Inhaltsverzeichnis. 1 Einleitung 1 A. Bedeutung des Internets 1 B. Wert von Domain-Namen 2 C. Neue Konflikte 3



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Transkript:

Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 1 A. Bedeutung des Internets 1 B. Wert von Domain-Namen 2 C. Neue Konflikte 3 2 Technischer Hintergrund von Domain-Namen 5 A. Internet Protocol Address 5 B. Struktur der Domain-Namen 6 3 Vergabe der Domain-Namen 9 A. Vergabe unter den TLD.com,.de und.uk 9 B. Vergabe unter der neuen TLD.eu 10 C. Haftung der Registrierungsstellen 14 4 Verletzungshandlungen durch und Schutz von Domain- Namen 17 A. Verletzungshandlungen durch die unerlaubte Nutzung von Domain-Namen 17 B. Schutz von Domain-Namen 19 I. Eigentumsfähigkeit von Domain-Namen 19 II. Domain-Namen als Nummern im Sinne des 3 Nr. 13 TKG. 20 III. Domain-Name als Kennzeichen 21 1. Deutsches Recht 21 a) Registermarke 21 b) Benutzungsmarke 22

c) Unternehmenskennzeichen 23 d) Werktitel 24 2. Englisches Recht 25 a) Trade Marks Act 25 b) passing off 26 3. Gemeinschaftsrecht 29 IV. Domain-Name als Name 31 1. 12 BGB.. : 31 2. passing off 32 5 Außergerichtliche Streitbeilegung 35 A. Streitbeilegungsmechanismen der Vergabestelle für.de 35 B. Streitbeilegungsmechanismen der Vergabestelle für.uk 36 I. Verfahren / DRS Procedure 36 II. Inhalt des Verfahrens / DRS Policy 38 1. Recht an einem Namen oder einer Marke 38 2. Missbräuchliche Registrierung 40 a) Beispiele für eine missbräuchliche Registierung 40 b) Beispiele für Verteidigungsgründe des Beschwerdegegners 42 3. Without Prejudice Rule 43 C. Streitbeilegungsmechanismen der Vergabestelle für.com 44 I. Verfahren / UDRP-Rules 45 II. Inhalt des Verfahrens / UDRP 47 1. Identische oder verwechselbar ähnliche Marke des Beschwerdeführers 48 2. Keine Rechte des Domaininhabers bezüglich des Domain- Namens 50 3. Missbräuchliche Registrierung und Benutzung des Domain- Namens 53 D. Streitbeilegungsmechanismen der Vergabestelle für.eu 54 I. Verfahren 54 II. Inhalt des Verfahrens 59

1. Rechte, die identisch oder verwechselbar ähnlich mit dem Domain-Namen sind 60 2. Keine Rechte oder berechtigten Interessen des Domaininhabers an dem Domain-Namen 61 3. Registrierung oder Benutzung des Domain-Namens in bösgläubiger Absicht 62 III. Auswirkung der VO 874/2004 auf gerichtliche Verfahren und Wechselwirkung mit dem Streitbeilegungsverfahren 64 E. Rechtliche Einordnung und Bewertung der Streitbeilegungsmechanismen 66 6 Internationale Zuständigkeit 69 A. Entstehungsgeschichte und Zukunft des europäischen/globalen internationalen Zivilprozessrechts 70 I. EuGVÜ 70 II. Lugano Übereinkommen 71 III. EuGVO 72 IV. Gemeinschaftsmarkenverordnung 74 V. Zukunft des europäischen internationalen Zivilprozessrechts. 75 VI. Globales internationales Zivilprozessrecht 76 B. Internationale Zuständigkeit nach der EuGVO 77 I. Anwendbarkeit der EuGVO 77 1. Sachlicher Anwendungsbereich 77 2. Räumlicher Anwendungsbereich 79 a) Bestimmung des Wohnsitzes/Sitzes 79 aa) Sitz von juristischen Personen und Personenvereinigungen 79 bb) Wohnsitz von natürlichen Personen 80 (1) Wohnsitz" der natürlichen Person nach englischem Recht 80 (a) Regelungen des Civil Jurisdiction and Judgments Act 1982 81

(b) Prinzip des common law domicile 82 (aa) domicile of origin 82 (bb) domicile of choice 82 (cc) domicile of dependence 84 (2) Wohnsitz der natürlichen Person nach deutschem Recht 84 b) Zeitpunkt, zu dem der Wohnsitz/Sitz bestehen muss... 85 3. Grenzüberschreitender Bezug als Anwendungsvoraussetzung 86 a) Auslandsbezug durch eine andere Staatsangehörigkeit.. 88 b) Auslandsbezug durch den Domain-Namen 88 aa) Realer Auslandsbezug 89 bb) Virtueller Auslandsbezug 90 4. Drittstaatenbezug 91 II. Relevante Gerichtsstände der EuGVO 93 1. Allgemeiner Gerichtsstand 94 2. Besonderer Gerichtsstand der unerlaubten Handlung... 96 a) Qualifikation der unerlaubten Nutzung des Domain- Namens als unerlaubte Handlung 96 b) Ort der unerlaubten Handlung 97 aa) Erfolgsort 98 (1) Markenrechtliche Betrachtung 98 (a) Vorschläge zur Begrenzung der internationalen Zuständigkeit aus deutscher Sicht 100 (aa) Shevill Rechtsprechung des EuGH 100 (bb) Forum non conveniens 100 (cc) Bestimmungsgemäße Abrufbarkeit 101 (dd) Objektive Spürbarkeitsgesichtspunkte 109 (ee) Wirtschaftliche Auswirkung im Sinne der WI- PO Joint Recommendation 110 (b) Problemstellung aus Sicht des englischen Rechts. 111 (c) Ergebnis 115 (2) Namensrechtliche Betrachtung 115

(a) Mosaiktheorie und deren Übertragung auf Domain-Namen 116 (b) Gewöhnlicher Aufenthalt 118 (c) Kein Erfolgsort 119 (d) Bestimmungsgemäße Abrufbarkeit 120 (e) Bedeutung der nationalen Beweisregeln für die Bestimmung des Erfolgsortes und Ergebnis... 120 bb) Handlungsort 121 (1) Shevill Rechtsprechung - Upload und Serverstandort 121 (2) Eigener Ansatz: Sitz der zu der TLD gehörenden Registry 123 3. Ausschließlicher Gerichtsstand 124 III. Zusammenfassung der Ergebnisse 124 C. Internationale Zuständigkeit bei Verletzung einer Gemeinschaftsmarke 125 I. Sitzzuständigkeiten nach Art. 93 Abs. 1-3 GMV 127 II. Zuständigkeit am Ort der Verletzungshandlung nach Art. 93 Abs. 5 GMV 129 III. Ergebnis und Vergleich mit dem System der EuGVO 131 D. Autonome Zuständigkeitsregelungen in Deutschland 131 I. Anwendungsbereich 131 II. Handlungs- und Erfolgsort 132 III. Anerkennungszuständigkeit und doppelrelevante Tatsachen. 133 E. Autonome Zuständigkeitsregelungen in England 135 I. Anwendungsbereich 135 II. Reform des englischen Zivilprozessrechts 135 III. Claim form 136 IV. Jurisdiction durch Klagezustellung 137 1. Begriff der jurisdiction 137 2. Sachliche Beschränkung der jurisdiction 138 3. Klagezustellung im Inland 139 a) Anfechtung der jurisdiction - CPR ll(l)(a) 139

b) Stay of proceedings - CPR ll(l)(b) 141 aa) Voraussetzungen 141 (1) Verfügbarkeit des ausländischen Gerichts 141 (2) Ausländisches Forum ist besser geeignet den Fall zu entscheiden 142 (3) Es ist nicht ungerecht, den Kläger auf das ausländische Forum zu verweisen 144 bb) Prozessualer Unterschied zwischen stay of proceedings und der Anfechtung der Zuständigkeit 145 4. Klagezustellung im Ausland 146 a) Ohne Erlaubnis des Gerichts 146 b) Erfordernis der besonderen Erlaubnis des Gerichts... 146 aa) Fallgruppe des CPR 6.20(8) 147 (1) Klage made in tort" 147 (2) Erlittener Schaden innerhalb der jurisdiction... 149 (3) Der erlittene Schaden beruht auf einer Handlung innerhalb der jurisdiction 150 bb) Erfolgsaussichten der Klage - CPR 6.21(l)(b) 150 cc) England als geeigneter Ort für die Klage - CPR 6.21(2A)151 5. Durchführung der Zustellung 152 V. Zusammenfassung und Bewertung des englischen Zuständigkeitssystems in Domain-Namen Fällen 153 7 Anwendbares Recht 155 A. Bestimmung des anwendbaren Rechts nach deutschem Kollisionsrecht 155 I. Internationalität, Art. 3 Abs. 1 EGBGB 156 II. Markenrechtsverletzung 157 1. Schutzlandprinzip 157 a) Inhalt des Schutzlandprinzips 157 b) Anwendung des Schutzlandprinzips bei Benutzungsmarken 158 c) Abweichung vom Schutzlandprinzip 159

aa) Tatortanknüpfung 160 bb) Universalitätsprinzip 161 cc) Ursprungslandprinzip 161 d) Ergebnis 161 2. Anknüpfungsauflockerungen 162 3. Bestand des Rechts 163 4. Fallgruppen 164 a) Domain-Name verletzt eine Marke 164 b) Domain-Name verletzt gleichzeitig in verschiedenen Ländern die Marken eines Markeninhabers 164 aa) Bestimmungsgemäße Abrufbarkeit 164 bb) Kollisionsrechtliche Spürbarkeitsgrenze 165 cc) Lex fori 166 dd) Einfluss der internationalen Zuständigkeit 166 ee) Ergebnis 167 III. Namensrechtsverletzung 167 1. Tatortregel 167 a) Anknüpfungsgegenstand - Begriff der unerlaubten Handlung in Art. 40 EGBGB 167 b) Anknüpfungsmoment 168 aa) Handlungsort 169 (1) Einspeisung von Inhalten in das Internet 171 (2) Serverstandort 172 (3) Sitz der zu der TLD gehörenden Registry 172 bb) Erfolgsort 173 (1) Lokalisierung der Persönlichkeit 173 (2) Erfolgsort am (möglichen) Ort des Abrufes? 173 (3) Mehrere Erfolgsorte 176 (a) Schwerpunktbetrachtung 177 (b) Ausdehnung des Wahlrechts des Art. 40 Abs. 1 S. 2 EGBGB auf die Wahl eines Erfolgsortrechtes. 178 (c) Mosaikbetrachtung 179

(aa) Zusammenspiel mit der internationalen Zuständigkeit 179 (bb) Problem Unterlassungsansprüche 180 (cc) Einschränkung der Zahl der Erfolgsorte durch die bestimmungsgemäße Abrufbarkeit?... 181 cc) Ergebnis 182 2. Abweichung von der Tatortregel 182 a) Gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt 182 b) Ausweichklausel des Art. 41 EGBGB 183 c) Rechtswahl 185 3. Renvoi 186 a) Grundsatz 186 b) Ausschluss des Renvoi 186 4. Bestand des Rechts 189 B. Bestimmung des anwendbaren Rechts nach englischem Kollisionsrecht 189 I. Common law Regelung - double actionability rule 189 II. Private International Law Act 1995 191 1. Abschaffung der double actionability rule in bestimmten Bereichen 191 2. Auslandsbezug 192 3. Renvoi 193 4. Allgemeine Regel des s 11 PIL Act 1995 193 a) Qualifikation 193 aa) Markenrechtsverletzung 194 bb) Verletzung eines in England unbekannten Rechts - Namensrechtsverletzung 195 b) Struktur und Inhalt des s 11 PIL Act 1995 195 aa) Unerlaubte Handlung in einem Land 195 bb) Unerlaubte Handlung in mehreren Ländern 196 5. Ausnahmen von den allgemeinen Regeln 197 6. Zwingendes nationales Recht 198

7. Public policy 199 III. Fallgruppen 200 1..uk Domain-Name verletzt englische Marke 200 2..com oder.de Domain-Namen verletzen englische Marke.. 201 3..uk Domain-Name verletzt ausländische Marke 202 4..de Domain-Name verletzt deutsches Markenrecht 204 5. Domain-Name verletzt gleichzeitig in verschiedenen Ländern die Marken eines Markeninhabers 204 6..uk Domain-Name verletzt goodwill in England 206 7..de Domain-Name verletzt goodwill in England 207 8..de Domain-Name verletzt goodwill in Deutschland 208 9..uk Domain-Name verletzt goodwill in Deutschland 208 10. Domain-Name verletzt in verschiedenen Ländern gleichzeitig den goodwill 208 11..uk Domain-Name verletzt Namensrecht einer Person... 210 IV. Ausländisches Recht im Prozess 211 1. Ausländisches Recht als Tatsachenfrage 211 2. Beweis des ausländischen Rechts 212 V. Zusammenfassung und Bewertung der englischen Regelungen. 214 C. Geplante Regelung der Rom II VO 214 I. Gang der Gesetzgebung 214 II. Verletzung der Rechte an geistigem Eigentum 216 III. Verletzung der Privatsphäre und der Persönlichkeit 217 D. Anwendbares Recht bei Verletzung einer Gemeinschaftsmarke. 219 I. Anwendbares Recht bei nicht in der GMV geregelten Sanktionen219 1. Klagen vor Zentralgerichten 220 2. Klagen vor Verletzungsgerichten 224 II. Anwendbares Recht bei in der GMV geregelten Sanktionen.. 224 8 Zusammenfassung 225

PPN: 277184029 Titel: Die unerlaubte Nutzung von Domain-Namen : internationale Zuständigkeit und IPR aus deutscher und englischer Sicht / Henrik van Volxem. - Hamburg : Kovaéc, 2008 ISBN: 978-3-8300-3542-8 Bibliographischer Datensatz im SWB-Verbund