weitere Einsparungen vorhanden ist. Für den Unterhalt der Infrastruktur wurden über 2,0 Mio. eingeplant, für die Bewirtschaftung aller Einrichtungen knapp 1,0 Mio.. Ein weiterer zusätzlichen Aufwand im Bereich der Teilhaushalte 0 bis 9 ergibt sich im Teilhaushalt 2 durch die Gewährung von EDV-Zuschüssen für die Schulen in Höhe von 18.600. Dieser Betrag wird in den kommenden fünf Jahren für die Ausstattung einer neuen EDV in allen Uhinger Schulen für einen EDV-Leasingvertrag zusätzlich zu den Budgets bereitgestellt. Dabei handelt es sich um einen Zuschuss zur Hard- und Software (GR-Beschluss vom 18.07.2014). Zu beachten ist darüber hinaus, dass Ausstattungsgegenstände mit einem Wert unter 1.000 netto künftig im Ergebnishaushalt veranschlagt werden. Dies betrifft z. B. Ausstattungen in Kindergärten und Schulen. Bisher wurden diese Anschaffungen weitestgehend im Vermögenshaushalt finanziert. Weitere Besonderheiten gibt es in den Teilhaushalten 0 bis 9 nicht. Im Teilhaushalt 10 sind die FAG-Zuweisungen im Jahr 2015 noch nicht mit der vollen Einwohnerzahl nach Zensus zu berechnen. Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung lagen die Einwohnerzahlen zum 30.06.2014 jedoch noch nicht vor, weshalb der Betrag insgesamt zurückgeht. Wird die Einwohnerzahl 30.06.2014 tatsächlich der Berechnung zugrunde gelegt, dürfte sich dieser Rückgang wieder relativieren. Die Steuerkraftsumme steigt im Jahr 2015 um 1,135 Mio.. Dies ist nach dem guten Rechnungsabschluss des Jahres 2013, der als Basis für die Berechnung der Steuerkraftmesszahl dient ebenfalls keine Überraschung. Die Aufwendungen im Teilhaushalt 10 steigen damit um 802.000. Der Anstieg bei der Kreisumlage beträgt ca. 498.000 (Hebesatz 37,5 v. H.), bei der FAG-Umlage rund 269.000. Eine geringe Steigerung gibt es außerdem bei der Umlage für die Region Stuttgart mit 4.000. Der Zahlungsmittelüberschuss liegt bei 1,457 Mio.. Im Nachtragsplan 2014 lag dieser noch bei 3,217 Mio. (Zuführung zum Vermögenshaushalt) und geht damit um über 50 % zurück. Wie

23 bereits im Haushaltsplanjahr 2014 angekündigt wird sich dieser Trend in den Finanzplanjahren 2016 bis 2018 auch so fortsetzen. Steigende Unterhaltung, Bewirtschaftungs- und Personalkosten können bei fast gleichbleibender Ertragsseite dauerhaft nicht finanziert werden. Wie bereits erwähnt unterliegt die Aufwendungen des laufenden Betriebs bereits seit Jahren einer disziplinierten Planung. Eine Änderung der Ertragsseite wäre nur durch deutliche Gebühren- oder Steuererhöhungen möglich. Schlussendlich ist ein angemessener Zahlungsmittelüberschuss verantwortlich dafür, mit welchem Eigenanteil das Investitionsprogramm finanziert werden kann und wie hoch der Fremdfinanzierungsanteil ist. Der Finanzhaushalt und das Investitionsprogramm sind geprägt von vielen Planungsraten und einem betragsmäßig eher unterdurchschnittlichen Investitionsprogramm mit Auszahlungen von nur 5,059 Mio. (Vorjahr: 6,193 Mio. ). Dem gegenüber stehen Einzahlungen in Höhe von nur 1,415 Mio. (Vorjahr: 2,977 Mio. ). Aus diesem Grund muss aber zwingend die Finanzplanung betrachtet werden. In diesen Jahren ist die Umsetzung der in 2015 geplanten Projekte geplant, dort schlagen sie auch entsprechend zu Buche. Die wesentlichen Einzahlungen aus Investitionstätigkeit sind: Landeszuschuss Einsatzleitwagen 21.000 Kreiszuschuss Einsatzleitwagen 25.000 Landeszuschuss Landschaftspark Schloss Filseck 260.000 Zuschuss Naturnahe Umgestaltung Blaubach 50.000 Erschließungsbeiträge 16.800 Zuschuss Sanierung Oberdorf 80.000 Bundeszuschuss Straßenbeleuchtung Diegelsberg (Maßnahme 2014) 23.000 Grundstückserlöse 900.000. Die wesentlichen Auszahlungen aus Investitionstätigkeit im Jahr 2015 sind: Einsatzleitwagen (verschoben von 2014 nach 2015) 110.000 Realschule Außenanlagen 350.000 Realschule Ganztagesschule 200.000 Haldenbergstadion Laufbahnsanierung 130.000 Landschaftspark Schloss Filseck 420.000 Straßen- und Kanalbaumaßnahmen 2.306.500 Naturnahe Umgestaltung Blaubach 100.000 Bahnhofsanierungsprogramm (verschoben auf 2016) 160.000 Grunderwerb 386.000 Sanierung Oberdorf 131.000.

24 Der veranschlagte Finanzierungsmittelbedarf beträgt nach Abzug des Zahlungsmittelüberschusses aus laufender Verwaltungstätigkeit 2,188 Mio.. Zum Ausgleich des Finanzhaushalts wurde eine Kreditaufnahme von 2,295 Mio. eingeplant. Der Schuldenstand zum 31.12.2015 würde dann 4,458 Mio. betragen (Vorjahr: 2,27 Mio. ). Die Netto-Neuverschuldung beträgt dann 2,188 Mio.. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung Uhingen enthält eine Darlehensaufnahme in Höhe von 381.600. Die Verschuldung des Eigenbetriebs steigt damit von 2,707 Mio. auf 3,353 Mio. an. Die Entwicklung im Ergebnishaushalt stellt das Hauptaugenmerk der diesjährigen Haushaltsplanung dar. Mit der Darstellung des Ressourcenaufkommens wird deutlich, dass die Stadt Uhingen ihren Ressourcenverbrauch nur zu 72 % erwirtschaften kann. Mit jeder Investition erhöhen sich die Abschreibungen und damit auch die Anforderungen der Refinanzierung. Zugleich aber auch die Anforderungen den laufenden Betrieb so zu gestalten, dass alle Abschreibungen erwirtschaftet werden. Wenn die Ertragsseite wie in den vergangenen Jahren dagegen aber fast unverändert bleibt, wird dies für die kommenden Jahre wohl die größte Schwierigkeit darstellen. Die großen Einnahmequellen des Teilhaushaltes 10 mit Bundes- und Landeszuweisungen und den Gewerbesteuereinnahmen sind kaum beeinflussbar. Für den Haushaltsausgleich sei davor gewarnt, sich auf die Größe des Basiskapitals oder etwaige außerordentliche Erträge aus Grundstückserlösen zu verlassen. Beide Rechnungsgrößen sind bekanntlich endlich. Für die Beschlussfassung der im Investitionsprogramm veranschlagten Projekte, wovon sehr viele auch Auswirkungen für die Finanzplanungsjahre haben, sollten diese Faktoren berücksichtigt werden. Durch die Verschiebung der Planung Weilenberger Hof III und des Brückenbauwerks BW 14 um 12 Monate durch den HH-Beschluss am 05.12.2014, schlagen diese Projekte in den Folgejahren zu Buche. Das Jahr 2016 schreibt dadurch zwar im Finanzhaushalt eine schwarze Null (mit Kreditaufnahme), jedoch ist das Jahr 2017 umso mehr davon betroffen. Die Finanzplanung muss daher in den kommenden Jahren nochmals überdacht werden.

25 II. Bevölkerungsentwicklung Nach der Volkszählung Zensus 2011 wird nur noch diese Einwohnerzahl fortgeschrieben. Auf Basis Zensus lag die Einwohnerzahl zum 31.03.2013 bei 13.884 Einwohnern. Die letzte Aktualisierung erfolgte zum 31.12.2013 mit 13.979 Einwohnern. In die Berechnung der Schlüsselzuweisungen darf die aktuelle Einwohnerzahl nach den Vorgaben des Innenministeriums noch nicht zu 100 % einbezogen werden. Daher stimmen diese Zahlen nicht überein. III. Teilhaushalt 10 Entwicklung der Ertrags- und Aufwandsseite 1. Realsteuerhebesätze Uhingen Landesdurchschnitt Kreisdurchschnitt Grundsteuer A 365 v. H. 354 v. H. 355 v. H. Grundsteuer B 365 v. H. 385 v. H. 347 v. H. Gewerbesteuer 370 v. H. 366 v. H. 338 v. H. Die letzte Anpassung der Hebesätze der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer erfolgte zum 01.01.2014 mit einer Reduzierung um je 10 v. H. Der Hebesatz der Grundsteuer A ist seit dem 01.01.2011 unverändert.

26 Die Planansätze für die Grundsteuern sind unverändert im Vergleich zum Nachtragsplan 2014. Das Gewerbesteueraufkommen ist seit der zweiten Jahreshälfte 2013 rückläufig. Mitte des Jahres 2013 zeichnete sich eine Spitze mit einem Veranlagungssoll von 5,9 Mio. ab. Das Jahresergebnis ergab aber nur noch 5,6 Mio.. Im Nachtragsplan 2014 wurde der Planansatz um 700.000 auf 5,0 Mio. reduziert. Nach dem Jahr 2008 mit 6,1 Mio. Veranlagungssoll und dem Jahr 2013 mit 5,6 Mio. kann zum Planungszeitpunkt kein weiteres Spitzenjahr erwartet werden. Der Ansatz für das Jahr 2015 beträgt daher 5,0 Mio.. Die Vergnügungssteuer geht in 2015 leicht zurück auf 20.300 (Vorjahr 22.000 ) hier sind jährliche Schwankungen aber nicht ungewöhnlich. Die Zahl der Hunde und somit die Hundesteuer steigen weiter leicht an, der Planansatz liegt im Jahr 2015 bei 70.500. 2. Gewerbesteuerumlage und Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer Der Anteil an der Einkommenssteuer aus dem Haushaltserlass 2015 liegt bei 5,479 Mrd. und damit 0,18 Mrd. höher als im Jahr 2014. Allerdings wurde zum Haushaltsjahr 2015 auch die Schlüsselzahl von 0,0013124 auf 0,0012374 angepasst, weshalb der Planansatz zurückgeht.

27 Da das Gewerbesteueraufkommen gegenüber dem Nachtragsplan 2014 nicht steigt, ändert sich die Gewerbesteuerumlage ebenfalls nicht. Die Gewerbesteuerumlagesatz beträgt nach wie vor 69 %. Hier wird keine Änderung erwartet. 3. Schlüsselzuweisungen, Finanzausgleichs- und Kreisumlage 6,000 Entwicklung der Schlüsselzuweisungen einschließlich Investitionspauschale 5,000 Mio EUR 4,000 3,000 2,000 4,343 3,742 3,351 4,321 4,675 4,955 5,801 5,731 1,000 0,000 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Jahr Die Schlüsselzuweisungen und die Investitionspauschale gehen gegenüber dem Vorjahr leicht zurück. Zwar steigt der Kopfbetrag, jedoch auch die Steuerkraftmesszahl, weshalb als Ergebnis

28 für 2015 ein geringerer Betrag steht als 2014. Die Steuerkraftmesszahl resultiert aus den hohen Steuererträgen des Jahres 2013. Die Investitionspauschale wird zwar laut Haushaltserlass ab 2015 auf 65,00 pro Einwohner steigen (Vorjahr: 60,00 ), jedoch ist die Steuerkraftsumme insgesamt zu hoch, als dass Uhingen davon profitieren könnte. Die Finanzausgleichs- und Kreisumlage steigen durch die höhere Steuerkraftsumme ebenfalls an. Die Kreisumlage wurde zudem mit einer Steigerung des Hebesatzes von 37,5 % im Jahr 2015 geplant (Vorjahr: 37,0 %). Die Kreisumlage nimmt damit um rd. 500.000 zu auf 5,836 Mio.. Die Finanzausgleichsumlage steigt um fast 270.000 auf 3,458 Mio.. Der Umlagesatz beträgt im Haushaltsplanjahr 22,22 %. IV. Personalaufwendungen Allgemeine Anmerkungen und Werte, die in die Haushaltsplanung 2015 eingeflossen sind: Lohnerhöhung Der Tarifvertrag für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von kommunalen Arbeitgebern (TVöD) läuft bis 29.02.2016. In der Hochrechnung ist für die Beschäftigten die beschlossene Lohnerhöhung mit 2,4 % ab 01.03.2015 eingerechnet. Für die Beamten sind noch keine Lohnerhöhungen beschlossen, deshalb wurde eine Steigerung von 5 % eingerechnet, da die Abwicklung der Erhöhung 2013/14 auch noch aussteht.

29 Leistungsorientierte Bezahlung Der Prozentsatz für die variable, leistungsorientierte Bezahlung nach TVöD wurde wie 2014 mit 2 % berücksichtigt. Sozialversicherung Die Renten-/Kranken-/Arbeitslosen- und Pflegeversicherung wurden mit den zurzeit geltenden %-Sätzen hochgerechnet. Zusatzversorgung Beamte Der Allgemeine Hebesatz wird laut Planung KVBW für 2015 gleichbleibend bei 37 % belassen. Beschäftigte Der Arbeitgeberanteil für die Allgemeine Umlage beträgt 5,35 %, für das Sanierungsgeld 2,6 % und für den Zusatzbeitrag 0,4 %. Für die Planung 2015 wurde von diesen Sätzen ausgegangen. Die Personalkosten erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr um rd. 570.000, also um rd. 6,9 %. Diese Kostensteigerungen verursachen vor allem steigende allgemeine Erhöhungen (Hochrechnung Lohnsteigerung, Stufensteigerungen lt. Tarifvertrag ), Doppelbesetzungen im Bereich Altersteilzeit, allgemeine prozentuale Veränderungen, Umgruppierungen / Umbeset-

30 zungen u. a. auch als Mutterschutzvertretungen, zusätzliche Stellen: Hauptamt Nachtrag 2014, Praktikanten, Realschule: 2 neue Küchenkräfte + Reinigungskraft Ganztagesschule, neuer Elektriker im Bereich Bauhof, neue Eingliederungshilfen im Kindergartenbereich (Kostenersatz Landratsamt), Doppelbesetzung (2 Monate) Steueramt / Rente, Abordnung Erzieherin nach Italien (Kostenersatz Bund), neuer Versorgungsempfänger. Den größten Anteil tragen aber die Personalzugänge im Kindergartenbereich, vor allem im Kinderhaus Mittlere Mühle, die gruppenweise ab Februar, März bzw. September 2014 eingerechnet wurden und für 2015 erstmals ein volles Jahr umfassen. Vermindert wird dies u.a. durch kostengünstigeren Personalwechsel. V. Haushaltsausgleich Gem. 80 Abs. 2 S. 2 GemO sollen die Erträge und Aufwendungen unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus Vorjahren ausgeglichen werden. Ist ein Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus Vorjahren trotz Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten und Ausschöpfung aller Ertragsmöglichkeiten sowie Verwendung des Sonderergebnisses und von Überschussrücklagen nicht möglich ( 24 GemHVO), kann ein Fehlbetrag in die drei folgenden Haushaltsjahre vorgetragen werden Ein danach verbleibender Fehlbetrag ist mit dem Basiskapital zu verrechnen. Das Basiskapital darf nicht negativ sein ( 80 Abs. 3 GemO). Wie bereits erwähnt liegt das veranschlagte Gesamtergebnis bei rund -805.000. Dieser Fehlbetrag wird auf die Folgejahre vorgetragen. Spätestens im Jahr 2019 kann der Fehlbetrag mit dem Basiskapital verrechnet werden, sofern keine Änderung in der Finanzplanung eintritt. Wie hoch das Basiskapital in Uhingen sein wird, steht erst nach Aufstellung der Eröffnungsbilanz fest. Dies ist nach dem Jahresabschluss 2014, aber noch im Jahr 2015 geplant. VI. Entwicklung des Zahlungsmittelüberschusses (ehemals: Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt) Im Jahr 2013 war ursprünglich eine Zuführungsrate In Höhe von 3,8 Mio. geplant, im Rechnungsergebnis konnte aber eine Zuführung von fast 4,4 Mio. erreicht werden. Im Nachtrag 2014 lag die Zuführungsrate bei 3,2 Mio.. Wie eingangs bereits erwähnt liegt der Zahlungsmittelüberschuss im Jahr 2015 bei 1,456 Mio.. Durch die zusätzlich anfallenden Auszahlungen vor allem im Bereich der Personalkosten und der geringeren Einzahlungen auf der anderen Seite, liegt der Überschuss deutlich unter dem der Vorjahre. Wichtig ist jedoch hierbei zunächst, dass der Zahlungsmittelüberschuss ausreicht, um die ordentlichen Tilgungen zu decken. Diese betragen im Jahr 2015 107.500.

31 Außerdem, und dieser Gesichtspunkt ist wesentlich wichtiger, wird der Zahlungsmittelüberschuss als Deckungskapital zu den geplanten Investitionen herangezogen und schmälert damit die notwendige Darlehensaufnahme. Bei der Betrachtung des Haushaltsplanes ist es also wichtig, neben dem Gesamtergebnis auch den Finanzhaushalt zu berücksichtigen und dort die Entwicklung des Zahlungsmittelüberschusses. Eine alleinige Betrachtung des Ergebnishaushaltes könnte zu einem falschen Ergebnis führen. VII. Entwicklung des Schuldenstands einschließlich der Wasserversorgung Uhingen Nach wie vor steht die Begrenzung der Neuverschuldung im Mittelpunkt der städtischen Finanzpolitik. Das Jahr 2013 schloss trotz der Neuaufnahme von 1,1 Mio. für die Beteiligung am NEV mit einem Stand in Höhe von 2,4 Mio. ab. Im Jahr 2014 ist keine Neuaufnahme mehr vorgesehen. Das Jahr 2015 wird trotz des schmalen Investitionsprogrammes nicht ohne Kreditaufnahme finanziert werden können, da der Zahlungsmittelüberschuss deutlich geringer ausfällt. Geplant ist die Neuaufnahme von 2,295 Mio.. Der Schuldenstand zum 31.12.2015 weist dann einen Stand in Höhe von 4,458 Mio. aus. Die Pro-Kopf-Verschuldung läge somit bei 318 (Vorjahr: 163 ). Der Landesdurchschnitt von Städten vergleichbarer Größe liegt bei einer Verschuldung von 378. Somit liegt die Verschuldung noch 16 % unter dem Landesdurchschnitt.

32 Der Wirtschaftsplan 2015 der Wasserversorgung Uhingen enthält eine Kreditaufnahme in Höhe von 381.600. Die Kreditermächtigung aus 2014 mit 555.000 muss im Wirtschaftsjahr 2014 voraussichtlich nicht mehr in Anspruch genommen werden. Das Rechnungsergebnis 2013 schloss mit ein Verschuldung von 3,262 Mio. ab. 12,000 Entwicklung Schuldenstand einschl. Eigenbetrieb "Wasserversorgung" 10,000 8,152 Mio EUR 8,000 6,000 3,544 3,843 4,641 4,128 3,701 5,363 5,532 4,000 2,000 0,000 1,685 1,321 2,270 4,773 1,927 1,657 1,460 2,389 1,859 2,522 3,379 2,714 2,471 2,241 2,974 3,262 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Jahr 2014 2015 Insgesamt Haushalt WV Die Neuverschuldung 2015 ergäbe eine Pro-Kopf-Verschuldung von 240 (Rechnungsergebnis 2013: 215 ). Der Landesdurchschnitt liegt bei 681 pro Kopf. Hier bleibt die Wasserversorgung also deutlich unter dem Durchschnitt (65 %).

33 Die Gesamtverschuldung liegt damit bei 558 (Vorjahr: 397 ) und somit 47 % unter dem Landesdurchschnitt von 1.059. In Anbetracht der beschriebenen problematischen Faktoren stellt die Pro-Kopf-Verschuldung im Vergleich zu den Vorjahren ein bedenkliches Ergebnis im Hinblick auf die weitere Entwicklung dar. VIII. Liquiditätsübersicht Die Kassenlage war im Jahr 2014 bedenkenlos, Kreditaufnahmen sind keine vorgesehen. Für das Jahr 2015 ist dies ebenfalls nicht zu erwarten. Der veranschlagte Finanzierungsmittelbedarf wird über eine Kreditaufnahme finanziert. IX. Investitionsprogramm 2015 Erläuterung der wichtigsten Investitionen aus dem Investitionsprogramm 2015: 1. Teilhaushalt 0 Innere Verwaltung Produktgruppe 11.24 Gebäudemanagement, Technisches Immobilienmanagement (ehemals Unterabschnitt 8810) Im Bereich des Gebäudemanagements ist die Planung der Sanierung der Kirchstr. 1 mit 50.000 vorgesehen. Der Gesamtbedarf der Maßnahme beträgt 2,2 Mio. und geht weiter bis ins Jahr 2017. Produktgruppe 11.25 Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge (ehemals Unterabschnitt 7710) Unter diesem Produkt wird künftig der Bauhof abgebildet. Dort ist die Anschaffung eines Gabelstaplers (18.000 ), eines Holders (55.000 ), einer Pritsche mit Allrad (40.000 ) SPERRVERMERK und eines Notebooks für den Elektriker (1.500 ) geplant. Insgesamt geht es um eine Investition von 123.000. Produktgruppe 11.33 Grundstücksmanagement (ehemals Unterabschnitt 8830) Bei den geplanten Grundstückserlösen handelt es sich um einen Betrag von insgesamt 570.000. Den größten Anteil daran hat der Verkauf von Bauplätzen im Bereich Weilenberger Hof mit 450.000. Dem stehen Auszahlungen in Höhe von 166.000 gegenüber für den allgemeinen Grundstückserwerb.

34 2. Teilhaushalt 1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung Produktgruppe 12.60 Brandschutz (ehemals Unterabschnitt 1300) Der Gemeinderat hat mit dem Haushaltsplan 2014 die Ersatzbeschaffung des Einsatzleitwagens (ELW) beschlossen. Da die Zuschusszusage vom Land aber erst im Oktober einging, konnte die Beschaffung im Jahr 2014 nicht mehr realisiert werden. Die Ansätze werden daher entsprechend nochmals veranschlagt (21.000 Landeszuschuss, 25.000 Kreiszuschuss, 110.000 Anschaffungskosten ELW). 3. Teilhaushalt 2 Schulen Produkt 21.10.04 Realschule (ehemals Unterabschnitt 2210) Für die Restfinanzierung des Ausbaus zur Ganztagesschule werden 200.000 eingestellt. Außerdem werden für die Neugestaltung der Außenanlagen 350.000 veranschlagt. 4. Teilhaushalt 5 Gesundheit, Sport, Erholung Produkt 42.41.02 Bereitstellung/Betrieb von Freisportanlagen (ehemals Unterabschnitt 5620) Die Laufbahn im Haldenbergstadion soll für 130.000 saniert werden. Diese Maßnahme wurde bereits in den Vorplanungen zum Haushaltsplan 2014 diskutiert und letztendlich in das Jahr 2015 verschoben. Für den Rasenplatz in Sparwiesen, dessen Realisierung im Gemeinderat vom 24.10.2014 beschlossen wurde, wird eine Planungsrate von 50.000 veranschlagt. Der Gesamtbedarf für die Jahre 2015 und 2016 liegt bei 450.000 für den Bau des Platzes. Zusätzlich werden für den Grunderwerb voraussichtlich 200.000 benötigt. Als Landeszuschuss werden unter Vorbehalt der Genehmigung für 2016 75.000 eingeplant. 5. Teilhaushalt 6 Bau- und Wohnungswesen, Verkehr Produktgruppe 51.10 Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und Stadterneuerung (ehemals Unterabschnitt 6150) Für die Sanierung Oberdorf werden weitere 131.000 für Zuschüsse eingeplant. Dagegen stehen 80.000 Investitionszuwendungen des Landes. Produktleistung 54.10.01.01 Gemeindestraßen (ehemals Unterabschnitt 6300) Im Jahr 2015 werden insgesamt 1,325 Mio. veranschlagt. Die wichtigsten Maßnahmen sind: Brückenbauwerk BW 14 120.000 (verschoben auf 2016) Jahnstr. 2. BA 260.000