Geschäftsbericht 2012 Jugendamt 6.586.000



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Seite 102 Jugendamt (Amt 40) Der Main-Tauber-Kreis gehört nach dem Familienatlas 2012 des Bundesfamilienministeriums zu den 25 Top-Regionen für Familien in Deutschland. Dies ist für das Jugendamt Ansporn, sich im Rahmen der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe weiter für die Belange von jungen Menschen und ihren Familien zu engagieren. In der Öffentlichkeit, vor allem in den Medien, wird das Jugendamt meist als regelnde Institution wahrgenommen, die Kinder schützt vor allem, wenn sie im Elternhaus Gewalt erfahren oder vernachlässigt werden. Das 2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz hebt nochmals die Bedeutung früher Hilfen für junge Familien hervor. Neben diesem Thema soll auch auf die übrigen Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe im Main-Tauber-Kreis eingegangen werden: die Jugendhilfeplanung für den Main-Tauber-Kreis die allgemeine Förderung junger Menschen die Amtspflegschaft und Amtsvormundschaft für Minderjährige die Beratung zum Sorgerecht bei nicht miteinander verheirateten Eltern und Unterhaltsfragen mit Beistandschaften und Beurkundungen die Unterhaltsvorschussleistungen die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege 9000000 8000000 7000000 6000000 5000000 Euro 4000000 3000000 2000000 1000000 0 Nettoaufwand in der Jugendhilfe 2004 bis 2012 6.586.000 6.625.000 6.319.000 5.873.000 6.836.000 7.180.000 7.355.000 7.812.000 8.290.000 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Die Transferausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe sind im 2012 nochmals gestiegen. Der Nettoaufwand stieg gegenüber 2011 um 478.000 Euro bzw. 6,1 Prozent. die Hilfen für junge Menschen und ihre Familien den Schutz von Kindern und Jugendlichen bei einer Kindeswohlgefährdung die Mitwirkung des Jugendamtes in gerichtlichen Verfahren beim Jugend- oder Familiengericht sowie in Adoptionsverfahren. 1. Finanzielle Entwicklung Die Transferausgaben für die Kinderund Jugendhilfe sind im 2012 nochmals gestiegen. Der Nettoaufwand betrug 8,290 Millionen Euro und stieg damit um 478.000 Euro bzw. 6,1 Prozent. Aufwendungen in Höhe von 9,988 Millionen Euro standen Erträge im Umfang von 1,698 Millionen Euro gegenüber. Die gegenüber dem Haushaltsjahr 2011 um fast 500.000 Euro gestiegenen Transferausgaben resultieren im Wesentlichen aus einem höheren Zuschussbedarf für die Hilfen für junge Menschen und ihre Familien (7,012 Millionen Euro gegenüber 6,552 Millionen Euro im 2011). Mehraufwand ergab sich bei den Hilfen für junge Volljährige und seelisch behinderte Kinder und Jugendliche in Höhe von fast 300.000 Euro gegenüber dem Vorjahr (2011: 1,128 Millionen Euro, 2012: 1,423 Millionen Euro). Vor allem gestiegene Fallzahlen und höhere Entgelte für die Leistungen der freien Träger waren hier die Ursache. Der Zuschussbedarf für die Erziehungshilfen stieg von 5,253 Millionen Euro im 2011 auf 5,429 Millionen Euro im 2012. Der Nettoaufwand für die präventiv ausgerichtete allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie blieb mit 160.000 Euro in etwa auf dem Niveau von 2011 (171.000 Euro). Der Zuschussbedarf für die Allgemeine Förderung junger Menschen, wozu beispielsweise die Förderung der Schulsozialarbeit gehört, ging gegenüber

Seite 103 dem Vorjahr geringfügig von 460.000 Euro auf 440.000 Euro zurück. Ebenfalls rückläufig war der Nettoaufwand für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege mit 528.000 Euro gegenüber 646.000 Euro im 2011. Zwar stiegen die Aufwendungen, diese konnten jedoch durch deutlich gestiegene Erträge in Form von Landeszuschüssen mehr als kompensiert werden. Der Nettoaufwand für Unterhaltsvorschussleistungen schließlich stieg von 154.000 Euro im 2011 um 100 Prozent auf 310.000 Euro. Dies hängt ganz wesentlich mit einer veränderten und mit dem Vorjahr nicht mehr vergleichbaren Verbuchungssystematik der Rückerstattungen von Unterhaltsvorschussleistungen zusammen. 2. Jugendhilfeplanung für den Main-Tauber-Kreis Auf der Datenbasis des es 2011 hat das Jugendamt den Familienbericht für den Main-Tauber-Kreis erstellt. Dieser Bericht wurde im Oktober 2012 im Jugendhilfeausschuss vorgestellt und dann im Kreistag abschließend beraten. Bezüge zwischen den Zahlen der Hilfen zur Erziehung und zugrunde liegenden Belastungsfaktoren wie Alleinerziehung, Stiefelternkonstellationen und Arbeitslosengeld-II-Bezug wurden erarbeitet und dargestellt. Besonderes Augenmerk galt dem Ausbaustand der Betreuungsangebote für Kinder unter drei en. Die Begleitung des Ausbaus der Kindertagesbetreuung im Main-Tauber- Aufteilung des Nettoaufwandes in der Kinder- und Jugendhilfe 2012 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege; 528.000 ; 6 % Unterhaltsvorschussleistungen; 310.000 ; 4 % Die Grafik zeigt, wie sich der Nettoaufwand in der Kinder- und Jugendhilfe im 2012 im Main-Tauber-Kreis aufteilte. Kreis war die wohl wichtigste Aufgabe des Jugendamtes im 2012 in der Jugendhilfeplanung. Durch das Kindertagesbetreuungsgesetz (Ki- TaG B-W) haben die Gemeinden in Baden-Württemberg bereits seit dem 2006 die Aufgabe, ein bedarfsgerechtes Angebot für Kinder in Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege sicherzustellen. Besonderes Augenmerk im neuen Familienbericht galt dem Ausbaustand der Betreuungsangebote für Kinder unter drei en. Der Bericht wurde im Oktober 2012 vorgestellt. Allgemeine Förderung junger Menschen; 440.000 ; 5% Hilfen für junge Menschen und ihre Familien; 7.012.000 ; 85 % Das Jugendamt entwickelte hierzu als Hilfestellung Leitlinien und empfahl einen kontinuierlichen Ausbau insbesondere der Betreuungsplätze für die Kinder unter drei en. Nach dem Kinderförderungsgesetz (KiföG) haben Kinder ab dem 1. August 2013 einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung, wenn sie das 1. Lebensjahr vollendet haben. Für das Land Baden- Württemberg wird aufgrund dieses Rechtsanspruchs davon ausgegangen, dass circa 35 Prozent der unter Dreijährigen einen Betreuungsplatz in Einrichtungen oder in der Tagespflege benötigen. Die Verwaltung stellte auch im Frühjahr 2012 den aktuellen Ausbaustand der Kleinkindbetreuung im Jugendhilfeausschuss vor. Darüber hinaus stand das Jugendamt auch im 2012 in regelmäßigem Kontakt mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden und erörterte aktuelle Fragen der Kindertagesbetreuung und insbesondere die vielfältigen Bemühungen zum qualitativen und quantitativen Ausbau der Angebote in einer Gemeinderunde am 5.

Seite 104 Ausbaustand der Kleinkindbetreuung 35% 35,0% 32,7% 30,0% 29,4% 27,5% 25,0% 24,6% 20,0% 21,9% 15,0% 16,8% 10,0% 11,8% 5,0% 7,7% 5,2% 0,0% Anfang 2005 13.03.2006 15.03.2007 15.03.2008 15.03.2009 31.12.2009 31.12.2010 31.12.2011 01.08.2013 31.12.2012 Ab dem 1. August 2013 haben Kinder nach Vollendung des 1. Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung. Für das Land Baden-Württemberg wird davon ausgegangen, dass circa 35 Prozent der unter Dreijährigen einen Betreuungsplatz in Einrichtungen oder in der Tagespflege benötigen werden. Für den gesamten Main-Tauber-Kreis lag die durchschnittliche Betreuungsquote im 2012 bereits bei 32,7 Prozent. Dezember 2012 im großen Sitzungssaal des Landratsamtes. gen, befasste sich am 20. September te für Kinder aller Altersstufen einbo- 2012 außerdem eine Expertengruppe Hierzu war auch der Tageselternverein zur Jugendhilfeplanung mit den vielfältigen Aktivitäten im Landkreis. Das Main-Tauber-Kreis eingeladen, der im Auftrag des Landkreises für die Weiterentwicklung der Betreuungsange- Landkreis wurde deutlich. Zur Sicher- Bemühen aller Beteiligten neben dem bote in der Kindertagespflege verantwortlich ist. Der Landkreis unterstützt Kinder unter drei en ist es mittlerstellung der notwendigen Plätze für den Ausbau der Kindertagespflege weile selbstverständlich, Krippengruppen einzurichten. Die Betreuungsquo- aber auch darüber hinaus in ganz besonderer Weise. Tageseltern erhalten im Main-Tauber-Kreis unabhänriiert von Kommune zu Kommune jete für die Kinder unter drei en vagig vom Alter des betreuten Kindes doch nach wie vor sehr stark und lag seit dem 1. Juli 2012 einen Stundensatz von 5,50 Euro. Der Main-Tauber- schen 19,2 Prozent und 56,3 Prozent. zum Stichtag 31. Dezember 2012 zwi- Kreis ist damit einer der Landkreise in Für den gesamten Main-Tauber-Kreis Baden-Württemberg, die die Kindertagespflege altersunabhängig fördern. quote bei 32,7 Prozent. lag die durchschnittliche Betreuungs- Nachdem die beteiligten Akteure im Im Auftrag des Kreistags des Main-Tauber-Kreises befasste sich die Jugend- 2012 auf die Zielgerade des Ausbaus der Tagesbetreuungsangebohilfeplanung darüber hinaus mit dem Thema Rechtsextremismus im Main- Tauber-Kreis. Das Jugendamt wandte sich an die Polizei, den Kreiselternbeirat, die Schulsozialarbeiter, das Beratungsnetzwerk gegen Rechtsextremismus, den Caritasverband im Tauberkreis e.v., Ambulante Erziehungshilfen, der unter anderem soziale Trainingskurse, Täter-Opfer-Ausgleiche etc. durchführt, und bezog die Jugendgerichtshilfe ein. In einem Expertengespräch Ende April 2012 wurden die Erfahrungen dieser Fachleute zum Thema zusammengetragen. Positiv wurden die bereits existierenden Maßnahmen gegen Rechtsextremismus gesehen, wie die Courage- AGs, die an verschiedenen Schulen im Landkreis durchgeführt werden. Das Bundesprojekt kompetent für Demokratie Beratungsnetzwerke gegen Rechtsextremismus, das im Main-Tauber-Kreis seit 2010 umgesetzt wird Anlaufstelle ist das Jugendamt soll als niedrigschwellige Anlaufstelle für die Bevölkerung weiterhin bekannt gemacht werden. Für die Polizei ist eine frühzeitige Information sehr wertvoll, da sie dann auch frühzeitig Gefahrenabwehr betreiben kann. Das allerwichtigste, da waren sich die Experten einig, ist die ungebrochene Aufmerksamkeit aller Beteiligten für das Thema. Angeregt wurde außerdem ein Workshop für Schulsozialarbeiter und die vom Thema Rechtsextremismus betroffenen Mitarbeiter im Bereich Soziale Hilfen. Dieser Workshop fand am 12. Dezember 2012 im Landratsamt statt. Als Referent konnte Frank Buchheit, Mitarbeiter des Landeskriminalamtes

Seite 105 und Vertreter des baden-württembergischen Aussteigerprogramms REX, gewonnen werden. Frank Buchheit beleuchtete das Thema aus verschiedenen Blickwinkeln. Im Weiteren gab er den Mitarbeitern der Jugendhilfe Tipps zum praktischen Umgang und Strategien bei Rechtsextremismus mit auf den Weg. Breiten Raum nahmen deswegen auch seine Erkenntnisse mit präventiven Ansätzen und seine Erfahrungen mit dem Aussteigerprogramm REX ein. 3. Allgemeine Förderung junger Menschen 3.1 Jugendarbeit Der Main-Tauber-Kreis gewährt den in seinem Bereich wirkenden anerkannten Organisationen der Jugendarbeit Zuschüsse für Jugendpflegemaßnahmen. Diese müssen beantragt und deren Durchführung muss mit Unterschriftslisten und ggf. einem Programm nachgewiesen werden. Im Laufe des es 2012 gingen insgesamt 266 Anträge ein, nahezu identisch viele wie im Vorjahr. Davon konnten 224 Anträge (Vorjahr: 222) bewilligt werden. Schwerpunkt der Förderung waren neben Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung und der Internationalen Jugendarbeit insbesondere die Aus- und Fortbildungen von Jugendgruppenleitern. Für die Förderung der Jugendarbeit im Main-Tauber-Kreis wandte das Jugendamt im 2012 insgesamt 98.000 Euro auf. Wie in den Vorjahren hat das Jugendamt die Preisübergaben des EU-Schülerwettbewerbs organisiert und am 9. Mai 2012 erstmalig in Assamstadt durchgeführt. Dankenswerterweise hat Zur Problematik des Rechtsextremismus fand ein Workshop für Schulsozialarbeiter und die vom Thema betroffenen Mitarbeiter im Bereich Soziale Hilfen statt. die Sparkasse Tauberfranken die Preisübergabe auch im 2012 wieder Voraussetzungen für gute Arbeitsergebnisse. durch die Bereitstellung von Geschenken für die Preisträger unterstützt. In Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeitstätten (AGJF), Im Bereich des Jugendschutzes wurden die erfolgreichen Präventionstheateraufführungen auch im 2012 weitergeführt. Mitte Juli 2012 erlebten etwa 600 Schüler aus den Grundschulen in Weikersheim, Niederstetten und Creglingen in sechs Aufführungen das Gewaltpräventionsstück Ich bin der Boss des PotzBlitz-Theaters, das den Konsum von Gewalt in den Medien kindgerecht darstellt. der Akademie der Jugendarbeit Baden- Württemberg, dem Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) und den Jugendämtern bzw. Jugendreferaten der Kreise Schwäbisch Hall, Hohenlohe, Neckar-Odenwald und Main-Tauber fand am 14. November 2012 der regionale Fachtag Potentiale und Perspektiven der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Wolpertshausen statt. Referenten waren unter anderem Dr. Ulrich Bürger (KVJS) zum Thema Auswirkungen Die Arbeitsgemeinschaft der Kreisjugendreferenten Baden-Württembergs trifft sich zweimal im zu einem Erfahrungs- und Informationsaustausch, im Frühjahr im zentralen Teil Baden- Württembergs, im Herbst in der Peripherie. Am 18. Oktober 2012 fand das Treffen im Main-Tauber-Kreis statt. Die Räumlichkeiten und die Atmosphäre im Kloster Bronnbach sowie die sehr guten Tagungsbedingungen fanden großen Anklang und schafften optimale der demografischen Ent- wicklung auf die Kinder- und Jugendarbeit und Martin Bachhofer (AGJF), der die wesentlichen Ergebnisse der Rauschenberg-Studie vorstellte. Beide Referenten waren übereinstimmend der Meinung, dass in den nächsten en, die im Kontext der demografischen Entwicklung als Schlüsseljahre für die zukünftige Entwicklung der Kinder- und Jugendarbeit gesehen werden, nicht weniger, sondern mehr In-

Seite 106 vestitionen in Jugendarbeit notwendig sind, um im Zuge der Veränderungen der Gesellschaft keinen Jugendlichen zu verlieren. Das gilt besonders für den ländlichen Raum. Die Kinderund Jugendarbeit bietet Bildungsinhalte, die keine andere Bildungsinstitution übernehmen kann. 3.2 Jugendsozialarbeit Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen auf Unterstützung angewiesen sind, soll im Rahmen der Jugendsozialarbeit Hilfe angeboten werden, die neben ihrer beruflichen zunächst einmal ihre schulische Ausbildung, und damit ihren Weg in die Erwachsenenwelt, unterstützt. Unter Jugendsozialarbeit an Schulen (Schulsozialarbeit) ist die ganzheitliche, lebensweltbezogene und lebenslagenorientierte Förderung und Hilfe für Schüler im Zusammenwirken mit der Schule zu verstehen. Das 2012 war von einem deutlichen Ausbau der Schulsozialarbeit an den öffentlichen Schulen im gesamten Landkreis gekennzeichnet. Nachdem das Land Baden-Württemberg im Rahmen des Paktes für Familien mit Kindern nicht nur in die Förderung der Kleinkindbetreuung, sondern auch der Schulsozialarbeit eingestiegen ist, passte der Landkreis seine Richtlinien zur Förderung der Jugendsozialarbeit ebenfalls an. Die Personalzuschüsse für Schulsozialarbeiter, die bei den Städten und Gemeinden sowie den freien Trägern der Jugendhilfe beschäftigt sind, wurden erhöht. An insgesamt 18 Schulstandorten im Landkreis arbeiteten zum Ende des Jah- Dem Thema Potentiale und Perspektiven der offenen Kinder- und Jugendarbeit widmete sich ein regionaler Fachtag am 14. November 2012. res 2012 Schulsozialarbeiter. Für die Förderung der Jugendsozialarbeit im Main-Tauber-Kreis wandte das Jugendamt im 2012 insgesamt 260.000 Euro auf, wovon der allergrößte Teil für die Förderung der Schulsozialarbeit eingesetzt wurde. 4. Amtspflegschaft und Amtsvormundschaft für Minderjährige Die Anzahl der Minderjährigen, die unter Vormundschaft oder Pflegschaft des Jugendamts stehen, stieg von 77 Fällen Ende 2011 auf 89 zum 31. Dezember 2012. Für 28 dieser Mädchen und Jungen wurde das Jugendamt zum Amtsvormund bestellt. Das bedeutet, dass die elterliche Sorge voll umfänglich vom zuständigen Mitarbeiter des Jugendamtes und nicht mehr von den Eltern ausgeübt wird. Bei weiteren 61 Minderjährigen bestand Amtspflegschaft, das heißt, ein Teil der elterlichen Sorge ist vom Amtspfleger zu verantworten. Er ist dann zum Beispiel nur dafür verantwortlich, den Aufenthalt eines Kindes (Aufenthaltsbestimmungsrecht als Teil der elterlichen Sorge) zu bestimmen, das getrennt von den Eltern in einem Heim oder bei Pflegeeltern aufwächst. Durch das Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 29. Juni 2011 wurden die Rolle und die Anforderungen an die Arbeit des Vormunds gravierend geändert. Bisher war der Vormund überwiegend vom Schreibtisch aus tätig. Persönliche Kontakte zu den Mündeln waren eher die Ausnahme. Das neue Vormundschaftsrecht regelt, dass der Vormund die Pflege und Erziehung des Mündels persönlich zu fördern und zu gewährleisten hat. Der Vormund ist ausschließlich dem Wohl des Kindes verpflichtet. Er ist sein gesetzlicher Vertreter und hat in dessen Interesse zu handeln. Diese Aufgabe kann der Vormund nur erfüllen, wenn er die Bedürfnisse und Interessen seines Mündels kennt. Dies wiederum setzt den Aufbau einer Beziehung zum Mündel voraus. Der Kontakt zu dem Kind dient der Wahrnehmung der elterlichen Sorge. In diesem Sinne gibt das Gesetz regelmäßige monatliche Kontakte vor, lässt jedoch auch Spielraum dafür, im Einzelfall die Häufigkeit der Besuche den Erfordernissen der Situation des Kindes anzupassen. Kriterien sind un-

Seite 107 ter anderem das Alter des Kindes, die rische Herausforderung, diesen neuen Vorgeschichte und Lebenssituation Aufgabenbereich mit den weiteren Tätigkeitsfeldern des Mündels oder der Aufenthalt des Mündels bei einer Pflegefamilie bzw. in einer Einrichtung. Die Einführungsphase der persönlichen Kontakte hat gezeigt, dass sich die Kinder und Jugendlichen nach anfänglicher Zurückhaltung gegenüber Beistandschaften, Be- ratungen und Beurkundungen in Einklang zu bringen. 5. Beratung zum Sorgerecht bei nicht miteinander verheirateten Eltern und Unterhaltsfragen mit Beistandschaften und Beurkundungen dem Vormund aus dem Jugendamt öffnen und sich über Besuche freuen. Es ist eine weitere Person für sie da, mit der sie spielen und reden können und der sie altersgemäß ihre Fragen und Wünsche vortragen können. Dem Vormund steht ein angemessenes Budget für die Kontaktgestaltung zur Verfügung, um das Kind etwa zum Eis oder ins Kino einzuladen oder zu einem gegebenen Anlass kleine Geschenke mitzubringen. Diese neue Arbeitsform führte bereits zu einer qualitativen Verbesserung der Führung einer Amtsvormundschaft und -pflegschaft durch das Jugendamt. Sie bedeutet jedoch auch eine organisato- Eine ebenso wichtige Aufgabe hat das Jugendamt bei der Beratung von Müttern und Vätern, aber auch von jungen Volljährigen in Unterhaltsfragen. Alleinerziehende Eltern haben dabei auch die Möglichkeit, das Jugendamt mit einer Unterhaltsbeistandschaft zu beauftragen. Der Unterhaltsbeistand des Jugendamts trägt dann dafür Sorge, dass alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, damit der nicht zahlende Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nachkommt. Die Anzahl der Beratungen und Beistandschaften lag im 2012 unverändert bei fast 1000 Fällen. Unterhaltsvorschuss Rückforderungsquote 2012 43,9 2011 37,2 2010 34,2 2009 37,5 2008 32,9 2007 26,3 2006 19,2 0 10 20 30 40 50 Prozent Das Jugendamt konnte im 2012 die Rückforderungsquote im Unterhaltsvorschuss nochmals deutlich auf 43,9 Prozent steigern. Sie liegt mit Abstand über dem Landesdurchschnitt von 31,2 Prozent. Das Jugendamt ist darüber hinaus beurkundende Stelle für Vaterschaftsanerkennungen und Sorgeerklärungen vor und nach der Geburt eines Kindes. Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, haben die Möglichkeit, durch eine Sorgeerklärung beim Jugendamt die gemeinsame elterliche Sorge für ihr Kind beurkunden zu lassen. Beide Elternteile erhalten vor dieser Beurkundung des gemeinsamen Sorgerechts ein ausführliches Beratungsgespräch, in dem sie im Einzelnen über die Bedeutung der gemeinsamen elterlichen Sorge und ihre Konsequenzen informiert werden. Im 2012 nahm das Jugendamt insgesamt 268 Beurkundungen solcher Vaterschaftsanerkennungen und Sorgeerklärungen vor (2011: 273). 6. Unterhaltsvorschussleistungen Die Unterstützung alleinerziehender Eltern durch das Jugendamt steht auf zwei wesentlichen Säulen. Neben der Beratung, die grundsätzlich alle Fragen der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen betreffen kann, erhalten sie finanzielle Unterstützungsleistungen. Die Sicherstellung des Kindesunterhalts, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil dieser Verpflichtung nicht nachkommen kann oder will, ist dabei von besonderer Bedeutung. Alleinerziehende Mütter und Väter können diesen Unterhalt für Kinder bis zum 12. Lebensjahr und für die Dauer von bis zu sechs en beim Jugendamt als Vorschuss beantragen. Es ist dann die Aufgabe des Jugendamts, diese Ersatzleistung wieder vom Unterhaltspflichtigen in der Regel dem Vater zurückzufordern.

Seite 108 Im 2012 gewährte das Jugendamt Förderung in der Kindertagesbetreuung Unterhaltsvorschussleistungen in Höhe von circa 745.000 Euro. Die Gesamterträge, vor allem in Form von Rück- 600 500 Betreuung in Kindertageseinrichtungen Betreuung in Kindertagespflege gesamt 439 505 522 560 zahlungen der Unterhaltspflichtigen, lagen bei circa 435.000 Euro, woraus 400 386 341 343 341 352 375 sich der Gesamtaufwand von 310.000 Euro ergibt. Fallzahlen 300 200 164 170 185 Da die Unterhaltsvorschussleistungen auch Mittel des Landes und des Bundes enthalten, ist die konkrete Rückforderungsquote, also der Anteil, der erfolgreich von den unterhaltspflichtigen Vätern zurückerstattet wurde, gesondert zu berechnen. Diese Rückforderungsquote konnte das Jugendamt im 2012 nochmals deutlich steigern. Sie lag bei 43,9 Prozent und damit mit Abstand über dem Landesdurchschnitt von 31,2 Prozent. Die fallbezogene Inanspruchnahme von Unterhaltsvorschussleistungen im Main-Tauber-Kreis ist ungebrochen hoch. Zum 31. Dezember 2012 wurden 1074 Einzelfälle bearbeitet (2011: 1083). Hiervon befanden sich 479 Fälle in der laufenden Bearbeitung. In 595 Fällen ging es zum esende darum, mit den Unterhaltspflichtigen die Rückzahlungsmodalitäten des Unterhaltsvorschusses zu vereinbaren, um die verbleibenden Kosten für die Allgemeinheit möglichst gering zu halten. 7. Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege Nicht nur die gemeinsame Entwicklung ausreichender Kindertagesbetreuungsangebote gemeinsam mit den Städten und Gemeinden des Main- Tauber-Kreises und dem Tageseltern- 96 100 45 0 2008 2009 2010 2011 2012 Die Grafik zeigt, wie sich die Kinder in der Tagesbetreuung auf Tageseinrichtungen und Tagespflege verteilen. verein (siehe 2. Jugendhilfeplanung) ge der Tagesmütter und -väter vom Jugendamt getragen. Die Eltern müssen, sondern auch die konkrete Unterstützung der Familien gehört zu den lediglich einen Kostenbeitrag übernehmen, der häufig unter dem Elternbei- Aufgaben des Jugendamtes, wenn es um das Thema Kindertagesbetreuung trag für einen Betreuungsplatz in einer geht. Eine gute Vereinbarkeit von familiären Verpflichtungen und Beruf ist Einrichtung liegt. von elementarer Bedeutung für Familien. Die Berufstätigkeit beider Elternung von Kindern in Kinderkrippen, üb- Das Jugendamt förderte die Betreuteile ist nicht mehr Ausnahme, sondern lichen Kindergartengruppen, altersgemischten Gruppen mit unterschiedlich- Regelfall. sten Öffnungszeiten und in der Kindertagespflege am 31. Dezember 2012 in Um Eltern eine angemessene Tagesbetreuung ihrer Kinder zu ermöglichen, gewährt das Jugendamt Famili- Förderung durch das Jugendamt hat 560 Fällen. Die Inanspruchnahme der en mit geringem Einkommen einen Zuschuss zu den Betreuungskosten ihres ierlich zugenommen. Die Tagespflege in den vergangenen en kontinu- Kindes in Kindertageseinrichtungen. hat dabei ein immer größeres Gewicht Für die Förderung der Kindertagespflege ist das Jugendamt voll umfängder auch ergänzend zu einer Kinder- bekommen. Sehr häufig werden Kinlich selbst verantwortlich, das heißt gartengruppe bei Tageseltern betreut. die Bezahlung der Tageseltern erfolgt Das Arbeitsleben erfordert zunehmend direkt über das Jugendamt. Sie erhalten pro Betreuungsstunde 5,50 Euro, müssen sich auch die Betreuungsan- größere Flexibilität der Eltern. Dem die im Main-Tauber-Kreis unabhängig gebote für die Kinder anpassen. vom Alter des betreuten Kindes vergütet werden. Darüber hinaus werden Um das Wohl der Kinder bei ihren Tageseltern sicherzustellen, prüft das Sozial- und Unfallversicherungsbeiträ- Ju-

Seite 109 gendamt deren Geeignetheit. Zum esende 2011 bestanden Pflegeerlaubnisse für 97 Tagespflegepersonen. Die Teilnahme der Tagesmütter und -väter an entsprechenden Qualifizierungskursen ist eine wichtige Voraussetzung zur Erteilung dieser Pflegeerlaubnis. Seit dem 2011 hat sich der Umfang dieser Qualifizierungskurse nochmals deutlich erhöht. Zukünftige Tageseltern müssen nun eine Fortbildung mit 160 Unterrichtseinheiten absolvieren. Erfreulich ist, dass das Interesse von vielen Frauen an der Tätigkeit als Tagesmutter trotzdem ungebrochen ist. 8. Hilfen für junge Menschen und ihre Familien Individuelle Hilfen für junge Menschen und ihre Familien nach dem Kinderund Jugendhilfegesetz verfolgen unterschiedliche Aufgaben. Sie fördern zunächst die Erziehung in der Familie, indem sie jungen Müttern die Möglichkeit geben, sich in Mutter-Kind- Einrichtungen auf die Anforderungen als alleinerziehende Mutter vorzubereiten. Wie auch bei der Heimerziehung von Kindern arbeitet das Jugendamt bei dieser Aufgabe mit den freien Trägern der Jugendhilfe zusammen. In Notsituationen, zum Beispiel bei einer schweren Erkrankung eines Elternteils, leistet das Jugendamt Unterstützung in Form der Familienpflege, wenn die gesetzliche Krankenversicherung nicht eintritt. Ambulante Erziehungshilfen, zum Beispiel in Form der Sozialpädagogischen Familienhilfe oder der Erziehungsbeistandschaft, verfolgen jeweils das Ziel, Landrat Reinhard Frank (rechts) und Sozialdezernentin Elisabeth Krug (links) ehrten bei einer Feier im Landratsamt langjährige Pflegeeltern aus dem Main-Tauber-Kreis. Eltern in der alltäglichen Erziehung ihrer Kinder zu unterstützen und ältere Kinder und Jugendliche besonders zu fördern. Das Jugendamt beauftragt die freien Träger der Jugendhilfe mit der Durchführung dieser Aufgaben. Im Main-Tauber-Kreis besteht eine regelmäßige Kooperation mit dem Caritasverband im Tauberkreis e.v., dem Diakonischen Werk im Main-Tauber- Kreis und der Jugendhilfe Creglingen e.v.. Ein Mitarbeiter dieser Träger steht dann im konkreten Einzelfall für die Familie zur Verfügung und übernimmt die Rolle eines Ratgebers im Erziehungsalltag. Immer wieder ist es jedoch auch notwendig, Kinder und Jugendliche außerhalb ihrer Familie in einer Pflegefamilie oder Heimeinrichtung unterzubringen. Auch diese Hilfe ist von den sorgeberechtigten Eltern beim Jugendamt zu beantragen. Wenn sich Eltern nach vergeblichen Versuchen, die Erziehungsprobleme mit ambulanter Unterstützung zu bewältigen, doch dazu entschließen, ihr Kind für einen befristeten Zeitraum oder auf Dauer aus der Familie zu geben, fällt ihnen das in der Regel sehr schwer. Und doch ist dieser Schritt manchmal erforderlich, um den Kindern und Jugendlichen ausreichende Entwicklungschancen zu eröffnen. Darüber hinaus halten auch einige Träger aus Nachbarlandkreisen Erziehungshilfeangebote im Main-Tauber- Kreis vor. So betreibt das Erzbischöfliche Kinderheim St. Kilian, Walldürn, Wenn dies zum Wohl der jun- gen Menschen erforderlich ist, kann die Einwilligung in eine Unterbringung außerhalb der Familie durch das Familiengericht ersetzt werden. neben den örtlichen Trägern Gruppenangebote im Main-Tauber-Kreis. In Pflegefamilien erbringen damit eine der sogenannten Sozialen Gruppenarbeit große gesamtgesellschaftliche Leistung. werden Kinder an einzelnen Wo- chentagen und in der Sozialpädagogischen Tagesgruppe in der Regel durchgehend an allen Wochentagen betreut. Neben dieser Hilfe für die Kinder erhalten die Eltern wichtige Tipps von den Gruppenmitarbeitern, wie sie den Erziehungsalltag in der Familie gestalten können. Die qualifizierte Betreuung und die Würdigung dieses großen Engagements der Pflegeeltern ist dem Jugendamt besonders wichtig. Im Oktober 2012 wurden langjährige Pflegeeltern für ihren Einsatz für die Gesellschaft im Rahmen einer festlichen Veranstaltung durch Landrat Reinhard Frank und Sozialdezernentin Elisabeth Krug per-

Seite 110 sönlich geehrt. Gleichzeitig wurde das 20-jährige Bestehen der Pflegeelterngruppe gefeiert. Zum 31. Dezember 2012 gewährte das Jugendamt 442 individuelle Hilfen für junge Menschen und ihre Familie. Die verschiedenen Unterstützungsleistungen des Jugendamtes wurden damit deutlich häufiger in Anspruch genommen als noch ein zuvor mit 414 Einzelhilfen. Fallsteigerungen ergaben sich insbesondere bei der Sozialpädagogischen Tagesgruppe mit 46 Fällen (2011: 41), der Sozialpädagogischen Familienhilfe mit 70 Fällen (2011: 66) sowie der Erziehungsbeistandschaft mit 30 Fällen (2011: 21). Die Anzahl der Kinder und Jugendlichen, die in Vollzeitpflegefamilien betreut wurden, ging zurück auf 73 (2011: 79). Die Anzahl der Heimunterbringungen blieb nahezu unverändert (75 gegenüber 74 zum 31. Dezember 2011). 9. Schutz von Kindern und Jugendlichen Das örtliche Jugendamt ist in Deutschland die Behörde, die verpflichtet ist, einen Minderjährigen vor Gefahren für sein Wohl zu schützen. Das Jugendamt übt damit das grundgesetzlich verbriefte staatliche Wächteramt für Minderjährige aus. Im 2012 gingen im Jugendamt 180 Hinweise auf eine eventuelle Kindeswohlgefährdung ein. Dies bedeutete eine leichte Steigerung gegenüber dem 2011 mit 171 Mitteilungen. Diese Hinweise kommen zum Beispiel von Ärzten, Erzieherinnen und Lehrern, Nachbarn oder Verwandten. Teilweise setzen sich ältere Kinder oder Jugendliche aber auch selbst Sonstige Hilfen; 27; 6% ambulante Eingliederungshilfe; 16; 4% Heimunterbringung; 74; 17% Hilfen für junge Menschen und ihre Familien Förderschule E; 61; 14% Erziehungsbeistandschaft; 30; 7% Übersicht über die Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe und Hilfe für junge Volljährige: Insgesamt wurden 442 Fälle gezählt (Stand: 31. Dezember 2012). mit dem Jugendamt in Verbindung. Insgesamt waren eher jüngere Kinder betroffen und es wurden weniger einmalige Gewalthandlungen gegenüber Kindern benannt, sondern Vernachlässigungen, die natürlich vor allem für Säuglinge und Kleinkinder schnell zu einem handfesten Lebensrisiko werden können. Fallzahlen 60 50 40 30 20 10 32 Soziale Gruppenarbeit; 45; 10% Vollzeitpflege; 73; 16% Sozialpädagogische Familienhilfe; 70; 16% Sozialpädagogische Tagesgruppe; 46; 10% Das Jugendamt nimmt, wenn gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung genannt werden, umgehend eine Gefährdungseinschätzung vor und ergreift alle erforderlichen Schritte, um diese Gefährdung auszuschließen. In aller Regel wird sofort mit der betroffenen Familie Kontakt aufgenommen, um sich vor Ort ein Bild über das Gefährdungsrisiko des Kindes zu machen. Vor allem, wenn ältere Kinder und Jugendliche betroffen sind, ist es angezeigt, deren Vertrauenspersonen zum Beispiel Verwandte oder Vertrauenslehrer in die weiteren Maßnahmen einzubeziehen. In fast 130 der genannten Fälle gelang es, im Kontakt mit der betroffenen Familie eine Lösung zu finden, die von dieser mitgetragen wurde. Eigene Schutzmaßnahmen des Jugendam- Entwicklung der Inobhutnahmen 2003 bis 2012 16 21 16 0 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Im 2012 war die höchste Zahl an Inobhutnahmen seit 2003 zu verzeichnen. 29 26 37 46 32 53

Seite 111 tes wurden so nicht erforderlich. Begegnen sehr vielen Eltern dem Jugendamt in einem ersten Kontakt zunächst sehr ablehnend, so stellen sie doch sehr schnell fest, dass die zuständigen Mitarbeiter des Amtes ihnen in erster Linie Unterstützung zum Wohl ihrer Kinder zuteil kommen lassen wollen. Sehr häufig gelingt es dann, ambulante Hilfen zu vermitteln und so einen Verbleib des Kinder oder der Kinder in der Familie zu erreichen. Besonders hilfreich ist es für das Jugendamt dabei, wenn es auch die erweiterte Familie einbeziehen kann und überlastete Mütter und Väter zum Beispiel Unterstützung durch ihre Eltern erhalten. Letztlich war das Jugendamt im 2012 jedoch gezwungen, 53 Minderjährige in Obhut zu nehmen, da ihr weiterer Verbleib in der Familie nicht mehr zu verantworten war. Mit dem am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetz hat das Jugendamt den Auftrag erhalten, den Kinderschutz mehr als bisher präventiv sicherzustellen. Der Gesetzgeber fordert nun von den Jugendämtern vor allem den zielgerichteten Aufund Ausbau früher Hilfen für junge Eltern. Hier wird insbesondere daran gedacht, Familienhebammen zur Unterstützung in gefährdeten Familien einzusetzen. Darüber hinaus erhielt das Jugendamt den gesetzlichen Auftrag, ein Netzwerk zum Schutz von Kindern und Jugendlichen aufzubauen, an dem alle Institutionen beteiligt sind, die in irgendeiner Form mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen. Die Verwaltung hat diese Aufgabenerweiterung im Sommer 2012 in den Jugendhilfeausschuss eingebracht und wurde beauftragt, eine Koordinierungsstelle Frühe Hilfen/Kinderschutz mit zusätzlichem Personal einzurichten. lich von den Eltern beantragt werden muss, wird das Jugendamt vom Familiengericht einbezogen. Im 2012 stieg für das Jugendamt der Anteil der 10. Mitwirkung des Jugendamtes in gerichtlichen Verfahren hochstrittigen Umgangs- und Sorgerechtsberatungen. Teilweise nahmen die Konflikte der Eltern dabei eine solche 10.1 Familiengerichtshilfe Schärfe an, dass bei Gericht auch die Frage geklärt werden musste, ob Aktuelle Untersuchungen zeigen nach wie vor, dass sich Trennung und Scheidung sehr oft nachteilig auf die weitere Entwicklung der Kinder auswirken. Der Beratung von Müttern und Vätern im Falle einer Trennung und Scheidung kommt daher eine besondere Bedeutung zu. Eltern üben in der Regel auch nach einer Scheidung die elterliche Sorge für ihre Kinder gemeinsam aus. Die Beratung des Jugendamtes können Eltern dann jedoch ebenso selbstverständlich in Anspruch nehmen wie die hierdurch eine Gefährdung des Wohls der Kinder entstand. Einem guten Zusammenwirken des Familiengerichts mit dem Jugendamt kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Dies trägt dazu bei, strittige Fälle zu befrieden und gemeinsam mit den Eltern tragfähige Konfliktlösungen zum Wohl der Kinder zu entwickeln. Im 2012 war das Jugendamt an einer Vielzahl solcher Verfahren beteiligt. Betroffen waren insgesamt 474 Kinder und Jugendliche. Beratungsangebote freier Jugendhilfeträger. Soweit es zu einer gerichtlichen Entscheidung zum Umgangsrecht oder 10.2 Jugendgerichtshilfe Mit der Vollendung des 14. Lebensjahres sind Jugendliche strafmündig Sorgerecht kommt, die ausdrück- und müssen sich im Falle einer Straftat Entwicklung in der Familiengerichtshilfe Fallzahlen 600 477 500 464 465 474 428 377 372 400 394 400 308 300 200 100 0 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Im 2012 war das Jugendamt an einer Vielzahl familiengerichtlicher Verfahren mit insgesamt 474 betroffenen Kindern und Jugendlichen beteiligt.

Seite 112 vor dem einfachen Jugendgericht, bei Entwicklung in der Jugendgerichtshilfe schwerwiegenderen Straftaten vor dem Jugendschöffengericht oder der Strafkammer der Landgerichte, verantworten. Dieses Jugendstrafrecht gilt dann unter Umständen auch für Heranwachsende bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Fallzahlen 1200 1000 800 600 400 1047 1128 935 968 976 818 678 698 667 598 In diese Verfahren ist das Jugendamt regelmäßig einbezogen. Es nimmt schon frühzeitig im Verfahren Kontakt mit dem jugendlichen Straftäter und seiner Familie auf und gibt im Anschluss gegenüber der Staatsanwaltschaft und dem Gericht einen Bericht über den jungen Menschen und seinen familiären Hintergrund ab. Nach dem offiziellen Strafverfahren obliegt es dann dem Jugendamt, gerichtliche Auflagen der Gerichte zu überwachen. Gegenüber dem Vorjahr verurteilten die Gerichte Jugendliche und Heranwachsende häufiger zu einem Sozialen Trainingskurs oder einer Betreuungsweisung. Dabei wird versucht, mit den Mitteln der Jugendhilfe so auf die jungen Straftäter einzuwirken, dass Straftaten zukünftig nicht mehr vorkommen. Häufig werden diese Sanktionen mit zusätzlichen Arbeitsauflagen verbunden. Hier bedankt sich das Jugendamt bei den verschiedensten gemeinnützigen Institutionen und den Städten und Gemeinden des Main-Tauber-Kreises, bei denen diese Arbeitsauflagen abgeleistet werden können. Im 2012 konnten zusätzliche Einsatzstellen zur Ableistung von Arbeitsstellen hinzugewonnen werden. Im 2012 war das Jugendamt insgesamt an 598 Strafverfahren gegen 200 0 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Im 2012 war das Jugendamt insgesamt an 598 Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende aus dem Main-Tauber-Kreis beteiligt. Jugendliche und Heranwachsende aus Eltern aufwachsen können, bedeutet dem Main-Tauber-Kreis beteiligt: die Adoption ein Leben in einer neuen Familie. Das Kind, sein Wohl und seine 10.3 Adoption Bedürfnisse stehen für den Adoptionsdienst des Jugendamts im Mittelpunkt Für Kinder, die aus welchen Gründen eines jeden Adoptionsverfahrens. Das auch immer nicht bei ihren leiblichen Angebot gilt vor allem für Frauen in Schwangerschaftskonflikten. Die Beratung bezieht sich jedoch auch auf Fragen zur Stiefeltern- und Verwandtenadoption. Adoptionsbewerber erhalten Informationen zu den Voraussetzungen für die Adoption. Im 2012 bearbeitete das Jugendamt des Main-Tauber-Kreises elf Adoptionsverfahren, wovon vier zwischenzeitlich abgeschlossen sind. Das Jugendamt ist dabei auch Kooperationspartner, wenn es zu einer Auslandsadoption kommt. Im vergangenen ergab sich eine Zusammenarbeit mit insgesamt sechs verschiedenen Auslandsvermittlungsstellen. 28 Paare Im 2012 bearbeitete das Jugendamt des Main-Tauber-Kreises elf Adoptionsverfahren, wovon vier zwischenzeitlich lich verschiedener Fragestellungen und Einzelpersonen wurden hinsicht- abgeschlossen sind. zum Thema Adoption beraten.