Amtsblatt der Stadt Greven Nummer 25 Jahrgang 56 Erscheinungstag 11.12.2018 Lfd. Nr. Inhalt Seite 67 Bekanntmachung der Einladung und der Tagesordnung zur 29. Sitzung des Rates der Stadt Greven am 19.12.2018 68 Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2017 der Technischen Betriebe Greven (TBG) 69 Amtliche Bekanntmachung über die Feststellung eines Nachfolgers im Rat der Stadt Greven 182-185 186-191 192 70 Öffentliche Bekanntmachung eines Bescheides 193 71 Öffentliche Bekanntmachung eines Bescheides 194 72 Öffentliche Bekanntmachung eines Bescheides 195 Herausgeber: Stadt Greven, Der Bürgermeister Fachbereich Service 48255 Greven, Postfach 1664, Telefon 02571 920-0, Eigendruck Sie können das Amtsblatt der Stadt Greven zum Einzelpreis von 1,00 oder im Abo zum Preis von 12,00 jährlich zzgl. Zustellgebühren beziehen. Es liegt im Rathaus, Zimmer 115, aus. Bestellungen richten Sie bitte an den Bürgermeister der Stadt Greven. Sie können das Amtsblatt auch in unserem Stadtportal www.greven.net herunterladen.
Stadt Greven 48268 Greven, den 11. Dezember 2018 An die Mitglieder des Rates 48268 Greven Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lade ich Sie zu der 29. Sitzung des Rates der Stadt Greven ein. Die Sitzung beginnt am Mittwoch, 19.12.2018, um 17:00 Uhr im Großen Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Greven, Rathausstraße 6, 48268 Greven. Freundliche Grüße gez. Peter Vennemeyer Bürgermeister 182 Amtsblatt Stadt Greven 22/2018
Tagesordnung A. ÖFFENTLICHE SITZUNG 1. Aufruf der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates vom 31.10.2018 2. Fragerecht der Einwohner 3. Anregungen und Beschwerden gemäß 24 GO NRW Vorlagennr. 325/2018 4. Eingänge und Mitteilungen 5. Einführung und Verpflichtung eines Ratsmitglieds Vorlagennr. 300/2018 6. Wahl der/des 2. stellvertretenden Bürgermeisterin/Bürgermeisters Vorlagennr. 321/2018 7. Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019 Vorlagennr. 208/2018 8. Haushalts- und Finanzplanung 8.1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 Vorlagennr. 237/2018 8.2 Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze Vorlagennr. 243/2018 9. Gebührenkalkulation 2019; Abfallgebühren Vorlagennr. 245/2018 10. Gebührenkalkulation 2019; Straßenreinigung Vorlagennr. 246/2018 11. Gebührenkalkulation 2019; Winterdienst Vorlagennr. 247/2018 12. Gebührenbedarfsberechnung 2019; Abwasser Vorlagennr. 254/2018 13. Technische Betriebe Greven; Wirtschaftsplan 2019 Vorlagennr. 289/2018 14. Anpassung des Gewinnabführungsvertrages zwischen Stadtwerke und Grevener Versorgungs- und Verkehrs- Holding GmbH Vorlagennr. 282/2018 15. Ausweisung eines FriedWald-Standortes auf dem Gebiet der Stadt Greven. Vorlagennr. 197/2017 2. Ergänzung 183 Amtsblatt Stadt Greven 22/2018
16. Stadtentwicklungskonzept - Sachlicher Teilplan Wohnen hier: Beschluss als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB Vorlagennr. 142/2018 1. Ergänzung 17. Die neue Stadtregion Münster: Vom informellen Netzwerk über einen stadtregionalen Kontrakt zum gemeinsamen Gestaltungsraum Vorlagennr. 267/2018 18. Satzungen/Richtlinien 18.1 Satzung über die Erhebung einer Wettbürosteuer Vorlagennr. 317/2018 18.2 Straßenreinigungs- und Gebührensatzung; VI. Satzungsänderung Vorlagennr. 251/2018 1. Ergänzung 18.3 Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren, Kanalanschlussbeiträgen und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse; II. Satzungsänderung Vorlagennr. 252/2018 18.4 Neufassung der Marktsatzung der Stadt Greven; Festsetzung des Warm-Up -Freitags als regulären Veranstaltungstag für die Kirmes Vorlagennr. 294/2018 18.5 Satzung über die Abfallentsorgung; V. Satzungsänderung Vorlagennr. 250/2018 18.6 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im öffentlichen Interesse in der Stadt Greven Vorlagennr. 291/2018 19. Bauleitplanung 19.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7.14 "MFH Saerbecker Straße - Steenbergstraße hier: Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden gem. 4 BauGB Abwägung der Stellungsnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 BauGB Beschluss des Bebauungsplanes als Satzung gem. 10 BauGB Vorlagennr. 223/2018 2. Ergänzung 19.2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 54.11 "Caritas Wohnheim - Reckenfeld" hier: I. Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden gem. 4 BauGB II. Abwägung der Stellungsnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 BauGB III. Beschluss des Bebauungsplanes als Satzung gem. 10 BauGB Vorlagennr. 309/2018 20. Beteiligungsmanagement 20.1 Zielvereinbarungen zwischen der Stadt Greven und den Beteiligungen hier: Festlegung der Ziele für das Jahr 2019 Vorlagennr. 239/2018 184 Amtsblatt Stadt Greven 22/2018
21. Umbesetzung Ausschüsse/Aufsichtsräte 21.1 Besetzung sonstiger Gremien; Aufsichtsrat/Gesellschafterversammlung GFW Vorlagennr. 307/2018 21.2 Umbesetzung von Ausschüssen; Antrag der CDU-Fraktion vom 01.12.2018 Vorlagennr. 322/2018 21.3 Umbesetzung im Jugendhilfeausschuss; Wahl des neuen Jugendamtselternbeirates am 05.11.2018 Vorlagennr. 323/2018 21.4 Umbesetzung im Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport; Antrag der FDP-Fraktion vom 09.12.2018 Vorlagennr. 324/2018 22. Anträge nach 3 der Geschäftsordnung des Rates 22.1 Anschaffung eines E-Busses; Antrag der Fraktion Reckenfeld Direkt vom 28.11.2018 Vorlagennr. 326/2018 23. Anfragen nach 17 der Geschäftsordnung des Rates B. NICHT ÖFFENTLICHE SITZUNG 1. Aufruf der Niederschrift über die nicht öffentliche Sitzung des Rates vom 31.10.2018 2. Eingänge und Mitteilungen 3. Grundstücksangelegenheiten 3.1 Verkauf eines Gewerbegrundstücks im Industriegebiet Reckenfeld Vorlagennr. 319/2018 4. Personalangelegenheiten 5. Anfragen nach 17 der Geschäftsordnung des Rates 185 Amtsblatt Stadt Greven 22/2018
Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2017 - Technischen Betriebe Greven (TBG) - Gemäß 26 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen EigVO NRW- vom 16. November 2004 (GV NRW S. 644) hat der Rat der Stadt Greven in seiner Sitzung vom 26.09.2018 den Jahresabschluss des Betriebes Technische Betriebe Greven zum 31.12.2017 festgestellt. A. Beschluss des Rates vom 26.09.2018 1. Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Erfolgsübersicht der Technischen Betriebe Greven für das Wirtschaftsjahr 2017 werden in der als Anlage 2 beigefügten Fassung festgestellt. Bilanzsumme zum 01.01.2017 106.669.635,02 Bilanzsumme zum 31.12.2017 109.078.252,31 Jahresüberschuss 2017 327.149,79 2. Der Jahresgewinn bzw. Jahresverlust ist getrennt nach Geschäftsbereichen auf neue Rechnung vorzutragen. 3. Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt. Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltungen B. Jahresabschluss 2017 Bilanz zum 31.12.2017 Anlage I.1 Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2017 Anlage I.2 Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen, Heinrichstraße 1, 44623 Herne, über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 Anlage I.3 186 Amtsblatt Stadt Greven 22/2018
C. Öffentliche Bekanntmachung Der Jahresabschluss 2017 bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang ( 21 EigVO NRW), wird hiermit öffentlich bekannt gemacht und bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar gehalten ( 26 EigVO NRW). Einsichtnahme kann bei der Betriebsleitung genommen werden: Stadt Greven Technische Betriebe Greven TBG- Saerbecker Str. 71 48268 Greven In den Zeiten von montags bis freitags von montags bis donnerstags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Greven, 11.12.2018 Stadt Greven Der Bürgermeister gez. Peter Vennemeyer 187 Amtsblatt Stadt Greven 22/2018
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Amtliche Bekanntmachung Feststellen eines Nachfolgers im Rat der Stadt Greven Herr André Brüggemann, CDU, hat mit Erklärung vom 05.11.2018 sein Mandat im Rat der Stadt Greven mit Wirkung zum 05.11.2018 niedergelegt. Gemäß 45 Abs. 2 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.06.1998 (GV. NRW. S. 454, 509, 1999 S. 70) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 06.12.2016 (GV. NRW. S. 1052), habe ich Herrn Karl-Heinz Dierkes, Witte Oever 23, 48268 Greven als Nachfolger festgestellt. Gegen diese Entscheidung kann gemäß 45 Abs. 2 in Verbindung mit 39 Abs. 1 KWahlG jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets, die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie die Aufsichtsbehörde binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben. Der Einspruch ist beim Bürgermeister der Stadt Greven, Rathausstr. 6, 48268 Greven, schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären. Greven, 11.12.2018 Stadt Greven Der Bürgermeister gez. Peter Vennemeyer 192 Amtsblatt Stadt Greven 22/2018
Öffentliche Bekanntmachung eines Bescheides Gegen Frau Beate Hermes- Arlt, zuletzt wohnhaft in 48268 Greven, Lessingstr. 3, ist ein Bescheid des Bürgermeisters der Stadt Greven vom 15.10.2018 (Az.: 5120/ 1063431) ergangen. Der Bescheid kann von der Empfangsberechtigten in der Stadtverwaltung, Rathausstraße 21, Zimmer B218 während der allgemeinen Dienststunden eingesehen bzw. abgeholt werden. Der Bescheid wird gemäß 10 Landeszustellungsgesetz NRW durch öffentliche Bekanntmachung dieser Benachrichtigung im Amtsblatt der Stadt Greven zugestellt. Sie gilt als zugestellt, wenn seit der Bekanntmachung im Amtsblatt zwei Wochen vergangen sind. Mit dem Tag der Zustellung besteht die Möglichkeit, dass Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Greven, 11.12.2018 Stadt Greven Der Bürgermeister gez. Peter Vennemeyer 193 Amtsblatt Stadt Greven 22/2018
Öffentliche Bekanntmachung eines Bescheides Gegen Frau Beate Hermes- Arlt, zuletzt wohnhaft in 48268 Greven, Lessingstr. 3, ist ein Bescheid des Bürgermeisters der Stadt Greven vom 16.11.2018 (Az.: 5120/ 1063431) ergangen. Der Bescheid kann von der Empfangsberechtigten in der Stadtverwaltung, Rathausstraße 21, Zimmer B218 während der allgemeinen Dienststunden eingesehen bzw. abgeholt werden. Der Bescheid wird gemäß 10 Landeszustellungsgesetz NRW durch öffentliche Bekanntmachung dieser Benachrichtigung im Amtsblatt der Stadt Greven zugestellt. Sie gilt als zugestellt, wenn seit der Bekanntmachung im Amtsblatt zwei Wochen vergangen sind. Mit dem Tag der Zustellung besteht die Möglichkeit, dass Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Greven, 11.12.2018 Stadt Greven Der Bürgermeister gez. Peter Vennemeyer 194 Amtsblatt Stadt Greven 22/2018
Öffentliche Bekanntmachung eines Bescheides Gegen Frau Dilek Karaustaoglu, zuletzt wohnhaft in 48268 Greven, Lippestr. 6, ist ein Bescheid des Bürgermeisters der Stadt Greven vom 16.11.2018 (Az.: 5120/ 269475) ergangen. Der Bescheid kann von der Empfangsberechtigten in der Stadtverwaltung, Rathausstraße 21, Zimmer B219 während der allgemeinen Dienststunden eingesehen bzw. abgeholt werden. Der Bescheid wird gemäß 10 Landeszustellungsgesetz NRW durch öffentliche Bekanntmachung dieser Benachrichtigung im Amtsblatt der Stadt Greven zugestellt. Sie gilt als zugestellt, wenn seit der Bekanntmachung im Amtsblatt zwei Wochen vergangen sind. Mit dem Tag der Zustellung besteht die Möglichkeit, dass Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Greven, 11.12.2018 Stadt Greven Der Bürgermeister gez. Peter Vennemeyer 195 Amtsblatt Stadt Greven 22/2018