Eckpunkte neues Landespflegegesetz Workshop ambulant Die wesentlichen Rahmenbedingungen für ambulante Pflegedienste werden im SGB V und im SGB XI und damit vom Bundesgesetzgeber festgelegt. Die Einflussmöglichkeiten auf die ambulante Pflegeinfrastruktur sind geringer als im stationärer Bereich ( Landesheimgesetz ). 2 bpa Baden-Württemberg Infotreff 1
Investitionsförderung von Pflegeheimen Seit 2010 gibt es keine Förderung mehr im stationären Bereich. Der bpa hat sich vehement für die Abschaffung der Förderung eingesetzt. Idee dahinter ist, Versorgungsengpässe zu vermeiden. Private Träger konnten kaum von der Förderung profitieren, so dass Wettbewerbsnachteile entstanden sind. Im ambulanten Bereich gibt es keine Förderung. Refinanzierung der Investitionskosten über die Kunden. 3 bpa Baden-Württemberg Infotreff Gesonderte Berechnung nicht geförderter Aufwendungen 14 Abs. 2 Landespflegegesetz: Die Mitteilung nach 82 Abs. 4 SGB XI muss nachvollziehbar sein und hierzu insbesondere die Art der Investitionsmaßnahme und die Investitionsaufwendungen für sie nach Art, Höhe und Laufzeit detailliert darstellen. Zuständig für die Mitteilung der Investitionskosten im ambulanten Bereich: Kommunalverband für Jugend und Soziales Lindenspürstraße 39 70176 Stuttgart 4 bpa Baden-Württemberg Infotreff 2
Was sind Investitionskosten? Abschreibungen (Gebäude, Kfz, Büromobiliar, EDV, ) Zinsen (Fremdkapital) Miete Leasing Instandhaltung Gebäude Reparaturen Kalkulieren Sie Ihre Investitionskosten! 5 bpa Baden-Württemberg Infotreff Ausführung des Altenpflegegesetzes Wer darf Träger der praktischen Ausbildung sein? (mind. drei Pflegefachkräfte, davon eine Altenpflegefachkraft) Fachliche Anleitung im Umfang von mindestens 25 Stunden je Schulhalbjahr und Schüler durch eine berufspädagogisch fortgebildete (mind. 200 Stunden) Pflegefachkraft. 6 bpa Baden-Württemberg Infotreff 3
Ermächtigungsgrundlagen - Altenpflegehilfeausbildung - Ausbildungsumlage - Fort- und Weiterbildung - Alltagsbetreuung Die Schwerpunktthemen Investitionskosten und Aus-, Fort- und Weiterbildung sind grundsätzlich wichtig dennoch ist der Einfluss des Landes insbesondere im ambulanten Bereich bislang vergleichsweise gering. 7 bpa Baden-Württemberg Infotreff Handschrift : - Stärkung der Kommunen / Unterstützung in Wohnortnähe - ambulant vor stationär - Ausbau und Weiterentwicklung von ehrenamtlichen Strukturen und Unterstützungsangeboten 8 bpa Baden-Württemberg Infotreff 4
Kommunale Pflegekonferenzen Sollen gebildet werden können, um Fragen der pflegerischen Versorgung, der Pflegeinfrastruktur und der Koordinierung von Leistungsangeboten zu beraten. Teilnehmer: Kommunen, Pflegeeinrichtungen, Pflegekassen, Pflegebedürftige, Pflegepersonal, bürgerschaftlich Engagierte. Pflegekassen werden verpflichtet, Empfehlungen der kommunalen Pflegekonferenzen beim Abschluss von Rahmenverträgen / Versorgungsverträgen und Vergütungsvereinbarungen zu berücksichtigen. 9 bpa Baden-Württemberg Infotreff Durchführung der Modellkommune Pflege Umsetzung des PSG III. Baden-Württemberg hat sich für diese Modellvorhaben zur kommunalen Beratung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen eingesetzt. Die Modellkommunen sollen für die Beratung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen ( 37 Abs. 3 SGB XI) zuständig und verantwortlich sein. Sie können diese selbst übernehmen oder Verträge mit Pflegeeinrichtungen schließen. Beispiel: Modellprojekt PräSenZ 10 bpa Baden-Württemberg Infotreff 5
Kommunales Initiativrecht zur Errichtung von Pflegestützpunkten Der weitere Ausbau der Pflegestützpunkte ist ein erklärtes Ziel der grün-schwarzen Landesregierung. 11 bpa Baden-Württemberg Infotreff Stärkung der sozialraumbezogenen Unterstützungsstrukturen Das Land möchte im Rahmen und nach Maßgabe seiner Haushaltspläne unterstützende Wohnformen, Tages- und Nachtpflege jeweils vor dem sozialräumlichen Hintergrund einer wohnortnahen Unterstützung fördern. 12 bpa Baden-Württemberg Infotreff 6
Sektorenübergreifende Zusammenarbeit Die sektorenübergreifende Zusammenarbeit von Pflegekassen, Trägern von Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen und Pflegeeinrichtungen soll gestärkt werden. Ausgestaltung bleibt noch offen. 13 bpa Baden-Württemberg Infotreff Alltagsunterstützende Technologien und Digitalisierung Die Möglichkeiten des technischen Fortschritts sollen genutzt werden. Telemedizinische Anwendungen können ein wesentlicher Baustein pflegerischer Versorgung sein und zu einer Qualitätsverbesserung der Pflege sowie zur Entlastung von Pflegekräften und Angehörigen beitragen. - Überleitungsmanagement - Televisite - Hausnotruf 14 bpa Baden-Württemberg Infotreff 7
Ausbildung Umsetzung des Pflegeberufegesetzes, das 2020 in Kraft treten wird. Sobald der Gesetzesentwurf vorliegt, startet das Anhörungsverfahren. Der bpa wird hierzu ebenfalls kritisch Stellung nehmen. Das Gesetz soll Anfang 2019 in Kraft treten. 15 bpa Baden-Württemberg Infotreff 8