fidelis.personal / fidelis.personal.classic Live Update Dokumentation (KW 6)

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1 fidelis.personal / fidelis.personal.classic Live Update Dokumentation (KW 6) fidelis.personal: Version und Abrechnungs Version fidelis.personal.classic: Version und Testabrechnung Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Informationen Aktuelle Release Planung für das Jahr Release Neue Rundschreiben fidelis HR Newsletter Rehadat Elan Dateiausgabe 2017 ( ) Fehlerhafte Archivformulare Lohnsteueranmeldung ( ) Unerwartete Replikationsdateien im Connect (Information für Teiloutsourcing Anwender) / Abfrage Versicherungsnummer bei der DSRV (Information für alle Anwender) ( ) Detailbeschreibung Ausfallzeitenstatistik (Stand: ) Entgeltverordnung AVR Caritas (Stand: ) Elektronischer Lohnnachweis (Stand: ) Aktualisierung von Rundschreiben 04/2017 (Stand: ) Informationen zum elektronischen Lohnnachweis Informationen zur RV Nummern Abfrage bei der Datenstelle der Rnetenversicherung (DSRV) Flexirentengesetz Überblick Was ist zu tun 5 2. Dialog fidelis.personal: Version Korrekturen EEL Rückmeldeprotokoll ohne Namen Fehlermeldung beim Aufruf des Kontextmenüpunktes elektronische Entgeltbescheinigung Reisekosten: Kilometergeldabrechnung in Reisen bei denen die Zahlung aus öffentlichen Kassen erfolgte Jobaufträge: Anlage von Parametersätzen Objektverweisfehler beim Ausführen von Abfrageberichten Speichern eines Berichtsparametersatzes mit deaktiviertem Kontrollkästchen Auswahl speichern Personenbericht Fehlzeiten je Stammkostenstelle Anpassung der Fehlermeldung "Die ausgewählte Lohnart "XY" ist für den Zeitraum TT.MM.JJJJ TT.MM.JJJJ nicht gültig Zahlstellenmeldeverfahren Rückwirkende Zahlstellenmeldungen mit Vbmax = 0, Import der AAG Rückmeldungen Bearbeitung von Berichtslayouts Neuerungen Schnittstelle Import Satzartenformat: Erweiterung um eine neue Funktion Änderungsmodus: Anlegen von neuen Zeiträumen in der Zukunft Verbesserung des Laufzeitverhaltens beim Öffnen von Archiv Dokumenten in den Standarddialogen 13 Seite 1 von 19

2 Erkennung des letzten Monats der Arbeitsphase in TV FlexAZ: Feld Beginn ATZ Freistellungsphase muss aktiv sein Plausibilitätsprüfung bei Fehlzeiten: Prüfung des Abrechnungsendes der Person Dialog fidelis.personal.classic: Version Korrekturen Zahlstellenmeldeverfahren Vbmax und Beitragspflicht Rückwirkende Zahlstellenmeldungen mit Vbmax = 0, Anmeldung: Für jeden Benutzer mehrere Sitzungen gleichzeitig im Anmeldeprotokoll Import der AAG Rückmeldungen Neuerungen Erkennung des letzten Monats der Arbeitsphase in TV FlexAZ: Feld Beginn ATZ Freistellung muss aktiv sein Abrechnung fidelis.personal.classic / fidelis.personal Korrekturen Berechnung( sblatt) Leistungsentgelt Urlaubsrückstellung Höhe der ZVK Umlage Versorgungsberechnung läuft auf ungewollte Rückrechnung ZVK Versicherungsmerkmal 45 (Nr Bearbeitungsliste) freigestellte Parlamentsabgeordnete Personalkostenplanung: falsche Kostenstellenzuordnung Versorgungsbeziehern in NRW: Kürzung der Bezüge bei der Eingruppierung in einen Haustarif Neuerungen Tarif 269 KAVO: Entgelterhöhung für die Vergütungsgruppen 2 (A Erz 3 J.) und 3 (A Erz 2 J.) Jahressonderzahlung in ATZ TV Flex: Programmanpassung ab WfB Anhebung des AFöG von 26, auf 52, Euro ab Heimkostenbetrag Erhöhung des Freibetrages ab Seite 2 von 19

3 1. Allgemeine Informationen 1.1. Aktuelle Release Planung für das Jahr 2017 Mit der folgenden Übersicht möchten wir Sie über bevorstehende Veröffentlichungen informieren, damit Sie sich besser auf unsere Versionsauslieferungen vorbereiten können. Geplante Termine zur aktuellen Releaseplanung für fidelis.personal.classic / fidelis.personal: Release 10.1 Montag Montag Dienstag Dienstag Live Update inkl. Masterdaten Live Update inkl. Masterdaten Live Update inkl. Masterdaten Live Update inkl. Masterdaten 1.2. Neue Rundschreiben In unserem fidelis.personal Kundencenter finden Sie die folgenden neuen Rundschreiben. Rundschreiben 08/2017 Mit diesem Rundschreiben informieren wir über die Programmänderung betreffend der Ermittlung der anteiligen Jahressonderzahlung beim Wechsel von der Arbeits in die Freistellungsphase im TV FlexAZ. Rundschreiben 07/2017 Mit diesem Rundschreiben informieren wir über die Austrittsjahressonderzahlung für die Tarifarten 156 BT K und 176 BT K Ost. Rundschreiben 06/2017 Mit diesem Rundschreiben informieren wir über die Tariferhöhung im Mastertarif 214 AVR Caritas Regionalkommission Baden Württemberg fidelis HR Newsletter Rehadat Elan Dateiausgabe 2017 ( ) die Dateiausgabe für die Schwerbehindertenstatistik erfolgt beginnend am Die Erstellung für die einzelnen Teilnehmer erfolgt über die Listensteuerung der Liste 20 Berufsgenossenschaftsauswertung, Schwerbeschädigtenstatistik. Im Register Sortierkriterien / Feld Schwerbeh.anzeige muss der Wert 1, 2 oder 3 enthalten sein. Dann wird für den Teilnehmer die Schnittstellendatei erstellt. Wird für einen TN die Schnittstellendatei nicht benötigt, dann darf in dem angesprochenen Feld kein Eintrag vorhanden sein. Bitte prüfen Sie vorab die für die Rehadat Elan Dateierstellung benötigten Eingaben. Eine detaillierte Hilfestellung finden Sie in der Onlinehilfe unter der Verfahrensbeschreibung, Schwerbeschädigtenstatistik. Bitte beachten Sie: Fehler führen zur Abweisung der gesamten Datei oder von einzelnen Personen. Sie machen Nachbearbeitungen und ggf. von uns in Rechnung gestellte weitere Dateierstellungen notwendig Fehlerhafte Archivformulare Lohnsteueranmeldung ( ) mit LiveUpdate wurden fehlerhafte Archivformulare Lohnsteueranmeldung ausgeliefert. Aufgrund dessen ist der Andruck der Werte teilweise verrückt. Wir werden mit dem LiveUpdate ein korrigiertes Archivformular ausliefern. Nach Import der neuen Archivformulare werden die Lohnsteueranmeldungen auch rückwirkend korrekt angezeigt. Die Druckformulare Lohnsteueranmeldung sind von diesem Fehler nicht betroffen. Seite 3 von 19

4 Unerwartete Replikationsdateien im Connect (Information für Teiloutsourcing Anwender) / Abfrage Versicherungsnummer bei der DSRV (Information für alle Anwender) ( ) zur Zeit kommt es in Einzelfällen zu unerwarteten Replikationsdateien im Connect bei Teiloutsourcing Anwendern. Beachten Sie bitte: Verarbeiten Sie in jedem Fall alle diese Replikationsdateien in der Reihenfolge des Dateidatums, beginnend mit der ältesten Datei. Diese Replikationsdateien stehen im Zusammenhang mit der Abfrage der RV Nummer bei der DSRV. Empfänger von Versorgungsbezügen nehmen nicht an der DEÜV teil. Daher besteht für diese Abrechnungsfälle nicht die Möglichkeit der Abfrage der Versicherungsnummer durch eine DEÜV Anmeldung ohne RV Nummer. Für diese Fälle ist im Meldewesen eine Erweiterung vorgesehen: bei der Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) kann demnächst mit dem Datensatz DSVV Abfrage Versicherungsnummer die Versicherungs Nr. eines Beschäftigten abgefragt werden. Diese Abfrage löst, im Unterschied zu der Anmeldung ohne RV Nummer in der DEÜV, keine Neuvergabe einer RV Nummer aus; es können nur bereits vorhandene Versicherungsnummern abgerufen werden. Für normale sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ist diese separate Abfrage nicht erforderlich, da die Abfrage der RV Versicherungsnummer bereits durch die DEÜV Anmeldung ausgelöst wird. In fidelis.personal / fidelis.personal.classic wird diese neue Abfragemöglichkeit DSVV in Kürze zur Verfügung stehen. Verwenden Sie bis dahin bitte noch nicht den Button VersNr. bei DSRV anfordern, der sich im Dialog Person Abzüge Sozialversicherung auf dem Register Versicherungsnummer befindet. Sofern Sie bereits den Anforderungs Status Anforderung RV Nr ausgelöst (1) durch den Button aktiviert haben, kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass Sie eine oder mehrere zusätzliche Replikationsdateien im Connect erhalten, auch unabhängig von einem Abrechnungstermin. Beachten Sie in diesem Fall bitte den Hinweis oben und verarbeiten Sie alle erhaltenen Dateien Detailbeschreibung Ausfallzeitenstatistik (Stand: ) in unserem Kundenbereich unter NEWS und in der Rubrik Detailbeschreibungen steht Ihnen ab sofort die Detailbeschreibung "Ausfallzeitenstatistik" als Download zur Verfügung. Die Ausfallzeitenstatistik haben wir auf Wunsch vieler Kunden in unser Programm fidelis.personal aufgenommen. Dieser Personenbericht ermöglicht es, die Fehlzeiten eines frei wählbaren Zeitraumes auf Stundenbasis und in Relation zur Sollarbeitszeit darzustellen. Hier können einzelne Fehlzeiten abgebildet werden oder nach individueller Definition Gruppen von Fehlzeiten festgelegt werden. Darüber hinaus können individuelle Gliederungsebenen (z.b. Teilnehmer, Kostenstelle) definiert werden, um eine bedarfsgerechte und übersichtliche Darstellung der Ausfallzeiten und quoten eines gewünschten Personalbereiches zu generieren Entgeltverordnung AVR Caritas (Stand: ) für die Regionalkommissionen RK Bayern, RK Mitte, RK Baden Württemberg und RK NRW liegen uns die Beschlüsse für die Entgeltordnungen vor. Die Regionalkommission Ost hat bislang nur das Eckpunktepapier beschlossen. Für die RK Nord steht der Beschluss noch aus. Wir sind derzeit an der Sichtung und Ausarbeitung der Unterlagen. Zur genauen Umsetzung und zum Umsetzungszeitpunkt können wir noch keine Aussage treffen. Wir Informieren hier wie gewohnt mit einem Rundschreiben Elektronischer Lohnnachweis (Stand: ) im Dezember haben wir Ihnen erste Informationen zum neuen Elektronischen Lohnnachweis gegeben. Seitdem stehen die entsprechenden Eingabedialoge für die Pflege der Mitgliedsnummer und des PIN, sowie der Zuordnung der lohnabrechnenden und lohnverantwortenden Stelle zur Verfügung. Die ursprünglich für Januar avisierte Freigabe des Stammdatenabrufs konnte aus Gründen der Qualitätssicherung noch nicht erfolgen. Da der Stammdatenabruf Voraussetzung für die Erstellung des elektronischen Lohnnachweises ist, wird dieser in der Abrechnung momentan noch nicht erstellt. Das hat keine Auswirkungen auf Ihre gewohnten Abläufe. Sie können die folgenden Monate ohne Rücksicht auf die Neuerungen zum elektronischen Lohnnachweis zu den gewohnten Terminen abrechnen. Der Elektronische Lohnnachweis wird nach der Freigabe des Stammdatenabrufs durch uns und Durchführung durch Sie mit der dann folgenden Abrechnung erstellt. Seite 4 von 19

5 Sofern die Abgabe des Elektronischen Lohnnachweis im Einzelfall in diesem Jahr erst NACH dem gesetzlichen Abgabetermin erfolgt, bleibt das ohne Konsequenzen und wird nicht sanktioniert. Dies wurde uns von der Unfallversicherung bestätigt. Auch bei Überschreiten des Abgabetermins entfällt jedoch nicht die Pflicht zur Abgabe. Führen Sie daher auf jeden Fall den Stammdatenabruf durch, sobald die Freigabe durch uns erfolgt und wir die entsprechende Programmdokumentation veröffentlicht haben. Beachten Sie bitte: Grundlage der Beitragsabrechnung für die Meldejahre 2016 und 2017 bleibt der bisherige Lohnnachweis, den sie wie gewohnt bei uns beauftragen und als Ausdruck an Ihre Unfallkasse übermitteln. Hier ist der vom jeweils zuständigen Unfallversicherungsträger vorgegebene Einreichungstermin in jedem Fall zu beachten Aktualisierung von Rundschreiben 04/2017 (Stand: ) das Rundschreiben 04/2017 wurde um die Tarife TVöD SuE, TV V, TV N Bayern und Privatkrankenanstalten Bayern erweitert. Die Auslieferung erfolgt mit dem Live Update am Informationen zum elektronischen Lohnnachweis Die programmtechnische Umsetzung des neuen elektronischen Lohnnachweises zur Unfallversicherung schreitet weiter voran. In Kürze werden wir mit einzelnen Anwendern einen Pilotbetrieb starten. Sobald die Pilotphase erfolgreich abgeschlossen ist, rollen wir das neue elektronische Meldeverfahren an alle Anwender aus. Wie bereits in unserem Newsletter vom (s.o.) mitgeteilt, bleibt das Überschreiten des gesetzlichen Abgabetermins in diesem Jahr ohne Konsequenzen und wird nicht sanktioniert. Dies wurde uns von der Unfallversicherung bestätigt Informationen zur RV Nummern Abfrage bei der Datenstelle der Rnetenversicherung (DSRV) Zur neuen Funktionalität Abfrage der Rentenversicherungsnummer bei der DSRV veröffentlichen wir in Kürze ein separates Rundschreiben Flexirentengesetz Überblick Am ist das Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz) vom im Bundesgesetzblatt auf Seite 2838 verkündet worden. Es tritt in Teilen bereits am , im Übrigen am in Kraft. Mit der Flexi Rente sollen im Wesentlichen zwei Ziele erreicht werden: Das flexible Arbeiten bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze soll gefördert und das Weiterarbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus attraktiver gemacht werden. Die Neuregelungen haben unmittelbare Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung Was ist zu tun 1) Ab entfällt der Arbeitgeberanteil zur AV bei den Rentnern, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze beschäftigt sind. Die Rentner, die an der dritten Stelle des Beitragsgruppenschlüssel den AV Schlüssel 2 haben, müssen daher manuell in einem neuen Zeitraum, gültig ab dem , auf den AV Schlüssel 0 geändert werden. Bei beschäftigten Rentnern, die am das Regelrenteneintrittsalter noch nicht erreicht haben, muss ab dem 01. des Monats nach Erreichen der Regelaltersgrenze ebenfalls ein neuer Zeitraum angelegt und der AV Schlüssel 1 auf AV Schlüssel 0 geändert werden. fidelis.personal ändert hier momentan entsprechend der bisherigen Regelung den AV Schlüssel in der Abrechnung auf 2". Das wird bei der Abrechnung des Monats vorgenommen, in dem das Regelrentenalter erreicht wird. Der Satz ab dem 01. des Folgemonats muss nach der Abrechnung bzgl. des AV Schlüssels von 2 auf 0 geändert werden. Die Programmautomatik wird hier noch an die neue Regelung angepasst. Diese Regelung ist zunächst befristet bis zum ) Mitarbeiter, die bereits vor dem eine Beschäftigung als Rentner hatten, bleiben in dieser Beschäftigung weiterhin RV frei. Da nur der Arbeitgeber RV Beiträge zahlt, behält hier der Mitarbeiter den RV Schlüssel 3. Es ist keine Änderung des RV Schlüssels und der Personengruppe nötig. Die Beschäftigten können jedoch auf ihre RV Freiheit verzichten. In diesem Fall ist der RV Schlüssel auf 1 und die Personengruppe auf 101 zu ändern. Seite 5 von 19

6 3) Mitarbeiter, die ab dem erstmals als Rentner eine (neue) Beschäftigung aufnehmen, bleiben bis zum Erreichen des Regelrentenalters RV pflichtig und behalten daher im Beitragsgruppenschlüssel den RV Schlüssel 1 sowie die Personengruppe 101. Erst mit Erreichen des Regelrentenalters entfällt die RV Pflicht, sofern der Mitarbeiter nicht darauf verzichtet. Alle weiteren gesetzlichen Änderungen, insbesondere die neue Personengruppe 120 für RV pflichtigen Rentner, werden erst ab dem rückwirkend zum relevant. Beispiele zur Schlüsselung: 1.Beispiel: Rentenbeginn in 2016 vor Erreichen der Regelaltersgrenze 2. Beispiel: Rentenbeginn in 2016 vor Erreichen der Regelaltersgrenze 3. Beispiel: Rentenbeginn in 2016 nach Erreichen der Regelaltersgrenze Vorgehensweise in Seite 6 von 19

7 Vorgehensweise in Beispiel: Rentenbeginn in 2017 vor Erreichen der Regelaltersgrenze Vorgehensweise in Vorgehensweise in Beispiel: Rentenbeginn in 2017 vor Erreichen der Regelaltersgrenze Minijob ab beim gleichen Arbeitgeber Seite 7 von 19

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9 2. Dialog fidelis.personal: Version Korrekturen EEL Rückmeldeprotokoll ohne Namen Der Name wird auf den EEL Rückmeldeprotokollen 1 1 und 2 nicht angedruckt, nur die Personalnummer. Der Fehler wurde erkannt und behoben Fehlermeldung beim Aufruf des Kontextmenüpunktes elektronische Entgeltbescheinigung... Bei Personen von Teilnehmern, für die noch nie eine Abrechnungsansage durchgeführt wurde, wurde beim Aufruf des Kontextmenüpunktes elektronische Entgeltbescheinigung... die folgende Fehlermeldung ausgelöst: "Der Objektverweis wurde nicht auf eine Objektinstanz gesetzt". Dieser Fehler wurde behoben Reisekosten: Kilometergeldabrechnung in Reisen bei denen die Zahlung aus öffentlichen Kassen erfolgte Es gab einen Fehler bei der Abrechnung von Kilometergeld in Reisen bei denen die Zahlung aus öffentlichen Kassen erfolgte. Die steuerliche Verrechnung war nicht korrekt; es haben sich steuerpflichtige Anteile gebildet, die bei Zahlung aus öffentlichen Kassen nicht gebildet werden dürften. Der Fehler wurde korrigiert Jobaufträge: Anlage von Parametersätzen Bei der Anlage von Parametersätzen bei verschiedenen Jobaufträgen konnte es unter bestimmten Voraussetzungen zu Fehlermeldungen kommen. Dieses Programmverhalten wurde korrigiert Objektverweisfehler beim Ausführen von Abfrageberichten Abfrageberichte 2 wurden fehlerhaft beendet. Es wurde die Fehlermeldung "Der Objektverweis wurde nicht auf eine Objektinstanz gesetzt" ausgegeben. Dieser Fehler wurde behoben Speichern eines Berichtsparametersatzes mit deaktiviertem Kontrollkästchen Auswahl speichern Wurde in einem Berichtsparametersatz (z.b. im Reisebericht Reiskostenabrechnung 3 ), bei dem bisher die Objektauswahl gespeichert wurde, das Kontrollkästchen Auswahl speichern ( ) deaktiviert und der Dialog mit OK geschlossen, wurde das Kontrollkästchen Auswahl speichern nach dem erneuten Laden des Berichtsparametersatzes wieder aktiv mit Häkchen angezeigt. 1 (Menü Extras > Jobaufträge, Ordner Personalabrechnung, Dialog EEL Rückmeldungen) 2 (Menü Berichte > Abfrageberichte ) 3 (Reisekosten, Ordner Reisen, Ordner Alle Reisen, Ordner Reiseberichte, Dialog Reisekostenabrechnung) Seite 9 von 19

10 Dieser Fehler wurde behoben Personenbericht Fehlzeiten je Stammkostenstelle Der Bericht Fehlzeiten je Stammkostenstelle 1 konnte aufgrund eines fehlenden Objektverweis nicht erstellt werden. Der Fehler wurde in/mit diesem Update behoben Anpassung der Fehlermeldung "Die ausgewählte Lohnart "XY" ist für den Zeitraum TT.MM.JJJJ TT.MM.JJJJ nicht gültig. Die Fehlermeldung des "DBLohnartDateRangeValidator" wurde angepasst. Bisher lautet die Fehlermeldung lediglich: "Die ausgewählte Lohnart "XY" ist für den Zeitraum TT.MM.JJJJ TT.MM.JJJJ nicht gültig. Der Benutzer konnte so nicht erkennen, bei welchen Personen die Lohnart für einen fehlerhaften Zeitraum zugeordnet war. Die Fehlermeldung wurde jetzt um die betroffenen Datensätze in den Dialogen ZVK Erhöhungsbeiträge, Zulagen, Zuschläge oder Versorgungsbezüge ergänzt Zahlstellenmeldeverfahren Rückwirkende Zahlstellenmeldungen mit Vbmax = 0,00 Sofern es bei Meldungen im Zahlstellenverfahren zu rückwirkenden Änderungen vor dem kommt, werden die Meldungen entsprechend der neuen Systematik bzgl. des VBmax und der Beitragsabführungspflicht geliefert. Nach der neuen Systematik liefern die Kassen nun im Zahlstellenmeldeverfahren einen Satz mit VBmax = 0,00, der in Verbindung mit dem Kennzeichen Beitragspflicht dann folgendes bedeutet: VBmax = 0,00 oder leer (keine Eingabe) mit Kennzeichen Beitragspflicht 2, 3 oder 4: Der gesamte Versorgungsbezug wird bis zur normalen Beitragsbemessungsgrenze verbeitragt. VBmax = 0,00 oder leer (keine Eingabe) mit Kennzeichen Beitragspflicht 1 Nein (KV und PV): Der Versorgungsbezug wird nicht verbeitragt. 1 (Personalstamm, Ordner Personen, Kontextmenü Berichte, Ordner Bruttovergütung, Dialog Fehlzeiten je Stammkostenstelle) Seite 10 von 19

11 Darüber hinaus erfolgt die Betragsberechnung in Abhängigkeit von folgenden Einstellungen VBmax > 0,00 : Der gesamte Versorgungsbezug wird maximal bis zum angegebenen VBmax verbeitragt. In diesem Fall hat das Kennzeichen Beitragsabführungspflicht keine Bedeutung und wird ignoriert. VBmax ist leer (keine Eingabe) mit Kennzeichen Beitragspflicht 0 Grundstellung : Der gesamte Versorgungsbezug wird bis zur normalen Beitragsbemessungsgrenze verbeitragt. Dies wird ab sofort auch bei Rückrechnungen nach 2016 so berücksichtigt Import der AAG Rückmeldungen Der mit Newsletter vom Import von AAG Rückmeldungen beschriebene Fehler beim Import der AAG Rückmeldungen ist mit diesem Live Update behoben. Die AAG Rückmeldungen können ab sofort wieder in gewohnter Weise importiert werden. Beachten Sie: Zur grundsätzlichen Einrichtung des Imports verweisen wir auf die Releasenotes zum Release 9.19, Kapitel Rückmeldungen AAG. Die Rückmeldungen enthalten ab sofort ein neues Kennzeichen "Feststellung" mit dem die Krankenkasse folgende Merkmale meldet: dem Antrag wurde vollständig entsprochen. dem Antrag wurde teilweise entsprochen. der Antrag wurde abgelehnt. Während bisher nur dann Rückmeldungen bei Abweichungen vom beantragten Erstattungsbetrag geliefert wurden, werden nun auch Rückmeldung geliefert, wenn es keine Abweichung gab. Die Anzahl der Gründe für eine teilweise oder vollständige Ablehnung des Antrags wurde ebenfalls erweitert und umfasst jetzt die folgenden Gründe. Neu sind die Gründe 19 32: 00 = keine Abweichung 01 = Erstattungssatz nicht korrekt 02 = Erstattungszeitraum abweichend vom Beschäftigungszeitraum 03 = Erstattung U1 über RV BBG OST beantragt u. auf RV BBG OST reduziert (Satzungsregelung) 04 = Erstattung U1 über RV BBG West beantragt u. auf RV BBG West reduziert (Satzungsregelung) 05 = Kürzung wegen des Bezuges einer Entgeltersatzleistung 06 = Erstattungszeitraum fällt in den Wartezeitraum (28 Tage seit Aufnahme der Beschäftigung) 07 = Erstattungszeitraum abw. z. bestehenden EFZ Anspruch (z.b. Höchstanspr.dauer überschritten) 08 = Erstattung für den ersten Tag der AU beantragt, an dem aber noch gearbeitet wurde 09 = Erstattungszeitraum abweichend zum Mutterschaftsgeldzeitraum 10 = Mutterschaftsgeld nicht korrekt berücksichtigt 11 = GSV Beitrag im Erstattungsbetrag nicht pauschal berücksichtigt 12 = GSV Beitrag im Erstattungsbetrag nicht in tatsächlicher Höhe berücksichtigt 13 = Antrag umfasste bereits erstattete Zeiträume 14 = sonstiges 15 = Es konnte keine Teilnahme am Umlageverfahren f.d. Erstattungszeitr. festgestellt werden 16 = Es ist keine Versicherungszeit/Mitgliedschaft für den Beschäftigten feststellbar 17 = Geringfügig Beschäftigter Zuständigkeit Knappschaft Bahn See ( 2 Abs. 1 AAG) 18 = Erstattungszeitraum ist verjährt ( 6 Abs. 1 AAG) 19 = Beschäftigungsverbot nicht alleiniger Grund für Arbeitsausfall 20 = GSV Beiträge bei U1 Erstattungen nicht erstattungsfähig (Satzungsregelung) 21 = Erstattungszeitraum fällt vollständig in den Bezugszeitraum einer Entgeltersatzleistung 22 = Erstattungszeitr. liegt vollst. im Wartezeitraum (28 Tage seit Aufnahme d. Beschäftig.) 23 = f.d. Erstattungszeitraum besteht kein EFZ Anspr. (z.b. Höchstanspr.dauer überschritten) 24 = Für den Erstattungszeitraum liegt kein Mutterschaftsgeldzeitraum vor 25 = Erstattungszeitraum liegt vollständig in einem bereits erstatteten Zeitraum 26 = Der Antrag enthält Arbeitsentgeltbestandteile, die nicht erstattungsfähig sind Seite 11 von 19

12 27 = Für die Person besteht kein Erstattungsanspruch nach dem AAG 28 = Fehlzeit bestand aufgrund Erkrankung des Kindes 29 = Versagung wegen fehlender Mitwirkung ( 4 Abs. 1 AAG) 30 = Teilnahme am freiwilligen Ausgleichsverfahren nach 12 AAG 31 = Beschäftigungsverbot liegt (teilweise) innerhalb einer Schutzfrist nach dem MuSchG 32 = Es liegt kein Beschäftigungsverbot vor Das Importprotokoll wurde um die neuen Informationen erweitert Bearbeitung von Berichtslayouts Obwohl die Berichtserstellung selbst je nach Daten und Anwenderkontext möglich war, konnten im Einzelfall Berichtslayouts nicht mehr bearbeitet werden. Der Fehler ist mit diesem Update behoben Neuerungen Schnittstelle Import Satzartenformat: Erweiterung um eine neue Funktion Mit diesem Update wurde die Schnittstelle Import Satzartenformat 1 um eine Funktion erweitert. Ab sofort ist es beim Import von Einmaligen Bezügen mit den Satzarten 97X möglich, einen übergebenen Wert auf einen Tag zu beziehen. Hierzu wird das Tagesdatum wie folgt übergeben: Pos = LEER ( ) Pos = Datum (TTMMJJ) ( ) Beispiel Importzeile anhand Satzart Änderungsmodus: Anlegen von neuen Zeiträumen in der Zukunft Mit dem Änderungsmodus können nun auch neue Zeiträume angelegt werden. Allerdings nur in der Zukunft. Beachten Sie: Neue Zeiträume für Zeitraum Lücken können nicht angelegt werden. 1 (Menü Extras > Jobaufträge, Ordner Importschnittstellen, Dialog Import Satzartenformat) Seite 12 von 19

13 Beispiel: Im Dialog Zulagen sind bisher folgende Zeiträume gespeichert: Mittels Änderungsmodus kann nun, z.b. ab , ein neuer Zeitraum eingefügt werden. Neuer Datensatz Verbesserung des Laufzeitverhaltens beim Öffnen von Archiv Dokumenten in den Standarddialogen Das Laufzeitverhalten beim Laden der Dokumententypen über das Icon bzw. Symbol Dokumente ( ) in den Standarddialogen zum Beispiel Superdialog Person wurde erheblich verbessert Erkennung des letzten Monats der Arbeitsphase in TV FlexAZ: Feld Beginn ATZ Freistellungsphase muss aktiv sein Damit der letzte Monat der Arbeitsphase in TV FlexAZ erkannt wird, ist das Feld Beginn ATZ Freistellungsphase ( ) zu füllen, an dem die Freistellungsphase beginnt. Der Zeitraum muss immer auf des Jahres hinterlegt werden. Seite 13 von 19

14 Beachten Sie: Das Feld Beginn ATZ Freistellungsphase 1 wird aktiv, wenn im Feld Sonderbeschäftigung ( ) folgende Kennzeichen hinterlegt sind: (5) ATZ mit Wiederbesetzung Block/Arbeitsphase (s.u.) (6) ATZ ohne Wiederbesetzung Block/Arbeitsphase (7) ATZ mit Wiederbesetzung Block/Freizeitphase (8) ATZ ohne Wiederbesetzung Block/Freizeitphase Plausibilitätsprüfung bei Fehlzeiten: Prüfung des Abrechnungsendes der Person Die Plausibilitätsprüfung bei der Fehlzeit wurde geändert. Der DBVALIDATOR_100_117_A prüft nicht mehr, ob eine Fehlzeit nach dem Austrittsdatum endet, sondern es wird auf das Abrechnungsende der Person geprüft. 1 (Personalstamm, Ordner Personen, Ordner Bruttovergütung, Dialog Eingruppierung & Arbeitszeit, Register Bewertungen) Seite 14 von 19

15 3. Dialog fidelis.personal.classic: Version Korrekturen Zahlstellenmeldeverfahren Im Bereich des Zahlstellenmeldeverfahrens wurden die folgenden Korrekturen vorgenommen Vbmax und Beitragspflicht Seit dem ist aufgrund der Änderungen im Zahlstellenmeldeverfahren das Feld Beitragsabf. Pflicht 1 ( ) abrechnungsrelevant. Das Feld wird durch die Rückmeldungen zum VBmax bestückt. Das Feld wurde mit diesem Update für manuelle Eingaben geöffnet, damit Anwender, die nicht am maschinellen Zahlstellenverfahren teilnehmen, hier auch die notwendigen Eingaben vornehmen können. Sofern kein VBmax ( ) eingetragen ist, entscheidet die Einstellung in diesem Feld darüber, ob der Versorgungsbezug in voller Höhe oder nicht verbeitragt wird. Anwender, die das elektronische Zahlstellenmeldeverfahren nutzen, können hier bei neuen Abrechnungsfällen initial einen Wert manuell eingeben, sollten dann aber die weitere Pflege des Feldes der Automatik überlassen und keine weiteren manuellen Änderungen vornehmen Rückwirkende Zahlstellenmeldungen mit Vbmax = 0,00 Sofern es bei Meldungen im Zahlstellenmeldeverfahren zu rückwirkenden Änderungen vor dem kommt, werden die Meldungen entsprechend der neuen Systematik bzgl. des VBmax und der Beitragsabführungspflicht geliefert. Nach der neuen Systematik liefern die Kassen nun im Zahlstellenmeldeverfahren einen Satz mit VBmax = 0,00, der in Verbindung mit dem Kennzeichen Beitragspflicht dann folgendes bedeutet: VBmax = 0,00 oder leer (keine Eingabe) mit Kennzeichen Beitragspflicht 2, 3 oder 4: Der gesamte Versorgungsbezug wird bis zur normalen Beitragsbemessungsgrenze verbeitragt. 1 (Personalstamm, Ordner Personen, Ordner Abzüge, Dialog Sozialversicherung, Register Versorgung) Seite 15 von 19

16 VBmax = 0,00 oder leer (keine Eingabe) mit Kennzeichen Beitragspflicht 1 Nein (KV und PV): Der Versorgungsbezug wird nicht verbeitragt. Darüber hinaus erfolgt die Betragsberechnung in Abhängigkeit von folgenden Einstellungen VBmax > 0,00 : Der gesamte Versorgungsbezug wird maximal bis zum angegebenen VB max verbeitragt. In diesem Fall hat das Kennzeichen Beitragsabführungspflicht keine Bedeutung und wird ignoriert. VBmax ist leer (keine Eingabe) mit Kennzeichen Beitragspflicht 0 Grundstellung : Der gesamte Versorgungsbezug wird bis zur normalen Beitragsbemessungsgrenze verbeitragt. Dies wird ab sofort auch bei Rückrechnungen nach 2016 so berücksichtigt Anmeldung: Für jeden Benutzer mehrere Sitzungen gleichzeitig im Anmeldeprotokoll Es wurden für jeden Benutzer bei der Anmeldung mehrere Sitzungen gleichzeitig in das Anmeldeprotokoll geschrieben. Hatte sich der Benutzer abgemeldet, wurde nicht bei allen Sitzungen ein Ende Datum gesetzt. Mit diesem Update wird für jeden Benutzer nur noch eine Sitzung pro Anmeldung in das Anmeldeprotokoll geschrieben, die dann bei einer Abmeldung auch ein Ende Datum erhält Import der AAG Rückmeldungen Der mit Newsletter vom beschriebene Fehler beim Import der AAG Rückmeldungen ist mit diesem Live Update behoben. Die AAG Rückmeldungen können ab sofort wieder in gewohnter Weise importiert werden. Beachten Sie: Zur grundsätzlichen Einrichtung des Imports verweisen wir auf die Releasenotes zum Release 9.19, Kapitel Rückmeldungen AAG. Die Rückmeldungen enthalten ab sofort ein neues Kennzeichen "Feststellung" mit dem die Krankenkasse folgende Merkmale meldet: dem Antrag wurde vollständig entsprochen dem Antrag wurde teilweise entsprochen der Antrag wurde abgelehnt Während bisher nur dann Rückmeldungen bei Abweichungen vom beantragten Erstattungsbetrag geliefert wurden, werden nun auch Rückmeldung geliefert, wenn es keine Abweichung gab. Die Anzahl der Gründe für eine teilweise oder vollständige Ablehnung des Antrags wurde ebenfalls erweitert und umfasst jetzt die folgenden Gründe. Neu sind die Gründe 19 32: 00 = keine Abweichung 01 = Erstattungssatz nicht korrekt 02 = Erstattungszeitraum abweichend vom Beschäftigungszeitraum 03 = Erstattung U1 über RV BBG OST beantragt u. auf RV BBG OST reduziert (Satzungsregelung) 04 = Erstattung U1 über RV BBG West beantragt u. auf RV BBG West reduziert (Satzungsregelung) 05 = Kürzung wegen des Bezuges einer Entgeltersatzleistung 06 = Erstattungszeitraum fällt in den Wartezeitraum (28 Tage seit Aufnahme der Beschäftigung) 07 = Erstattungszeitraum abw. z. bestehenden EFZ Anspruch (zb. Höchstanspr.dauer überschritten) 08 = Erstattung für den ersten Tag der AU beantragt, an dem aber noch gearbeitet wurde 09 = Erstattungszeitraum abweichend zum Mutterschaftsgeldzeitraum 10 = Mutterschaftsgeld nicht korrekt berücksichtigt 11 = GSV Beitrag im Erstattungsbetrag nicht pauschal berücksichtigt 12 = GSV Beitrag im Erstattungsbetrag nicht in tatsächlicher Höhe berücksichtigt 13 = Antrag umfasste bereits erstattete Zeiträume 14 = sonstiges 15 = Es konnte keine Teilnahme am Umlageverfahren f.d. Erstattungszeitr. festgestellt werden 16 = Es ist keine Versicherungszeit/Mitgliedschaft für den Beschäftigten feststellbar 17 = Geringfügig Beschäftigter Zuständigkeit Knappschaft Bahn See ( 2 Abs. 1 AAG) 18 = Erstattungszeitraum ist verjährt ( 6 Abs. 1 AAG) 19 = Beschäftigungsverbot nicht alleiniger Grund für Arbeitsausfall Seite 16 von 19

17 20 = GSV Beiträge bei U1 Erstattungen nicht erstattungsfähig (Satzungsregelung) 21 = Erstattungszeitraum fällt vollständig in den Bezugszeitraum einer Entgeltersatzleistung 22 = Erstattungszeitr. liegt vollst. im Wartezeitraum (28 Tage seit Aufnahme d. Beschäftig.) 23 = f.d. Erstattungszeitraum besteht kein EFZ Anspr. (z.b. Höchstanspr.dauer überschritten) 24 = Für den Erstattungszeitraum liegt kein Mutterschaftsgeldzeitraum vor 25 = Erstattungszeitraum liegt vollständig in einem bereits erstatteten Zeitraum 26 = Der Antrag enthält Arbeitsentgeltbestandteile, die nicht erstattungsfähig sind 27 = Für die Person besteht kein Erstattungsanspruch nach dem AAG 28 = Fehlzeit bestand aufgrund Erkrankung des Kindes 29 = Versagung wegen fehlender Mitwirkung ( 4 Abs. 1 AAG) 30 = Teilnahme am freiwilligen Ausgleichsverfahren nach 12 AAG 31 = Beschäftigungsverbot liegt (teilweise) innerhalb einer Schutzfrist nach dem MuSchG 32 = Es liegt kein Beschäftigungsverbot vor Das Importprotokoll wurde um die neuen Informationen erweitert Neuerungen Erkennung des letzten Monats der Arbeitsphase in TV FlexAZ: Feld Beginn ATZ Freistellung muss aktiv sein Damit der letzte Monat der Arbeitsphase in TV FlexAZ erkannt wird, ist das Feld Beginn ATZ Freistellung ( ) zu füllen, an dem die Freistellungsphase beginnt. Der Zeitraum muss immer auf des Jahres hinterlegt werden. Beachten Sie: Das Feld Beginn ATZ Freistellung 1 wird aktiv, wenn im Feld Sonderbeschäftigung ( ) folgende Kennzeichen hinterlegt sind: (5) ATZ mit Wiederbesetzung Block/Arbeitsphase (s.u.) (6) ATZ ohne Wiederbesetzung Block/Arbeitsphase (7) ATZ mit Wiederbesetzung Block/Freizeitphase (8) ATZ ohne Wiederbesetzung Block/Freizeitphase 1 (Personalstamm, Ordner Personen, Ordner Bruttovergütung, Dialog Eingruppierung & Arbeitszeit, Register Bewertungen) Seite 17 von 19

18 4. Abrechnung fidelis.personal.classic / fidelis.personal Änderung: Die Darstellung erfolgt nun standardmäßig in fidelis.personal. Bei der Darstellung in fidelis.personal.classic wird ggf. gesondert hingewiesen Korrekturen Berechnung( sblatt) Leistungsentgelt 2016 Die Nachweisblätter LOB wurden in der Abrechnung nicht für alle Personen erstellt. Der Fehler wurde erkannt und behoben Urlaubsrückstellung Höhe der ZVK Umlage In der Urlaubsrückstellung wird ab sofort die Umlagenummer im Teilnehmerstamm mit ausgewertet und nicht nur der Umlageschlüssel in der ZVK selbst Versorgungsberechnung läuft auf ungewollte Rückrechnung Bei der Versorgungsberechnung der Beamten wurde ab 08/2016 ein negativer Versorgungsbezug errechnet und als Rückforderungsbetrag auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesen. Dieser Fehler ist mit diesem Update behoben. Was ist zu tun Falls Sie von dem Fehler betroffen sind und es aufgrund des Fehlers in der Originalabrechnung zu einer Rückrechnung gekommen ist, muss für die Korrektur eine Rückrechnung auf den angestoßen werden ZVK Versicherungsmerkmal 45 (Nr Bearbeitungsliste) freigestellte Parlamentsabgeordnete Bei freigestellten Parlamentsabgeordneten (Fehlzeit "FP") wird nun bei der ZVK Meldung für den entsprechenden Zeitraum das Versicherungsmerkmal 45 (Parlamentsabgeordnete gem. 32 Abs. 3 Satzung) verwendet. Wie immer werden evtl. betroffenen Fälle automatisch korrigiert Personalkostenplanung: falsche Kostenstellenzuordnung Es wurde für die Berichtserstellung in der Personalkostenplanung die Zuordnung der Stelle auf die jeweiligen Kostenstellen jetzt nicht nur nach Anteil sondern auch nach dem Kriterium Stamm Stelle und Stamm KST angelegt und die Zuordnung der Stellen Nr. und der Texte korrigiert Versorgungsbeziehern in NRW: Kürzung der Bezüge bei der Eingruppierung in einen Haustarif Mit Auslieferung der Änderung der Anpassungsfaktoren bei den Versorgungsbeziehern in NRW (Rundschreiben 57/2016, Punkt 2.2) kam es zu einer Kürzung der ruhegehaltsfähigen Bezüge bei der Eingruppierung in einen Haustarif, wenn dieser die gleiche Datenstruktur wie ein Mastertarif hatte. Das Programm wurde angepasst. Bei Haustarifen erfolgt nun nur noch eine Kürzung um die Anpassungsfaktoren, wenn dies beim Anwender eingerichtet wurde. Was ist zu tun Falls eine falsche Kürzung erfolgt ist, muss bei den betroffenen Personalfällen eine Rückrechnung auf den angestoßen werden Neuerungen Tarif 269 KAVO: Entgelterhöhung für die Vergütungsgruppen 2 (A Erz 3 J.) und 3 (A Erz 2 J.) Im Mastertarif 269 KAVO wurde das Entgelt für die Vergütungsgruppen 2 (A Erz 3 J.) und 3 (A Erz 2 J.) wie folgt erhöht: Seite 18 von 19

19 Was ist zu tun Bei den betroffenen Personalfällen ist zum nächsten Abrechnungslauf eine Rückrechnung auf den anzustoßen Jahressonderzahlung in ATZ TV Flex: Programmanpassung ab 2017 Bezüglich der Jahressonderzahlung in ATZ TV Flex wurde folgende Programmanpassung ab 2017 umgesetzt. Bei TV Flex findet die Zahlung der Jahressonderzahlung im letzten Monat der Arbeitsphase statt. Der Zahlmonat und evtl. auch der Basismonat sind nach vorne verlegt worden. Beachten Sie: Weitergehende Informationen finden Sie im Rundschreiben 8/2017 (s.o.) WfB Die folgenden Neuerungen im Bereich WfB wurden umgesetzt Anhebung des AFöG von 26, auf 52, Euro ab Mit dem Bundesteilhabegesetz verabschiedet am wurde das Arbeitsförderungsgeld ab von monatlich 26,00 Euro auf 52,00 Euro verdoppelt. Der Grenzbetrag an Werkstattentgelt, bis zu dem Arbeitsförderungsgeld gewährt wird, steigt entsprechend von 325,00 Euro auf 351,00 Euro Heimkostenbetrag Erhöhung des Freibetrages ab Die Berechnung des Heimkostenbeitrages wurde durch das Bundesteilhabegesetz (verabschiedet ) zum geändert. In der Berechnungsformel des Freibetrages wurde der Prozentwert von 25% auf 50% erhöht. Diese gesetzliche Vorgabe wurde in allen Berechnungsformeln angepasst. Beachten Sie: Eine Rückrechnung auf 01/2017 ist nötig. Kontakt fidelis HR GmbH member of SD Worx Gneisenaustraße Würzburg, Deutschland Tel.: Fax: Website: Copyright fidelis HR GmbH member of SD Worx Alle Rechte bleiben vorbehalten. Die Darstellung von Leistungen stellt kein Angebot im rechtlichen Sinn dar, Änderungen bleiben vorbehalten. Eine Haftung zu den Angaben im Dokument wird nicht übernommen. Seite 19 von 19

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