Verbandsversammlung 11. Juli 2012 : Behandlung der Anregungen und Bedenken der Stellungnahmen aus dem Beteiligungs- und Offenlageverfahren,

Ähnliche Dokumente
Beschlüsse öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 25. Januar 2018

Gesamtfortschreibung des Regionalplans Schwarzwald-Baar-Heuberg

2. Änderung und Ergänzung des Teilregionalplans Rohstoffsicherung (verbindlich seit , 1. Änderung verbindlich seit

Vierzehnte Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region Ingolstadt. Siebenundzwanzigste Änderung

Die strategische Umweltprüfung: Entwicklung in Deutschland (Schwerpunkt: Raumordnungsplanung des Landes Sachsen-Anhalt)

Planungsausschuss nichtöffentlich Verbandsversammlung öffentlich

Fortschreibung des Flächennutzungsplans Zusammenfassende Erklärung

Synopse. der Anregungen und Bedenken mit Ausgleichsvorschlägen

Regionalplan Südostoberbayern Teilfortschreibung Windenergie TOP 5

Teilregionalplan Windenergie. Entwurf für den Planungsausschuss 07/2017

Regionalverband Bodensee-Oberschwaben

Öffentliche Beschlüsse aus der Sitzung des Marktgemeinderates Kirchseeon vom

Handreichung. für die Kommunen zur Vorlage von Flächennutzungsplänen und Flächennutzungsplanänderungen zur Genehmigung bei der Bezirksregierung Köln

Planungsausschuss öffentlich

45. Sitzung der Leg.-Periode 2001/2006. N i e d e r s c h r i f t

Amtsblatt für die Stadt Büren

Windenergie in der Region Rhein-Neckar: Aktueller Stand der Regionalplanung

Regionalverband Nordschwarzwald

Frage-Antwort-Katalog zum Entwurf der 3. Teilfortschreibung LEP IV (FAQ)

In der Planungsausschusssitzung vom wurde eine Fortschreibung des Teilkapitels B IV 3.2 Nutzung der Windenergie beschlossen.

Windenergie ein schwieriges und äußerst formalisiertes Planungsthema

Ortsgemeinde Fischbach bei Dahn

Beteiligung des Regionalverbandes an Bauleitplanverfahren hier: April 2014 bis Mai 2014

Änderung des Flächennutzungsplanes (Solarpark Deponie Aemilienhausen) Auslegung: bis Entscheidung über die Stellungnahmen

Teil-FNP Wind Recht Verfahren Bürgerbeteiligung

BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF

INHALTSVERZEICHNIS. Seite:

Windenergie in der Region SBH und im Raum Spaichingen. Bürgerversammlung Spaichingen Marcel Herzberg, Verbandsdirektor

Nummer 28. Bestandsverzeichnisnummer 805 zu einem Fuß- und Radfahrweg

HESSISCHER LANDTAG. Ausgaben Einnahmen Aufwand Ertrag

BESCHLUSSVORLAGE 53/ Kl

TOP 1 Begrüßung, Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit, Feststellung der Tagesordnung, Protokollbestätigung

Öffentliche Bekanntmachung

TOP 6 Fortschreibung Regionalplan Südostoberbayern Windenergie

Standortalternativenprüfung Windenergie

Regionales Raumordnungsprogramm Landkreis Lüneburg 2. Änderung Vorranggebiete Windenergie

Begründung. zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan. Bereich Löwenberger Straße

Gemeinde Kirchheim a.n.

Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung am Von 23 Mitgliedern waren 21 anwesend.

Regionaler Nahverkehrsplan Mittleres Mecklenburg/Rostock

Zeichenerklärung. Gewerbliche Baufläche. Fläche für die Landwirtschaft

Bebauungsplanverfahren

Auszug aus der Niederschrift: 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

Regionalplan Südlicher Oberrhein. Kapitel Windenergie 2006

Sitzungsvorlage Nr. 105/ Öffentliche Sitzung - Planungsausschuss am zur Beschlussfassung. Zu Tagesordnungspunkt 1

Ein-Blick. Mittelhessen. Regierungspräsidium Gießen. Nr. 24. November In dieser Ausgabe geht es um folgende Themen:

Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

17. Jahrgang 11. Jan Nr. 1/2007

Beratung im StUWi Drucksache Nr. 10/2014

Erläuterung des Verzichts auf Umweltprüfung nach 2a Landesplanungsgesetz (LplG) (Entwurfstand: 1. Juni 2015)

9. Änderung des Flächennutzungsplans

Angaben der Gemeinde. 1. Angaben zum Plan

Frau Kundschaft, Herr Neumann, Herr Böcker, Herr Rohleder, Herr Urbanek

Stadt Sachsenheim 3. Änderung des Flächennutzungsplans Erläuterungsbericht

Sitzung der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbands Südostoberbayern

Stadt Lügde Änderung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung von Konzentrationszone für Windenergie - 1-

Bebauungsplan Berg-Bürg II Planbereich 25, Gemarkung Bittenfeld

Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums über die Aufstellung von Regionalplänen und die Verwendung von Planzeichen (VwV Regionalpläne)

Satzung über die 7. Änderung des Bebauungsplanes "Vornen zu Schäferloch" im vereinfachten Verfahren nach 13 Baugesetzbuch

Nr.17/2015 vom 12. Juni Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite)

Windenergie für Weinheim

Wer entscheidet was? Wer ist wann und wie beteiligt?

Landesraumentwicklungsprogramm 2015

Landesentwicklungsplan NRW Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel

TOP 1: Stand der Umsetzung des Teilregionalplans Erneuerbare Energien (Bereich Windenergie)

57. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kalkar Planungsrechtliche Steuerung von Windenergieanlagen

Stadtratssitzung am I Öffentlicher Teil. Stadtratssitzung am I Öffentlicher Teil

Amtsblatt für den Kreis Paderborn

Planungsausschuss am

Öffentliche Beschlüsse aus der Sitzung des Marktgemeinderates Kirchseeon vom

Stadt Bruchsal Bebauungsplan Karlsruher Straße

Bauleitplanverfahren Normalverfahren Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Beschleunigtes Verfahren nach 13 a BauGB

Ausgangslage Recht Verfahren Bürgerbeteiligung

V o r l a g e für Drucksache-Nr. den Ausschuss für Wirtschaft / Kreistag

Stadt Rheinböllen 1. Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet In der Wester. Bebauungsplan Industriegebiet In der Wester 1.

Angaben der Gemeinde. 1. Bei Änderung, Ergänzung oder Aufhebung

4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 der Stadt Wetter (Ruhr) Knorr-Bremse hier: Satzungsbeschluss gem. 10 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB)

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter Nr.9/2014 vom 1. April Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite)

Darstellung der Bereiche für den Grundwasser und Gewässerschutz und der Überschwemmungsbereiche: Vorstellung der geplanten Konzeption

Region Nordschwarzwald Bevölkerungs- und Altersentwicklung bis 2020

Tank- und Rastanlage March-Holzhausen. Öffentliche Gemeinderatssitzung Festhalle Holzhausen 13. Juli 2015

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

ergänzte Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Landwirtschaft (Träger öffentlicher Belange) um MVI-Stellungnahme lfd. Nr. TöB Nr. Abkürzunge

RV-Drucksache Nr. VIII-22/4. Planungsausschuss nichtöffentlich Verbandsversammlung öffentlich

Beschluss öffentliche Sitzung vom Stadtrat der Stadt Quedlinburg

Stuttgart - Vaihingen

Bebauungsplan. - Begründung - (Vorentwurf)

Planungsausschuss am

Bezirksregierung Münster Regionalplanungsbehörde

Gliederung. Abweichungsverfahren Voraussetzungen und erforderliche Unterlagen. Festlegungen im Regionalplan Mittelhessen 2010

BESCHLUSSVORLAGE 26/ /Bm

18. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) Bebauungsplan Großer Garten IV, 3. Änderung Beratung Vorentwurf im BPA/Rat am

Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie. Zusammenfassende Erklärung

Amtsblatt. Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Jahrgang 19 Senftenberg, den 08. August 2012 Nr. 11/2012. Verantwortlich für den Inhalt:

Gemeinde Schkopau Amtsblatt

vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Betriebshof Schladitzer Bucht

Regionalverband Bodensee-Oberschwaben

Stadtverordnerter Klein beantragt den TOP 1. von der Tagesordnung abzusetzen.

K r e i s P i n n e be r g. (ohne Umweltbericht) zur

Transkript:

2. Änderung und Ergänzung des Teilregionalplans Rohstoffsicherung 2000-2015 einschließlich 2. Änderung des Regionalplans 2015 Nordschwarzwald Verbandsversammlung 11. Juli 2012 : Behandlung der Anregungen und Bedenken der Stellungnahmen aus dem Beteiligungs- und Offenlageverfahren, Beschluss über den Plan sowie Satzungsbeschluss Verbandsversammlung 11. Juli 2012 1

Rahmenbedingungen, die der Planung zu Grunde liegen: Gesetzlicher Auftrag des Landesplanungsgesetzes zur Festlegung von Abbauund Sicherungsgebieten im Regionalplan hier konkret: Ergänzung des Teilregionalplans um Sicherungsgebiete Rohstoffgeologisches Gutachten mit der Lokalisierung abbauwürdiger Vorkommen Durch das LGRB ermittelter Bedarf an Vorranggebieten zur Sicherung von Natursteinen für den Verkehrswegebau, für Baustoffe und als Betonzuschlag für einen Planungszeitraum von 15 Jahren: ca. 122 Hektar Verbandsversammlung 11. Juli 2012 2

Planungsprinzipien : Erweiterung eines bestehenden Abbau-Standortes vor Neuaufschluss in unberührter Landschaft Berücksichtigung eventueller späterer Auswirkungen durch vorsorgende Abstandswahrung zu empfindlichen Gebieten (Immissionsschutz-Vorsorge => ausreichender Abstand zu Wohngebieten) Berücksichtigung und Prüfung von Umweltschutzgütern Berücksichtigung ökonomischer Erfordernisse einschließlich betrieblicher Anforderungen der Firmen Verbandsversammlung 11. Juli 2012 3

Bedarfsdeckung Sicherungsgebiete für Natursteine : Nach den in Anlage I zur Vorlage 32/2012 vorgelegten Vorschlägen zur Behandlung der Stellungnahmen würden derzeit rund 98 Hektar Sicherungsgebiete für Natursteine (10 Gebiete) im Plan festgelegt Damit kann die vom LGRB ermittelte Bedarfsgröße für den Planungszeitraum von 15 Jahren in Höhe von ca. 122 Hektar derzeit nicht erreicht werden. Dennoch stellt dies eine weitgehende Bedarfsdeckung dar Für den Teilraum Pforzheim/Mühlacker soll zeitnah eine ergänzende Alternativensuche zur Lokalisierung eines weiteren Vorranggebiets durchgeführt werden Verbandsversammlung 11. Juli 2012 4

Insgesamt vorgeschlagene Vorranggebiete : 3 Gebiete für den Abbau von Natursteinen (Muschelkalk, Granit, Gneis) 10 Gebiete zur Sicherung von Natursteinen 2 Gebiete für den Abbau von Natur-Werksteinen (Sandstein, Muschelkalk) 1 Gebiet zur Sicherung von Natur-Werksteinen = zusammen 16 Vorranggebiete Verbandsversammlung 11. Juli 2012 5

Flächenumfang der vorgeschlagenen Vorranggebiete : Ursprünglich gemeldet 24 Interessengebiete: 186 Hektar. Einbezogen in die Umweltprüfung (23 Gebiete + 2 Alternativstandorte): 224 Hektar. Im Plan-Entwurf vom März 2011 (20 Gebiete): 185 Hektar. Im zu beschließenden Plan 2012 (16 Gebiete): davon 10 Sicherungsgebiete für Natursteine: 135 Hektar; 98 Hektar. Verbandsversammlung 11. Juli 2012 6

Berücksichtigung der Umweltbelange : Dort, wo derzeit unüberwindbare Umweltbelange betroffen würden bzw. Ausschlusskriterien vorliegen, soll kein Vorranggebiet festgelegt werden (Beispiel Maulbronn (Naturschutz), Nagold-Hochdorf-Nord (WSG-Zone II) Alle sonst vorgebrachten Umweltaspekte sind in den Abwägungsvorschlägen behandelt und werden in den Umweltbericht als Hinweise in die Gebiets-Steckbriefe aufgenommen Neuer Plansatz 3.2.10, nach dem diese Hinweise in nachfolgenden Planungen und Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden sollen Damit werden die Umweltbelange in der auf Regionalplan-Ebene üblichen Praxis aufgegriffen und angemessen berücksichtigt Verbandsversammlung 11. Juli 2012 7

Berücksichtigung Wasserschutzgebiete (1) : Ursprünglich lag ein geplantes Gebiet in einer Wasserschutz-Zone II, 13 Gebiete waren von Wasserschutz-Zone III direkt betroffen Für den Plan-Entwurf wurde als Ausschluss-Kriterium die Lage in WSG- Zone II definiert; in allen anderen Fällen erfolgte eine Behandlung im Rahmen der Umweltprüfung Für die Gebiete bei Wildberg und Nagold-Ost/(Mötzingen) erfolgte anhand der 2010 erlassenen neuen Schutzgebiets-Verordnung eine vertiefte Prüfung (sh. Anlage 4 zur Vorlage 32/2012) Verbandsversammlung 11. Juli 2012 8

Berücksichtigung Wasserschutzgebiete (2) : Bisher ist in allen bekannten Fällen, auch bei kritischen Untergrund- Verhältnissen, immer eine Abbau-Genehmigung (ggf. mit Auflagen) in der WSG-Zone III erteilt worden Die vertiefte Prüfung und Berücksichtigung konkreter Erfordernisse des Grundwasserschutzes wird in allen Fällen auf der Ebene nachfolgender immissionsschutzrechtlicher oder naturschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren erfolgen (= Abschichtung ); Ergebnis : Kein geplantes Vorrang-Gebiet muss wegen der Lage in WSG-Zone III aus der Planung ausgeschieden werden (derzeit noch 10 Gebiete im Plan); WSG-Zone III ist generell kein Ausschlusskriterium. Verbandsversammlung 11. Juli 2012 9

Relativ unproblematische Gebiete im Beteiligungsverfahren: 7019-1-A Illingen Lichtenberg-Süd 7019-1-S Illingen Lichtenberg-Nord 7019-9-A Illingen Lausegerten 7019-9-S Illingen Wolfsäcker (geringfügig auf Anregung Kommune + ISTE verschoben) 7118-1-A Tiefenbronn-Mühlhausen 7118-1-S Tiefenbronn-Mühlhausen 7119-1-S Heimsheim 7416-2-A Baiersbronn-Röt/-Heselbach 7416-2-S Baiersbronn-Röt/-Heselbach 7417-3-S Waldachtal-Salzstetten 7517-1-S Glatten 7618-3-S Empfingen (Beibehaltung, etwas vergrößert) Verbandsversammlung 11. Juli 2012 10

Problematische Gebiete, die beibehalten werden sollen : 7318-1-A Wildberg-Sulz Zimmler/Weiler (Beibehaltung) 7318-1-S Wildberg-Sulz Lehen (Beibehaltung) 7418-1-S Nagold-Ost /(Mötzingen) (Beibehaltung) 7517-1-S2 Glatten-Ost / Schopfloch (bisherige Alternative als Vorranggebiet festlegen) Verbandsversammlung 11. Juli 2012 11

Beibehaltung Wildberg-Sulz am Eck, Gebiet Zimmler / Weiler Verbandsversammlung 11. Juli 2012 12

Beibehaltung Wildberg-Sulz am Eck, Gebiet Lehen Verbandsversammlung 11. Juli 2012 13

Beibehaltung Nagold-Ost Verbandsversammlung 11. Juli 2012 14

Festlegung als Vorranggebiet: Glatten-Ost / Schopfloch Verbandsversammlung 11. Juli 2012 15

Problematische Gebiete, die ausgeschieden bleiben / werden : (gelb: Änderungen zum Entwurf) 7119-1-S1 Heimsheim-Süd (bleibt weiterhin ausgeschieden) 7119-2-S Mönsheim (Ausscheiden aufgrund neuer Abwägung nach dem Beteiligungsverfahren) 7517-4-S Waldachtal-Tumlingen (Alternative ausscheiden) 7517-4-S Schopfloch-Oberiflingen (Alternative ausscheiden) Verbandsversammlung 11. Juli 2012 16

Ausscheiden: Gebiet Mönsheim aufgrund zu hoher Konfliktdichte mit angrenzendem Gewerbegebiet Reute als 2. Abschnitt des IKG Heckengäu im genehmigten FNP Verbandsversammlung 11. Juli 2012 17

Problematische Gebiete, die zurückgestellt bleiben / werden : (gelb: Änderungen zum Entwurf) 6918-3-A Maulbronn (Lauster) (weiterhin Zurückstellung aufgrund Naturschutz-Problematik) 7018-1-S Mühlacker-Enzberg (Zurückstellung, erweiterte Alternativensuche im Teilraum Pforzheim / Mühlacker). Verbandsversammlung 11. Juli 2012 18

Zurückstellen: Gebiet Mühlacker- Enzberg, Vorschlag: erweiterte Alternativensuche Verbandsversammlung 11. Juli 2012 19

Planungsschritte: Planungsbeginn 2008;... Beschluss über den Planentwurf (13/2011) Planungsausschuss 30.03.2011 Beteiligung TöB u.a. gem. 10 ROG i.v.m. 12 (2) LplG 2. Mai 5. August 2011 Beteiligung Öffentlichkeit gem. 10 ROG i.v.m. 12 (3) LplG 27. Juni 29. Juli 2011 Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen gem. 12 (4) LplG bis Mai 2012 Vorberatung über die Behandlung der Stellungnahmen PA 20. Juni 2012 Fertigstellung des Plans und des Umweltberichts bis Juli 2012 Beschluss über die Behandlung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss gem. 12 (10) LplG Verbandsversammlung 11.07.2012 (danach: Mitteilung des Ergebnisses gem. 12 (4) LplG sowie Einreichung zur Genehmigung) Genehmigung durch das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (danach: Bekanntmachung = Eintritt der Verbindlichkeit). Verbandsversammlung 11. Juli 2012 20

Beschluss-Anträge VV 11.07.12 zur Vorlage 32 / 2012: 1. Den in der Anlage I in der beigefügten Tabelle samt dortigen Anlagen 1-6 vorgelegten Behandlungs- und Abwägungsvorschlägen zu den zum Planentwurf eingegangenen Stellungnahmen wird zugestimmt. 2. Die Entscheidung über das geplante Vorranggebiet Mühlacker-Enzberg (Nr. 7018-1-S) wird zurückgestellt. Für den Teilraum Pforzheim/Mühlacker ist ein erweiterter Alternativen-Suchlauf zur Lokalisierung eines geeigneten Vorranggebietes zur Sicherung von Rohstoffen (hier: Naturstein/ Muschelkalk) in einem getrennten Ergänzungsverfahren durchzuführen. [Vorberatung Planungsausschuss 20.06.12: einstimmige Beschlussempfehlung] Verbandsversammlung 11. Juli 2012 21

Beschluss-Anträge VV 11.07.12 zur Vorlage 39 / 2012: 1. Die Verbandsversammlung beschließt den beigefügten Plan zur 2. Änderung und Ergänzung des Teilregionalplans Rohstoffsicherung 2000-2015 einschließlich der 2. Änderung des Regionalplans 2015 Nordschwarzwald mit Datum 11. Juli 2012 (Anlage 1) einschließlich des Umweltberichts als eigenständiges Dokument zur Ergänzung der Begründung des Plans (Anlage 2), und stellt diesen Plan gemäß 12 (10) LplG durch Beschluss als Satzung (Anlage 3) fest. 2. Der als Satzung beschlossene Plan wird dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur zur Genehmigung vorgelegt. Verbandsversammlung 11. Juli 2012 22