Evaluierung HOAI 20xx

Ähnliche Dokumente
Schriftenreihe des Instituts für Baubetrieb und Bauwirtschaft

Grün: Forderungen im Abschlussbericht positiv berücksichtigt Gelb: Noch nicht abschließend geklärte Sachverhalte Rot: Ablehnung

Schriftenreihe des Instituts für Baubetrieb und Bauwirtschaft

Wesentliche Aspekte des Abschlussberichts des BMVBS zur Novellierung der HOAI 2009

HOAI-Kommentar. zur Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Bearbeitet von RA Prof. Rudolf Jochem, Dipl.-Ing.

Bewertung. Vergabe von Dienstleistungen gem. der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen - VOF - 1. Formale Ausschlusskriterien

III. Auskömmlichkeit ausgewählter Honorartafeln (2012) IFB-Studie Bürokostenvergleich 2012 im Auftrag des AHO und VBI Quelle: IFB Nürnberg 1

A: Einführung in die HOAI B: HOAI

Schriftenreihe des Instituts für Baubetrieb und Bauwirtschaft Teil 1

Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr

Verfahrensbetreuung nach LM.VM

WERTUNGSMATRIX EUROPAWEITEN VERHANDLUNGSVERFAHREN MIT VORHERIGEM ÖFFENTLICHEN TEILNAHMEWETTBEWERB ZUR VERGABE DER PLANUNGSLEISTUNGEN DER

1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis

Der Kern von BIM in der praktischen Umsetzung: das Datenmodell

Knackpunkte der HOAI 2009 Schwerpunkte der neuen HOAI mit besonderer Berücksichtigung der Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen und Tragwerksplanung

1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis

HOAI Gutachten zur qualitativen Entwicklung der Planungsprozesse im Zeitraum 1992 bis 2012

VBI Ausschuss Konstruktiver Ingenieurbau

WERTUNGSMATRIX EUROPAWEITEN VERHANDLUNGSVERFAHREN MIT VORHERIGEM ÖFFENTLICHEN TEILNAHMEWETTBEWERB ZUR VERGABE DER PLANUNGSLEISTUNGEN DER

Leseprobe zum Download

WERTUNGSMATRIX EUROPAWEITEN VERHANDLUNGSVERFAHREN MIT VORHERIGEM ÖFFENTLICHEN TEILNAHMEWETTBEWERB ZUR VERGABE DER LEISTUNGEN DER TRAGWERKSPLANUNG

Wahlpflichtfach Kostenermittlung

Honorarempfehlungen für die Honorartafeln HOAI 2013 und prozentuale Änderung gegenüber den Honorartafeln HOAI 2009 für die Leistungsbilder

HOAI Kurzüberblick zum Architektenhonorarrecht. Darstellung der wesentlichen Änderungen durch die HOAI 2013

Haus bauen besser professionell. Pfusch am Bau ist nicht schlau

zur Beschreibbarkeit von Planerleistungen

Leseprobe zum Download

Es fällt ein Gesamthonorar von ca ,00 (einschl. 19% MwSt.) an.

Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren nach VOF Ersatzbauten bbs nürnberg Bewerber:

Vor- und Nachteile von Generalplaner- Vergaben aus Sicht der BIG. Dipl.-Ing. Günther Sokol

Grundzüge der HOAI 2009

Vorwort Einführung Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI (Text) Amtliche Begründung mit Anmerkungen des Autors 155

Baubetrieb - Bauwirtschaft

Die neue Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen

HOAI2013. Praxisleitfaden für Ingenieure und Architekten. Heinz Simmendinger. -rnst&sohn A Wiley Brand. erordnungstext

Zusammenfassung der wesentlichen Vorschläge zur Modernisierung und Aktualisierung der Leistungsbilder der HOAI 2009

ENTWURF VERHANDLUNGSSTUFE: WERTUNGSBOGEN FÜR VERHANDLUNGSGESPRÄCH. Öffentliche Auftraggeber: Landkreis Eichstätt Residenzplatz 1 D Eichstätt

Berliner Allee 57, Düsseldorf Hindenburgstraße 1, Korschenbroich Wege zur eigenen Immobilie

Susanne Reisenberger Wolf. MARKTGEMEINDE THALGAU Generalsanierung - öffentliches Freibad

Honorarordnung. Ingenieure - HOAI

Technisches Monitoring, Inbetriebnahmemanagement und Betriebsoptimierung. Dr.-Ing. Stefan Plesser, SIZ energie+ an der TU Braunschweig

Durch das Ausfüllen vor dem Hintergrund Ihrer Erfahrungen leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Beantwortung der Frage:

Beantwortung der Bieteranfragen mit Antworten. Anfrage 1 vom

Die Fachplanung von Aufzügen und Fahrtreppen

ABLAUF. Einführungsveranstaltung

Prozeßorganisation / Phase 1: Projektentwicklung. AG PM Architekt Fachplaner Baufirmen / GU. LPhs. 0. HOAI LPhs

HONORARVERGLEICH HOAI 1996 HOAI HOAI 2009 AHO-Fachkommission Honorarab- AHO-Arbeitskreis weichung in % Kommentar Teil 2 Flächenplanung

Inhaltsverzeichnis. Übersicht über die neue HOAI HOAI Teil 1: Allgemeine Vorschriften Anwendungsbereich... 8

Terminplanung - Pflichten und Haftung des Architekten

HOAI EINFÜHRUNG IN DIE PRAXISWISSEN ARCHITEKTENRECHT. Rechtsanwalt Dr. Andreas Berger Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Verhandlungsverfahren Neubau einer Oberschule

Weimarer Baurechtstage 2014 Terminvereinbarungen in Architekten- und Ingenieurverträgen

Vorwort zur 3. Auflage

Vergleich HOAI 2002 zu HOAI 2009

Übungen Baubetrieb und Bauverfahrenstechnik I

AHO-Herbsttagung vom 23. November 2017

Stand: ERLÄUTERUNGEN. zu LM.VM. Projektentwicklung [PE] LM.VM.PE

ENTWURF der Honorierungseckpunkte:

Die HOAI , 57,58 grundsätzliche Änderungen im Vergleich zur HOAI Brandenburgische Ingenieurkammer 10. Februar 2014

NUR ZUR INFORMATION!!

PHASE IIIA (SANIERUNGSPLANUNG)

Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern GmbH. Pressemitteilung Neuerscheinung BKI BAUKOSTEN 2009 Teil 1-3

HOAI-Kommentar. ~ Springer Vieweg. zur Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Rudolf Jochern Wolfgang Kaufhold

Stand: ERLÄUTERUNGEN. zu LM.VM. BauKG [BKG] LM.VM.BKG

Mandantenveranstaltung Ingo Kolms, LL.M. Rechtsanwalt. Gesetzesänderungen im Baurecht. - Das Wichtigste für den Bauträger

Bewerberinformationen zur Vergabe VG Generalplanungsleistungen für drei Neubauvorhaben (drei Lose)

Nachweis der Eignung des Bewerbers gemäß 45 und 46 VgV Änderungen und Erweiterungen in den vorgegebenen Texten sind nicht zulässig!

BIM als Antwort der Bauwirtschaft auf die Digitalisierung. Bmstr.Ing. Hanspeter Schachinger BIM Beauftragter Swietelsky

Druckerei C. H. Beck. ... Revision, Sachregister. Revision Sachregister. Die Zahlen bezeichnen die jeweilige Seitenzahl

Referat B 10 Berlin, B Hausruf: 7100 / 7101

A Einführung in die HOAI

T1_2018.book Seite 45 Donnerstag, 19. April :21 11 Erläuterungen

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI

WERTUNGSMATRIX IM EUROPAWEITEN VERHANDLUNGSVERFAHREN MIT VORHERIGEM ÖFFENTLICHEN TEILNAHMEWETTBEWERB ZUR VERGABE DER FACHPLANUNGSLEISTUNGEN

Ausblick auf die neue HOAI

Orientierungshilfe zum Nachweis der Erfüllung der Informationspflichten beim Verbrauchervertrag, 312a Abs. 2 BGB i.v.m. 246 BGBEG/ 246a BGBEG

Ausblick auf die neue HOAI. Rechtsanwalt Alfred Morlock Architektenkammer Baden-Württemberg

Der Bezugserlass wird durch die folgenden Hinweise für die Vorgehensweise bei der Überprüfung geltend gemachter Honorarmehrforderungen angepasst.

WERTUNGSMATRIX EUROPAWEITEN VERHANDLUNGSVERFAHREN MIT VORHERIGEM ÖFFENTLICHEN TEILNAHMEWETTBEWERB ZUR VERGABE DER LEISTUNGEN DER OBJEKTPLANUNG

Prozesse. Software. IT Standards. Kommunikation. Kosten. Zeit. Qualität. VWFS I VDD-IDI I Sabine Burkert I 6. BIMiD-Symposium I

Die HOAI 2013 Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen

Bewertung der Abminderungsfaktoren für " Bauen im Bestand "

Teilnahmeantrag/Bewerbungsbogen

Es wurden folgende Facharbeitsgruppen (FAG) eingerichtet:

Bestellung per Fax an Bücher NEWS Planen und Bauen im Bestand [PBiB]

Vergabe-Verfahren nach VgV bzw. GWB. VgV-Verfahren Generalplanungsleistungen zur Umsetzung des Hochwasserschutzkonzeptes der Gemeinde Polling

Mandantenrundschreiben 2/2013

LEITFADEN Anrechenbare Kosten

Seminar Nr Der Ingenieur als Honorarsachverständiger 6-tägige Seminarreihe, jeweils Freitags und Samstags. Sachverständigenwesen

Grundlage für die Bewertung Ihrer Bewerbung sind die Angaben im Bewerbungsformular in Verbindung mit den dazugehörigen Anlagen.

Erkenntnisse des Bundesrechnungshofes zu den Ursachen von Kosten- und Terminüberschreitungen von Projekten der Bundesverwaltung

ENTWURF der Vertrags- und Honorierungseckpunkte:

3D-Planung der Kraftwerkskaverne PSW Forbach Stefan Reil

Anlage 10 zum Entwurf des Objektplanervertrages

HOAI EINFÜHRUNG IN DIE BASISWISSEN ARCHITEKTENRECHT. Rechtsanwalt Dr. Andreas Berger Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Inhaltsverzeichnis. Übersicht über die neue HOAI. HOAI Teil 1: Allgemeine Vorschriften 8. 1 Anwendungsbereich 8. 2 Begriffsbestimmungen 14

Transkript:

AHO. Herbsttagung 2011 Evaluierung HOAI 20xx Abschlussbericht zur Aktualisierung der Leistungsbilder Status-Ausblick 01.12.11 VS 1 1

PLANUNG ist eine nonverbale Kulturleistung jede Diskussion auch unsere hier... jedes Papier geht irgendwie am Kern der Planung vorbei U.ECO würde das einen Mythos nennen 01.12.11 VS 1 2

PLANUNG ist eine nonverbale Kulturleistung kein mittelgutes Projekt wird durch eine brillante Baubeschreibung besser, oder durch eine perfekte Berechnung zu einem hervorragenden Projekt 01.12.11 VS 1 3

PLANUNG ist nicht meßbar, nicht wägbar, nicht beschreibbar hat keine Maßeinheit, weder Stunden, noch Tonnen ist niemals das, was Bauherren wirklich wollen 01.12.11 VS 1 4

PLANUNG Bauherren wollen keine Planer, sie wären sonst Planerherren Planung ist nur Mittel zum Zweck, die Vorstufe zum Objekt wir sollten das öfter bedenken 01.12.11 VS 1 5

PLANUNG ist das Einkaufssystem für Objekte Objekte sind vor der Planung einfach nicht ausreichend definiert eine Quelle vielen Ärgers bei GU / TÜ Verfahren 01.12.11 VS 1 6

PLANUNG wenn wir alle emotionalen Aspekte weglassen, kostet dieses Einkaufssystem (= die LPH 1-9) für Objekte im Ingenieurbau etwa 10% des Objekts im Hochbau etwa 15-20% des Objekts 01.12.11 VS 1 7

PLANUNG ganz schön viel Geld dafür, dass Bauherren eigentlich Bauwerke wollen! dazu kommt, dass die Planung selbst schwierig einzukaufen ist Autos kann man Probefahren Planer? Vertrauen wirkt erst beim zweiten Bau 01.12.11 VS 1 8

PLANUNG welchen nehme ich, die sind doch so verschieden, die sind doch alle gleich, die machen doch was sie wollen, nicht das was ich brauche, was tun die überhaupt und warum 01.12.11 VS 1 9

PLANUNG KAUFEN da Planung nicht beschreibbar ist hilft die HOAI bietet ein anwendbares System bietet die Fiktion der Vollständigkeit ist pauschaliert, jedenfalls für ein konkretes Projekt Einkaufssystem für die Planung 01.12.11 VS 1 10

HOAI=EINKAUFSSYSTEM kostet im Einkauf vgl.weise wenig braucht idr keine inhaltlichen LVs kann einfach beauftragt werden könnte auch über 25 MIO einfach beauftragt werden 01.12.11 VS 1 11

HOAI=EINKAUFSSYSTEM ein Wettbewerb für 1 Mio. GP-Planung kostet 50-70 TDE für das Verfahren im Durchschnitt etwa 5% der Planung. + die Preisgelder für nachfolgende TNs für deren auch gute Ideen im WBW 01.12.11 VS 1 12

HOAI=EINKAUFSSYSTEM Ein Verhandlungsverfahren für 0,5 Mio. kostet den Bauherren in etwa 5% Verfahrensbetreuung idr. keine Preisgelder! 01.12.11 VS 1 13

OHNE HOAI kostet eine Planer-Vergabe zus. zu den 5 % + 30 TDE f. d. inhaltliche Konkretisierung zu Verfahrensart, Schnittstellen (= LV) + je 10 TDE für die Kalkulation je Bewerber, Leistungsbildvertiefung, Vertragsanalyse, Personaleinsatzplanung... bei 10 Bewerbern 01.12.11 VS 1 14

BEI 10 BEWERBERN ING-VERGABE 100 TDE, die kalkulatorisch berechnet werden müssen (Geschäftskosten) + erhebliche Änderungskosten, weil Kalkulation (Umstände, RFP, Gebäudeform) vor der Planung unklar Fiktion projektadäquater Genauigkeit... Planer-Claims 01.12.11 VS 1 15

OHNE HOAI kostet der Einkauf von Planerleistungen 10-20% der Planungskosten! Sie brauchen vor der Planervergabe einen Ausschreiber für Planung, um das wichtigste (oder möglichst alles was sie brauchen) zu bestellen 01.12.11 VS 1 16

MIT HOAI + Vollständigkeitsvermutung + Kommentare vertiefen jedes LB die BMW-Welt wurde beauftragt... Architekturleistungen n. 15 Tragwerksplanung n. 64 GP-Vertrag 32 Seiten, kein Anwalt 01.12.11 VS 1 17

MIT HOAI + mein erstes Krankenhaus in München 12 Seiten GP Vertrag, LB=4 Seiten der aktuelle Planungsvertrag eines 350 Betten-Hotels in Kärnten (ohne HOAI) 95 Seiten, 2 Anwälte, 3 Monate VHV Einkaufskosten AG... 8% für beide Seiten über 3 Jahre... 16% 01.12.11 VS 1 18

HOAI 20XX 01.12.11 VS 1 19

HOAI 20XX DER PROZESS TEIL 1 104 Teilnehmer, etwa 50:50 AG:AN 8 Arbeitsgruppen, 2 Synchronisationsrunden 80 Sitzungen 01.12.11 VS 1 20

HOAI 20XX Schlussbericht ~ 380 Seiten Gegenüberstellung 2009/20xx + Erläuterungen, Berechnungen, im Aufbau so, wie es zum Arbeiten gebraucht wird keine Anlagen, durchgetextet 01.12.11 VS 1 21

HOAI 20XX DER PROZESS TEIL 1 Positiva: + vorweg Begutachtungsprozess, + offener Gedanken-, Methoden-, Ansichtenaustausch + enormer Wissensgenerator für alle 01.12.11 VS 1 22

HOAI 20XX DER PROZESS TEIL 1 der Prozess zeigte, das nach 35 Jahren jeder sich i.d. HOAI eingerichtet hatte viele nie die HOAI-Rolle des anderen Planers betrachtet haben es solche Prozesse gemeinsamer Wissensschöpfung öfter und breiter braucht / bräuchte. 01.12.11 VS 1 23

HOAI 20XX DER PROZESS TEIL 1 was hat diese (Riesen) Gruppe gemacht Missverständliches im Allgemeinen Teil ausgeräumt Planen und Bauen im Bestand anwendungsgerecht + politisch tragfähig konzipiert Flächenplanungen völlig neu geschrieben Leistungsbild Objektplanung überarbeitet 01.12.11 VS 1 24

HOAI 20XX DER PROZESS TEIL 1 Leistungsbild Freianlagen extrahiert, neu geschrieben LBs Ing.BWK + VKA überarbeitet Örtliche Bauaufsichten Ing. BWK + VKA neu verbindlich vorgeschlagen 01.12.11 VS 1 25

HOAI 20XX DER PROZESS TEIL 1 LB Techn. Ausrüstung überarbeitet LB Bauphysik neu LPH 1-6 (7) geschrieben LB Geotechnik neu geschrieben LB Ingenieurvermessung neu geschrieben... alle Leistungsbilder synchronisiert 01.12.11 VS 1 26

HOAI 20XX Der Weg, vor einer ministerialen Erstellung, ein so breites Fachpublikum an der Arbeit zu beteiligen, ist überaus positiv, nicht in allen Teilen basis-demokratisch, aber... eine Vereinigung vieler Kompetenzen,... zu Lasten einiger weniger Eitelkeiten... 01.12.11 VS 1 27

WAS WIRD DARAUS, WENN Planen + Bauen im Bestand... HOAI weiterhin Neubau HO Neubautabelle + Zuschlag für PBiB in Kombination mit einem GA Pfarr.Koopmann.Rüster aus 1989... Fachbuch zu den Leistungsbildern... was tun Planer für den Umbauzuschlag 01.12.11 VS 1 28

WAS WIRD DARAUS, WENN o normale Kostenplanung und Kontrolle auf Basis von Kennwerten (BRI, BGF,...) vertiefte Kostenplanung und Kontrolle mit Leitposition und Gewerken als Bes.Lstg. vertiefte Terminplanung und Kontrolle als Bes.Lstg. Planungsänderungen besser als 2009 3 (2)... Andere Leistungen 01.12.11 VS 1 29

WAS WURDE NICHT BEHANDELT Generalplaner Projekte über 25 Mio vertiefte Leistungsbilder Verträge Komplexität in der Projektarbeit Administration großer Projekte 01.12.11 VS 1 30

PAUSCHALIERTES EINKAUFSSYSTEM wenn sie die Preise nicht anheben werden die Leistungen, die Bearbeitungstiefe absinken, und weil dies nicht messbar ist, deutlich mehr als die Preise verhandelt, gedrückt werden könnten 01.12.11 VS 1 31

PAUSCHALIERTES EINKAUFSSYSTEM... weil Planung + OÜ nicht messbar sind wenn die Leistungsfähigkeit weg ist, wie in England nach Thatcher, wie in Frankreich durch Bouygues dauert es Jahrzehnte bis dieses Leistungsniveau wieder aufgebaut ist 01.12.11 VS 1 32

PROBLEME Zweckgemeinschaft für gesamtschuldernische Haftung war im Modell 1977 nie so vorgedacht es fehlt jeglicher versicherungsmathematischer Ansatz GU-Zuschlag (nach Entwurf) + 10-18% 01.12.11 VS 1 33

PROBLEME Planervergütung = Leistungsanteil 95%... Juristen verlangen von Planern 100 %... die eigene Leistung 50:50 %... zugegeben leicht boshaft 01.12.11 VS 1 34

WAS WURDE NICHT GEMACHT HOAI ist für durchschnittliche Projekte... das sind... (0,5)... 1,0 5,0 Mio es bräuchte eine HOAI für Endverbraucherprojekte unter 0,5 Mio zb. ohne LVs, ohne OÜ, nur Betreuung des Bauherrn... leistbar 01.12.11 VS 1 35

WAS WURDE NICHT GEMACHT es bräuchte eine HOAI o. Degression über 25 Mio zb. konsensuale Vertragsmuster zb. konsensuale Bewertung der überproportionalen Admin.Arbeit großer Projekte 01.12.11 VS 1 36

WAS WURDE NICHT GEMACHT RBBau-Verträge... einseitige Leistungsverdichtung... unausgewogener Risikotransfer Planer sind schwächer gestellt als die Bauindustrie, die sich auf die VOB/B stützen kann. Reduktion überzogener juristischer Ansprüche (Solidarschuld mit ANs) 01.12.11 VS 1 37

WAS WURDE NICHT GEMACHT war niemals Teil der Tabellenwerte... GU Zuschlag für Planer Begrenzung der Haftungen (Haftpflichtversicherung derzeit ~ 2 %) juristisch behauptete Zweckgemeinschaft unfreiwillig und zufällig (Billigstbieter) 01.12.11 VS 1 38

WAS WURDE NICHT GEMACHT VOF/B wie VOB/B für Projektänderungen, Verzögerungen, Verlängerungen, Forcierungen... 01.12.11 VS 1 39

WIEDERAUFBAU EINER WERTSCHÄTZUNG allgemeines gesellschaftliches Problem aber auch Fachproblem... vor allem... Planung ist nonverbale Kulturleistung... muss aber verbal argumentiert werden daher ihre Fragen bitte! 01.12.11 VS 1 40