Bestandsanalyse großflächiger Einzelhandelsbetriebe in Bereichen für industrielle und gewerbliche Nutzungen (GIB)

Ähnliche Dokumente
BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF

Teil B Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan G Steuerung des Einzelhandels im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Marzahn

Die Sicherung der Nahversorgung und ihre rechtlichen Grenzen

Nahversorgung. Planernetzwerk des RVR. Essen, Vortrag von Frau Heitfeld-Hagelgans und Herrn Piel

T i s c h v o r l a g e

Aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen zur Nahversorgung

Tischvorlage für die 11. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln am 09. Dezember 2016

BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF

Erläuterungsbericht. zum Bebauungsplan - Grüner Weg/Krefelder Straße -

B e g r ü n d u n g. Anlage zur Vorlage Nr. 61/ 72/ Örtliche Verhältnisse

Bezirksregierung Köln

Gesamtstädtische Steuerung: Bebauungsplan Einzelhandel der Stadt Nauen

Satzung. zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Lehmkuhlen. Stadt Lüchow (Wendland)

Regionales Einzelhandelskonzept OWL Teil 2 (Reloaded) - Ausblick

Landesentwicklungsplan NRW Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel

Begründung zum Bebauungsplan Ka-37 Poststraße/Feldstraße

Atypik im Lebensmitteleinzelhandel - aus Gutachtersicht -

Amt 61 - Bauamt. Steuerung der. Innenstadt Frankfurt (Oder)

Mit der Bebauungsplanänderung werden ausschließlich neue Festsetzungen über die Art der zulässigen baulichen Nutzungen getroffen.

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 2013 Abt. für Finanzen, Personal und Stadtentwicklung

Impulsvortrag "Rechtlicher Rahmen" LEP NRW - Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel (Entwurf Stand 2012)

Runder Tisch Einzelhandel Einzelhandel und

Einzelhandelskonzept für die Stadt Weinheim

Begründung. Stadtteil Holthausen. Stadtbezirk Örtliche Verhältnisse

Raumordnerische Steuerung großflächiger Einzelhandelsbetriebe

Arbeitskreissitzung Einzelhandel

Gewährleistung einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung

Plananpassung und Planungsgebot

Einzelhandelskonzept Stadt Eutin. Protokoll zur 3. Arbeitskreissitzung

Die "typische Atypik" bei großflächigen Lebensmittelmärkten an städtebaulich integrierten Standorten

Begründung zum Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Bei der Lohmühle / Westhoffstraße

18. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) Bebauungsplan Großer Garten IV, 3. Änderung Beratung Vorentwurf im BPA/Rat am

Tischvorlage. zu TOP 6/ 49. RR am Landesentwicklungsplan NRW - Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel

Zielabweichung. in Meisenheim. Z60 Nichtbeeinträchtigungsverbot. Gutachterliche Abwägung zur Entwicklung eines Nahversorgungsstandortes 11.4.

Bezirksregierung Düsseldorf. Bürgerinformation zur Erarbeitung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) Stadt Düsseldorf am Erarbeitung des RPD

Planungsrechtlicher Umgang mit dem Lebensmitteleinzelhandel. Dr. Christian Wiggers Rechtsanwalt

Sitzung des Planungsausschusses am in Memmingen. Beratungsunterlage ( PA-1231)

Einzelhandelskonzept der Verbandsgemeinde Kirchberg vom , Seite 2

Körperschaft des öffentlichen Rechts. 3. Änderung des Regionalplans 2015 Plansatz Agglomeration -

STADTENTWICKLUNG in WUPPERTAL Konzept zur städtebaulichen Steuerung von Automatenspielhallen und Wettbüros Ressort Stadtentwicklung und Städtebau

- 1. B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5776/015 - Westlich Ronsdorfer Straße - Stadtbezirk 2 Stadtteil Flingern Süd

Übersicht der Umfrageergebnisse kommunale Einzelhandelskonzepte in Hessen und Südhessen Sebastian Keck

EINZELHANDEL. in der BAULEITPLANUNG EINZELHANDEL UND STADTENTWICKLUNG. Frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. 3 Abs. 1 BauGB Haus der Jugend

Vorhaben im unbeplanten Innenbereich nach 34 BauGB

Nicht privilegierte Biomasseanlagen und Bauleitplanung

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan - Vorentwurf Nr. 5373/049 - Östlich Aachener Straße -

Strukturuntersuchung Einzelhandel Werl. BBE Unternehmensberatung GmbH Köln, September 2005

Aufgabe von Einzelhandelskonzepten

Drucksache VIII/101. Tel.: Simon Hennermann VORLAGE

Einzelhandelskonzept der Kreisstadt Neunkirchen

Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister

Interkommunale Kooperation... auf Konversionen mit regionalem Ausmaß

Villingen-Schwenningen Amt für Stadtentwicklung. Zentrenkonzept VS 2011 Verbindliche Inhalte zur Einzelhandelssteuerung

Regierungspräsidium Darmstadt

Handelsmonitor Oberrhein

Bebauungsplan. BP Einzelhandel Wilferdinger Höhe. (Ergänzungsbebauungsplan)

Interkommunale Abstimmung und Nachbarklage. Dr. Markus Johlen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Nachweis der Voraussetzungen für einen Regionalen Konsens

Einwendung: Wir beziehen zum vorliegenden Planentwurf insoweit Stellung, als wir keine Bedenken oder Anregungen

Einzelhandelsansiedlung aus kommunaler Sicht Leitlinien räumlicher Steuerung. Monika Weidner Referat für Stadtplanung und Bauordnung, LH München

Einzelhandelskonzept für die Stadt Langenhagen. 2. Arbeitskreis Vorschlag zur Langenhagener Sortimentsliste & Langenhagener Zentrenabgrenzung

GLOBUS sagt, dass im Halleschen Einkaufspark die für das typische GLOBUS SB-Warenhaus-Konzept benötigten Flächen nicht gegeben seien. Das ist falsch.

Zentrale Versorgungsbereiche (ZVB)

Einzelhandelskonzept für die Stadt Langenhagen. 2. Arbeitskreis Vorschlag zur Langenhagener Sortimentsliste & Langenhagener Zentrenabgrenzung

Bezirksregierung Münster Regionalplanungsbehörde

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan Nr. 02/003 (Entwurf) - Fachmarktzentrum Werdener Straße Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 Baugesetzbuch

Bebauungsplan der Stadt Freiburg i.br. Stadtteil: Brühl Bezeichnung: 8. Änderung des Bebauungsplans Industriegebiet Nord Plan-Nr.

Auswirkungsanalysen in der Praxis: Wie ist das mit dem worstcase?

Planungsrechtlicher Umgang mit dem Lebensmitteleinzelhandel. Dr. Christian Wiggers Rechtsanwalt

MÄRKTE- UND ZENTRENKONZEPT

4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 Das Rottfeld -Stadtteil Oelshausen- Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf

RV-Drucksache Nr. VIII-22/4. Planungsausschuss nichtöffentlich Verbandsversammlung öffentlich

Wie schreibe ich einen Plan für ein Rathaus

BEBAUUNGSPLAN Einzelhandel Vaihingen BEGRÜNDUNG gemäß 9 (8) BauGB

Outlet-Center. in Remscheid. Bürgerinformationsveranstaltung. 18. Juli Ansiedlung eines Design-Outlet. Outlet-Center in Remscheid

Bebauungsplan Nr. 121 Im heiligen Felde. 1. Änderung Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB. Begründung gem. 9 Abs. 8 BauGB

Bebauungspläne zur Steuerung des Einzelhandels im Bezirk Marzahn-Hellersdorf von Berlin

Wie viele Randsortimente gehen noch? Ergebnisse einer empirischen Studie zur Neuaufstellung des LEP NRW

1.) Die beantragte Gaststätte ist gemäß 30 BauGB nicht zulässig. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist nicht möglich.

STADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)

Sitzung des Planungsausschusses des Planungsverbands Region Oberland

B e g r ü n d u n g. 1. Örtliche Verhältnisse

Sitzungsvorlage für die 15. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln am 15. Dezember 2017

Thementisch 1: Einzelhandel in Gewerbegebieten

Städtebaurecht. BauGB 34. Vorlesungsthema!

BEGRÜNDUNG ZUR 59. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS GEMEINDE NIEDERZIER ORTSCHAFT OBERZIER

STADT DATTELN Sitzungsperiode 2009/2014

WUPPERTAL. Stellungnahme zum veränderten Sortiments- und Verkaufsflächenkonzept. und eines HOMEPARK in

1. Über die im Rahmen der Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen wird wie folgt entschieden:

Möbeleinzelhandel Planen und Genehmigen Praxisbeispiele aus Bayern und dem Rest von Deutschland

Baurechtliche Steuerung des Onlinehandels? Dr. Christian Wiggers Rechtsanwalt

Las Vegas in der Innenstadt? Vergnügungsstätten als Herausforderung der Standortentwicklung

Neue Rechtsprechung zu 34 Abs. 1 BauGB. Dr. Markus Johlen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Urbane Gebiete. Dr. Rainer Voß Fachanwalt für Verwaltungsrecht/AnwaltMediator (DAA/FU Hagen) Kompetenz durch Spezialisierung

Modernisierung/Erweiterung des Fachmarktzentrums Förde Park in Flensburg Präsentation

Einzelhandelsuntersuchung zum B-Plan-Verfahren Heimfeld 49 Öffentliche Plandiskussion

Bezirksregierung Arnsberg Geschäftsstelle des Regionalrates

GEMEINDE BREKLUM KREIS NORDFRIESLAND

SONDERDRUCK. Ausführungsvorschriften über großflächige Einzelhandelseinrichtungen für das Land Berlin (AV Einzelhandel)

Transkript:

in Bereichen für industrielle und gewerbliche Nutzungen (GIB) Ziele zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels (EH) enthalten Aussagen zum Ausschluss neuer Einzelhandels-Planungen in GIB, allenfalls geringfügige Erweiterungen bestehender EH-Vorhaben (Bestandssicherung), da gerade die GIB den emittierenden Betrieben dienen sollen. Überblick über den Umfang der möglicherweise betroffenen Betriebe zu erhalten: Erstellung der Bestandsanalyse gemeinsam mit den 49 Kommunen der Planungsregion Düsseldorf 13 der 49 Kommunen meldeten, dass in ihrem Gebiet kein GIB dargestellt ist oder kein großflächiger EH in GIB existiert. 1

Ergebnisse der Bestandsanalyse für Einzelhandelsprojekte: 34 Kommunen meldeten 243 großflächige Betriebe, von denen: zwei Drittel (155) der Betriebe ein überwiegend nicht zentrenrelevantes Kernsortiment an bieten, z.b: 60 Bau- und Gartenmärkte, 44 Möbelhäuser und sonstige z.b. Elektrogroßgeräte Ein Drittel (89) des gemeldeten EH in GIB verfügt über ein zentren- und nahversorgungsrelevantes Sortiment: 59 Lebensmittelmärkte und 13 Verbrauchermärkte 17 weitere zentrenrelevante Märkte, z.b. Tier- und Schuhfachmärkte, spiegeln den Trend zu Fachmärkten (größere Parkplätze, Einzugsbereiche). 2

Sortimentsstruktur der Einzelhandelsbetriebe in GIB, Planungsregion, Sept. 2011: Quelle: Daten der Bestandsanalyse, eigene Berechnungen, Dezernat 32 3

Probleme: Die teilweise erheblichen zentrenrelevanten Randsortimente können sich negativ auf ZVB auswirken. Großflächiger EH mit zentren- oder nahversorgungsrelevanten Sortimenten mit ggf. schädlichen Auswirkungen auf ZVB, aber auch durch kleinflächigen EH. Betroffene GIB sind kaum mehr zur Ansiedlung von emittierendem Gewerbe geeignet (aber: oft keine alternativen Standorte). 4

Gründe für die bisherige Ansiedlung großer Einzelhandelsprojekte: Ansiedlung von Betrieben nach früheren Rechtsgrundlagen, also ältere vorhandene Baurechte. Vermutungsregel nach 11 Abs. 3 BauNVO: Baumärkte und Möbelhäuser wurden früher häufig als atypisch bewertet Sonderfall Kfz-Handel: Dieser wird auch heute meist als atypischer Betrieb behandelt (Werkstatt, kaum zentrenrelevantes Sortiment) Situation im unbeplanten Innenbereich nach 34 Abs. 1 BauGB, (kein Bebauungsplan): Zulässigkeit eines Vorhabens allein nach der Frage, ob es sich in die nähere Umgebung einfügt. Ausnahmen im gegenwärtige Ziel des Regionalplans (GEP 99) für städtebaulich integrierte Brachflächen <10 ha vor. 5

Mögliche Handlungserfordernisse: In welchen der heutigen GIB könnte der großflächige EH, ggf. auch mit weiteren Nutzungen (z.b. Verwaltung, Freizeiteinrichtungen), den wirtschaftlichen Strukturwandel soweit geprägt haben, dass es sich um typische Nutzungen für einen ASB handelt? An welchen Standorten in den neuen ASB möchte eine Kommune weitere EH- Planungen im Umfeld schon vorhandener EH-Standorte bauleitplanerisch beschränken, obwohl die neue ASB-Darstellung hier neue Planungsspielräume eröffnen würden? Welche der hier betroffenen GIB sollen auch zukünftig als solche erhalten bleiben, obwohl sich durch einzelne Handelsbetriebe der Beginn eines Umwandlungsprozesses zeigt, dem ggf. regional- und bauleitplanerisch entgegengewirkt werden sollte? 6

, Ausblick: Die gemeldeten EH-Betriebe werden derzeit kartografisch erfasst. Ergänzend werden besonders empfindliche, sog. Störfallbetriebe und Emittenten erfasst: Erkennbar, welche GIB besonders empfindlich sind Konkrete Handlungserfordernisse: Thema der Gespräche zwischen den Städten und Gemeinden sowie der Regionalplanungsbehörde in 2012 Beispiel ein GIB der Stadt Mönchengladbach: 7

Darstellung der Einzelhandelsbetriebe im GIB, am Beispiel der Stadt Mönchengladbach, Stand Sept. 2011 8

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 9