Agentur zum Auf- und Ausbau von Angeboten zur Unterstützung im Alltag

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Transkript:

Agentur zum Auf- und Ausbau von Angeboten zur Unterstützung im Alltag 04.07.2018 Fachtag LAG der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Bayern Demografische Herausforderung Pflege im ländlichen Raum

Vorstellung SGB XI 45a ff. Schaffung der gesetzliche Grundlage im SGB XI AVSG (Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze) Agentur ab 2012 Agentur zum Auf- und Ausbau der Angebote nach 45a ff. Begleitung der (potentiellen) Träger beim Auf- und Ausbau Neue Angebotsformate entstehen Agentur heute Novellierung SGB XI Neue Schwerpunkte: Öffentlichkeitsarbeit und Netzwerkarbeit Weitere Ausdehnung der Angebote auch auf ländliche Regionen 2

Vorstellung Finanzierung: StMGP Pflegekasse Freie Wohlfahrtspflege Träger: Freie Wohlfahrtspflege Kooperation& Zusammenarbeit StMGP ZBFS Pflegekassen 3

Zielgruppe der Agentur Ehrenamtliche Pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige Träger/Anbieter der Angebote 4

Angebote zur Unterstützung im Alltag- im Kontext der Leistungen aus der Pflegeversicherung SGB XI Pflegesachleistung Verhinderungspflege Kombinationspflege Leistungen der Pflegeversicherung Angebote zur Unterstützung im Alltag (Entlastungsbetrag) Pflegegeld 5

SGB XI 45a auf Bundesebne Rechtliche Grundlage Rechtliche Grundlagen AVSG Teil 8, Abschnitt 5-8 in Bayern Hinweise zum Vollzug Abschnitte 5-8 AVSG Rechtliche Grundlagen für die Angebote zur Unterstützung im Alltag und den Entlastungsbetrag sind: 45a ff. SGB XI AVSG (Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze) Teil 8, Abschnitt 5-8: Hinweise zum Vollzug von Teil 8 Abschnitt 5-8 AVSG 6

Entlastungsbetrag 45b SGB XI Ab Pflegegrad 1 steht der Entlastungsbetrag als Guthaben in der Höhe von 125 im Monat zur Verfügung. Dieser ist für: - Leistungen der Tages- oder Nachtpflege - Leistungen der Kurzzeitpflege - Leistungen der ambulanten Pflegedienste im Sinne des 36, in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht von Leistungen im Bereich der Selbstversorgung - Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinn des 45a einsetzbar. Eine Kostenerstattung in Höhe des Entlastungsbetrags erhalten die Pflegebedürftigen von den zuständigen Pflegekassen oder dem zuständigen privaten Versicherungsunternehmen gegen Vorlage entsprechender Belege. Die Leistung kann innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres in Anspruch genommen werden. Wird die Leistung in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden. 7

Angebotsübersicht Betreuungsangebote Betreuungsgruppen Helferkreise TiPis Angebote zur Entlastung von Pflegenden Pflegebegleiterinnen und Pflegebegleiter Angehörigengruppen Angebote zur Entlastung im Alltag Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter Haushaltsnahe Dienstleistungen 8

Betreuungsangebote Betreuungsgruppe Ehrenamtlicher Helferkreis TiPi Betreuung in einer Gruppe Nicht Zuhause Fachkraft ist anwesend Ehrenamtliche Helfer unterstützen die Fachkraft Einzelbetreuung Im eigenen Zuhause Fachkraft im Hintergrund Ehrenamtliche Helfer übernehmen die Betreuung Betreuung in einer Gruppe von max. 5 Im Zuhause des Gastgebers/Gastgeberin Fachkraft im Hintergrund Ehrenamtliche Helfer übernehmen die Betreuung 9

Entlastungsangebote für pflegende Angehörigen Pflegebegleiter Angehörigengruppen unter fachlicher Leitung Keine Beratung nach SGBX 7a! Stundenweise emotionale Unterstützung der pflegenden Angehörigen Fachkraft im Hintergrund Ehrenamtliche übernehmen Aufgabe Austausch mit anderen pflegenden Angehörigen in der Gruppe Leitung durch Fachkraft 10

Entlastung im Alltag Alltagsbegleiter Haushaltsnahe Dienstleistungen Einzelbetreuung Im eigenen Zuhause und darüber hinaus Fachkraft muss nicht anwesend sein Ehrenamtliche Helfer und ggf. Nicht- Ehrenamtliche Fachkräfte erledigen gemeinsam Alltagsaufgaben Einzelbetreuung Im eigenen Zuhause Fachkraft muss nicht anwesend sein Ehrenamtliche Helfer und Nicht Ehrenamtliche übernehmen Aufgaben der Haushaltsführung 11

Definition Haushaltsnahe Dienstleistungen Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Dienstleistungen, die zur Versorgung in einem Privathaushalt erbracht werden. Dazu zählen u.a. Hilfe bei Reinigungs- und Ordnungsarbeiten, Verpflegung, Lebensmittelbevorratung, Blumenpflege, Erledigung des Wocheneinkaufs, Fahrdienste zum Arzt Handwerkliche Leistungen zählen nicht zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. 12

Zwischenbericht Angebote zur Unterstützung im Alltag, helfen Menschen möglichst lange in ihrem eigenen Zuhause zu bleiben Angebote zur Unterstützung im Alltag entlasten pflegende Angehörige und vergleichbar Nahestehende und schaffen für sie Verschnaufpausen Angebote zur Unterstützung im Alltag sind Ausdruck von sorgenden Gemeinschaften (7.Altenbericht) Angebote zur Unterstützung im Alltag entlasten auch ambulante Dienste 13

Zwischenbericht Sie benötigen immer eine Fachkraft, die die Angebote leitet, koordiniert und anleitet Angebote brauchen ehrenamtliche Helfer/Innen Nicht zwingend bei: Alltags-/Pflegebegleitern und haushaltsnahen Dienstleistungen! Alle ehrenamtlichen Helfer/Innen werden geschult! 14

Besondere Bedeutung - haushaltsnahen Dienstleistungen Die Haushaltsführung fällt als erstes schwer Angehörige verbringen lieber Zeit mit der Betreuung des pflegebedürftigen Angehörigen als mit der Haushaltsführung Es gibt wenige ehrenamtlich Engagierte, die sich in diesem Bereich betätigen möchten, deshalb: Öffnung auch für Nichtehrenamtliche Relativ neuer Bereich, der sich aktuell entwickelt Aktuell fehlen hier Angebote! 15

Welche Möglichkeiten bestehen die Angebote in ländlichen Regionen aufzubauen?- Erste Schritte Ist- Stand Analyse- welche Angebote gibt es bereits vor Ort? (Stichwort: seniorenpolitische Gesamtkonzepte) Beachtung von statistischen Zahlen und Hochrechnungen Analyse von Versorgungslücken- in Netzwerken denken! 16

Welche Möglichkeiten bestehen die Angebote in ländlichen Regionen aufzubauen? Maßnahmen und Unterstützung durch die öffentliche Hand wie Landratsämter, Städte und Gemeinden Anbindung an Kooperationspartner Anregung neuer Trägerkonstellationen (z.b. Stiftungen, Zusammenschlüsse von Gemeinden, Gründung neuer Nachbarschaftshilfen) 17

Maßnahmen durch die öffentliche Hand und große Träger Hilfestellung beim Auf- und Ausbau Anbieter von Schulungen für ehrenamtliche Helfer/Innen Träger von Angeboten (derzeit in der Prüfung) 18

Anbindung an Kooperationspartner/Netzwerke Fachstellen für pflegende Angehörige/Pflegestützpunkte Mehrgenerationenhäuser ambulante Pflegedienste/Sozialstationen Hauswirtschaftliche Fachservices Dorfhelferinnen Nachbarschaftshilfen Stiftungen Seniorennetzwerken Gesundheitsregion Plus etc. 19

Anregung neuer Trägerkonstellationen (z.b. Stiftungen, Zusammenschlüsse von Gemeinden, Gründung neuer Nachbarschaftshilfen) In vielen Landkreisen und Städten sind bereits Koordinierungsstellen für Ehrenamtliches Engagement eingerichtet, hier können neue Konzepte vorgestellt und Neugründungen initiiert werden 20

Welche Angebotsformen/Voraussetzungen/Modelle sind erfolgsversprechend? Gute Voraussetzung! Die öffentliche Hand stellt Räumlichkeiten zur kostenfreien/kostengünstigen Nutzung zu Verfügung Kombination der Angebote mit Fachstellen für pflegende Angehörige (Förderung!) Angliederung an Nachbarschaftshilfen und Mehrgenerationenhäuser (Fachkräfte und Ehrenamtliche!) Pflegedienste/ambulante Dienste sind gute Partner! Dorfhelferinnen und Hauswirtschaftliche Fachservices haben qualifizierte Fachkräfte für Haushaltsnahe Dienstleistungen 21

Warum ist ein Engagement der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in diesem Bereich sinnvoll? 22

Eckdaten der Pflegestatistik 2015 Pflegebedürftige nach Versorgungsart Vollstationäre Versorgung Zuhause versorgt in Heimen vollstationär versorgt 783 000 (27 %) In 13600 Pflegeheimen (auch teilstationär) mit 730 000 Beschäftigten Quelle: Statistische Bundesamt; Pflegestatistik 2015 Zu Hause versorgt: 2,08 Millionen (73 %) durch Angehörige: 1,38 Millionen Pflegebedürftige Zusammen mit/durch ambulante Pflegedienste 692 000 Pflegebedürftige Durch 13 300 ambulante Pflegedienste mit 355 600 Beschäftigten 23

Große Herausforderungen kommen auf uns zu! Die meisten älteren Menschen möchten so lange wie möglich zu Hause leben Quelle: DIP 2018, S.1-2 24

Die Statistik sagt 2016 gab es mehr über 65-Jährige als Kinder bis 14 Jahre 2013 war bereits jede fünfte Person 65+ Vermehrtes Gefühl von Einsamkeit; Angst vor Verlust der Selbstständigkeit und vor Krankheit Ansteigender Trend Einzelpersonenhaushalt Spitalgasse 3 90403 Nürnberg unterstuetzung-alltag-bayern.de 25

Pflege findet primär durch Angehörige im eigenen Zuhause statt Jeder Zehnte der 55- bis 64- jährigen pflegt Angehörige, jeder Zwölfte zwischen 45-54 Jahren Meist pflegen verheiratete Frauen im Alter von 40-50 Jahren 26

Ca. 30-35 % der Erwerbstätigen pflegen neben dem Beruf 65 % bevorzugen die Pflege durch Familienangehörigen (24 % den ambulanten Dienst, 5 % das Pflegeheim) Ca. 5,44 Millionen Menschen leben mit erheblichen Einschränkungen im Alltag Pflegewahrscheinlichkeit ab dem 85.Lebensjahr zwischen 30-42 % Quelle: Hofmann, Nadja (2018): Vereinbarkeit von Beruf und Pflege - (k)ein Thema für die Pflegebranche? Eine empirische Analyse der teilstationären Versorgungsform. Masterarbeit. Ernst-Abbe-Hochschule University of Applied Sciences, Jena.

Es muss etwas getan werden! Ältere Menschen auch mit Unterstützungsbedarf möchten möglichst lange zu Hause leben Auch Pflegende Angehörige benötigen Unterstützung! Kein Wegzug aus gewohntem Lebensumfeld bei Pflegebedürftigkeit Attraktive Lebenswelten für alle Menschen, ob jung oder alt Ausbau von alternativen Wohnformen sowie Betreuungs- und Entlastungsangeboten Individuelle Konzepte für über 2.000 Gemeinden und über 70 Landkreise vor Ort! 28

Ziel Schaffung eines bestmöglichen Angebots für ältere Menschen mit einen Unterstützungsbedarf, um möglichst lange, ein selbstbestimmtes Leben im eigenen Zuhause zu ermöglichen 29

Lassen Sie uns gemeinsam an einem Strang ziehen 30

Agentur zum Auf- und Ausbau von Angeboten zur Unterstützung im Alltag Spitalgasse 3 90403 Nürnberg info@unterstuetzung-alltag-bayern.de Dieses Projekt wird aus Mitteln der ARGE der Pflegekassen in Bayern, dem Verband der Privaten Krankenversicherung e.v., dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege und der Freien Wohlfahrtspflege Landesarbeitsgemeinschaft Bayern gefördert. 31