Haushaltssatzung. der Stadt Karlsruhe für die Haushaltsjahre 2015 und 2016

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Transkript:

Haushaltsatzung

Haushaltssatzung Haushaltsplan 2015/2016 Haushaltssatzung der Stadt Karlsruhe für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Auf Grund der 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 wird festgesetzt: Haushaltsjahr 2015 2016 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen 1.1. Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 1.124.545.946 1.163.312.425 1.2. Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von -1.128.565.196-1.159.265.125 Globaler Minderaufwand (GMA) 2.500.000 2.500.000 1.3. Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von -1.519.250 6.547.300 1.4. Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren von 0 0 1.5. Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.3 und 1.4) von -1.519.250 6.547.300 1.6. Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 7.560.000 5.060.000 1.7. Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 0 1.8. Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.6 und 1.7) von 7.560.000 5.060.000 1.9. Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.5 und 1.8) von 6.040.750 11.607.300 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1. Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 1.102.771.677 1.143.897.861 2.2. Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von -1.093.858.475-1.106.723.028 Globaler Minderaufwand (GMA) 2.500.000 2.500.000 2.3. Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 11.413.202 39.674.833 2.4. Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 38.525.120 38.491.875 2.5. Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von -194.076.037-179.685.446 2.6. Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von -155.550.917-141.193.571 2.7. Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von -144.137.715-101.518.738 2.8. Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 89.000.000 129.660.000 2.9. Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von -14.505.900-25.658.400 2.10. Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 74.494.100 104.001.600 2.11. Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands = Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von -69.643.615 2.482.862 6

Haushaltsplan 2015/2016 Haushaltssatzung Haushaltsjahr 2 2015 2016 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 89.000.000 119.160.000 3 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 19.310.000 114.939.300 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 125.000.000 125.000.000 5 Nachrichtlich: Hebesätze Die Hebesätze sind in der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) wie folgt festgesetzt: 2015 2016 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 420 v. H. 420 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 420 v. H. 420 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 430 v. H. 430 v. H. der Steuermessbeträge 7

Bestätigung Rechtmäßigkeit Rechtsaufsichtsbehörde Haushaltsplan 2015/2016 REGIERUNGSPRÄSIDIUM KARLSRUHE DIE REGIERUNGSPRÄSIDENTIN Regierungspräsidium Karlsruhe 76247 Karlsruhe Stadt Karlsruhe Rathaus Marktplatz 76124 Karlsruhe Karlsruhe, 15.04.2015 Haushaltsatzung der Stadt Karlsruhe für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Ihr Schreiben vom 26.03.2015, hier eingegangen am 30.03.2015 Sehr geehrte Damen und Herren, nachfolgend teile ich Ihnen das Ergebnis der Prüfung der Haushaltssatzung der Stadt Karlsruhe für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 mit: I. Bestätigung der Gesetzmäßigkeit, Genehmigungen Ich bestätige die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am 24.03.2015 beschlossenen Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2015 und 2016. Gleichzeitig genehmige ich nach a) 87 Abs. 2 GemO den in 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) für das Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 89.000.000 EUR (i.w.: Neunundachtzig Millionen ) 8

Haushaltsplan 2015/2016 Bestätigung Rechtmäßigkeit Rechtsaufsichtsbehörde und für das Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 119.160.000 EUR (i.w.: Einhundertneunzehn Millionen Einhundertsechzigtausend ) und b) 86 Abs. 4 GemO den in 3 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 19.310.000 EUR (i.w.: Neunzehn Millionen Dreihundertzehntausend ) und für das Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 114.939.300 EUR (i.w.: Einhundertvierzehn Millionen Neunhundertneunundreißigtausenddreihundert ). Die in 4 der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbeträge der Kassenkredite für die beiden Haushaltsjahre in Höhe von jeweils 125.000.000 sind genehmigungsfrei. II. Hinweise Der Stadt Karlsruhe gelingt es nach der aktuellen Haushaltsplanung nicht, im laufenden Haushaltsjahr ihren Ressourcenverbrauch vollständig zu erwirtschaften. Der Haushaltsausgleich ist durch die Veranschlagung eines globalen Minderaufwands von 2,5 Mio. EUR und eine Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses von 1,5 Mio. EUR gewährleistet. Im Haushaltsjahr 2016 wird wieder ein positives ordentliches Ergebnis von 6,5 Mio. EUR erwartet. 9

Bestätigung Rechtmäßigkeit Rechtsaufsichtsbehörde Haushaltsplan 2015/2016 10