Unklarheiten um den klaren Fall wo stehen wir beim Rechtsschutz in klaren Fällen (Art. 257 ZPO)?

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Transkript:

Juristenverein des Kantons Luzern Prof. Dr. Lorenz Droese Unklarheiten um den klaren Fall wo stehen wir beim Rechtsschutz in klaren Fällen (Art. 257 ZPO)? 13. November 2018

Einführung Lorenz Droese 2

Einführung Lorenz Droese 3

Einführung Art. 257 ZPO 1 Das Gericht gewährt Rechtsschutz im summarischen Verfahren, wenn: und a. der Sachverhalt unbestritten oder sofort beweisbar ist; b. die Rechtslage klar ist. 2 Ausgeschlossen ist dieser Rechtsschutz, wenn die Angelegenheit dem Offizialgrundsatz unterliegt. 3 Kann dieser Rechtsschutz nicht gewährt werden, so tritt das Gericht auf das Gesuch nicht ein. Lorenz Droese 4

Zweck von Art. 257 ZPO «Etliche Kantone kennen ein sog. Befehlsverfahren. Der Rechtsschutz in klaren Fällen ist der bundesrechtliche Nachfolger dieses effizienten kantonalen Instituts. Bei eindeutiger Sach- und Rechtslage wird der klagenden Partei erlaubt, rasch d.h. ohne einlässlichen Prozess zu einem rechtskräftigen und vollstreckbaren Entscheid zu kommen.» Botschaft ZPO, BBl 2006 S. 7351; vgl. auch BGE 138 III 620; BGer 4A_417/2015, E. 4 vom 15.10.2015; BGer 4A_592/2012, E. 5 vom 9.9.2013; BGer 4A_420/2012 E. 4 vom 7.11.2012 Lorenz Droese 5

Zweck von Art. 257 ZPO «Funktionsgemäss ist der Rechtsschutz in klaren Fällen [ ] ein Instrument des Gläubigerschutzes.» Botschaft ZPO, BBl 2006 S. 7352 Lorenz Droese 6

Grundsätze (Allg. Prozessvoraussetzungen?) Geltung der Offizialmaxime? nein Sachverhalt unbestritten oder sofort beweisbar? Rechtslage klar? Anspruch ausgewiesen? Lorenz Droese 7

Grundsätze (Allg. Prozessvoraussetzungen?) Geltung der Offizialmaxime?? nein Sachverhalt unbestritten oder sofort beweisbar? Rechtslage klar? Anspruch ausgewiesen? Lorenz Droese 8

Grundsätze (Allg. Prozessvoraussetzungen?) Deutliche wenn Geltung auch der nicht Offizialmaxime? wörtliche Erklärung zugunsten von Art. 257 ZPO vgl. BGer 4A_87/2012 vom 10.4.2012 nein Im Zweifelsfall: Fragepflicht nach Art. 56 ZPO vgl. BGE 138 III 728, E. 3.3 Sachverhalt unbestritten oder sofort beweisbar? Selbstständiges Verfahren Keine Überweisung von Amtes wegen (trotz BGer 4A_565/2017 vom 11.6.2018) Selbstständiges Kostenrisiko Rechtslage klar? Anwendbarkeit von Art. 63 ZPO? Parallele Klage und Sistierungsantrag (BGer 4A_141/2013 vom 22.8.2013)? Anspruch ausgewiesen? Lorenz Droese 9

Grundsätze (Allg. Prozessvoraussetzungen?) Geltung der Offizialmaxime? Anspruch ausgewiesen? Lorenz Droese 10 nein Dispositionsgrundsatz Verhandlungsgrundsatz Sachverhalt unbestritten (BGer oder 4A_295/2017 sofort beweisbar? vom 25.4.2018) Keine Beschränkung betreffend Art des Anspruchs Leistungsansprüche (inkl. Geldforderungen), Gestaltungsund Feststellungsansprüche Rechtslage klar?

Atypisches summarisches Verfahren Art. 257 ZPO 1 Das Gericht gewährt Rechtsschutz im summarischen Verfahren, wenn: und a. der Sachverhalt unbestritten oder sofort beweisbar ist; b. die Rechtslage klar ist. 2 Ausgeschlossen ist dieser Rechtsschutz, wenn die Angelegenheit dem Offizialgrundsatz unterliegt. 3 Kann dieser Rechtsschutz nicht gewährt werden, so tritt das Gericht auf das Gesuch nicht ein. Lorenz Droese 11

Atypisches summarisches Verfahren Summarisches Verfahren Prozessbeschleunigung: kein Schlichtungsverfahren kurze Fristen einfache Verfahrensstruktur Beweisbeschränkung Beschränkung der Beweisstrenge (Glaubhaftmachung statt Vollbeweis) Beschränkung der Beweismittel (grds. nur Urkunden, andere Beweismittel nur ausnahmsweise) Folge: Keine materielle Rechtskraft Lorenz Droese 12

Atypisches summarisches Verfahren Summarisches Verfahren Prozessbeschleunigung: kein Schlichtungsverfahren kurze Fristen einfache Verfahrensstruktur Vollbeweis des Gesuchstellers (Urkunden)Beweis... Beweisbeschränkung über Beschränkung rechtsbegründende der TatsachenBeschränkung der zur Widerlegung Beweisstrenge rechtshindernder Tatsachen Beweismittel (grds. nur (Glaubhaftmachung statt Urkunden, andere Beweismittel nur Vollbeweis) ausnahmsweise) Folge: Faktische Beweislasterweiterung Folge: Keine materielle Rechtskraft Lorenz Droese 13

Materielle Rechtskraft Atypisches summarisches Verfahren Geltendmachung im ordentlichen oder vereinfachten Verfahren? Sachabweisung Gutheissung Nichteintreten (keine materielle Rk.) nein nein Offizialmaxime? Sachverhalt klar? Rechtslage klar? Anspruch ausgewiesen? Lorenz Droese 14 nein nein

Atypisches summarisches Verfahren Geltendmachung im ordentlichen oder vereinfachten Verfahren Offizialmaxime? BGE 140 III 315 nein Inhalt: Nichteintreten nicht nur bei Unzulässigkeit, sondern auch bei Unbegründetheit nein Sachverhalt des Gesuchs klar? Begründung: Historie (Materialien) Rechtfertigung: Teleologie (Gläubigerschutz) Nichteintreten (keine materielle Rk.) nein Rechtslage klar? Materielle Rechtskraft Gutheissung nein Anspruch ausgewiesen? Lorenz Droese 15

Doppelte Liquidität Art. 257 ZPO 1 Das Gericht gewährt Rechtsschutz im summarischen Verfahren, wenn: und a. der Sachverhalt unbestritten oder sofort beweisbar ist; b. die Rechtslage klar ist. 2 Ausgeschlossen ist dieser Rechtsschutz, wenn die Angelegenheit dem Offizialgrundsatz unterliegt. 3 Kann dieser Rechtsschutz nicht gewährt werden, so tritt das Gericht auf das Gesuch nicht ein. Lorenz Droese 16

Unbestritten oder sofort beweisbar Art. 257 ZPO 1 Das Gericht gewährt Rechtsschutz im summarischen Verfahren, wenn: a. der Sachverhalt unbestritten oder sofort beweisbar ist; und b. die Rechtslage klar ist. 2 Ausgeschlossen Doppelrelevante ist dieser Tatsachen? Rechtsschutz, wenn die Angelegenheit Andere tatsächliche dem Offizialgrundsatz Ausgangslage unterliegt. (Illquidität 3 Kann Inexistenz) dieser Rechtsschutz nicht gewährt werden, so tritt das Gericht Andere auf das rechtliche Gesuch nicht Ausgangslage ein. (Nichteintreten einzig möglicher Ausgang, BGE 140 III 315) Lorenz Droese 17

Unbestritten oder sofort beweisbar Art. 257 ZPO 1 Das Gericht gewährt Rechtsschutz im summarischen Verfahren, wenn: a. der Sachverhalt unbestritten oder sofort beweisbar ist; und Klarer b. die Fall Rechtslage wegen klar Säumnis ist. der Gesuchsgegnerin 2 Ausgeschlossen Nachfrist? ist dieser Rechtsschutz, wenn die Angelegenheit Zulässigkeit dem von Offizialgrundsatz Beweiserhebung unterliegt. von Amtes wegen 3 Kann (Art. dieser 153 Rechtsschutz Abs. 2 ZPO)? nicht gewährt werden, so tritt das Gericht Einfluss auf das vorprozessualer Gesuch nicht ein. Bestreitungen? Lorenz Droese 18

Unbestritten oder sofort beweisbar Art. 257 ZPO 1 Das Gericht gewährt Rechtsschutz im summarischen Verfahren, wenn: a. der Sachverhalt unbestritten oder sofort beweisbar ist; und Klarer b. die Fall Rechtslage bei Einwendungen... klar ist. 2... ausgeschlossen, wenn Einwendungen glaubhaft Ausgeschlossen ist dieser Rechtsschutz, wenn die Angelegenheit... nicht ausgeschlossen, dem Offizialgrundsatz wenn Einwendungen unterliegt. haltlos 3 Kann... nicht dieser ausgeschlossen, Rechtsschutz nicht wenn gewährt Einwendungen werden, so zwar tritt nicht das Gericht glaubhaft, auf das aber Gesuch erheblich, nicht ein. schlüssig und substantiiert BGer 4A_447/2011 vom 20.9.11; 5A_645/2011 vom 17.11.2011; BGE 138 III 620 Lorenz Droese 19

Unbestritten oder sofort beweisbar Art. 257 ZPO 1 Das Gericht gewährt Rechtsschutz im summarischen Verfahren, wenn: a. der Sachverhalt unbestritten oder sofort beweisbar ist; und Für b. ein die Rechtslage Nichteintreten klar ist. genügt es... 2 Ausgeschlossen dass die angeführten ist dieser Verteidigungsmittel Rechtsschutz, wenn grds. die zur Angelegenheit Abweisung dem führen Offizialgrundsatz könnten und... unterliegt. 3 Kann dass dieser sie Rechtsschutz nicht von vornherein nicht gewährt haltlos werden, sind und... so tritt das Gericht dass auf sich das das Gesuch summarische nicht ein. Verfahren für ihre nähere Prüfung nicht eignet Lorenz Droese 20

Unbestritten oder sofort beweisbar Art. 257 ZPO 1 Das Gericht gewährt Rechtsschutz im summarischen Verfahren, wenn: a. der Sachverhalt unbestritten oder sofort beweisbar ist; und...bedeutet b. die Rechtslage (zunächst): klar ist. 2 Ausgeschlossen ohne zeitliche Verzögerung ist dieser Rechtsschutz, und besonderen wenn Aufwand die Angelegenheit in der Regel dem durch Offizialgrundsatz Urkunden unterliegt. BGE 141 III 23; BGE 138 III 123 3 Kann dieser Rechtsschutz nicht gewährt werden, so tritt das Gericht auf das Gesuch nicht ein. Lorenz Droese 21

Unbestritten oder sofort beweisbar Art. Zulässigkeit 257 ZPO von anderen Beweismitteln, insb. Zeugen? 1 Ausgangspunkt: Art. 254 Abs. 2 ZPO Das Gericht gewährt Rechtsschutz im summarischen Verfahren, Widersprüche, wenn: z.b BGer 4A_592/2012 vom 9.9.2013 vs. BGer a. der 4A_218/2017 Sachverhalt vom unbestritten 14.7.2017 oder sofort beweisbar ist; und Gesichtspunkte der Auslegung: b. Gläubigerschutz die Rechtslage klar vs. ist. Formalismus 2 Ausgeschlossen Alternative ov ist dieser / vv Rechtsschutz, wenn die Angelegenheit Konkordanz dem mit Offizialgrundsatz Art. 170 Abs. 3 unterliegt. ZPO sowie BGE 136 II 3 Kann 551 dieser und Rechtsschutz BGer 2C_909/2010 nicht gewährt vom 12.4.2011? werden, so tritt das Gericht auf das Gesuch nicht ein. Lorenz Droese 22

Unbestritten oder sofort beweisbar Art. 257 ZPO 1 Das Gericht gewährt Rechtsschutz im summarischen Verfahren, wenn: a. der Sachverhalt unbestritten oder sofort beweisbar ist; und Was, b. die wenn Rechtslage ein Fall klar nur ist. teilweise klar ist? 2 Ausgeschlossen Nichteintreten, ist wenn dieser Rechtsbegehren Rechtsschutz, wenn nicht die Angelegenheit vollumfänglich dem Offizialgrundsatz ( dans leur intégralité ) unterliegt. gutzuheissen BGer 5A_768/2012 vom 17.5.2013; BGE 141 III 23 3 Kann dieser Rechtsschutz nicht gewährt werden, so tritt das Gericht D.h.: auf Keine das Gesuch Teilgutheissung nicht ein. nach Art. 257 ZPO Lorenz Droese 23

Unbestritten oder sofort beweisbar Art. 257 ZPO 1 Das Gericht gewährt Rechtsschutz im summarischen Verfahren, wenn: a. der Sachverhalt unbestritten oder sofort beweisbar ist; und Was, b. die wenn Rechtslage ein unklarer ist. Sachverhalt klar wird? 2 Ausgeschlossen Die Voraussetzungen ist dieser von Rechtsschutz, Art. 257 ZPO wenn müssen die vor Angelegenheit erster Instanz dem erfüllt Offizialgrundsatz sein unterliegt. 3 Kann Thema dieser der Rechtsschutz Berufung: Hat nicht die gewährt Vorinstanz werden, aufgrund so tritt der das ihr Gericht vorliegenden auf das Gesuch Beweismittel nicht ein. richtig entschieden? BGer 4A_420/2012 vom 7.11.2012 Lorenz Droese 24

Klare Rechtslage Art. Grundsatz: 257 ZPO Gegeben, «wenn die Anwendung und Auslegung der Norm namentlich aufgrund ihres Wortlauts, 1 der Das Rechtsprechung Gericht gewährt Rechtsschutz und der bewährten im summarischen Lehre, zu keinem Verfahren, Zweifel Anlass wenn: gibt und die Rechtsanwendung deshalb zu einem a. der eindeutigen Sachverhalt Ergebnis unbestritten führt.» oder sofort BGE beweisbar 138 III 123 ist; und b. die Rechtslage klar ist. 2 Ausgeschlossen ist dieser Rechtsschutz, wenn die Angelegenheit dem Offizialgrundsatz unterliegt. 3 Kann dieser Rechtsschutz nicht gewährt werden, so tritt das Gericht auf das Gesuch nicht ein. Lorenz Droese 25

Klare Rechtslage Art. 257 ZPO 1 Klarheit... Das Gericht gewährt Rechtsschutz im summarischen Verfahren, nicht bei wenn: Billigkeits- oder Ermessensentscheiden, namentlich a. der Sachverhalt bei Treu unbestritten und Glauben... oder sofort BGE beweisbar 138 III 123 ist; und b. die Rechtslage klar ist. 2 Ausgeschlossen ist dieser Rechtsschutz, wenn die Angelegenheit... wohl aber dem u.u., Offizialgrundsatz wenn klarerweise unterliegt. Rechtsmissbrauch 3 Kann vorliegt dieser oder Rechtsschutz... BGer 4A_2/2016 vom 18.2.2016 nicht gewährt werden, so tritt das Gericht... wenn auf die das Auslegung Gesuch nicht nach ein. Vertrauensprinzip klare Ergebnisse bringt BGer 4A_185/2017 vom 15.6.2017 Lorenz Droese 26

Klare Rechtslage Quid bei Einwendungen aus ausländischem Recht? Art. z.b. 257 BGer ZPO4A_415/2013 vom 20.1.2014 1 Das Art. Gericht 16 Abs. gewährt 1 IPRG? Rechtsschutz im summarischen Verfahren, Glaubhaftmachung wenn: ausländischen Rechts? und (vgl. BGE 140 III 456; BGer 5P.355/2006; OGer ZH PS180184 vom 18.10.2018) a. der Sachverhalt unbestritten oder sofort beweisbar ist; b. die Rechtslage klar ist. 2 Ausgeschlossen ist dieser Rechtsschutz, wenn die Angelegenheit dem Offizialgrundsatz unterliegt. 3 Kann dieser Rechtsschutz nicht gewährt werden, so tritt das Gericht auf das Gesuch nicht ein. Lorenz Droese 27

Klare Rechtslage Quid bei Einwendungen aus öffentlichem Recht? Art. z.b. 257 BGer ZPO 4A_168/2015 vom 28.10.2015 1 Art. 397 Abs. 1 OR vs. Art. 3 Abs. 2 lit. c BankG Das Gericht gewährt Rechtsschutz im summarischen Verfahren, Substantiierung wenn: der Einwendung erforderlich (zumindest angesichts klarer Privatrechtslage) a. der Sachverhalt unbestritten oder sofort beweisbar ist; und b. die Rechtslage klar ist. 2 Ausgeschlossen ist dieser Rechtsschutz, wenn die Angelegenheit dem Offizialgrundsatz unterliegt. 3 Kann dieser Rechtsschutz nicht gewährt werden, so tritt das Gericht auf das Gesuch nicht ein. Lorenz Droese 28

Klare Rechtslage Art. Quid257 bei ZPO Bezugnahme auf Ergebnisse anderer Verfahren? 1 z.b. BGer 4A_282/2015 vom 27.7.2015 Das Kein Gericht klarer Fall gewährt im Verhältnis Rechtsschutz Versicherter/Versicherung, im summarischen wenn Verfahren, Versicherter wenn: bereits (adhäsionsweise) rechtskräftig verurteilt a. der Sachverhalt unbestritten oder sofort beweisbar ist; z.b. BGer 4A_24/2018 vom 15.6.2018 und Kein klarer Fall, wenn Anspruchsgrundlage Gegenstand einer rechtskräftig b. die Rechtslage zurückgezogenen klar ist. negativen Feststellungsklage war 2 Ausgeschlossen z.b. Unterlassungsklage ist dieser Rechtsschutz, und veränderter wenn modus die operandi Angelegenheit Klarer Fall, wenn dem angesichts Offizialgrundsatz eines rechtskräftigen unterliegt. 3 Kann Unterlassungsurteils dieser Rechtsschutz die Verletzungshandlung nicht gewährt werden, (geringfügig) so tritt das Gericht modifiziert auf das wird? Gesuch nicht ein. Lorenz Droese 29

Fazit Wo stehen wir (heute) bei Art. 257 ZPO? Kasuistisch geprägte Voraussetzungen Beschränkte (Möglichkeit zur) Klärung durch Rspr. Folge: Relevanz der Regelungsdichte (z.b. Art. 257d OR) Geringe Voraussehbarkeit der Zulässigkeit des Verfahren Alternativen? Abkürzungsmöglichkeit innerhalb des ordentlichen Verfahrens? Motion for summary judgement nach US-Vorbild (FRC 56)? Lorenz Droese 30