Finanzielle Regelungen in Horizont 2020 www.nks-ruf.de
Das EU-Büro des BMBF Beauftragt vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und angesiedelt beim DLR Projektträger AUFGABEN: Beratung zum EU- Rahmenprogramm für Forschung und Innovation - Horizont 2020 Unterstützung des BMBF in der europäischen Forschungs- und Bildungszusammenarbeit Mülheim (Ruhr). 05. September 2018 2
Beratung zu Horizont 2020 Geschäftsstelle des NKS-Netzwerks der Bundesregierung Themenübergreifende Nationale Kontaktstellen (NKS) NKS Recht & Finanzen NKS European Research Council (ERC) NKS Künftige und neu entstehende Technologien (FET) NKS Forschungsinfrastrukturen NKS Verbreitung von Exzellenz und Ausweitung der Beteiligung NKS Wissenschaft mit der und für die Gesellschaft NKS Gemeinsame Forschungsstelle (JRC) Front Office: 0228 3821-2020 / h2020@dlr.de Nationales Internetportal: www.horizont2020.de Mülheim (Ruhr). 05. September 2018 3
Finanzielle Regelungen Allgemeine Grundsätze Finanzmanagement Zahlungsmodalitäten Förderquoten Förderfähige / nicht förderfähige Kosten Direkte und indirekte Kosten Einnahmen im Projekt Audits Mülheim (Ruhr). 05. September 2018 4
Grundsätze: EU-Haushaltsordnung Artikel 125 EU-Haushaltsordnung: Transparenz und Gleichbehandlung Gebot der Kofinanzierung Gewinnerzielungsverbot (kein Profit) Ausnahme vom Kumulierungsverbot in H2020 (d. h. Maßnahme, für die Finanzhilfe aus Unionshaushalt gewährt wird, kann zusätzlich Finanzhilfe aus H2020 erhalten, sofern nicht dieselben Kosten abgerechnet werden) keine Doppelfinanzierung durch andere EU Fördergelder grundsätzlich gelten die Buchführungsregeln des Zuwendungsempfängers Mülheim (Ruhr). 05. September 2018 5
Dokumente Musterfinanzhilfevereinbarung (Model Grant Agreement - MGA) - Annex 2 Budgetplanung - Annex 4 Finanzbericht - Annex 5 Bescheinigung über die Kostenaufstellung kommentierte Fassung der Musterfinanzhilfevereinbarung (Annotated Model Grant Agreement - AGA) Dokumente können jederzeit während der Laufzeit von H2020 angepasst werden Mülheim (Ruhr). 05. September 2018 6
Finanzielle Regelungen Allgemeine Grundsätze Finanzmanagement Zahlungsmodalitäten Förderquoten Förderfähige / nicht förderfähige Kosten Direkte und indirekte Kosten Einnahmen im Projekt Audits Mülheim (Ruhr). 05. September 2018 7
Finanzmanagement Dokumente bereits in Antragsphase nutzen frühzeitige Einbindung von Finanzabteilungen, Verwaltungen, Drittmittelstellen etc. in die Budgetplanung rechtzeitige Klärung der Förderfähigkeit sämtlicher Kosten Identifizierung der Personalkostensätze Klärung interner Abschreibungsregeln Budget der Partner und Auszahlungsmodalitäten müssen im Konsortialvertrag eindeutig geregelt sein Mülheim (Ruhr). 05. September 2018 8
Finanzmanagement Umgang mit der Europäischen Kommission Regelwerk der EU beachten Project bzw. financial officer frühzeitig kontaktieren, z. B. in Zweifelsfällen nicht alle Fälle eindeutig geregelt Kommission hat breiten Ermessensspielraum Abrechnungsfehler können zu Rückzahlungen führen jederzeit mit kurzfristigen Audits rechnen Mülheim (Ruhr). 05. September 2018 9
Finanzmanagement Finanzmanagement http://ec.europa.eu/research/index.cfm?pg=enquiries Mülheim (Ruhr). 05. September 2018 10
Finanzielle Regelungen Allgemeine Grundsätze Finanzmanagement Zahlungsmodalitäten Förderquoten Förderfähige / nicht förderfähige Kosten Direkte und indirekte Kosten Einnahmen im Projekt Audits Mülheim (Ruhr). 05. September 2018 11
Zahlungsmodalitäten Zahlung aller Fördergelder von KOM an Koordinator Koordinator leitet Gelder in voller Höhe unmittelbar an Partner weiter Ausnahme: anderweitige Vereinbarung im Konsortialvertrag (z.b. Tranchenzahlung) Konsortium hat Autonomie bei Verwaltung der Gelder Budgetschiebung zwischen Partnern und Budgetkategorien möglich (Art. 4.2 GA) Vertragsänderung bei wesentlichen Änderungen des Annex 1 (z.b. Kostenkategorie im Annex 1 nicht vorgesehen) Mülheim (Ruhr). 05. September 2018 12
Zahlungsmodalitäten Schlusszahlung Vorfinanzierung Zwischenzahlungen Art. 21.2 GA Wann: 30 Tage nach Inkrafttreten der Finanzhilfevereinbarung (Art. 58 GA) oder 10 Tage vor Projektstart (Art. 3 GA) das spätere Datum ist entscheidend Wieviel: 100% einer durchschnittlichen Zwischenzahlung = Fördersumme Anzahl der Berichtsperioden abzüglich 5% der Gesamtfördersumme, die von Vorfinanzierung abgezogen und an Garantie-fonds gezahlt wird Mülheim (Ruhr). 05. September 2018 13
Zahlungsmodalitäten Schlusszahlung Zwischenzahlungen Vorfinanzierung Art. 21.3 GA Wann: 90 Tage nach Eingang der Zwischenberichte Frist für Zwischenberichte: 60 Tage Berichtsperiode in der Regel alle 18 Monate (Art. 20.2 GA) Wieviel: Förderfähige Kosten * Förderquote bis zu max. 90% der Gesamtfördersumme ggf. Ablehnung nicht förderfähiger Kosten Mülheim (Ruhr). 05. September 2018 14
Zahlungsmodalitäten Vorfinanzierung Zwischenzahlungen Schlusszahlung Art. 21.4 GA Wann: 90 Tage nach Eingang des Abschlussberichts Frist für Abschlussbericht: 60 Tage (Art. 20.4 GA) Wieviel: Auszahlung des Restbetrags sowie 10% Zurückbehaltung aus Art. 21.3 GA und 5% aus dem Garantiefonds falls Zahlungen KOM > max. EU Beitrag: Verrechnung mit Garantiefonds und ggf. Wiedereinziehung des zu viel gezahlten Betrags Mülheim (Ruhr). 05. September 2018 15
Zahlungsmodalitäten Beispiel: Projektbudget 6 Mio., Projektdauer 4,5 Jahre: Vorfinanzierung 2 1,7 Mio. (- 0,3 Mio. gehen in den Garantiefonds) 1. Zwischenzahlung 2 Mio. 2. Zwischenzahlung 2 1,4 Mio. Mio. (- 0,6 Mio. wegen 90% Regelung) Schlusszahlung 0 0,9 Mio. (+ 0,6 Mio. 90% Regelung + 0,3 Mio. Garantiefonds) 18 36 54 Monate Mülheim (Ruhr). 05. September 2018 16
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Förderquoten Art. 5.2 GA Einheitliche Förderquote pro Maßnahme Förderquoten Art. 5.2 GA Forschungs- und Innovationsmaßnahmen (RIA) Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen (CSA) Innovationsmaßnahme IA Research and Innovation Action 100% der förderfähigen (direkten und indirekten) Kosten Innovation Action 70% der förderfähigen direkten und indirekte Kosten Ausnahme: Gemeinnützige (non-profit) Einrichtungen erhalten immer 100% der förderfähigen Kosten Mülheim (Ruhr). 05. September 2018 18
Beispiel Förderquote 70% Innovationsmaßnahmen für nicht gemeinnützige Einrichtungen Eligible costs (per budget category) EU Contribution (A) Direct personnel costs (B) Other direct costs (C) Direct costs of subcontracting (F) Indirect costs (H) Total estimated eligible costs (I) Reimbursement rate (%) (J) Maximum EU Contribution (K) Requested EU Contribution Actual Actual Actual =0,25* (A+B) =A+B+C+F 70% (=H*I) 10.000 2.000 500 3.000 15.500 10.850 10.850 10.850 Mülheim (Ruhr). 05. September 2018 19
Finanzielle Regelungen Allgemeine Grundsätze Finanzmanagement Zahlungsmodalitäten Förderquoten Förderfähige / nicht förderfähige Kosten Direkte und indirekte Kosten Einnahmen im Projekt Audits Mülheim (Ruhr). 05. September 2018 20
Art. 6.1 GA tatsächliche Kosten Förderfähige Kosten Eligible Costs während Projektlaufzeit (Ausnahme: Endberichte & Prüfbescheinigung) im Gesamtbudget nach Annex 2 angegeben für die Projektdurchführung nach Annex 1 erforderlich identifizier und kontrollierbar in Buchführung entsprechend geltender Rechnungslegungsgrundsätze und Kostenrechnungsverfahren erfasst in Übereinstimmung mit nationalem Recht Einhaltung der Grundprinzipien der Wirtschaftlichkeit, Effizienz, Effektivität nicht abzugsfähige MwSt. (= Einrichtung nicht vorsteuerabzugsberechtigt) Mülheim (Ruhr). 05. September 2018 21
Art. 6.5 GA Nicht förderfähige Kosten Ineligible Costs Kosten in Verbindung mit Kapitalrendite Verbindlichkeiten durch Schulden, geschuldete Zinsen und Schuldendienste Rückstellungen für künftige Verluste oder Verbindlichkeiten zweifelhafte Forderungen Wechselkursverluste Bankkosten (für Überweisung von KOM an Koordinator) übertriebene oder unachtsame Ausgaben durch andere EU-Maßnahmen erstattete Kosten (Doppelfinanzierung) Kosten während der Projektaussetzung abzugsfähige MwSt. (= Einrichtung ist vorsteuerabzugsberechtigt) Mülheim (Ruhr). 05. September 2018 22
Finanzielle Regelungen Allgemeine Grundsätze Finanzmanagement Zahlungsmodalitäten Förderquoten Förderfähige / nicht förderfähige Kosten Direkte und indirekte Kosten Einnahmen im Projekt Berichte Audits Mülheim (Ruhr). 05. September 2018 23
Indirekte Kosten Art. 6.2.E GA hängen nicht direkt mit der Durchführung des Projekts zusammen und können ihm nicht unmittelbar zugerechnet werden Erstattung durch einheitliche Pauschale in Höhe von: 25% der direkten förderfähigen Kosten ohne Unteraufträge und in-kind-contributions Dritter, die nicht in den Räumlichkeiten des Zuwendungsempfängers anfallen müssen nicht belegt werden und werden nicht auditiert Beispiele: Miete, Strom, Heizung, Büromaterial, -ausstattung, Telefon, Porto, Druck- und Kopierkosten, strukturelle Verwaltung (z.b. technisches Personal) Mülheim (Ruhr). 05. September 2018 24
Direkte Kosten Art. 6.2 GA hängen direkt mit der Durchführung des Projekts zusammen und können dem Projekt unmittelbar zugerechnet werden Beispiele: Personalkosten (personnel costs) Art. 6.2.A GA Unteraufträge (subcontracting) Art. 6.2.B GA Sonstige direkte Kosten Reisekosten (travel cost) Art. 6.2.D.1 GA Anlagen/ Infrastruktur/ sonstige Aktiva (equipment/ infrastructure/ other assets) Art. 6.2.D.2 GA Sonstige Güter und Dienstleistungen (other goods, works and services) Art. 6.2.D.3 GA Mülheim (Ruhr). 05. September 2018 25
Personalkosten Tatsächliche Personalkosten Actual Personnel Costs Stückkosten Unit Costs Personalkosten- Durchschnittssätze: - im Einklang mit bestehenden intern üblichen Buchhaltungsgrundsätzen Von KOM vorgegeben: - nur für KMU Geschäftsführer und sonstige natürliche Personen ohne Gehalt Mülheim (Ruhr). 05. September 2018 26
Personalkosten: Verträge direkte Anstellung beim Zuwendungsempfänger nach nationalem Recht (temporär oder dauerhaft) durch Arbeitsvertrag oder durch sonstigen Vertrag: (neue Definition!) Arbeit unter ähnlichen Bedingungen wie Angestellter bzgl.: der Art, wie die Arbeit organisiert ist der Art, der Arbeiten die ausgeführt werden und den Räumlichkeiten, in denen die Arbeiten ausgeführt werden Ergebnisse der Tätigkeit gehören Zuwendungsempfänger, es sei denn es ist ausnahmsweise etwas anderes vereinbart Keine wesentliche Abweichung von den üblichen Personalkosten Mülheim (Ruhr). 05. September 2018 27
Personalkosten: Gehalt Arbeitgeberbrutto inkl. Sozial-, Renten- und Krankenversicherungsbeiträge inkl. Zusatzleistungen: arbeits- oder tarifvertraglich vereinbart basierend auf objektiven Kriterien, nicht im Ermessen des Arbeitgebers sind Gehaltsbestandteil nicht an bestimmtes Projekt gebunden Beispiele: Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, 13. Monatsgehalt, Gefahren- oder Nachtzulage Mülheim (Ruhr). 05. September 2018 28
Personalkosten: Berechnung Stundensatz = Personalkosten Produktivstunden Jährlicher Stundensatz = Jährliche Personalkosten Jährliche Produktivstunden 2 Optionen Monatlicher Stundensatz = Monatliche Personalkosten Monatliche Produktivstunden nur eine der beiden Optionen pro Geschäftsjahr für alle H2020 Projekte an einer Einrichtung anwendbar Wechsel zwischen beiden Optionen nur in neuem Geschäftsjahr für alle H2020 Projekte Mülheim (Ruhr). 05. September 2018 29
Personalkosten: Produktivstunden im Jahr 1720 Stunden Individuelle Stunden Standardstunden - kann jede Einrichtung wählen - anteilige Anpassung bei Teilzeitverträgen Beispiel: - 40-Stunden-Woche - Vertrag über 32 Std. - entspricht 80% der 40-Stunden-Woche (100*32:40=80%) - Jahresproduktivstunden 80% von 1720 = 1376 - Jahresarbeitsstunden laut Arbeits- Tarifvertrag oder nationalem Recht - plus Überstunden - minus Krankheit und Sonderurlaub 365 Tage Wochenenden Jahresurlaub Feiertage Krankheit Sonderurlaub + bezahlte Überstunden - entspricht intern üblicher Kostenrechnung - beträgt mind. 90% der jährlichen zu leistenden Arbeitsstunden - wird durchgängig angewandt für best. Gruppe von Angestellten - Standardarbeitszeit ist in Arbeits-, Tarifvertrag oder nach nationalem Recht festgelegt Mülheim (Ruhr). 05. September 2018 30
Jährlicher Stundensatz Stundensatz = Jährl. Personalkosten Jährl. Produktivstunden Berichtsperiode: 1. Oktober 2014 31.März 2016 01.10-31.12. 2014 01.01. 31.12.2015 01.01. - 31.03.2016 Stundensatz von 2014 Stundensatz von 2015 Stundensatz von 2015! Stundensatz wird einmal pro Jahr berechnet auf Basis des Jahresgehalts des letzten vorliegenden, abgeschlossenen Geschäftsjahres Ermittlung der Jahresproduktivstunden wahlweise auf Basis von: 1) 1720 Stunden, 2) individuellen Stunden, 3) internen Standardstunden keine adjustments, wenn aktuelles Jahresgehalt vorliegt Ausnahme: Fehler in der Berechnung der Personalkosten Mülheim (Ruhr). 05. September 2018 31 3
Monatlicher Stundensatz Stundensatz = Monatl. Personalkosten Monatl. Produktivstunden Berichtsperiode: 1. Oktober 2014 31.März 2016 2014 2015 2016 Okt Nov Dez Jan Feb Mar Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mär Stundensatz 18x berechnen Stundensatz wird einmal pro Monat berechnet jeweiliges Monatsgehalts geteilt durch der Jahresproduktivstunden: 1720 Stunden = 143 Stunden pro Monat oder interne Standardstunden nicht möglich: individuelle Stunden, da diese noch nicht feststehen Zusatzzahlungen wie Weihnachtsgeld jeweils zu einbeziehen Mülheim (Ruhr). 05. September 2018 32 3
Monatlicher Stundensatz Stundensatz = Monatl. Personalkosten Monatl. Produktivstunden Berichtsperiode: 1. Oktober 2014 31.März 2016 2014 2015 2016 Okt Nov Dez Jan Feb Mar Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mär Double Ceiling : Projektstunden: nicht mehr Projektstunden im Jahr abrechnen, als Person an gesamten Jahresproduktivstunden geleistet hat Kosten: nicht mehr Personalkosten im Jahr abrechen, als Arbeitgeber tatsächlich an Jahresgehalt für die Person gezahlt hat Rückwirkende Anwendung: Stundensatz 18x berechnen auf alle laufenden H2020 Projekte Korrektur bereits eingereichter Finanzberichte mit adjustments Mülheim (Ruhr). 05. September 2018 33 3
Personalkosten: Stundensatzberechnung Jährliche Abrechnung Stundensatzberechnung: 1x pro Jahr Stundensatzberechnung immer auf Basis des letzten vorliegenden abgeschlossenen Geschäftsjahres alle 3 Optionen für Jahresproduktivstunden anwendbar keine adjustments, wenn aktuelles Jahresgehalt vorliegt Ausnahme: Fehler in der Berechnung Monatliche Abrechnung Stundensatzberechnung: 1x pro Monat Stundensatzberechnung auf Basis des jeweiligen Monatsgehalts nur 1720 oder Standardstunden für Jahresproduktivstunden anwendbar Zusatzzahlungen jeweils zu einbeziehen hier: adjustments möglich Mülheim (Ruhr). 05. September 2018 34
Personalkosten: Zeiterfassung keine Zeiterfassung für Personen, die 100 % ihrer Arbeitszeit an einem H2020-Projekt arbeiten nur eine Erklärung pro Berichtsperiode: entweder über gesamte Berichtsperiode oder oder über ununterbrochenen Zeitraum, der mind. einen vollen Monat umfasst (z. B. 15. Januar bis 15. April) Monate, in denen Personen mehr als Hälfte der Arbeitstage abwesend war, dürfen nicht abgerechnet werden, außer dies Datierung und Unterzeichnung von Mitarbeitendem bei Zweifeln an Ausschließlichkeit ist Zeitnachweis besser Mustererklärung: http://ec.europa.eu/research/participants/data/ref/h2020/other/legal/templ/tmpl_decl_excl-work_en.pdf Mülheim (Ruhr). 05. September 2018 35
Personalkosten: Zeiterfassung Zeiterfassung z. B. durch Stundenzettel (Papierform oder elektronisch) Ausweis der tatsächlich gearbeiteten Projektstunden Unterzeichnung mind. monatlich durch Personal und Vorgesetzte Inhalt: Titel und Projektnummer laut GA Name des Zuwendungsempfängers Datum, Name Unterschrift der Mitarbeiterin / des Mitarbeiters Name und Unterschrift der vorgesetzten Person Stundenzahl (empfohlen: pro Tag) Bezug zu den Arbeitspaketen aus Annex 1 Mülheim (Ruhr). 05. September 2018 36
Reisekosten Art. 6.2.D.1 GA (Tagegelder, Fahrtkosten, Übernachtung) entsprechen Kriterien für förderfähige Kosten nach Artikel 6.1 (a) (i) (vii) GA Reise für die Durchführung des Projekts erforderlich Reisedurchführung während der Projektlaufzeit Abrechnung nach intern üblicher Buchführungspraxis Personal des Zuwendungsempfängers externe Experten, deren Teilnahme am Projekt in Annex 1 vorgesehen ist Mülheim (Ruhr). 05. September 2018 37
Abschreibungskosten Art. 6.2.D.2 GA, allgemeine Kriterien für förderfähige Kosten nach Artikel 6.1 (a) (i) (vii) GA Zusätzliche Voraussetzungen (Artikel 6.2.D.3 und 10.1 GA): bestes Preis-Leistungs-Verhältnis Anschaffung speziell für das Projekt Ausnahme: Kauf vor Projektstart und vorherige anderweitige Nutzung möglich, wenn Abschreibungen noch laufen Abschreibung nach intern üblicher Buchführung im Einklang mit internationalen Standards (z. B. IAS, IFRS) Mülheim (Ruhr). 05. September 2018 38
Güter, Arbeiten & Dienstleistungen Art. 6.2.D.3 entspricht allgemeinen Kriterien für förderfähige Kosten nach Artikel 6.1 (a) (i) (vii) GA Zusätzliche Voraussetzungen (Artikel 6.2.D.3 und 10.1 GA): Beschaffung speziell für das Projekt nach bestem Preis-Leistungs-Verhältnis (Rahmenvertrag möglich) Kosten in dieser Budgetkategorie sind u.a.: Verbrauchsmaterial (consumables) Verbreitungsmaßnahmen, auch Open Access geistiges Eigentum (z. B. Patent- oder Lizenzgebühren) Bescheinigungen über Kostenaufstellung und Methodenzertifikate Übersetzungen Mülheim (Ruhr). 05. September 2018 39
Artikel GA Art. 10 Dritte Dritte Art der Dritten Güter, Arbeiten, Dienstleistungen Förderfähige Kosten Preis (inkl. Gewinn) Annex 1 Indirekte Kosten Auswahlverfahren Nein Ja Preis-Leistung Art. 11, 12 In-kind Beiträge tatsächliche Kosten Ja Ja - Art. 13 Unteraufträge Preis (inkl. Gewinn) Ja Nein Preis-Leistung Art. 14 Verbundene Dritte tatsächliche Kosten Ja Ja Verbindung mit Partner Art. 15 Finanzhilfen für Dritte im call vorgesehen Ja Nein Bedingung aus Annex 1 Mülheim (Ruhr). 05. September 2018 40
Finanzielle Regelungen Allgemeine Grundsätze Finanzmanagement Zahlungsmodalitäten Förderquoten Förderfähige / nicht förderfähige Kosten Direkte und indirekte Kosten Einnahmen im Projekt Audits Mülheim (Ruhr). 05. September 2018 41
Einnahmen Durch das Projekt erzielte Einkünfte Art. 5.3.3 (a) z. B. Einnahme von Teilnahmegebühren, Verkauf von Geräten (begrenzt auf als erstattungsfähig erklärte Kosten) Direkte finanzielle Beiträge Dritter Art. 5.3.3 (b) die speziell für das Projekt zur Verfügung gestellt wurden In-kind Beiträge Dritter ohne Bezahlung Art. 5.3.3 (c) die speziell für das Projekt zur Verfügung gestellt wurden und in Annex 4 als erstattungsfähige Kosten deklariert wurden Mülheim (Ruhr). 05. September 2018 42
Keine Einnahmen nicht als Einnahmen gelten: Erträge durch Nutzung der Projektergebnisse (z. B. Lizenzeinnahmen) Beiträge Dritter (finanziell oder in-kind ) über deren Einsatz Zuwendungsempfänger frei entscheiden kann finanzielle Beiträge Dritter zur Erstattung nicht förderfähiger Kosten (z. B. Deckung von Wechselkursverlusten) finanzielle Beiträge der Partner untereinander (sind weder förderfähige Kosten noch Einnahmen) Mülheim (Ruhr). 05. September 2018 43
Beispiel Einnahmen EU- Zuwendung Einnahmen förderfähig e Kosten keine Kürzung 70.000 40.000 30.000 100.000 keine Kürzung Gewinnerzielungsverbot Angabe der Einnahmen im Zwischen- oder Abschlussbericht Berücksichtigung der Einnahmen bei Schlusszahlung, auf Ebene des Gesamtbudgets, nicht pro Zuwendungsempfänger Mülheim (Ruhr). 05. September 2018 44
Finanzielle Regelungen Allgemeine Grundsätze Finanzmanagement Zahlungsmodalitäten Förderquoten Förderfähige / nicht förderfähige Kosten Direkte und indirekte Kosten Einnahmen im Projekt Audits Mülheim (Ruhr). 05. September 2018 45
Bescheinigung über die Kostenaufstellung Certificate on the Financial Statements Artikel 20.4. GA und Annex 5 Bestätigung, dass alle abgerechneten Kosten und Einnahmen den Anforderungen der Finanzhilfevereinbarung entsprechen einmalig am Projektende, wenn ein Zuwendungsbetrag von mind. 325.000 (ohne indirekte Kosten) erreicht unter 325.000 keine Bescheinigung erforderlich Zwischenaudits möglich, Einreichung aber am Projektende maßgeblich nur in Annex 4 geltend gemachte Zuwendungen keine Bescheinigung über Kosten für Flat Rates Mülheim (Ruhr). 05. September 2018 46
Audits First-Level-Audit Art. 20.4 (b) (ii) GA Erstellen der Bescheinigung über die Kostenaufstellung durch Auditoren oder Innenrevision des Zuwendungsempfängers Second-Level-Audit Art. 22.1.3 GA Externe Audits durch die KOM Prüfung durch eigene Mitarbeiter oder externe Wirtschaftsprüfer bis zu 2 Jahre nach Zahlung der Abschlusszahlung möglich Third-Level-Audit Art. 22.2, 22.3 GA Überprüfung der Arbeit der KOM durch den Europäischen Rechnungshof, OLAF etc. Mülheim (Ruhr). 05. September 2018 47
NATIONALE KONTAKTSTELLE RECHT & FINANZEN Finanzielle Fragen Alexandra Burgholz Bastian Raue Liane Lewerentz Bernadette Klose Rechtliche Fragen Nicole Schröder Bernadette Klose Alexandra Burgholz Tel.: Tel.: Tel.: Tel.: Tel.: Tel.: Tel.: 030-67055-737 0228-3821-1397 0228-3821-1652 0228-3821-1950 030-67055-788 0228-3821-1950 030-67055-737 Erstinformationen Recht & Finanzen Monika Schuler Tel.: 0228-3821-1633 Internet: www.nks-ruf.de www.horizont2020.de E-Mail: vorname.nachname@dlr.de Mülheim (Ruhr). 05. September 2018 48