N i e d e r s c h r i f t. ü b e r d i e Sitzung des Gemeinderates



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N i e d e r s c h r i f t ü b e r d i e Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 22. Januar 2015 im Rathaus Haibach, Schulstraße 1, 94353 Haibach Vorsitzender: Schriftführer: 1.Bürgermeister Fritz Schötz Verwaltungsrat Alfred Bugl Eröffnung der Sitzung: Der Vorsitzende erklärte die Sitzung um 19.00 Uhr für eröffnet. Er stellte fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen wurden und dass Zeit, Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung gemäß Art. 52 Bayer.Gemeindeordnung (GO) ortsüblich bekanntgemacht worden sind. Von den 15 Mitgliedern (einschließlich Vorsitzender) des Gemeinderates waren anwesend: 1.Bürgermeister Fritz Schötz 3.Bürgermeister Gerhard Dilger Gemeinderäte: Ambros Köppl Johann Michl Ursula Fendl Robert Fuchs Dr.Martin Götz Evi Hirtreiter Max Dilger (während TOP 1 erschienen!) Heinrich Gierl Manfred Dilger Reiner Dietl (während TOP 1 erschienen!) Es fehlten entschuldigt: 2.Bürgermeister Stefan Hinsken Alois Rainer, MdB Werner Steininger Es fehlten unentschuldigt: -/- Der Vorsitzende stellte fest, dass der Gemeinderat somit nach Art. 47 Abs. 2 GO beschlussfähig ist. Die Niederschrift über die Sitzung vom 11.12.2014 wurde gemäß Art. 54 Abs. 2 GO i.v.m. 28 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat ohne Einwendungen genehmigt.

T a g e s o r d n u n g : 1. Information 2. Bauanträge 3. Bestätigung der beiden wiedergewählten Kommandanten der FFW Irschenbach 4. Antrag der Marianischen Männerkongregation, Pfarrgruppe Elisabethszell auf Gewährung einer Spende 5. Gemeindeblatt; hier: Beratung und evtl. Beschlussfassung über eine Gebührenerhöhung für den Bezug des Gemeindeblattes 6. Beschlussfassung zur Privatisierungsklausel gemäß Art. 61 Abs. 2 Satz 2 GO Hier beginnt der nichtöffentliche Teil! 1. Information 1. Bürgermeister Schötz informierte den Gemeinderat wie folgt: Der Energienutzungsplan kann entweder am 12.02. oder am 12.03.2015 in der Gemeinderatssitzung vorgestellt werden, die Kosten für die Vorstellung werden durch den Landkreis getragen. Nach Erledigung der Winterdienstarbeiten bringen die Bauhofarbeiter derzeit die Überstunden ein. Der Dart-Club RELAX hat zum 17. Wohltätigkeitsturnier in der Zeit vom Donnerstag, 05.02. bis Freitag, 27.02.2015 im Vereinslokal Bistro Pub RELAX in Irschenbach eingeladen. Der Gemeinderat wird nach der Gemeinderatssitzung am Donnerstag, 12.02.2015 am Turnier teilnehmen. Beim Zweckverband Wasserversorgung Bayerischer Wald wurde für Hans Wartner ( Hansl-Hütte ) ein Antrag auf Anschluss an den Wasserhochbehälter Elisabethszell gestellt. Ein Antrag durch die Gemeinde ist erforderlich, da er als Privatanschließer keinen Anschluss bekommen würde. Wichtig ist hierbei, dass durch die private Verlegung der Wasserleitung durch Wartner kein Anschlusszwang gegenüber den anderen Anwesen entsteht, die an die Wasserleitung angrenzen. In Sachen Breitbandversorgung ist zu berichten, dass das Ergebnis der Markterkundung vorliegt und auf der gemeindlichen Homepage www.haibach-elisabethszell.de (unter Bürgerservice => DSL- Breitbandausbau ) veröffentlicht ist. Der Verfahrensschritt Vergabeverfahren wurde bereits durch Veröffentlichung auf der Homepage des Bayerischen Breitbandzentrums und Mitteilung an die betroffenen Stellen gestartet. Herr Staatsminister Helmut Brunner wurde anlässlich seines Besuches des Hoffestes Huber in Maierhofen von 1.Bgm.Schötz darauf angesprochen, dass die Gemeinde Haibach im Landesentwicklungsprogramm in die erweiterte Fördergebietskulisse aufgenommen wurde, weshalb die Gemeinde Haibach (s. Breitbandförderprogramm) die höchstmöglichen Zuschüsse erhält. Für den Innerortsausbau der Weingartener Straße im Jahr 2015 wurde deshalb eine Aufstockung des bisherigen Fördersatzes von bisher 58% auf den höchstmöglichen Fördersatz beantragt. Laut Herrn Staatsminister Brunner entscheidet dies jeder Minister in seinem Ressort, ob er die höchstmögliche Förderung gewährt. MdB Alois Rainer und MdL Josef Zellmeier haben einen Abdruck des Schreibens erhalten und wurden um entsprechende Unterstützung gebeten. Das Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege hat mit Schreiben vom 18.12.2014, übersandt mit Schreiben des Landratsamtes Straubing-Bogen vom 16.01.2015,

mitgeteilt, dass bundesweit in Wasserzählern unabhängig vom Hersteller Kontaminiationen mit Pseudomonas aeruginosa nachgewiesen wurden. Die in diesem Zusammenhang erforderliche Vorgehensweise wurde dem Gemeinderat bekanntgegeben. Das Straubinger Tagblatt hat i.s. Freude durch Helfen mitgeteilt, dass wegen des Brandfalles Daiminger/Wallner in der Steinfurter Straße eine Spende i.h.v. 2.000 überwiesen wurde. 2. Bauanträge Für folgende Bauanträge wurde das gemeindliche Einvernehmen nach 36 Baugesetzbuch (BauGB) erteilt: Wanninger Johannes, St.-Elisabeth-Straße 4 - Elisabethszell, 94353 Haibach; Umbau des Wohnhauses sowie Erneuerung der Dachkonstruktion über dem Wohnhaus Pielmeier Bernhard, Abendbergweg 4, 94353 Haibach; Anbau an das bestehende Wohnhaus und Neubau eines Carports Schuhbauer Florian, Froschau 1, 94353 Haibach; Umbau des bestehenden Wohnhauses und Anbau eines zusätzlichen Treppenhauses Klement Günter, Obergrub 3, 94353 Haibach; Abbruch der Nebengebäude und Wiederaufbau eines Geräteraumes 3. Bestätigung der beiden wiedergewählten Kommandanten der FFW Irschenbach 1.Kommandant Thomas Lankes und 2.Kommandant Max Lankes wurden in der Jahreshauptversammlung der FFW Irschenbach am 06.01.2015 wiedergewählt. Es wurde beschlossen, 1.Kommandant Thomas Lankes und 2.Kommandant Max Lankes ab 06.01.2015 für die Dauer von 6 Jahren bis zum 05.01.2021 als 1.Kommandant bzw. 2.Kommandant der Feuerwehr Irschenbach gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG zu bestätigen. 4. Antrag der Marianischen Männerkongregation, Pfarrgruppe Elisabethszell auf Gewährung einer Spende Die Mariannische Männerkongregation, Pfarrgruppe Elisabethszell (Obmann Walter Pfeffer, Wahdorf 6 Elisabethszell, 94353 Haibach) hat mit Schreiben vom 09.01.2015 Antrag auf Gewährung einer Spende gestellt. Es wurde beschlossen, der Mariannischen Männerkongregation, Pfarrgruppe Elisabethszell, eine Spende i.h.v. 150,-- zu gewähren. 5. Gemeindeblatt; hier: Beratung und evtl. Beschlussfassung über eine Gebührenerhöhung für den Bezug des Gemeindeblattes In der letzten Sitzung vom 11.12.2014 wurden folgender Beschluss gefasst: Bei der anschließenden Beschlussfassung stimmten 5 Gemeinderäte für einen kostenlosen Versand des Gemeindeblattes an alle Haushalte und 10 Gemeinderäte für eine Erhöhung der Werbungskosten um 10% und eine Erhöhung der Bezugsgebühr des Gemeindeblatt sowie dem kostenlosen Versand der Dezemberausgabe 2014 an alle Haushalte. Laut 1.Bgm.Schötz sind nur 3 Neubestellungen des Gemeindeblattes eingegangen sind. Die Reaktionen auf die kostenlose Versendung des Gemeindeblattes waren nicht positiv.

1.Bgm.Schötz schlug vor, die Kosten für die Werbeinserate um 10 % zu erhöhen und die Gebühr für das Gemeindeblatt von bisher 6,-- /Jahr auf 10,-- /Jahr zu erhöhen. Es wird jedoch künftig beim Versand kein Kuvert mehr verwendet wird, wodurch sich der Arbeitsaufwand und damit einhergehend auch die Kosten reduzieren. Die Adresse wird künftig bei der Herstellung direkt aufgedruckt und Baumgartner bringt das Gemeindeblatt nach der Herstellung selbst zu Post, wodurch sich eine nochmalige Arbeitszeiteinsparung und damit eine Kostenreduzierung ergibt. Künftig werden auch alle Fotos in Farbe gedruckt. Es wurde beschlossen, die Kosten für die Werbeinserate um 10 % und die Bezugsgebühr von bisher 6,-- auf 10,-- / Jahr zu erhöhen. 6. Beschlussfassung zur Privatisierungsklausel gemäß Art. 61 Abs. 2 Satz 2 GO 1.Bgm.Schötz hat diesbezüglich mit dem Landratsamt Straubing-Bogen (H.Rothammer) gesprochen, der seiner eigenen Aussage zufolge ebenfalls nicht wusste, was hier privatisiert werden könnte. Es wurde beschlossen, dass im Bereich der Gemeinde Haibach kein Aufgabenbereich vorhanden ist, der privatisiert werden könnte. Erläuterung der Gründe für die Gründung und jetzt geplante Auflösung der Abwasserentsorgungs GmbH Haibach Die Gemeinde Haibach gründete mit Wirkung vom 22.06.2006 ein Kommunalunternehmen des öffentlichen Rechts, das wiederum zusammen mit der Fa. Südwasser GmbH eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, nämlich die Abwasserentsorgungs GmbH Haibach (= AWE) gründete. Ab dem Jahr 2008 wurden PV-Anlagen installiert und zwei Hackschnitzelheizungen errichtet und 2008 bzw. Winter 2011/12 in Betrieb genommen. Die Gemeinde Haibach beheizt damit alle öffentlichen Gebäude aus regenerativen Energien. Gegenstand der Abwasserentsorgungs GmbH Haibach war laut Gesellschaftsvertrag die Planung, der Bau, die Finanzierung und der Betrieb von technischen Anlagen zur Abwasserentsorgung (hoheitliche Aufgabe). Über dieses Unternehmen war es möglich, einen sog. Vorsteuerabzug bei der Kanalisierung der Ortsteile Roßhaupten, Krautgartenholz, Siegenfurt, Sollerwies, Sollerholz, Buchet, Ober- und Unternebling, Edenhof, Wahdorf und Birka sowie der Sanierung der beiden Kläranlagen Haibach und Elisabethszell zu erreichen. Es mussten den Bürgern über den Herstellungs- und Verbesserungsbeitrag somit nur die Netto-Investitionskosten in Rechnung gestellt werden, was zu einer kostenmäßigen Entlastung der Bürger führte. Ausdrücklich festgestellt wird, dass die Zulässigkeit der Gründung der AWE vor der Gründung mit den Bayerischen Staatsministerien der Finanzen und des Innern sowie mit dem Landratsamt Straubing-Bogen abgeklärt wurde. Anlässlich einer Umsatzsteuerprüfung durch das Finanzamt Straubing im Jahr 2011 wurde aufgrund einer geänderten Rechtsmeinung im Bayer. Staatsministerium der Finanzen die AWE als unzulässig erachtet. Bayernweit wurden alle kommunalen GmbH s beanstandet und aufgelöst. Eine Auflösung der AWE hat zur Folge, dass die bisher geltend gemachte Vorsteuer dem Freistaat Bayern rückerstattet werden muss. Für den Anschluss der o.a. Ortsteile an die Abwasseranlagen wurde bisher nur ein Zuschuss zu den förderfähigen Nettoinvestitionskosten gewährt. Es besteht aufgrund der Auflösung der AWE nunmehr die Möglichkeit, einen Zuschuss i.h.v. ca. 230.000 zur Mehrwertsteuer der Investitionen zu erhalten. Der Zuschussantrag wurde bereits beim Wasserwirtschaftsamt Deggendorf gestellt.

Die Gesellschafterversammlung der AWE hat am 23.04.2014 beschlossen, die Rückabwicklung des Vorsteuerabzuges des Abwasserbereiches der AWE und die Rücküberführung des Abwasserbereichs auf die Gemeinde durchzuführen. Die Geschäftsbereiche Bau und Betrieb der Hackschnitzelheizungen und Photovoltaik werden auf das Kommunalunternehmen Haibach übertragen und die Abwasserentsorgungs GmbH Haibach anschließend aufgelöst. Erhöhung der Einleitungsgebühr für Abwasser ab 01.01.2015 Der Verwaltungsrat des Kommunalunternehmen Haibach hat in seiner Sitzung am 09.12.2014 beschlossen, die Einleitungsgebühr für Abwasser mit Wirkung vom 01.01.2015 von bisher 2,45 / m³ auf 2,95 / m³ zu erhöhen. Gleichzeitig wurde die Grundgebühr von bisher 72,-- / Jahr auf 96,-- / Jahr erhöht. Diese Gebührenerhöhung wurde erforderlich, da durch das Landratsamt Straubing-Bogen gefordert wurde, die auf dem Abwassersektor vorhandene Kostenunterdeckung durch eine Gebührenerhöhung zu kompensieren. Nach dem Kommunalen Abgabengesetz (KAG) ist ein Anlagenbetreiber verpflichtet, kostendeckende Gebühren festzusetzen und zu erheben. Die Gründe für die erforderliche Gebührenerhöhung sind der Betrieb von 3 Kläranlagen (Haibach, Elisabethszell und Ortsteilkläranlage Wahdorf) und 22 Pumpstationen und der damit einhergehende hohe Personalaufwand mit daraus reslutierenden höheren Personalkosten und der sich erhöhenden Stromkosten und hohe Klärschlammbeseitigungskosten. Die Entwicklung der Kosten für Strom und Klärschlammentsorgung kann aus dem Diagramm Entwicklung der Strom- und Klärschlammkosten entnommen werden.