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N i e d e r s c h r i f t

Transkript:

MARKT ERGOLDSBACH E-026/7 N I E D E R S C H R I F T (Nr. 3/2012) über die Sitzung des Marktgemeinderates Ergoldsbach am im Rathaus-Sitzungssaal Ergoldsbach Anwesend: Erster Bürgermeister Ludwig Robold, Vorsitzender 2. Bürgermeister Sebastian Hutzenthaler 3. Bürgermeisterin Heike Berger die Mitglieder des Marktgemeinderates MGR Karl-Heinz Böhm MGR Franz Deinhart MGR Georg Eichstetter MGR Alfons Gmelch MGR`in Franziska Gruber-Schmid MGR Lorenz Heilmeier MGR Johann Hummel MGR Karl Kolbinger MGR Josef Paintner MGR Helmuth Radlmeier MGR Josef Rosenwirth MGR Konrad Schweiberger MGR Jürgen Simmerl MGR Günter Wisgalla MGR Maximilian Wittmann Abwesend: MGR Alfred Mittermeier MGR Wilhelm Wittmann MGR`in Luise Petz Sonstige Anwesende: Ortssprecher Alfred Ammer, Paindlkofen Ortssprecher Marcus Plendl, Martinshaun Schriftführer: VAng. Robert Meindl Beginn: 19.00 Uhr Ende: 21.00 Uhr Zuhörer: 5 Presse: Frau Vetter Die Beschlussfähigkeit im Sinne des Art. 47 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung war gegeben.

Tagesordnung: A) Öffentlicher Teil: P. 1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 26. Januar 2012 P. 2 Flächennutzungsplanänderung des Marktes Essenbach durch Deckblatt Nr. 7, Flächen für Windkraftenergieanlagen ; hier: Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach 3 Abs. 1 und der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach 4 Abs. 1 BauGB P. 3 Flächennutzungsplan Markt Ergoldsbach; hier: Beratung über eventuelle Flächenfestlegungen für Windenergieanlagen P. 4 Erlass einer Plakatierverordnung P. 5 Friedhof Ergoldsbach; hier: Vorstellung der Planung für Urnengräber sowie weitere Verbesserungsmaßnahmen P. 6 Antrag der Bergschützen Ergoldsbach e.v. auf Errichtung eines Schützenheimes im Anwesen Dörnbacher Str. 4; hier: Ausbau des Wohngebäudes zu einem Schützenhaus P. 7 Änderung der Gemeindegrenze des Marktes Ergoldsbach im Rahmen des Flurbereinigungsverfahren der Teilnehmergemeinschaft Feuchten P. 8 Mitteilungen, Berichte und Anfragen B) Nichtöffentlicher Teil: Sitzungsverlauf: A) Öffentlicher Teil: Herr Bürgermeister Robold begrüßte die anwesenden Damen und Herren zur Marktgemeinderatssitzung recht herzlich. Er stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Marktgemeinderates fest und erkundigte sich nach Einwänden gegen die Tagesordnung. Vor Eintritt in die Tagesordnung sprach Herr Bürgermeister Robold Herrn MGR Wisgalla sowie Herrn MGR Rosenwirth zum Geburtstag, auch im Namen des Gremiums, seine herzlichsten Glückwünsche aus und wünschte ihnen alles Gute. P. 1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 26. Januar 2012 Mit 18 : 0 Stimmen wurde die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 26. Januar 2012 genehmigt. - 2 -

P.2 Änderung des Flächennutzungsplanes, Deckblatt Nr. 7, Markt Essenbach; Ausweisung von Flächen für Windkraftenergieanlagen Ein Schreiben des Marktes Essenbach vom 14.02.2012 mit Planbeigaben zur Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 7 wurde bekannt gegeben. Der Markt Essenbach beabsichtigt, die im Planentwurf gekennzeichneten Abschnitte als Flächen für Windkraftenergieanlagen auszuweisen. Der Planungsanlass resultiert aus der steigenden Nachfrage nach Standorten für Windkraftenergieanlagen im Rahmen der Energiewende. Den 4 Teilflächen werden Windgeschwindigkeiten zwischen 5,0 und 5,4 m/s prognostiziert. Der Mindestwert der durchschnittlich erreicht werden soll, liegt bei 5,0 m/s. Die Ergebnisse einer Schallprognose haben ergeben, dass an einigen der berücksichtigten Immissionspunkte der nächtliche Grenzwert von 45 db(a) überschritten wird. Deshalb ist es auch unbedingt notwendig, die vorgeschriebenen Abstände an die folgend aufgeführten Gebiete einzuhalten: Diese Mindestabstände werden zu den unmittelbar angrenzenden Gebieten des Marktes Ergoldsbach (Pfellnkofen, Wölflkofen, Reicherstetten, Martinshaun und Osterhaun) eingehalten. - 3 -

Das Planungskonzept des Marktes Essenbach: Das Planungsgebiet ist in 4 Teilbereiche untergliedert mit einer Fläche von jeweils: - 4 -

Teilbereich 1, 310 ha Teilbereich 2, 119 ha Teilbereich 3, 238 ha Teilbereich 4, 54 ha Mit 18 : 0 Stimmen wurde beschlossen: Der Marktgemeinderat hat vom Schreiben des Marktes Essenbach vom 14.02.2012 zur Änderung des Flächennutzungsplanes Essenbach durch Deckblatt Nr. 7 Kenntnis genommen. Zu der Planung bestehen weder Einwendungen noch Anregungen. P. 3 Beratung über die Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Ergoldsbach durch Ausweisung von Flächen für Windkraftenergieanlagen Bürgermeister Robold berichtete, dass der Markt Ergoldsbach plant, den bestehenden Flächennutzungsplan des Marktes Ergoldsbach zu verändern, indem Flächen für Windkraftenergieanlagen ausgewiesen werden sollen. Durch die Ausweisung von Flächen für Windkraftenergieanlagen würde der Markt Ergoldsbach der steigenden Nachfrage nach Standorten für Windkraftenergieanlagen im Rahmen der Energiewende folgen. Es gibt einige Punkte, die in der Planung zu beachten bzw. zu berücksichtigen sind. - 5 -

Ab einer durchschnittlichen Windgeschwindigkeit von 5 m/s können Windkrafträder in der Regel profitabel betrieben werden. Wie man auf der Windgeschwindigkeitskarte ersehen kann, liegt das Gebiet um den Raum Landshut bei Windgeschwindigkeiten von 4,0 5,5 m/s. Die Leistung von neuen Anlagen bringt ca. 2 3 MW. Doppelte Windgeschwindigkeit bedeutet 8-fachen Ertrag einer Windkraftanlage. Auf 47 % der Fläche Bayerns herrschen in 140 m Höhe Windgeschwindigkeiten von 5 m/s oder mehr vor. (In der Planungsregion 19 % der Fläche). Der Ausbau von Windenergie wird politisch weiter forciert und sie ist eine sehr günstige Form der Stromerzeugung. Die Mindestabstandseinhaltung von den Flächen für Windkraftenergieanlagen: - 6 -

- 7 -

Weiterhin hat die Planung einer Windkraftenergieanlage natürlich auch Auswirkungen auf den Menschen, Pflanzen, Tiere, Boden, Wasser, Klima, Landschaft und Kultur und Sachgüter. Zur näheren Beschreibung hier eine Tabelle mit den jeweiligen bau und betriebsbedingten Auswirkungen: Herr Bürgermeister Robold schlug vor, mit der Planung und Änderung des Flächennutzungsplanes hinsichtlich der Ausweisung von Flächen für Windkraftenergieanlagen abzuwarten, bis ein Antrag aus der Öffentlichkeit hierzu eingeht. Der Markt Ergoldsbach ist gemäß 14 BauGB berechtigt, nach einem Aufstellungsbeschluss zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich eine Veränderungssperre zu beschließen. Nach kurzer Diskussion war man im Marktgemeinderat mit dieser Lösung einverstanden. Sollten jedoch Anträge für Windkraftanlagen über 50 Meter für das Gemeindegebiet eingehen, sollte sofort mit der Ausweisung von Flächen bzw. dem Verfahren zur Änderung des bestehenden Flächennutzungsplans begonnen werden. Mit 18 : 0 Stimmen wurde beschlossen: Der Marktgemeinderat hat von den Informationen über die Errichtung von Windkraftenergieanlagen und zur eventuellen Änderung des Flächennutzungsplanes hinsichtlich der Ausweisung von Flächen für Windkraftenergieanlagen Kenntnis genommen. - 8 -

Der Markt Ergoldsbach beabsichtigt, mit der Planung und Änderung des Flächennutzungsplanes hinsichtlich der Ausweisung von Flächen für Windkraftenergieanlagen abzuwarten, bis ein Antrag der Öffentlichkeit hierzu eingeht. P. 4 Erlass einer Plakatierverordnung Herr Bürgermeister Robold teilte mit, dass die umfangreichen Vorberatungen zum Erlass einer Plakatierverordnung bereits im Ausschuss für Jugend, Kultur, Umwelt und Vereine am 13. Dezember 2011 stattfanden. Der Marktgemeinderat war nach kurzer Diskussion mit dem Verordnungsmuster einverstanden. Mit 18 : 0 Stimmen wurde beschlossen: Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten im Markt Ergoldsbach Aufgrund des Art. 28 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes erlässt der Markt Ergoldsbach folgende Verordnung: 1 Öffentliche Anschläge (1) Anschläge aller Art dürfen im Gemeindegebiet nur mit Erlaubnis des Marktes Ergoldsbach und nur an den hierfür bestimmten Standorten und sonstigen für diesen Zweck vorgesehenen Einrichtungen angebracht werden. Die Standorte ergeben sich aus 5 dieser Verordnung. (2) Vor Wahlen werden von der Gemeinde Plakatständer aufgestellt, die ausschließlich für Wahlplakate bestimmt sind. (3) Anschläge im Sinn dieser Verordnung sind Plakate, Zettel, Tafeln, Aufkleber, Bilder, Transparente und sonstige schriftliche und bildliche Druckerzeugnisse sowie Darstellungen durch Bildwerfer. 2 Plakatträger (1) Plakatträger dürfen im Gemeindegebiet nur mit Erlaubnis des Marktes Ergoldsbach aufgestellt werden. (2) Plakatträger sind freistehende, transportable (auch Autoanhänger) oder standortgebundene Einrichtungen, die dazu dienen, Anschläge aufzunehmen. - 9 -

3 Antragstellung (1) Wer Plakate aufstellen bzw. Transparente aufhängen will, hat die Erlaubnis mindestens eine Woche vor der Inanspruchnahme beim Markt Ergoldsbach schriftlich zu beantragen. Die Plakatierung darf frühestens drei Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgen. Die Plakate/Transparente müssen spätestens eine Woche nach Ende der Veranstaltung entfernt werden. Der Markt Ergoldsbach ist berechtigt, die Erlaubnis mit Auflagen zu verbinden. (2) Die Vorschriften insbesondere der Straßenverkehrsordnung, des Bayerischen Straßenund Wegegesetzes, des Bundesfernstraßengesetzes, der Bayerischen Bauordnung (Bay- BO) und des Baugesetzbuches bleiben unberührt. Insbesondere ortsfeste Anlagen der Wirtschaftswerbung (Werbeanlagen) im Sinn von Art. 2 Abs. 1 Satz 2 BayBO fallen somit nicht unter den Regelungsbereich dieser Verordnung. 4 Allgemeine Ausnahmen Von den Bestimmungen der 1 und 2 sind ausgenommen: (1) Anschläge, die in Schaukästen, an Verkaufsstellen, in gewerblichen Räumen an Schaufenstern oder Ladentüren angebracht sind und von einer öffentlichen Verkehrsfläche aus eingesehen werden können. (2) Von der Beschränkung nach den 1 und 2 ebenfalls ausgenommen sind Wahlplakate und ähnliche Werbemittel, die außerhalb der vom Markt Ergoldsbach zum Anschlag bestimmten Plakatanschlagtafeln ( 1 Abs. 2), insbesondere an beweglichen Wahlständern angebracht worden sind, in folgendem Umfang für a) die jeweils zu den Wahlen zugelassenen politischen Parteien und Wählergruppen bei Europawahlen 6 Wochen vor dem Wahltermin Bundestagswahlen 6 Wochen vor dem Wahltermin Landtagswahlen 6 Wochen vor dem Wahltermin Kommunalwahlen 6 Wochen vor dem Wahltermin b) die jeweiligen Antragsteller bei Volks- und Bürgerbegehren, zwei Wochen vor der Dauer der Auslegung der Eintragungslisten c) die jeweiligen Antragsteller und die jeweiligen politischen Parteien und Wählergruppen bei Volk- und Bürgersentscheiden 4 Wochen vor dem Abstimmungstermin Diese Werbemittel müssen innerhalb einer Woche nach der Wahl wieder entfernt werden. (3) Örtliche Vereine dürfen ohne Genehmigung jeweils ein Plakat an den in 5 dieser Verordnung genannten Plakatierungsstandorte anbringen. - 10 -

5 Plakatierungsstandorte An folgenden Orten ist das Plakatieren erlaubt: (1) An den gemeindeeigenen Plakatständer vor der Raiffeisenbank, beim Bahnhof und bei der Metzgerei Strohmeier an der Rottenburger Straße. (2) An den Plakattafeln: Bayerbacher Straße (gegenüber Fa. Auto Krinner) Bayerbacher Straße (bei HsNr. 48) Dörnbacher Straße (am Volksfestplatz) Rottenburger Straße (bei der Bahnunterführung) Friedhofstraße (Parkplatz am Friedhof) Herbststraße (Bushaus) Ortsteil Martinshaun (bei der Kirche) 6 Ordnungswidrigkeiten Nach Art. 28 II LStVG kann mit Geldbuße belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig (1) entgegen 1 ohne Erlaubnis oder außerhalb der hierfür vorgesehenen Standorte Anschläge anbringt, (2) entgegen 2 ohne Erlaubnis oder außerhalb der hierfür vorgesehenen Standorte Plakatträger aufstellt, (3) entgegen 3 die Plakate oder Transparente nicht spätestens eine Woche nach Ende der Veranstaltung entfernt hat, (4) entgegen 4 die Plakate oder Transparente nicht spätestens eine Woche nach Ende der Veranstaltung entfernt hat. 7 Inkrafttreten (1) Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. (2) Die Verordnung gilt 20 Jahre. Ergoldsbach, den Markt Ergoldsbach... Robold Erster Bürgermeister - 11 -

P. 5 Friedhof Ergoldsbach; hier: Vorstellung der Planung für Urnengräber sowie weitere Verbesserungsmaßnahmen Herr Bürgermeister Robold teilte mit, dass Herr Architekt Schmid beauftragt wurde, eine Planung für die Erstellung weiterer Urnengräber am Friedhof Ergoldsbach zu erstellen. Die Urnengräber sowie Einzelgräber am Friedhof sind bereits sehr knapp geworden. Die Urnenstelen auf der Südseite des Friedhofs werden kaum mehr angenommen. Er hat deshalb Herrn Architekt Ludwig Schmid beauftragt, eine Planung für den weiteren Ausbau des Friedhofs vorzunehmen. Nach Rücksprache mit Herrn Dekan Anzinger, war dieser mit der Planung einverstanden. Weiter wurde ergänzt, dass sich der Bauausschuss bezüglich der Teerung weiterer Wege am Friedhof befassen wird. Mit 18 : 0 Stimmen wurde beschlossen: Der Marktgemeinderat hat von den Planungen zum Ausbau der Urnengräber sowie weiterer Einzelgräber am Friedhof Ergoldsbach Kenntnis genommen. Den Planungen des Architekten Ludwig Schmid zum Ausbau der Urnengräber und weiterer Einzelgräber am Friedhof Ergoldsbach wird zugestimmt. - 12 -

P. 6 Antrag der Bergschützen Ergoldsbach e.v. auf Errichtung eines Schützenheimes im Anwesen Dörnbacher Str. 4; hier: Ausbau des Wohngebäudes zu einem Schützenhaus Mit Beschluss des Marktgemeinderates vom 01.12.2011 wurde den Bergschützen Ergoldsbach e.v. gemäß ihrem Antrag vom 14.11.2011 die Nutzung der nicht genutzten Räumlichkeiten im Anwesen Dörnbacher Str. 4 und dem erforderlichen Ausbau zum Schießbetrieb in Aussicht gestellt. Mit Antrag vom 15.02.2012 stellten nun die Bergschützen Ergoldsbach den zum Ausbau erforderlichen Antrag auf Nutzung der nichtgenutzten Räumlichkeiten im Anwesen Dörnbacher Str. 4 und deren Ausbau für den Schießbetrieb. Mit 18 : 0 Stimmen wurde beschlossen: Vom Antrag der Bergschützen Ergoldsbach e.v. vom 15.02.2012 auf Nutzung des ehem. Wiegartner-Gebäudes am Werk-II-Platz wurde Kenntnis genommen. Die mit Marktgemeinderatsbeschluss vom 01. Dezember 2011 in Aussicht gestellte Nutzung der nichtgenutzten Räumlichkeiten im Anwesen Dörnbacher Str. 4 und deren Ausbau für den Schießbetrieb werden verbindlich zugesagt. P. 7 Änderung der Gemeindegrenze des Marktes Ergoldsbach im Rahmen des Flurbereinigungsverfahren der Teilnehmergemeinschaft Feuchten Mit Schreiben vom 27.01.2012 (Posteingang mit Datum vom 08.02.2012) teilte das Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern mit, dass sich die Gemeindegrenze gemäß 58 Abs. 2 FlurbG nach dem Vorstandsbeschluss vom 16.12.2011 im Flurbereinigungsplan ändert. Durch den neuen Grenzverlauf ergibt sich im Bestand für den Markt Ergoldsbach eine Flächenmehrung von 0,0017 ha. - 13 -

Dieser Änderung muss der Marktgemeinderat gemäß 58 Abs. 2 Satz 3 FlurbG zustimmen. Erst nach der Anordnung der Ausführung des Flurbereinigungsplanes tritt im hierin bestimmten Zeitpunkt der neue Rechtszustand an die Stelle des bisherigen. Dies ist auch der Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Gemeindegrenzen. Mit 18 : 0 Stimmen wurde beschlossen: Der Antrag wird in die Tagesordnung aufgenommen. Mit 18 : 0 Stimmen wurde beschlossen: Vom Schreiben des Amtes für Ländliche Entwicklung Niederbayern vom 27.01.2012 über die Änderung der Gemeindegrenze gemäß 58 Abs. 2 FlurbG nach dem Vorstandsbeschluss vom 16.12.2011 über eine Flächenmehrung von 0,0017 ha im Rahmen des Flurbereinigungsverfahren der Teilnehmergemeinschaft Feuchten wurde Kenntnis genommen. Der Änderung der Gemeindegrenze wird zugestimmt. P. 8 Mitteilungen, Berichte und Anfragen Herr Bürgermeister Robold gab folgende Termine bekannt: - 14 -

07. März 2012 Finanzausschuss-Sitzung Bürgerversammlungen 2012 Langenhettenbach Montag, 19. März 2012, 19.30 Uhr im Gasthaus Huber/Falter Kläham Mittwoch, Prinkofen Freitag, Paindlkofen Montag, 21. März 2012, 19.30 Uhr im Gasthaus Beck 23. März 2012, 19.30 Uhr im Gasthaus Kuttenberger 26. März 2012, 19.30 Uhr im Gasthaus Pritscher Ergoldsbach Dienstag, 27. März 2012, 15.00 Uhr im Pfarrheim f. Seniorenkreis Dienstag, 27. März 2012, 19.30 Uhr im Hotel-Gasthof Dallmaier Martinshaun Mittwoch, 28. März 2012, 19.30 Uhr im Feuerwehrhaus Martinshaun Siegensdorf Montag, 02. April 2012, 19.30 Uhr im Schützenheim Siegensdorf Herr MGR Radlmeier fragte, ob ein Gebläse für den bestehenden Ofen im Feuerwehrhaus Langenhettenbach eingebaut werden könnte, da der Raum nicht ausreichend geheizt werden kann? Herr Bürgermeister Robold sagte hierzu, dass der Auftrag für ein Gebläse bereits vergeben und dieses eingebaut wurde. Weiter teilte Herr MGR Radlmeier mit, dass der Beschluss des Marktgemeinderates in Bezug auf den Anbau des Feuerwehrgerätehauses in Langenhettenbach überdacht werden sollte. Mit der beschlossenen Bausumme von 50.000 kann der geplante Anbau nicht durchgeführt werden. Herr Bürgermeister Robold sagte hierzu, dass die Summe vom Marktgemeinderat festgelegt wurde, aber wird können in einer der nächsten Sitzungen nochmals darüber beraten. Herr MGR Böhm fragte, ob die Verbesserungsvorschläge für den Friedhof durchgeführt wurden? Herr Bürgermeister Robold sagte hierzu, dass ein Großteil bereits umgesetzt wurde. Herr MGR Hummel teilte mit, dass der Markt Ergoldsbach nach außen durch die Schäffler gut vertreten wurde und dies sollte auch an die verantwortlichen Personen weitergegeben werden. Herr Bürgermeister Robold sagte hierzu, dass er sich schriftlich bei den Schäffler für ihre Arbeit bedanken wird. - 15 -

Herr MGR Simmerl regte an, dass in Zukunft auf der Homepage der Gemeinde die Auftrittstermine der Schäffler bekannt gegeben werden sollten. ENDE DER ÖFFENTLICHEN SITZUNG! P. 12 Veröffentlichung der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse Mit 18 : 0 Stimmen wurde beschlossen: Zu TOP 10 wird veröffentlicht, dass der Markt Ergoldsbach für den Ausbau der Dörnbacher Straße 4 zum Schützenheim einen Zuschuss von 20 % und maximal 31.400,00 gewährt. Die endgültige Höhe des Zuschusses errechnet sich aus 20 % aus den tatsächlichen Kosten einschließlich der nachgewiesenen Eigenleistungen des Vereins zu den BSSB-Stundensätzen für Eigenleistungen. Zusätzlich übernimmt der Markt Ergoldsbach die Materialkosten für den Einbau der neuen Fenster in voller Höhe. Den Bergschützen Ergoldsbach e.v. wird die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit ca. 12 kwp auf der Südseite des Gebäudes genehmigt. Weiter wird den Bergschützen Ergoldsbach e.v., vorbehaltlich einer rechtsaufsichtlichen Genehmigung durch das Landratsamt Landshut, eine Ausfallbürgschaft für ein Vereinsdarlehen sowie eine Ausfallbürgschaft für ein Darlehen zur Errichtung der Photovoltaikanlage gewährt. Die Gewährung der Ausfallbürgschaft für die Photovoltaikanlage erfolgt auch vorbehaltlich einer Zusatzvereinbarung zur Eigentumsübertragung der Photovoltaikanlage bei Inanspruchnahme aus dieser Bürgschaft. Der Markt Ergoldsbach übernimmt auch die Zwischenfinanzierung des BSSB- Zuschusses. Die Bergschützen Ergoldsbach e.v. haben diesen Betrag nach Auszahlung durch den BSSB unmittelbar an den Markt Ergoldsbach zurückzuerstatten. Der Markt Ergoldsbach stimmt dem Abschluss eines Mietvertrages zur unentgeltlichen Überlassung für das Gebäude Dörnbacher Str. 4 über eine Laufzeit von 25 Jahren ab Fertigstellung der Ausbaumaßnahme zu. - 16 -