Eine Bestandsaufnahme nach dem ersten Jahr Warum braucht man einen? Hat der seine Ziel erreicht? Haben sich die Befürchtungen bestätigt? Welchen Anpassungsbedarf gibt es? 1 15
Darum braucht man einen! Warum braucht man einen? Um ein solidarisches Gesundheitssystem zu gewährleisten, dürfen Versicherer Kranke nicht wegen deren hohen Behandlungskosten ausschließen. Folglich darf eine Kasse im Wettbewerb keine Nachteile haben, wenn sie Kranke versichert. Deshalb müssen die unterschiedlichen Risikostrukturen von gesunden und kranken Menschen in den Kassen untereinander ausgeglichen werden. 2 15
Der als Teil des GKV-Finanzierungsmodells Warum braucht man einen? Keine Selektion der Versicherten nach Verdienst Keine Selektion der Versicherten nach Alter, Geschlecht und Gesundheit Arbeitgeber 7,3 % Arbeitnehmer 8,2 % Steuer 15 Mrd. Gesundheitsfonds TK AOK BEK DAK BKK IKK Ziel: Preiswettbewerb durch Zusatzbeiträge je nach Wirtschaftlichkeit 3 15
Welche Strategie wählt ein Krankenversicherer? Warum braucht man einen? Kein Ausgleich unterschiedlicher Risikostrukturen zwischen Versicherern Ausgleich durch morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich Lohnende Investition: Risikoselektion Lohnende Investition: wirtschaftliche Versorgung der Kranken Was ist die Folge für die GKV? Was ist die Folge für die GKV? Teilung in Kassen für Gesunde und Kassen für Kranke, aber keine Anreize zur Verbesserung der medizinischen Versorgung kontinuierliche Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Qualität der medizinischen Versorgung 4 15
Welche Ziele hat der? Hat der seine Ziele erreicht? Anreize zur Risikoselektion verringern Bereitstellung notwendiger Mittel für Kranke Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit Verteilungswirkungen auf die Krankenkassen???? 5 15
Anreize zur Risikoselektion verringert Hat der seine Ziele erreicht? 86 % Je Versichertenjahr Ist-Kosten 60 % 48 % 40 % 52 % Zuweisungen alt Zuweisungen 14 % 75 % Gesunde 25 % Kranke 6 15
Bereitstellung notwendiger Mittel für Kranke Hat der seine Ziele erreicht? Demenz Hämophilie Dialyse Status Alter RSA Defizit: Zuweisungen zu Durchschnittsausgaben Lesebeispiel: Im alten RSA wurden 70% der Kosten von Patienten mit Dialysestatus nicht berücksichtigt. Dadurch entstand ein Fehlbetrag von 28.000, mit dem eine Krankenkasse belastet wurde. Im sinkt dieses Defizit auf 2.800. 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 % der Istkosten 7 15
Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit Hat der seine Ziele erreicht? Finanzierung Kranke sind nicht automatisch schlechte Risiken + Versorgung Investition in med. Versorgung wird nicht länger bestraft Selektionsgewinne sind gesunken Mangelnde Vertragsfreiheit _ 8 15
Entwicklung der MRSA-Zuweisungen 2009 Gemessene Morbidität in Prozent 150 Grundlagenbescheid I (Nov. 2008) Grundlagenbescheid II (März 2009) Grundlagenbescheid III (Sep. 2009) Grundlagenbescheid IV (März 2010) SA (Nov. 2010) 125 GKV-Schnitt = 100 9 15 75 AOK BKK IKK VdEK KBS
Die Befürchtungen haben sich nicht bestätigt Haben sich die Befüchtungen bestätigt? manipulationsunanfällig, weil kein Ist-Kostenausgleich harte Sanktionen durch das BVA unbürokratisch, einfach, weil Administration durch 1 Referat im BVA weitestgehend automatisiertes Verfahren präventionsfördernd, weil Primär: Gesunde beste Risiken Sekundär-/Tertiär: Anreiz wg. -Kosten 10 15
Welchen Anpassungsbedarf gibt es? Was ist das notwendige Maß? Der wird auf das notwendige Maß reduziert, vereinfacht sowie unbürokratisch und unanfällig für Manipulationen gestaltet. (Auszug aus dem Koalitionsvertrag vom 24.10.2009) Das notwendige Maß wird erreicht, wenn sich für Krankenkassen als Strategie Investitionen im Versorgungsmanagement mehr lohnen als Risikoselektion. 11 15
Gesunde sind immer noch gute Risiken Welchen Anpassungsbedarf gibt es? 6 Zuweisungen übersteigen Kosten um das Fünffache! 5 Verhältnis von Zuweisungen zu Kosten (Deckungsgrad) 4 3 2 1 0 Kostenklasse Deckungsgrad < 500 526% 500 1.000 247% 1.000 2.000 178% 2.000 4.000 115% 4.000 10.000 70% 10.000 20.000 42% 20.000 40.000 28% 20.000 40.000 25% 12 15
Welchen Anpassungsbedarf gibt es? Gesetz gibt ausreichend Spielraum für Weiterentwicklung Regelungsbedarf nur bei neuer Zielsetzung z.b. Einbezug PKV Gesetzgeber Aufgabe/Verantwortung: Festlegung der Ziele des MRSA Was ist geregelt? Risikoselektion verringern ausreichende Mittel für Kranke 50 80 chronische und schwerwiegende Erkrankungen Sanktionen bei Manipulationsverdacht 13 15
Eine Bestandsaufnahme nach dem ersten Jahr Ja Braucht man einen? Hat der seine Ziel erreicht? Ja, aber Ja Konnten die Befürchtungen ausgeräumt werden? Welchen Anpassungsbedarf gibt es? Evaluierung durch wissenschaftlichen Beirat 14 15
Eine Bestandsaufnahme nach dem ersten Jahr Herausgeber: AOK-Bundesverband, Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin verantwortlich: Dr. Herbert Reichelt Redaktion: KomPart Verlagsgesellschaft mbh & Co KG, Berlin Februar 2011 Weite Infos unter: www.morbi-rsa.de