EG Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) Koordinierung im Kreis Steinfurt Heinz Wieching Untere Wasserbehörde - 1
Gliederung WRRL Istzustand im Kreis Steinfurt Umsetzungsfahrpläne Maßnahmenbeispiele 2
Flussgebiete in Deutschland 3
Teileinzugsgebiete im Regierungsbezirk Münster 4
EG-Wasserrahmenrichtlinie (vom 22.12.2000) Ziel: Guter Zustand aller Gewässer bis 2015 (Verlängerungen bis 2021/2027) Natürliche Oberflächengewässer: guter ökologischer Zustand und guter chemischer Zustand Künstliche Oberflächengewässer (AWB) und als erheblich verändert eingestufte Gewässer (HMWB): gutes ökologisches Potenzial und guter chemischer Zustand Grundwasser: guter mengenmäßiger Zustand und guter chemischer Zustand Verschlechterungsverbot! 5
Aktueller Stand im Fahrplan der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) 22.12.2000 WRRL in Kraft getreten bis 2003 bis 06/2004 Umsetzung in nationales Recht Benennung der zuständigen Behörden bis 2004 Erste Bestandsaufnahme über den Zustand der Gewässer Bericht 2005 bis 2006 Aufstellung von Überwachungsprogrammen Bericht 2007 bis 2008 Vorschlag 1. Bewirtschaftungsplan mit Maßnahmenprogramm bis 2009 bis 2012 bis 2015 1. Bewirtschaftungsplan mit Maßnahmenprogramm Erarbeitung der Umsetzungsfahrpläne Erreichen des 1. Bewirtschaftungszyklusses 6
Alle Daten werden in elektronischen Systemen abgelegt: Wasserkörpersteckbriefedatenbank (WKSB) Einheitliche Betrachtungsweise klare Datenlage bei zentralen Abfragen! 7
Fließgewässer: Ökologischer Zustand 8
Fließgewässer: Chemischer Zustand 9
Grundwasser: Chemischer Zustand (NRW) 10
Grundwasser: Chemischer Zustand (Kreis Steinfurt) 11
Kernprobleme unserer Gewässer erhebliche Belastung infolge diffuser und punktueller Einträge in Oberflächengewässer und Grundwasser (Nährstoffe) hydromorphologische Defizite (Veränderung der Gewässerstruktur, naturferne Gewässer) mangelnde Durchgängigkeit 12
Umsetzungsfahrplan - Planungsebenen - Bewirtschaftungsplan als Rahmenplan für NRW Umsetzungsfahrpläne Objektplanung für Einzelmaßnahmen 13
Gewässer im Kreis gem. WRRL Gesamt: ca. 4600 km WRRL: ca. 670 km 14
Kooperationsgebiete im Kreis Steinfurt 15
Organisation der Kooperation Wer ist der Kümmerer? Untere Wasserbehörde des Kreises Steinfurt und Westfälisch Lippischer Landwirtschaftsverband als Vertreter der Wasser- und Bodenverbände Wer sollte teilnehmen? (so wenig wie möglich, aber alle Relevanten) Bezirksregierung (verschiedene Dezernate) Kreise und kreisfreie Städte kreisangehörige Städte und Gemeinden Wasserverbände große Flächenbewirtschafter Naturschutzverbände (Wassernetz) Wassersport Waldbauernverband Landwirtschaftskammer Landwirtschaftsverband Fischerei Mühlenverbände Biologische Stationen Industrie und Handelskammern Wasserversorger / Wasserwerksbetreiber Kraftwerksbetreiber Firmen Straßen NRW LWL (Denkmalbehörde) 16
Umsetzungsfahrplan - Grundsätze der Koordinierung - Kooperativer Ansatz Umsetzung mit Augenmaß Beteiligung statt Ordnungsrecht Trittsteinprinzip Berücksichtigung von Strahlursprüngen, Strahlwegen und Strahlwirkungen 17
Umsetzungsfahrplan - Aufgaben der Koordinierung - Schaffung von Kooperationsstrukturen Festlegung von Planungsräumen Festlegung von Umweltzielen Sammeln von Informationen Berücksichtigung anderer Flächenplanungen Erarbeitung von Umsetzungsfahrplänen Vernetzung d. Akteure u. Öffentlichkeitsarbeit 18
WRRL Projektgalerie im Internet 19
Umgestaltung Nünningsmühle Die Maßnahmen wurden auf Grundlage des Konzeptes zur naturnahen Entwicklung der Steinfurter Aa geplant Die Maßnahmen entsprechen der Zielsetzung des Landes zur Erfüllung der Wasserrahmenrichtlinie, d. h. 80 % der Kosten werden vom Land gefördert 20
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Anschluss eines Altarmes 22
Böschungsaufweitung oberhalb Nünningsmühle 23
Umbau Sohlschwelle und Schaffung von Retentionsraum 24
Fischaufstiegsanlage Eltingmühlenbach 25
Fischaufstiegsanlage Eltingmühlenbach 26
Fischaufstiegsanlage Eltingmühlenbach 27
Durchgängigkeit Steinfurter Aa 28
Sohlschwelle Tho Gempt vor Umbau 29
Sohlschwelle Tho Gempt nach Umbau 30
Förderung des Landes NRW bis 80 % (bis 90 % bei HSK-Kommunen) 31
Bereitstellung eines Eigenanteils Einsatz von Ersatzgeldern - Ökopunkte Zweckgebundene Spenden können den Eigenanteil mit 10 % ersetzen (bei HSK-Kommunen[90 %-Förderung]: komplett!) Bürgerschaftliches Engagement in Form von unentgeltlichen Arbeiten (z. B. Hilfe von Vereinen, ehrenamtlicher Naturschutz) Planung, Bauüberwachung, -leitung bis zu 70 % der HOAI- Sätze als zuwendungsfähig (Wasserbau-Richtlinie) Maßnahmen in Eigenregie (z.b. Einsatz des Bauhofes) Teilweise Umwidmung des Kreiszuschusses an die Unterhaltungsverbände 32
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 33