GEMEINDE ELBINGERODE P r o t o k o l l über die öffentliche Sitzung des Rates der Gemeinde Elbingerode am Montag, 26. Juni 2017, 20:00 Uhr, in Elbingerode, Gaststätte "Zur Weintraube" T a g e s o r d n u n g Punkt 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Beschlussfähigkeit Punkt 2 Feststellung der Tagesordnung Punkt 3 Genehmigung des Protokolls vom 24.04.2017 Punkt 4 4. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Kindergarten Elbingerode 12/2017 Punkt 5 Berichte des Bürgermeisters und des Gemeindedirektors Punkt 6 Anfragen und Mitteilungen Punkt 7 Einwohnerfragestunde Punkt 8 Schließung der Sitzung 1
Ratsvorsitzender Bürgermeister Otto Anwesende Ratsfrau Dix-Schirmer Ratsfrau Gödeke Ratsherr Luther Ratsherr Mühmer Ratsfrau Plümer Ratsherr Wehmeyer von der Verwaltung SgOAR Barke SgAng Gattermann als Protokollführer Punkt 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Beschlussfähigkeit Bürgermeister Otto eröffnet um 20:00 Uhr die öffentliche Sitzung des Rates der Gemeinde Elbingerode und stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Punkt 2 Feststellung der Tagesordnung RH Luther macht darauf aufmerksam, dass in der Tagesordnung unter Punkt 3 das Datum der letzten Sitzung falsch angegeben ist. SgOAR Barke bestätigt, dass dies ein redaktioneller Fehler ist, der nach Entdeckung noch korrigiert wurde. Korrekt müsste es heißen: Genehmigung des Protokolls vom 24.04.2017. Unter der Maßgabe dieser redaktionellen Änderung wird die Tagesordnung einstimmig festgestellt. Punkt 3 Genehmigung des Protokolls vom 24.04.2017 Das Protokoll vom 24.04.2017 wird einstimmig genehmigt. Punkt 4 4. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Kindergarten Elbingerode 12/2017 SgOAR Barke erläutert, dass der Zuschussbedarf für den Kindergarten deutlich angestiegen ist. Dies ist vor allem auf die höheren Personalkosten infolge des neuen Tarifabschlusses zurückzuführen. Derzeit wird der Kindergarten mit einem Anteil von 70 % durch die Gemeinde unterhalten und nur mit ca. 11 % durch Elternbeiträge. In früheren Zeiten gab es Regelungen, bei denen dieser Elternanteil bei einem Drittel lag. Zudem datiert die letzte Erhöhung der Beiträge vom 01.01.2014. SgOAR Barke betont, dass die Kindergartenfinanzierung eine originäre Aufgabe des Landkreises ist, die auf die kreisangehörigen Gemeinden übertragen wurde. Die Vereinbarung mit dem alten Landkreis Osterode am Harz gilt dabei im Jahr 2017 auch im neuen Landkreis Göttingen. Für 2018 muss dann mit dem Landkreis Göttingen eine neue Vereinbarung getroffen werden. Aus diesem Grund hat sich aus den kreisangehörigen Gemeinden bereits eine Verhandlungskommission 2
gefunden, die diese Verhandlungen dann führen soll. Die Ergebnisse sollen nach der Sommerpause in die politischen Gremien der Gemeinden gegeben werden. Bereits zugesagt wurde durch den Landkreis Göttingen eine jährliche Zahlung von 4 Mio. ab dem Jahr 2018, die im Rahmen der Schlüsselzuweisung an die kreisangehörigen Gemeinden weitergeleitet wird. Dabei werden für die Verteilung des Betrags folgende Kriterien zu Grunde gelegt: - zu 10 % die Steuerkraft der Gemeinden - zu 54 % die Betreuungszeit - zu 36 % die Zahl der genehmigten Plätze Da sowohl die Ergebnisse der Verhandlungen mit dem Landkreis als auch mögliche Auswirkungen durch die Bundestagswahl etwa durch die Umsetzung der Idee gebührenfreier Kindertagesstätten derzeit noch nicht absehbar sind, ist in der Vorlage auch lediglich für das Kindergartenjahr 2017/18 eine Erhöhung um 15 % festgelegt. Die weiterhin angeführte Anpassung der Beiträge für das Jahr 2018/19 wird aufgrund der unklaren Entwicklung erst zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt. In diesem Zusammenhang verweist SgOAR Barke auf die der Vorlage beigefügten Anlagen. Im Übrigen berichtet er von den bereits beschlossenen Erhöhungen in vergleichbarer prozentualer Höhe durch die übrigen Mitgliedsgemeinden. Besonders betont er das Angebot des Rates der Gemeinde Hörden am Harz, mit der Gemeinde Elbingerode Gespräche über eine Zusammenarbeit im Bereich der Kindergärten mit dem Ziel der gemeinsamen Kostenersparnis zu führen. BM Otto macht auf den Unterschied zwischen Öffnungszeit und Betreuungszeit aufmerksam. Er geht davon aus, dass im Kindergarten Elbingerode die Betreuungszeit bei 6 Stunden täglich liegt. Er bittet diesbezüglich um Prüfung durch die Verwaltung. Durch die Ratsmitglieder wird betont, dass die Betreuungszeit im Kindergarten Elbingerode 6 Stunden täglich beträgt und über die Vorlage auch unter dieser Maßgabe abgestimmt wird. Daraufhin fasst der Rat einstimmig folgenden B e s c h l u s s : 1. Der Rat der Gemeinde Elbingerode beschließt die 4. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Kindergarten Elbingerode in der dieser Vorlage beigefügten Fassung (Anlage 3). 2. Zum 01.08.2018 erfolgt eine erneute Anpassung der Kindergartengebühren. Die Höhe der Elternbeiträge werden zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund einer noch zu bestimmenden Berechnungsgrundlage festgelegt. Punkt 5 Berichte des Bürgermeisters und des Gemeindedirektors BM Otto hat keine Berichte abzugeben. 3
SgOAR Barke berichtet, dass 1. der Haushalt der Gemeinde Elbingerode für das Jahr 2017 mit Verfügung vom 17.05.2017 durch den Landkreis Göttingen genehmigt wurde. Dies gilt ebenfalls für die veranschlagten Kreditaufnahmen für Investitionstätigkeit und den Höchstbetrag der Liquiditätskredite. 2. die Telekom auf Nachfrage von GD Hellwig Stellung zum Thema Breitbandausbau in der Gemeinde Elbingerode bezogen hat. Demnach hatte ein Drittanbieter im Zuge des Markterkundungsverfahrens erklärt, den Breitbandausbau innerhalb von 3 Jahren in Elbingerode durchführen werde, weshalb die Telekom kein Angebot zum Ausbau abgeben durfte und auch ein Eigenausbau durch die Telekom rechtlich nicht durchführbar war. Nachdem sich dann der Drittanbieter von seinem Vorhaben zurückgezogen hatte, war die Gemeinde Elbingerode im Förderantrag des Landkreises Göttingen als weißer Fleck aufgeführt. Dies hatte erneut zur Folge, dass die Telekom kein Angebot zum Eigenausbau abgeben bzw. den Eigenausbau durchführen durfte. Die Ausschreibung des Ausbaus in Elbingerode wird nun vorangetrieben, sobald der Förderbescheid beim Landkreis Göttingen vorliegt. Laut den Förderbedingungen muss der Ausbau Ende 2018 abgeschlossen sein, die Telekom geht aufgrund der günstigen baulichen Voraussetzungen in der Gemeinde Elbingerode aber davon aus, dass dies schneller, spätestens Mitte 2018, erledigt sein wird. RH Luther zeigt sich zufrieden mit diesem Stand, möchte aber wissen, ob die Einhaltung dieser Zusage durch die Verwaltung nachverfolgt wird. SgOAR Barke sagt dies zu. Punkt 6 Anfragen und Mitteilungen 1. RH Luther fragt an, wie der Stand in Sachen Schützenoffizium Elbingerode ist. RH Mühmer teilt mit, dass sich rund um das Schützenfest in Hörden am Harz einige Elbingeröder Bürger gefunden haben, um auch in Elbingerode wieder ein Schützenfest durchzuführen. Detaillierte Planungen sind allerdings noch nicht gelaufen. Klar ist zum jetzigen Zeitpunkt lediglich, dass das Schützenfest an die alten Traditionen, also mit Bestemannschießen usw. anknüpfen soll. Er ist aber der Meinung, dass man den Freiwilligen, die sich bereit erklären, ein solches Fest zu organisieren, keinen Druck machen sollte. 2. RH Mühmer informiert, dass im Unterdorf ein Kiesblumenbeet errichtet wurde, das durch Karl-Heinz Spatzier gepflegt wird und eine deutliche Verschönerung für den Ort bedeutet. Ebenso zeugt die in Eigenleistung erfolgte Reparatur der Duschen in der Sporthalle vom großen Engagement der Bürger zum Wohle ihres Ortes. Allen Helfern spricht er seinen ausdrücklichen Dank für diesen Einsatz aus. 3. RF Gödeke kündigt an, dass der Aktivtag der CDU-Fraktion wiederholt werden soll. Als Termin wurde der 29.7.2017 festgelegt. Jeder Einwohner ist herzlich eingeladen, sich hieran zu beteiligen. Im Anschluss an den aktiven Teil soll ein gemeinsamer Abschluss auf dem Tie stattfinden. Nähere Informationen zum Ablauf der Veranstaltung folgen in Kürze. 4
Punkt 7 Einwohnerfragestunde 1. Karin Wode fragt zum Thema Kindergartenbeiträge, ob es in Bezug auf die Kosten für die Eltern eine Rolle spielt, ob die Kinder von 7:30 bis 12:30 Uhr oder von 7 bis 13 Uhr betreut werden. BM Otto verneint dies. Daher ist auch von einer tatsächlichen Betreuungszeit von 6 Stunden auszugehen. 2. Karin Wode zitiert Landrat Reuter und den Gesetzeswortlaut zum Breitbandausbau, wonach dieser bis Ende 2018 abzuschließen ist. RH Luther betont daraufhin, dass der Begriff Breitbandausbau nicht zwangsläufig gleichzusetzen ist mit dem Begriff Glasfaserverkabelung. Seiner Kenntnis nach wird aber in Deutschland die flächendeckende Glasfaserverkabelung angestrebt. 3. Nachdem weitere Fragen aus Reihen der Einwohner der Gemeinde Elbingerode nicht erfolgen, erteilt BM Otto dem als Zuschauer anwesenden Bürgermeister der Gemeinde Hörden am Harz, Henning Kunstin, das Wort. Henning Kunstin erneuert die bereits geäußerte Einladung des Rates der Gemeinde Hörden am Harz, gemeinsam mit den Vertretern der Gemeinde Elbingerode in einem Gespräch die Möglichkeit einer Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kindergarten zu erörtern. Er zeigt sich sehr erfreut über die positive Resonanz beider Ratsfraktionen und regt an, auch Vertreter der Verwaltung in den Prozess mit einzubeziehen. 4. Weiterhin bedankt sich Henning Kunstin beim Rat und bei allen Einwohnern der Gemeinde Elbingerode für die zahlreiche Teilnahme am Hördener Schützenfest. Punkt 8 Schließung der Sitzung BM Otto schließt um 20:38 Uhr die öffentliche Sitzung des Rates der Gemeinde Elbingerode. gez. Otto gez. Barke gez. Gattermann ( Otto ) ( Barke ) ( Gattermann) Bürgermeister stellv. Gemeindedirektor Protokollführer Genehmigung in der öffentlichen Sitzung des Rates am 25.09.2017 gez. Otto Bürgermeister gez. Luther Ratsmitglied 5