Informationen zur Pflegeversicherung. Peter Kneiske



Ähnliche Dokumente
Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung)

Pflegebedürftig was nun?

DAS. Pflege TAGEBUCH PFLEGE- TAGEBUCH. Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum?

Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI

Die Pflegeversicherung. Ausbau der Sozialversicherung - ein Mittel gegen sozialen Abstieg im Alter und zur Sicherung der Pflege Hartmut Vöhringer

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner!

Tipps zur Vorbereitung der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK)

AOK Bayern Fachteam Pflege (Dietmar Stullich)

Pflegehilfsmittel 40 SGB XI. Leistungen bei häuslicher Pflege ( 36 ff. SGB XI)

Lieber Kunde von Senior Mobil,

Die Pflegeversicherung

Ihr Pflegetagebuch. Erforderliche Hilfe bei: Körperpflege. Darm- und Blasenentleerung PFLEGETAGEBUCH. Waschen: Ganzkörperwäsche Teilwäsche.

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,


Pflegebedürftigkeit ist Definitionssache

Pflege-Tagebuch. für die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit. Häusliche Pflege

Steffi s Pflegeteam. Spinnereiinsel Kolbermoor Mobil 01 74/

Informationen für Sie Die Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung ein Buch mit sieben Siegeln?! SGB XI

Vital & Aktiv. Pflegeberatung. Der Fall der Fälle Pflegefall

Pflegetagebuch für. Seelower Straße Berlin tel info@hkp-johanna.de

Das. Pflege TAGEBUCH. Pflegekasse. Deutschlands größte Krankenkasse

Antragstellung. Voraussetzungen. Leistungen

Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz

Rund ums Thema Pflegestufen

Pflegeleistungen 2015

Die Pflegeversicherung und Ihre Leistungen

Ambulante Pflege der Sozialstation

Wie stellt man den Antrag bei der Pflegekasse?

Mit dem Pflegetagebuch sind Sie gut vorbereitet für die Pflegeeinstufung durch den Medizinischen Dienst

Pflegestützpunkt. Im Kreis Dithmarschen

Informationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I

Pflegetagebuch Informationen und Dokumentation

Antrag auf Überprüfung der Pflegestufe

Eine Information des Pflegestützpunktes in der Hansestadt Lübeck, Bereich Soziale Sicherung, Verwaltungszentrum Mühlentor, Kronsforder Allee 2-6,

Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I

Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am in Kraft. Gewinner sind die Pflegebedürftigen!

Die soziale Pflegeversicherung Bernd Koop VDK Ober-Roden

Pflegestärkungsgesetz 1. Leistungsrechtliche Änderungen

Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI

Das ändert sich ab 1. Januar 2015

Pflege in Deutschland. Kosten und Zukunft. Wenn Sie gern günstige Gelegenheiten nutzen, haben wir eine gute Nachricht für Sie.

Pflege ein großes Thema...

Kompetenz im Umgang mit Pflegestufen. Holger Biemann, Qualitätsmanager + TQM-Auditor; Philipp Graf von und zu Egloffstein, Rechtsanwalt

Die Pflegeversicherung wurde eingerichtet mit dem Ziel der sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit. Ziel ist es, pflegebedürftige

Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016)

Ambulanter und palliativer Pflegedienst

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Pflegestärkungsgesetz

Die Zukunft der Pflegeversicherung Kosten und Konsequenzen

Ambulante Pflege und Assistenz

Bis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf

PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015

Leistungen für Demenzpatienten

Die Reform der Pflegeversicherung. Gewinner sind die Pflegebedürftigen!

Preisübersicht Wenn Sie uns brauchen, sind wir da!

Fragebogen für Monat/Jahr: Erstelldatum. Name: Vorname Geb. Datum Telefonnummer Pflegestufe keine 1 2 3

Die soziale Pflegeversicherung SGB XI

Beratung zur Pflegeversicherung. Herzlich Willkommen ASK

Hilfen durch das Pflegeversicherungsgesetz

Pflegeplatzvermittlung kostenlose 24h Hotline. Pflegeleistungen. Das ändert sich ab

Was bringt das Pflegestärkungsgesetz 2?

Vor dem Heimeinzug. Fragen und Antworten rund um Finanzierung und Formalitäten. Wer kann in ein Altenheim einziehen?

Zusätzliche Betreuungsund. Verhinderungspflege. ( 39/ 123) in pro Jahr. ( 45b) in pro Monat /

Wenn das Gedächtnis nachlässt Leistungen der Pflegeversicherung bei Demenz nach SGB XI. Claudia Schöne Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen

PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1

Das Pflegestärkungsgesetz. Was ändert sich zum

Pflegeleistungen ab 1. Januar 2015

Die Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 1. Januar Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Fragen und Antworten rund um Formalitäten und Finanzierung

Ambulantes Pflegezentrum Nord ggmbh Tel / Pflegetagebuch. Muster

Was bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Ihre Pflegestützpunkte im Rhein-Lahn-Kreis

Clever investieren und für den Pflegefall vorsorgen: Gothaer PflegeRent Invest

16 Aufgaben zur Pflegeabrechnung (Rechtsstand 2014)

Das Pflegeversicherungs-Gesetz

Preisliste Pflegeversicherung

Mehr Entlastung. Mehr Flexibilität. Mehr Leistungen.

Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG)

1. Die vorgenannte Person befindet sich in der eigenen Wohnung bzw. seit dem in einem. I. Pflegestufe II. Pflegestufe III.

Leistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen. Claudia Schöne. Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS

Wolfgang Bellwinkel/DGUV. Sicheres Arbeiten in der häuslichen Pflege. Unfallversicherungsschutz von Pflegepersonen

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz PSG II

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen

Die Pflegeversicherung

Was bringt die Pflegereform?

Checkliste. Checkliste für die Einstufung in eine Pflegestufe (stationäre Pflege) Name des/der Versicherten: 1. Allgemein. Legende der Hilfeleistung:

Leistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015

Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld

Familiale Pflege. Herzlich Willkommen zum kostenlosen Initialpflegekurs für Pflegende Angehörige und Interessierte

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November

Die Soziale Pflegeversicherung SGB XI. Grundlagen zu Einstufungen und Leistungen

Gesundheitliche und pflegerische Regelangebote

Pflegestärkungsgesetz I -

Neue Angebote in der Pflege und Betreuung. Neu ab 01. Januar 2015: Pflegestärkungsgesetz

Ampfinger Pflegedienst Mobile Sun

Informationen von Ihren Pflegestützpunkten im RNK

PRIEN AM CHIEMSEE. Ambulanter Pflegedienst. Kursana ist TÜV-zertifiziert

Wir bieten Ihnen... SGB XI Leistungen:

Wonach richten sich die Pflegestufen?

Leistungen Vereinbarkeit von Beruf und Pflege

Transkript:

Informationen zur Pflegeversicherung Peter Kneiske

Pflegestufe I (Erhebliche Pflegebedürftigkeit) Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens 1 x tgl. der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Zeitkorridor beträgt bei der Pflege 46-119 Minuten täglich. Zusätzlich muss im Bereich der Hauswirtschaft ein Hilfebedarf von 45 Minuten täglich vorhanden sein.

Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftigkeit) Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens 3 x tgl. zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Zeitkorridor beträgt bei der Pflege 120-239 Minuten täglich. Zusätzlich muss im Bereich der Hauswirtschaft ein Hilfebedarf von 60 Minuten täglich vorhanden sein.

Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftigkeit) Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Zeitkorridor der Pflege beginnt ab 240 Minuten täglich. Zusätzlich muss im Bereich der Hauswirtschaft ein Hilfebedarf von 60 Minuten täglich vorhanden sein.

In welchen Bereichen habe ich einen Hilfebedarf? Sie erhalten Leistungen der Pflegeversicherung, wenn Sie in folgenden Bereichen eine Unterstützung brauchen: Körperpflege: Waschen, Baden, Duschen, Kämmen, Zahnpflege, Rasieren, Toilettengänge Ernährung: mundgerechte Zubereitung, Nahrungsaufnahme Mobilität: Aufstehen/zu-Bett gehen, Umlagern, An- und Ausziehen, Stehen, Gehen Hauswirtschaftliche Versorgung: Kochen, Saubermachen, Spülen, Einkaufen

Zeiterfassung bei der Körperpflege (alle Zeiten bei voller Übernahme) Ganzkörperwäsche: 20-25 Minuten Teilwäsche Oberkörperpflege: 8-10 Minuten Teilwäsche Unterkörper: 12-15 Minuten Teilwäsche Hände/Gesicht: 1-2 Minuten Duschen: 15-20 Minuten Baden: 20-25 Minuten Zahnpflege: 5 Minuten Kämmen: 1-3 Minuten Rasieren: 5-10 Minuten

Definition Pflegegeld Der Pflegebedürftige bekommt Pflegegeld, wenn die Pflege von einem Angehörigen oder anderen privaten Pflegepersonen ehrenamtlich übernommen wird. Dabei werden folgende Beiträge bezahlt: Pflegestufe I: 244 Pflegestufe II: 458 Pflegestufe III: 728

Definition Pflegesachleistung Die Pflege wird nach Vereinbarung von Fachkräften eines ambulanten Pflegedienstes durchgeführt. Die Kosten für die Pflegesachleistung können von den Pflegekassen in: Pflegestufe I bis zu 468 Pflegestufe II bis zu 1.144 Pflegestufe III bis zu 1.612 übernommen werden.

Definition Kombinationsleistung Der Pflegebedürftige hat die Möglichkeit, eine Kombination von Geld- und Sachleistung in Anspruch zu nehmen. Das bedeutet, dass sowohl ein ambulanter Pflegedienst als auch ein Angehöriger die Pflege durchführt. Bei der Kombinationspflege kann der Versicherte individuell wählen und den evtl. bestehenden restlichen Anspruch der Pflegestufe in Geldleistung ausbezahlt bekommen.

Definition Verhinderungspflege (Urlaubspflege/Entlastung) Voraussetzungen für eine Verhinderungspflege: Der Versicherte muss in einer Pflegestufe eingestuft sein Der Versicherte muss vor der ersten Inanspruchnahme mindestens 6 Monate in der häuslichen Umgebung gepflegt worden sein Der Versicherte wird von einer privaten Pflegeperson gepflegt (Geldleistung) oder es besteht eine Kombinationsleistung von Pflegedienst und Pflegeperson. Der Versicherte hat im Rahmen der Verhinderungspflege einen Anspruch auf 28 Tage bzw. einen Jahreshöchstsatz von 1612

Wichtig zu wissen: Verhinderungspflege kann aus jedem erdenklichem Grund in Anspruch genommen werden z.b. bei Krankheit der Pflegeperson, bei Urlaub der Pflegeperson, bei einem Arzttermin der Pflegeperson etc.. Verhinderungspflege kann auch kurzfristig und/oder stundenweise in Anspruch genommen werden. Bei einer Verhinderung der Pflegeperson unter 8 Std. am Tag (z.b. Arzttermin der Pflegeperson) wird das Pflegegeld nicht eingekürzt.

Wer hat Anspruch auf eine Pflegestufe? Der Begriff der Pflegebedürftigkeit wird von dem Pflegeversicherungsgesetz sehr eng gefasst. Demnach sind Menschen pflegebedürftig, wenn folgende drei Vorraussetzungen vorliegen: 1. Der Hilfebedarf liegt aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung vor. 2. Für regelmäßige und gewöhnliche alltägliche Verrichtungen besteht ein Hilfebedarf. 3. Der Hilfebedarf besteht auf Dauer, d.h. mindestens voraussichtlich für 6 Monate.

Definition zusätzliche Betreuungsleistungen Seit dem 01.01.2015 stehen jedem Pflegebedürftigen ein Grundbetrag von 104 im Monat für Betreuungsund Entlastungsleistungen zu. Diese Leistungen beinhalten z.b. Betreuungsfahrten, hauswirtschaftliche Hilfestellungen oder eine Betreuung/Beschäftigung zu Hause. Für Pflegebedürftige mit einem festgestellten erhöhtem Betreuungsbedarf (bei dementiellen Erkrankungen o.ä.) stehen 208 im Monat zur Verfügung.

Was sind die so genannten Zeitkorridore? Was haben diese mit der Begutachtung zu tun? Die Gutachter des Medizinischen Dienstes (MDK) haben Orientierungswerte, mit denen sie den täglichen Hilfebedarf ermitteln. Diese zeitlichen Orientierungen sind gesetzlich in den Richtlinien zur Begutachtung festgelegt. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass diese Zeiten bei einer vollständigen Übernahme der Pflegeperson angegeben sind.

Zeiterfassung bei der Darm- und Blasenentleerung (alles bei VÜ) Wasserlassen (Intimhygiene,Toilettenspülung): 2-3 Minuten Stuhlgang (Intimhygiene, Toilettenspülung): 3-6 Minuten Richten der Bekleidung: insgesamt 2 Minuten Wechsel von Windeln (Intimhygiene, Entsorgung) nach.. Wasserlassen: 4-6 Minuten Stuhlgang: 7-10 Minuten Wechsel kleiner Vorlagen: 1-2 Minuten Wechsel/Entleeren des Urinbeutels: 2-3 Minuten Wechseln/Entleeren des Stomabeutels: 3-4 Minuten

Zeiterfassung bei der Ernährung (alles bei voller Übernahme) Mundgerechte Zubereitung der Nahrung für die Hauptmahlzeiten: je 2-3 Minuten Essen von Hauptmahlzeiten einschließlich Trinken (max. 3 Hauptmahlzeiten): je 15-20 Minuten Verabreichen von Sondenkost (inkl. Reinigung des Gerätes: 15-20 Minuten tgl.)

Zeiterfassung bei der Mobilität ( alles bei voller Übernahme) Einfache Hilfe beim Aufstehen/ zu Bett gehen: je 1-2 Minuten Umlagern: 2-3 Minuten Ankleiden gesamt: 8-10 Minuten Ankleiden Ober-/Unterkörper: 5-6 Minuten Entkleiden gesamt: 4-6 Minuten Entkleiden Ober-/Unterkörper: 2-3 Minuten

Zeiterfassung bei der Mobilität (alles bei voller Übernahme) Gehen: Wird je nach Wegstrecke nur zur Durchführung der gesetzlich vorgegebenen Verrichtungen bewertet. Dabei ist die häusliche Situation zu beachten. Je nach Weglänge werden diese zeitlich bewertet. Stehen (Transfer): Nur bei Verrichtungen zu bewerten. Beim Transfer wird der reine Weg als Hilfebedarf gewertet. Treppensteigen: Je nach Wohnsituation zu berücksichtigen. Verlassen/Wiederaufsuchen der Wohnung: Nur wenn eine Begleitung und Betreuung während des Besuches bei z.b. des Hausarztes unumgänglich ist, ist dieses zeitlich zu berücksichtigen.

Wie beantrage ich eine Pflegestufe? Wie ist der Ablauf des Verfahrens? Der Antrag wird schriftlich bei der Pflegekasse eingereicht. Bei der Pflegekasse erhält man die notwendigen Formulare. Die Unterlagen werden nach Prüfung dem MDK zugewiesen. Der MDK meldet sich zu einem Hausbesuch bei dem Versicherten an. (In der Regel 14 Tage vorher) Der Versicherte wird generell in der häuslichen Umgebung begutachtet. So kann sich der Gutachter ein Bild zur pflegerischen Versorgung sowie dem notwendigen Hilfebedarf machen. Der MDK leitet das Gutachten an die Pflegekasse zurück und diese entscheidet dann auf der Grundlage des Gutachtens, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und welche Pflegestufe anerkannt wird.

Was ist, wenn man mit der Pflegeeinstufung bzw. mit einer evt. Ablehnung nicht einverstanden ist? Man kann innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Bescheid der Pflegekasse einen formlosen Widerspruch bei der zuständigen Pflegekasse einreichen. Es empfiehlt sich eine Durchschrift des Gutachtens anzufordern, um eine notwendige Begründung mit einem ausführlichen Widerspruch nachreichen zu können.

Kostenaufstellung an dem Beispiel Pflegestufe I Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag Grundpflege 15,59 15,59 15,59 15,59 15,59 15,59 15,59 Kämmen/ Rasieren Hilfestellung aus dem Bett 3,03 3,03 3,03 3,03 3,03 3,03 3,03 2,17 2,17 2,17 2,17 2,17 2,17 2,17 Wegep. 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69 Wegep. erhöht 7,38 7,38 24,48 24,48 24,48 24,48 24,48 28,17 28,17 Kosten insgesamt für den Monat im Durchschnitt 763,92 (Kasse übernimmt 468 ), Restbetrag von 295,92 muss der Pflegekunde selber zahlen- jeden Monat.

Kostenaufstellung an dem Beispiel Pflegestufe I Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag Grundpflege 15,59 15,59 15,59 Kämmen/ Rasieren Hilfestellung aus dem Bett 3,03 3,03 3,03 2,17 2,17 2,17 Wegep. 3,69 3,69 3,69 Wegep. erhöht 24,48 24,48 24,48 Kosten insgesamt für den Monat im Durchschnitt 318,24 (Kasse übernimmt die vollen Kosten), Restbetrag von 78,08 wird von der Kasse an den Pflegekunden ausgezahlt.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit