Simone Dieckow Beruf: Steuerberaterin Kanzleisitz: Dessau-Roßlau Spezialisierungen:



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Transkript:

Simone Dieckow Beruf: Steuerberaterin Kanzleisitz: Dessau-Roßlau Spezialisierungen: GmbH, Personengesellschaften Existenzgründungen Steuerberatungsgesellschaft mbh Albrechtstraße 101 06844 Dessau-Roßlau Tel.: 0340/54 11 80 Fax: 0340/54 11 888 email: sp-dessau@etl.de www.steuerberatung-in-dessau.de

Steuerliche Fragen und Überlegungen in der Vorbereitungs- und Gründungsphase Erste Schritte: Anmeldung beim Finanzamt (Gewerbeanmeldung?): Anmeldepflichten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Betriebssteuernummer) Meldepflichten ggü. dem Finanzamt (USt-VA, LSt-Anmeldungen) Meldepflichten ggü. der SV-Träger (AA, KK, BG) Buchführungspflichten? (freiwillige) Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) Praktische Überlegungen zur Buchführung und des Jahresabschlusses

Steuerliche Fragen und Überlegungen in der Vorbereitungs- und Gründungsphase Steuerliche Gestaltungen in der Vorbereitungs- und Anlaufphase: Vorweggenommene Betriebsausgaben Verlustverrechnungsmöglichkeiten: Anlaufverluste in der nebenberuflichen Tätigkeit sind mit anderen positiven Einkünften verrechenbar Vorsteuerüberhang bei der Umsatzsteuer (kann insbesondere bei Anfangsinvestitionen gegeben sein) Wahl der Rechtsform Personengesellschaft (GbR) oder Kapitalgesellschaft (GmbH) Investitionsabzugsbetrag (für kleine und mittlere Betriebe)

Steuerliche Fragen und Überlegungen in der Vorbereitungs- und Gründungsphase Hinweise für f r die Anlaufphase: Businessplan / Gründungszuschuss? Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA): zur Unterstützung der Unternehmenskontrolle und -führung hilfreich für die Planung der Steuerzahlungen Vorauszahlungen: Einkommensteuer / Gewerbesteuer Finanzkrisen auf Grund Steuernachforderungen durch richtigen Umgang mit dem Finanzamt vermeiden Steuerberater: Bei welchen Leistungen kann der Steuerberater helfen

Steuerliche Fragen und Überlegungen in der Vorbereitungs- und Gründungsphase Betriebsvermögen: Kfz-Kosten Kosten: Kfz im Betriebsvermögen oder KM-Geld-Abrechung für den privaten PKW Anschaffungen: Finanzierung oder Leasing? Einlagen: Weiternutzung bisher privat genutzter oder geschenkter Gegenstände

Steuerliche Fragen und Überlegungen in der Vorbereitungs- und Gründungsphase Besondere Aufzeichnungspflichten beachten: Reisekosten: auch bereits in der Vorbereitungs- und Gründungsphase abzugsfähig ; ACHTUNG: neues Reisekostenrecht 2014! Geschenke: z.bsp. an Geschäftspartner Bewirtungen: Bewirtungsbeleg!!! (Anlass, Grund, bewirtete Personen)

Laufende Steuern und Verpflichtungen Umsatzsteuer: Steuersatz: Regelsteuersatz 19% ermäßigter Steuersatz 7% steuerbefreite Leistungen nicht steuerbare Leistungen Kleinunternehmerregelung: (siehe folgende Folie) Umsatzsteuer bei Auslandsbeziehungen: Mitgliedsstaaten der EU sog. Drittland laufende Steueranmeldungen: Umsatzsteuervoranmeldung

Laufende Steuern und Verpflichtungen Kleinunternehmerregelung ( ( 19 UStG): bei Kleinunternehmerregelung grundsätzlich keine Umsatzsteuer Kleinunternehmer bis zu einer Grenze von Umsatz (brutto) im Vorjahr bis einschließlich 17.500,00 EUR und im lfd. Jahr voraussichtlich bis 50.000,00 EUR Vorteil: Vereinfachung, da keine Umsatzsteuer zu entrichten ist gegenüber Endverbraucher ist Leistung günstiger Nachteil: es besteht kein Vorsteuerabzug = höhere Kosten bei Investitionen

Laufende Steuern und Verpflichtungen Anmeldeverfahren für f r Umsatzsteuer: Umsatzsteuervoranmeldung: Umsatzsteuerzahllast ist an das zuständige Finanzamt anzumelden und abzuführen Meldung und Abführung hat bis zum 10. nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums zu erfolgen diese Frist kann durch eine Dauerfristverlängerung um einen Monat verschoben werden Wichtig: Existenzgründer müssen im Gründungs- und Folgejahr monatlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben

Laufende Steuern und Verpflichtungen Voranmeldungszeitraum (nach dem 2.Geschäftsjahr) ftsjahr): Umsatzsteuerzahllast Vorjahr größer 7.500,00 EUR bis 7.500,00 EUR bis 1.000,00 EUR kleiner -7.500,00 EUR Voranmeldungszeitraum = Kalendermonat = Kalendervierteljahr = Kalenderjahr = Kalendermonat auf Antrag

Steuerliche Fragen und Überlegungen in der Vorbereitungs- und Gründungsphase Beschäftigung von Mitarbeitern: Mindestlohn Löhne / Aushilfslöhne hne: Freie Mitarbeiter: arbeitnehmerähnliche Selbständige Ehegattenarbeitsverhältnis ltnis: Minijobs als steuerliches Gestaltungsinstrument

Laufende Steuern und Verpflichtungen Lohnsteuer: Allgemeines: Wer als Unternehmer Arbeitnehmer beschäftigt,gilt im Sinne des Einkommensteuergesetzes als Arbeitgeber und hat die Verpflichtunge zur Einbehaltung ( 38 Abs. 3 EStG) sowie zur Anmeldung und Abführung ( 81a Abs. 1 EStG) der LSt keine Fristverlängerung Lohnsteueranmeldungszeitraum: Lohnsteuerzahllast Vorjahr größer 4.00,00 EUR bis 4.000,00 EUR kleiner 1.000,00 EUR Voranmeldungszeitraum = Kalendermonat = Kalendervierteljahr = Kalenderjahr

Laufende Steuern und Verpflichtungen Sozialversicherung für f r Arbeitnehmer (Pflichten als Arbeitgeber): Sozialversicherung: Meldepflicht gegenüber der Sozialversicherung Einbehaltung und Abführung der Sozialversicherungsbeiträge ge (KV, PV, AV, RV) 3.letzter Werktag Beiträge zur Berufsgenossenschaft Aufzeichnungspflichten Besonderheiten bei Mini-Jobs

Laufende Steuern und Verpflichtungen Einfache Buchführung: hrung: Freiberufler und nicht buchführungspflichtige Gewerbetreibende Erfassung der Einnahmen und Ausgaben in laufend zu führenden Verzeichnissen Gewinnermittlung am Jahresende durch Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben (sog. Einnahmen-Überschuss-Rechnung) Selbständige mit Einnahmen über 17.500,00 EUR im Jahr müssen Anlage EÜR zur Steuererklärung abgegeben

Laufende Steuern und Verpflichtungen Doppelte Buchführung: hrung: Buchführung im eigentlichen Sinne mit Jahresabschluss inkl. Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung Freiwillig oder Verpflichtung auf Grund: Handelsrecht ( 238 HGB) Steuerrecht ( 140, 141 AO), wenn entweder: Umsatz pro Kj. > 500.000,00 EUR oder Gewinn pro KJ. > 50.000,00 EUR Aufbewahrungspflicht aller Belege!!!

Selbstndigkeit im Nebenerwerb Risiko: Nachzahlungen Folge: Liquiditätsprobleme Steuerstrafverfahren Lösung: Beratung mit Hilfe Ihres kompetenten Steuerberaters Guter Rat ist teuer, schlechter Rat kann teuer zu stehen kommen. (Gerhard Uhlenbruck) 20

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