Windenergie und Artenschutz Planungshinweise der LUBW

Ähnliche Dokumente
Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung -

Gesetzesbindung statt Abwägung? Bauleitplanung und Naturschutzrecht. Karl-Heinz Strittmatter, RP Freiburg, Referat 55 (Naturschutz, Recht)

Gemeinde Oberderdingen

Übersichtsbegehung Artenschutz. Liebenzeller Straße Flurstück Nr. 337

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Windenergie im Spannungsfeld zwischen Klima- und Artenschutz

Artenschutz bei der Gewässerunterhaltung

Artenschutzrechtliche Begutachtung der Gebäude Brackenheimer Straße 21 (ex Kellerei Willy)

Windenergie Spannungsfeld Arten- und Klimaschutz

Abbruch, Gebäudesanierung und Solarenergieanlagen. Baumaßnahmen und Artenschutz im Einklang.

Zur Qualität von Windenergie-Gutachten. Pressekonferenz von BUND, LNV und NABU Landespressekonferenz in Stuttgart, 7.

Planungsrechtliche Rahmenbedingungen für Windkraftanlagen nach der Novellierung des Landesplanungsgesetzes

Artenschutz an Gebäuden. BauMesse Unna Stadthalle Unna, Oktober 2016

Konsequenzen der kleinen Novelle des BNatSchG zum Artenschutz

Artenschutzrechtliche Stellungnahme zum B - Plan Holzweg, 2. Änderung in Erlenbach - Binswangen

Windkraft im Regierungsbezirk Freiburg

Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg

Windkraftanlagen und Naturschutz in Hessen

Artenschutzbegutachtung des Grundstücks. Im Schwalbengrund 4 zum Bebauungsplan Auf der Oberweid. in Freigericht-Somborn, Main-Kinzig-Kreis

Artenschutz bei Planung und Umsetzung von Projekten Rechtliche Anforderungen aktueller Stand und Perspektiven

Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum

Höhlen aus der Sicht des Naturschutzrechts

Wer baut, muss auch auf Tiere achten - Rechtliche Grundlagen des Gebäudebrüterschutzes

Hinweise zur Untersuchung von Fledermausarten bei Bauleitplanung und Genehmigung von Windenergieanlagen

Klima- & Artenschutz gemeinsam voranbringen

Spannungsfeld Windenergie und Naturschutz Konflikte und Lösungsansätze

Ulrich Bielefeld Dipl.Ing., Landschaftsarchitekt bdla Gällerstr Überlingen Tel / , Fax

Anders planen und bauen - Artenschutz am Haus

Praxisbeispiel 1. Handlungsoptionen der Kommune beim Artenschutz am Gebäude

Dipl.-B i o l. Karsten Lutz

Steuerung von Windenergieanlagen durch Raumordnung und Bauleitplanung Klimaschutz und Energiewende Frühjahrstagung 2012

Neubau der B 34 Ortsumfahrung Wyhlen. Abstimmung des Artenschutzgutachtens Vorstellung des Maßnahmenkonzeptes Freitag, 29.

Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen im Wald

Gemeinde Fridolfing Landkreis Traunstein. Bebauungsplan Pietling Fürster Straße. 5. Änderung, Verfahren nach 13a BauGB

Artenschutz bei Windenergieanlagenplanungen. Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V Angelika Fuß

Fortbildung für Architekten und Planer

Artenschutzrechtliche Untersuchung. zum Abriss von drei Gebäuden an der. Asklepios Klinik in Langen, Kreis Offenbach

Ausbau der Windkraft in Baden-Württemberg - Sachstandsbericht der Landkreisverwaltung

Artenschutzrechtliche Prüfung. Aufstellung des Bebauungsplans Hafner-Areal. Stadt Pforzheim

Übersichtsbegehung Artenschutz

Gemeinde Fridolfing Landkreis Traunstein. 18. Änderung Bebauungsplan Fridolfing Nord im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB.

Bebauungsplan Wolfsbühl in Schwäbisch Hall. Relevanzprüfung zum Umfang der artenschutzrechtlichen Untersuchungen

Aspekte des Artenschutzes und der FFH-Verträglichkeit bei der Genehmigung von Windenergieanlagen

Berücksichtigung avifaunistischer Belange im Teilregionalplan Energie Mittelhessen 2016

aufgestellt: Weilheim a.d. Teck, den

Fledermäuse sind nicht rechtlos.

Ornithologische Stellungnahme

Artenschutzrechtliche Begutachtung der. Flurstücke Weinstraße in Erlenbach

Relevanzprüfung zum Umfang der artenschutzrechtlichen Untersuchungen zum geplanten Projekt "Feuerwache / Wohnbebauung am Ortsrand von Onolzheim"

Ökologische (Naturschutzfachliche) Belange der Windenergieerzeugung über Wald

Vorhaben Windkraft und Natur- / Artenschutz

2015 Im Auftrag von B-Plan Ecke Haupt- und Luisenstraße 2. Teilabschnitt in Eggenstein-Leopoldshafen

Windpark Gschasikopf. Fachgutachten Fledermäuse. als Beitrag zur speziellen Artenschutzprüfung (sap) im Auftrag der ENERCON GmbH

Sachlicher Teilplan Windenergie. Bürgerinformation

Faunistische Untersuchungen für den Windpark Weiskirchen

5. Änderung des FNP der Stadt Homberg Windpark Batzenberg. Gemarkung Caßdorf und Lützelwig

Handlungsoptionen der Kommune beim Artenschutz am Gebäude am Beispiel der besonders geschützten Vogelart Mauersegler

STADT BIELEFELD STADTUMBAU BETHEL

Windpark Hünxe. Windpark Hünxer Heide. Landschaftspflegerischer Begleitplan. Vorgehen - Methodik - Ergebnisse - Ef Erfordernisse

Geplantes Baugebiet Geren, Gemeinde Durchhausen, Landkreis Tuttlingen

Fachbeitrag Artenschutz zur 3. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 Bocksköppen in PW-Veltheim

Anlage 1 zu: Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung. (sap) Mustervorlage

Genehmigung von Windkraftanlagen

Windkraft und Naturschutz Was wird beim Teilregionalplan berücksichtigt?

Arten- und naturschutzfachliche Bewertungskriterien für Potenzialflächen Wind (Ampelbeurteilung)

BEBAUUNGSPLAN "2. ÄNDERUNG FRIEDHOF" ARTENSCHUTZRECHTLICHER FACHBEITRAG

Fledermauskundliche Erstuntersuchung im September/Oktober. im Auftrag der BMR Windenergie GmbH & Co KG (Gangelt)

Bedeutung des Artenschutzes in Genehmigungsverfahren - Grundlagen und Konsequenzen

Artenschutzrechtliche Begutachtung des. Flurstücks 3879/7. in Neckarwestheim

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu dem geplanten Windpark bei Fürstenau

Der Windenergie-Erlass vom

Artenschutz bei der Planung von Windenergie

Die Flächennutzungsplanung als Instrument zur Steuerung von Windkraftanlagen

Leitfaden zur Berücksichtigung des Artenschutzes bei Aus- und Neubau von Bundeswasserstraßen

Kapitel 5 - Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope Abschnitt 2 - Allgemeiner Artenschutz

Anforderungen der Umweltplanung für Windenergieanlagen

Windenergie in der Region SBH und im Raum Spaichingen. Bürgerversammlung Spaichingen Marcel Herzberg, Verbandsdirektor

Windenergienutzung und Naturschutz ein Widerspruch?

Rohstoffgewinnung und Artenschutz Dr. Norbert Schäffer

Bebauungsplan Industriestraße Süd. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

Mit Onshore- Windkraft in die Energiezukunft starten»

Fachliche und rechtliche Rahmenbedingungen

Welche Fledermausarten gelten aus welchen Gründen als windkraftsensibel? Reiner Diemel, Regierungspräsidium Gießen

Artenschutz vs. Bauleitung: Rechtsbruch vorprogrammiert? Benötige ich als Bauleiter ein abgeschlossenes. Biologie- und Jurastudium? UNBEDINGT!

Dr. Andrea Chlench, MfIS, Ref. Landesplanung, Bauleitplanung

Europäische Schutzgebiete (Fauna-Flora-Habitat-RL) im Rheingau:

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Mittlerer Schlossgarten

Chancen und Risiken der Windkraft

ÜBERBLICK ÜBER DIE RECHTLICHEN RAHMENBEDINGUNGEN DES NATUR- UND ARTENSCHUTZES IN BEZUG AUF DIE WINDENERGIENUTZUNG

Schallschutz in der Praxis Welche naturschutzfachlichen Anforderungen sind erfüllt, was bleibt zu tun?

Repowering in Vogelschutzgebieten. Dr. Matthias Kaiser

Dauerbrenner Artenschutz: Aktuelles zu Fledermaus-Abschaltzeiten, CEF-Maßnahmen, Ausgleichsabgaben und aufschiebender Wirkung

* sofern abweichend von Punkt 1.3

Bedeutung des Naturschutzes für die Gewässerunterhaltung

Teilflächennutzungsplan für den Regionalverband Saarbrücken: Konzentrationszonen für Windenergieanlagen

Arbeitsgemeinschaft des StGB NRW im Regierungsbezirk Arnsberg 4. Mai Planerische Steuerung von Windkraftanlagen

Seminar Windkraftanlagen. Grundlagen des Natur- und Artenschutzrechtes. Dr. Dietrich Kratsch, RP Tübingen

Transkript:

Windenergie und Artenschutz Planungshinweise der LUBW Felix Normann Referat 25 - Artenschutz, Landschaftsplanung Kompetenzzentrum Windenergie Seminar «Windenergie in den Kantonen Aktuelle Fragestellungen» am 31.10.2014 in St. Gallen

Windenergie und Artenschutz Gliederung Rahmenbedingungen Politische Ziele, Energieszenario 2050 Rolle der Windkraft Landesplanungsgesetz, Windenergieerlass Konfliktfeld Windenergie und Artenschutz Planungshinweise der LUBW Beispiele Exkurse Folie 2

Rahmenbedingungen - Politische Ziele in BW Energieszenario Baden-Württemberg bis 2050 Foto: Rathgeber Foto: König Foto: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Folie 3

Energieszenario Baden-Württemberg bis 2050 Foto: Rathgeber Quelle: ZSW Folie 4

Energieszenario Baden-Württemberg bis 2050 Foto: Rathgeber Quelle: ZSW Treibhausgasemissionen: - 90 % (gegenüber Stand 1990) Endenergieverbrauch : -50 % Anteil der EE: 80 % Folie 5

2005 2010 2020 2005 2010 2020 2005 2010 2020 2005 2010 2020 2005 2010 2020 Anteil an der Stromerzeugung [%] Rahmenbedingungen - Rolle der Windenergie Zwischenziel 2020: Anteil der EE an der Stromerzeugung in BW: 38 % 12 11 10 9 8 Foto: Rathgeber 7 6 5 4 3 2 1 0 Für den 10% Anteil müssen über 3.000 MW Windleistung zugebaut werden (ca. 1.000 bis 1.200 Anlagen bis 2020). Wasserkraft Bioenergie Geothermie Wind Photovoltaik Ausbauziele bis 2020 2013 2020 Wasserkraft 8,0 % 8,6 % Bioenergie 6,2 % 8,0 % Geothermie 0,1 % 0,5 % Foto: König Wind 1,1 % 10,0 % Photovoltaik 7,1 % 12,0 % Folie 6

Rahmenbedingungen - LPlG, Windenergieerlass Planerische Weichenstellungen zum Ausbau der Windenergienutzung (Auswahl) Änderung des Landesplanungsgesetztes (LPlG) in 2012 Foto: Rathgeber Aufhebung der bisherigen Regelungen zur Windenergienutzung in den Regionalplänen zum 01.01.2013 Keine Schwarz-Weiß-Planung mehr WEA nach 35 Absatz 1 Nr. 5 BauGB im Außenbereich privilegierte Vorhaben Foto: König Windenergieerlass aus dem Mai 2012 Umfangreiche Regelungen zu Planung, Immissionsschutz, Natur- & Artenschutz. etc. Verbindlich für die Genehmigungsbehörden Empfehlungscharakter für die Planungsträger Folie 7

Exkurs: Planung und Genehmigung von WEA Regionalplanung Bauleitplanung Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren Vorranggebiete für die Windenergie Foto: Rathgeber Bauleitplan oder Konzentrationszone für WEA Einzelanlage(n) Folie 8

Konfliktfeld Windenergie und Artenschutz Foto: Rathgeber Kollisionen Vögel Fledermäuse Foto: König Störung und Meideverhalten Lebensstättenverlust Artenschutzrecht (FFH-RL, Vogelschutz-RL, 44 & 45 BNatSchG) Folie 9

Exkurs: Artenschutzrecht 44 BNatSchG (Auszug) Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten (1) Es ist verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, Foto: König sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, Foto: Rathgeber 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungsund Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Aber: Ausnahme nach 45 Abs. 7 BNatSchG möglich Folie 10

Planungshilfen der LUBW - Erfassungshinweise Grundannahmen (Vögel und Fledermäuse) 1. Nicht alle Arten sind windenergieempfindlich 2. Nicht alle Arten sind in gleicher Weise betroffen Foto: Rathgeber 3. Erfassungen sind erforderlich (sofern keine Daten vorliegen) 4. Es gibt Bereiche, in denen artenschutzrechtliche Belange regelmäßig überwiegen Foto: König 5. Abschichtung der Untersuchungstiefe zw. Bauleitplanung und Genehmigungsverfahren Folie 11

Planungshilfen der LUBW - Erfassungshinweise Grundannahmen (Vögel und Fledermäuse) Vögel Art Anzahl Mäusebussard 281 Foto: Rathgeber Rotmilan 248 Seeadler 95 Stockente 91 Mauersegler 83 Lachmöwe 82 Feldlerche 74 Summe 2.100 Fledermäuse Art Anzahl Großer Abendsegler 730 Rauhautfledermaus 565 Foto: König Zwergfledermaus 441 Kleiner Abendsegler 111 Zweifarbfledermaus 89 Fledermaus spec. 46 Mückenfledermaus 45 Summe 2.136 Liste windenergieempfindlicher Vogel- und Fledermausarten Folie 12

Planungshilfen der LUBW - Erfassungshinweise Grundannahmen (Vögel und Fledermäuse) 1. Nicht alle Arten sind windenergieempfindlich 2. Nicht alle Arten sind in gleicher Weise betroffen Foto: Rathgeber 3. Erfassungen sind erforderlich (sofern keine Daten vorliegen) 4. Es gibt Bereiche, in denen artenschutzrechtliche Belange regelmäßig überwiegen Foto: König 5. Abschichtung der Untersuchungstiefe zw. Bauleitplanung und Genehmigungsverfahren Folie 13

Foto: König Foto: König Planungshilfen der LUBW - Erfassungshinweise Grundannahmen (Vögel und Fledermäuse Bsp. Fledermäuse) Verlust von Lebensstätten Foto: Normann Kollisionen mit Todesfolge Foto: Kunz lab Boston University Foto: Schauer-Weisshahn Folie 14

Planungshilfen der LUBW - Erfassungshinweise Grundannahmen (Vögel und Fledermäuse) 1. Nicht alle Arten sind windenergieempfindlich 2. Nicht alle Arten sind in gleicher Weise betroffen Foto: Rathgeber 3. Erfassungen sind erforderlich (sofern keine Daten vorliegen) 4. Es gibt Bereiche, in denen artenschutzrechtliche Belange regelmäßig überwiegen Foto: König 5. Abschichtung der Untersuchungstiefe zw. Bauleitplanung und Genehmigungsverfahren Folie 15

Planungshilfen der LUBW - Erfassungshinweise Grundannahmen (Vögel und Fledermäuse) Rechtslage (Implementierung z.b. über Windenergieerlass) Die Ausweisung von Konzentrationszonen in Flächennutzungsplänen mit den Rechtswirkungen des 35 Abs. 3 S. 3 BauGB und Bebauungspläne erfüllen vergleichbare Funktionen. Die nachfolgenden Ausführungen gelten daher für beide Formen der Planung. Bei der Aufstellung des Plans ist eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sap) bezogen auf die Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und die Europäischen Vogelarten erforderlich. Dazu sind Ermittlungen notwendig, auf deren Grundlage die Voraussetzungen der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände beurteilt werden können. Hierfür werden Daten benötigt, aus denen sich die Häufigkeit und Verteilung der geschützten Arten im Plangebiet ergeben. Folie 16

Exkurs: Artenschutz in der Bauleitplanung Fehlerkette in der Bauleitplanung Planungssicherheit Foto: Rathgeber Foto: König Unzureichende Erfassung windkraftempfindlicher Arten Fehlerhafte BLP Keine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für WEA möglich FNP nicht erforderlich und damit unzulässig Aber ggf.: Planung in eine Ausnahmelage hinein ( 45 Abs. 7 BNatSchG) Folie 17

Planungshilfen der LUBW - Erfassungshinweise Grundannahmen (Vögel und Fledermäuse) 1. Nicht alle Arten sind windenergieempfindlich 2. Nicht alle Arten sind in gleicher Weise betroffen Foto: Rathgeber 3. Erfassungen sind erforderlich (sofern keine Daten vorliegen) 4. Es gibt Bereiche, in denen artenschutzrechtliche Belange regelmäßig überwiegen Foto: König 5. Abschichtung der Untersuchungstiefe zw. Bauleitplanung und Genehmigungsverfahren Folie 18

Exkurs: Abstandsempfehlungen (I) Foto: Rathgeber Foto: König Aus: Folie 19 Ubbo Mammen, Kerstin Mammen, Nicole Heinrichs, Alexander Resetaritz : Rotmilan und Windkraftanlagen Aktuelle Ergebnisse zur Konfliktminimierung. Michael-Otto-Institut im NABU und ÖKOTOP GbR. Vortrag 2010. Abrufbar unter:http://bergenhusen.nabu.de/imperia/md/images/bergenhusen/bmuwindkraftundgreifwebsite/wka_von_mammen.pdf

Exkurs: Abstandsempfehlungen (II) Foto: Rathgeber Foto: König LUBW (2013): Hinweise für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen Folie 20

Planungshilfen der LUBW - Erfassungshinweise Grundannahmen (Vögel und Fledermäuse) 1. Nicht alle Arten sind windenergieempfindlich 2. Nicht alle Arten sind in gleicher Weise betroffen Foto: Rathgeber 3. Erfassungen sind erforderlich (sofern keine Daten vorliegen) 4. Es gibt Bereiche, in denen artenschutzrechtliche Belange regelmäßig überwiegen Foto: König 5. Abschichtung der Untersuchungstiefe zw. Bauleitplanung und Genehmigungsverfahren Folie 21

Erfassungshinweise Fledermäuse Foto: Marko König Folie 22

Fortpflanzungs- und Ruhestätten Kollisionsrisiko Erfassungshinweise Fledermäuse Übersicht Bauleitplanung Immissionsschutzrechtliches Verfahren Datenrecherche Gondelmonitoring Fachgutachterlicher [Automatische Dauererfassungen] Einschätzung des oder Kollisionsrisikos [Transektbegehungen und stichprobenhafte automatische Erfassungen] Datenrecherche [Baumhöhlenkartierung] [Netzfänge mit Kurzzeittelemetrie] Fachgutachterliche [Raumnutzungstelemetrie] Einschätzung des Quartier- und [Balzkontrollen] Jagdgebietspotenzials [Schwarmkontrollen] Folie 23

Fortpflanzungs- und Ruhestätten Kollisionsrisiko Erfassungshinweise Fledermäuse Übersicht Bauleitplanung Immissionsschutzrechtliches Verfahren Datenrecherche Gondelmonitoring Fachgutachterlicher Auf Ebene der Einschätzung des Kollisionsrisikos Bauleitplanung Datenrecherche in der Regel keine Geländearbeiten Fachgutachterliche Einschätzung des Quartier- und nötig Jagdgebietspotenzials Gondelmonitoring nach oder Inbetriebnahme der Anlagen [Automatische Dauererfassungen] [Transektbegehungen und stichprobenhafte automatische Erfassungen] [Baumhöhlenkartierung] [Netzfänge mit Kurzzeittelemetrie] [Raumnutzungstelemetrie] Nur für solche Arten, deren Vorkommen zu erwarten ist [Balzkontrollen] [Schwarmkontrollen] Folie 24

Erfassungshinweise Vögel Foto: Dietmar Nill Folie 25

Windkraftempfindliche Arten Rastvögel Sonstige Arten Erfassungshinweise Vögel Datenrecherche Erfassungen in der Regel nicht erforderlich Datenrecherche Bauleitplanung Ggf. Erfassung der Fortpflanzungsstätten Fachgutachterliche Einschätzung der Vorkommen von Nahrungshabitaten und Flugkorridoren Immissionsschutzrechtliches Verfahren Datenrecherche Brutvogelkartierung Datenrecherche Erfassung der Fortpflanzungsstätten Erfassung von Nahrungshabitaten und Flugkorridoren Datenrecherche Fachgutachterliche Einschätzung Erfassungen in der Regel nicht erforderlich Datenrecherche Rastvogelerfassungen Folie 26

Windkraftempfindliche Arten Rastvögel Sonstige Arten Erfassungshinweise Vögel Bauleitplanung Datenrecherche Auf Ebene der Bauleitplanung Erfassungen in der Regel nicht in der Regel keine erforderlich Geländearbeiten nötig Datenrecherche Ggf. Erfassung Erfassung der der Fortpflanzungs- Fortpflanzungsstätten stätten der windenergie- Fachgutachterliche empfindlichen Vogelarten Einschätzung der Vorkommen von Nahrungshabitaten und Flugkorridoren Immissionsschutzrechtliches Verfahren Datenrecherche Untersuchungsumfang im Brutvogelkartierung Einzelfall zu ermitteln (je nach zu erwartenden Arten) Datenrecherche Erfassung Untersuchungsumfang der Fortpflanzungsstätten im Einzelfall zu ermitteln Erfassung von Nahrungshabitaten (je nach zu erwartenden Arten) und Flugkorridoren Datenrecherche Auf Ebene der Bauleitplanung Fachgutachterliche in der Regel Einschätzung keine Erfassungen Geländearbeiten in der Regel nötig nicht erforderlich Datenrecherche Nur für solche Arten, deren Rastvogelerfassungen Vorkommen zu erwarten ist Folie 27

Exkurs: Rolle der LUBW Allgemein: Beratung, aber keine Genehmigung Unabhängige Landesanstalt, berät die Landesregierung Keine Genehmigungskompetenz Nicht von Amtswegen, sondern nur auf Anfrage tätig Im Themenfeld Windenergie Foto: Rathgeber Erarbeitung von Informationsmaterialen und Planungshilfen Durchführung von Studien Kompetenzzentrum Windenergie Foto: König Im Themenfeld Windenergie & Artenschutz Erfassung und Bereitstellung von Daten Planungshilfen Beratung in schwierigen Einzelfällen Hinweise nicht per se verbindlich Folie 28

Fallbeispiele Foto: Jörg Rathgeber Foto: Jörg Rathgeber Folie 29

Brutvogelerfassung Erfassungszeitraum im Fallbeispiel Feb. März April Mai Juni Juli August Sept. A M E A M E A M E A M E A M E A M E A M E A M E Erfassungszeitraum: Anfang März bis Anfang Juni (8 Begehungen) Zu erwartendes Artenspektrum: - Rotmilan - Schwarzmilan - Wanderfalke - Wespenbussard Raumnutzung unbedeutend, Fortpflanzungsstätten nicht bekannt Folie 30

Brutvogelerfassung Feb. März April Mai Juni Juli August Sept. A M E A M E A M E A M E A M E A M E A M E A M E Rotmilan 1 2 3 Schwarzmilan 1 2 3 Wespenbussard 1 2 3 Wanderfalke 1 2 3 4 Nach Südbeck et al. (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands Erfassungszeitraum im Fallbeispiel Empfohlener Begehungszeitraum Erweiterter Begehungszeitraum Zeitraum zwischen empfohlenem Begehungszeitraum Empfohlene Anzahl und Terminierung der Begehungen Folie 31

Exkurs: Der Wespenbussard (Pernis apivorus) Jahresphänologie des Wespenbussards Anwesend in Baden-Württemberg Balz Flügge Jungvögel aktiv Brut / Eiablage Folie 32

Brutvogelerfassung Feb. März April Mai Juni Juli August Sept. A M E A M E A M E A M E A M E A M E A M E A M E Rotmilan 1 2 3 Schwarzmilan 1 2 3 Wespenbussard 1 2 3 Wanderfalke 1 2 3 4 Nach Südbeck et al. (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands Erfassungszeitraum im Fallbeispiel Erfassungen ausreichend? NEIN Keine Aussagen zum Wespenbussard möglich Hohe Anzahl der Begehungen heilt methodische Probleme nicht Leitfrage (nach Windenergieerlass): Daten vorhanden, aus denen sich die Häufigkeit und Verteilung der geschützten Arten im Plangebiet ergeben? Folie 33

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! http://www.lubw.badenwuerttemberg.de/servlet/is/216927/

Rahmen LUBW Konflikte Hinweise Beispiele Raumnutzungsanalyse für den Rotmilan Feb. März April Mai Juni Juli August Sept. A M E A M E A M E A M E A M E A M E A M E A M E Erfassungszeitraum: Anfang Juni bis Anfang August (11 Begehungen) Fragliche Art: Rotmilan Horststandort unbedeutend Landschaftraum in der Fläche mit hoher Habitateignung Folie 35

Rahmen LUBW Konflikte Hinweise Beispiele Raumnutzungsanalyse für den Rotmilan Geplante WEA Folie 36

Rahmen LUBW Konflikte Hinweise Beispiele Raumnutzungsanalyse für den Rotmilan Ergebnisse Anfang Juni Mitte August Geplante WEA Folie 37

Rahmen LUBW Konflikte Hinweise Beispiele Raumnutzungsanalyse für den Rotmilan Ergebnisse Mitte März Ende Mai Geplante WEA Folie 38

Rahmen LUBW Konflikte Hinweise Beispiele Raumnutzungsanalyse für den Rotmilan Geplante WEA Ergebnisse gesamt Folie 39

Rahmen LUBW Konflikte Hinweise Beispiele Raumnutzungsanalyse für den Rotmilan Folie 40 Erfassungen ausreichend? NEIN Feb. März April Mai Juni Juli August Sept. A M E A M E A M E A M E A M E A M E A M E A M E Unvollständiges Bild der Raumnutzung des Rotmilans Keine Hinweise auf Nicht-Nutzung grundsätzlich geeigneter Flächen Keine verlässliche Aussage zur Raumnutzung möglich

Und nochmals vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! http://www.lubw.badenwuerttemberg.de/servlet/is/216927/