Artenschutzrechtliche Kontrolle für die B-Pläne Busbahnhof und Westertor, Stadt Lübbecke

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Transkript:

Artenschutzrechtliche Kontrolle für die B-Pläne Busbahnhof und Westertor, Stadt Lübbecke Stand: 15.03.2018 Escherweg 1 26121 Oldenburg Postfach 3867 26028 Oldenburg Telefon 0441 97174-0 Telefax 0441 97174-73 E-Mail info@nwp-ol.de Internet www.nwp-ol.de NWP Planungsgesellschaft mbh Gesellschaft für räumliche Planung und Forschung

Artenschutzrechtliche Prüfung für zwei B-Pläne, Stadt Lübbecke Inhalt Inhaltsverzeichnis 1 Veranlassung... 1 2 Übersicht... 1 3 Ergebnisse... 5 3.1 B-Plan Westertor... 5 3.1.1 Deerberg-Kaufhaus... 5 3.1.2 Parkhaus West mit Birkenbestand... 6 3.1.3 Alte Schmiede... 8 3.2 B-Plan Busbahnhof... 10 4 Artenschutzrechtliche Beurteilung... 13 Bearbeiter: Johannes Ramsauer, Dipl.-Ing. Landschaftsplanung Dr. Marc Reichenbach (Dipl.-Biol., Dipl.-Ökol.) Britta Belkin, M.Sc. Landschaftsökologie

Artenschutzrechtliche Prüfung für zwei B-Pläne, Stadt Lübbecke 1 1 Veranlassung Die Stadt Lübbecke in Nordrhein-Westfalen plant mit den zwei angrenzenden Bebauungsplänen Busbahnhof und Westertor die Errichtung großflächiger Verkaufsräume und Parkplätze sowie die Verlegung des Busbahnhofs weiter nach Norden. Zu diesem Zweck sollen das ehemalige Deerberg-Kaufhaus, das Parkhaus West mit einer angrenzenden Birkenreihe sowie eine ehemalige Gaststätte (B-Plan Westertor ) und zwei Baumreihen entlang der Straße Niederwall (B-Plan Busbahnhof ) entfernt und überbaut werden. Zur Sicherstellung der Vereinbarkeit dieses Vorhabens mit den artenschutzrechtlichen Anforderungen gemäß 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (insbesondere keine Tötung geschützter Tiere, keine Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) wurde am 19.01.2018 eine Kontrolle der betroffenen Gebäude und Bäume auf potenzielle oder tatsächliche Vorkommen von Fledermausquartieren sowie Brutplätzen von Vögeln und Besatz von Baumhöhlen vorgenommen (untersuchter Bereich siehe Abbildung 1). Die Gebäude wurden dazu vollständig begangen und nach potenziellen Quartierstrukturen wie Spalten und Hohlräume abgesucht, insbesondere bei dem Parkhaus West erfolgte auch eine Suche nach Schwalbennestern. Die Bäume wurden zur Potenzialeinschätzung durch optisches Absuchen mit dem Fernglas auf Höhlen und Spalten sowie Vogelnester kontrolliert. Im Hinblick auf das zweistufige Verfahren zur Artenschutzprüfung in Nordrhein-Westfalen soll an dieser Stelle zunächst geprüft werden, ob Vorkommen europäisch geschützter Arten vorhanden oder zu erwarten sind und falls ja, um welche Arten bzw. Artengruppen es sich handelt. In einem zweiten Schritt erfolgt ggf. eine vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände (z.b. Einbeziehung von Vermeidungsmaßnahmen, Prognose). 2 Übersicht Die untersuchten Flächen für die B-Pläne befinden sich in zentraler Lage der Stadt Lübbecke zwischen den Straßen Niederwall und Lange Straße (vgl. Abbildung 1 und Abbildung 2)

Artenschutzrechtliche Prüfung für zwei B-Pläne, Stadt Lübbecke 2 Abbildung 1: Auszug aus dem Bebauungsplan Westertor Abbildung 2: Bebauungsplan Busbahnhof

Artenschutzrechtliche Prüfung für zwei B-Pläne, Stadt Lübbecke 3 Das ehemelige Deerberg-Kaufhaus verteilt sich auf einen Gebäudekomplex zwischen der Lange Straße und Niedernstraße. Der östliche Gebäudeteil ist derzeit im Erdgeschoss teilweise vermietet, die Verkaufsflächen im übrigen Gebäudeteil stehen leer (vgl. Abbildung 3). Im westlichen Gebäudeteil befinden sich Büros und Werkstätten des Vereins für berufliche Bildung e.v. Auf der gegenüberliegenden Seite der Niedernstraße befindet sich das Parkhaus West, welches derzeit ebenfalls noch in Betrieb ist und sich über mehrere Parkdecks erstreckt. Entlang der Wallstraße schließt ein Grünstreifen mit Birken (Brusthöhendurchmesser max. 30 cm) an das Gebäude an (vgl. Abbildung 4). Östlich des Parkhauses befindet sich die leer stehende Alte Schmiede (vgl. Abbildung 5). Es handelt sich um ein älteres leer stehendes Gebäude, welches im Erdgeschoss eine Gaststätte beherbergte, in den oberen Etagen befanden sich Wohnungen. Abbildung 3: Blick auf den östlichen Gebäudeteil des Deerberg-Kaufhauses (links im Bild) von der Lange Straße Abbildung 4: Blick auf das Parkhaus West und die angrenzenden Birken, dahinter liegend der westliche Teil des Deerberg-Kaufhauses

Artenschutzrechtliche Prüfung für zwei B-Pläne, Stadt Lübbecke 4 Abbildung 5: ehemalige "Alte Schmiede" Für den B-Plan Busbahnhof sollen Bäume entlang der Straße Niederwall entfernt werden. Auf der nördlichen Seite handelt es sich um sechs Laubbäume mit Brusthöhendurchmessern von ca. 30-50 cm, einige davon weisen Astabbrüche oder Löcher auf. Auf der südlichen Straßenseite stehen vier wesentlich jüngere Bäume, Löcher oder Spalten wurden hier nicht entdeckt (vgl. Abbildung 6). Abbildung 6: Baumreihe nördlich (linkes Bild) und südlich der Straße Niederwall

Artenschutzrechtliche Prüfung für zwei B-Pläne, Stadt Lübbecke 5 3 Ergebnisse 3.1 B-Plan Westertor 3.1.1 Deerberg-Kaufhaus Das ehemalige Kaufhaus konnte vollständig begangen werden. Die Gebäudeteile, die noch vermietet sind, weisen keinerlei Potenzial für Fledermausquartiere auf. Die leer stehenden Verkaufsräume sind nach außen hin komplett verschlossen, Einflugmöglichkeiten für Fledermäuse oder gebäudebrütende Vogelarten wie Schwalben sind daher nicht gegeben. Einige Wand- oder Deckenverkleidungen fehlen, dahinter befindet sich jedoch Beton, was ebenfalls nicht auf ein hohes Quartierpotenzial schließen lässt. Der westliche Gebäudeteil ist z.t. mit weißen Kacheln verkleidet, welche jedoch keine geschützten Hohlräume aufweisen und zudem glatt sind. Das Dach ist soweit erkennbar intakt, es wurde kein Hinweis auf Einflugmöglichkeiten gefunden (vgl. Abbildung 7). Abbildung 7: Bilder aus dem ehemaligen Deerberg-Kaufhaus von oben links nach unten rechts: leer stehende Verkaufsräume, fehlende Deckenverkleidung, Kacheln an der Außenseite des östlichen Gebäudeteils, Blick auf das intakte Dach Einzig einige fehlende oder defekte Holzverkleidungen an dem Vordach des östlichen Gebäudeteils weisen auf ein gewisses Potenzial für Fledermausquartiere hin. In den dahinter

Artenschutzrechtliche Prüfung für zwei B-Pläne, Stadt Lübbecke 6 liegenden Hohlräumen könnten sich sowohl Tagesverstecke als auch Wochenstuben gebäudebewohnender Fledermausarten wie Zwerg- oder Bartfledermaus befinden (vgl. Abbildung 8). Abbildung 8: Löcher in Holzverkleidung am Vordach des Kaufhauses 3.1.2 Parkhaus West mit Birkenbestand Das Parkhaus West besteht aus fünf Parkdecks sowie einem Untergeschoss. Die Parkdecks und das Treppenhaus sind an den Seiten offen, Spalten oder Hohlräume, die als Zugang zu Fledermausquartieren oder für Gebäudebrüter wie Haussperlinge geeignet sind, wurden nicht entdeckt. Auch Hinweise auf Schwalbennester lagen nicht vor, aufgrund der niedrigen Deckenhöhe und des starken Verkehrsaufkommens ist auch kein Potenzial gegeben (vgl. Abbildung 9). In der Mitte des Parkhauses befindet sich ein Lichtschacht welcher hauptsächlich mit Rhododendren und Efeu bewachsen ist. Auch hier ergibt sich aufgrund des starken Verkehrs innerhalb des Parkhauses kein Potenzial für Brutplätze (vgl. Abbildung 10).

Artenschutzrechtliche Prüfung für zwei B-Pläne, Stadt Lübbecke 7 Abbildung 9: Parkdeck und Treppenhaus im Parkhaus West Abbildung 10: Lichtschacht mit Rhododendron und Efeu Die zehn Birken an der westlichen Seite des Parkhauses weisen relativ geringe Stammdurchmesser auf und sind somit als frostfeste Winterquartiere nicht geeignet. Einige der Bäume weisen Astabbrüche auf, hinter denen sich Hohlräume befinden können (vgl. Abbildung 11 und Abbildung 12). In Bezug auf Fledermäuse ist ein Potenzial für Tagesquartiere im Zeitraum von April bis Oktober gegeben. Dies kann von baumbewohnenden Arten wie Abendsegler oder Rauhautfledermaus genutzt werden, insbesondere auch als Balzquartier einzelner Männchen im Zeitraum August bis Oktober.

Artenschutzrechtliche Prüfung für zwei B-Pläne, Stadt Lübbecke 8 Abbildung 11: Blick von der Wallstraße auf Birke mit Astloch In eines der Astlöcher könnte es ggf. jedoch hinein regnen, was eine Quartiereignung ausschließt (vgl. Abbildung 12). Abbildung 12: Blick vom Parkdeck auf weitere Birke mit Astabbruch 3.1.3 Alte Schmiede Das Gebäude wird durch einen schmalen Durchgang von dem Parkhaus West getrennt und steht offenbar schon länger leer. Im Keller finden sich die Heizungsanlage und Toiletten, welche kein Potenzial für Fledermausquartiere aufweisen. Im Erdgeschoss befindet sich eine Gaststätte, welche zu großen Teilen mit Holz vertäfelt ist. Innerhalb der Vertäfelung befinden sich zwar Spalten, es gibt jedoch offenbar keinen Zugang für Fledermäuse in diesen Teil des Gebäudes (vgl. Abbildung 13). Die oberen beiden Etagen des Gebäudes wurden als Wohnungen genutzt. Die Fenster sind entweder intakt oder mit Holzbrettern vernagelt, so dass auch hier keine Einflugmöglichkeiten bestehen. Zudem weisen die Wohnräume keine Spalten oder Hohlräume auf, welche auf ein Quartierpotenzial hindeuten könnten (vgl. Abbildung 14).

Artenschutzrechtliche Prüfung für zwei B-Pläne, Stadt Lübbecke 9 Abbildung 13: Gaststätte im Erdgeschoss mit Spalten in der Holzvertäfelung Abbildung 14: Wohnräume in den beiden oberen Etagen Der Dachboden ist über eine ausziehbare Treppe zu erreichen und durch eine geschlossene Luke von den Wohnräumen getrennt. Die Dachziegel weisen einige kleinere Spalten auf, welche sich als Einflugmöglichkeit für Fledermäuse oder kleinere Vögel eignen würden. Da das Dach von innen nicht gedämmt ist, konnte es gut inspiziert werden. Es liegen keine Hinweise auf aktuelle oder ehemalige Quartiere oder Brutplätze vor (z.b. Kot oder Futterreste) (vgl. Abbildung 15). Der Schornstein weist eine Luke und ein freigelegtes Rohr auf. Mittels Taschenlampe und Endoskop konnten keine Fledermausquartiere innerhalb des Hohlraumes ausgemacht werden, durch die Reichweite des Lichtkegels sowie die schmalen Öffnungen war die Sicht jedoch stark eingeschränkt (vgl. Abbildung 16).

Artenschutzrechtliche Prüfung für zwei B-Pläne, Stadt Lübbecke 10 Abbildung 15: Dachboden mit potenziellen Einflugmöglichkeiten Abbildung 16: Freiliegender Schornstein mit Hohlraum 3.2 B-Plan Busbahnhof Die Baumreihe nördlich der Straße Niederwall besteht aus sechs Einzelbäumen, welche Stammdurchmesser von ca. 30-50 cm aufweisen. In einigen der Bäume befinden sich kleine Vogelnester und/oder Hohlräume (vgl. Abbildung 17). Ein Potenzial für Fledermausquartiere und Brutplätze kleinerer gehölzbrütender Vogelarten ist somit gegeben. Da sich die Bäume an einer stark befahrenen Straße in zentraler Lage befinden, sind jedoch in Bezug auf Brutvögel nur störungstolerante Siedlungsarten zu erwarten.

Artenschutzrechtliche Prüfung für zwei B-Pläne, Stadt Lübbecke 11 Abbildung 17: Baumreihe nördlich der Straße Niederwall, teilweise mit Hohlräumen Östlich dieser Baumreihe finden sich außerhalb des Gehwegs auf Privatgrund weitere Bäume und Sträucher, darunter auch eine große Eiche (vgl. Abbildung 18).

Artenschutzrechtliche Prüfung für zwei B-Pläne, Stadt Lübbecke 12 Abbildung 18: Privatgrundstück mit weiteren Bäumen und Sträuchern Südlich der Straße befinden sich vier weitere Bäume, welche jedoch einen geringen Stammdurchmesser und keinerlei erkennbare Höhlen oder Spalten aufweisen (vgl. Abbildung 19). Abbildung 19: Bäume südlich der Straße Niederwall

Artenschutzrechtliche Prüfung für zwei B-Pläne, Stadt Lübbecke 13 4 Artenschutzrechtliche Beurteilung Bezüglich der zweistufigen Artenschutzprüfung in Nordrhein-Westfalen ergeben sich folgende Schlussfolgerungen: In keinem der betroffenen Gebäude oder Bäume gab es Hinweise auf aktuell besetzte Winterquartiere von Fledermäusen. Die Fällung der Bäume und der Abriss der Gebäude können somit kurzfristig erfolgen, ohne dass es dadurch zu einer Tötung von Fledermäusen im Winterquartiert kommt. Auch Brutvögel sind derzeit nicht von Abrissarbeiten betroffen. Der artenschutzrechtliche Verbotstatbestand des 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Tötungsverbot) wird somit nicht berührt. In diesem Fall muss keine vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände erfolgen. Sollte jedoch der Abriss der Gebäude und eine Fällung der Bäume erst später, d.h. während der Aktivitätsphase der Fledermäuse und Brutvögel (Anfang März bis Mitte November) erfolgen, ergeben sich artenschutzrechtliche Konflikte durch das Vorhaben, welche einer weiteren Prüfung bedürfen. Durch eine erneute vorherige Kontrolle der Gebäude auf ein- und ausfliegende Fledermäuse sowie besetzte Vogelnester ist in diesem Falle sicherzustellen, dass auch zu diesem Zeitpunkt das Tötungsverbot nicht berührt wird. Bekannte Spalten und Höhlen, z.b. in den Bäumen sollten vor der Fällung mittels Leiter und Endoskop auf besetzte Fledermausquartiere überprüft werden. Hinsichtlich der Fledermäuse wird vorgeschlagen, dass 2 Quartierkästen für Baum bewohnende (z.b. Abendsegler) und 3 Quartierkästen für Gebäude bewohnende Fledermausarten (z.b. Zwergfledermaus) in räumlicher Nähe zu dem geplanten Vorhaben installiert werden. Die Installation der Kästen kann im Verlauf des Winters bis Mitte März erfolgen, so dass sie für die nächste Fledermaussaison nutzbar sind. Durch Fällung von Bäumen kann es zudem zu einer Zerstörung von dauerhaft genutzten Fortpflanzungsstätten für Vögel kommen. Dies ist hier insbesondere deswegen der Fall, da aufgrund der Jahreszeit lediglich eine Potentialeinschätzung vorgenommen werden konnte. Aufgrund der innerstädtischen Lage der Bäume an stark befahrenen Straßen wird jedoch nur von störungstoleranten Arten ohne spezielle Habitatansprüche wie Amsel, Meisen oder Buchfink ausgegangen. Für diese Vogelarten wird davon ausgegangen, dass aufgrund ihrer geringen ökologischen Ansprüche ein Ausweichen auch ohne zusätzliche Maßnahmen möglich ist. Zudem handelt es sich nicht um planungsrelevante Brutvogelarten in Nordrhein-Westfalen. Unter Berücksichtigung dieser Maßnahmen kommt es durch den geplanten Abriss der Gebäude und die Baumfällungen nicht zu einem Berühren des artenschutzrechtlichen Verbotstatbestandes des 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG. Fazit: Bei Berücksichtigung der Vermeidungsansätze (Entfernung der Bäume/Gebäude im Winter oder mit vorheriger erneuter Kontrolle im Aktivitätszeitraum) können artenschutzrechtliche Verbotstatbestände mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden, so dass bezogen auf Vögel und Fledermäuse keine vertiefende Art zu Art Betrachtung (ASP NRW Stufe 2) erforderlich ist.