Schwerbehindertenvertretung
Zentrale Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung Gespräche führen als SBV Arbeits- und Sozialrecht für SBV Wahl der Schwerbehinderten vertretung (SBV) Das große Ziel der Bildung ist nicht Wissen, sondern handeln. Herbert Spencer 87
Zentrale Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung Teilhabepraxis I 88 Termin 23.11.-28.11.2014 Seminarnummer SBV_01_14-02 Ort ver.di Bildungszentrum Haus Brannenburg, Brannenburg Seminarkosten Seminargebühr 990,00 Unterkunft und Verpflegung 609,80 Anmelden Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Schwaben Zielgruppe Schwerbehindertenvertretungen, Betriebsräte Es sind keine erforderlich. 96.4 SGB IX und 37.6 BetrVG In diesem Seminar wird die aktuelle betriebliche Wirklichkeit in Bezug auf eine menschengerechte Arbeit unter die Lupe genommen. Vermittelt werden die zentralen Aufgabenfelder der Schwerbehindertenvertretung (SBV). Es werden Ursachen analysiert, Hintergründe und Auswirkungen von Behinderungen erarbeitet und Handlungsspielräume ausgelotet. Grundlage ist das SGB IX, mit dem die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben gefördert werden soll. Am Schluss des Seminars können Sie Ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten als Schwerbehindertenvertreter/-in präzisieren. Situation schwerbehinderter Menschen in Betrieb und Gesellschaft Behinderung: Fakten, Zahlen und Begrifflichkeiten Gesetzlicher Rahmen für die Arbeit der SBV Anerkennungs- und Gleichstellungsverfahren Aufgaben, Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte der SBV Pflichten des Arbeitgebers Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat Kooperation mit anderen betrieblichen und außerbetrieblichen Stellen Entwicklung von Perspektiven für die weitere Arbeit der SBV Aufbau von Arbeitsstrukturen Bitte vormerken: Beschäftigungssicherung und Arbeitsgestaltung für behinderte Menschen - Teilhabepraxis II vom 22. bis 27.02.2015 an der Kritischen Akademie in Inzell.
Gespräche führen als SBV Ein wesentlicher Teil der Arbeit der Schwerbehindertenvertretung ist es, Gespräche zu führen. Im Zentrum stehen Beratungen von Arbeitnehmern mit Behinderung. Um solche Gespräche führen zu können, ist einerseits eine entsprechende persönliche Grundhaltung und das nötige Fachwissen wichtig. Andererseits gehören dazu auch kommunikative Fähigkeiten. Neben den Gesprächen mit Arbeitnehmern sind auch Gespräche mit deren Vorgesetzten für die Schwerbehindertenvertretung von Bedeutung. Das Seminar gibt Hilfen und lehrt Gesprächssituationen besser zu gestalten. Es geht auf die Prozesse in der Beratungssituation ein und zeigt welche Instrumente, Techniken und Arbeitsmodelle dabei zielführend sein können. Im Seminar wird auch das Rollenverständnis in Beratungsgesprächen thematisiert. Für die Gespräche mit Vorgesetzten zeigt das Seminar, wie diese Gespräche aufgebaut werden können und wie man sich verständlich ausdrückt. Das Seminar ist speziell auf die Erfordernisse von Schwerbehindertenvertretern zugeschnitten. Gestaltung von Beratungssituationen Erstkontakt und Auftragsklärung Grundverständnis und Grundhaltung des Schwerbehindertenvertreters im Beratungsgespräch Hilfe professionalisieren Unterschiedliche Beratungsansätze Lösungsfokussiertes Beratungsgespräch inkl. Gesprächsleitfaden Aufbau eines vertrauensvollen Gesprächsklimas Grundlagen der Kommunikation Gesprächstechniken und -strategien effektiv Fragen stellen aktiv zuhören Überzeugungsstärke Gesprächsführung von Gesprächen mit Vorgesetzten Termin 06.07.-11.07.2014 Seminarnummer SBV_40_14-01 Ort Hotel - Gasthof zum Hirschen, Beilngries Seminarkosten Seminargebühr 990,00 Unterkunft und Verpflegung 507,00 Anmelden Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Schwaben Zielgruppe Schwerbehindertenvertretungen, Betriebsräte Referentin Susanne Scale Es sind keine erforderlich. 96.4 SGB IX und 37.6 BetrVG 89
Arbeits- und Sozialrecht für SBV Rechtlich fit für die Tätigkeit als SBV 90 Termin 30.03.-04.04.2014 Ort Gasthof zum Hirschen, Beilngries Seminarkosten Seminargebühr 990,00 Unterkunft und Verpflegung 507,00 Anmelden Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberbayern Zielgruppe Schwerbehindertenvertretungen, Betriebsräte Referent Thomas Rosenland Es sind keine erforderlich 96.4 SGB IX und 37.6 BetrVG Schwerbehinderte/Gleichgestellte Arbeitnehmer und Menschen mit Behinderung brauchen nicht nur besondere Förderung und Unterstützung. Für sie gelten dabei auch besondere rechtliche Bestimmungen. In diesem Seminar werden diese arbeitsrechtlichen Besonderheiten behandelt. Die Regelungen zum Schwerbehindertenrecht im SGB IX haben weitreichende Auswirkungen auf das Arbeitsrecht, die die Schwerbehindertenvertretung kennen muss. Im Seminar werden wichtige arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften von der Einstellung bis zum Kündigungsschutz vermittelt. In der Rechtsprechung gab es in den letzten Jahren richtungsweisende neue Entscheidungen, die im Seminar berücksichtigt werden. Rechtsgrundlagen im Arbeitsrecht Begriffsklärungen (Behinderung, Schwerbehinderte, Gleichgestellte) Besetzung von Arbeitsplätzen mit Menschen mit Behinderung --Bewerbung und Einstellung unter Beachtung des AGG --Versetzungen Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und Gleichstellung --Antrags- und Entscheidungsverfahren --Widerspruch gegen eine Entscheidung Der besondere Kündigungsschutz --Kündigungsarten insbesondere personenbedingte Kündigung --Stellung der SBV --Ablauf des Kündigungsschutzverfahrens --Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt; Stellungnahme Das SGB IX --Aufgaben, Rechte und Pflichten der SBV --Der neue 38a (unterstützte Beschäftigung) --Rechte schwerbehinderter Menschen Arbeitsrechtliche Fragestellungen (zu Urlaub, Krankheit, Arbeitszeit) Verknüpfungen im Sozialrecht --Auswirkungen in anderen sozialrechtlichen Rechtsgebieten --Kranken-, Renten-, Arbeitslosenversicherung --Zusammenarbeit mit Ämtern und Behörden
Wahl der Schwerbehindertenvertretung (SBV) Förmliches und vereinfachtes Wahlverfahren Seminarbeschreibung Das Seminar vermittelt die notwendigen gesetzlichen Vorschriften/Kenntnisse über die Einleitung und den Ablauf der Wahl zur Schwerbehindertenvertretung gemäß dem SGB IX und der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen (SchwbVWO). Es richtet sich an Arbeitnehmer, die in den Wahlvorstand berufen wurden, an Schwerbehindertenvertreter/ -innen und an Betriebsräte, die die Einleitung einer Schwerbehindertenvertreterwahl nach dem förmlichen oder vereinfachten Wahlverfahren beabsichtigen. Inhalte Voraussetzungen für die Wahl der SBV, Wahlzeitraum Der Wahlvorstand Rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen Wahlfristen und Wahlaushänge Der Wahltag mit Stimmenauszählung, Briefwahl Aufgaben nach dem Wahltag, z.b. Bekanntgabe des Wahlergebnisses Es sind keine erforderlich Die SBVen werden Ende 2014 neu gewählt. Die Betriebsräteakademie Bayern wird in allen Regionen in Abstimmung mit der IG-Metall Wahlvorstandsschulungen anbieten. Die Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben. Nutzen für die Betriebsratsarbeit Sie kennen die gesetzlichen Aufgaben des Wahlvorstandes bei der Einleitung und Durchführung der Wahl für die Schwerbehindertenvertretung. Sie können die SBV-Wahl rechtssicher durchführen 94.6 SGB IX i.v.m. 20.3 BetrVG, 96.4 und 8 SGB IX, 37.6 BetrVG Seminardauer 1 Tag 91