Meldewesen DSRA - Erstattung bei Beschäftigungsverbot / Mutterschaft (U2)
DSRA - Entgeltbescheinigung KV bei Beschäftigungsverbot/Mutterschaftsgeld Kurze Informationen vorab Individuelles und generelles Beschäftigungsverbot Bei einem Beschäftigungsverbot ist nach dem Mutterschutzgesetz zwischen einem individuellen und einem generellen Beschäftigungsverbot zu unterscheiden. Dieser Sachverhalt ist wichtig bei derj Vergabe des Zeitartenschlüssels in ACCURAT HCM und den Informationen, die im AAG- Erstattungsantrag hinterlegt werden müssen. Generelles Beschäftigungsverbot ( 4, 6, 8 MuSchuG, 4, 5 MuSchArbV) Generelle arbeitsplatzbezogene Beschäftigungsbeschränkungen und verbote erfolgen durch den Arbeitgeber, wenn aufgrund einer möglichen Gefährdung für die werdende Mutter und das ungeborene Kind (z. B. durch chemische Gefahrstoffe, biologische Arbeitsstoffe, bestimmte Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen etc.) keine erforderlichen Schutzmaßnahmen ergriffen werden können oder eine Umsetzung auf einen geeigneten Arbeitsplatz nicht möglich ist. Ein generelles Beschäftigungsverbot kann somit eine teilweise oder vollständige Freistellung notwendig machen; diese ist vom Arbeitgeber zu erteilen. Individuelles Beschäftigungsverbot durch den Arzt ( 3 MuSchuG) Bei einem individuellen Beschäftigungsverbot entscheidet der Arzt, welche Tätigkeiten über die generellen Beschäftigungsverbote hinaus eine Gefahr für die werdende Mutter und das ungeborene Kind darstellen können und nicht mehr ausgeübt werden dürfen, ebenso Umfang und Dauer. Das ärztliche Beschäftigungsverbot muss in einem Attest abgefasst werden. Bitte beachten Sie: Die o. a. Erklärungen sollen Ihnen einen kurzen Überblick und Hilfestellung bei der Differenzierung des Beschäftigungsverbotes geben; sie entbehren jeder Vollständigkeit und sind kein Ersatz für eine umfangreiche Fachlektüre zum Thema Mutterschutz und Beschäftigungsverbot. Hinterlegung von Fehlzeiten/Zeitarten Beschäftigungsverbot Mitarbeiter Monatlich variable Daten Maske: Feld: Zeitraum: Zeitarten oder Zeitarten (Kalender) Zeitartenschlüssel = BI0 Beschäftigungsverbot individuell BG0 Beschäftigungsverbot generell Gültig ab / Gültig bis hinterlegen. Hinweis: Bei der Erfassung von BG0 in der Fehlzeit und im AAG Antrag wird doppelter Lohn gezahlt feste Bezüge aussetzen Seite 2 von 14
Beispiel Listenansicht Seite 3 von 14
Mitarbeiter Monatlich variable Daten Zeitarten (Kalender) Beispiel Kalenderansicht AAG Antrag Beschäftigungsverbot stellen Allgemeiner Hinweis Um einen AAG-Erstattungsantrag abschließen zu können, muss im Firmenstamm ein Ansprechpartner für AAG / EEL hinterlegt sein. Firma Adresse, Hausbanken, Sammelinkasso Anlage Ansprechpartner Zuordnung Ansprechpartner Mitarbeiter AAG Erstattungsanträge AAG Erstattungen +Antrag Noch zu erfassen sind: Firma Personalnummer AAG Datum (mm.jjjj) Antrag (01; 02, ) Seite 4 von 14
Noch zu erfassen sind: Von Tag / Bis Tag (taggenau; jeden Monat neu) Art der Abrechnung (1 Zwischenabrechnung = 1. Monat, 2. Monat,. 0 Endabrechnung = letzter Monat) Fortgez. Bruttoarbeitsentgelt - BT nur teilweise Mutmaßlicher Entbindungstermin Hausbank Text-Nr. für Verwendungszweck Hinweis Der AAG Antrag wird mit der nächsten Echtabrechnung an die Krankenkasse versendet. Seite 5 von 14
Seite 6 von 14
Hinterlegung von Fehlzeiten/Zeitarten Mutterschutz Mitarbeiter Monatlich variable Daten Maske: Feld: Zeitraum: Zeitarten oder Zeitarten (Kalender) Zeitartenschlüssel = 22H Mutterschutzfrist Gültig ab / Gültig bis der Mutterschutzfrist hinterlegen. Seite 7 von 14
Beispiel Listenansicht: Mitarbeiter Monatlich variable Daten Zeitarten (Kalender) Beipiel Kalenderansicht Seite 8 von 14
AAG Antrag Mutterschaft stellen Mitarbeiter AAG Erstattungsanträge AAG Erstattungen +Antrag Noch zu erfassen sind: Firma Personalnummer AAG Datum (mm.jjjj) Antrag (01; 02) Noch zu erfassen sind: Von Tag / Bis Tag (taggenau; jeden Monat neu) Art der Abrechnung (1 Zwischenabrechnung = 1. Monat, 2. Monat,. 0 Endabrechnung = letzter Monat) Mutmaßlicher Entbindungstermin Beginn der Schutzfrist Ende der Schutzfrist Bruttoentgeltbasis für Berechnung des Zuschusses Monatliches Nettoentgelt Kalendertägliches Nettoentgelt (inkl. 13,00 der Krankenkasse) Hausbank Text-Nr. für Verwendungszweck Seite 9 von 14
Seite 10 von 14
Bescheinigung erstellen und an die Krankenkasse übermitteln Meldungen Personen/Hinzufügen/Neuanlage Noch zu erfassen sind: Firma Personalnummer Beginn der letzten Arbeitsunfähigkeit = Beginn Mutterschutz (1. Tag) Voreinstellungen/Übersteuerung Im Bild Übersteuerung werden die Daten angezeigt, welche manuell überschrieben werden können, systemseitig erfolgt hier eine Voreinstellung. In der Regel ist eine Anpassung der Daten nicht notwendig. Fehlzeit vor Beginn der Schutzfrist: hier sind generell nur unbezahlte Fehlzeiten anzugeben, ein Beschäftigungsverbot muss hier nicht angegeben werden. Im Bild PDF Übersicht werden alle Daten angezeigt, wie sie dann übermittelt werden. Bitte hier eine Prüfung der Daten vornehmen! Blaue Hinweise dienen nur zur Information und können über das x ausgeblendet werden. Bei anders farbigen Hinweisen, sind noch vorher die notwendigen Anpassungen vorzunehmen. Seite 11 von 14
Im Bereich oben rechts, erscheint folgende Meldung, wenn die Prüfung erfolgreich war. Es erscheint die Meldung Bitte noch einmal mit Senden bestätigen Im Bereich oben rechts, erscheint folgende Meldung, wenn die Erstellung erfolgreich war. Ein Drucken des Dokuments ist nun möglich, aber nicht notwendig, da der erstellte Datensatz im Meldeverfahren abgelegt worden ist. Drucken Seite 12 von 14
Datensatz finden In der Suchmaske über die Eingabe von Kriterien kann der Datensatz gefunden werden. Die Daten haben nach dem Senden den Status F (Freigegeben) und werden in der Nacht an die Krankenkasse übermittelt. Der Status ändert sich dann auf V (Versendet) und nach Eingang bei der Krankenkasse auf E (Erledigt). Stornierung/Löschung Eine Löschung einer einmal versendeten Meldung ist nicht möglich. Die Stornierung einer fehlerhaften Meldung ist erst möglich, wenn der Status E (Erledigt) erreicht ist. Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichgesetz (AAG) - DSRA Meldeverfahren Personen Im Rahmen des Aufwendungsausgleichsgesetzes (AAG) erfolgt für die elektronisch beantragten Erstattungsanträge auch eine elektronische Rückmeldung nach der Bearbeitung des Antrages. Diese Rückmeldungen werden vom System automatisch auf erledigt gesetzt, wenn der beantragte und der festgestellte Erstattungsbetrag identisch sind. Ist das nicht der Fall, wird die Rückmeldung als offen abgespeichert. In diesem Fall ist zu klären, warum es zu der Abweichung gekommen ist und dann die notwendigen Anpassungen vorzunehmen. In der Rückmeldung wird durch die Kasse bereits ein Grund für die Abweichung angegeben. Seite 13 von 14
Abweichungsgründe seit 01.01.2017 01 = Erstattungssatz nicht korrekt 02 = Erstattungszeitraum abweichend/außerhalb vom Beschäftigungszeitraum 03 = Erstattung U1 über RV-BBG-Ost beantragt und auf RV-BBG-Ost reduziert (Satzungsregelung) 04 = Erstattung U1 über der RV-BBG-West beantragt und auf RV-BBG-West reduziert (Satzungsregelung) 05 = Erstattungszeitraum fällt teilweise in den Bezug einer Entgeltersatzleistung 06 = Erstattungszeitraum liegt teilweise im Wartezeitraum (28 Tage seit Aufnahme der Beschäftigung) 07 = Erstattungszeitraum teilweise abweichend zum bestehenden EFZ-Anspruch (z. B. Höchstanspruchsdauer überschritten) 08 = Erstattung für den ersten Tag der AU beantragt, an dem aber noch gearbeitet wurde 09 = Erstattungszeitraum liegt teilweise außerhalb vom Mutterschaftsgeldzeitraum 10 = Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nicht korrekt berücksichtigt 11 = GSV-Beitrag im Erstattungsbetrag nicht pauschal berücksichtigt 12 = GSV-Beitrag im Erstattungsbetrag nicht in tatsächlicher Höhe berücksichtigt 13 = Antrag umfasst bereits erstattete Zeiträume 14 = Sonstige 15 = Es konnte keine Teilnahme am Umlageverfahren für den Erstattungszeitraum festgestellt werden 16 = Es ist keine Versicherungszeit/Mitgliedschaft für den Beschäftigten feststellbar 17 = Geringfügig Beschäftigter - Zuständigkeit Knappschaft-Bahn-See ( 2 Abs. 1 AAG) 18 = Erstattungszeitraum ist verjährt ( 6 Abs. 1 AAG) 19 = Beschäftigungsverbot nicht alleiniger Grund für Arbeitsausfall 20 = GSV-Beiträge bei U1-Erstattungen nicht erstattungsfähig (Satzungsregelung) 21 = Erstattungszeitraum fällt vollständig in den Bezugszeitraum einer Entgeltersatzleistung 22 = Erstattungszeitraum liegt vollständig im Wartezeitraum (28 Tage seit Aufnahme der Beschäftigung) 23 = Für den Erstattungszeitraum besteht kein EFZ-Anspruch (z. B. Höchstanspruchsdauer überschritten) 24 = Für den Erstattungszeitraum liegt kein Mutterschaftsgeldzeitraum vor 25 = Erstattungszeitraum liegt vollständig in einem bereits erstatteten Zeitraum 26 = Der Antrag enthält Arbeitsentgeltbestandteile, die nicht erstattungsfähig sind 27 = Für die Person besteht kein Erstattungsanspruch nach dem AAG 28 = Fehlzeit bestand aufgrund Erkrankung des Kindes 29 = Versagung wegen fehlender Mitwirkung ( 4 Abs. 1 AAG) 30 = Teilnahme am freiwilligen Ausgleichsverfahren nach 12 AAG 31 = Beschäftigungsverbot liegt (teilweise) innerhalb einer Schutzfrist nach dem MuSchG 32 = Es liegt kein Beschäftigungsverbot vor Die beantragten Erstattungen werden bei der Abrechnung auch buchungstechnisch übergeben, daher sind Korrekturen zwingend, ansonsten verbleiben Differenzen in den FIBU-Konten, die sich später nur schwer aufklären lassen. Seite 14 von 14