Schalltechnische Untersuchung



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Transkript:

Schalltechnische Untersuchung im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung des Vorhaben bezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 Schlosshotel Sophie im OT Bleiwäsche der Stadt Bad Wünnenberg Auftraggeber(in): Schlosshotel Sophia Roter Landweg 3 33181 Bad Wünnenberg Bearbeitung: Herr Dipl.-Phys. Brokopf / Sch-Fr Tel.: (0 52 06) 70 55-10 oder Tel.: (0 52 06) 70 55-0 Fax: (0 52 06) 70 55-99 Mail: info@akus-online.de Web: www.akus-online.de Ort/Datum: Bielefeld, den 01.07.2015 Auftragsnummer: BLP-15 1078 01 Kunden-Nr.: 43 435 (Digitale Version - PDF) Berichtsumfang: 13 Seiten Text, 4 Anlagen AKUS GmbH Jöllenbecker Straße 536 33739 Bielefeld-Jöllenbeck Tel. 0 52 06 / 7055-0 Fax. 0 52 06 / 7055-99 www.akus-online.de info@akus-online.de Geschäftsführer: Klaus Brokopf, Ina Friedrich Handelsregister: Amtsgericht Bielefeld, HRB 36713

Seite 2 von 13 Inhaltsverzeichnis Text: Seite 1. Allgemeines und Aufgabenstellung 3 2. Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen 4 3. Geräusch-Emissionen 6 4. Geräusch-Immissionen 9 5. Spitzenpegel 10 6. Anlagen bezogener Verkehr auf öffentlichen Straßen 11 7. Qualität der Prognose 12 8. Zusammenfassung 13 Anlagen: Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Anlage 4: Übersicht Akustisches Computermodell: Lageplan Geräusch-Immissionen / Gewerbe / Tag und Nacht / 1. OG Geräusch-Immissionen / KFZ-Verkehr auf öffentlichen Straßen / Tag und Nacht / 1. OG Die vorliegende Untersuchung darf nur vollständig vervielfältigt werden. Auszugskopien bedürfen unserer Zustimmung.

Seite 3 von 13 1. Allgemeines und Aufgabenstellung Das Schlosshotel Sophia im OT Bleiwäsche in Bad Wünnenberg wird überwiegend von Urlaubern in reiferem Alter frequentiert. Die Betreiber möchten den Betrieb durch die Errichtung von 11 Ferienhäusern erweitern. Das diesbezüglich erforderliche Planungsrecht soll durch den Vorhaben bezogenen Bebauungsplan Nr. 6 Schlosshotel Sophia der Stadt Bad Wünnenberg geschaffen werden. In diesem Bauleitplanverfahren muss sich die Stadt Bad Wünnenberg auch mit der Lärmbelastung der vorhandenen Nachbarschaft durch den Betrieb des Hotels und der geplanten Ferienhäuser befassen. Vor diesem Hintergrund wird die vorliegende schalltechnische Untersuchung erstellt. Die vorhandene Nachbarschaft ist nach Auskunft der Stadt Bad Wünnenberg planungsrechtlich als allgemeines Wohngebiet (WA) zu betrachten. Damit lauten die dortigen Immissionsrichtwerte tags 55 db(a) und nachts 40 db(a).

Seite 4 von 13 2. Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen / 1/ TA Lärm "Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm" 6. AVwV vom 26.08.1998 zum BImSchG Gemeinsames Ministerialblatt, herausgegeben vom Bundesministerium des Inneren, 49. Jahrgang, ISSN 0939-4729 am 28.08.1998 / 2/ DIN ISO 9613 Teil 2 "Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien" Allgemeines Berechnungsverfahren Ausgabe 1999-10 / 3/ Freizeitlärm- Richtlinie "Messung, Beurteilung und Verminderung von Geräuschimmissionen bei Freizeitanlagen" RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 23.10.2006 V 5 8827.5 (V Nr.) Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 30 vom 28.11.2006 zuletzt geändert durch RdErl. v. 16.09.2009 (MBl. NRW 2009, S. 450) / 4/ DIN EN 12354-4 "Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus den Bauteileigenschaften Teil 4: Schallübertragung von Räumen ins Freie Ausgabe April 2001 / 5/ VDI 2720 Blatt 1 "Schallschutz durch Abschirmung im Freien" Ausgabe März 1997 / 6/ "Parkplatzlärmstudie" Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen Schriftenreihe des Bayerischen Landesamtes für Umwelt 6. überarbeitete Auflage - August 2007

Seite 5 von 13 / 7/ RLS - 90 "Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen" Der Bundesminister für Verkehr - Abteilung Straßenbau Ausgabe 1990 / 8/ 16. BImSchV Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990, Bundesgesetzblatt, S. 1036 zuletzt geändert durch die Verordnung vom 18.12.2014 (BGBl. I, S. 2269) / 9/ BauGB Baugesetzbuch in der Fassung der Bek. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) /10/ BauNVO Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548 ff) /11/ Fickert/ Fieseler Baunutzungsverordnung Kommentar unter besonderer Berücksichtigung des Umweltschutzes mit ergänzenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften 11. Auflage /12/ Geräuschimmissionsprognose von Sport- und Freizeitanlagen Berechnungshilfen Merkblatt Nr. 10 des Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen Februar 1998

Seite 6 von 13 3. Geräusch-Emissionen Zu den relevanten Geräuschquellen des Hotel- und Ferienhausbetriebes gehören: PKW-Verkehr der Gäste, Betrieb der Außengastronomie am Hotel, Betrieb einer geplanten Spiel- und Aufenthaltsfläche (Grillplatz). Gemäß dem schalltechnischen Regelwerk / 1/ und / 3/ ist die Lärmbelastung durch die Außengastronomie des Hotels isoliert von den übrigen Geräuschquellen zu betrachten. Dadurch werden Außengastronomien in Genehmigungsverfahren privilegiert. Wir hingegen wählen einen Ansatz, in dem die Lärmpegel aller relevanten Geräuschquellen und damit auch die der Außengastronomie summarisch betrachtet werden und ermitteln auf diese Weise die Geräuschpegel, die die Nachbarschaft tatsächlich wahrnimmt. Damit ist unsere Betrachtungsweise im Bauleitplanverfahren kritischer als im Genehmigungsverfahren. Mit anderen Worten: In der vorliegenden Untersuchung zum Bauleitplanverfahren ermitteln wir höhere Pegel als in Untersuchungen zu Genehmigungsverfahren. Damit ist unsere Vorgehensweise besonders Nachbar schützend, so dass darauf fußende Abwägungsergebnisse der Stadt Bad Wünnenberg auf der sicheren Seite liegen. Ausgangsgröße für die nachfolgenden schalltechnischen Berechnungen sind die Schall-Leistungspegel L WA. Bei den Schall-Leistungspegeln handelt es sich um schalltechnische Kenngrößen von Betrieben, Anlagenteilen, KFZ etc. für die Stärke ihrer Schallquellen.

Seite 7 von 13 Unter Berücksichtigung der zeitlichen Einwirkdauer (z.b. Betriebszeit) ergeben sich aus den Schall- Leistungspegeln die sogenannten Schall-Leistungs-Beurteilungspegel L WAr. Bei kontinuierlich über den gesamten Beurteilungs-Zeitraum betriebenen Anlagen sind Schall-Leistungspegel und Schall-Leistungs-Beurteilungspegel identisch. Die Schall-Leistungs-Beurteilungspegel werden in einem dreidimensionalen schalltechnischen Computermodell sogenannten Linien- und Flächenschallquelle als Emissionspegel zugeordnet. In dem Computermodell werden ferner die Betriebsgebäude, Wohnhäuser etc. berücksichtigt. Mit diesem Modell werden Schallausbreitungsberechnungen auf die Immissionsorte durchgeführt. Anlage 2 zeigt einen Plot des Computermodells in Draufsicht. Nachfolgend werden die Geräuschquellen mit den jeweiligen Schall-Leistungs-Beurteilungspegeln benannt. Die Angaben bedeuten db(a) je Quelle. Mit der Bezeichnung Nacht wird die ungünstigste Nachstunde im Sinne der TA Lärm bezeichnet. Flächenschallquelle F1 (F 1.400 m 2 ): Tag: L WAr = 53,5 db(a)/m 2 Hotelparkplatz mit ca. 50 Stellplätzen und ca. 200 PKW- Bewegungen tags sowie ca. 7 PKW-Bewegungen in der ungünstigsten Nachtstunde. Die Pegel werden gemäß / 6/ ermittelt, Bemessungsgrundlage ist dabei die Anzahl der Hotelbetten (80 Betten). Die gemäß / 6/ ermittelte Anzahl der PKW-Bewegungen tags wird um 40% erhöht, um auch die externen Gastronomie- Gäste mit zu berücksichtigen. Zuschlag für die Impulshaltigkeit: Zuschlag für die Parkplatzart: Nacht: L WAr = 51,0 db(a)/m 2 K I = K PA = 4 db(a), 3 db(a).

Seite 8 von 13 Flächenschallquelle F2 (F 150 m 2 ): Tag: L WAr = 78,2 db(a)/m 2 Nacht: - Platz für Spiel und Aufenthalt (Grillplatz). Mittlerer Schall-Leistungspegel: L WA = 100 db(a), mittlere Einwirkdauer: t = 10 h, davon in der Tageszeit mit erhöhter Empfindlichkeit: t = 2 h. Zuschlag für die Tageszeit mit erhöhter Empfindlichkeit: K R = 6 db(a). KEINE Nachtnutzung (schalltechnische Anforderung). Linienschallquelle L2: Tag: L WAr = 55,5 db(a)/m Nacht: L WAr = 53,6 db(a)/m PKW-Bewegungen (100 tags, 4 in der ungünstigsten Nachtstunde) im Bereich der 11 geplanten Ferienhäuser mit 44 Betten. Pegelermittlung analog zu F1. Linienschallquelle L3: Tag: L WAr = 84,2 db(a)/m Nacht: - Bestehende Außengastronomie des Hotels mit bis zu 100 Gästen an 25 Tischen permanent über 10 Stunden, davon 4 Stunden in den Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit. Annahmen: Je Tisch sprechen 10 Stunden permanent 2 Gäste in Biergartenlautstärke mit L WA = 70 db(a), bzw. rufen mit L WA = 80 db(a), Zuschlag für die Tageszeit mit erhöhter Empfindlichkeit: K R = 6 db(a). Anmerkung: Die getroffenen Annahmen sind äußerst konservativ.

Seite 9 von 13 4. Geräusch-Immissionen Unter Zugrundelegen der vorgenannten Ausgangsdaten werden EDV-gestützte Schallausbreitungsberechnungen durchgeführt. Dieses geschieht unter Berücksichtigung der Pegelkorrekturen für die Entfernung, Luftabsorption, Topographie und Bewuchs-, Boden- und Meteorologiedämpfung sowie für die Schallabschirmung von Hochbauten und sonstigen Hindernissen. Das beschriebene Rechenmodell führt zu Immissionsschallpegeln, die den energetischen Mittelwerten bei leichtem Mitwind entsprechen. Die Ergebnisse werden grafisch in Anlage 3 dargestellt. Wir erhalten folgende Ergebnisse: Tag (Anlage 3, Blatt 1) 48 db(a) an der Wohnbebauung westlich der Straße Roter Landweg. Der Immissionsrichtwert in Höhe von 55 db(a) wird eingehalten. 57 db(a) an der Wohnbebauung nördlich des Plangebietes Nr. 6. Der Immissionsrichtwert in Höhe von 55 db(a) wird überschritten. Ursächlich hierfür sind die durch die Nutzung des geplanten Grillplatzes zu erwartenden Geräusch-Immissionen. Vor dem Hintergrund dieses Ergebnisses empfehlen wir, den geplanten Grillplatz deutlich ( 20 m) nach Süden zu verlagern. Nacht (Anlage 3, Blatt 2) 37 db(a) an allen Nachbar-Wohnhäusern. Der Immissionsrichtwert in Höhe von 40 db(a) wird überall eingehalten.

Seite 10 von 13 5. Spitzenpegel Die zulässigen Spitzenpegel sind gemäß / 1/ definiert als Tages-Richtwerte plus 30 db(a) sowie als Nacht-Richtwerte plus 20 db(a). Damit lauten die zulässigen Spitzenpegel für die hier in Rede stehenden Immissionsorte L max, zul = 85 / 60 db(a) tags / nachts. Relevante Spitzen-Schall-Leistungspegel sind durch Zuschlagen von PKW-Türen zu erwarten. Der diesbezügliche Spitzen-Schall-Leistungspegel beträgt: L WA,max = 97,5 db(a). Ab einer Entfernung von 29 m von der Nachbarbebauung wird der zulässige Spitzenpegel nachts eingehalten. Tags ist ein Abstand von 2 m ausreichend. Diese Abstände sind vorhanden.

Seite 11 von 13 6. Anlagen bezogener Verkehr auf öffentlichen Straßen In Punkt 7.4 der TA Lärm heißt es u.a.: Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 Metern von dem Betriebsgrundstück in Gebieten nach Nummer 6.1 Buchstaben c bis f sollen durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, soweit - sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 db(a) erhöhen, - keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und - die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) erstmals oder weitergehend überschritten werden. Im Sinne einer worst-case-betrachtung unterstellen wird, dass alle 300 PKW-Bewegungen tags und 20 nachts (ermittelt gemäß / 6/) auf der Straße Roter Landweg stattfinden werden, bei einer Geschwindigkeit von v = 30 km/h. Gemäß / 7/ errechnen sich folgende Emissionspegel: Tag: L m,e = 41,3 db(a), Nacht: L m,e = 32,5 db(a). Schallausbreitungsberechnungen gemäß / 7/ ergeben die in Anlage 4 dokumentierten Ergebnisse: Tag (Anlage 4, Blatt 1) 47 db(a) an allen vorhandenen Nachbar-Wohnhäusern. Der Immissionsgrenzwert Tag für allgemeine Wohngebiete gemäß / 8/ in Höhe von 59 db(a) wird eingehalten. Nacht (Anlage 3, Blatt 2) 44 db(a) an allen vorhandenen Nachbar-Wohnhäusern. Der Immissionsgrenzwert Nacht für allgemeine Wohngebiete gemäß / 8/ in Höhe von 49 db(a) wird eingehalten.

Seite 12 von 13 7. Qualität der Prognose Die den schalltechnischen Berechnungen zu Grunde liegenden Annahmen und Emissionspegel sind bewusst konservativ gewählt. Die Emissionsdaten entstammen zu einem großen Teil Studien der Landesumweltämter bzw. eigenen Messungen vergleichbarer Anlagen. Das verwendete Berechnungsprogramm LIMA der Ingenieurgesellschaft Stapelfeldt ist ein auch von den Landesumweltämtern anerkanntes Programm, das sich insbesondere durch die Bewältigung komplexer schalltechnischer Konstellationen auszeichnet. Die rechnerischen Prognose-Pegel fallen, wie unsere langjährigen Erfahrungen zeigen, in der Regel in der Größenordnung 1 db(a) bis 2 db(a) höher aus, als die nach Projektrealisierung - messtechnisch erfassten Pegel.

Seite 13 von 13 8. Zusammenfassung Das Schlosshotel Sophia im OT Bleiwäsche in Bad Wünnenberg wird überwiegend von Urlaubern in reiferem Alter frequentiert. Die Betreiber möchten den Betrieb durch die Errichtung von 11 Ferienhäusern erweitern. Das diesbezüglich erforderliche Planungsrecht soll durch den Vorhaben bezogenen Bebauungsplan Nr. 6 Schlosshotel Sophia der Stadt Bad Wünnenberg geschaffen werden. In diesem Bauleitplanverfahren muss sich die Stadt Bad Wünnenberg auch mit der Lärmbelastung der vorhandenen Nachbarschaft durch den Betrieb des Hotels und der geplanten Ferienhäuser befassen. Die vorliegende schalltechnische Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass das Schlosshotel Sophia und die geplanten 11 Ferienhäuser dann in Einklang mit den Schallschutzrechten der vorhandenen Nachbarschaft betrieben werden können, wenn der in Anlage 2 mit F2 bezeichnete Platz für Spiel und Aufenthalt deutlich ( 20 m) nach Süden und somit weg von der Nachbarschaft verlagert wird. gez. Der Sachverständige Dipl.-Phys. Brokopf (Digitale Version ohne Unterschrift gültig)

Anlage 1 BLP-15 1078 01 Geobasisdaten Land NRW, Bonn 2015 http.:www.geobasis.nrw.de Bad Wünnenberg / Vorhaben bezogener Bebauungsplan Nr. 6 Schlosshotel Sophia - OT Bleiwäsche Übersicht 01.07.2015 Maßstab ca. 1: 5000

4 6 Zur Glashütte Anlage 2 BLP-15 1078 01 8 L1 F2 geplante Feriendoppelhäuser Feldrain 16 18 20 14 10 12 F1 L2 Roter Landweg L3 Schlosshotel Sophia Bad Wünnenberg / Vorhaben bezogener Bebauungsplan Nr. 6 Schlosshotel Sophia - OT Bleiwäsche Lageplan 01.07.2015 Maßstab ca. 1: 1250

Anlage 3, Blatt 1 BLP-15 1078 01 Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels <= 35 db(a) <= 40 db(a) <= 45 db(a) <= 50 db(a) <= 55 db(a) <= 60 db(a) <= 65 db(a) <= 70 db(a) <= 75 db(a) <= 80 db(a) > 80 db(a) 0 6.25 12.5 25 50 75 Bad Wünnenberg / Vorhaben bezogener Bebauungsplan Nr. 6 'Schlosshotel Sophia' - OT Bleiwäsche Geräusch-Immissionen / Hotel- und Ferienhausbetrieb / Tag / 1. OG 01.07.2015 M 1:1250

Anlage 3, Blatt 2 BLP-15 1078 01 Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels <= 35 db(a) <= 40 db(a) <= 45 db(a) <= 50 db(a) <= 55 db(a) <= 60 db(a) <= 65 db(a) <= 70 db(a) <= 75 db(a) <= 80 db(a) > 80 db(a) 0 6.25 12.5 25 50 75 Bad Wünnenberg / Vorhaben bezogener Bebauungsplan Nr. 6 'Schlosshotel Sophia' - OT Bleiwäsche Geräusch-Immissionen / Hotel- und Ferienhausbetrieb / Nacht / 1. OG 01.07.2015 M 1:1250

Anlage 4, Blatt 1 BLP-15 1078 01 Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels <= 35 db(a) <= 40 db(a) <= 45 db(a) <= 50 db(a) <= 55 db(a) <= 60 db(a) <= 65 db(a) <= 70 db(a) <= 75 db(a) <= 80 db(a) > 80 db(a) 0 6.25 12.5 25 50 75 Bad Wünnenberg / Vorhaben bezogener Bebauungsplan Nr. 6 'Schlosshotel Sophia' - OT Bleiwäsche Geräusch-Immissionen / KFZ- Verkehr auf öffentlichen Straßen / Tag / 1. OG 01.07.2015 M 1:1250

Anlage 4, Blatt 2 BLP-15 1078 01 Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels <= 35 db(a) <= 40 db(a) <= 45 db(a) <= 50 db(a) <= 55 db(a) <= 60 db(a) <= 65 db(a) <= 70 db(a) <= 75 db(a) <= 80 db(a) > 80 db(a) 0 6.25 12.5 25 50 75 Bad Wünnenberg / Vorhaben bezogener Bebauungsplan Nr. 6 'Schlosshotel Sophia' - OT Bleiwäsche Geräusch-Immissionen / KFZ- Verkehr auf öffentlichen Straßen / Nacht / 1. OG 01.07.2015 M 1:1250