Recht und Pflichten von Hundehaltern Jörg Bartscherer Geschäftsführer und Justiziar Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Tierkauf ist seit dem 01.01.2002 dem sonstigen Kauf beweglicher Sachen völlig gleichgestellt. 1
Wirksamer Kaufvertrag Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sachund Rechtsmängeln zu verschaffen ( 433 I BGB) Sachmangel 434 BGB Ein Tier ist frei von Sachmängeln, wenn es bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Sofern nichts vereinbart: Vertragsmangel Gewöhnlichkeitsmangel 2
Beschaffenheitsmangel Welche Beschaffenheit wurde vereinbart, ohne Rücksicht auf einen allgemeinen Idealzustand Stellt auf die subjektiven Vereinbarungen zwischen Vertragsparteien ab Vertragsmangel Wenn ausdrücklich oder stillschweigend eine bestimmte Verwendung beiderseits vorausgesetzt wird Keine Vereinbarung über Beschaffenheit Stellt auf die subjektiven Vereinbarungen zwischen Vertragsparteien ab 3
Gewöhnlichkeitsmangel Entspricht Tier der Vereinbarung oder der vertragsgemäßen Eignung oder wurde keine Regelung getroffen, ist zu prüfen, ob das Tier sich für gewöhnliche Verwendung nicht eignet und unübliche Beschaffenheit für Tiere dieser Art aufweist Tierkauf Tier muss nicht in jeder Hinsicht einer biologischen und physiologischen Idealnorm entsprechen. ( Kissing Spines -Fall (BGH) NJW 2007, 1351) 4
Rassebedingt eine gewisse Disposition für Erkrankungen (HD, ED, Haut- oder Augenerkrankungen), die aber nicht zwingend zu einer tatsächlichen Erkrankung führen müssen Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Krankheit, für die die Disposition besteht, auch wirklich eintritt. Sachmangel muss bei Gefahrenübergang also mit Übergabe des Tieres vorliegen. Milben-, Floh- und Wurmbefall. Hund wird als Zuchthund verkauft, stellt sich als zuchtuntauglich heraus. Schlittenhund hat Abneigung gegen Rennen auf schneebedecktem Untergrund. Äußerungen des Verkäufers über bestimmte Eigenschaften (Stichwort Familienhund) 5
Kein Ausschluss der Gewährleistung Kenntnis des Mangels Vereinbarter Ausschluss / darf nicht unzulässig sein Nacherfüllung Nachbesserung / Nachlieferung 6
Rücktritt / Minderung Nachfristsetzung und erfolgloser Ablauf der Nachfrist Nachfristsetzung ist entbehrlich Unmöglichkeit Fehlschläge / Verweigerung Unzumutbarkeit Unverhältnismäßigkeit Rücktritt / Minderung und / oder Schadensersatz Keine Haftung, wenn Zucht nach der dafür geltenden, auf Wissenschaft und Erfahrungen beruhenden Grundsätzen betrieben wird (BGH VIII ZR 28/104) 7
Verbrauchsgüterkauf Verbraucher / Unternehmer ( 14 BGB) Natürliche oder juristische Person, die planmäßig und dauerhaft Leistungen gegen Entgelt anbietet Objektive Kriterien Verbrauchsgüterkauf Genereller Haftungsausschluss ist unzulässig Haftungsbeschränkung Neue Sachen: mindestens 2 Jahre Gebrauchte Sachen: mindestens 1 Jahr Umkehr der Beweislast Kann ausgeschlossen sein (BGH VIII ZR 173/05) 8
Vertragsgestaltung schriftlich Vertragsparteien Angaben zum Tier Kaufpreis Übergabe Gegebenenfalls besondere Vereinbarungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Keine Benachteiligung des Käufers Im Zweifel gegen Verwender 9
Vertragsarten Tierschutzverträge Kaufvertrag Sonstige Gestaltungen Haftung des Tierhalters Haftung aus Delikt, 823 ff BGB Gefährdungshaftung, wenn sich eine typische Tiergefahr verwirklicht hat, 833 BGB Tieraufseher, 834 BGB 10
Haftung des Tierhalters Haftungsgefahren können durch Versicherungen gemindert werden 11