Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald 10. Jahrgang Lübben, den 27.03.2003 Nummer 7 Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachungen von Verbänden und Einrichtungen Wasser- und Abwasserverband Alt-Schadow (WAVAS) Veröffentlichung der Beschlüsse der Verbandsversammlung des WAVAS vom 04.12.2002 2-3 Wasser- und Abwasserzweckverband Gräbendorf/Gussow (WAGG) Bekanntgabe von Zeit, Ort und Tagesordnung der Verbandsversammlung des WAGG am 10.04.2003 3 Trink- und Abwasserzweckverband Luckau (TAZV) Wirtschaftsplan 2003 4 Kreditgenehmigung 2003 5 Impressum 6
+ + + ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN VON VERBÄNDEN UND EINRICHTUNGEN + + + Wasser- u. Abwasserverband Alt Schadow Die Verbandsversammlung des WAVAS hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 04.12.2002 folgende Beschlüsse gefasst: Öffentlicher Teil Beschluss 24/01 Die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserverbandes Alt Schadow beschließt die Kostenerstattung an den Landkreis LDS für die Beauftragung der Herrn Roller und Stefan als für die Monate November und Dezember 1998. Abstimmungsergebnis: Ja: 0 Nein: 11 Enthaltung: 10 Beschluss 31/02: Die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserverbandes Alt - Schadow beschließt die als Anlage beigefügte Wasserversorgungsgebührensatzung. Abstimmungsergebnis: Ja: 21 Nein: 0 Enthaltung: 0 Beschluss 32/02: Die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserverbandes Alt - Schadow beschließt die als Anlage beigefügte 1. Änderung zur Wasserversorgungsgebührensatzung. Die Verbandsversammlung billigt die als Anlage vorgelegte Beitrags- und Gebührenkalkulation als Grundlage der Festssetzung des Gebührensatzes. Abstimmungsergebnis: Ja: 21 Nein: 0 Enthaltung: 0 Beschluss 33/02: Die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserverbandes Alt - Schadow beschließt die als Anlage beigefügte Geschäftsordnung der Verbandsversammlung. Abstimmungsergebnis: Ja: 21 Nein 0 Enthaltung 0 2
Beschluss 40/02: Die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserverbandes Alt - Schadow gestattet die Untersuchung des Geschäftsbereiches Trinkwasser durch die Arbeitsgruppe des Schuldenmanagementfonds. Abstimmungsergebnis: Ja: 21 Nein: 0 Enthaltung: 0 Wasser- und Abwasserzweckverband Gräbendorf/Gussow Anschrift: über Amt Friedersdorf, Lindenstraße 14 b, 15754 Friedersdorf : Lutz Habermann, 033767-795-0, Fax-10 B e k a n n t m a c h u n g der Verbandsversammlung des WAGG am 10.04.2003 Beginn: Ort: 19.00 Uhr Friedersdorf, Lindenstr. 14 b Amtsgebäude, Versammlungsraum Tagesordnung: Öffentlicher Teil: 0.1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 0.2 Kontrolle und Bestätigung der Niederschriften der Verbandsversammlungen vom 13.02.2003 0.3 Änderungsanträge zur Tagesordnung 0.4 Bürgerfragestunde 1. Bericht über die laufenden Geschäfte des WAGG durch den 2. Jahresabschluss 2001 2.1 Bestätigung Beschluss 1.1/2003 2.2 Umgang Verluste Beschluss 1.2/2003 2.3 Entlastung Beschluss 1.3/2003 3. 3. Änderungssatzung zur Verbandssatzung (erneute Beschlussfassung) Beschluss 5/2003 4. Stand der Verhandlung Betriebsführung 5. Abstimmungsverhalten in der Verbandsversammlung (Antrag der Gemeinde Dolgenbrodt) 6. Entwurf Wirtschaftsplan 2003 Nichtöffentlicher Teil 7. Anträge auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang (Gem. Bindow) gez. Steinbach Vorsitzender der Verbandsversammlung 3
Wirtschaftsplan 2003 des Trink- und Abwasserzweckverbandes Luckau Aufgrund des 7 Nr. 3 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung hat die Verbandsversammlung am 27.11.2002 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2003 beschlossen. 1. Es betragen 1.1. im Erfolgsplan die Erträge die Aufwendungen der Jahresgewinn der Jahresverlust 1.2. im Vermögensplan die Einnahmen die Ausgaben 9.029.500 Euro 9.029.500 Euro 0 Euro 0 Euro 5.062.200 Euro 5.062.200 Euro 2. Es werden festgesetzt 2.1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 3.749.100 Euro 2.2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 Euro 2.3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 Euro 2.4. die Verbandsumlage (nur Zweckverbände) 0 Euro Der o.g. Wirtschaftsplan liegt in der Zeit vom 07.04.2003 bis 11.04.2003 in der Geschäftsstelle des Trink- und Abwasserzweckverbandes Luckau, Am Bahnhof 2, 15926 Luckau während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme aus. Luckau, 20.03.2003 gez. Schadow Vorsitzende der Verbandsversammlung gez. Grohmann 4
Lübben (Spreewald), 11-02-2003 AZ.: 15-53-01/20-03 Genehmigung Gemäß 18 Absatz 1 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) vom 28.05. 1999 (GVBl. S. 194) in Verbindung mit dem 85 Absatz 2 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (Gemeindeordnung-GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. I S. 154), geändert durch Gesetz vom 18.12.2001 (GVBl. I S. 298) genehmige ich hiermit dem Trink- und Abwasserzweckverband Luckau den durch die Verbandsversammlung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Luckau am 27.11.2002 im Rahmen des Feststellungsbeschlusses Pkt. 2.1. zum Wirtschaftsplan 2003 festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in Höhe von 3.749.100,00 EUR in Worten: Dreimillionensiebenhundertneunundvierzigtausendeinhundert Euro Auflage: Der Kredit ist nur bei der Bereitstellung von Fördermitteln und in der erforderlichen Höhe in Anspruch zu nehmen. gez. Wille Siegel 5
Impressum Herausgeber: Landkreis Dahme-Spreewald Pressestelle verantwortlich: Heidrun Schaaf Reutergasse 12, 15907 Lübben Telefon: 03546 / 20-1008 Telefax: 03546 / 20-1009 Erscheinungsweise: nach Bedarf Das Amtsblatt ist am Sitz der Kreisverwaltung in 15907 Lübben, Reutergasse 12, im Hauptamt erhältlich. Es liegt ebenfalls zur Einsicht in allen Ämtern und amtsfreien Gemeinden des Landkreises Dahme-Spreewald und in den Verwaltungsstellen in Königs Wusterhausen und Luckau aus. Das Amtsblatt kann auch gegen Erstattung der Porto- und Versandkosten einzeln oder im Abonnement vom Landkreis bezogen werden. 6