Vorstellung der UN- Behindertenrechtskonvention
Menschenrechtsübereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention - BRK)
Vortrag auf der Behindertenpolitischen Regionalkonferenz Alle inklusive in Brandenburg des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie Land Brandenburg Frankfurt/Oder, 13. September 2010 H.- Günter Heiden M.A. Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.v. - ISL
Überblick 1. Zur ISL e.v. und mir 2. Zur Entstehung der BRK 3. Zur Bedeutung der BRK 4. Zur Umsetzung der BRK 5. Zu den Perspektiven
1. Zur ISL e.v. und mir ISL e.v. = Dachorganisation der ca. 20 ZSLs in D. ISL e.v. = dt. Zweig von DPI ISL e.v. vertritt seit ihrer Gründung 1990 einen menschenrechtsorientierten Ansatz
ISL & Vereinte Nationen Mitglieder der ISL e.v. nahmen an den Verhandlungen zur BRK in New York teil ISL-Mitglied Prof. Dr. Theresia Degener seit 1.9.10 in BRK-Ausschuss
zu mir Sonderschulehrer / Publizist seit 1/2010 Öffentlichkeitsarbeit der ISL e.v. Teilnahme als Assistent von Dr. Sigrid Arnade für den DBR an den Verhandlungen zur BRK in New York (05/06)
2. Zur Entstehung der BRK 12/2001: UN setzt Ad hoc-komitee zur Konventionserarbeitung ein 12/2006: UN-Vollversammlung verabschiedet Konvention 3. Mai 2008: Die Konvention tritt in Kraft 26. März 2009: BRK gilt in Deutschland und hat den Rang eines Bundesgesetzes (Gültigkeit für Bund, Länder und Gemeinden)
Konvention mit 3 Superlativen erstes großes Menschenrechtsdokument im 21. Jh. (50 Artikel + Zusatzprotokoll) Konvention, die am schnellsten verhandelt wurde Nichts über uns ohne uns! Noch nie wurde Zivilgesellschaft so stark einbezogen
3. Zur Bedeutung der BRK 3a. Menschenrechte 3b. Perspektivenwechsel mit der BRK 3c. zentrale Begriffe/Konzepte der BRK 3d. fünf Einzelaspekte
3a. Menschenrechte es sind keine neuen Rechte geschaffen worden geltende Menschenrechte sind auf die Lebenswirklichkeit behinderter Menschen zugeschnitten worden Aspekt der Gleichberech-tigung zieht sich durch den Text:
... gleichberechtigt mit anderen...... auf der Grundlage der Gleichberechtigung mit anderen...
3b. Perspektivenwechsel mit der BRK
Abschied vom medizinischen Modell von Behinderung individuelles Defizit körperliche, seelische oder geistige Beeinträchtigung
... über die Anerkennung des sozialen Modells von Behinderung gesellschaftliche Bedingungen behindert ist man nicht, behindert wird man
... zur Etablierung von Behinderung als Menschenrechtsthema
Definition und Zielrichtung Behinderung als Wechselwirkung zwischen Betroffenen und Barrieren nicht mehr Fürsorge oder Rehabilitation, sondern gleichberechtigte selbstbestimmte Teilhabe
Mit der BRK wird ein vielfältiger Perspektivenwechsel realisiert von Wohlfahrt/Fürsorge und Rehabilitation zur Selbstbestimmung von der Integration zur Inklusion von Objekten zu Subjekten von PatientInnen zu BürgerInnen von Problemfällen zu TrägerInnen von Rechten (Rechtssubjekten)
3c. zentrale Begriffe/Konzepte Würde Inklusion der BRK Selbstbestimmung/ Autonomie (individuelle) Teilhabe Chancengleichheit Empowerment Barrierefreiheit Disability Mainstreaming
in Anerkennung des wertvollen Beitrags, den Menschen mit Behinderungen... leisten und leisten können und in der Erkenntnis, dass die Förderung des vollen Genusses der Menschenrechte und Grundfreiheiten durch Menschen mit Behinderungen sowie ihre uneingeschränkte Teilhabe... zu erheblichen Fortschritten in der... Gesellschaft... führen wird,... (Präambel, m)
3d. Fünf Einzelaspekte Übersetzung Frauen mit Behinderungen Barrierefreiheit Selbstbestimmt Leben und Einbeziehung in die Gemeinschaft Bildung
Übersetzung deutsche Übersetzung ist fehlerhaft, besonders Inklusion - Integration Schattenübersetzung unter www.nw3.de
Frauen mit Behinderungen: Art. 6 u.a. erst fehlten Frauen und Gender fast völlig dann plädierten KoreanerInnen für eigenen Artikel letztlich wurde twin track approach realisiert
Twin track approach* * = zweigleisiger Ansatz vorgeschlagen in einem DPI- Papier von Sabine Häfner (SoVD) und Dr. Sigrid Arnade eigener Frauenartikel (Art. 6) und Referenzen in weiteren wichtigen Artikeln bei Umsetzung muss immer die Frauenperspektive mitgedacht werden
Barrierefreiheit: Art. 9 Übersetzungsfehler geht über Bestimmungen der deutschen BGGs hinaus
Barrierefreiheit und das BbgBGG auch private Rechtsträger müssen zur Barrierefreiheit verpflichtet werden z.b.: Arztpraxen, Geschäfte, Hotels, Restaurants, Theater- und Kinobetreiber, Museen etc.
Selbstbestimmt Leben und Einbeziehung in die Gemeinschaft: Übersetzungsfehler Art. 19 Gemeinden müssen BRK umsetzen alle Einrichtungen für die Allgemeinheit müssen auch für behinderte Menschen nutzbar sein Gemeinden müssen aktiv werden und auf Private einwirken
Wohnen und Assistenz Wahlmöglichkeiten von Wohnort und Wohnform Bereitstellung von gemeindenahen Unterstützungs-diensten einschließlich persönlicher Assistenz Hilfe muss der selbst gewählten Wohnform folgen, nicht umgekehrt
Bildung: Art. 24 einer der am leidenschaftlichsten diskutierten Artikel Selbstverpflichtung zu einem inklusiven Bildungssystem Recht auf gemein-same Erziehung ist festgeschrieben
Rechtsgutachten Prof. Dr. Eibe Riedel vorgestellt am 28.01.2010 innerhalb von 2 (max. 4) Jahren müssen Schulgesetze angepasst werden schon jetzt gibt es individuellen Rechtsanspruch auf Regelschulbesuch Beweislast bei Schule, nicht bei Eltern
4. Zur Umsetzung der BRK
Verpflichtungen Vertragsstaaten müssen: Menschenrechte sicherstellen Benachteiligungen verhindern eigene Gesetzgebung anpassen und Maßnahmen ergreifen, damit die Konventionsregeln realisiert werden = Trias des Menschenrechtsschutzes
Was bisher geschehen ist... Focal Point beim BMAS Monitoring-Stelle beim Dt. Institut für Menschenrechte Koordinierungsmechanismus beim Beauftragten der BR für die Belange beh. Menschen Kampagne alle inklusive! 1-3/2009 mit 8 Konferenzen und konkreten Forderungen Weiterentwicklung der Forderungen durch den DBR
... was noch geschehen ist lt. Koalitionsvertrag müssen sich alle Entscheidungen an BRK messen lassen lt. Koalitionsvertrag soll ein Aktionsplan zur Umsetzung entwickelt werden Bund beginnt seit 3/10 mit einem Aktionsplan, soll 2011 fertig sein in Rheinland-Pfalz ist erster Aktionsplan im März 2010 verabschiedet worden
Erheblicher Handlungsbedarf in Deutschland Nichts über uns ohne uns! realisieren Aktionspläne auf Bundes- und Länderebene erstellen Bundes- und Landesgesetzgebung überprüfen themenspezifische Aktionspläne erstellen (z.b. Frauen, inklusive Bildung, berufliche Teilhabe, Barrierefreiheit)
weiterer Handlungsbedarf Gesetze mit Sanktionsmöglichkeiten versehen (z.b. SGB IX) Schulgesetze ändern einkom.- + verm.unabhängiges Gesetz zur Sozialen Teilhabe schaffen jede Förderung an die Bedingung der Barrierefreiheit knüpfen
Rechtsdurchsetzung BRK = geltendes Recht keine UN-Klagemöglichkeit Beschwerde vor Ausschuss, wenn Rechtsweg in D. ausgeschöpft Verfahren im Zusatzprotokoll geregelt
5. Zu den Perspektiven
Perspektiven auf Bundesebene Prozess zum Aktionsplan stockt, Beteiligungsstruktur ist unklar 2011 muss erster Bericht zur Umsetzung für die UN erstellt werden
Perspektiven für Brandenburg Betroffene und ihre Verbände laufend einbeziehen bei Novellierung des BbgBGG Vorgaben der BRK umsetzen gesamtes Landesrecht überprüfen gesamten und themenspezifische Aktionspläne erarbeiten
Perspektiven für Betroffene und ihre Verbände von alleine geschieht meist wenig - also aktiv bleiben und die Umsetzung der BRK einfordern die BRK ist ein gutes Werkzeug, das es zu nutzen gilt
Denkbare Aktivitäten Aktionspläne einfordern, Eckpunkte dazu erarbeiten Konkrete kurz- und mittelfristige Forderungen formulieren Schattenberichte verfassen
weitere Informationen unter: www.un.org/disabilities
Die BRK ist ein Schatz, der darauf wartet, gehoben zu werden (Klaus Lachwitz) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und viel Erfolg!