Positionspapier des Behindertenbeirats der Stadt Freiburg in Zusammenarbeit mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderung der Stadt Freiburg I. Ausgangssituation: Was ist ein inklusives Quartier? Freiburg plant einen neuen Stadtteil, auf dem schon heute große Erwartungen ruhen. Dietenbach soll auch ein inklusiver Stadtteil werden, das hat der Gemeinderat der Stadt Freiburg beschlossen. Die kommende Fortschreibung des Aktionsplans soll sich mit dem Thema der Entwicklung inklusiver Quartiere beschäftigen. Der Anspruch auf einen inklusiven Stadtteil ergibt sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland im Jahr 2009 unterzeichnet hat. Das Gesetz ist Teil der Menschenrechte. Es stärkt die Rechte von Menschen mit Behinderung und fordert Inklusion. Im Artikel 19 der UN-BRK verpflichten sich die Vertragsstaaten, dass Menschen mit Behinderungen mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft leben können und alle öffentlichen Akteure wirksame und geeignete Maßnahmen treffen, um Menschen mit Behinderungen [ ] ihre volle Einbeziehung in die Gesellschaft und Teilhabe an der Gemeinschaft zu ermöglichen (UN-BRK, Artikel 19). Doch was ist ein inklusives Quartier? Bei dieser Frage besteht bei vielen der beteiligten Akteure noch große Unklarheit. In diesem Positionspapier definiert der Beirat für Menschen mit Behinderungen was einen inklusiven Sozialraum, also ein inklusives Quartier, für Menschen mit Behinderungen ausmacht. Inklusive Sozialräume zeichnen sich dadurch aus, dass das selbstbestimmte und gemeinschaftliche Leben aller Menschen ermöglicht wird. Das bedeutet, alle Menschen sollen alleine oder mit anderen in der eigenen Wohnung leben können, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt sein können, Regelbildungssysteme nutzen können usw. hierfür braucht es ein inklusives Umfeld, eine Nachbarschaft, ein Quartier im umfassenden Sinne, das dies ermöglicht. Eckpunkte des Deutschen Vereins für einen inklusiven Sozialraum, 2012 Positionspapier des Behindertenbeirats der Stadt Freiburg 1
II. Das inklusive Quartier Leitbild Auf der Grundlage der UN-BRK ergibt sich folgendes Leitbild: In einem inklusiven Quartier... 1. leben Menschen mit und ohne Behinderung aller sozialen Milieus, gleichberechtigt und selbstbestimmt in Nachbarschaften zusammen. 2. gibt es unterschiedliche Wohnformen für alle, z.b. Mehrgenerationenhäuser, inklusive Wohngemeinschaften, individuelles Wohnen mit Assistenz, Wohnen in Hausgemeinschaften und Wahlverwandtschaften. Das bedeutet, Menschen mit Behinderungen entscheiden selbst, wo und mit wem sie leben. Sie sind nicht verpflichtet, in besonderen Wohnformen zu leben. 3. ist der öffentliche Raum barrierefrei und sicher für alle Bewohner zugänglich und nutzbar. Das umfasst Straßen, Wege und Plätze, öffentliche Gebäude und den öffentlichen Frei- und Grünraum. Barrierefreiheit wird dabei als Grundlage für Inklusion gesehen. 4. ist der Verkehrsraum und oder öffentliche Nahverkehr auf die Belange des Einzelnen eingerichtet und so gestaltet, dass alle Menschen daran teilhaben können. 5. sind alle Gebäude und das Wohnumfeld barrierefrei zugänglich und nutzbar, um die Bildung von Nachbarschaften zu ermöglichen und ausreichend barrierefreien Wohnraum nach der LBO zur Verfügung zu stellen. 6. ist die gemeinsame und öffentliche Infrastruktur barrierefrei. Alle öffentlichen Gebäude, Dienstleister, Bildungseinrichtungen, Kulturangebote, Nahversorger, medizinischen Dienste und Akteure in der Infrastruktur des Quartiers sind barrierefrei nutzbar und inklusiv angelegt. 7. erleichtern kurze Wege zwischen allen Lebensbereichen die gesellschaftliche Teilhabe. Infrastruktur und Frei- und Grünräume sind dezentral angelegt, um lange Wege zu vermeiden. Ihre Nutzung ermöglicht Kontakt und Begegnung für alle. 8. arbeiten Menschen mit und ohne Behinderung gleichwertig zusammen. Nahversorger und Dienstleister sind Betriebe, die als Inklusionsbetriebe Arbeits- und Ausbildungsplätze für Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt schaffen. 9. berücksichtigt die Vergabestruktur der Grundstücke die Bedürfnisse der späteren Bewohner und erfolgt nach sozialen Kriterien. Inklusionsbetriebe und inklusive Hausgemeinschaften erhalten Vorrang vor traditionellen Investoren. 10. kann jeder das Bildungsziel erreichen, das seinem Potential entspricht. Positionspapier des Behindertenbeirats der Stadt Freiburg 2
III. Was bedeutet das inklusive Quartier in der Praxis? Bedingungen für die gelungene Umsetzung Eine sorgfältige Planung eines Sozialraumes auch nach inklusiven Gesichtspunkten kann alle Ideen des Leitbildes umsetzen. Einige Bereiche des Leitbildes bedürfen einer genaueren Definition. Die Entwicklung und Planung eines inklusiven Quartiers sollte folgende Punkte beachten: 1. Rahmenbedingungen im Quartier Kurze Wege: Kurze Wege erleichtern Menschen mit den unterschiedlichsten Behinderungen den Alltag. Sie sind maßgeblich für die Teilhabe und den Zugang aller Menschen zur gemeinsamen Infrastruktur. Kurze Wege zwischen Wohnen, Arbeit, Nahversorgung, Dienstleistungen, Kultur, Nahverkehr, Freiraum und Freizeiteinrichtungen machen ein inklusives Quartier aus. Dezentrale Strukturen: Mehrere kleine dezentrale Strukturen erleichtern die Teilhabe und den Zugang für alle Menschen. Sie schaffen kurze Wege und verteilen begehrte Güter wie Freiraum, Nahversorgung, Nahverkehr, Treffpunkte und medizinische Versorgung über das gesamte Quartier in mehreren kleinen Zentren. Vielfalt entsteht auch durch Kleinteiligkeit. Dezentrale Strukturen schaffen räumliche und soziale Barrierefreiheit. Begegnung und Identifikation: Die Menschen eines Quartiers treffen sich in gemeinsamen Quartiersräumen, die dezentral angelegt sind. Sie können mehrere Funktionen in einem kleinen Zentrum bündeln, z.b. Seniorenbegegnungszentrum, Nachbarschaftstreff, Kita usw. um die Begegnung unterschiedlicher Gruppen zu erleichtern. Professionelle Quartiersarbeit unterstützt die ehrenamtlich engagierten Bürger des Quartiers. Zusätzlich gibt es ein zentrales Stadtteilzentrum, das Identifikation fördert. Barrierefreie und inklusiv nutzbare Räumlichkeiten zur Begegnung fördern den sozialen Zusammenhalt im Quartier. Barrierefreiheit: Ein inklusives Quartier erschöpft sich nicht in der Herstellung von Barrierefreiheit. Dennoch ist die Herstellung von Barrierefreiheit eine der wichtigsten Grundlagen des inklusiven Quartiers. Barrierefreiheit zielt dabei nicht nur auf die räumliche Ebene, sondern spielt sich z.b. auch auf den ebenen sozialer Zugänglichkeit und Kommunikation ab. Barrierefreiheit umfasst auch mehr als die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Sie meint die Voraussetzungen für die Teilhabe von allen Menschen mit Behinderung, so z.b. Orientierungssysteme und Kontraste für Menschen mit Sehbehinderungen oder blinde Menschen, induktive Höranlagen Positionspapier des Behindertenbeirats der Stadt Freiburg 3
für Menschen mit Hörbehinderungen, die Einhaltung des Zwei-Sinne-Prinzips oder die Verwendung von Gebärdensprache für gehörlose Menschen oder Leichter Sprache für Menschen mit Lernbehinderungen. 2. Öffentlicher Raum a) Öffentlicher Verkehrsraum: Straßen und Wege In einem inklusiven Quartier sind Verkehrsanlagen und Verkehrsraum für alle nutzbar. Der öffentliche Nahverkehr ist barrierefrei. In Freiburg wird der öffentliche Raum nach dem gemeinsam erarbeiteten Konzept barrierefrei öffentliche Räume der Stadt Freiburg gestaltet. Dieses beinhaltet nicht nur Barrierefreiheit für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, sondern auch ein Verkehrsleitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen. b) Öffentlicher Freiraum: Plätze und Grünanlagen Der öffentliche Freiraum ist ein Raum der Begegnung. Plätze und Grünanlagen haben eine hohe Aufenthaltsqualität und laden zum Verweilen, sich Begegnen, Bewegen und Gärtnern ein. Als nichtkommerzielle öffentliche Räume fördern sie die soziale Teilhabe aller und erleichtern Begegnung und Gemeinschaft. Wichtige Bedingungen in der Umsetzung sind: Öffentliche Plätze und Grünanlagen beinhalten Strukturen der Begegnung und der Kommunikation. Sie sind barrierefrei und dadurch so gestaltet und möbliert, dass sie von Menschen mit und ohne Behinderung aller Altersgruppen genutzt werden können. Alle Grünanlagen und Spielplätze sind barrierefrei und inklusiv nutzbar. Als Mehrgenerationenspielplätze schlagen sie Brücken zwischen den verschiedenen Nutzern. Gemeinschaftsgärten fördern soziale Teilhabe in den Nachbarschaften. Nicht nur kleine Parzellen für wenige, sondern auch offene Gartenräume für alle Bewohner einer Nachbarschaft, die zum Gärtnern und Erholen einladen. c) Öffentliche Gebäude / Kultur- und Bildungseinrichtungen Öffentliche Gebäude, infrastrukturelle Zentren und Bildungseinrichtungen oder kulturelle Einrichtungen sind barrierefrei zugänglich und barrierefrei nutzbar. Damit ist nicht nur die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen gemeint, sondern auch Barrierefreiheit für alle anderen Menschen mit Behinderungen. Zum Beispiel Orientierungssysteme für Blinde, Kontraste für sehbehinderte Menschen und induktive Höranlagen in allen Veranstaltungsräumen für Menschen mit Hörbehinderungen. Alle Angebote und Einrichtungen arbeiten mit inklusiver Ausrichtung. Alle Bildungseinrichtungen sind in barrierefreien Gebäuden untergebracht. Sie bieten ausreichend Raum und Angebot für eine inklusive Beschulung und die Begegnung aller Gruppen im Quartier. Alle öffentlichen Gebäude und alle Gebäude mit öffentlicher Nutzung im Quartier sind barrierefrei und inklusiv nutzbar. Positionspapier des Behindertenbeirats der Stadt Freiburg 4
Stadtteilzentrum, Stadtteiltreffs und andere Orte der Begegnung im Quartier sind barrierefrei und inklusiv nutzbar. Ebenso sind alle kulturellen Einrichtungen barrierefrei und für alle Menschen zugänglich. 3. Verkehrskonzept In einem inklusiven Quartier ist der Verkehrsraum so geplant, dass er die Teilhabe am Verkehrsraum für alle ermöglicht. Im Detail sind folgende Punkte wichtig: Der öffentliche Nahverkehr endet nicht an den Stadtbahnhaltestellen, er wird durch innovative Konzepte, wie z.b. sog. Bürgerbusse ergänzt. Für den ruhenden Verkehr gibt es neben den Quartiersgaragen in den Straßen barrierefreie Parkplätze für Menschen mit Behinderungen, mit kurzen Wegen zu den Gebäuden und Haltezonen für Fahrdienste, Pflegedienste usw. Fußgänger stehen im Mittelpunkt des Verkehrskonzepts. Viele Menschen mit Behinderung sind allerdings auf die Kfz-Nutzung angewiesen. Ein inklusives Quartier verbannt den KFZ-Verkehr nicht, sondern bindet ihn im notwendigen Umfang sinnvoll ein. Alle Gebäude sind mit Kfz erreichbar. Keine Gebäude in zweiter oder dritter Reihe, die keine Behindertenparkplätze vorweisen und lange Fußwege und Rettungswege nötig machen. 4. Wohnen und Leben Inklusion lebt von Nachbarschaften und Wahlverwandtschaften, die ein soziales Netz bilden. Aufgrund der freien Wahl des Wohnumfeldes gibt es im Quartier unterschiedliche Wohnformen für alle. Menschen mit Behinderungen entscheiden selbst, wo und mit wem sie leben und haben Alternativen zu den traditionellen, herkömmlichen Wohnformen. Mögliche Wohnformen sind: Mehrgenerationenhäuser Hausgemeinschaften inklusive Wohngemeinschaften (mit ambulanter Pflege oder Betreuung) individuelles Wohnen mit Assistenz In einem inklusiven Quartier wohnen und arbeiten, leben und sterben Menschen im Mittelpunkt der Gemeinschaft. Pflege und Betreuung wird nicht nur über professionelle Dienstleister, sondern bei kleineren Handreichungen auch über ein nachbarschaftliches Begegnungsnetzwerk ermöglicht. Menschen mit Behinderungen leben nicht mehr in zwei oder drei Schwerpunkthäusern, sondern in jedem Haus. Da neu entwickelte inklusive Quartiere oft den Mangel an barrierefreiem Wohnraum anderer Stadtteile auffangen müssen, besteht hier besonderer Handlungsbedarf. Positionspapier des Behindertenbeirats der Stadt Freiburg 5
Mittlerweile ist Behinderung kein Merkmal eines bestimmten Milieus mehr. In allen gesellschaftlichen Milieus leben Menschen mit Behinderungen. Sie leben individuelle Biografien mit ganz unterschiedlichen Bedürfnissen. Daher müssen Wohnungen in allen Milieus, allen Wohnformen und in allen Größen barrierefrei sein. Soziale Teilhabe gelingt nur, wenn auch alle Menschen sich gegenseitig besuchen können und Wahlverwandtschaften und Nachbarschaften entstehen. Dass Menschen mit Behinderungen oft nur ihre eigene Wohnung, aber nicht die ihrer Nachbarn, Freunde und Verwandte betreten können, hat weitreichende soziale Folgen und fördert Exklusion. Daher sind folgende Punkte Grundlage für das Wohnen im inklusiven Quartier: Schon die Bebauungsstruktur fördert Inklusion. Zum Beispiel durch Blockrandbebauung mit gemeinsamen Innenhöfen, Nachbarschaftsgärten und Begegnungsräumen. Alle Gebäude im Quartier, auch die Wohngebäude und das jeweilige Wohnumfeld, sind barrierefrei zugänglich. Dies entspricht auch der LBO des Landes Baden- Württemberg. Alle gemeinschaftlichen Räume und Frei- und Grünräume sind barrierefrei zugänglich und nutzbar. Alle Wohnungen sind barrierefrei nutzbar nach LBO. Das entspricht noch nicht den Anforderungen von Rollstuhlfahrern, ermöglicht aber Besuche und das Wohnen für viele Menschen z.b. Menschen mit Gehbehinderungen, motorischen Einschränkungen und Senioren. Auch für Rollstuhlfahrer wird barrierefreier Wohnraum geschaffen. Breitere Türen, Schwellenlosigkeit und größere Bewegungsflächen sind die Kernelemente der Wohnung mit Rollstuhlnutzung. Barrierefreiheit gilt nicht nur für Rollstuhlfahrer. Das Zwei-Sinne-Prinzip in Aufzügen und bei Durchsagen, optische und haptische Kontraste und Klingelanlagen mit Videosystem ermöglichen die Orientierung und Kommunikation für Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen. Geförderter, gebundener und frei finanzierter Wohnraum findet nicht voneinander getrennt, sondern gemeinsam in allen Gebäuden statt. Menschen mit Behinderungen sind häufiger von Armut betroffen als nichtbehinderte Menschen. Daher ist der (soziale) geförderte Wohnungsbau barrierefrei zu gestalten. 5. Arbeiten im Quartier Ein inklusiver Sozialraum bietet Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung. Diese sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse auf dem ersten Arbeitsmarkt. Gleichberechtigte Teilhabe ist nur möglich, wenn Menschen mit Behinderungen die gleichen Chancen der Selbstfinanzierung erhalten wie nichtbehinderte Menschen. Positionspapier des Behindertenbeirats der Stadt Freiburg 6
Arbeits- und Ausbildungsplätze für Menschen mit Behinderungen im Quartier können gefördert werden, indem bei der Vergabe von Räumlichkeiten an Einzelhandel Gastronomie Dienstleistungen Gesundheitsversorgung darauf geachtet wird, dass Inklusionsbetriebe oder Betriebe, die bewusst Menschen mit Behinderungen beschäftigen, den Vorzug erhalten. 6. Lernen im Quartier Alle Bildungseinrichtungen, von der frühkindlichen bis hin zur Erwachsenenbildung sind barrierefrei und inklusiv. Menschen mit und ohne Behinderung lernen gemeinsam und wachsen miteinander auf. Die Bildungseinrichtungen sind: alle in barrierefreien Gebäuden untergebracht und barrierefrei ausgestattet mit barrierefreien Sport- und Freizeitanlagen versehen inklusiv ausgerichtet und arbeiten auch inklusiv für alle Menschen mit und ohne Behinderung offen 7. Dienstleistungen und Handel, Nahversorgung und Gastronomie Dienstleister und Einzelhandel, Nahversorgung und Gastronomie sind wichtige Orte der alltäglichen Begegnung und Teilhabe. Wird hier wertschätzend auf Menschen mit Behinderung zugegangen, hat das Vorbildfunktion auch für private Begegnungen im Quartier. Sie können auch Orte sein, an denen ein neues, aktives Bild von Menschen mit Behinderungen vermittelt werden kann, wenn Menschen mit Behinderungen als Arbeitnehmer Dienstleistungen übernehmen oder von der Gesellschaft geschätzte Güter herstellen und übermitteln. Im inklusiven Quartier sind diese Akteure barrierefrei ausgestaltet Arbeitsmöglichkeit für Menschen mit Behinderungen im Sinne von Inklusionsbetrieben Orte der inklusiven Alltagsbegegnung dezentral in kleinen Zentren angesiedelt und nicht nur an einem Ort im Quartier Positionspapier des Behindertenbeirats der Stadt Freiburg 7
IV. Vergabestruktur der Grundstücke Für das Gelingen eines inklusiven Quartiers spielt die Vergabestruktur eine entscheidende Rolle. Eine Vergabestruktur, die inklusiven Sozialraum entstehen lässt, entsteht nach folgenden Kriterien: der Bedarf der späteren Bewohner wird berücksichtigt Inklusionsbetriebe und inklusive Wohnprojekte erhalten Vorrang vor klassischen Investoren Investoren im Bereich Gewerbe sollen mindestens die gesetzliche Quote zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung erfüllen die Grundstücksvergabe erfolgt nach Sozialkriterien und ist eine Weiterentwicklung der Kriterien des Gebiets Gutleutmatten oder der Hamburger Hafencity die Vergabe legt wert auf Inklusion, Barrierefreiheit und einen Mix aus frei finanzierten, geförderten und gebundenen Wohnungen in einem Projekt. Die Erfahrung aus anderen Baugebieten zeigt, dass die Einhaltung der Vergabekriterien während der Entwicklung des Quartiers immer wieder kontrolliert werden muss. Es ist zudem notwendig, dass die Barrierefreiheit der Pläne von einem Expertenteam geprüft wird. V. Fazit: Inklusive Quartiere entwickeln und begleiten Inklusive Quartiere sind planbar und umsetzbar. Um sie zu erreichen muss eine Vielzahl an Punkten bedacht und vorausschauend geplant werden. Inklusive Quartiere sind nicht nur ideale Wohngebiete für Menschen mit Behinderungen. Ihre Entwicklung kommt allen Bewohnern zu Gute. Inklusive Quartiere sind aber vor allem keine Selbstläufer. Ihre Planung und Entwicklung in der Theorie ist die eine Seite, die praktische Umsetzung sollte von Experten verschiedener Professionen begleitet werden. In diesem Prozess spielen Menschen mit Behinderungen selbst eine wichtige Rolle. Als Experten in eigener Sache können Vertretungen und Selbstvertretungen behinderter Menschen wichtiges Wissen beisteuern, das auf diesem neuen Gebiet der Stadtentwicklung noch nicht bis ins Detail vorhanden ist. In Freiburg bietet sich der ehrenamtliche Beirat für Menschen mit Behinderungen, der als Gremium der Selbstvertretung den Gemeinderat und die Verwaltung berät, und die städtische Beauftragte für Menschen mit Behinderungen an, Prozesse der Entwicklung von inklusiven Quartieren auf den verschiedenen Ebenen zu begleiten. Positionspapier des Behindertenbeirats der Stadt Freiburg 8
Zur Entstehung dieses Positionspapiers: Das Positionspapier wurde vom Behindertenbeirat der Stadt Freiburg in Zusammenarbeit mit der städtischen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen erstellt. Bei einem gemeinsamen Workshop im März 2018 wurden die Inhalte definiert und anschließend von der Beauftragten redaktionell überarbeitet. Impressum: Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Freiburg www.behindertenbeirat-freiburg.de Email: behindertenbeirat@stadt.freiburg.de Die Behindertenbeauftragte fungiert als Geschäftsstelle des Behindertenbeirats: Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung der Stadt Freiburg Amt für Soziales und Senioren Fehrenbachallee 12 79106 Freiburg Tel.: 0761 201-3505 Email: behindertenbeauftragte@stadt.freiburg.de Freiburg, April 2018 Positionspapier des Behindertenbeirats der Stadt Freiburg 9