I. Ausgangssituation



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Transkript:

I. Ausgangssituation K+S betreibt seit über 100 Jahren Kalibergbau im hessisch-thüringischen Revier in den heutigen Werken Werra und Neuhof-Ellers mit über 5.100 Beschäftigten. Diese eher strukturschwache Region ist wesentlich durch den Bergbau geprägt 1. Dem Erhalt der damit verbundenen Wertschöpfung und der Arbeitsplätze kommt daher eine besondere Bedeutung zu. Eine vorzeitige Produktionseinstellung würde aus betrieblichen Gründen (Kapitalvernichtung bei K+S) aber auch aus regionalwirtschaftlichen Gründen (Einkommens- und Wertschöpfungsverluste in der Region) gemäß einer Öko-Effizienz-Analyse der Uni Leipzig zu schweren wirtschaftlichen Verwerfungen führen. 2 Bei der Kaliproduktion entstehen neben festen Rückständen zwangsläufig salzhaltige Abwässer, die entsprechend dem weltweiten Stand der Technik 3 seit Jahrzehnten entweder in die Oberflächengewässer (hier: Werra) eingeleitet, oder in den Untergrund (Plattendolomit) versenkt werden. Daneben haben sowohl Teile der Oberflächengewässer wie auch des Grundwassers in diesem Kali-Revier einen geogenen Salzgehalt, der auf natürlichen Salzablaugungen der Lagerstätte beruht. Der Chlorid-Gehalt in der Werra konnte in den vergangenen 25 Jahren um rd. 90 % gesenkt werden, was in Kombination mit dem Beginn der im Jahr 2000 eingeführten Salzlaststeuerung zu einer erheblichen Verbesserung des ökologischen Zustands 4 in Werra und Weser geführt hat. 1 Siehe hierzu im Einzelnen: GMA/BHP, Sozio-ökonomische Wirkungen des Werkes Werra, Februar 2014 2 Uni Leipzig, Öko-Effizienz-Analyse (ÖEA) zur Prüfung der Verhältnismäßigkeit unterschiedlicher Maßnahmenoptionen zur Umsetzung des Gewässerschutzes Werra/Weser und zum Erhalt der Kaliproduktion im hessischthüringischen Kali-Gebiet, 19.09.2014, S. 95 3 Siehe hierzu Runder Tisch Gewässerschutz Werra/Weser und Kaliproduktion, Empfehlung vom 29.02.2010 (www.runder-tisch-werra.de) 4 Niedersächsische Landesregierung, Meeresschutz, Drs. 16/2670 vom 10.08.2010, S. 61: Insgesamt ist zu erwarten, dass die mit der Einführung der an die Wasserführung angepassten Einleitung seit dem Jahr 2000 festzustellende positive Veränderung des ökologischen Zustands und einiger Fischbestandsparameter fortschreiten und der in der Regel gute Ernährungszustand der Fische voraussichtlich beibehalten wird.

- 2 - Im Jahr 2008 hat K+S ein umfangreiches Maßnahmenpaket zum Gewässerschutz verabschiedet, durch das bis Ende 2015 gegenüber dem Bezugsjahr 2006 eine Halbierung der Salzabwassermengen auf rd. 7 Mio. m³ pro Jahr erzielt wird; die Investitionen werden sich insgesamt auf rd. 400 Mio. belaufen. Bereits heute sind rd. 90 % der angestrebten Abwassereinsparungen erzielt worden. Hierdurch war es möglich, sowohl die Einleitung in die Werra wie auch die Versenkung in den Untergrund nochmals deutlich zu verringern 5. In der Weser wird heute schon ab Hameln flussabwärts Süßwasserqualität 6 erzielt. Ziel des Vier-Phasen-Plans ist die Erreichung von Süßwasserqualität in der gesamten Weser und weitestgehend auch in der Werra unter gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Produktion und einer Nachbergbauphase ohne Ewigkeitslasten. Hierzu sind im Wesentlichen folgende Maßnahmen geplant: Bau und Inbetriebnahme eine KKF-Anlage 7 bis Ende 2017, um das anfallende Salzwasser um weitere 1,5 Mio. m³ auf 5,5 Mio. m³/a zu reduzieren; Bau und Betrieb einer Ergänzungsleitung an die Oberweser und die damit verbundene Einstellung der Versenkung in den Untergrund sowie der Senkung der Einleitgrenzwerte in der Werra und Vollständige Abdeckung der Halden beginnend spätestens im Jahr 2032 zur Verringerung des entstehenden Haldenwassers auf rd. 1,5 Mio. m³/a. Danach wird K+S rund 800 Mio. für die Verbesserung des Gewässerzustandes in Werra und Weser sowie im Untergrund investiert, eine dauerhafte Lösung der Salzabwasserproblematik erreicht und einen angemessenen Ausgleich zwischen den sozialen und ökonomischen Erfordernissen der Gewässernutzung und den ökologischen Belangen des Gewässerschutzes in Übereinstimmung mit dem europäischen und deutschen Wasserhaushaltrecht erzielt haben 8. 5 Zulässige Versenkungsmenge bis Ende 2011: max. 9 Mio. m³/a; ab Ende 2015 vor. Ø 2 Mio. m³/a 6 Chloridgehalt < 500 mg/l; Bremer Umwelt Informationssystem: Leitfähigkeit Salzkonzentration, http://www.umwelt.bremen.de/de/detail.php? gsid=bremen 179.c.1659.de vgl. auch Schönborn, Risse-Buhl, Lehrbuch der Limnologie, Stuttgart 2013, S. 645. 7 Kainit-Kristallisations-Flotations-Anlage zur weiteren Gewinnung von Wertstoffen und Senkung der Salzabwassermenge 8 Siehe 6 WHG.

- 3 - II. Ziel und Systematik der europäischen Wasserrahmenrichtlinie Das Ziel der Wasserrahmenrichtlinie ist die Erfüllung des Kriteriums des guten Zustands aller Oberflächengewässer und des Grundwassers bis zum Ende des Jahres 2015 9. Die Frist zur Zielerreichung kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zweimal um einen Zeitraum von je 6 Jahren verlängert werden 10. Fristverlängerungen über 2027 hinaus sind nur aufgrund von natürlichen Gegebenheiten zulässig 11. Neben den Fristverlängerungen können unter bestimmten Voraussetzungen auch weniger strenge Bewirtschaftungsziele 12 festgelegt oder Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen 13 gewährt werden. Diese beiden Möglichkeiten stehen auch nach 2027 zur Verfügung. Für oberirdische Gewässer wird der durch die Bewirtschaftung zu erreichende gute Zustand in einen ökologischen und einen chemischen Bestandteil unterteilt 14. Der ökologische Zustand wird anhand von biologischen (Pflanzenarten und Tiere), physikalisch-chemischen 15 und hydromorphologischen 16 Qualitätskomponenten beurteilt. Grundlage der Bewertung ist der Referenzzustand, d. h. der Zustand eines vom Menschen praktisch unbeeinflussten vergleichbaren Gewässers. Die Regeln für die Ableitung des Referenzzustandes basieren auf einem Leitfaden der Europäischen Kommission 17 und wurden länderspezifisch konkretisiert. Dementsprechend gibt es keine europaeinheitliche Definition des guten ökologischen Zustands (GÖZ.) 18 Da in der Industriegesellschaft die vollständige Rückführung aller Gewässer in einen ökologischen Idealzustand illusorisch ist, werden die Bewirtschaftungsziele für künstliche oder erheblich veränderte Gewässer (z. B. Ems, Elbe, Rhein, Weser) modifiziert: an Stelle des guten öko- 9 Art. 4 Abs. 1 lit. a) und b) WRRL; 29 Abs. 1, 47 Abs. 1, 2 WHG 10 Art. 4 Abs. 4 lit. c WRRL, 29 Abs. 3 S. 1 WHG 11 Art. 4 Abs. 4 lit. c) WRRL, 29 Abs. 3 S. 2 WHG 12 Art. 4 Abs. 5 WRRL, 30 WHG 13 Art. 4 Abs. 7 WRRL, 31 WHG 14 Art. 4 Abs. 1 lit. a) ii) WRRL, 27 Abs. 1 WHG 15 Siehe Anlage 5 OGewV, in der für 162 Stoffe Umweltqualitätsnormen enthalten sind 16 Wasserhaushalt, Durchgängigkeit des Flusses, Morphologie, siehe Anlage 4, Tab. 2 OGewV 17 Europäische Kommission: Ableitung von Referenzbedingungen und Festlegung von Grenzen zwischen ökologischen Zustandsklassen für oberirdische Binnengewässer, CIS-Leitfaden Nr. 10, 2003 18 Um die Vergleichbarkeit der nationalen Bewertungsergebnisse zu gewährleisten, werden sie auf europäischer Ebene interkalibriert. Dieser Interkalibrierungsprozess ist allerdings noch nicht für alle Oberflächengewässer abgeschlossen, vgl. z. B. FGG Ems, BWP 2015-2021 Entwurf, S. 60 ff.

- 4 - logischen Zustands treten die verminderten Anforderungen eines guten ökologischen Potenzials (GÖP) 19, das geringfügig unter dem höchsten ökologischen Potenzial liegt. Letzteres wird erreicht, wenn alle technisch möglichen Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur an dem Wasserkörper durchgeführt würden, ohne die vorhandenen einschlägigen Nutzungen signifikant zu beeinträchtigen 20. In Deutschland wurden für die Ableitung des guten ökologischen Potenzials zum zweiten Bewirtschaftungsplan bundesweit einheitliche Verfahren für Fließgewässer und Seen entwickelt 21 ; ein entsprechendes einheitliches Verfahren auf EU- Ebene gibt es nicht 22. Allerdings werden teilweise länderübergreifende Arbeitsgruppen 23 eingesetzt, um die Bewertungsergebnisse soweit möglich zu harmonisieren. Der chemische Zustand wird europaeinheitlich anhand von Grenzwerten für ausgewählte Stoffe 24 (24 prioritäre und 21 prioritär gefährliche Stoffe) definiert. Grenzwerte für den zulässigen Chloridgehalt in Oberflächengewässern bestehen nicht. Nur wenn alle vorgegebenen Umweltqualitätsnormen eingehalten werden, wird den Oberflächengewässern ein guter chemischer Zustand attestiert. Auch insgesamt erfolgt die Einstufung eines Wasserkörpers nach dem one out all out -Prinzip. Danach ist der Zustand des Oberflächengewässers auf Grundlage des jeweils schlechteren Wertes für den ökologischen und den chemischen Zustand zu bestimmen 25. Das heißt, überschreitet auch nur ein für die Beurteilung des Gewässerzustandes zu betrachtender Parameter eine definierte Schwelle, so kann das Gewässer insgesamt den angestrebten Zielzustand nicht erreichen. 19 Art. 4 Abs. 1 lit. a) iii) WRRL, 27 Abs. 2 WHG 20 FGG Ems, BWP 2015-2021 Entwurf, S. 63 f. 21 LAWA, Handlungsempfehlung zur Harmonisierung der Herleitung des Guten ökologischen Potenzials (GÖP), 2013 22 IFGE Rhein, 2. Bewirtschaftungsplan (Entwurf), S. 48 ff. 23 Z. B. Arbeitsgruppe Wasserqualität des Unterausschusses G der ständigen Deutsch-Niederländischen Grenzgewässerkommission, vgl. FGG Ems, BWP 2015-2021 Entwurf, S. 63 f. 24 Richtlinie 2013/39/EU vom 12.08.2013, 25 Art. 2 Nr. 17, Anhang V RdNr. 1.4.2 Ziff. i) WRRL

- 5 - III. Ergebnisse der Zweiten Bewirtschaftungspläne 1. Allgemein Den seit Dezember 2014 vorliegenden Entwürfen der Bewirtschaftungspläne für den Zeitraum 2015-2021 26 ist zu entnehmen, dass das Ziel der WRRL den guten Zustand der Oberflächengewässer bis Ende 2015 zu erreichen, in Deutschland weitestgehend verfehlt wird und dieses auch bis 2021 nach allen Prognosen nicht erreicht werden kann. Daher werden für fast alle diese Oberflächengewässer Fristverlängerungen über 2021 hinaus in Anspruch genommen. Nur in wenigen Fällen (rd. 1 %) wurden bisher schon weniger strenge Umweltziele festgelegt. Bundesweit verfehlen bis Ende 2015 rund 90 % der Oberflächengewässer den guten ökologischen Zustand bzw. das gute ökologische Potenzial; sie werden diesen Zustand aufgrund der vorliegenden Prognosen der zuständigen Wasserbehörden auch bis Ende 2021 nicht erreichen. Hinzu kommt, dass bundesweit für alle Oberflächengewässer Fristverlängerungen aufgrund der Verfehlung des guten chemischen Zustands in Anspruch genommen werden, da flächendeckend mindestens die Umweltqualitätsnorm für Quecksilber 27 überschritten wird. Aufgrund der Begründungen für die Fristverlängerungen und des one out all out -Prinzips ist schon heute absehbar, dass für diese Oberflächengewässer auch bis Ende 2027 das Ziel der WRRL mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht erreicht werden kann 28 und somit weitere Fristverlängerungen oder Ausnahmen in Anspruch genommen bzw. weniger strenge Umweltziele festgelegt werden müssen. Folglich werden die von der WRRL vorgesehenen Ausnahmen faktisch zum Regelfall 29. Dies erweitert zwangsläufig auch insgesamt den Auslegungs- und Ge- 26 22.12.2015-22.12.2021 27 Der weltweite Anstieg der Quecksilbereinträge ist vor allem auf den Anstieg der Kohleverstromung insbesondere in Asien zurückzuführen. In Europa ist die Kohleverbrennung ebenfalls der wichtigste Umwelteintrag. Vgl. hierzu ausführlich FGG Ems, BWP 2015-2021 Entwurf, S. 68 ff. 28 GÖZ/GÖP: Z. B. ist für alle niedersächsischen Oberflächengewässer der FGG Weser die Fristverlängerung mit natürlichen Gegebenheiten begründet worden; NRW hat die Fristverlängerung für ihre Oberflächengewässer in der FGG Weser zu 94 % mit unverhältnismäßigen Kosten aufgrund fehlender Flächenverfügbarkeit begründet (vgl. auch FGG Ems, BWP 2015-2012, S. 114). GCZ: Für eine Vielzahl chemischer Stoffe sind bereits alle relevanten Maßnahmen getroffen worden, aber die Belastungen sorgen noch längerfristig für Grenzwertüberschreitungen (vgl. z. B. FGG Ems, BWP 2015-2012, S. 114; FGG Rhein, BWP 2015-2021, S. 27). 29 Reinhardt, Wasserrechtliche Anforderungen an eine dauerhafte Lösung für die Salzwasserproblematik in Werra und Oberweser, S. 22, 71; in ähnlichem Sinne auch Schlussantrag des Generalanwalts Jääskinnen in Rs. C-

- 6 - staltungsspielraum der Genehmigungsbehörden im Rahmen der Entscheidung über die Gewässerbewirtschaftung 30. 2. Einzelfälle a) Nordthüringer Südharz-Kalirevier Die Situation im stillgelegten Südharz-Kalirevier in Nordthüringen ist dadurch gekennzeichnet, dass das Grundwasser insbesondere durch salzhaltige Sickerwässer aus den Halden und die dortigen Oberflächengewässer (Gewässersystem Bode/Wipper und Gewässersystem Unstrut) neben der geogenen Salzbelastung 31 durch direkte Einleitungen von gefassten Haldenwässern und diffus über das Grundwasser eingetragenes Salz belastet sind. Während für kleinere Halden bereits Maßnahmen zur Haldenabdeckung und Fassung der Haldenabwässer durchgeführt werden, ist eine Haldenabdeckung der Großhalde in Bischofferode aus technischen Gründen bisher nicht erfolgt. Nach einem von der Landesregierung in Auftrag gegebenen Gutachten können mit der Umsetzung einiger untersuchter Maßnahmenvarianten zwar der Chloridwerte in den Gewässern verbessert werden. Diese Verbesserung führt aber nicht zur Erreichung des guten Zustandes 32. Insbesondere wurden die (solare) Abdeckung der Halde in Bischofferode sowie der Bau einer Eindampfanlage aufgrund der z. T. nicht absehbaren Schwierigkeiten bei der Planung und der zu erwartenden negativen bzw. zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht ausreichend abschätzbaren Auswirkungen auf die Schutzgüter für die Umsetzbarkeit in der Praxis als deutlich schlechter eingeschätzt 33. Die einzige Maßnahme, mit der die Oberflächengewässer deutlich entlastet 461/13, Nr. 83: Zwar ist... festzustellen, dass die Mehrzahl der Vorhaben, die einer Genehmigung unterliegen und zu einer Verschlechterung führen können, unter eine Ausnahme nach Art. 4 Abs. 7 der WRRL fallen wird, obwohl sie grundsätzlich unter das Verschlechterungsgebot fielen. Ein solcher Ansatz erscheint mir jedoch angemessen, da er die Umsetzung von Vorhaben erlaubt, die anderen Erfordernissen (insbesondere wirtschaftlichen) entsprechen 30 Reinhardt, a. a. O., S. 20 ff., 71. 31 Der geogene Hintergrundwert für Chlorid liegt in der Wipper bei ungefähr 350 mg/l, so dass das gute ökologische Potenzial dadurch nicht erreicht werden kann, siehe Fugro Consult, Studie zur Ableitung und Begründung der Inanspruchnahme weniger strenge Umweltziele nach Art. 4 Abs. 5 WRRL bzw. Bewirtschaftungsziele nach 30 WHG für die salzbelasteten Wasserkörper im Thüringer Kali-Südharz-Revier vom 12.06.2014, S. 93 32 Siehe Fugro Consult, Studie Kali-Südharz-Revier, S. 96 ff., 105, 107, 128 f. 33 Fugro Consult, Studie Kali-Südharz-Revier, S. 75, 116, 120 ff., 123 f.

- 7 - werden könnten, wäre die Ableitung der gefassten Haldenabwässer durch eine noch zu bauende Rohrleitung in die Saale (ca. 90 km). Selbst bei einer Umsetzung dieser Maßnahmen würde der Chloridgehalt z. B. in der Unteren Wipper am Pegel Hachelbach über 1.100 mg/l betragen 34. Daher werden für die betroffenen Oberflächengewässer zunächst Fristverlängerungen über 2021 hinaus in Anspruch genommen. Der entsprechende Maßnahmenplan 35 des Freistaates Thüringen sieht u. a. vor: Konzeptionelle Untersuchungen zum Einfluss von Kalium und Magnesium auf die Biozönose der Wipper, Konzeptionelle Untersuchungen zum Bau und Betrieb einer Rohrleitung zur Saale (ca. 90 km) und Abschlag der gefassten Haldenabwässer in die Saale, Konzeptionelle Untersuchungen zur Abdeckung der Halde in Bischofferode und Konzeptionelle Untersuchungen zur Eindampfung der Haldenabwässer. Auf Basis der Erkenntnisse wird dann für den 3. Bewirtschaftungsplan 2021-2027 entschieden werden müssen, ob über 2027 hinaus weiterhin eine Fristverlängerung aufgrund von natürlichen Gegebenheiten bzw. Ausnahmen in Anspruch genommen oder voraussichtlich verminderte Umweltziele 36 festgelegt werden müssen. b) Weniger strenge Umweltziele Weniger strenge Umweltziele werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur in wenigen Ausnahmefällen in Anspruch genommen, sofern aufgrund belastbarer Daten festgestellt wurde, das der gute Zustand bis 2027 nicht erreicht werden kann. Eine detaillierte Begründung erfolgt in gesonderten Hintergrundpapieren 37. 34 Fugro Consult, Studie Kali-Südharz-Revier, S. 102 35 http://www.thueringen.de/mam/th8/tlug/content/wasser/aktion_fluss/lp_gws/masznahmen_bergbau.pdf 36 Fugro Consult, Studie Kali-Südharz-Revier, S. 129: Daraus ergibt sich das Erfordernis zur Festlegung weniger strenger Bewirtschaftungsziele entsprechend 30 WHG. 37 Z. B. FGG Elbe, Hintergrundpapier zur wichtigen Wasserbewirtschaftungsfrage Verminderung der regionalen Bergbaufolgen ; NRW Hintergrundpapier Braunkohle.

- 8 - Weniger strenge Umweltziele für Oberflächengewässer werden z. B. festgelegt: in NRW 38 für die Erft aufgrund des Braunkohletagebaus, für eine Reihe von Wasserkörpern am linken Niederrhein und für einige Wasserkörper in ehemaligen Erzbergbaugebieten; in Niedersachsen 39 für 62 Wasserkörper im Harz und Harzvorland aufgrund der Belastungen insbesondere mit Cadmium als Folge des Jahrhunderte lang betriebenen Bergbaus; im deutschen Teil der Flussgebietsgemeinschaft Elbe 40 für 15 Wasserkörper aufgrund von Altlasten im Einzugsgebiet der Vereinigten Mulde in Sachsen, des Salzbergbaus im Südharz, Uranbergbaus in Sachsen und Thüringen, Schieferbergbaus im Thüringer Wald bzw. Erzaltbergbaus im Harz und Erzgebirge. Weniger strenge Umweltziele für Grundwasserkörper werden z. B. festgesetzt: in NRW 41 für 14 Grundwasserkörper am linken Niederrhein aufgrund des Braunkohlenabbaus und im Raum Mettmann/Wuppertal aufgrund des Kalkabbaus; im deutschen Teil der Flussgebietsgemeinschaft Elbe 42 für 2 Grundwasserkörper in Bitterfeld und Merseburg, für 10 braunkohlebeeinflusste Grundwasserkörper in Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Sachsen und einen vom Uranbergbau beeinflussten Grundwasserkörper in Thüringen. 38 NRW BWP 2016-2021 Entwurf, S. 5-42 ff.; Hintergrundpapier Braunkohle (wird derzeit aktualisiert) 39 Entwurf des niedersächsischen Beitrags zu den Bewirtschaftungsplänen 2015 bis 2021 der Flussgebiete Elbe, Weser, Ems, Rhein vom 22.12.2014, S. 114, 226 ff. 40 FGG Elbe, BWP 2015-2021 Entwurf, S. 127; FGG Elbe, Hintergrunddokument Verminderung regionaler Bergbaufolgen, Stand 05.11.2014; Wismut, Stellungnahme zur zukünftigen Bewirtschaftung der von der Wismut GmbH beeinflussten Oberflächenwasserkörper in Thüringen in Umsetzung der EU-WRRL, Mai 2014 41 NRW, BWP 2016-2021 Entwurf, S. 5-52 ff. 42 FGG Elbe, BWP 2015-2021 Entwurf, S. 133 ff.

- 9 - c) Chlorideinleitungen in Gewässer 43 In Deutschland sind im Jahr 2012 mindestens 44 7,6 Mio. t Chlorid in Gewässer eingeleitet worden. Die Bundesländer mit den höchsten Einleitungen sind Nordrhein-Westfalen gefolgt von Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Hessen. Die am stärksten betroffenen Flussgebiete sind Rhein 45, Elbe/Labe 46 und Werra/Weser 47. Die Industriesektoren mit den höchsten Einleitmengen sind mit rund 51 % die chemische Industrie, gefolgt von der mineralverarbeitenden Industrie (inklusive Bergbau) (rd. 27 %) und der Abfall- und Abwasserbewirtschaftung (rd. 19 %) 48. Im Jahr 2012 war der größte Einzelemittent mit rd. 1,6 Mio. t Chlorid (rd. 21 %) ein Unternehmen der chemischen Industrie in Niedersachsen mit Einleitungen in die Elbe 49. K+S hat im selben Jahr im hessisch-thüringischen Kalirevier rd. 0,9 Mio. t Chlorid (rd. 12 %) in die Werra eingeleitet 50. IV. Vereinbarkeit des Vier-Phasen-Plans mit der WRRL Die Weser hat heute in Hann. Münden einen Chloridgehalt von knapp 700 mg/l und bereits ab Hameln Süßwasserqualität 51. Nach Inbetriebnahme der Ergänzungsleitung ab 2021 wird die Weser insgesamt bis auf einen Flussabschnitt von rd. 18 km zwischen der Einleitstelle und Bad Karlshafen Süßwasser aufweisen. Dieser Weserabschnitt wird erst in der Nachbergbauphase Süßwasserqualität haben 52. 43 Die Daten sind der Datenbank thru.de des Umweltbundesamtes entnommen (www.thru.de) 44 Die tatsächlichen Einleitmengen liegen höher, da Chlorid-Einleitungen nur ab einer Schwelle von 2.000 t/a meldepflichtig sind; nur einige Bereiche wie etwa der Bergbau müssen alle Einleitungen melden. 45 3,4 Mio. t (= 44,3%) 46 2,8 Mio. t (= 37,4%) 47 1,0 Mio. t (= 13,5%) 48 Datenbank thru.de, siehe Fn. 43 49 Datenbank thru.de, siehe Fn. 43 50 Datenbank thru.de, siehe Fn. 43 51 Siehe Anhang, S. 13 52 Siehe Anhang, S. 14

- 10 - In der Werra wird sich die Chloridbelastung nach Inbetriebnahme der Ergänzungsleitung 53 und nochmals nach Einstellung der Produktion in Unterbreizbach 54 weiter deutlich reduzieren. Süßwasserqualität wird allerdings erst nach vollständiger Einstellung der Produktion etwa im Jahr 2060 bis auf einen Flussabschnitt zwischen Phillipsthal und etwa Frankenroda 55 erreicht werden. Es ist heute schon abzusehen, dass der gute ökologische Zustand bzw. das gute ökologische Potenzial in der Werra aufgrund der geogenen Salzbelastung und einer größeren Zahl anderer Stressoren selbst dann nicht erreichbar wäre, wenn keinerlei Salzwässer mehr versenkt oder in die Werra eingeleitet werden würden. In Betracht kommt eine Fristverlängerung nach 29 WHG oder die Festlegung abweichender Bewirtschaftungsziele nach 30 WHG. Da der Vier-Phasen-Plan ein über sechs Jahrzehnte angelegtes Bewirtschaftungsmodell umfasst, das damit weit über den von der WRRL vorgesehenen Zeitraum bis Ende 2027 hinaus geht, ist es sachgerecht, den Vier-Phasen-Plan auf Grundlage des 30 WHG zu prüfen 56. Die Voraussetzungen des 30 WHG sind erfüllt, so dass der Vier-Phasen-Plan mit dem geltenden europäischen und deutschen Gewässerschutzrecht grundsätzlich vereinbar 57 ist: Werra und Weser sind durch menschliche Tätigkeiten so beeinträchtigt oder ihre natürlichen Gegebenheiten so beschaffen, dass die Erreichung der Ziele unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden wäre 58. Es steht kein milderes Mittel der Zielerreichung zur Verfügung 59. Die Uni Leipzig hat zwei Öko-Effizienz-Analysen erstellt. In der ersten Studie 60 hat die Uni Leipzig u. a. die Nord- 53 Reduzierung am Pegel Gerstungen von 2.500 mg/l auf rund 1.700 mg/l 54 Reduzierung am Pegel Gerstungen auf rund 1.000 mg/l 55 Reduzierung am Pegel Gerstungen auf ca. 800 mg/l 56 Der im Übrigen auch strengeren Voraussetzungen als 29 WHG hat 57 Vgl. im Einzelnen, Reinhardt, Wasserrechtliche Anforderungen an eine dauerhafte Lösung für die Salzwasserproblematik in Werra und Oberweser, S. 29 ff. 58 Vgl. 30 S. 1 Nr. 1 WHG 59 Vgl. 30 S. 1 Nr. 2 WHG

- 11 - seepipeline und Oberweserpipeline umfassend analysiert und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass beide Fernleitungen als unverhältnismäßig anzusehen sind. Zudem gibt es erhebliche genehmigungsrechtliche Bedenken, insbesondere in Niedersachsen. In einer zweiten Studie 61 hat die Uni Leipzig die Ergänzungsleitung zur Oberweser sowie alternative Varianten wie eine temporäre Nordseepipeline und eine Streckung der Produktion analysiert. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass beide alternative Varianten gegenüber dem Vier-Phasen-Plan als unverhältnismäßig anzusehen sind. Für eine Eindampflösung 62 liegen nach Einschätzung des UBA 63 nicht die erforderlichen belastbaren Grundlagen vor, so dass diese kein für den Bewirtschaftungsplan erforderlicher Maßnahmenvorschlag mit realer Umsetzungschance sei. Zudem würde vorerst nur das Abwasserproblem in der Produktionsphase bis ca. 2060 gelöst, nicht jedoch die danach noch weiter bestehende Haldenwasserproblematik 64. Weitere Verschlechterungen des Gewässerzustandes werden vermieden 65. Im Gegenteil, der Vier-Phasen-Plan sieht eine sukzessive Verbesserung des Zustandes in Werra und Weser vor. Die Festlegung abweichender Bewirtschaftungsziele führt auch nicht zur dauerhaften Zielverfehlung an anderen Stellen in derselben Flussgebietsgemeinschaft 66. Die Anforderungen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie können eingehalten werden. 60 Uni Leipzig, Öko-Effizienz-Analyse (ÖEA) zur Prüfung der Verhältnismäßigkeit unterschiedlicher Maßnahmenoptionen zur Umsetzung des Gewässerschutzes Werra/Weser und zum Erhalt der Kaliproduktion im hessischthüringischen Kali-Gebiet, September 2014 61 Uni Leipzig, Öko-Effizienz-Analyse (ÖEA) zur Prüfung des Vier-Phasen-Plans, Februar 2015 62 Siehe auch Fugro Consult, Studie Kali-Südharz-Revier, S. 116: Bei den Maßnahmenvarianten, die den Bau einer Eindampfanlage enthalten, führen die z. T. nicht absehbaren Schwierigkeiten bei der Planung und auch die zu erwartenden negativen bzw. zum heutigen Zeitpunkt nicht ausreichend abschätzbaren Auswirkungen auf die Schutzgüter zu einer deutliche schlechteren Einschätzung für die Umsetzbarkeit in der Praxis... insbesondere [besteht] auch eine erhebliche Unsicherheit bezüglich der künftigen Verwertung/Entsorgung des Eindampfproduktes (NaCl). 63 Stellungnahme des Umweltbundesamtes, Versalzung von Werra und Weser, Oktober 2014, S. 3 ff. 64 UBA, a. a. O., S. 4 65 Vgl. 30 S. 1 Nr. 3 WHG 66 Vgl. 30 S. 2 i. V. m. 29 Abs. 2 S. 2 WHG

- 12 - V. Zusammenfassung Das Ziel der europäischen Wasserrahmenrichtlinie, spätestens bis 2027 den guten Zustand für die Wasserkörper zu erreichen, wird in Deutschland für einige Grundwasserkörper und weitestgehend für die Oberflächengewässer verfehlt werden. Daher werden in weitem Umfang Fristverlängerungen über 2027 hinaus festgelegt oder dauerhafte Ausnahmen in Anspruch genommen werden müssen. Folglich werden die von der Europäischen Kommission vorgesehenen Ausnahmemöglichkeiten zum Regelfall 67. Industrielle und sonstige Einleitungen in Gewässer werden auch künftig in erheblichem Umfang u. a. aus wirtschaftlichen Erfordernissen erfolgen müssen. Solche Einleitungen sind grundsätzlich mit dem Wasserhaushaltsgesetz und der europäischen Wasserrahmenrichtlinie vereinbar 68. Auch in der Werra und Weser wird der gute Zustand bis 2027 nicht erreicht werden können, selbst dann, wenn die Einleitung von salzhaltigen Wässern in die Werra und die Versenkung in den Untergrund sofort komplett eingestellt würde. Grund hierfür ist u. a. eine größere Zahl anderer Stressoren. Durch die Schließung von Standorten im Zuge der Wiedervereinigung Deutschlands zu Beginn der 1990er Jahre und umfangreiche Maßnahmen von K+S in der nachfolgenden Zeit ist die Wasserqualität in Werra und Weser bereits erheblich verbessert worden; weitere Verbesserungen werden bis Ende 2015 durch die Umsetzung des Maßnahmenpakets 69 und sollen nachfolgend durch die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Vier-Phasen-Plan erfolgen. Mit dem Vier-Phasen-Plan, der bis in die Zeit nach Stilllegung der Produktion reicht, liegt eine realisierbare dauerhafte Lösung der Salzabwasser-Entsorgung im hessisch-thüringischen Kalirevier vor, die zu Süßwasserqualität auch in der gesamten Oberweser und in weiten Teilen der Werra führt. Der Vier-Phasen-Plan stellt einen angemessenen Ausgleich der sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Belangen dar und ist mit der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und dem Wasserhaushaltsgesetz vereinbar. 67 Siehe Fn. 29 68 So ausdrücklich Generalanwalt Jääskinnen in Rs. C-461/13, Nr. 83 (siehe Fußnote 29) 69 Siehe S. 2

- 13 - Anhang Aktueller Zustand und Phase I bis 2021

- 14 - Phase II ab Ende 2021 Phase III ab Ende 2032 Phase IV ab Ende 2060 Stand: Februar 2015