EU-Förderung in städtischen Problemgebieten

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Armutsbekämpfung und Prävention in der Quartiersentwicklung Sozialräumliche Förderpolitik in der kommenden EU-Strukturfondsperiode Sachstand Oktober 2014 Sabine Nakelski Referatsleiterin im Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW Referat Integrierte Stadterneuerung und demografischer Wandel, Soziale Stadt, Stadtumbau West

Fondsübergreifender Projektaufruf NRW Verknüpfung mit der Präventionsstrategie der Landesregierung Kohärenz/ Einsatz der EU-Fondsmittel durch die Bundesregierung (BIWAQ, JUSTiQ) 2

Projektaufruf NRW 3

EU-Förderung in städtischen Problemgebieten Raumbezug: 1. Quartiere, die i.d.r. in den Stadterneuerungsprogrammen Soziale Stadt und Stadtumbau West gefördert wurden, werden oder gefördert werden sollen und anhand entsprechender Indikatoren als strukturell benachteiligt beschrieben werden 2. Ortsteile im ländlichen Raum mit vergleichbaren Problemlagen 4

Ausblick auf die Förderphase 2014 2020 Kabinettbeschluß: Alle OP (EFRE; ESF; ELER) leisten einen Beitrag zur Präventionsstrategie der Landesregierung 5

Ausblick auf die Förderphase 2014 2020 Sachstand EFRE: OP EFRE ist von der Europ. Kommission genehmigt - nachzulesen auf der Ziel2-homepage: http://www.efre.nrw.de/0_2_aktuelles/00_newsmedia/op_version final_internet_01.pdf PRIORITÄTSACHSE 4 des EFRE-OP: Nachhaltige Stadt- und Quartiersentwicklung Mit der Investitionspriorität Unterstützung der Sanierung sowie der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Belebung benachteiligter Gemeinden in städtischen und ländlichen Gebieten und dem Spezifischen Ziel Verbesserung der Integration benachteiligter gesellschaftlicher Gruppen in Arbeit, Bildung und in die Gemeinschaft soll der Ausgrenzung bestimmter Gruppen und dem Niedergang von Quartieren und Städten gegengesteuert werden. Im Vordergrund steht der Gedanke der sozialen Prävention. 6

Ausblick auf die Förderphase 2014 2020 7

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Ausblick auf die Förderphase 2014 2020 Sachstand und Zeitperspektive ESF: nachzulesen auf der ESF-homepage http://www.arbeit.nrw.de/pdf/esf/esf_op_nrw_2014_2020.pdf Zielsetzung des ESF im Zeitraum 2014-2020 Förderung der Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte, hier: Anpassung der Arbeitskräfte, Unternehmen und Unternehmer an den Wandel, Die Förderung des Zugangs zum lebenslangen Lernen, Steigerung der Fähigkeiten und Kompetenzen der Arbeitskräfte sowie Erhöhung der Arbeitsmarktrelevanz der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und die Die Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung der Armut durch Maßnahmen der aktiven Eingliederung 9

Ausblick auf die Förderphase 2014 2020 Teil dieser Leitthemen sind die Strategien im Bereich Prävention ( Kein Kind zurücklassen ), der Verbesserung des Übergangs von der Schule-Beruf ( Kein Abschluss ohne Anschluss Übergang Schule Beruf in NRW ), der integrierten und nachhaltigen Stadt- und Quartiersentwicklung (beispielsweise durch gesundheitsfördernde oder Jugendhilfemaßnahmen) sowie der Armutsbekämpfung. Kohärenz Gemeinsam mit den europaweiten Strategien definieren diese Leitthemen den Rahmen für das vorliegende Operationelle Programm. Mit der klaren und deutlichen Konzentration ist das Operationelle Programm der Notwendigkeit des effizienten und zielgenauen Mitteleinsatz verpflichtet. Dabei kommt eine kohärente Abgrenzung zu anderen nationalen und europäischen Förderinstrumenten zum Tragen, die im Detail für die ESF-Interventionen in Deutschland in einer gemeinsamen Anlage von Bund und Ländern zur Partnerschaftsvereinbarung aufgenommen wurde. (Gilt analog auch für EFRE und ELER) 10

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Ausblick auf die Förderphase 2014 2020 NRW-Programm Ländlicher Raum 2014-2020` Fokusbudget Sozialprävention im ländlichen Raum Aufgrund der Ergebnisse der Sozialökonomischen Analyse kommt im Rahmen der Umsetzung von LEADER der Förderung der sozialen Rahmenbedingungen in ländlichen Regionen unter besonderer Berücksichtigung von präventiven Maßnahmen für die Bevölkerungsgruppen Kinder, Jugendliche und Familien eine besondere Bedeutung zu. Um diesem Umstand gerecht zu werden, unterliegen auf Regionsebene jeweils 5% des regionalen Bewirtschaftungsrahmens der Maßgabe, damit Maßnahmen umzusetzen, die früh und frühzeitig Kinder, Jugendliche und deren Familien erreichen und ihre Alltags- bzw. Erziehungskompetenzen stärken, Beiträge leisten, um bei Jugendlichen Begegnungen, Beteiligungen, sportliche Betätigungen sowie kulturelle Bildungsangebote und den Übergang Schule-Beruf niederschwellig zu ermöglichen und Jugendlichen insgesamt selbst zu gestaltende Freiräume einzuräumen oder die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement verbessern und die Kooperation von Haupt- und Ehrenamt vor allem in generationsübergreifenden Zusammenhängen stärken. http://www.umwelt.nrw.de/landwirtschaft/pdf/nrw_programm_laendlicher_raum_16072014.pdf 15

Ausblick auf die Förderphase 2014 2020 Projektaufruf: Die OP werden u.a. durch mehrere Projektaufrufe für verschiedene Handlungsfelder umgesetzt.. Für das Handlungsfeld Nachhaltige Stadt- und Quartiersentwicklung wird (voraussichtlich Anfang 2015) ein gemeinsamer, fondsübergreifender Projektaufruf (ESF-EFRE-ELER) erfolgen, der sich an bestehende und neue städtische Problemgebiete sowie Ortsteile/ Dorfgebiete mit vergleichbaren Problemlagen (bzw. die Städte und Gemeinden) wendet. 16

Ausblick auf die Förderphase 2014 2020 Der Projektaufruf wird ergänzt durch ein Infopaket 1. eine Übersicht der Fördermöglichkeiten der Landesregierung (mit und ohne. EU-Strukturfondeinsatz) 2. Begleitinformationen 17

Umsetzung der Städtischen Dimension in NRW Ausblick auf die Förderphase 2014 2020 Die eingereichten Konzepte mit entsprechenden Projektanmeldungen für EU- Mittel werden durch ein interdisziplinäres Gremium begutachtet (voraussichtlich: BezRegierungen, GIB,NRW ProjektArbeit, Koordinierungsstelle Kinderarmut/LVR u.a.) und der Intermag Soziale Stadt vorgelegt.. Diese empfiehlt die Förderung ausgewählter Projekte. Das zuwendungsrechtliche Geschäft wird dann in den einzelnen Programmen in den üblichen Verfahren abgewickelt Neue Regularien Städtebauförderung: EFRE-Kofinanzierung nur für einzelne, größere Baumaßnahmen, nicht mehr das komplette IHK 18

Umsetzung der Städtischen Dimension in NRW Ausblick auf die Förderphase 2014 2020 Förderbeiträge der Fachressorts MBWSV: stadtteilbezogene Gemeinbedarfseinrichtungen zur Förderung des intergenerativen Zusammenlebens (Bekämpfung der geistigen und sozialen Verarmung) sowie zur Integration von Zuwanderern Gestaltung und Aufwertung von Straßenzügen, Grünräumen und Plätzen und des Wohnumfeldes mit dem Ziel, dem Stadtteil neue Attraktivität zu verleihen und das Zusammenleben der Menschen verschiedener Herkunft, Altersstrukturen und sozialer Lage zu fördern Quartiersmanagement und Erfahrungsaustausch Wohnungsneubau, Wohnungsmodernisierung, Haus- und Hofflächen (ohne EFRE) (Beispiele, nicht abschließend) 19

Umsetzung der Städtischen Dimension in NRW Ausblick auf die Förderphase 2014 2020 Förderbeiträge der Fachressorts (Beispiele, nicht abschließend) MFKJKS: Kooperationen zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts und zur Vorbeugung prekärer Lebenslagen Gefördert werden Kooperationsprojekte zum Aus- und Aufbau kommunaler Präventionsvorhaben und - ketten in den von der Gebietskulisse ländlicher Raum beschriebenen Kommunen. Die Zuwendungsempfänger schaffen kooperativ lokale oder regionale Angebote, die dem Zweck dienen, die Gesundheitsförderung durch integrierte Angebote von medizinischen und kinder- /familienpolitischen Dienstleistungen zu fördern und/oder die frühkindliche Entwicklung mit ganzheitlichen Hilfen insbesondere im Rahmen von offenen Angeboten für Eltern durch multiprofessionelle Teams und Netzwerke zu fördern und/oder die Erziehung der Eltern durch niedrigschwellige biografisch orientierte Bildungsangebote für Familien zu unterstützen und/oder Begegnungen, Nachbarschafts- und Selbsthilfe von Familien, Müttern und Vätern zu stärken und den Aufbau von zivilgesellschaftlichem Engagement zur Erweiterung des Angebotes für Kinder und Familien unter anderem durch Patenprojekte zu bewirken und/oder Familienzentren durch flexible, mobile und zugehende Dienstleistungen weiterzuentwickeln. 20

Umsetzung der Städtischen Dimension in NRW Ausblick auf die Förderphase 2014 2020 Förderbeiträge der Fachressorts (Beispiele, nicht abschließend) MFKJKS: Kooperationen zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts und der Teilhabe durch Demokratiewerkstätten im Quartier Das Angebot soll: Ansatzpunkte zur Verbesserung der Lebensqualität im Stadtviertel ermitteln die Beteiligungskompetenz und das Beteiligungsinteresse insbesondere junger Menschen an der politischen, kulturellen und sozialen Gestaltung der Stadteile fördern den Selbstverantwortungswillen der Beteiligten stärken die Integration von Zuwanderern unterstützen die Motivation zur demokratischen Einflussnahme fördern die Wahlbeteiligung stärken Jugendwerkstätten: In kommunaler Verantwortung unterstützen Jugendwerkstätten als Angebot der Jugendsozialarbeit gemäß 13 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII junge Menschen im Übergang Schule / Beruf darin, soziale Benachteiligungen und individuelle Beeinträchtigungen auszugleichen und persönliche Stärken weiterzuentwickeln. Die Sanierung, die angemessene Ausstattung und der Ausbau von Jugendwerkstätten kann mit Strukturfondsmitteln ergänzt um Eigenmitteln des Trägers, kommunalen Mitteln und ggfs. Landesmitteln gemäß Förderbereich IX Investitionen des KJFP gefördert werden. 21

Umsetzung der Städtischen Dimension in NRW Ausblick auf die Förderphase 2014 2020 Förderbeiträge der Fachressorts (Beispiele, nicht abschließend) MFKJKS: Familienzentren Gefördert werden kann der modellhafte Aus- und Aufbau von Gemeinbedarfseinrichtungen wie Familienzentren in sozial benachteiligten Stadtteilen, z. B. als Anlaufstelle für Elternberatung, zur Gesundheitsberatung und zur Unterstützung bei schulischen Problemen. Im Rahmen der ESF-Förderung sollen Familienzentren in benachteiligten Gebieten dezentral weiterentwickelt und durch flexible, mobile und zugehende Dienstleistungen ergänzt werden. Auf diesem Wege sollen Familien erreicht werden, deren Kinder bisher nicht von der Kindertagesbetreuung profitieren konnten. Die Bildungs- und Sprachkompetenz dieser Kinder kann in den Familienzentren früh und nachhaltig gefördert werden, um Chancengerechtigkeit zu unterstützen und den späteren Erfolg in der Schule und bei der Integration in den Arbeitsmarkt zu stärken. In der Gebietskulisse des ländlichen Raums können Familienzentren im Rahmen von Kooperationsprojekten zum Aufbau kommunaler Präventionsvorhaben und -ketten mit Unterstützung des ELER weiterentwickelt werden. pluskitas / Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen pluskitas sind Kindertageseinrichtungen mit einem hohen Anteil von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses. Das örtliche Jugendamt kann pro pluskita-einrichtung einen Zuschuss von mindestens 25.000 Euro pro Kindergartenjahr für in der Regel fünf Jahre gewähren. Kindertageseinrichtungen mit einem hohen Anteil an Kindern mit verstärktem Unterstützungsbedarf bei der Spracherwerb/- bildung erhalten zusätzliche Finanzmittel vom Land für die zusätzliche Sprachförderung durch pädagogische Fachkräfte.. 22

Umsetzung der Städtischen Dimension in NRW Ausblick auf die Förderphase 2014 2020 Förderbeiträge der Fachressorts (Beispiele, nicht abschließend) MAIS: Kein Abschluss ohne Anschluss Übergang Schule-Beruf in NRW Frühzeitige Unterstützung von Schülerinnen und Schüler aller Schulformen bei der Berufs- und Studienorientierung, bei der Berufswahl und beim Eintritt in Ausbildung oder Studium. Erwerbslosenberatungsstellen / Arbeitslosenzentren Erwerbslosenberatungsstellen bieten Ratsuchenden Unterstützung bei ihrer weiteren beruflichen Entwicklung an. Arbeitslosenzentren ermöglichen Begegnungsmöglichkeiten und soziale Kontakte für erwerbslose Menschen und sollen die Betroffenen für weiterführende Beratungsangebote aufschließen. Aktiv für Arbeit im Stadtteil Netzwerkcoach Das 2012 initiierte Projekt Aktiv für Arbeit im Stadtteil zielt auf den Aufbau eines strategischen Netzwerkmanagements von arbeitsmarkt- und zielgruppenspezifischen Strukturen in städtischen Problemgebieten ab. Innovative Weiterentwicklungen des bisherigen Projektansatzes können modellhaft gefördert werden. Jugend in Arbeit plus Das ESF-Programm Jugend in Arbeit plus ermöglicht Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 25 Jahren den Einbzw. Wiedereinstieg in das Berufsleben. Gefördert wird die individuelle vermittlungsorientierte Beratung und Begleitung sowie die Einwerbung und Vermittlung geeigneter Arbeitsplätze für Jugendliche mit Unterstützungsbedarf. 23

Umsetzung der Städtischen Dimension in NRW Ausblick auf die Förderphase 2014 2020 Förderbeiträge der Fachressorts (Beispiele, nicht abschließend) MAIS: Kommunale Integrationszentren in Trägerschaft der kreisfreien Städte und Kreise Sie unterstützen die Städte und Gemeinden insbesondere bei der Herausforderung, neu zugewanderte Kinder und Jugendliche und ihre Eltern systematisch bei der Integration ins Bildungssystem zu beraten und zu begleiten (so genannte Seiteneinsteigerberatung und -beschulung). Sie bieten zudem Qualifizierungsmöglichkeiten, z.b. für Erzieherinnen, Lehrkräfte, kommunale Bedienstete oder Fachkräfte des Gesundheitswesens an. Integrationsagenturen in Trägerschaft der Freien Wohlfahrtspflege Sie arbeiten in den Feldern Interkulturelle Öffnung von Diensten und Einrichtungen, Sozialraumorientierte Arbeit, Förderung des bürgerschaftlichen Engagements von und für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte und Antidiskriminierung. Migrantenselbstorganisationen Das Förderkonzept Integration leben bürgerschaftliches Engagement von Menschen mit Migrationshintergrund stärken und die dazu gehörende Richtlinie fokussieren die Förderung auf die Migrantenselbstorganisationen als eigenständige Akteure der Integrationsarbeit. Gefördert werden können insbesondere Maßnahmen um die Bildungsteilhabe sowie Bildungschancen für Menschen mit Migrationshintergrund zu verbessern, die Erziehungskompetenz von Eltern / Sorgeberechtigten zu stärken, Projekte zur Gesundheitsförderung und Inklusion oder außerschulische Angebote in Kooperation mit Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. 24

Umsetzung der Städtischen Dimension in NRW Ausblick auf die Förderphase 2014 2020 Förderbeiträge der Fachressorts (Beispiele, nicht abschließend) MAIS: Bekämpfung von Wohnungslosigkeit Mit dem Aktionsprogramm zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit werden u. a. Kommunen dabei unterstützt, die Wohnungsnotfallhilfe in eigener Verantwortung weiter zu entwickeln und sie zum integralen Bestandteil der Wohnungspolitik zu machen. Gefördert werden modellhafte Ansätze zur Vermeidung von Wohnungsnotfällen, Maßnahmen zur Behebung von Wohnungsnotlagen im ländlichen Raum, der Aufbau von integrierten Gesamthilfesystemen, modellhafte Maßnahmen zur Erschließung neuen Wohnraums sowie innovative Ansätze in der Wohnungsnotfallhilfe. Sozialraumorientierte Armutsbekämpfung Mit der Errichtung einer Fachstelle für sozialraumorientierte Armutsbekämpfung (FSA) werden Kommunen, Gemeinden und Kreise in Fragen rund um die Implementierung und Weiterentwicklung von strategischen sozialraumorientierten Sozialplanungsprozessen kostenlos beraten. Die Fachstelle hält u.a. folgende kostenlose Unterstützungsangebote als Dienstleistung vor: Beratung, Prozessmoderation, Qualifizierung, Projektentwicklung und Netzwerkmanagement. Die Fachstelle wird ihre Arbeit voraussichtlich im ersten Halbjahr 2015 aufnehmen. 25

Umsetzung der Städtischen Dimension in NRW Ausblick auf die Förderphase 2014 2020 Förderbeiträge der Fachressorts (Beispiele, nicht abschließend) MSW: Programm Grundbildung mit Erwerbswelterfahrung Das Programm bietet Maßnahmen zur Nachholung von Schulabschlüssen bzw. zum Erwerb von Lese- und Schreibkompetenzen an. Es richtet sich besonders an Menschen mit besonderen Förderbedarfen und kann diese an eine bessere Beschäftigungsfähigkeit heranführen. In Verbindung mit erwerbsweltorientierenden Maßnahmen sollen Schlüsselqualifikationen für das Berufs- und Arbeitsleben vermittelt und der Zugang zum Arbeitsmarkt verbessert und gestärkt werden. Bildungsprojekte nach dem Modell Ein Quadratkilometer Bildung Um die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund in sozial belasteten Familien und Stadtteilen dauerhaft und nachhaltig zu verbessern, können Projekte nach dem Modell Ein Quadratkilometer Bildung gefördert werden. Es sollen niedrigschwellige und sozialräumlich angelegte Vorhaben in den Schulen (insbesondere die durchgängige Sprachbildung, die Gestaltung von Übergängen und die Förderung von Bildungs- und Erziehungspartnerschaften zwischen Schule und Eltern) nachhaltig verankert und die Kinder und Jugendlichen im Sinne einer Kommunalen Präventionskette entlang ihrer Bildungsbiographie unterstützt werden. 26

Umsetzung der Städtischen Dimension in NRW Ausblick auf die Förderphase 2014 2020 Förderbeiträge der Fachressorts (Beispiele, nicht abschließend) MKULNV: EU-Schulobst- und -gemüseprogramm NRW Ziel dieses Programms ist es, Grund- und Förderschulkindern an eine gesunde, vitamin- und mineralstoffreiche Ernährung heranzuführen. Die Schulobst- und -gemüseschulen bekommen unter besonderer Berücksichtigung der sozialen Bedarfslage pro Schulkind kostenlos dreimal in der Woche 100 g frisches Obst und Gemüse zum Verzehr am Vormittag zur Verfügung gestellt. Integrierte ländliche Entwicklung Gefördert werden Maßnahmen der integrierten ländlichen Entwicklung zur Sicherung und Weiterentwicklung des ländlichen Raums als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum und zur Einbindung einer nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft in den Prozess zur Stärkung der regionalen Wirtschaft. Breitbandversorgung ländlicher Räume Die Schaffung einer zuverlässigen, erschwinglichen und hochwertigen Breitbandinfrastruktur in Ortschaften mit weniger als 10.000 Einwohnern in den ländlichen Gebieten Nordrhein-Westfalens wird finanziell unterstützt. Sanierung belasteter Böden und Aufbereitung für neue Nutzungen (Flächenreaktivierung), ggf. in Kooperation mit dem AAV Gefördert wird die Sanierung von Altlasten im Zusammenhang mit Projekten zum Flächenrecycling. Darüber hinaus werden Sanierungen zur Gefahrenabwehr und zum Flächenrecycling im Rahmen der freiwilligen Vereinbarung mit der Wirtschaft zur Finanzierung des Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverbandes NRW (AAV) gefördert. 27

Umsetzung der Städtischen Dimension in NRW Ausblick auf die Förderphase 2014 2020 Förderbeiträge der Fachressorts (Beispiele, nicht abschließend) MWEIMH: Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) / Infrastruktur Gefördert wird der Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur und der Tourismusinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen mittels Zuschüssen. Finanziert werden im investiven Bereich u.a. die Erschließung und Wiederherrichtung von Industrie- und/oder Gewerbeflächen, die Errichtung oder der Ausbau von Gewerbezentren, die kleinen Unternehmen zeitlich befristet Räumlichkeiten oder Gemeinschaftsdienste bereitstellen, Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen, vorrangig für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die Errichtung, der Ausbau und die Ausstattung von Einrichtungen der beruflichen Ausbildung, Fortbildung und Umschulung, die Geländeerschließung für den Tourismus sowie Basiseinrichtungen der Tourismusinfrastruktur. Hinweis: Derzeit werden die Richtlinien novelliert. Breitbandförderung in unterversorgten Industrie- und Gewerbegebieten Ziel ist der Ausbau einer zuverlässigen, erschwinglichen und hochwertigen Breitbandinfrastruktur in unterversorgten Industrie- und Gewerbegebieten einschließlich der im Einzugsbereich liegender Einzelbetriebe und Haushalte in Ortschaften mit mehr als 10.000 Einwohnern. Förderung für Gründerinnen und Gründer von Kleinstunternehmen Das Programm richtet sich an Gründerinnen und Gründer von Kleinstunternehmen sowie Kleinstunternehmen bis zu fünf Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Das Darlehen kann über eines der STARTERCENTER NRW beantragt werden. 28

Verknüpfung mit der Präventionsstrategie der Landesregierung 29

Prävention im Quartier Verknüpfung mit der Präventionsstrategie der Landesregierung Die Kommunen werden durch den OP-Aufruf aufgefordert, Entwicklungsziele/Handlungsansätze für das Quartier darzulegen, die in Strategien der Sozialplanung und Prävention eingebettet sind, bzw. den Weg in die Einbeziehung solcher Strategien beschreibt. 30

Prävention im Quartier: Beispiele Beiträge der Städtebauförderung zur Präventionspolitik Die Städtebauförderung sorgt für Orte der Begegnung: Spiel-, Sport-, Freizeitorte im Wohnumfeld Orte der Bildung: bauliche Umstrukturierung von Bildungsinfrastruktur im Kontext Lebenslanges Lernen (kombinierte Schul- und Bildungseinrichtungen im Quartier gekoppelt mit allen Angeboten für Familien-, Jugend-, Sozial- und Seniorenarbeit) Orte des Lebens: Verwahrlosungstendenzen entgegenwirken damit nicht bereits die Wohnadresse zu einem Anlass für Ausgrenzung wird (kombiniert mit Wohnungsbauförderung) Partizipation: Bestandteil jeder Fördermaßnahme 31

Prävention im Quartier Regelmäßige Fördergegenstände der Städtebauförderung sind alle mit einer Stadterneuerungsmaßnahme verbundene Bau-, Ordnungs- und Erschließungsmaßnahmen gem. 146 und 147 BauGB. Im Kontext Präventiver Politik können zum Beispiel folgende förderfähige bauliche Maßnahmen von Bedeutung sein: Bau und Modernisierung von Jugendzentren und Begegnungsstätten Bergheim, Stadtteilzentrum Funtastik Isy Espelkamp Handlungsbedarf (Velbert, Bielefeld) 32

Prävention im Quartier Neubau und Umgestaltung bestehender Spiel-, Grün- und Freizeitflächen Velbert Nordstadtpark/ SUW Hamm Lippepark /SST Bielefeld, Kesselbrink /SUW Gelsenkirchen Tossehof/SST 33

Prävention im Quartier Energetische und barrierefreie Modernisierung von Schulen sowie Um- und Anbaumaßnahmen im Hinblick auf Ganztagsbetrieb (Kantinen) sowie Umnutzung oder Anbau von Räumen für ergänzende Angebote (Begegnungsflächen, z.b. Schule + Sportstätte + vhs + Musikschule + Familienzentrum + Jugendhilfe + Integrationsarbeit etc. etc. als zentrale Anlaufstelle für familienorientierte Beratungs-, Bildungs- und Betreuungsleistungen); Gladbeck-Brauck, Bildungs- und Begegnungszentrum Anbau an ehemalige Schillerschule/ SST Modernisierung der Scharounschule Marl/SUW KuBiZ, Alsdorf/ SUW Planung Jugendzentrum als Schulanbau, Oberhausen/SST 34

Prävention im Quartier Umgestaltung von Schulhöfen zu Aufenthalts- und Freizeitflächen für Kinderund Jugendliche im Quartier Schulhof der Gesamtschule Dörmannsweg in Gelsenkirchen Tossehof/SUW Kita Pluto in Gelsenkirchen Tossehof/SUW 35

Prävention im Quartier Umgestaltung des öffentlichen Raums für multifunktionale Nutzungen / Begegnung Schulhoferweiterung und Gehweg in Krefeld 36

Prävention als Handlungsansatz Partizipationsbeispiele - bei der Planung Bochum Westend Mönchengladbach-Rheydt Pflanzaktion Hugo Junkers Park - bei der Umsetzung aber: Problem der Finanzierung der dauerhaften Unterhaltung 37

Prävention als Handlungsansatz Neben investiven Fördertatbeständen sind darüber hinaus förderfähig: Partizipation im umfassenden Sinn: Ausgaben der Vorbereitung, z.b. Planungsbeteiligungsverfahren zur Vorbereitung der gesamten Stadterneuerungsmaßnahme, aber auch zu einzelnen Projekten, Beteiligungsverfahren besonderer Zielgruppen (wie Kinder und Jugendliche), allgemeine Beteiligungsverfahren wie z.b. Mitmachaktionen Öffentlichkeitsarbeit zu Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements können Verfügungsfonds eingerichtet werden mit pauschal 5 pro EW/pro Jahr; über den Einsatz dieser Mittel für Projekte, die aus der Bürgerschaft entwickelt wurden, entscheidet ein einzurichtendes Gremium aus Bürgerschaft und Verwaltung Stadtteilmanagement experimentelle Projekte (Förderfähigkeit ist im Einzelfall abzustimmen) Förderfähig sind jeweils Personalausgaben, die die Kommune einem Dritten (Auftragnehmer) schuldet, sowie Sachkosten. 38

Bewerbung um Strukturfondsmittel zu einem 1. Termin im Frühjahr 2015 nach OP Aufruf To do: Quartiersbeschreibung anhand von Indikatoren Darstellung des IHK, ggfs. was bereits getan wurde, was zu tun bleibt zusätzlich Darstellung der Einbindung in Präventionskonzepte ( frühe Hilfen /KeKiz), bzw. der Weg dahin Benennung / Beschreibung der für eine Förderung aus Fondsmitteln (EFRE/ESF) angemeldeten Projekte des IHK Nach Begutachtung und Empfehlung Intermag: 1. Information an den Antragsteller 2. Förderantrag auf dem üblichen Weg Laufend weitere Bewerbungen möglich Es sind in geplant Infoveranstaltungen Beratungsstrukturen 39

Einsatz der EU -Fondsmittel durch die Bundesregierung 40

Einsatz der EU-Fonds durch den Bund Einsatz von ESF (Europäischer Sozialfonds) und EHAP (Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen) ESF: BMUB und BMFSFJ: Jugend stärken im Quartier http://www.jugend-staerken.de/ Mit der Initiative JUGEND STÄRKEN verfolgt der Bund die bessere Integration benachteiligter Jugendlicher in Deutschland. Schwerpunkt in Soziale Stadt und anderen Problemgebieten Aufruf ist erfolgt BMUB und BMAS: BIWAQ http://www.biwaq.de/biwaq/de/home/home_node.html Mit der Initiative BIWAQ verfolgt der Bund 1) die bessere Integration von Langzeitarbeitslosen und 2) die Stärkung der / lokalen Ökonomie nur in Soziale Stadt ( ggfs. übergangsweise in anderen Problemgebieten ) durch innovative Projekte Achtung! Antragsteller in Zukunft nur Kommunen Hinweis: Städtische Problemgebiet in NRW: SST und ggfs. SUW EHAP: Aufruf voraussichtlich 2015 Im Gegensatz zum Europäischen Sozialfonds geht es bei dem neuen Hilfsfonds nicht in erster Linie um die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Im Fokus stehen vielmehr die Bekämpfung von Armut und die Förderung sozialer Integration. http://ec.europa.eu/social/main.jsp?langid=de&catid=89&newsid=2044&furthernews=yes Voraussichtlich nicht gebunden an Gebietskulissen des BauGB 41

Einsatz der EU-Fonds durch den Bund BIWAQ Ziel: Ergänzung der städtebaulichen Investitionen des Programms Soziale Stadt durch arbeitsmarktbezogene Förderung des ESF Verbesserung der Perspektiven der Bewohnerschaft auf Arbeit und Ausbildung und Mehrwert fürs Quartier Besonderheiten Gebietskulisse/ Gebietsbezug Anknüpfung an integrierte Stadtteilentwicklungskonzepte / städtebauliche Investitionen Erwartet wird: Kooperation aller relevanten Akteure vor Ort Antragsberechtigt sind Kommunen mit Programmgebieten Soziale Stadt Weiterleitung der Zuwendungen an Dritte wird gestattet Teilnehmende überwiegend aus den PG der SST Für jede Kommune nur ein Projektvorschlag sofern mehrere Programmgebiete in einer Kommune einbezogen werden sollen, ist eine gebündelte Interessenbekundung möglich 42

Einsatz der EU-Fonds durch den Bund BIWAQ Förderdauer und - höhe Laufzeit: mind. 3, max. 4 Jahre, zwei Förderrunden (2015-2018, 2019-2022) Förderfähige Gesamtausgaben: 300.000 bis zu 2 Mio. pro Projekt 43

Einsatz der EU-Fonds durch den Bund BIWAQ Handlungsfeld Integration in Beschäftigung Mögliche Aktivitäten (Beispiele) in Ergänzung zu vorhandenen Angeboten wohnortnahe, aufsuchende, niedrigschwellige Beratung + lebensweltnahe Angebote passgenaue, möglichst abschlussorientierte Qualifizierungsmaßnahmen sozialpädagogische Begleitung, Coaching, Gruppenarbeit, gesundheitsfördernde Aktivitäten Akquisition, Qualifizierung und Begleitung von Mentoren und Lotsen Unterstützung bei der Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen betriebliche bzw. arbeitsweltnahe Praxiseinsätze Akquisition von Unternehmen für die Bereitstellung von (v. a. lokalen und regionalen) Arbeits- und Praktikumsplätzen Bewerbungstrainings, Mobilitätsförderung, Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit Übergangsbegleitung nach erfolgreicher Integration in den Arbeitsmarkt 44

Einsatz der EU-Fonds durch den Bund BIWAQ Handlungsfeld Stärkung lokale Ökonomie Mögliche Aktivitäten Beratung von Mittel-, Klein- und Kleinstunternehmen im Quartier Gründung/Stabilisierung von Unternehmensnetzwerken Gewinnung/Qualifizierung von Mentoren Imageförderung: Aktivitäten zur Verbesserung des Quartiersimages als Wirtschaftsstandort Leerstandsmanagement: Aktivitäten zur Reduzierung gewerblicher Leerstände im Quartier/Zwischennutzungen Aktivierung von Unternehmen als Partner der Quartiersentwicklung Kombination beider Handlungsfelder ist möglich 45

Einsatz der EU-Fonds durch den Bund BIWAQ Handlungsfeldübergreifende Aktivitäten Durch Verknüpfung mit Maßnahmen der integrierten Stadtentwicklung sollen Mehrwerte für das Quartier geschaffen werden: soziale Infrastruktur (z.b. zusätzliche Räumlichkeiten/ Angebote) Wohnen und Wohnumfeld (z.b. Nachbarschaftsgärten) Nachbarschaftsbeziehungen, interkulturelles und generationenübergreifendes Miteinander Gesundheit (z.b. generationenübergreifender Sportplatz) Kultur, Freizeit und Tourismus (z.b. Naturpfad anlegen) Klima, Energie und Umwelt ( z.b. naturnahe Spiel- und Lernorte) Stadtmarketing zivilgesellschaftliches Engagement und Teilhabe 46

Einsatz der EU-Fonds durch den Bund BIWAQ Auswahlkriterien Ausgangssituation und Handlungsbedarf im Quartier Zielstellungen (personen- und quartiersbezogen, qualitativ und quantitativ) Zielgruppenansprache Geplante Aktivitäten Einbindung in die integrierte Stadtentwicklung (konzeptionell, Verknüpfung mit städtebaulichen Investitionen und/oder anderen Handlungsfeldern) Partnerschaftliche Umsetzung: Kommune, Quartiersmanagement, Jobcenter, Wirtschaftsförderung, Wirtschaft, Migrantenorganisationen, Gemeinwesenakteure etc. - vorgeschaltetes Interessenbekundungsverfahren beim BBSR - Bewertung durch unabhängige Gutachter - Antragsverfahren beim BVA 47

Einsatz der EU-Fonds durch den Bund JUGEND STÄRKEN im Quartier Grundlage: 13, Abs. 1+4 SGB VIII (Jugendsozialarbeit, individuelle Förderung) i.v.m. 83 Abs. 1 SGB VIII; Ergänzung um sozialräumlichen Ansatz / Förderung Quartiersentwicklung räumliche Konzentration auf benachteiligte Gebiete (Gebiete des Städtebauförderungsprogramms Soziale Stadt oder vergleichbare Gebiete mit besonderem Entwicklungsbedarf) Anregungsfunktion des Bundes; Initiierung von Modellvorhaben mit überregionaler Bedeutung 48

Einsatz der EU-Fonds durch den Bund JUGEND STÄRKEN im Quartier Zielgruppe Junge Menschen i. S. d. 13 SGB VIII im Alter von 12 bis 26 Jahren mit und ohne Migrationshintergrund, die von den Angeboten der allgemeinen und beruflichen Bildung, Grundsicherung für Arbeitssuchende und/oder Arbeitsförderung nicht mehr erfasst / erreicht werden und zum Ausgleich ihrer sozialen Benachteiligungen und / oder individuellen Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf sozialpädagogische Unterstützung im Rahmen der Jugendhilfe angewiesen sind. Bündelung der Zielgruppe und der bewährten Elemente der bisherigen ESF-Programme der Initiative JUGEND STÄRKEN (Schulverweigerung Die 2. Chance, Kompetenzagenturen, Aktiv in der Region, STÄRKEN vor Ort) und des Programms BIWAQ in einem Programm 49

Einsatz der EU-Fonds durch den Bund JUGEND STÄRKEN im Quartier Von 220 Projekten Interessensbekundungsverfahren sollen 200 gefördert werden! 50

Einsatz der EU-Fonds durch den Bund Kohärenzprinzip: alles, was in BIWAQ, JUSTiQ und den gesetzlichen Regelprogrammen förderfähig ist, kann nicht im Landes-ESF gefördert werden! 51

Und da wäre noch: der Stadtentwicklungsfonds als neues Finanzierungsinstrument im EFRE 52

Kontakt Sabine Nakelski Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Referat V.2 Integrierte Stadterneuerung und Demografischer Wandel, Soziale Stadt, Stadtumbau West 40190 Düsseldorf Telefon: (02 11) 38 43-5206 Telefax: (02 11) 38 43-735206 E-Mail: sabine.nakelski@mbwsv.nrw.de Website: http://www.mbwsv.nrw.de 53