Windenergie und Artenschutz Planungshinweise der LUBW Felix Normann Referat 25 - Artenschutz, Landschaftsplanung Kompetenzzentrum Windenergie Seminar «Windenergie in den Kantonen Aktuelle Fragestellungen» am 31.10.2014 in St. Gallen
Windenergie und Artenschutz Gliederung Rahmenbedingungen Politische Ziele, Energieszenario 2050 Rolle der Windkraft Landesplanungsgesetz, Windenergieerlass Konfliktfeld Windenergie und Artenschutz Planungshinweise der LUBW Beispiele Exkurse Folie 2
Rahmenbedingungen - Politische Ziele in BW Energieszenario Baden-Württemberg bis 2050 Foto: Rathgeber Foto: König Foto: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Folie 3
Energieszenario Baden-Württemberg bis 2050 Foto: Rathgeber Quelle: ZSW Folie 4
Energieszenario Baden-Württemberg bis 2050 Foto: Rathgeber Quelle: ZSW Treibhausgasemissionen: - 90 % (gegenüber Stand 1990) Endenergieverbrauch : -50 % Anteil der EE: 80 % Folie 5
2005 2010 2020 2005 2010 2020 2005 2010 2020 2005 2010 2020 2005 2010 2020 Anteil an der Stromerzeugung [%] Rahmenbedingungen - Rolle der Windenergie Zwischenziel 2020: Anteil der EE an der Stromerzeugung in BW: 38 % 12 11 10 9 8 Foto: Rathgeber 7 6 5 4 3 2 1 0 Für den 10% Anteil müssen über 3.000 MW Windleistung zugebaut werden (ca. 1.000 bis 1.200 Anlagen bis 2020). Wasserkraft Bioenergie Geothermie Wind Photovoltaik Ausbauziele bis 2020 2013 2020 Wasserkraft 8,0 % 8,6 % Bioenergie 6,2 % 8,0 % Geothermie 0,1 % 0,5 % Foto: König Wind 1,1 % 10,0 % Photovoltaik 7,1 % 12,0 % Folie 6
Rahmenbedingungen - LPlG, Windenergieerlass Planerische Weichenstellungen zum Ausbau der Windenergienutzung (Auswahl) Änderung des Landesplanungsgesetztes (LPlG) in 2012 Foto: Rathgeber Aufhebung der bisherigen Regelungen zur Windenergienutzung in den Regionalplänen zum 01.01.2013 Keine Schwarz-Weiß-Planung mehr WEA nach 35 Absatz 1 Nr. 5 BauGB im Außenbereich privilegierte Vorhaben Foto: König Windenergieerlass aus dem Mai 2012 Umfangreiche Regelungen zu Planung, Immissionsschutz, Natur- & Artenschutz. etc. Verbindlich für die Genehmigungsbehörden Empfehlungscharakter für die Planungsträger Folie 7
Exkurs: Planung und Genehmigung von WEA Regionalplanung Bauleitplanung Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren Vorranggebiete für die Windenergie Foto: Rathgeber Bauleitplan oder Konzentrationszone für WEA Einzelanlage(n) Folie 8
Konfliktfeld Windenergie und Artenschutz Foto: Rathgeber Kollisionen Vögel Fledermäuse Foto: König Störung und Meideverhalten Lebensstättenverlust Artenschutzrecht (FFH-RL, Vogelschutz-RL, 44 & 45 BNatSchG) Folie 9
Exkurs: Artenschutzrecht 44 BNatSchG (Auszug) Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten (1) Es ist verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, Foto: König sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, Foto: Rathgeber 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungsund Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Aber: Ausnahme nach 45 Abs. 7 BNatSchG möglich Folie 10
Planungshilfen der LUBW - Erfassungshinweise Grundannahmen (Vögel und Fledermäuse) 1. Nicht alle Arten sind windenergieempfindlich 2. Nicht alle Arten sind in gleicher Weise betroffen Foto: Rathgeber 3. Erfassungen sind erforderlich (sofern keine Daten vorliegen) 4. Es gibt Bereiche, in denen artenschutzrechtliche Belange regelmäßig überwiegen Foto: König 5. Abschichtung der Untersuchungstiefe zw. Bauleitplanung und Genehmigungsverfahren Folie 11
Planungshilfen der LUBW - Erfassungshinweise Grundannahmen (Vögel und Fledermäuse) Vögel Art Anzahl Mäusebussard 281 Foto: Rathgeber Rotmilan 248 Seeadler 95 Stockente 91 Mauersegler 83 Lachmöwe 82 Feldlerche 74 Summe 2.100 Fledermäuse Art Anzahl Großer Abendsegler 730 Rauhautfledermaus 565 Foto: König Zwergfledermaus 441 Kleiner Abendsegler 111 Zweifarbfledermaus 89 Fledermaus spec. 46 Mückenfledermaus 45 Summe 2.136 Liste windenergieempfindlicher Vogel- und Fledermausarten Folie 12
Planungshilfen der LUBW - Erfassungshinweise Grundannahmen (Vögel und Fledermäuse) 1. Nicht alle Arten sind windenergieempfindlich 2. Nicht alle Arten sind in gleicher Weise betroffen Foto: Rathgeber 3. Erfassungen sind erforderlich (sofern keine Daten vorliegen) 4. Es gibt Bereiche, in denen artenschutzrechtliche Belange regelmäßig überwiegen Foto: König 5. Abschichtung der Untersuchungstiefe zw. Bauleitplanung und Genehmigungsverfahren Folie 13
Foto: König Foto: König Planungshilfen der LUBW - Erfassungshinweise Grundannahmen (Vögel und Fledermäuse Bsp. Fledermäuse) Verlust von Lebensstätten Foto: Normann Kollisionen mit Todesfolge Foto: Kunz lab Boston University Foto: Schauer-Weisshahn Folie 14
Planungshilfen der LUBW - Erfassungshinweise Grundannahmen (Vögel und Fledermäuse) 1. Nicht alle Arten sind windenergieempfindlich 2. Nicht alle Arten sind in gleicher Weise betroffen Foto: Rathgeber 3. Erfassungen sind erforderlich (sofern keine Daten vorliegen) 4. Es gibt Bereiche, in denen artenschutzrechtliche Belange regelmäßig überwiegen Foto: König 5. Abschichtung der Untersuchungstiefe zw. Bauleitplanung und Genehmigungsverfahren Folie 15
Planungshilfen der LUBW - Erfassungshinweise Grundannahmen (Vögel und Fledermäuse) Rechtslage (Implementierung z.b. über Windenergieerlass) Die Ausweisung von Konzentrationszonen in Flächennutzungsplänen mit den Rechtswirkungen des 35 Abs. 3 S. 3 BauGB und Bebauungspläne erfüllen vergleichbare Funktionen. Die nachfolgenden Ausführungen gelten daher für beide Formen der Planung. Bei der Aufstellung des Plans ist eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sap) bezogen auf die Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und die Europäischen Vogelarten erforderlich. Dazu sind Ermittlungen notwendig, auf deren Grundlage die Voraussetzungen der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände beurteilt werden können. Hierfür werden Daten benötigt, aus denen sich die Häufigkeit und Verteilung der geschützten Arten im Plangebiet ergeben. Folie 16
Exkurs: Artenschutz in der Bauleitplanung Fehlerkette in der Bauleitplanung Planungssicherheit Foto: Rathgeber Foto: König Unzureichende Erfassung windkraftempfindlicher Arten Fehlerhafte BLP Keine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für WEA möglich FNP nicht erforderlich und damit unzulässig Aber ggf.: Planung in eine Ausnahmelage hinein ( 45 Abs. 7 BNatSchG) Folie 17
Planungshilfen der LUBW - Erfassungshinweise Grundannahmen (Vögel und Fledermäuse) 1. Nicht alle Arten sind windenergieempfindlich 2. Nicht alle Arten sind in gleicher Weise betroffen Foto: Rathgeber 3. Erfassungen sind erforderlich (sofern keine Daten vorliegen) 4. Es gibt Bereiche, in denen artenschutzrechtliche Belange regelmäßig überwiegen Foto: König 5. Abschichtung der Untersuchungstiefe zw. Bauleitplanung und Genehmigungsverfahren Folie 18
Exkurs: Abstandsempfehlungen (I) Foto: Rathgeber Foto: König Aus: Folie 19 Ubbo Mammen, Kerstin Mammen, Nicole Heinrichs, Alexander Resetaritz : Rotmilan und Windkraftanlagen Aktuelle Ergebnisse zur Konfliktminimierung. Michael-Otto-Institut im NABU und ÖKOTOP GbR. Vortrag 2010. Abrufbar unter:http://bergenhusen.nabu.de/imperia/md/images/bergenhusen/bmuwindkraftundgreifwebsite/wka_von_mammen.pdf
Exkurs: Abstandsempfehlungen (II) Foto: Rathgeber Foto: König LUBW (2013): Hinweise für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen Folie 20
Planungshilfen der LUBW - Erfassungshinweise Grundannahmen (Vögel und Fledermäuse) 1. Nicht alle Arten sind windenergieempfindlich 2. Nicht alle Arten sind in gleicher Weise betroffen Foto: Rathgeber 3. Erfassungen sind erforderlich (sofern keine Daten vorliegen) 4. Es gibt Bereiche, in denen artenschutzrechtliche Belange regelmäßig überwiegen Foto: König 5. Abschichtung der Untersuchungstiefe zw. Bauleitplanung und Genehmigungsverfahren Folie 21
Erfassungshinweise Fledermäuse Foto: Marko König Folie 22
Fortpflanzungs- und Ruhestätten Kollisionsrisiko Erfassungshinweise Fledermäuse Übersicht Bauleitplanung Immissionsschutzrechtliches Verfahren Datenrecherche Gondelmonitoring Fachgutachterlicher [Automatische Dauererfassungen] Einschätzung des oder Kollisionsrisikos [Transektbegehungen und stichprobenhafte automatische Erfassungen] Datenrecherche [Baumhöhlenkartierung] [Netzfänge mit Kurzzeittelemetrie] Fachgutachterliche [Raumnutzungstelemetrie] Einschätzung des Quartier- und [Balzkontrollen] Jagdgebietspotenzials [Schwarmkontrollen] Folie 23
Fortpflanzungs- und Ruhestätten Kollisionsrisiko Erfassungshinweise Fledermäuse Übersicht Bauleitplanung Immissionsschutzrechtliches Verfahren Datenrecherche Gondelmonitoring Fachgutachterlicher Auf Ebene der Einschätzung des Kollisionsrisikos Bauleitplanung Datenrecherche in der Regel keine Geländearbeiten Fachgutachterliche Einschätzung des Quartier- und nötig Jagdgebietspotenzials Gondelmonitoring nach oder Inbetriebnahme der Anlagen [Automatische Dauererfassungen] [Transektbegehungen und stichprobenhafte automatische Erfassungen] [Baumhöhlenkartierung] [Netzfänge mit Kurzzeittelemetrie] [Raumnutzungstelemetrie] Nur für solche Arten, deren Vorkommen zu erwarten ist [Balzkontrollen] [Schwarmkontrollen] Folie 24
Erfassungshinweise Vögel Foto: Dietmar Nill Folie 25
Windkraftempfindliche Arten Rastvögel Sonstige Arten Erfassungshinweise Vögel Datenrecherche Erfassungen in der Regel nicht erforderlich Datenrecherche Bauleitplanung Ggf. Erfassung der Fortpflanzungsstätten Fachgutachterliche Einschätzung der Vorkommen von Nahrungshabitaten und Flugkorridoren Immissionsschutzrechtliches Verfahren Datenrecherche Brutvogelkartierung Datenrecherche Erfassung der Fortpflanzungsstätten Erfassung von Nahrungshabitaten und Flugkorridoren Datenrecherche Fachgutachterliche Einschätzung Erfassungen in der Regel nicht erforderlich Datenrecherche Rastvogelerfassungen Folie 26
Windkraftempfindliche Arten Rastvögel Sonstige Arten Erfassungshinweise Vögel Bauleitplanung Datenrecherche Auf Ebene der Bauleitplanung Erfassungen in der Regel nicht in der Regel keine erforderlich Geländearbeiten nötig Datenrecherche Ggf. Erfassung Erfassung der der Fortpflanzungs- Fortpflanzungsstätten stätten der windenergie- Fachgutachterliche empfindlichen Vogelarten Einschätzung der Vorkommen von Nahrungshabitaten und Flugkorridoren Immissionsschutzrechtliches Verfahren Datenrecherche Untersuchungsumfang im Brutvogelkartierung Einzelfall zu ermitteln (je nach zu erwartenden Arten) Datenrecherche Erfassung Untersuchungsumfang der Fortpflanzungsstätten im Einzelfall zu ermitteln Erfassung von Nahrungshabitaten (je nach zu erwartenden Arten) und Flugkorridoren Datenrecherche Auf Ebene der Bauleitplanung Fachgutachterliche in der Regel Einschätzung keine Erfassungen Geländearbeiten in der Regel nötig nicht erforderlich Datenrecherche Nur für solche Arten, deren Rastvogelerfassungen Vorkommen zu erwarten ist Folie 27
Exkurs: Rolle der LUBW Allgemein: Beratung, aber keine Genehmigung Unabhängige Landesanstalt, berät die Landesregierung Keine Genehmigungskompetenz Nicht von Amtswegen, sondern nur auf Anfrage tätig Im Themenfeld Windenergie Foto: Rathgeber Erarbeitung von Informationsmaterialen und Planungshilfen Durchführung von Studien Kompetenzzentrum Windenergie Foto: König Im Themenfeld Windenergie & Artenschutz Erfassung und Bereitstellung von Daten Planungshilfen Beratung in schwierigen Einzelfällen Hinweise nicht per se verbindlich Folie 28
Fallbeispiele Foto: Jörg Rathgeber Foto: Jörg Rathgeber Folie 29
Brutvogelerfassung Erfassungszeitraum im Fallbeispiel Feb. März April Mai Juni Juli August Sept. A M E A M E A M E A M E A M E A M E A M E A M E Erfassungszeitraum: Anfang März bis Anfang Juni (8 Begehungen) Zu erwartendes Artenspektrum: - Rotmilan - Schwarzmilan - Wanderfalke - Wespenbussard Raumnutzung unbedeutend, Fortpflanzungsstätten nicht bekannt Folie 30
Brutvogelerfassung Feb. März April Mai Juni Juli August Sept. A M E A M E A M E A M E A M E A M E A M E A M E Rotmilan 1 2 3 Schwarzmilan 1 2 3 Wespenbussard 1 2 3 Wanderfalke 1 2 3 4 Nach Südbeck et al. (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands Erfassungszeitraum im Fallbeispiel Empfohlener Begehungszeitraum Erweiterter Begehungszeitraum Zeitraum zwischen empfohlenem Begehungszeitraum Empfohlene Anzahl und Terminierung der Begehungen Folie 31
Exkurs: Der Wespenbussard (Pernis apivorus) Jahresphänologie des Wespenbussards Anwesend in Baden-Württemberg Balz Flügge Jungvögel aktiv Brut / Eiablage Folie 32
Brutvogelerfassung Feb. März April Mai Juni Juli August Sept. A M E A M E A M E A M E A M E A M E A M E A M E Rotmilan 1 2 3 Schwarzmilan 1 2 3 Wespenbussard 1 2 3 Wanderfalke 1 2 3 4 Nach Südbeck et al. (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands Erfassungszeitraum im Fallbeispiel Erfassungen ausreichend? NEIN Keine Aussagen zum Wespenbussard möglich Hohe Anzahl der Begehungen heilt methodische Probleme nicht Leitfrage (nach Windenergieerlass): Daten vorhanden, aus denen sich die Häufigkeit und Verteilung der geschützten Arten im Plangebiet ergeben? Folie 33
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Rahmen LUBW Konflikte Hinweise Beispiele Raumnutzungsanalyse für den Rotmilan Feb. März April Mai Juni Juli August Sept. A M E A M E A M E A M E A M E A M E A M E A M E Erfassungszeitraum: Anfang Juni bis Anfang August (11 Begehungen) Fragliche Art: Rotmilan Horststandort unbedeutend Landschaftraum in der Fläche mit hoher Habitateignung Folie 35
Rahmen LUBW Konflikte Hinweise Beispiele Raumnutzungsanalyse für den Rotmilan Geplante WEA Folie 36
Rahmen LUBW Konflikte Hinweise Beispiele Raumnutzungsanalyse für den Rotmilan Ergebnisse Anfang Juni Mitte August Geplante WEA Folie 37
Rahmen LUBW Konflikte Hinweise Beispiele Raumnutzungsanalyse für den Rotmilan Ergebnisse Mitte März Ende Mai Geplante WEA Folie 38
Rahmen LUBW Konflikte Hinweise Beispiele Raumnutzungsanalyse für den Rotmilan Geplante WEA Ergebnisse gesamt Folie 39
Rahmen LUBW Konflikte Hinweise Beispiele Raumnutzungsanalyse für den Rotmilan Folie 40 Erfassungen ausreichend? NEIN Feb. März April Mai Juni Juli August Sept. A M E A M E A M E A M E A M E A M E A M E A M E Unvollständiges Bild der Raumnutzung des Rotmilans Keine Hinweise auf Nicht-Nutzung grundsätzlich geeigneter Flächen Keine verlässliche Aussage zur Raumnutzung möglich
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