FABION GbR Naturschutz - Landschaft - Abfallwirtschaft

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Transkript:

FABION GbR Naturschutz - Landschaft - Abfallwirtschaft W interhäuser Str. 93 97084 W ürzburg Tel. (0931) 21401 Fax (0931) 287301 e-mail: umweltbuero@fabion.de Dokumentation: Untersuchung auf Fledermausaktivität und Gebäudebrüter Auftraggeber: ERLBAU GmbH & Co. KG Datum: 27.02.2017 Bearbeitung: Dipl. Biol. Miriam Koblofsky Dipl. Biol. Stefanie Weigl Ausgangssituation Die Firma Erlbau GmbH & Co. KG plant am Märzbrückenweg den Neubau eines Pflegeheimes. Für den Neubau müssen Bäume gerodet und Gebäude abgerissen werden (siehe Geltungsbereich in Abbildung 1). Um auf eine potenzielle Betroffenheit von Fledermausarten und gebäudebrütenden Vogelarten frühzeitig reagieren zu können wurden am 17.01. und 18.01.2017 die Gehölzbestände begutachtet und eine Begehung der Gebäude der Hauptstraße 38, 40 und 42 bzgl. ihrer Eignung als Quartier durchgeführt. Die Begutachtung entspricht keiner artenschutzrechtlichen Prüfung. Abbildung 1: Lage der Gebäude im Geltungsbereich des geplanten Pflegeheims. Abbildung unmaßstäblich und nicht genordet, Quelle: Erlbau GmbH & Co. KG 02.12.2016.

Sulzbach am Main Seite 2 Baumkontrolle Die Gehölze wurden vom Boden aus auf Höhlen, Spalten und weitere als Quartier geeignete Strukturen untersucht (Abbildung 2). Von den begutachteten Bäumen wies ein Baum eine Höhle auf. Die Höhle war vor der Kontrolle jedoch so stark von Brombeeren eingewachsen, dass ein Einflug für Vögel und Fledermäuse nicht gegeben war. Die Höhle wurde mit einem Endoskop untersucht und anschließend verschlossen (Abbildung 3), da nach dem Freischneiden der Anflug gewährleistet war. Zwei Bäume konnten bei den Begehungen am 17.01. und 18.01. nicht kontrolliert werden, da sie völlig von Brombeeren eingewachsen und deshalb nicht zugänglich waren (Abbildung 4). Die beiden Bäume wurden am 16.02.2017 begutachtet. Ein Baum hatte Höhlen, die verschlossen wurden um eine Nutzung nach dem Freischneiden zu vermeiden. Abbildung 2: Bäume im Geltungsbereich. Grün dargestellt sind Bäume, für die keine artenschutzrechtlichen Bedenken bestehen. Gelb dargestellt ist ein Höhlenbaum, der verschlossen wurde. Orange dargestellt sind Bäume, die aufgrund des Brombeeraufwuchses während der ersten Begehung nicht kontrollierbar waren und am 16.02.2017 nachkontrolliert.

Sulzbach am Main Seite 3 Abbildung 3: Höhlenbaum, der vor der Kontrolle nicht als Quartier geeignet war, dann sicherheitshalber verschlossen wurde, da der Anflug freigeschnitten wurde.

Sulzbach am Main Seite 4 Gebäudekontrolle Es wurden die Gebäude der Hauptstraße 38, 40, und 42 begutachtet. Dabei wurde auf die Eignung als Quartier für Fledermäuse und gebäudebrütende Arten untersucht. Bei der Begehung wurden in keinem potenziellen Winterquartier (unterirdische Gebäudeteile) Fledermäuse oder Spuren von Fledermäusen (Kot) erfasst. Die Dachböden sind potenziell als Einzel- und Zwischenquartier geeignet. Jahreszeitlich bedingt können dort aktuell keine Tiere gefunden werden. Es wurde daher nach Nutzungsspuren (Kot, Verfärbungen am Holz, Totfunde etc.) gesucht. Es wurde in einer Scheune (Abbildung 5, Nr. 12) Fledermauskot gefunden. Da es sich um alten Kot handelt, kann durch diesen Fund nicht auf eine aktuelle Nutzung geschlossen werden. Ausgeschlossen werden kann das Vorkommen einer Wochenstube. Hinweise auf gebäudebrütende Vogelarten ergaben sich, bis auf ein Nest in einem alten Stall in Gebäude Nr. 7, nicht. Abbildung 5: Die untersuchten Gebäude im Geltungsbereich. Dunkelblau sind als Winterquartier geeignete Keller. Die Nummern entsprechen der Spalte Id aus Tabelle 1.

Sulzbach am Main Seite 5 Abbildung 5: Die untersuchten Gebäude im Geltungsbereich. Hellblau sind als Sommer- und Zwischenquartier geeignete Dachböden, rot gestreift sind ein Keller und eine Garage, die nicht als Quartier geeignet sind. Orange ist eine Scheune, die aufgrund baulicher Mängel nicht vollständig begehbar war. Die Nummern entsprechen der Spalte Id aus Tabelle 1. Tabelle 1: Quartiereignung der erfassten Gebäude! " #$ % & ' () * + * '! " #$ ( &, - % & () -' ' (! " #$ &,. / '! " #$ / ( * ) ' 0 ' ( (0 1,. & () -' ' (! " #$ &, 2 111 ' % % )* +! " #$ # ( (0 1,! " #$ 3 ( (0 1, '! " #$

Sulzbach am Main Seite 6 4! " 25 4 111 () -' '! " 25 % 6 0 7 0 ' (0 1! " 25, 7 & ß / '! " 25 8 0 % ' ( &, 5 ' )! " 25 % )* & 0 )) ' ( (0 1, 9 : ' ( (0 1! " #., ' % 0 ) & $ : ' & ' ( (0 1! " #., $ & / ' (! " #. &, - ' )) '! " #. ( (0 1, & ' ( &,! " #. & % ' " / ' ( &,. & -" + ; " : ) ) %* % <'!* &,! " #.! " #. 2 : ' 0 ( (0 1! " #., 2 & ' ( &,! " #.

Sulzbach am Main Seite 7 Fazit Am begutachteten Baumbestand bieten keine Quartiermöglichkeiten für Vögel und Fledermausarten. Die Dachböden sind alle als Einzel- und Zwischenquartier für Fledermausarten geeignet. Eine Wochenstube konnte anhand der vorgefundenen Strukturen ausgeschlossen werden. Ein Gebäudeteil der Hauptstraße 40 konnte aus Sicherheitsgründen nicht begangen werden. Bis auf einen Keller ohne geeigneten Einflug, weisen alle Keller geeignete Strukturen als Winterquartier auf. In zwei Scheunen bestehen oberirdische Bereiche (Hühnerstall, Kohlekeller), die potenziell ebenfalls als Winterquartier genutzt werden könnten. Folgende Maßnahmen können im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Prüfung vorgeschlagen werden. Ein Ausgleich ist in Absprache mit der zuständigen Behörde eventuell als FCS-Maßnahme mit Ausnahmegenehmigung möglich. Um Maßnahmen als CEF-Maßnahmen durchzuführen muss die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten ohne zeitliche Unterbrechung gewahrt bleiben. Der nicht begangene Gebäudeteil der Hauptstraße 40 muss nach vorheriger Absicherung durch den Auftraggeber nochmals kontrolliert werden. Der Abriss oberirdischer Gebäudeteile (ausgenommen potenzielle Winterquartiere) ist außerhalb der Fortpflanzungszeit von Fledermäusen und Vögeln, d.h. in der Zeit von Anfang Oktober bis Ende Februar, durchzuführen. Andernfalls ist vor Beginn der Arbeiten nachzuweisen, dass keine Vögel im Baufeld brüten und keine Fledermäuse betroffen sein können (wird jedoch aufgrund der schwierigen Zugänglichkeit und der unsicheren Prognose nicht empfohlen). Die Häuser mit potenziellen Winterquartieren, sind nur in der Zeit von Mitte September bis Ende Oktober oder Mitte März bis Mitte April bei anhaltend warmer Witterung abzureißen. Die Keller sind vorher auf überwinternde Fledermäuse zu kontrollieren. Wahlweise können die Winterquartiere im August von einem Fledermausexperten auf Fledermäuse kontrolliert und danach dicht verschlossen werden, so dass keine Überwinterung von Fledermäusen stattfinden kann. Danach können alle Gebäudeteile (ober- und unterirdische) während der Wintermonate gemeinsam abgerissen werden. Als Ausgleich für die verlorenen Sommer- und Zwischenquartiere wird die Anbringung von Fassadenkästen verschiedener Bauweisen an den Neubau vorgeschlagen. Anzahl, Typ und Art der Anbringung sind mit der Unteren Naturschutzbehörde vor Baubeginn zu klären. Neben der Anbringung ist auch die jährliche Kontrolle und Wartung der Kästen zu gewährleisten. Ein Ausgleich für verlorene Winterquartiere ist ebenfalls notwendig. Eventuell ist eine Aufwertung vorhandener Winterquartiere (z.b. bei Gailbach) möglich. Diesbezüglich ist Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde und dem ehrenamtlichen Fledermausschutz zu halten. Würzburg, 27.02.2017 gez.

Sulzbach am Main Seite 8 FOTODOKUMENTATION Id Gebäudeteil Foto 1 Dachboden 1a Keller 1b Keller

Sulzbach am Main Seite 9 2 Dachboden 2 Keller 3 Garage kein Foto keine Eignung als Quartier 4 Dachboden

Sulzbach am Main Seite 10 5 Dachboden 6 Dachboden 6 Keller kein Foto keine Eignung als Quartier

Sulzbach am Main Seite 11 7 Dachboden 7 Keller 8 Dachboden kein Foto Eignung als Einzel- / Zwischenquartier

Sulzbach am Main Seite 12 9 Dachboden 10 Dachboden 10 Keller

Sulzbach am Main Seite 13 11 Dachboden 11b Keller 11a Keller

Sulzbach am Main Seite 14 12 Dachboden 13 Dachboden 13 Keller