Dach Tagung 22. September 2007 Public Private Partnership in der Schweiz



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Transkript:

Dach Tagung 22. September 2007 Public Private Partnership in der Schweiz Claudia Schneider Heusi Rechtsanwältin Limmatquai 138 Postfach 1757 8021 Zürich Tel. +41 (0)43 344 51 46 Fax +41 (0)43 344 51 47 csh@cshlaw.ch www.cshlaw.ch 1

Inhalt Wo steht PPP in der Schweiz? Aktuelle Beispiele Wo liegen die rechtlichen Fragen? Beschaffungsrecht im Speziellen 2

Wo steht PPP in der Schweiz? Anstoss für PPP kommt von Wirtschaft und aus der Politik, nicht von der öffentlichen Hand selber Gründung Kompetenznetzwerk PPP (www.pppschweiz.ch) Politische Verstösse Resultat: Starke Bestrebungen auf Anbieterseite, PPP in Schwung zu bringen 3

Wo steht PPP in der Schweiz? Vorab: Zusammenarbeit/Kooperation zwischen Privaten und öffentlicher Hand hat in der Schweiz eine lange Tradition Neu ist bei PPP: Definition Begriff Abgrenzung zum klassischen Beschaffungsverfahren 4

Wo steht PPP in der Schweiz? Merkmale von PPP* Öffentliche Aufgabe Wird gemeinsam durch privaten und öffentlichen Partner erbracht Beschaffung erfolgt lebenszyklusorientiert und umfasst typischerweise Planung, Bau, Finanzierung und Betrieb Echte Risikoverteilung Abgrenzungen zu Privatisierung, Auslagerung etc. Gemeinsam: Klassische Rollenteilung zwischen Staat und Privaten wird aufgeweicht und verwischt * nach Urs Bolz (Hrsg.), Public Private Partnership in der Schweiz, Zürich 2005 5

Wo steht PPP in der Schweiz? Wo stehen die Gemeinwesen? Eignungstests/Abklärungen: Wo liegt das Potential? Ausschreibungen für PPP Berater 6

Beispiele Realisiert: Fussballstadion La Maladière Neuchatel Genau betrachtet: Finanzierung durch Private, öffentliche Hand stellt Rahmenbedingungen sicher (Verkauf Bauland) PPP? Es fehlt an Vss der Verantwortungsgemeinschaft (ähnlich: Stade de Suisse Bern) 7

Beispiele In Diskussion: Stadion Zürich (Fussballstadion Hardturm) Wo liegt das Problem? Mantelnutzung/Rentabilität für Private sichergestellt, dadurch Opposition Anwohner und Blockierung in Rechtsmittelverfahren Resultat: Stadion ist nicht bereit für Euro 08 8

Beispiele Damit dann in Zürich an der EM 2008 doch Fussball gespielt wird: Letzigrundstadion (klassische öffentliche Beschaffung) 9

Welche rechtlichen Fragen sind zu lösen? Staats- und allgemeines Verwaltungsrecht (gesetzliche Grundlage) Volksrechte, insbesondere Finanzreferendum Subventionsrecht Steuerrecht Öffentliches Beschaffungswesen Vertragsrecht 10

Fallbeispiel: Kongresszentrum Zürich Sachverhalt nach www.zuerichforum.ch Bild: Wettbewerbsprogramm 11

Fallbeispiel: Kongresszentrum Zürich Stadt Zürich nahm eine Investoren- und Betreiberausschreibung unter dem Titel PPP für den Neubau Kongresszentrum Zürich vor, ausdrücklich nicht als öffentliche Beschaffung bezeichnet Evaluation Karl Steiner AG als Investor Gründung Zürich Forum AG als Projektentwicklungsgesellschaft: Stadt Zürich ist nebst Privater Aktionärin zu 27%, vertreten in VR (inkl. Präsidium) Architekturwettbewerb auf Einladung durch ZürichForum AG ohne öffentliche Ausschreibung (Stadt Zürich in Jury vertreten) Geplant ist Verkauf des Projekts an eine neue PPP-Trägerschaft (bestehend aus Stadt, Kongresshaus Stiftung und Privaten mit Beteiligung der Stadt im Wert von CHF 110-120 Mio. 12

Fallbeispiel: Kongresszentrum Zürich Fragen zum gewählten Vorgehen: Wer muss was in welchem Verfahren ausschreiben? Investorensuche? Architekturwettbewerb? PPP-Partner für die Trägerschaft? In welchem Verfahren ist der GU/TU beizuziehen? Dürfen seitens der Stadt Zürich auch Direktvergaben an die einzelnen privaten Partner vorgenommen werden? 13

Welche beschaffungsrechtlichen Fragen sind grundsätzlich zu klären? Anwendungsbereich des Beschaffungsrechts Was ist eine öffentliche Beschaffung? Wer ist als Auftraggeber dem öffentlichen Beschaffungswesen unterstellt? Was gilt allenfalls für das zu wählende Verfahren, wenn es sich nicht um eine öffentliche Beschaffung handelt? Wer darf als Anbieter auftreten und wo liegen die Grenzen einer so genannten Inhouse-Beschaffung? 14

Anwendungsbereich des Beschaffungsrechts: Begriff der öffentlichen Beschaffung Keine Definition in den Rechtsgrundlagen Bund/Kantone EU-Richtlinie 2004/18/EG: Schliesst in Art. 1 Abs. 4 und Art. 17 Dienstleistungskonzessionen von ihrem Anwendungsbereich aus Keine Definition zum Begriff öffentliche Beschaffung Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Grünbuch zu öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP) und den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für öffentliche Aufträge und Konzessionen, 30. April 2004 (www.europa.eu.int) 15

Anwendungsbereich des Beschaffungsrechts - Schlussfolgerung: Begriff der öffentlichen Beschaffung (BGE 125 I 209): Geltende Rechtsprechung: öffentliche Beschaffung = Erfüllung einer staatlichen Aufgabe Gemeinwesen als Nachfrager auf dem freien Markt Leistet Entgelt an privaten Anbieter Beschaffungen unter umgekehrten Vorzeichen, wo die öffentliche Hand kein Entgelt leistet oder sogar eine Gebühr, Entschädigung erhält, sind keine öffentliche Beschaffungen 16

Anwendungsbereich des Beschaffungsrechts Zwischenergebnis: Keine öffentliche Beschaffung liegt vor, wenn das Gemeinwesen: eine öffentliche Aufgabe einem Privaten überträgt (und dafür kein Entgelt leistet) im Rahmen von Dezentralisierungen bzw. Privatisierungen eine Ausgliederung vornimmt eine öffentliche Unternehmung oder eine gemischtwirtschaftliche Gesellschaft gründet ganz auf die Leistungserbringung durch die öffentliche Hand verzichtet (Vollprivatisierung) auf eine Ausschreibung verzichtet, weil eine Leistung an einen internen Leistungsträger, also inhouse vergeben werden soll 17

Dem öffentlichen Beschaffungsrecht unterstellte Auftraggeber Kongresszentrum: ZürichForum AG? Die Investorenausschreibung wurde nicht als eine öffentliche Beschaffung betrachtet. Eine Finanzierung der ZürichForum AG zu mehr als 50% mit öffentlichen Mitteln oder eine mehrheitliche personelle Beherrschung liegen nicht vor Aber Art. 8 Abs. 2 lit. a IVöB: Trägerin öffentlicher Aufgaben? 18

Dem öffentlichen Beschaffungsrecht unterstellte Auftraggeber Unterstellung eines Auftraggebers im Einzelfall, bei PPP-Projekten insbesondere der Projektentwicklungs- der Trägergesellschaft bzw. eines ausgewählten Privaten Bund: abschliessende Aufzählung der unterstellten Auftraggeber (Art. 2 BoeB, i. V. m. Art. 2 ff. VoeB Kantone: Art. 8 IVöB Abs. 2 lit. a und b Andere Träger kantonaler oder kommunaler Aufgaben, mit Ausnahme derer kommerziellen oder industriellen Tätigkeiten Objekte und Leistungen, die zu mehr als 50% der Gesamtkosten mit öffentlichen Geldern subventioniert werden Rechtsprechung: Verwaltungsgericht des Kantons Zürich betreffend Erdgas Zürich AG vom 31. Januar 2002, VB.2000.00403 19

Dem öffentlichen Beschaffungsrecht unterstellte Auftraggeber Fazit: Unterstellung eines Auftraggebers alternativ wenn: staatliche oder dezentralisierte Behörde, die nicht kommerziell oder industriell tätig ist gemischtwirtschaftliches oder öffentliches Unternehmen in Privatrechtsform, das aufgrund der Eigentumsverhältnisse und/oder der finanziellen Beteiligung bzw. der personellen Bestellung der Organe als staatlich mehrheitlich beherrscht gilt, sofern es nicht kommerziell oder industriell tätig ist ein Auftraggeber eine Monopolstellung innehält es sich um einen privaten Träger öffentlicher Aufgaben handelt, sofern diese Tätigkeit nicht kommerziell oder industriell tätig ist es sich um eine Organisation handelt, die zu mehr als 50% mit öffentlichen Geldern, namentlich Subventionen, finanziert wird 20

PPP-Verfahren und Beschaffungsrecht? Rechtsprechung betreffend Definition öffentliche Beschaffung führt zu einem unbefriedigenden Resultat Führt zudem zur Frage der Unterstellung einer PPP- Projektentwicklungsgesellschaft bzw. Trägergesellschaft Wahl des richtigen Verfahrens von Anfang an, d. h. Suche des PPP-Partners/Investors mittels öffentlicher Ausschreibung und objektiven Kriterien zumindest analog dem öffentlichen Beschaffungsrecht Entwicklung in der EU: Grünbuch der Kommission der EU zu ÖPP und Mitteilung Kommission vom 17. November 2005 Zudem: Rechtsprechung EuGH 21

PPP-Verfahren und Beschaffungsrecht? Urteil vom 13. Oktober 2005, C-458-03/Parking Brixen GmbH Stadtwerke Brixen AG: weitgehend selbständige AG Vergabe des Betriebs eines gebührenpflichtigen, öffentlichen Parkplatzes mit 200 Stellplätzen durch die Gemeinde Brixen an die Stadtwerke Brixen AG Entgelt für diese Tätigkeit sind die von Dritten zu entrichteten Parkgebühren Dienstleistungskonzession, keine öffentliche Beschaffung Art. 43 EGV (Niederlassungsfreiheit) und 49 EGV (Dienstleistungsfreiheit), Grundsätze der Geleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz erfordern Ausschreibung Nicht mehr zulässige Inhousevergabe 22

PPP-Verfahren und Beschaffungsrecht? Urteil vom 18. Januar 2007, C-220/05/Commune de Roanne Stadt Roanne erteilte Direktauftrag an Stadtentwicklungsgesellschaft SEDL für die Errichtung eines Freizeitzentrums Vertragliche Verpflichtung der SEDL, öffentliche Vergabeverfahren durchzuführen Verhältnis zwischen der Commune de Roanne SEDL ist dem Vergaberecht unterstellt Öffentlicher Bauauftrag, der auszuschreiben ist, auch wenn Entgelt die Zahlungen von Dritten einschliessen (Investoren) 23

PPP-Verfahren und Beschaffungsrecht - Schlussfolgerung Suche eines PPP-Partners oder Investors Liegt eine Beschaffung im Sinne der genannten Definition vor? D. h. wird öffentliche Aufgabe erfüllt? Erhält PPP-Partner für seine Leistung eine Entschädigung durch das Gemeinwesen? Öffentliche Aufgabe, aber kein Entgeltcharakter: Ausschreibung analog dem öffentlichen Beschaffungswesen (öffentliche Ausschreibung, Auswahl aufgrund vorgängig festgelegter, objektiver und nichtdiskriminierender Kriterien) 24

PPP-Verfahren und Beschaffungsrecht - Schlussfolgerung Unterstellung von Träger- bzw. Betreibergesellschaft bei PPP-Projekten: Erfolgte Ausschreibung des PPP-Partners/Investors analog öffentlichem Recht? Liegt eine mehrheitliche Beherrschung oder Finanzierung durch die öffentliche Hand vor? Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe? 25

Anwendbarkeit des Vergaberechts auf PPP Vertragsmodell Schuldvertrag Gemeinwesen Geld charakteristische Leistung PPP-Partner Öff. Beschaffungsrecht 26

Gesellschaftsmodell Gesellschaftsvertrag Gemeinwesen gemeinsame Zweckverfolgung PPP-Partner Konzessionsmodell analoges Verfahren Dienstleistungskonzession Gemeinwesen Vergabe einer Dienstleistungskonzession PPP-Partner analoges Verfahren 27

Einmaligkeit der Ausschreibungspflicht? Vertragsmodell Unternehmer Gemeinwesen Schuldvertrag PPP-Partner Schuldverträge Unternehmer Unternehmer Öff. Beschaffungsrecht Öff. Beschaffungsrecht Gesellschaftsmodell/Konzessionsmodell Gemeinwesen Dienstleistungskonzession/ Gesellschaftsvertrag PPP-Partner Schuldverträge Unternehmer Unternehmer Unternehmer Öff. Beschaffungsrecht Öff. Beschaffungsrecht 28